Dez 15

Susanne M: Verdächtiger sudanesischer Sexualmörder hatte mindestens 5 Identitäten

Susanne M.s Leiche wurde vergangene Woche auf dem Spielplatz an der Gartenstraße entdeckt. Der Verdächtige sagt, er und sein Opfer kannten sich „seit einer Weile“. Quelle: Christian Elsner

Der mutmaßliche Mörder von Susanne M. aus Hannover hat offenbar mehrere Ausweispapiere. Auch vor seiner Festnahme wollte der Sudanese sich offenbar eine neue Identität besorgen. Der 44-Jährige und sein Opfer kannten sich angeblich „seit einer Weile“.

Der 44-Jährige, der vor einer Woche die 63-jährige Susanne M. in der Oststadt vergewaltigt und ermordet haben soll, hatte offenbar mehrere Identitäten. So soll der Sudanese sich beispielsweise mal als Mohamad M. oder Mohamed A. ausgegeben haben. „Uns sind mindestens fünf Alias-Namen bekannt“, bestätigt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Er ist Asylbewerber und habe seinen Aufenthaltsschwerpunkt nach Auffassung der Ermittler in Hannover. Aufgrund der mehreren Pässe sind seine Staatszugehörigkeit und sein Alter laut Klinge noch nicht gänzlich geklärt.

Zielfahnder nahmen Mohamad M. am Dienstagmittag in Helmstedt fest, als er sich absetzen und neue Papiere besorgen wollte. Möglicherweise könnte der 44-Jährige die verschiedenen Identitäten genutzt haben, um mehrere Sozialleistungen gleichzeitig zu beziehen. „Das gilt es zu ermitteln“, sagt Klinge. Allerdings stehe dies mit Blick auf den Mordvorwurf deutlich hinter den aktuellen Ermittlungen. Mohamad M. soll genauso wie sein Opfer Susanne M. aus der Trinker- und Pfandsammlerszene stammen. „Nach seinen Angaben kannten sie sich bereits seit einer Weile“, so Klinge. Diese Angaben werden geprüft, der Verdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.

Gleichzeitig versuchen die Ermittler zu klären, ob der 44-Jährige sein Opfer absichtlich tötete. Gegenüber der Haftrichterin hatte M. am Dienstag zwar zugegeben, die 63-Jährige vergewaltigt zu haben – ermorden wollte er Susanne M. aber nicht. Der 44-Jährige habe „zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs“ gehandelt, daher sei das Mordmerkmal erfüllt, so Klinge. Derzeit warten die Ermittler unter anderem auf das medizinische Gutachten. Möglicherweise könne dies Hinweise darauf geben, ob Susanne M. gezielt getötet wurde. Mohamad M. ist bereits polizeibekannt und wegen sexueller Belästigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Spaziergänger hatten Susanne M.s Leiche am Morgen des 31. Juli auf dem Spielplatz an der Gartenstraße in der Oststadt entdeckt. Er ist vor allem abends ein Treffpunkt der lokalen Trinkerszene des Weißekreuz- und Raschplatzes. Zunächst war die Polizei nicht von einem Verbrechen ausgegangen, doch die Obduktion der Leiche am Folgetag ergab ein anderes Ergebnis: Die 63-Jährige wurde vergewaltigt und erwürgt. Am Körper wurden zudem DNA-Spuren gefunden, die zu Mohamad M. passten. Er war wegen seiner Bewährungsstrafe in der Gen-Datenbank gespeichert.

Quelle: HAZ

Dez 15

Mann ins Koma geprügelt: Schläger müssen nicht in den Knast

Langen/Egelsbach – Keiner der sechs jungen Männer, die einen 35-jährigen Egelsbacher brutal geschlagen und getreten haben (oder dabei waren), muss hinter Gitter. Das hat die Zehnte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt entschieden.

Alle erhalten Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung oder Beihilfe – kommen also mit einem blauen Auge davon.
An Rande der 90er-Jahre-Party am 15. Juni 2017 in der Stadthalle begegnen sich zwei Gruppen auf der Zimmerstraße. Ein oder zwei Männer der einen pöbeln die beiden Frauen der anderen Clique an. Es kommt zum Streit, der für den selbstständigen Hausmeister aus Egelsbach im Krankenhaus endet – im Koma infolge eines Schädelbruchs. Für sechs Angeklagte sind nun die Urteile gefallen.

