Hat sich ein 41-jähriger Mann in einem Flüchtlingsheim in Charlottenburg mehrfach an einem elfjährigen Jungen vergangen? Mit dieser Frage muss sich seit Freitag eine Jugendkammer des Landgerichts Moabit befassen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vor. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe allerdings mit Nachdruck.
Rebwahr A. kam im Frühjahr 2016 als Flüchtling aus dem Irak nach Berlin und wurde in dem Heim untergebracht, in dem auch sein mutmaßliches Opfer mit Mutter und Schwester bis heute lebt.
Anfangs steckte A. dem Jungen kleine Geschenke zu, gelegentlich auch Geld. Das räumt A. ein, der Junge habe ihn an seine eigenen Kinder erinnert. In der Folgezeit soll A. den Elfjährigen dann in seinem Einzelzimmer insgesamt dreimal sexuell missbraucht haben.
Die Details dieser Taten, die die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklageverlesung vorträgt, sind abstoßend und ekelerregend.
Von für das minderjährige Opfer besonders erniedrigenden Sexualpraktiken spricht die Staatsanwältin unter anderem.
Im April dieses Jahres vertraute sich der Junge seiner Mutter an, die stellte den Mann anschließend zur Rede.
Rebwahr A. widerspricht am ersten Verhandlungstag entschieden. Er habe sich wegen der Vorwürfe der Mutter an den Heimleiter gewandt und darauf bestanden, die Polizei einzuschalten. Was A. über seine Anwältin zu seiner Entlastung vortragen lässt, klingt keinesfalls unlogisch und nach Schutzbehauptung. Andererseits erscheint es den Ermittlern schwer vorstellbar, dass ein Elfjähriger die Taten mit all ihren Details einfach erfindet. Dem Gericht steht an den nächsten fünf Verhandlungstagen eine schwierige Beweisaufnahme bevor.