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Dez 25

Damit Besucher nicht vergewaltigt werden: Besuchsregeln für Asylheim verschärft

Minderjährige dürfen ein Augsburger Asylheim nicht mehr ohne Erlaubnis ihrer Eltern besuchen.
Bild: Silvio Wyszengrad (Archiv)

Augsburg. Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung eines 15 Jahre alten Mädchens gibt es in einem Asylheim strengere Regeln für Besucher – vor allem für Minderjährige.

Als Reaktion auf die mutmaßliche Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens im Asylheim in der Augsburger Proviantbachstraße sind dort die Besuchsregeln verschärft worden. Minderjährige dürfen sich inzwischen nicht mehr ohne Erlaubnis der Eltern in der Unterkunft aufhalten. Das habe man nach Bekanntwerden des Verdachts so entschieden, sagte Karl-Heinz Meyer, der Sprecher der Regierung von Schwaben, unserer Redaktion.

Sicherheitsdienst bekam von der mutmaßlichen Vergewaltigung nichts mit

Die Vergewaltigung der Schülerin soll sich im Juli abgespielt haben. Zwei Afghanen im Alter von 17 und 20 Jahren kamen damals in Untersuchungshaft. Als die Ermittler auf der Suche nach weiteren Verdächtigen im September reihenweise Bewohnern des Heimes DNA-Proben abnahmen, ging die Polizei mit dem Fall an die Öffentlichkeit. Die 15-Jährige hatte in dem Heim einen Joint geraucht und gibt an, vom Geschehen danach nichts mehr mitbekommen zu haben. Als sie später in verwirrtem Zustand auf der Straße aufgegriffen und in die Kinderklinik gebracht wurde, ergab sich dort der Verdacht auf einen Missbrauch. Die Männer konnten die Jugendliche offenbar vergewaltigen, obwohl die Unterkunft rund um die Uhr von einem Sicherheitsdienst bewacht wird. Zwei Mitarbeiter seien stets in dem Heim anwesend, teilt die Regierung von Schwaben mit.

Die Sicherheitsleute sollen auch kontrollieren, wer das Heim besucht. Grundsätzlich sind Besuche zwischen 8 und 22 Uhr möglich. Der Sicherheitsdienst sei angewiesen, von Besuchern einen Ausweis zu verlangen und die Daten aufzunehmen. Außerhalb der Besuchszeit kontrolliere der Dienst, ob sich fremde Personen im Gebäude aufhalten. Allerdings: Die beiden Mitarbeiter können in dem mehrstöckigen Gebäude nicht überall gleichzeitig sein. Das räumt man auch bei der Regierung von Schwaben ein. So ist es auch möglich, dass der Sicherheitsdienst die Eingangstür zeitweise nicht im Blick hat. Zum Beispiel, wenn er wegen eines Streits in eines der Zimmer gerufen wird. Ganz verboten ist es für Minderjährige nach wie vor nicht, in das Heim zu gehen. Sie dürfen das aber nur noch, wenn sie von Erziehungsberechtigten begleitet werden. Oder sie benötigen zumindest deren schriftliche Erlaubnis und müssen sich vorab bei der Heimleitung anmelden.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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