Die beiden Haupttäter, ein 21-jähriger Eritreer und ein gleichaltriger Langener, werden zu zwei Jahren Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Beide hatten das Opfer gegen den Kopf getreten, einer der Tritte löste wohl den Sturz auf den Asphalt aus. Der Eritreer trat zudem weiter zu, als das Opfer schon am Boden lag – ist nach Ansicht des Gerichts aber als einziger vermindert schuldfähig, weil er zur Tatzeit den höchsten Alkoholgehalt im Blut hatte und unter einer Psychose leidet. „Der erste Tritt hat das Opfer wahrscheinlich benommen gemacht, es ist ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Boden geknallt. Dieses Geräusch wurde von allen Beteiligten sehr plastisch geschildert“, erklärt der Vorsitzende Richter Jens Aßling in seiner Urteilsbegründung.

Für einen 20-jährigen Litauer und zwei 18- und 20-jährige Langener hält Aßling ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe für angemessen. Alle hatten den 35-Jährigen nacheinander geschlagen. Nur ein 23-jähriger Langener wird nach Erwachsenenstrafrecht und wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte mit einem weiteren Täter – der am ersten Verhandlungstag fernblieb und dessen Verfahren abgetrennt wurde – den männlichen Begleiter des Opfers aktiv am Eingreifen gehindert. Die Kammer spart aber nicht mit Bewährungsauflagen: Je 1800 Euro an den Weißen Ring und den Rockenbergverein, insgesamt über 1000 Stunden gemeinnützige Arbeit, zwei der Verurteilten müssen sich ernsthaft bemühen, eine Ausbildungsstelle anzutreten, weitere zwei tragen die Kosten des Verfahrens, was den anderen vier erspart bleibt.

Teuer könnte es trotzdem für alle werden, denn nach Ende des Prozesses spricht der Anwalt des Opfers von Schmerzensgeldansprüchen, die zivilrechtlich durchgesetzt werden sollen. Markus Kern: „Wir prüfen auch noch, ob wir Rechtsmittel einlegen.“ Der Egelsbacher Hausmeister zeigte sich mehr als enttäuscht: Er hätte gerne mehr Gesetzeshärte gespürt. „Auch dass einer Zeugin wegen angeblicher Unwahrheit mit Strafverfolgung gedroht wird, ist unglaublich“, so der Mann. Die Frau hatte als einzige davon gesprochen, dass dem am Boden liegenden Opfer 20 Mal an den Kopf getreten wurde. „Es wurden verschiedene Tatsachen nicht berücksichtigt. Zum Beispiel, dass die Gerichtsmedizinerin erst am vierten Tag im Krankenhaus meine Verletzungen dokumentierte“, so das Opfer.

Fast alle Urteile sind rechtskräftig: Außer der Verteidigung des Eritreers erklärten alle Anwälte den Rechtsmittelverzicht. Bei vier dieser Angeklagten schloss sich der Staatsanwalt mit der Verzichtserklärung an.

Quelle: oponline

Dez 14

Esslingen: Türke greift Personengruppe mit Messer an

Ein 22-Jähriger wurde am Samstag in der Hauffstraße mit einem Messer verletzt. Auslöser war eine verbale Auseinandersetzung.

Nach einem verbalen Streit ist ein 22-Jähriger am Samstag gegen 21.15 Uhr im Bereich der Hauffstraße durch einen Messerangriff erheblich verletzt worden.

Die Polizei fahndet nach einem bislang unbekannten Täter, welcher nach einem verbalen Disput mit einer Personengruppe ein Messer in die Hand nahm und in Richtung des 22-Jährigen stach. Der 22-Jährige konnte den Angriff geistesgegenwärtig abwehren, er zog sich dabei jedoch eine tiefe Schnittverletzung am Arm zu.

Bei dem Täter handelt es sich um eine männliche Person, ca. 20-25 Jahre alt, deutsch-türkischer Akzent, Drei-Tages-Bart und einer stämmige Figur. Bekleidet war er mit einer Mütze, Kapuze und einer dunklen Oberbekleidung. Er führte zudem ein grau/schwarzes Elektrofahrrad mit orangefarbenen Streifen mit sich. Die Kriminalpolizei hat die ersten Ermittlungen aufgenommen. Hinweise erbittet die Polizei in Esslingen unter der Rufnummer: 0711/3990330

Quelle: Esslinger Zeitung

Dez 14

Wir basteln uns eine böse neue Welt

(Illustration: Peter Gut)

Heute dürfen immer mehr «unsägliche» Sachen gesagt werden, und die abgestumpfte Gesellschaft nimmt’s hin. So lautet eine populäre These – doch allzu viel Kulturpessimismus wirkt verdächtig.

