Jan 17

Clanbildung: Syrer aus sicheren Lagern dürfen von entfernten Verwandten nachgezogen werden

Syrische Flüchtlinge dürfen auch weiterhin zu ihren Verwandten nach Thüringen kommen können. (Symbolbild)
Foto: dpa

Erfurt. Syrische Flüchtlinge sollen weiterhin zu ihren Verwandten nach Thüringen kommen können. Das Migrationsministerium hat eine entsprechende Aufnahmeanordnung um weitere zwei Jahre verlängert.

„Angesichts der weiterhin dramatischen Lage in Syrien haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, erklärte Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) am Mittwoch. Die Anordnung gibt es seit September 2013 und wurde seitdem immer wieder verlängert. Sie bezieht sich auf Syrer, die noch in dem Bürgerkriegsland ausharren oder bereits in ein Nachbarland geflohen sind und zu Verwandten nach Thüringen kommen wollen.

Seit dem Bestehen der Anordnung bis Ende des Jahres 2018 nutzten 898 Syrer die Regelung, um in den Freistaat zu kommen, wie aus Daten des Migrationsministeriums hervorgeht. Bis Ende 2017 waren es 713 Syrer.

Die Anordnung soll unter bestimmten Voraussetzungen eine legale Einreise ermöglichen, wie ein Sprecher sagte. Die Verwandten müssen sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten und einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Eine Weitere Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen haben.

Verpflichtungserklärung nötig

Zudem ist eine Verpflichtungserklärung nötig, in der sich ein Verwandter oder ein Dritter bereit erklärt, für den Unterhalt des Einreisewilligen aufzukommen. Für die Kosten, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Schwangerschaft entstehen, müssen die Bürgen aber nicht aufkommen.

„Die Regelungen sollen es den Geflüchteten erleichtern, in Thüringen anzukommen und hier Fuß zu fassen“, erklärte Lauinger.

Die Anordnung gilt nicht nur für Kinder oder Ehepartner, sondern unter anderem auch für Großeltern, Enkel sowie deren Ehegatten und minderjährige Kinder.

Quelle: Thüringen24

Jan 17

Kippa-Affäre: Jude wegen Volksverhetzung verurteilt

Deutsch-Israeli Dan M. (44) bekennt sich offen zum Judentum, trägt eine Kette mit Davidstern. BILD hat ihn auf seinen Wunsch unkenntlich gemachtFoto: Marcus Prell

Hannover – Es sollte ein Zeichen gegen Antisemitismus sein. Anfang Mai 2018 zogen 600 Menschen beim „Kippa Walk“ durch die Innenstadt.

Am Steintor eskalierte die Situation. Mit Sätzen wie „Juden ins Gas“, „Kopf abschneiden“ und „Nimm die scheiß Mütze ab“ soll eine Gruppe offenbar ausländischer Jugendlicher die Kippa-Träger beschimpft haben.

Der jüdische Teilnehmer Dan M. (44) reagierte wütend auf den Hass, rief „Tod allen Arabern“ zurück.

Das brachte dem Deutsch-Israeli jetzt 1350 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze à 15 Euro) ein. Am Mittwoch wurde er vom Amtsgericht Hannover wegen Volksverhetzung verurteilt!

Richter Dr. Michael Siegfried zum Angeklagten: „Sie haben nicht besonnen reagiert, sondern sich provozieren lassen. Sie haben einer guten Sache einen Bärendienst erwiesen.“

Dan M. gab sich einsichtig, bedauerte seine Wortwahl und akzeptierte das Urteil: „Man muss zu seinen Sachen stehen.“ Damals sei er auch noch betrunken gewesen.

Wie kam es zum Verfahren?

Als Demonstrations-Teilnehmer M.s Erwiderung hörten, kam es zu einer Diskussion, zu der die Polizei hinzukam. Der 44-Jährige bekam eine Anzeige.

Anfang Mai 2018 zogen 600 Menschen beim „Kippa Walk“ durch die Innenstadt
Anfang Mai 2018 zogen 600 Menschen beim „Kippa Walk“ durch die InnenstadtFoto: eberhard wedler

Der Richter: „Seine Worte wurden von einer Vielzahl der Versammelten gehört. Leider konnten wir der anderen Gruppe nicht habhaft werden.“

Ein Zeuge bestätigte im Prozess aber die üblen antisemitischen Ausfälle!

