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Nov 07

Rechtsbeugung? Eritreer küsst Kind auf Spielplatz, jetzt soll das Kind „Rassist“ sein und lügen?

Hat es den Kuss auf dem Spielplatz gegeben? Angeklagt ist ein Eritreer wegen sexueller Belästigung eines Kindes. Doch vielleicht hat sich die Kleine den Übergriff nur ausgedacht. Möglicher Hintergrund: Rassismus.

Brandenburg/H

Ob es das Streicheln und den Wangenkuss auf dem Spielplatz in Hohenstücken gegeben hat, ist inzwischen fraglich.

Im Strafverfahren gegen einen jungen Mann aus Eritrea vor dem Landgericht Potsdam geht es nicht nur darum, wer die Unwahrheit sagt: das inzwischen elf Jahre alte Mädchen aus Deutschland oder der schwarze Asylbewerber aus Afrika. Die Jugendstrafkammer will aufklären, welche Rolle Rassismus und Ausländerfeindlichkeit womöglich spielen.

Im Mai hat das Amtsgericht Brandenburg den 21 Jahre alten Eritreer wegen sexueller Belästigung eines Brandenburger Kindes zu einer 600-Euro-Geldstrafe verurteilt.

An der Schaukel

Die Richterin war überzeugt, dass der junge Mann am 19. September 2017 die seinerzeit zehn Jahre alt Lilly (Name geändert) auf dem Spielplatz in der Friedrich-Grasow-Straße umarmt, an der Wange gestreichelt und auf die Wange geküsst hat. Der Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Sein Anwalt Simon Daniel Schmedes wehrt sich vor der Berufungsinstanz nun gegen die Verurteilung seines Mandanten. In diesem zweiten Prozess hat der Angeklagte seine Geschichte erzählt vom Zusammentreffen mit Lilly.

Danach wollte er in einer Schulpause des Deutschunterrichts kurz Luft schnappen und setzte sich auf eine Schaukel des nahen Spielplatzes. Das Mädchen sei hinzugekommen und habe sich auf die Schaukel nebenan gesetzt.

Nur angeschubst

Er habe die Kleine gefragt, ob sie aus der Schule komme und sie habe geantwortet: Ja. Er sei dann aufgestanden und habe sie einmal angeschubst. Das Mädchen sei danach aufgestanden, habe tschüss gesagt und sei gegangen. Mehr hätten beide nicht gesagt und weitere Berührungen habe es nicht gegeben.

„Ich wollte sie nur schaukeln“, versichert der Eritreer. „Bei uns spricht und spielt man mit Kindern, das ist normal. Aber was das Mädchen behauptet, ist auch bei uns tabu.“

Lilly schildert die Begegnung tatsächlich ganz anders, weicht aber in ihrer Aussage deutlich ab von dem, was sie ein halbes Jahr zuvor im Brandenburger Amtsgericht berichtet hatte.

Arm um die Schulter

Zunächst erzählt Lilly, sie habe sich auf dem Weg zum Hort auf eine Spielplatzbank gesetzt. Als sie losgehen wollte, sei der fremde Mann von der Seite gekommen und habe gefragt, wie sie heiße, wie alt sie sei und wo sie wohne. Sie habe ihm da nicht die Wahrheit gesagt – „weil ich ihm nicht vertrauen konnte“.

Lilly erzählt weiter, der Mann habe danach seinen Arm um ihre Schulter gelegt, ihre Wange gestreichelt und ihr dann noch einen Kuss auf die Wange gegeben.

Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Jörg Tiemann erinnert sie sich, dass sie sich noch auf die Schaukel gesetzt habe und der Angeklagte dann erst dazu gekommen sei. Sie bestätigt, dass er sie ein oder zwei Mal angeschubst hat. Außerdem habe er erzählt, er komme aus Afrika und sei 18.

Wie Heiratsantrag

An der Stange neben der Schaukel habe er sie dann gestreichelt und geküsst, sie habe seine Lippen gespürt. „Ich habe ihn weggestoßen und bin dann weggerannt“, versichert das Mädchen.

Lilly: „Er hat komisch gesprochen und es klang, als würde er mich mitnehmen, als würde er einen Heiratsantrag machen, als wäre er schon mein Freund.“ Sie habe Angst gehabt.

Vor jedem Ausländer, also vor schwarzen Männern, habe sie nun Angst und manchmal Albträume. „Wenn sie welche sieht, rennt sie in die Wohnung“, bestätigt eine andere Zeugin, nämlich Lillys Tante, die auch in Hohenstücken wohnt, wo „nur schwarze Junggesellen und Erwachsene wohnen“.

Verteidiger Schmedes beantragt ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Mädchens. Die Potsdamer Richter sind an mehreren Stellen stutzig geworden. Lillys Tante hat nämlich berichtet, dass der Horterzieher, dem das Kind die Geschichte als erstem erzählte, ihm nicht geglaubt hat und die Schilderung für Flunkerei hielt.

Schimpfwort „Ausländer“

Außerdem wird im Prozess deutlich, dass Lilly sich ein Handy wünschte, das sie aber erst nach dem Vorfall erhielt – zum zusätzlichen Schutz in solchen Situationen.

Am meisten wundern sich die Richter, als Lillys Tante Hemmungen hat, das Wort „Ausländer“ auszusprechen, und den Angeklagten nur als „Mann“ bezeichnet. Warum? „Ausländer ist für mich ein Schimpfwort“, sagt die 36-Jährige.

Die Jugendstrafkammer will dem Fall näher auf den Grund gehen. Der vorsitzende Richter spricht von Hinweisen auf eine „möglicherweise rassistische, ausländerfeindliche Umgebung“ des Mädchens.

Quelle: maz

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