Unmenschen erkennt man heute weniger an ihren Taten als an ihren Worten. Das zumindest suggerieren deutsche Sprachwissenschafter, indem sie jedes Jahr ein «Unwort» küren. Wer «Gutmensch» und andere zynische Ausdrücke benutzt, so die Botschaft, gehört geächtet und bestraft. Als heisser Anwärter gilt heuer der «Asyltourismus». Verwendet hat ihn unter anderen der bayrische CSU-Ministerpräsident Markus Söder – und damit eine Empörungswelle ausgelöst, die ihn am Ende veranlasste, sich von diesem «rechtsextremen» Ausdruck zu distanzieren.

Dass auch gemässigte bürgerliche Politiker Begriffe wie «Asyltourismus» verwenden, gilt heute als Beleg für eine populäre These: Die «Grenzen des Sagbaren», so lautet sie, würden durch die Agitation rechtspopulistischer Bewegungen systematisch ausgedehnt. Sprich, Donald Trump, die AfD oder die SVP brutalisieren die Sprache, nach dem Motto «Das wird man wohl noch sagen dürfen». Die These vom Unsäglichen erfreut sich nicht nur in deutschen Feuilletons, sondern auch in der Schweiz grösster Beliebtheit. Hier verweisen Politiker und Medien gerne mit masochistischem Stolz darauf, dass man in Sachen «Entgrenzung» schon immer voraus gewesen sei, denn wenn «wir» uns schon nicht für Hitler schämen müssen, dann wenigstens für Blocher und Konsorten.

Enthemmte Grenzwächter

Der «Tages-Anzeiger» behauptete unlängst gar, «Asyltourismus» sei wie Ricola oder Rivella eidgenössischen Ursprungs, sei in den 1990er Jahren von der heute kaum noch existenten Freiheitspartei in die Welt gesetzt worden. Die Folge dieser jahrzehntelangen Berieselung mit bösen Wörtern beschreibt der Autor so: eine abgestumpfte Gesellschaft, in der «wir» uns jede verbale «Grausamkeit» gefallen lassen, denn «der Mensch gewöhnt sich an alles».

Die These von der Entgrenzung klingt zunächst einmal einleuchtend. Kaum jemand würde bestreiten, dass heute viel mehr verbaler Dreck an die Oberfläche kommt, weil sich in den sozialen Netzwerken alle Schreihälse, Hetzer und Verschwörungstheoretiker öffentlich austoben dürfen. Gleichzeitig gehört es zum erklärten Ziel neurechter Parteien wie der AfD, die Grenzen des Sagbaren auszuweiten. Dass ein Bundestagsabgeordneter wie Alexander Gauland das «Dritte Reich» als «Vogelschiss» in der deutschen Geschichte bezeichnet, wäre früher undenkbar gewesen, genauso wie ein US-Präsident, der fast zwanghaft andere Leute beschimpft.

Doch kann man von den Ausfälligkeiten einzelner Provokateure auf eine generelle Verrohung der Sprache oder gar eine Abstumpfung der Gesellschaft schliessen? Vielmehr scheint der Aufstieg der rechten Parteien zu einer Art Hypersensibilisierung geführt zu haben: Während sich die Rechten als Tabubrecher gefallen und gleichzeitig darüber jammern, «man» dürfe gewisse Dinge ja gar nicht mehr sagen, bauscht eine neue Gilde von moralischen Grenzwächtern jedes polemische Wort und jeden Ausspruch eines geistig Verwirrten zum Skandal auf – stets verbunden mit Warnungen, dass man dies den offenbar übermächtigen Rechtspopulisten zu verdanken habe.