Michael Fürst, der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen: „Die antisemitischen Ausfälle sind untragbar, natürlich auch die Erwiderung des Teilnehmers.“

Weiter: „Ich vermisse aber das notwendige Augenmaß bei Gericht und Staatsanwaltschaft angesichts der Massivität der geäußerten Beleidigungen.

Das Verfahren hätte man auch im Vorfeld gegen eine Geldbuße einstellen können.“

Quelle: BILD

Jan 16

Wien: Tote Jugendliche – Tatverdächtiger Asylbewerber festgenommen

Tatverdächtiger Yazan A. festgenommen

Nach dem Fund der Leiche einer 16-Jährigen in einem Park in Wiener Neustadt am Sonntagvormittag hat die Polizei den Tatverdächtigen in der Nacht auf Montag festgenommen. Das bestätigte die Landespolizeidirektion Niederösterreich auf Nachfrage der APA. Nähere Informationen waren vorerst nicht bekannt. Die Ermittlungen laufen, hieß es. Zunächst hatte “oe24.at” über die Festnahme berichtet.

Die Polizei hatte nach dem tatverdächtigen Ex-Freund der Jugendlichen gefahndet. Laut Polizeisprecher Johann Baumschlager handelt es sich dabei um einen 19 Jahre alten Asylbewerber aus Syrien. Auch ein Fahndungsfoto war von der Landespolizeidirektion Niederösterreich am Sonntagabend veröffentlicht worden.

Die genaue Todesursache steht noch nicht fest

Die Leiche der 16 Jahre alten Einheimischen war am Sonntagvormittag im Anton-Wodica-Park in Wiener Neustadt in Niederösterreich gefunden worden. Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus, die genaue Todesursache war nicht ersichtlich.

Die in einem Gebüsch abgelegte und mit Blättern sowie Ästen bedeckte Leiche wurde laut Exekutive am Sonntag um 9.48 Uhr im Park „von mehreren Personen” gefunden. Offensichtlich hatte der unbekannte Täter versucht, die Tote dort zu verstecken.

Das Landeskriminalamt sowie die Mord-Tatortgruppe nahmen die Ermittlungen auf. Details – wie etwa die Beziehung des Opfers zu dem Gesuchten – wollte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt geben.

Nach Lokalbesuchen in der Nacht auf Sonntag nicht nach Hause gekommen

Angaben von Angehörigen zufolge war die Jugendliche nach Lokalbesuchen in der Nacht auf Sonntag nicht nach Hause gekommen. Eine Obduktion sollte voraussichtlich noch am Sonntagabend erfolgen. “Ergebnisse werden am Montag erwartet”, sagte Baumschlager.

Es war die bereits dritte Gewalttat mit einer Frau als Opfer, die sich in Niederösterreich innerhalb von einer Woche ereignete. Am Dienstag war eine 40 Jahre alte vierfache Mutter in Amstetten erstochen worden, am Mittwochabend hatte ein Messerangriff auf eine 50-Jährige im Bezirk Wiener Neustadt-Land tödlich geendet. Beide Verdächtige befinden sich in Untersuchungshaft.

Quelle: Unsertirol24

Jan 16

Stuttgart / Ludwigsburg: Vollbartmigrant versucht Kind zum Sex zu überreden | S-Bahn

Symbolbild

Immer wieder versuchen Migranten aus Afrika und Moslems kleine Kinder zu vergewaltigen oder gar zu heiraten – bereits ab einem Alter von 6 Jahren wünschen sich viele dieser Männer Pädo- Sexualkontakte mit den Kindern – in der Türkei ist das unter Erdogan neuerdings sogar erstrebenswert – Vergewaltiger bleiben straffrei wenn sie vergewaltigte Kinder nachträglich heiraten

Ein bislang unbekannter Armutsmigrant hat am Dienstagmittag, den 15.01.2019 in einer S-Bahn der Linie S4 in Richtung Schwabstraße wieder einmal ein unbekanntes, etwa 13 bis 14 Jahre altes Mädchen angesprochen und ihr gegenüber sexuelle Anspielungen geäußert. Ersten Erkenntnissen zufolge stieg der unbekannte Mann gegen 14:00 Uhr am Bahnhof in Ludwigsburg in die Bahn ein und setzte sich dem Mädchen sowie einem 24-jährigen Fahrgast gegenüber. Nachdem er die augenscheinlich Minderjährige ansprach, mischte sich der Reisende ein um ein weiteres Einwirken auf das Kind zu unterbinden.

