«

»

Apr 09

Flüchtling soll 4-jährige Tochter seiner Pflegefamilie missbraucht haben

Symbolbild

Verfahren eingestellt | In Berlin soll das Missbrauchsverfahren gegen einen angeblich strafunmündigen Flüchtling eingestellt worden sein, obwohl die Polizei Zweifel an dessen Altersangabe hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft lehnte ein Altersgutachten ab.

Eine verhinderte Altersfeststellung eines minderjährigen Flüchtlings sorgt für Ärger. Wie eine Recherche der „Bild am Sonntag“ ergab, soll ein angeblich 13-jähriger (und damit strafunmündiger) Afghane die Vierjährige Tochter seiner Berliner Pflegefamilie missbraucht haben.

Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, obwohl das Landeskriminalamt Zweifel an der Altersangabe äußerte und ein Altersgutachten gefordert hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft wies die Bitte des LKA ab und stellte das Ermittlungsverfahren im Dezember ein. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.

Nach Angaben der „Bild am Sonntag“ soll sich der Fall am 25. Juli 2017 ereignet haben. Bei einer medizinischen Untersuchung in einem Berliner Krankenhaus sei der „dringende Verdacht auf … sexuellen Missbrauch“ festgestellt worden.

Nach Recherchen der Zeitung ist der Tatverdächtige mittlerweile nach Schweden geflohen und lebt dort unter einer neuen Identität.

Debatte um Altersfeststellung

Als 13-Jähriger wäre der Afghane in der Deutschland strafunmündig, die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Die Diskussion über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen war durch den Fall eines jungen Afghanen in Gang gekommen, der im pfälzischen Kandel seine 15-jährige Exfreundin erstochen haben soll. Der Verdächtige ist wohl ebenfalls 15 Jahre alt, es gab aber Zweifel an seinem Alter.

Die meisten Jugendämter in Deutschland verzichten auf medizinische Altersschätzung bei jungen Migranten. Minderjährige Flüchtlinge erhalten eine aufwendige und teure Betreuung und genießen besonderen Schutz, etwa vor Abschiebung.

Ärzteverbände weigern sich, möglichen Betrug bei den Altersangaben zu unterbinden, indem sie gängige Methoden der Altersfeststellung wie das Röntgen der Hand als unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeit ablehnen.

Quelle: welt

Schreibe einen Kommentar

Close