Die Folge: Was früher Mainstream war, gilt heute oft als rechtsextrem, nie da gewesen oder überhaupt unsäglich. Das zeigt ausgerechnet der «Asyltourismus» – ein Begriff, der eigentlich nur die Tatsache benennt, dass es Asylsuchende gibt, die sich gezielt Länder aussuchen, wo sie die besten Sozialleistungen erwarten, wegen Asylanträgen von Land zu Land ziehen oder gar ferienhalber in ihre Heimat zurückreisen, in der sie angeblich verfolgt werden. Eine schweizerische oder rechtsextreme Urheberschaft darf bezweifelt werden; zumindest, wenn man alten Presseberichten glaubt, die lange vor dem Unwort «Lügenpresse» in die Welt gesetzt wurden. So zitiert die NZZ bereits 1977 die Westberliner Polizei, die sich über pakistanische «Asyltouristen» nervt. Ein Jahr später ist das heutige Unwort auch im Bundestag zu hören, und 1985 ist es definitiv in der Schweiz angekommen: In jenem Jahr berichtet die NZZ über eine Parteiversammlung, an der ein Nationalrat ein «markiges Votum» zum Besten gab, gegen «neue Formen eines verabscheuungswürdigen Asyltourismus».

Die Existenz rechtspopulistischer Grenzverletzer dient als Vorwand für politisch motivierte Versuche, die Grenzen des Sagbaren immer enger zu ziehen.

Die Antwort auf die Preisfrage, wie der Herr Nationalrat wohl geheissen hat, lautet weder «Christoph Blocher» noch «Michael E. Dreher», sondern «Peter Hess». Genau: Das ist jener Christlichdemokrat, der später als Mandatesammler, aber nie wegen rechtsextremer Gesinnung auffiel. Auch die freisinnige Geneviève Aubry zieht 1986 laut einem «Bund»-Bericht gegen den «leidigen Asyltourismus» vom Leder, während sie echte Flüchtlinge in Schutz nimmt. Anfang der 1990er Jahre schlägt die FDP überhaupt ziemlich harte Töne an: «Unser Land wird überschwemmt von Asylanten», heisst es da in einem Inserat, «die weitaus meisten sind Einwanderer, die einfach an unserem Wohlstand teilhaben wollen und missbräuchlich Asylgesuche stellen.»

Heute, da angeblich immer mehr Unsägliches gesagt werden darf, ginge so etwas locker als «rechte Hetze» durch. Denn gemäss einer Fatwa der vom deutschen Staat alimentierten und von einer ehemaligen Stasi-Informantin geführten Amadeu-Antonio-Stiftung erfüllt bereits der Begriff «Wirtschaftsflüchtling» den Tatbestand der Hetze. Die Existenz rechtspopulistischer Grenzverletzer dient damit als Vorwand für politisch motivierte Versuche, die Grenzen des Sagbaren immer enger zu ziehen.

Wie das geht, zeigt der Fall der deutschen «Zeit»-Journalistin Mariam Lau. Sie hatte es gewagt, das Gebaren von NGO-Flüchtlingshelfern im Mittelmeer zu hinterfragen. Prompt wurde ihr vorgeworfen, sie wolle Migranten ersaufen lassen, «Die Zeit» und der deutsche Journalistenverband ergingen sich in weinerlichen Distanzierungen, dazu setzte es kübelweise Hass und Folterphantasien jenes Mobs ab, der sich selber für linksliberal und anständig hält. Enthemmung? Brutalisierung? Auf jeden Fall, aber gewiss nicht bei Frau Lau.

Unter dem Vorwand, man müsse das neuerdings Unsägliche bekämpfen, werfen sich selbst die Täter von einst in die Pose der moralischen Grenzwächter von heute. So klagt mittlerweile auch der «Blick» mit Verweisen auf Lau und andere Fälle, es dürfe «immer mehr Unsägliches gesagt werden». Schlimmer noch: «Worte wirken, und nicht selten folgen auf Worte Taten. Wohin das führen kann, beweist genau der deutsche Nationalsozialismus.»

Wenn das stimmte, hätte der «Blick» die Schweiz schon lange in ein Mörderlager verwandelt. Denn diese Zeitung lebt bekanntlich seit ihrer Gründung anno 1959 von Busen, Bingo und gezielten Grenzverletzungen. In den 1980er Jahren bekamen das besonders die Tamilen zu spüren, die der «Blick» systematisch als kriminelle Bölimänner und Vergewaltiger an den Pranger stellte. Tenor: «Die Schweiz will die Tamilen nicht». Das ging so weit, dass sich die Nationale Aktion ihr ausländerfeindliches Werbematerial einfach aus «Blick»-Artikeln zusammenbasteln konnte.

