Mrz 05

Migrationsforscher im Interview: Wie konnten Clans so mächtig werden?

Bei einer großen Razzia hat die Polizei im Januar 2019 mehrere Shisha-Bars in ganz Deutschland durchsucht.
Bild: Bernd Thissen, dpa

In immer mehr Städten kämpfen Behörden gegen Clan-Kriminalität. Kann sich das Netz auch auf Süddeutschland ausdehnen? Fragen an einen Migrationsforscher.

Herr Ghadban, Sie sind im Libanon geboren und zählen als Islamwissenschaftler zu den wichtigsten Experten der Clan-Kriminalität. Ihr Wohnort Berlin hat sich zu einer Hochburg der Clan-Kriminalität in Deutschland entwickelt. Wie sicher sind die Straßen überhaupt noch?

Ralph Ghadban: Die meisten Straßen sind genauso sicher wie in anderen Großstädten. Es gibt aber gefährlichere Gegenden, sogenannte No-go-Areas, in denen arabische Clans die Oberhand haben. Rund um das Cottbusser Tor, den Tiergarten oder in Neukölln zum Beispiel versucht die Polizei, die Kontrolle wieder zurückzugewinnen.

Was heißt für Sie No-go-Area?

Ghadban: No-go-Areas sind ein rechtsfreier Raum. Polizisten werden verfolgt, belagert und belästigt. Polizistinnen werden begrapscht. Sie bekommen von Clan-Mitgliedern zum Teil richtige Drohungen wie „Wir wissen, so Sie wohnen“ oder „Wir wissen, wo Ihre Kinder zur Schule gehen“, dagegen sind sie meistens hilflos.

Seit wann gibt es eine Bedrohung durch arabische Clans?

Ghadban: Clan-Strukturen gibt es seit 20 Jahren in Deutschland, für eine lange Zeit wurden sie aber nicht wirklich wahrgenommen. Das hat mehrere Gründe. Zum einen war das Phänomen neu, man konnte oder wollte die Clan-Kriminalität – eine Kriminalität, die auf verwandtschaftlicher Basis organisiert ist – zu dieser Zeit nicht erfassen. Zum anderen gab es eine Multikulti-Ideologie in der Gesellschaft: Man wollte ethnische Minderheiten nicht diskriminieren. Es war sogar verpönt, Kriminalität in Bezug zu Ethnizität zu stellen. Das nennt man heute politische Korrektheit.

Mittlerweile scheint das Problem ja weitgehend erkannt worden zu sein.

Ghadban: Um das zu erreichen, musste viel passieren. Aber tatsächlich befinden wir uns momentan in einer Phase des Aktivismus.

Will die Polizei ein Zeichen setzen?

Ghadban: Natürlich. Die Öffentlichkeit ist inzwischen für das Problem sensibilisiert, der Druck auf den Staat ist groß. Deshalb beobachten wir zum Teil starke Inszenierungen von Polizeiaktionen. Wohlgemerkt haben die meisten nie zu konkreten Ergebnissen geführt.

Warum sind die Behörden am Ende erfolglos?

Ghadban: Die strafrechtliche Verfolgung von Clan-Kriminalität ist mangelhaft. Damit meine ich vor allem die Gesetzesreform zur Vermögensabschöpfung aus dem Jahr 2017, die dem Staat mehr Möglichkeiten einräumen sollte, Gelder aus kriminellen Machenschaften zu beschlagnahmen. Das Gesetz hat sein Ziel nicht erreicht, weil ein wesentlicher Aspekt, die Beweislastumkehr, nicht funktioniert. Nach wie vor muss der Staat vor Gericht beweisen, dass es sich bei den Geldern um Diebesgut handelt und nicht umgekehrt. Das muss sich ändern.

Wie kann man kriminelle Clans zerschlagen?

Ghadban: Indem man verhindert, dass sie Profit machen. Wenn es sich für die Mitglieder finanziell nicht lohnt, dann zerfällt die Clan-Struktur. Ein Problem ist allerdings, dass die Polizei in vielen Bundesländern überhaupt keine Informationen zu den Strukturen und der Organisation von Clan-Kriminalität besitzt.

Was muss man über Clan-Kriminalität denn wissen?

