Im Mordfall Susanna hat das Wiesbadener Amtsgericht einen zweiten Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter Ali B. ausgestellt. Hintergrund ist die mutmaßliche Vergewaltigung eines Kindes.
Wegen des gewaltsamen Todes der 14-jährigen Schülerin Susanna befindet sich der Verdächtige Ali B. derzeit in der JVA Frankfurt in Untersuchungshaft. Dem 21-jährigen Iraker wird Mord und Vergewaltigung des Mädchens aus Mainz vorgeworfen.
Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass Ali B. auch noch ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Wegen dieses dringenden Tatverdachts sei der weitere Haftbefehl ausgestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts am Donnerstag.
Haftbedingungen bleiben die gleichen
Die Entscheidung des Ermittlungsrichters soll sicherstellen, dass Ali B. auch dann in Untersuchungshaft bleibt, wenn der Haftbefehl wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna aufgehoben werden sollte. Die JVA Frankfurt habe die entsprechenden Informationen bekommen und diese sogenannte „Überhaft“ in den Akten des Beschuldigten vermerkt, erklärte die Sprecherin.
Für Ali B. ändere sich an seinen Haftbedingungen durch den weiteren Haftbefehl zunächst nichts. Im Strafverfahren gegen den 21-Jährigen könnte der zusätzliche Haftbefehl jedoch Auswirkungen auf das Strafmaß haben.
Ali B. bestreitet beide Vergewaltigungen
Der Iraker hat in seiner Vernehmung zugegeben, Susanna getötet zu haben. Die Leiche der Schülerin war in Wiesbaden gefunden worden. Eine Vergewaltigung der 14-Jährigen bestreitet Ali B. dagegen ebenso wie die Vergewaltigung des elfjährigen Mädchens, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts.
Wenige Tage nach dem Tod von Susanna war Ali B. aus einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft gemeinsam mit seinen Eltern und Geschwistern in den Nordirak ausgereist. Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn danach jedoch fest und übergaben ihn der Bundespolizei.