Überall Extremisten

Anders, als die Legende von der «Ausweitung des Sagbaren» suggeriert, funktioniert die soziale Kontrolle heute auch im Fall von echten Grenzverletzungen oft viel besser als in den angeblich guten alten Zeiten, manchmal sogar bis zum Exzess. Zu nennen wäre etwa der grüne Ex-Nationalrat Jonas Fricker, der im «Blick» und anderswo als Beweis dafür herhalten musste, dass «die Ausweitung des Sagbaren» das «rechtsnationalistische Lager längst verlassen» habe. Fricker hat bekanntlich während einer Debatte gesagt, Schlachtschweine seien noch schlechter dran als einstige Auschwitz-Häftlinge, denn die hätten zumindest eine kleine Überlebenschance gehabt.

Gewiss ein unsäglicher Vergleich, für den der Nationalrat jedoch teurer bezahlen musste als mancher gerichtlich verurteilte Schläger: Obwohl er sich bei jüdischen Verbänden glaubhaft entschuldigt hatte, wurde er medial lustvoll zertreten und von der eigenen Partei zum Rücktritt gedrängt. Dabei, und das ist das Verlogene an der Entrüstung über die angeblich neue Dimension des Unsäglichen, geistern derartige Vergleiche seit Jahrzehnten herum, in radikalen Tierschützerkreisen ebenso wie im links-grünen Milieu. Dort ist man sogar weit Unsäglicheres gewohnt. So durfte der libysche «Leader» Muammar al-Ghadhafi den Lesern der «Poch-Zeitung» 1986 persönlich erklären, die israelischen «Zionisten» behandelten «das palästinensische Volk wie Hitler die Juden».

Hinter solchen Äusserungen versteckt sich ganz kommuner Antisemitismus. Umgekehrt muss nicht hinter jedem abwertenden Gerede ein Unmensch lauern oder gar ein Absturz in die Barbarei drohen, wie heute gerne suggeriert wird. Zweifellos werden Ausdrücke wie «Asyltourismus» von Extremisten dazu missbraucht, sämtliche Asylbewerber als Spass suchende Betrüger zu diffamieren. Dieses Missbrauchspotenzial bergen jedoch auch ganz nonchalant verteilte Labels wie «Abzocker», «Heuschrecken» oder «Bonzen», über die sich bezeichnenderweise niemand empört, weil sie ja nur «Reiche» treffen. Der bei SP und Jungsozialisten besonders beliebte Begriff «Bonzen» etwa diente Maos Roten Garden als Vorwand, um Tausende chinesische Kleingewerbler, Professoren und andere «Blutsauger» durch die Strassen zu jagen, zu misshandeln und totzuschlagen.

Worten können Taten folgen, aber für eine Brutalisierung der Gesellschaft braucht es meist mehr als Worte. Barbarische Bewegungen zeichneten sich gerade dadurch aus, dass sie in Zeiten kriegerischer Verrohung entstanden, die Demokratie verachteten und von Anfang an auf physische Gewalt setzten – von den Nazis über die Roten Khmer bis zu den von hiesigen 68ern bejubelten Maoisten. Wer obsessiv Worte skandalisiert, wird irgendwann überall Wegbereiter der Barbarei erkennen. Die wirklichen Extremisten wird’s freuen, denn wo lauter Unmenschen sind, sieht man sie überhaupt nicht mehr.

Quelle: nzz

Dez 14

Gruppenvergewaltigung in Augsburg: Schülerin in Asylunterkunft von mehreren Männern missbraucht

In einer Augsburger Flüchtlingsunterkunft soll eine 15-Jährige von mehreren Männern missbraucht worden sein. (Symbolbild)
© dpa / Uwe Anspach

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen mehrere junge Männer, die eine 15 Jahre alte Schülerin vergewaltigt haben sollen. Mindestens eine Tat soll sich in einem Flüchtlingsheim ereignet haben.

Augsburg – Eine 15-jährige Schülerin soll in einer Flüchtlingsunterkunft in Augsburg von mehreren Männern vergewaltigt worden sein. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilten, sitzen inzwischen fünf Afghanen in Untersuchungshaft. Sie sollen sich in zwei Fällen an dem Mädchen vergangen haben.

Vergewaltigung in Augsburg: Hilflose Lage der Schülerin ausgenutzt

Die 15-Jährige hatte Anfang Juli nach Polizeiangaben einen zwei Jahre älteren Afghanen in der Unterkunft besucht und mit ihm gekifft. Später wurde sie hilflos von Passanten in der Stadt gefunden und in die Kinderklinik gebracht. Sie hatte den Angaben nach einen Filmriss, Untersuchungen ergaben den Verdacht auf Vergewaltigung. Der 17-jährige Afghane und ein 20-jähriger Landsmann sitzen seit einigen Monaten in Untersuchungshaft.