Ghadban: Grundsätzlich: Wenn wir von Clans reden, beziehen wir uns in den meisten Fällen auf Mhallamiye-Kurden, die ab Mitte der Siebziger als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon nach Deutschland gekommen sind. Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen diesen kriminellen Mhallamiye-Clans und der Organisierten Kriminalität, wie sie unter anderem von der Mafia betrieben wird, ist die Freiwilligkeit. Bei der Organisierten Kriminalität kommen Kriminelle freiwillig zusammen, um gemeinsam Straftaten zu planen und durchzuführen. Die Möglichkeit zum Ausstieg ist gegeben, außerdem kann die Gruppe von Polizisten unterwandert werden. In den Clan wird man aber hineingeboren, man hat keine andere Wahl. Durch die Verwandtschaft entsteht eine Clan-Solidarität, die Mitglieder decken sich gegenseitig. Vor Gericht und Justiz schweigen alle.

Clan-Mitglieder mit Designer-Sonnenbrillen, die Sozialhilfe kassieren – ein Klischee?

Ghadban: Nein, das ist Realität. Hartz IV betrachten sie als festes Einkommen. Zuverdienste schaffen sie sich durch Kriminalität. Besonders beliebt sind Berufe mit Gewalt, früh sind Clans zum Beispiel in die Branche der Sicherheitsfirmen eingestiegen. Dann haben sie gesehen, wie lukrativ der Drogenhandel ist. In ihren Bezirken verlangen sie von den Geschäften Schutzgeld und von den Prostituierten das sogenannte Standgeld. Jeder muss etwas zahlen.

Kritiker werfen Ihnen oftmals vor, mit Ihren Äußerungen die AfD zu befeuern. Was halten Sie davon?

Ghadban: Als Islamwissenschaftler und Migrationsforscher mache ich diese Äußerungen seit über zwanzig Jahren, damals gab es keine AfD. Wenn die AfD manches übernimmt, kann ich das nicht verhindern. Für die Schlüsse, die sie daraus zieht, bin ich nicht verantwortlich. Diese Kritik ist gefährlich, sie entspricht der Haltung von politischer Korrektheit, die freie Meinungen unterdrückt, eine sachliche Auseinandersetzung mit Themen verhindert und den Radikalen überlässt.

Läuft man nicht trotzdem Gefahr, Menschen pauschal zu verdächtigen?

Ghadban: Nicht jedes Clan-Mitglied ist kriminell, aber alle Clan-Mitglieder halten zusammen. Polizei und Justiz stoßen ständig auf eine Mauer des Schweigens, das erschwert die Arbeit der Verfolgungsbehörden. Der Tatbestand der Komplizenschaft ist zwar gegeben, im Einzelfall aber schwer zu belegen. Aus diesem Grund entsteht unbeabsichtigt ein Eindruck von Generalverdacht.

Existieren Clan-Strukturen auch in anderen Kulturen?

Ghadban: Man findet sie auch bei den Tschetschenen, den Albanern und den Kosovaren. Es sind Familienstrukturen, die aus der Heimat mitgebracht werden und ihre Effizienz im kriminellen Bereich am Beispiel der Mhallamiye gezeigt haben. Die Gefahr der Nachahmung ist damit gegeben.

Auffällig ist, dass sich Clan-Strukturen auf bestimmte Gebiete beschränken. Weshalb findet man sie nicht in Stuttgart und München?

Ghadban: Wenn ein Flüchtling einen Asylantrag stellt, wird er im Rahmen des Asylverfahrens auf die Länder nach bestimmten Quoten verteilt, deshalb finden wir die Mhallamiye vereinzelt in allen Ländern. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben sie jedoch eine große Konzentration, weil dort öfter die regierende SPD einen Abschiebestopp aus humanitären Gründen verhängt hat. In diesem Fall erhält der Flüchtling auf Antrag eine Duldung, er gelangt nicht in das Asylverfahren und in das Verteilungssystem. Er bleibt da, wo er die Duldung erhalten hat.

Wie viele Clan-Mitglieder gibt es heute in Deutschland?

Ghadban: Nach Schätzungen des Bundeskriminalamts umfasst diese Gruppe mittlerweile 200.000 Mitglieder – und das Problem wächst buchstäblich. Nachdem Clans festgestellt haben, dass Gruppenauftritte wirken, versuchen sie, die Gruppe zu vergrößern. Ihre Geburtenraten sind geradezu astronomisch. Familien mit zwölf, 14 oder 16 Kindern sind keine Seltenheit. Die Geburtenrate der Mhallamiye ist in Deutschland viel höher als im Libanon.