Viele Moslems und Afrikaner betrachten Kinder ab 6 Jahren als unverbrauchte Lustobjekte – diese Migrantengruppen vergewaltigen und morden statistisch ein Vielfaches im Vergleich zu deutschen Bürgern

Daraufhin soll der mutmaßliche Täter den 24-Jährigen beleidigt haben, bevor er beim Halt in Feuerbach aus der S-Bahn stieg. Der Fahrgast erstattete im Anschluss Anzeige auf dem Bundespolizeirevier Stuttgart. Der Unbekannte wird als Bartträger mit südländischem Phänotyp beschrieben. Zur Tatzeit soll er einen kleinen Hund mit sich geführt haben. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat, dem noch unbekannten Täter, oder dem Mädchen geben können, werden gebeten sich bei der Bundespolizei unter der Telefonnummer +49711870350 zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Jan 16

Oberursel: Renitenter Araber zieht blank und fordert Ficki Ficki

Symbolbild

Sexuell aufgeladene Armutsflüchtlinge aus Afrika und dem nahen Osten machen mit ihren Sexattacken die Straßen für deutsche Frauen zum Spießrutenlauf – In Hessen passiert das sehr oft, nicht immer wird auch berichtet

Ein bislang noch unbekannter Armutsaraber belästigte in der Nacht zum Sonntag wieder einmal eine Frau in der Oberurseler Innenstadt. Eine Mitdreißigerin befand sich gegen 02:15 Uhr vom Oberurseler Bahnhof her kommend auf ihrem Nachhauseweg, lief dabei zunächst über die Lindenstraße und bog anschließend in die Aumühlenstraße ab. Im Verlauf ihrer Wegstrecke bemerkte die Frau, dass ein junger Mann sie verfolgte und auch mit einem Satz ansprach. Vor einem Mehrfamilienhaus in der Aumühlenstraße trat der Unbekannte, der zwischenzeitlich seinen Intimbereich entblößt hatte, an die Frau heran, packte sie und forderte diese auf sexuellen Handlungen an ihm vorzunehmen.

Erst Geschlechtsteil entblößt, dann packte er die Frau und forderte Sex – immer und immer wieder

Der Frau gelang es zunächst den Unbekannten von sich wegzudrücken. Dem folgend versuchte der Mann sich erneut der Oberurselerin anzunähern, woraufhin diese den Angreifer erneut von sich wegstoßen und anschließend mehrere Klingeln des angrenzenden Wohnhauses drücken konnte. Hierauf ließ der unbekannte Täter von der Frau ab und flüchtete in Richtung der am Ende der Aumühlenstraße sich anschließenden Tennisplätze, beziehungsweise in Richtung des sich daran angrenzenden Rushmoor-Parkes. Der südosteuropäisch oder arabisch anmutende Täter wird im Alter zwischen 22 und 27 Jahren, einer Größe von 160 cm bis 165 cm, mit schmaler Figur, heller Hautfarbe, braunen, engstehenden Augen und circa 10 cm langen, dunklen oder schwarzen Haaren beschrieben. Bekleidet war der Mann mit einer Trainingshose und einer hellblauen Trainingsjacke, auf der mehrere Worte aufgedruckt waren, wobei die Geschädigte das Wort „Eintracht“ ablesen konnte.

Quelle: Truth24.net

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Jan 16

Privatjet für 2 Asylbewerber kostet 165 000 Euro | Abschiebung nach Afrika

Um 7.14 Uhr hob der gecharterte Privatjet mit den abgelehnten Asylbewerbern (26,29) aus Niedersachsen vom Flughafen Düsseldorf Richtung Elfenbeinküste ab. Mit an Bord: Beamte, Mediziner und ein Dolmetscher Foto: picture alliance / imageBROKER

Hannover – Es ist wohl die bisher teuerste Abschiebung abgelehnter Asylbewerber!

Für 165 000 Euro ist nach BILD-Informationen Anfang Januar ein Ivorer (26) aus Hannover mit einem Landsmann (29) von den Behörden zur Elfenbeinküste geflogen worden.