Die Ermittler nahmen dann im September DNA-Proben von etlichen Bewohnern der Unterkunft sowie einer weiteren Einrichtung in Friedberg bei Augsburg, um den Fall aufzuklären. Nach der DNA-Reihenuntersuchung kam ein tatverdächtiger Afghane dazu.

Weitere Vergewaltigung des Mädchens – zwei Männer verhaftet

Am Mittwoch wurden dann zwei weitere junge Männer aus Afghanistan im Alter von 18 bis 20 Jahren unter dringendem Tatverdacht „einer weiteren bekanntgewordenen Vergewaltigung“ des Mädchens verhaftet. Wann und wo diese Tat stattgefunden haben soll, sagt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage nicht, auch weitere Angaben zur Identität des Opfers – etwa zur Nationalität – wurden zunächst nicht bekannt.

Quelle: merkur

Dez 14

Kinderehen-Verbot kommt vors Verfassungsgericht – Verstoß gegen Grundgesetz?

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat das Verfassungsgericht beauftragt, das Kinderehe-Gesetz einer Prüfung zu unterziehen. (Quelle: Gutschalk/imago)

Im Jahr 2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten. Der Bundesgerichtshof hält diese Regelung für problematisch und lässt diese daher prüfen.

Kinderehen sind in Deutschland verboten – auch, wenn sie nach ausländischem Recht legal geschlossen werden. Der BGH sieht Probleme mit dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Nun soll das Bundesverfassungsgericht prüfen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält es für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dass nach ausländischem Recht geschlossene Ehen mit Partnern unter 16 Jahren in Deutschland automatisch unwirksam sind. Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat legte daher einen Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg nach einem Beschluss vom Freitag dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor und setzte das Verfahren aus. Der BGH-Senat sieht in dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, darunter Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 6 (Ehe und Familie) (XII ZB 292/16).

Am 22. Juli 2017 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft. Der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte gesagt, Kinder sollten spielen, lernen und selbstständig werden. Wenn sie erwachsen seien, sollten sie frei entscheiden, ob und wen sie heiraten.

Klage eines syrischen Paares

Hintergrund für die Entscheidung des BGH ist nun eine Entscheidung des OLG vom Mai 2016 über die Aufenthaltsbestimmung für eine damals 15-Jährige, die im Alter von 14 Jahren in Syrien mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden war. Die Ehe sei wirksam, urteilte damals das OLG. Daher dürfe das als Vormund bestellte Jugendamt nicht über den Aufenthalt des Mädchens bestimmen.

Die beiden jungen Syrer waren im selben Dorf aufgewachsen und hatten im Februar 2015 vor einem Scharia-Gericht die Ehe geschlossen. Sie flüchteten aus dem Bürgerkriegsland und kamen im August 2015 in Deutschland an. In Aschaffenburg kam das Mädchen in die Obhut des Jugendamtes. Das Amtsgericht ordnete die Vormundschaft durch das Jugendamt an. Der Ehemann beantragte eine Überprüfung, woraufhin das Amtsgericht eine Umgangsregelung für die Wochenenden erließ. Eine Beschwerde dagegen wies das OLG zurück.

Das OLG hatte festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Eheschließung nach syrischem Recht vorgelegen hatten. Nach Überzeugung des BGH-Senats ist die Frage, ob die während des laufenden Verfahrens durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen geschaffene Regelung verfassungsgemäß ist, für die Entscheidung des Verfahrens erheblich. Denn nur, wenn die Regelung gelte, sei die Rechtsbeschwerde des Vormunds (Jugendamt) begründet, argumentierten die Richter.

Quelle: t-online

Dez 13

Noch mehr Platz für Flüchtlinge: Im Allende-Viertel wird für 460 Menschen gebaut

Die für Geflüchtete vorgesehene Wohnanlage an der Späthstraße steht seit Monaten leer.Foto: Ralf Drescherhochgeladen von Ralf Drescher

Im Bezirk Treptow-Köpenick sollen weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge geschaffen werden. Am Standort des früheren Seniorenheims Salvador-Allende-Straße sollen in den nächsten zwei Jahren Wohnungen für Geflüchtete entstehen.