Halten Sie eine Ausdehnung der Clan-Strukturen nach Süddeutschland für möglich?

Ghadban: Durch Kontakte weiß ich, dass die Konzentration der Mhallamiye in Stuttgart wächst. Ein Hinweis darauf ist ihr Wunsch, dort eine eigene Moschee zu gründen. In Berlin, Essen und Bremen haben sie bereits welche, sogar in Malmö in Schweden. Eine größere Gefahr sehe ich aber in den neu ankommenden Flüchtlingen aus Nordafrika und dem Nahen Osten, die selbst Clan-Strukturen mitbringen und von den existierenden Netzwerken in Deutschland profitieren. Durch die Familienzusammenführungen, die noch intensiver werden, haben sie bald schon die Möglichkeit, ihre Clan-Strukturen auch in anderen Regionen aufzubauen.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Mrz 05

Asyl in Holland abgelehnt, seither im illegalen Kirchenasyl in Bielefeld

In der Matthäuskirche: Matthias Blomeier, Joachim Poggenklaß, Ali Abdikarim und Pfarrer Eberhard Hahn (v. l.). | © Barbara Franke

Migration: Seit 25 Jahren kümmert sich ein ökumenisches Netzwerk um Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. 116 Männer, Frauen und Kinder kamen bislang in Wohnungen unter – und manch ein Helfer für den Einsatz ins Gefängnis

Bielefeld. Ali Abdikarim hat eine Odyssee hinter sich. Der 30-jährige Somalier flüchtete aus umkämpften Krisengebieten Ostafrikas, wurde von Verwandten getrennt und erreichte als Flüchtling Europa. Weil seine Herkunftsregion aber laut Ausländerbehörden nicht vom Krieg gebeutelt sei, stand er vor der Abschiebung ins Nichts. Dann kam Abdikarim ins Kirchenasyl. Es war sein Rettungsanker. Der Fall ist für das ökumenische Netzwerk Asyl eine Erfolgsgeschichte. 25 Jahre besteht die Helfer-Initiative mittlerweile (s. Infokasten) – und manches Mitglied kam für den Einsatz schon ins Gefängnis.

Abdikarims erste Asyl-Anlaufstation war Holland. Dort hieß es von Ämtern, dass im Süden Somalias Frieden sei. Er stellte mit Anwälten vier Anträge dagegen – vergeblich. Neue Gesetze gegen nicht anerkannte Flüchtlinge trafen Abdikarim 2015 dann mit voller Wucht: Duldungsende, Abschiebungsbescheid. Er war niedergeschlagen. Kurzentschlossen reiste er über die Grenze und kam über Umwege nach Gießen. Die Hoffnung: Eine neue Prüfung seiner „Riesenakte“.

Zwischen Deutschland und Holland

Deutschland befand aber Holland für das Asylverfahren zuständig. Nach sechs Monaten holte ihn die Polizei morgens um 4 Uhr ab. Elf Beamte sowie ein begleitender Arzt waren verdutzt: Sie sprachen Abdikarim auf Englisch an – doch der hatte längst Deutsch gelernt. „Sie haben selbst den Kopf geschüttelt, mich zurückbringen zu müssen.“

Dann kam der Silberstreif am Horizont: Der hiesige Arbeitskreis Asyl war auf sein Schicksal aufmerksam geworden. Über Kontakte gelang es, den jungen Mann 2015 ohne legalen Aufenthaltsstatus in einer Kirchenkreis-Wohnung für sechs Monate zu beherbergen.

Polizeistreifen ausweichen

Für eine Prüfung des Härtefalls brachte das befristeten Schutz. Denn auch, wenn Kirchenasyl rechtlich Zuflucht in Privaträumen ist, verzichten Behörden darauf, Betroffene gewaltsam aus solchen Unterkünften zu holen.

