Nov 27

Versuchter Mord in Jüchen: Afghanischer Ehemann in Italien festgenommen

Der 35-Jährige ist in Italien festgenommen worden. (Symbolbild)

Nach dem mörderischen Messerangriff auf eine 29 Jahre alte Frau in Jüchen am Niederrhein ist ihr 35 Jahre alter Ehemann in Italien festgenommen worden. Der Familienvater soll seine getrennt von ihm lebende Frau Ende Oktober lebensgefährlich verletzt haben.

Er war seitdem wegen versuchten Mordes gesucht worden. Zielfahnder hätten ihn in der süditalienischen Hafenstadt Bari aufgespürt, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Das Paar war aus Afghanistan nach Deutschland gekommen und hat zwei Kinder.

Das Opfer hatte noch selbst Hinweise auf den Angreifer geben können. In der Nähe des Tatorts hatten die Beamten die mögliche Tatwaffe – ein Messer – entdeckt. Ärzte hatten den Gesundheitszustand der 29-Jährigen stabilisieren können.

Der 35-Jährige soll nun nach Deutschland überführt werden. Eine Mordkommission ermittelt.

Quelle: Aachener Nachrichten

Nov 27

Polizei vertuscht Gruppenvergewaltigung! Asylbewerber sollen 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben

Erfolgte Festnahme durch die Polizei (Symbolbild).
Foto: imago

Die Polizei hat am Freitagabend in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) einen afghanischen Asylbewerber festgenommen. Dem 21-jährigen wird vorgeworfen, dass er eine 15-Jährige am vergangenen Dienstag in einer öffentlichen Toilette in einem Park vergewaltigt haben soll. „Der 21 Jahre alte Mann wurde dem Haftrichter vorgeführt“, sagte der Sprecher der Polizeidirektion Süd, Maik Kettlitz. „Es wurde ein Haftbefehl erlassen und der Mann sitzt in U-Haft.“

Ein zweiter Afghane, der das Mädchen bei der Vergewaltigung festgehalten haben soll, ist noch nicht gefasst. Nach dem Mann werde gefahndet, aber er ist bislang noch nicht gefasst.

Vergewaltigungsvorwurf in Königs Wusterhausen

Das Boulevardzeitung „B.Z.“ zitierte anonym einen Polizisten, der Stadt und Polizeileitung vorwirft, den Vorfall unter Verschluss gehalten zu haben, „weil sie Reaktionen wie damals in Freiburg befürchten“.

In der Studentenstadt hatte ein Asylbewerber die 19-jährige Studentin Maria L. im Oktober 2016 vergewaltigt und ermordet. Damals hieß es auch, der Fall sei anfangs verheimlicht worden. Der Täter Hussein K. wurde inzwischen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.  Dann folgte der Fall vom 14. Oktober: Zehn Männer, fast alle Asylbewerber, sollen eine 18-Jährige über Stunden neben einer Disco vergewaltigt haben.  Die Polizei fuhr die Präsenz hoch, es gab Proteste von Rechtsaußen und auch Morddrohungen gegen den Bürgermeister, weil er vorder pauschalen Vorverurteilung von Asylbewerbern gewarnt hatte. Gegen den Hauptverdächtigen der Vergewaltigung lag bereits zwei Wochen vor der Tat ein Haftbefehl vor, der aber nicht vollstreckt worden war. Acht Täter –  sieben Syrer und ein Deutscher – sitzen inzwischen in U-Haft.

Polizei: Haben nichts verheimlicht

Im Fall Königs Wusterhausen, sei nichts verheimlicht worden, sagte der oberste Polizeisprecher des Landes Brandenburg, Torsten Herbst. „Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Die Polizei hatte keinerlei Anlass, die Sache zu verschleiern oder zu verheimlichen.“

Es ging vordergründig zuerst einmal darum, den oder die Täter zu fassen. „Es bestand die Gefahr, dass die Täter untertauchen, bevor sie gefasst werden können, wenn der Fall zu früh öffentlich bekannt gegeben worden wäre“, sagte Herbst. Die Gründlichkeit der Ermittlungen hätten eindeutig im Vordergrund gestanden.

15-jähriges Opfer

Die Tat soll sich am vergangenen Dienstag ereignet haben: Das Opfer, ein 15 Jahre altes Mädchen aus Königs Wusterhausen, kam allerdings erst am Donnerstagnachmittag in Begleitung zur Polizei und zeigte die Vergewaltigung an. Sie sagte, dass sie durch zwei Männer in einer öffentlichen Toilette am Weidenufer zu sexuellen Handlungen genötigt worden sei.

„Das Mädchen wurde dann bis zum Donnerstagabend von den Kriminalisten befragt“, sagte Polizeisprecher Kettlitz. Doch das Mädchen sei von der Tat so traumatisiert gewesen, dass die Befragung abgebrochen werden musste, bevor sie den Namen der Tatverdächtigen nennen konnte.

Fahndung nach zweitem Tatverdächtigen

„Die Befragung wurde dann am Freitag fortgesetzt“, sagte Kettlitz. Dann nannte das Mädchen auch die Namen der Verdächtigen. „Der aus Afghanistan stammende Asylbewerber wurde Freitagabend in seiner Unterkunft festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter am Amtsgericht Königs Wusterhausen am Sonnabend dann einen Haftbefehl gegen den Mann.“ Die Ermittlungen zur Ergreifung des zweiten Tatverdächtigen dauern noch an.