Grund für die Luxus-Abschiebung per Privatjet am Düsseldorfer Flughafen: Der 26-Jährige (reiste 2015 ein) hatte bei vorigen Abschiebeversuchen so heftig randaliert, dass Beamte mit ihm wieder umkehren mussten. Svenja Mischel vom niedersächsischen Innenministerium: „Ein erneuter Versuch, ihn im Linienflugzeug abzuschieben, war daher nicht erfolgversprechend.“

Um ein Risiko für andere Passagiere auszuschließen, wurde eine private Charter-Maschine gebucht. Den Flug mit einem halben Dutzend Beamten, Medizinern und einem Dolmetscher habe laut Innenministerium weitgehend die europäische Grenzsicherungsagentur Frontex getragen.

Der Abschiebeknast der Justizvollzugsanstalt Hannover in Langenhagen. Hier saß der renitente 26-jährige Asylbewerber von der Elfenbeinküste seit September 2018 ein
Der Abschiebeknast der Justizvollzugsanstalt Hannover in Langenhagen. Hier saß der renitente 26-jährige Asylbewerber von der Elfenbeinküste seit September 2018 einFoto: picture alliance/dpa

Niedersachsens Flüchtlingsrat taxierte die Kosten allein für den 26-Jährigen auf 139 000 Euro. Er sei gut integriert, seine Freundin (bei ihr läuft noch das Asylverfahren) erwarte ein Baby. Sollte der Ivorer nach Deutschland zurückkehren, „wäre er verpflichtet, die Abschiebekosten zu zahlen“, so der Rat in einer Mitteilung.

Das Verwaltungsgericht in Hannover wies die Klage des 26-jährigen Ivorers ab, erkannte die Abschiebung als rechtmäßig an
Das Verwaltungsgericht in Hannover wies die Klage des 26-jährigen Ivorers ab, erkannte die Abschiebung als rechtmäßig anFoto: Tobias Wölki

Einen Tag vor dem Abflug schmetterte das Verwaltungsgericht Hannover die Klage des Ivorers gegen die Abschiebung in die Heimat ab (Az: 10 B 7896/18). Später wurde entschieden, auch seinen 29-jährigen Landsmann (seit Mai 2018 ausreisepflichtig) mit ins Flugzeug zu setzen.

Zum Vergleich: Die Abschiebung von bin Ladens mutmaßlichem Ex-Leibwächter kostete 35 000 Euro.

Randnotiz: Für die 17 Auslandsreisen der niedersächsischen Landesregierung im vergangenen Jahr zahlte der Steuerzahler insgesamt nur 46 500 Euro…

Quelle: BILD

Jan 15

Brandstiftung in Hemminger Unterkunft: Flüchtling soll Feuer gelegt und Nachbarn terrorisiert haben

Die Sanierung der alten Gaststätte Schiff in der Hochdorfer Straße in Hemmingen wegen des Brandes ist bald abgeschlossen
Foto: factum/Granville

Ein 25 Jahre alter Syrer soll in seiner Hemminger Flüchtlingsunterkunft gleich zwei Brände verursacht haben. Deshalb steht er nun vor dem Stuttgarter Landgericht. Doch offenbar beschäftigte der Mann schon lange vor dem Brand die Polizei und die Behörden – unter anderem wegen Stalkings.

Hemmingen – Eine Schlägerei, Stalking-Vorwürfe und schließlich gleich zwei Brände an einem Tag: Ein 25 Jahre alter Mann aus Syrien hat offenbar über längere Zeit die Polizei, Mitarbeiter der Gemeinde Hemmingen und vor allem seine Mitbewohner in einer Asylunterkunft auf Trab gehalten. Seit Dienstag muss er sich wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und schwerer Brandstiftung vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten.

Im Kern geht es um zwei Taten aus dem August, bei denen der Mann jeweils eine Matratze in einem Haus in der Hochdorfer Straße angezündet haben soll, aus Frust über seine Lebenssituation. Das erste Feuer legte er laut der Staatsanwaltschaft am Nachmittag des 3. August. Dabei wurde das Zimmer des Angeklagten komplett zerstört, den Schaden schätzt die Gemeinde auf rund 35 000 Euro.