Draußen war Abdikarim aber ungeschützt. Bloß nicht auffallen war seine Devise. Er wich Polizeistreifen aus, vermied oft kontrollierte Plätze. Kein Versteckspiel, aber psychisch zermürbend. Immerhin: Es lohnte sich. Gerichte entschieden, dass Deutschland sein Verfahren führt. Für die letzte Anhörung reiste extra eine somalische Übersetzerin an. „Danke, nicht nötig“, wiegelte Abdikarim wieder ab. „Ich kann alles auf Deutsch erklären.“

Viele Hilfsersuchen abgelehnt

Der Somalier durfte bleiben. „Jetzt lebe ich vier Jahre in Bielefeld, habe tolle Freunde und Arbeit“, sagt er. Er ist dankbar, und er gibt zurück, engagiert sich etwa selbst als Ehrenamtler bei Joachim Poggenklaß. Der 70-jährige Pfarrer im Ruhestand war Mitinitiator des Netzwerks und berichtet, dass seit 1994 außer Abdikarim 115 weitere Geflüchtete betreut wurden: 46 Männer, 22 Frauen, 47 Kinder. 850 Menschen seien bundesweit aktuell im Kirchenasyl.

Auch wenn jüngst im Kirchenasyl sogar ein Kind geboren wurde: Nicht alle Geschichten nehmen in Bielefeld ein glückliches Ende. Und von den zehn Hilfsersuchen, die wöchentlich eingehen, müssten viele abgelehnt werden. Denn die Wohnungen des Kirchenkreises sind belegt mit einer Somalierin mit zwei Kindern, eine Nigerianerin, einem Türken und einem Eritreer.

Kirchenasyl als letztes Mittel

Es sind Notfälle ohne Perspektive in der ursprünglichen Heimat. Ihnen drohe ohne Bleiberecht Folter, Prostitution und Tod. „Sechs bis zwölf Monate bleiben Flüchtlinge im Schnitt im Kirchenasyl“, sagt der evangelische Sozialpfarrer Matthias Blomeier. Es sei als „Atempause“ angelegt, ein letztes Mittel, damit Behörden Fälle nochmals sorgfältig aufrollen. Kirchenasyl sei kein rechtsfreier Raum, nichts Illegales: Ämter würden über Aufenthaltsorte informiert, es gebe zudem ladungsfähige Anschriften.

Die Flüchtlinge werden auch ärztlich behandelt. „Die meisten sind psychisch krank“, so Joachim Poggenklaß. Mit seinen Mitstreitern fertigt er den Behörden für jeden Betreuten ein sogenanntes Härtefall-Dossier an – auch wenn Erfolgsaussichten jüngst gesunken seien.

In Haft über Weihnachten

Politisch drehe sich der Wind in puncto Kirchenasyl derzeit sowieso: Von der Innenministerkonferenz wurden 2018 unter anderem Dokumentations- und Meldepflichten verschärft. Das behindere die „Seelsorge“, aber entnervt aufgeben will laut Poggenklaß keiner.

Die Ehrenamtler haben schließlich schon ganz andere Dinge überstanden: Zwei Kirchenvertreter wollten mal eine kurdische Familie per Auto ins sichere Norwegen bringen. Das war unerlaubt – sie gingen an der Grenze in dänische Haft. Weihnachten und Silvester verbrachten die beiden für ihre Überzeugung hinter Gittern. Das war in den 90ern. Seitdem ist das ökumenische Netzwerk gewachsen, besser ausgestattet – und nach eigenen Angaben notwendiger denn je.

Quelle: nw

Mrz 04

Gesetzentwurf: Frist für Asyl-Widerrufsprüfung soll verlängert werden

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anträge ohne Fristverlängerung abarbeiten müsste, würde wohl ein erneuter Stau bei der Bearbeitung neuer Asylanträge drohen, weil hier Kapazitäten fehlen würden. © Foto: dpa/Uli Deck

Berlin (dpa) Die Drei-Jahres-Frist für die Überprüfung des Schutzstatus anerkannter Flüchtlinge soll verlängert werden, um eine erneute Überlastung des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu verhindern.

Asylsuchende sollen zudem künftig im Regelfall 18 Monate in den großen Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete das Bundesinnenministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts weiter, wie die Deutsche Presse-Agentur in Koalitionskreisen erfuhr.

Die je nach Datum der Anerkennung auf vier bis fünf Jahre verlängerte Frist für die Prüfung soll nur für Asylentscheidungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 gelten. Die Bundesregierung will so sicherstellen, dass das Bamf die vielen Entscheidungen über Asyl- und Flüchtlingsschutz aus dieser Zeit ohne übermäßigen Zeitdruck überprüfen kann.

Wenn das Bamf die Anträge ohne Fristverlängerung abarbeiten müsste, würde wohl ein erneuter Stau bei der Bearbeitung neuer Asylanträge drohen, weil hier Kapazitäten fehlen würden. Falls das Flüchtlingsamt dann die derzeit noch kürzeren Fristen für die Widerrufsprüfung verstreichen ließe, würden immer mehr Flüchtlinge eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis bekommen, ohne dass ihre Fälle noch einmal begutachtet worden wären.