Dafür wird das marode Bauwerk aus den 1970er-Jahren abgerissen. Bis Ende Februar 2019 werden Bäume und Sträucher auf dem Grundstück gerodet, bis Ende Juli soll der Betonplattenbau abgerissen werden. Im Sommer 2019 wird Baubeginn sein. Es entstehen drei sechsgeschossige modulare Bauten mit Erschließung über einen Mittelgang. Geplant sind Wohnungen mit ein bis fünf Zimmern, in denen 460 Bewohner unterkommen sollen. Die drei Gebäude werden einen Hof bilden, dort finden zwei Spielplätze für kleine und größere Kinder sowie ein Dorfplatz Platz. Inbetriebnahme könnte im Dezember 2020 sein. Untergebracht werden Flüchtlinge mit geklärtem Aufenthaltsstatus.

Eine weitere Unterkunftsmöglichkeit für Geflüchtete steht an der Späthstraße im Ortsteil Baumschulenweg. Dort hatte das Wohnungsunternehmen Stadt und Land seit Sommer eine Wohnanlage mit 78 Wohnungen errichtet. Die Anlage, die aus fertigen Modulen errichtet wurde, ist seit Monaten fertig. Mehrere Leser, darunter Jutta Dürkop, hatten die Berliner Woche informiert, dass die Anlage immer noch leer steht. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten antwortete auf Nachfrage, dass es noch keinen Betreiber für die Unterkunft gibt. „Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens war bereits im Oktober ein Betreiber ausgesucht worden. Ein unterlegener Bewerber hat dagegen bei der Vergabekammer Widerspruch eingelegt. Daher ruhen bis zum Abschluss des Verfahrens alle Maßnahmen“, teilt Sascha Langenbach, Pressesprecher des Landesamts, mit. Weiterhin lässt er durchblicken, dass es zwar Vorgaben für ein beschleunigtes Verfahren gäbe, die Vergabekammer aber unabhängig arbeitet. „Wir besitzen leider keine Handhabe, an dieser Situation aktuell etwas zu verändern“, so Langenbach.

Im Vorfeld hatte es in Baumschulenweg und auch jetzt im Allende-Viertel Gespräche mit Anwohnern gegeben. Dabei wurde auch überlegt, wie Bürger ehrenamtlich in die Betreuung von Geflüchteten einbezogen werden können.

Quelle: Berliner Woche

Dez 13

St. Pölten: Schaf im Garten geschächtet, Diversion für Türken

© Bild: APA/dpa/UNBEKANNT

Angeklagter vergrub den Kadaver, das Fell warf er in die Restmülltonne. „In unserer Religion ist das so“, sagte er.

Wegen Tierquälerei musste sich am Montag ein 52-jähriger Türke am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der Mann hatte im August ein Schaf in seinem Garten geschächtet, den Kadaver vergrub er dort, das Fell warf er in die Restmülltonne. Dass er damit gegen das Gesetz verstoßen hatte, wollte er nicht so recht gewusst haben, bei dem Prozess bekannte er sich aber dennoch schuldig.

„Sie wissen schon, dass das Tier unnötige Qualen gelitten hat?“, fragte der Richter den Mann. „Nein, in unserer Religion ist das so“, lautete die Antwort. Rechtsanwalt Nikolaus Rast wies darauf hin, dass in Österreich das Recht auf freie Religionsausübung herrsche, aber eben auch das Tierschutzgesetz, das Schächten nur unter Aufsicht und in dafür vorgesehenen Einrichtungen erlaube. „Aus meiner Sicht passt das nicht zusammen“, betonte Rast.

Der 52-Jährige kam mit einer Diversion davon, die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Rechtsanwalt Nikolaus Rast © Bild: Kurier/Gerhard Deutsch

Dez 13

Mutmaßlicher Mädchenmörder bunkerte Tabletten und Messer im Zimmer

(FOTO: Privat)

Gestern stellte sich der der mutmaßliche Mörder von Michelle F. selbst der Polizei. Ihm wird vorgeworfen, die 16-Jährige mit einem Messer erstochen zu haben.

In der Nacht auf Montag wurde Michelle F. tot von ihrer Mutter gefunden. Als Hauptverdächtiger gilt ihr Freund Saber. A (17), der kurz nach der Tat die Flucht ergriff. Nach einer landesweiten Fahndung wurde diese kurz darauf auf ganz Europa ausgeweitet.