Mitbewohner und Nachbarn beschweren sich

Nur wenige Stunden später soll der 25-Jährige dann im oberen Stockwerk des Hauses erneut gezündelt haben. Weil zufällig ein Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Moment vorbeiradelte und beherzt eingriff, blieb das Feuer ohne große Folgen. Trotzdem hat der Syrer aus Sicht der Ermittler billigend in Kauf genommen, dass zwei Mitbewohner durch den Brand hätten ums Leben kommen können.

Die Anklage scheint aber nur ein Teil dessen abzubilden, was sich in den Monaten zuvor in zwei Flüchtlingsunterkünften abgespielt hat, in denen der Mann wohnte. So war der Syrer offenbar regelmäßig Thema für das Ordnungsamt und die Polizei. Mal, weil sich eine Nachbarin darüber beklagte, dass der 25-Jährige ihrer 18-jährigen Tochter nachsteigen und sie belästigen würde. Mal, weil der Angeklagte nachts große Mülltonnen mitten auf die Straße geschoben hatte, mal, weil es zu einem handgreiflichen Streit mit anderen Bewohnern in der Unterkunft gekommen war.

„Er hat gute und schlechte Tage“

Daniel Grömminger, bis vor wenigen Wochen der Leiter des Hemminger Ordnungsamts, sagt, dass es zeitweise wöchentliche Besprechungen in seiner Abteilung über den Mann gegeben habe. Ständig seien Beschwerden eingegangen, immer wieder flatterten Berichte der Polizei auf seinen Schreibtisch. „Er hat gute und schlechte Tage“, sagt Grömminger im Hinblick auf den Geisteszustand des Angeklagten. An schlechten sei man kaum zu ihm durchgedrungen. Weil aber niemand Anzeige gegen den Syrer erstatten wollte, gingen die Zwischenfälle weiter.

„Niemand wollte mit ihm in einem Zimmer wohnen“, berichtet der Bürgermeister Thomas Schäfer. Die Mitbewohner in den Häusern „haben alle Angst vor ihm gehabt“. Schließlich schickte die Polizei den 25-jährigen gelernten Fliesenleger zum Amtsarzt des Landkreises, der aber keine Einweisung in eine Psychiatrie veranlasste.

Keine eindeutigen Hinweise für dritte Brandstiftung

Im vergangenen Mai brannte es dann zum ersten Mal im Zimmer des Angeklagten, in einer Unterkunft in der Patronat-straße. Ein Gutachter beschied zwar, dass ein technischer Defekt das Feuer ausgelöst habe, doch schon damals äußerten andere Flüchtlinge den Verdacht, der 25-Jährige habe den Brand gelegt. Rund 100 000 Euro an Schaden entstanden durch das Feuer, das Haus wurde unbewohnbar – weshalb auch der Angeklagte umziehen musste. Nachdem es dann im August in der neuen Unterkunft des Mannes wieder brannte, geriet der Syrer schnell in den Fokus der Kripo. Auch eine Verbindung zum dem ersten Brand untersuchten die Ermittler deshalb, konnten aber keine eindeutigen Hinweise finden. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, zur Anklage kamen nur die beiden Brände in der Hochdorfer Straße.

Zu diesen Vorwürfen wollte der Angeklagte am ersten Prozesstag nichts sagen. Bei der Polizei hatte er gestanden. Immer wieder sprach vor Gericht von „Stimmen des Teufels“, die er höre und die einen schlechten Einfluss auf ihn hätten und ihm zum Beispiel befehlen würden, andere Menschen zu schlagen. Ob diese Stimmen mit seiner Cannabis- und Alkoholsucht zu tun hätten, könne er nicht sagen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann wegen seines Drogenkonsums bei den Brandstiftungen vermindert schuldfähig war. Ein Urteil soll Ende Februar fallen.

Quelle: Stuttgarter Zeitung

Jan 15

Messerattacke-Prozess: Angeklagter Afghane wollte angeblich Satanisten mit Messer jagen

Das Foto entstand am Sonntagabend des 8. Juli am Tatort (Willy-Brandt-Platz). Der Täter konnte wenig später festgenommen werden.
Foto: ANC-NEWS

Oberhausen.   Das Gericht schickt einen 20-jährigen Mann zur dauerhaften Unterbringung in die Forensik. Dieser hatte drei Personen mit einem Messer attackiert.