Bevor die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis erteilt, prüft das Bamf, ob die Situation im Herkunftsland des Flüchtlings immer noch so ist, dass er nicht zurückkehren kann. Außerdem ist die sogenannte Widerrufs- und Rücknahmeprüfung auch ein Anlass abzufragen, ob es neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings gibt. Das ist inzwischen leichter möglich, da die Flüchtlinge jetzt verpflichtet sind, für die Überprüfung noch einmal beim Bamf zu erscheinen.

Die Arbeitsbelastung in der Behörde war zwischen 2015 und 2017 aufgrund der hohen Zahl von Asylbewerbern enorm. Das führte auch zu Fehlentscheidungen. Schlagzeilen machte der deutsche Soldat Franco A., der als syrischer Flüchtling anerkannt worden war. Die Zahl der Asylfälle, in denen bei der Prüfung der Schutz entzogen wurde, lag jedoch im vergangenen Jahr bei nur rund einem Prozent. Allerdings gilt die Mitwirkungspflicht für die Flüchtlinge erst seit dem 12. Dezember 2018.

Bamf-Präsident Hans-Eckhard Sommer hatte schon im Herbst vergangenen Jahres bei einer Anhörung im Bundestag darauf hingewiesen, dass seine Behörde bis Ende 2020 rund 773.000 Asylbescheide zu überprüfen habe – davon gut 400.000 im nächsten Jahr und rund 300.000 im Jahr 2020. Dies sei eine „bis dato einmalige“ Herausforderung.

Quelle: moz

Mrz 03

Viele Abschiebungen scheitern am Widerstand der Piloten

In Düsseldorf scheiterten in 169 Fällen Abschiebungen, weil sich Airline oder Piloten weigerten, die Personen mitzunehmen
Quelle: dpa-infocom GmbH

Über Flughäfen in NRW wurden im vergangenen Jahr 5295 Menschen abgeschoben. Mehr als 200 geplante Rückführungen scheiterten aber auch – meistens am Widerstand von Piloten oder Fluggesellschaften.

Über Flughäfen in Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr 5295 Menschen abgeschoben. Rund 240 geplante Rückführungen auf dem Luftweg scheiterten in NRW – meistens wegen Widerstands durch Fluggesellschaften oder die jeweiligen Piloten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion im Bundestag hervor.

Bundesweit wurden demnach 2018 deutschlandweit 21.059 Menschen über den Luftweg abgeschoben. 5008 davon vom Flughafen Düsseldorf aus, 285 über Köln/Bonn, zwei Personen über Dortmund.

169-mal scheiterten Abschiebungen am Flughafen Düsseldorf, weil sich die Fluggesellschaft oder die Piloten weigerten, die Personen mitzunehmen. In Köln passierte das sechsmal. Dort wiederum leisteten 30 Menschen so heftigen Widerstand, dass sie nicht abgeschoben werden konnten. In Düsseldorf scheiterten acht Abschiebungen an „Widerstandshandlungen“, so die Bundesregierung.

In 28 Fällen mussten in Düsseldorf Abschiebungen wegen „medizinischer Gründe“ abgebrochen werden, zweimal in Köln.

Insgesamt hat das Land NRW im vergangenen Jahr 6603 Menschen abgeschoben. Laut einem Bericht des Flüchtlingsministeriums waren das fünf Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Quelle: welt

Mrz 03

Rund die Hälfte aller Abschiebungen seit 2015 gescheitert

Bundesweit sind 50 Prozent aller Abschiebungen seit 2015 gescheitert. In Bayern beschweren sich Polizisten über die Probleme in einem internen Schreiben, der bayerische Innenminister hält dagegen.
Quelle: WELT/ Sebastian Plantholt

In den vergangenen vier Jahren wurde offenbar jede zweite Rückführung eines abgelehnten Asylbewerbers nicht planmäßig durchgeführt. Vor allem die Bilanz für 2018 ist negativ. Die Gründe dafür sind unterschiedlich.

Die Zahl gescheiterter Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern ist nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung seit 2015 deutlich gestiegen. Insgesamt waren in den vier Jahren knapp 188.000 Rückführungen geplant, etwa die Hälfte davon scheiterte aber oder wurde abgesagt. Das zeigten die Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP und Antworten des Bundesinnenministeriums auf eine „Bild“-Anfrage, hieß es.