Ermittler vermuteten aufgrund persönlicher Daten und Handyortung, dass sich der Verdächtige in Wien aufhalten könnte. Dies bewahrheitete sich am Dienstag, als sich Saber A. selbst der Polizei stellte. Ihm wird vorgeworfen, seine Freundin mit einem Messerstich von hinten in die Lunge getötet zu haben.

Von Wien nach Steyr gezogen
Das Paar lernte sich über Facebook kennen. Laut ersten Informationen soll Saber A. zwischen 2015 und 2016 aus Afghanistan nach Österreich gekommen sein. Zuerst lebte er in Wien und zog später laut „Krone“ der Liebe wegen nach Steyr. Dort lebte er in einer Asylunterkunft.

„unauffälliges“ Verhalten
Die Heimleitung bezeichnete den jungen Afghanen als „unauffälligen Bewohner“, allerdings zeige laut „Krone“ ein Blick in sein Zimmer ein anderes Bild. Im Zimmer herrsche das reinste Chaos und neben Schulsachen liegen ausgedrückte Tablettensichtverpackungen, bei denen es sich um Psychopharmaka handeln soll. Inmitten auf dem Couchtisch fanden die Journalisten zudem ein Küchenmesser vor.

Daneben ist auf der Wand eine Zeichnung mit den Worten „Fuck the System“ zu finden. Auch ein Geburtstagsbanner von ihrem 16. Geburtstag sowie Liebeszeichnungen und Briefe: „Ich liebe dich, Saber. Bitte pass immer gut auf dich auf, mein kleiner süßer. LOVE SABER“ (datiert mit 10. Juni 2017) findet man im Zimmer aufgehängt.

Bereits in Afghanistan gemordet?
Nun tauchten Medienberichte auf, die davon sprechen, dass Saber A. Afghanistan verließ, da er dort wegen Mordes gesucht wird. Diesen soll er Michelles Bruder gestanden haben. Obwohl der 17-Jährige über keinen positiven Asylbescheid verfügte, wurde er in Österreich geduldet.

Grund dafür sei die Tatsache, dass ihm in der Heimat politische oder religiöse Verfolgung bzw. bei so einem schweren Verbrechen die Todesstrafe droht. Aus diesem Grund war eine Abschiebung unmöglich und subsidiärer Schutz gewährt.

Quelle: Kosmo

Dez 13

Erfolgreiche Fahndung Getötete Seniorin (84) in Krefeld: Zwei Festnahmen

Ein Bild der Überwachungskamera in der Bank. Das Opfer (r.) hatte gerade 600 Euro abgehoben.
Foto: Polizei

Krefeld –

Sie haben die beiden brutalen Tätern, die eine wehrlose Frau eiskalt überfallen haben und bewusstlos am Boden liegen ließen! Die Seniorin stabr an den Folgen ihrer schweren Verletzungen.

Seniorin war gehbehindert, 84 Jahre alt, wehrlos

Die schreckliche Tat geschah bereits am 4. Oktober: Damals hatten zwei Täter eine stark gehbehinderte  84-Jährige auf dem Hanninxweg in Krefeld überfallen, ihr die Handtasche geraubt. Die Frau, die auf einen Rollator angewiesen ist, hatte gegen 17.30 Uhr an einem Geldautomaten auf der Kölner Straße in Krefeld 600 Euro abgehoben.

Kamera filmte Überfall in Krefeld

Dabei wurde sie auch von der automatischen Kamera fotografiert. Danach ging sie einkaufen. Der Überfall ereignete sich gegen 18 Uhr.

Phantombild Täter 1

Mit diesem Phantombild hatte die Polizei nach einem der Täter gefahndet.

Foto:

Polizei

Die Frau ist ihren schweren Verletzungen, die sie bei dem Überfall erlitten hat, zwei Wochen danach erlegen

Phantombild Täter 2

Auch dieser Täter wurde per Phantombild gesucht. Mit Erfolg, wie sich nun herausstellte.

Foto:

Polizei

Die Krefelder Kripo suchte daraufhin mit zwei Phantomfotos nach den Tätern. Eine Fahndung, die jetzt, elf Wochen nach der Tat von Erfolg gekrönt wurde. Beide Täter wurden festgenommen.

Über die Hintergründe des Ermittlungserfolges wollen Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag bei einer Pressekonferenz informieren.

Quelle: Express

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