Acht Monate Jugendstrafe lautete das Urteil des Amtsgerichts Freiburg für einen 20-Jährigen wegen sexueller Nötigung. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht bekam er nun ein milderes Urteil.
Ein 20-Jähriger ist im Berufungsverfahren vor der Jugendkammer des Landgericht Freiburg wegen sexueller Nötigung zu 50 Arbeitsstunden, 500 Euro Geldauflage für eine Beratungsstelle und drei Gesprächsterminen bei Pro Familia verurteilt worden. Im erstinstanzlichen Verfahren am Amtsgericht hatte das Urteil acht Monate Jugendstrafe, 70 Arbeitsstunden und drei Beratungen gelautet.
Amadou S. akzeptierte die Verurteilung wegen sexueller Nötigung
Die Berufung von Amadou S. (Name von der Redaktion geändert) bezog sich nur auf …