Im Jahr 2015 scheiterten 19.258 Rückführungen, in 2016 waren es 20.923, 2017 dann 22.775 und im vergangenen Jahr 30.902. Das sind unterm Strich 93.858 Abschiebungen.

Vor allem die Abschiebebilanz für 2018 ist negativ. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu: „Damit hat erstmals die Summe der gescheiterten Rückführungsversuche die Summe der erfolgreich durchgeführten überschritten.“

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Die Gründe für das Scheitern sind unterschiedlich. Die überwiegende Zahl der Rückführungen seit 2015 scheiterten „vor der Übergabe an die Bundespolizei“. FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg sagte „Bild“: „Um zu verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer Abschiebung einfach untertauchen können, müssen wir auch Gesetze ändern. Abgelehnte Asylbewerber, die nicht mit den Behörden kooperieren, müssen grundsätzlich in zentralen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.“

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Zudem müsse Schluss sein mit dem „Kompetenzchaos“ zwischen Bund und Ländern. „Dazu gehört zum Beispiel, dass der Bund eigene Ausreisezentren errichtet.“

Innenminister Horst Seehofer (CSU) plant ein sogenanntes „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das Abschiebungen erleichtern soll. Unter anderem soll damit die Vorbereitungshaft vor Abschiebungen für Gefährder, Terrorverdächtige und Identitätstäuscher ausgeweitet werden. Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, sind elektronische Fußfesseln, räumliche Beschränkungen und Meldepflichten geplant. Im April will er es im Kabinett vorgelegen.

Quelle: welt

Mrz 03

Prozess in Köln um Fleischerbeil- Attacke auf Ex- Frau in Kerpen

Der Angeklagte (r.) mit seinem Verteidiger Dirk Graf. Foto: Claudia Hauser

Ein 44 Jahre alter Mann soll auf einem Supermarkt-Parkplatz in Kerpen mit einem Fleischerbeil auf seine Ex-Frau und deren Lebensgefährten losgegangen sein. Wegen versuchten Mordes muss er sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Metin K. (Name geändert) wirkt nervös und angespannt, als er am Freitagmorgen in Saal 10 des Kölner Landgericht neben seinem Verteidiger Dirk Graf Platz nimmt. Der 44-jährige Angeklagte mit der Halbglatze und dem Vollbart antwortet auf ein paar Fragen der Vorsitzenden Richterin und lässt nach Verlesung der Anklage über seinen Anwalt mitteilen, dass er im Verfahren „derzeit keine weiteren Angaben“ machen werde.

Die Staatsanwaltschaft hat K. wegen versuchten Mordes angeklagt und ist davon überzeugt, dass er am 17. August vergangenen Jahres auf einem Supermarkt-Parkplatz in Kerpen mit einem Fleischerbeil auf seine Ex-Frau (47) und deren Lebensgefährten (44) losgegangen ist. Beide wurden schwer verletzt, der neue Partner der Frau schwebte in Lebensgefahr.

Laut Anklage war es eine zufällige Begegnung. K. arbeitete in einem Imbiss in dem Supermarkt und sah von dort seine Ex-Frau und ihren Freund an der Kasse stehen. Von ihnen unbemerkt folgte er ihnen auf den Parkplatz und schlug der Frau von hinten mit dem Beil gegen den Kopf. Durch ihre Schreie wurde ihr Freund, der vor ihr zum Auto gegangen war, aufmerksam und eilte ihr zu Hilfe. Er schlug K. mit der Faust ins Gesicht, der holte laut Anklage aus und schlug dem 44-Jährigen das Fleischerbeil von vorn in den Kopf. Die Wucht war so groß, dass es im Schädelknochen stecken blieb. Gewaltsam soll der Angreifer die Waffe wieder rausgezogen und weiter auf seine beiden Opfer eingehauen haben, die inzwischen reglos vor ihm lagen.

Zwei Zeugen versuchten, ihn zu stoppen. Einer schlug K. mit Anlauf einen Einkaufswagen gegen den Kopf. Der soll daraufhin aufgehört haben, laut Anklage schrie er: „Sie hat mich verlassen, sie hat mir alles genommen!“

Die Frau hatte sich nach zehn Jahren scheiden lassen, weil der aus der Türkei stammende K. ins Ausland gegangen war – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, weil er Angst vor einer Abschiebung hatte. Seine Frau war davon ausgegangen, dass er nicht zurück kommt.