Mit einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 20-jährigen Mann aus Oberhausen. Am 8. Juli 2018 hatte der in einer Flüchtlingsunterkunft an der Duisburger Straße lebende Mann, der in Afghanistan oder im Iran geboren wurde, vor einem Imbiss am Willy-Brandt-Platz drei Personen mit einem Messer attackiert und einen Mann lebensgefährlich schwer verletzt.

Zwei der Angegriffenen hatten schon einige Stunden zuvor eine unangenehme Begegnung mit dem Beschuldigten gehabt. Der schimpfte und drohte und landete vorübergehend im Polizeigewahrsam. Durch einen unglücklichen Zufall begegnete man sich am Abend des gleichen Tages erneut.

Angeklagter holte Messer aus der Asylunterkunft

Der Geschädigte, seine Lebensgefährtin und ein weiterer Mann registrierten, dass der 20-Jährige sie auffallend beobachtete. Dann verschwand er. Während die Zeugen ihre Mahlzeit fortsetzten, fuhr der Beschuldigte in die Asylbewerberunterkunft, holte ein Messer und kehrte zurück.

Die Zeugen hatten keine Chance, sich gegen die plötzliche Attacke zu wehren. Blitzschnell rannte der Angeklagte auf die im Bereich der Außengastronomie sitzenden Personen zu und stach zu. Ein Zeuge wurde an Lunge und Leber verletzt, ein zweiter am Oberarm. Das Trio konnte sich mit knapper Not in das Ladenlokal retten. Mitarbeiter hielten die Tür zu, weil der Beschuldigte sie mit dem Messer in der Hand verfolgte. Die Waffe ließ er erst fallen, als Polizisten ihn mit einer Dienstwaffe bedrohten und kurz davor waren, diese auch einzusetzen.

Keine Zweifel an Schuldunfähigkeit

Das Gericht ging im Urteil davon aus, dass der Beschuldigte heimtückisch die arglosen Zeugen attackierte. Der erste Stich wurde deshalb als versuchter Mord, der zweite als gefährliche Körperverletzung gewertet. Für das Ergebnis spielte die rechtliche Würdigung allerdings gar keine Rolle. Denn in dem Sicherungsverfahren ging es nur um den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft unterzubringen.

In Übereinstimmung mit den Erkenntnissen eines Sachverständigen hatte die Kammer keinen Zweifel, dass der 20-Jährige, der seit Jahren unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, schuldunfähig war. Stimmen hatten ihm die Tat befohlen. Er hatte geglaubt, die Zeugen seien Satanisten, die es zu eliminieren galt. Da ohne Therapie im gesicherten Raum weitere Straftaten zu erwarten seien, entschied das Gericht entsprechend.

Quelle: WAZ

Jan 15

Flüchtling sticht Jugendlichen in Beucha nieder – Haftbefehl erlassen

Der Tatort am Bahnsteig des Beuchaer Bahnhofes ist gesperrt worden. In dem Polizeiauto (hinten) ist der mutmaßliche Täter in Gewahrsam genommen worden. Quelle: Frank Schmidt

Nach einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendlichen auf dem Bahnhof in Beucha zieht ein aus Syrien stammender Flüchtling ein Messer und streckt seinen Gegner mit mehreren Stichen nieder. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Sonntag, dass sie im Fall wegen versuchten Totschlages durch schwere und lebensgefährliche Körperverletzung ermittelt.

Brandis/Beucha

Am Samstagabend ist auf dem Bahnsteig am Bahnhof Beucha ein Jugendlicher mit einem Messer niedergestochen worden. Der 17-Jährige erlitt teils schwere Verletzungen im Halsbereich sowie an Arm und Bein. Der Verletzte wurde sofort vor Ort notärztlich behandelt und dann in ein Krankenhaus gebracht.

Mutmaßlicher Tatverdächtiger in Polizeigewahrsam

Die Polizei konnte aufgrund von Zeugenangaben noch am Tatort einen Jugendlichen im Alter von 16 Jahren als mutmaßlichen Täter dingfest machen. Der unbegleitete minderjährige Flüchtling stamme aus der Asylunterkunft in Waldsteinberg.