Anfang April will die Strafkammer ein Urteil verkünden.

Quelle: rp

Mrz 03

PI Plattling: Betrunkener Asylbewerber fuchtelt mit Messer

(Symbolbild) Foto: Patrick Seeger/dpa

Stephansposching: Betrunkener Asylbewerber vor Ankerzentrum

Am Samstag gegen 20 Uhr rückte die Polizei zur Asylbewerberunterkunft aus. Ein 22-jähriger Senegalese hatte alkoholische Getränke dabei und wollte die Unterkunft betreten. Wegen interner Bestimmungen ließ der Sicherheitsdienst den jungen Mann nicht hinein. Der betrunkene Mann zog ein Messer und forderte den Einlass in die Unterkunft. Es kam zu keiner Bedrohung. Bei Eintreffen der Polizeibeamten flüchtete er in ein angrenzendes Feld. Die Polizei holte den Mann ein und nahm ihn fest. Er kam in die Ausnüchterungszelle.

Quelle: idowa

Mrz 02

Spanien vollzieht Kehrtwende bei der Migrationspolitik

Einige Migranten in Ceuta feiern, nachdem es ihnen gelungen ist den Grenzzaun zu überwinden.
(26. Juli 2018) (Bild: EPA)

Die Zusammenarbeit mit Marokko soll in diesem Jahr vertieft und so die Zahl der Zuwanderer halbiert werden.

Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez sorgte im Juni letzten Jahres weltweit für Aufsehen, als er 630 Migranten aufnahm, die das Flüchtlingsschiff «Aquarius» aus Seenot gerettet hatte. Während Malta und Italien ihre Häfen dichtmachten, wollte der frisch gekürte Regierungschef ein Zeichen der Menschlichkeit und Solidarität setzen. Auf die Geste folgte eine neue Einwanderungswelle. Spanien wurde im letzten Jahr zum wichtigsten europäischen Einreiseland für Migranten aus Afrika. Im Oktober wurde erstmals in der Geschichte des Landes die Marke von 10 000 Neuankömmlingen in einem Monat überschritten. Im ganzen Jahr legten 57 500 Migranten per Boot an Spaniens Küsten an, weiteren 6800 vorwiegend jungen Männern gelang der Sprung über die Grenzzäune in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla.

Nach dem Erstarken der neuen ultrarechten Partei Vox und der anhaltenden Kritik der Opposition will Madrid nun eine Kehrtwende bei der Flüchtlingspolitik einleiten. Die Zahl der Flüchtlinge soll dieses Jahr auf rund 30 000 halbiert werden. Fast alle Migranten kommen über Marokko nach Spanien. Deshalb setzt sich Madrid dafür ein, dass die EU das Maghrebland mit Blick auf die Grenzsicherung künftig stärker unterstützt. Die Regierung von Pedro Sánchez arbeitet auch an einem Rückführungsabkommen von Bootsflüchtlingen, die direkt vor der marokkanischen Küste aufgegriffen werden. Bisher wurden solche Migranten von den spanischen Patrouillenbooten in Andalusien an Land gebracht.

Bei den diplomatischen Bemühungen spielt auch Spaniens Monarch Felipe VI eine wichtige Rolle. Er reiste jüngst zusammen mit dem spanischen Aussenminister Josep Borrell nach Rabat, um mit dem marokkanischen König Mohammed über eine Verbesserung der Zusammenarbeit zu beraten. Die Marokkaner haben zu Jahresbeginn wieder mehr Migranten passieren lassen, um Druck auf Madrid auszuüben. Allein bis Mitte Februar gelangten mehr als 5615 Personen von Marokko aus auf spanisches Territorium, doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Die Marokkaner wollen im Gegenzug für ihre Kooperationsbereitschaft freilich nicht nur Geld, sondern auch Unterstützung bei der Entwicklung des eigenen Landes. Dadurch soll auch der Abwanderung der eigenen Bevölkerung vorgebeugt werden. So sollen fortan marokkanische Studenten etwa aus dem Tourismus- und dem Gesundheitssektor Kurse in Spanien belegen und danach ihre Kenntnisse im eigenen Land zur Anwendung bringen. Bei einem für März geplanten Regierungsgipfel sollen diese Themen besprochen werden. Madrid ist vor allem daran gelegen, dass Marokkaner, die illegal eingewandert sind, schneller in die Heimat zurückgeführt werden können. Ein besonders heikles Thema ist dabei die Zukunft von etwa 8000 Minderjährigen, die auf der Suche nach einer besseren Zukunft unbegleitet nach Spanien kamen und nun in Heimen aufwachsen. Die Regierung von Sánchez will diese Jugendlichen am liebsten sofort nach Marokko zurückbringen. Grundlage bildet ein bilateraler Vertrag, der 2007 unterzeichnet wurde, aber bis heute nicht in die Praxis umgesetzt wird.

Quelle: nzz

Mrz 02

Das ist laut Polizei Rostock der „hochdeutsche“ Vergewaltiger von Parchim!

Phantombild

In der Pressemeldung verzichtet die Polizei Rostock auf das Phantombild und spricht noch von akzentfreiem Deutsch! Besser man schaut mal genauer hin, da wird aus dem vermeintlichen Deutschen ganz schnell der übliche Verdächtige in Sachen Vergewaltigung

Am Freitag, 01.02.2019, gegen 19 Uhr wurde in Parchim in der Nähe der Ludwigsluster Chaussee/Ecke Juri Gagarin-Ring eine Frau von einem unbekannten Mann tätlich angegriffen und vergewaltigt. Die Geschädigte beschreibt den Täter wie folgt. Das entsprechende Phantombild wurde seitens der Polizei Rostock der Pressemitteilung in einem versteckten PDF nur beigefügt. Dadurch versucht sie offenbar von der ausländischen Herkunft des Sexmoslems abzulenken. Insbesondere findet sich in der gemachten Täterbeschreibung auch kein Hinweis auf ein orientalisches Aussehen, mehr noch, „akzentfrei Deutsch“ soll der „Täter“ gesprochen haben….

Täterbeschreibung:

– ca. 35 Jahre alt
– ca. 1,80 m groß
– kurze, dunkle Haare
– untersetzte Statur
– normal gepflegte Erscheinung
– sicheres Verhalten/Auftreten
– deutsche Sprache (akzentfrei)
– dunkle Hose
– braune Stoffjacke mit Kapuze

Personen, die Hinweise zum Täter bzw. zur Tat geben können, werden gebeten, sich telefonisch beim Polizeipräsidium Rostock unter der Telefonnummer 038208 888 2222, bei der Internetwache unter www.polizei.mvnet.de oder jeder weiteren Polizeidienststelle zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Mrz 02

Arabisch und auffällig klein: Fahndung nach Vergewaltiger von Düsseldorf

Phantombild. Credits: Polizei

Die Kriminalpolizei ermittelt nach einem Sexualdelikt in Düsseltal. Am verghangenen Samstag war es zur Vergewaltigung einer Passantin auf der Straße gekommen. Die Ermittler bitten um Zeugenhinweise.

Die Frau war gegen 4.30 Uhr zu Fuß auf dem Heimweg aus der Innenstadt in Richtung Düsseltal. Auf der Mülheimer Straße trat ihr plötzlich ein augenscheinlicher Araber entgegen und sprach sie an. Sogleich brachte er sie gewaltsam zu Boden und es kam zur Vergewaltigung. Es gelang der Frau durch Hilferufe auf sich aufmerksam zu machen und den Täter durch Schläge und Tritte von sich abzubringen. Der Mann flüchtete dann über die Speldorfer Straße und die Scheidtstraße in Richtung Brehmstraße. Ein Zeuge, der durch die Hilfeschreie hinzugeeilt war, nahm die Verfolgung auf. Als er den brutalen Täter stellen wollte, bedrohte dieser ihn mit einem Messer und flüchtete dann unerkannt. Eine Fahndung der alarmierten Polizei verlief ohne Erfolg.

Der Unbekannte ist etwa 1,55 bis 1,65 Meter groß und circa 40 bis 50 Jahre alt. Er wird als dicklich beschrieben und hat lichtes grau-schwarzes Haar. Bekleidet war er mit einer dunklen Reißverschlussjacke mit heruntergeklapptem Kragen und einer dunklen Hose. Er soll deutlich gebrochenes Deutsch gesprochen und einen dunkleren Hautteint haben.

Mittlerweile fahndet die Polizei mit einem Fahndungsfoto.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 12 unter Telefon 0211-8700 entgegen.

Quelle: Truth24.net

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