Dem mutmaßlichen Täter hat die Polizei einen weißen Overall übergezogen
Dem mutmaßlichen Täter hat die Polizei einen weißen Overall übergezogen. Er wurde kutz nach der Tat in diesem Streifenfahrzeug (rechts) in Gewahrsam genommen. Quelle: Frank Schmidt

Der Messerattacke sei offensichtlich gegen 19.15 Uhr eine verbale Auseinandersetzung vorausgegangen, berichteten unmittelbare Zeugen des Tatherganges, die sich nach eigenen Angaben „einfach so“ am Bahnhof getroffen hätten. Anlass soll der Streit um ein Mädchen zwischen Täter und Opfer gewesen sein. „Erst haben sich die Jungs angepöbelt, dann sind sie aufeinander losgegangen“, erzählte ein Mädchen, das nach eigenem Bekunden dazwischen gegangen sei, um beruhigend einzuwirken.

Täter und Opfer kennen sich

Demnach, so bestätigte die Zeugin, kannten sich Täter und Opfer. Außerdem, so fügte die Jugendliche an, habe sie die Auseinandersetzung „gar nicht für so ernst genommen“. „Aber dann haben wir gesehen, wie der Typ ein Messer gezogen hat und mehrfach zustach, unter anderem in den Hals“, berichtete ein weiteres Mädchen, das angab, die Freundin des Opfers zu sein, und ergänzte, dass der Täter das Messer in Richtung Gleise weggeworfen habe.

Der Tatort am Bahnsteig des Beuchaer Bahnhofes ist gesperrt worden
Der Tatort am Bahnsteig des Beuchaer Bahnhofes ist gesperrt worden. Quelle: Frank Schmidt

Die Polizei vor Ort wollte sich zum Geschehen mit Verweis auf die Ermittlungen nicht äußern und verwies an die Polizeidirektion Leipzig. Sicher indes ist, dass es sich bei dem niedergestochenen Opfer um einen deutschen Jugendlichen handelte.

Statt Taxifahrzeuge fahren Poilizeiautos am Bahnhof Beucha vor
Statt Taxifahrzeuge fahren Poilizeiautos am Bahnhof Beucha vor Quelle: Frank Schmidt

Was den Täter anging, waren sich die Mädchen nicht einig darüber, ob er Araber sei oder aus Afghanistan stamme. Die Staatsanwaltschaft indes sprach am Sonntag von einem 16-Jährigen aus Syrien. Ihm wird nun versuchter Totschlag durch schwere und lebensgefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Der Täter machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob für den minderjährigen Täter Haftantrag gestellt wird.

Polizei sichert Tatwaffe und Spuren

Die Polizei sperrte den Tatort ab, suchte im Gleisbett nach der Tatwaffe und sicherte Spuren. Der Bahnverkehr rollte aber ungehindert.

Update 14.25 Uhr: Wie Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, mitteilte, wurde gegen den 16-jährigen Verdächtigen inzwischen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Offizielle Angaben zum Grund der Auseinandersetzung stehen weiterhin aus. Der Verdächtige habe beim Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, sagte Schulz.

Quelle: LVZ

Jan 15

Algerier bedroht Security-Mitarbeiter mit Messer | Augsburg

Ein Security-Mitarbeiter wurde in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber mit einem Messer bedroht. Foto: David Libossek (Foto: Foto: David Libossek)

Augsburg: Am Freitag gegen 17.50 Uhr, teilte ein Security-Mitarbeiter einer Gemeinschaftsunterkunft an der Proviantbachstraße mit, dass er soeben von einem 33-jährigen Algerier bedroht worden war.

Der Algerier war zusammen mit einem 29-Jährigen mit einer lauten Musikbox zum Eingang der Unterkunft gekommen, wo die Männer ermahnt wurden, sie sollten bitte die Musik leiser stellen. Der 33-Jährige zog daraufhin ein Messer und bedrohte den 25-jährigen Security-Mitarbeiter. Dieser und ein weiterer Mitarbeiter flüchteten in den Keller des Gebäudes und riefen von dort die Polizei.
Als die Beamten eintrafen, hatten der Beschuldigte und sein Begleiter bereits das Weite gesucht. Die Fahndung verlief bislang erfolglos.
Bereits am Vortag war der Algerier wegen mehrerer Delikte aufgefallen. In den frühen Morgenstunden hatte er bereits einen Polizeieinsatz ausgelöst und einen Beamten leicht verletzt. Nun erwartet den 33-Jährigen auch noch eine Anzeige wegen Bedrohung.

Quelle: Sadtzeitung

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