Bürgermeister Swen Ennullat (Freie Wähler KW) sagte: „Eine solch entsetzliche Tat muss schnellstmöglich und umfassend aufgeklärt werden.„Unsere Gedanken sind bei dem Opfer.“

Quelle: BZ

Nov 27

Gruppenvergewaltigung: Polizei fahndet nach zwei Migranten

Mit diesen gezeichneten Fahndungsbildern sucht die Polizei nach den mutmaßlichen Tätern.

Die Polizei in Bremervörde (Landkreis Rotenburg/Wümme) fahndet mit Phantombildern nach zwei mutmaßlichen Vergewaltigern.

Eine 19-Jährige sei am 6. Oktober gegen 21 Uhr in der Straße Huddelberg oder in der Feldstraße von zwei ihr unbekannten Männern nach dem Weg gefragt worden, teilte die Polizei mit. Gemeinsam sei man in einen kleinen, unbeleuchteten Fußweg abgebogen. Einer der beiden habe die Frau plötzlich festgehalten, sein Komplize habe sie vergewaltigt. Anschließend hätten sich die Männer entfernt.

Einer der Gesuchten wird als etwa 20 Jahre alt, 1,80 Meter groß und schlank mit südeuropäischem Erscheinungsbild beschrieben. Er habe kurzes, dunkles Haar und einen Vollbart, dunkle Kleidung und schwarze Lederschuhe getragen. Sein Komplize habe ein ähnliches Erscheinungsbild, aber einen längeren Vollbart und dunkle Turnschuhe getragen. Während der Tat sollen beide akzentfrei Deutsch, aber untereinander in einer anderen Sprache gesprochen haben. Hinweise nimmt die Polizei unter (04761) 994 50 entgegen.

Quelle: ndr

Nov 26

Fünf junge Zigeuner verurteilt: Gruppenvergewaltiger müssen ins Gefängnis

Dean Martin L. war der Lockvogel. Er muss für vier Jahre in HaftFoto: Marco Stepniak

Sie lockten sechs Schülerinnen in eine Falle und zwangen sie zum Sex. Es war eine bundesweit einmalige Serie von brutalen Gruppenvergewaltigungen. Von „besonders abscheulichen Straftaten“ sprach die Polizei.

Essen – Am Montag hat das Landgericht Essen die Urteile gegen fünf junge Männer aus Gelsenkirchen, Essen und Wuppertal, die zwischen August 2016 und Januar 2018 mindestens sechs Schülerinnen (alle 16) in sieben Fällen in eine Falle gelockt und an abgelegenen Orten zum Sex gezwungen haben sollen, gesprochen.

Der Richter sagt, die Angeklagten hatten ein „frauenfeindliches und selbstherrliches Bild“, weil sie ihre Opfer nach den Vergewaltigungen auch noch im WhatsApp-Chat verhöhnten.

Enrico F. ist der älteste, bekam die geringste Strafe

Enrico F. ist der älteste, bekam die geringste Strafe

Joshua E. (20, vier Jahre Haft) aus Wuppertal, Gianni H. (19, sechs Jahre, drei Monate) aus Essen sowie die Gelsenkirchener Dean Martin L. (18, vier Jahre), Enrico F. (24, drei Jahre und neun Monate) und Antonio H. (17, fünf Jahre) hatten extra die WhatsApp-Gruppen „SpinnenGE“ und „Scorpions MC 1%“ eingerichtet, um sich dort über mögliche Opfer auszutauschen und die Verbrechen zu planen. Nach den Vergewaltigungen wurden die missbrauchten Mädchen in den Chats auch noch verhöhnt.

Der gut aussehende Dean Martin L. soll der Lockvogel der Gruppenvergewaltiger gewesen sein. Die Mädchen dachten an ein Date mit dem jungen Fußballer, doch plötzlich stiegen weitere junge Männer ins Auto und fuhren mit den Mädchen auf ein einsames Feld oder in ein abgelegenes Waldstück. Den Opfern wurden demnach erst Handys weggenommen, eingekeilt zwischen den Tätern auf der Rückbank im Auto sollen sie dann zum Sex gezwungen worden sein. Man drohte ihnen, sie im Wald zurückzulassen und zu verprügeln. Mindestens ein Mädchen wurde wohl auch mit Fäusten geschlagen.

Gianni H. versteckt sich unter einer Kapuze

Gianni H. versteckt sich unter einer KapuzeFoto: Marco Stepniak

Die Staatsanwaltschaft Essen hatte für die Gruppenvergewaltiger Haftstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten bis sieben Jahren und neun Monaten gefordert. Die mildeste Strafe für den Angeklagten, der als erster die Taten gestanden hat, die höchste Strafe für den Angeklagten, der die Vergewaltigungsopfer auch geschlagen hat.

Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass die Vielzahl der Fälle und die schlimme Herabwürdigung der Frauen strafverschärfend wirken würden. Damit meinte die Anklägerin auch, dass die Angeklagten ihre Opfer nach den widerlichen Taten auch noch über WhatsApp verspottet und verhöhnt hatten.

Auch Joshua E. versteckt sein Gesicht

Auch Joshua E. versteckt sein Gesicht

Die fünf Tatverdächtigen stammen laut eigenen Angaben alle aus Sinti-Familien. Die Mädchen sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess aus, manche wurden dabei von Weinkrämpfen geschüttelt. Vermutlich gab es noch weitere Opfer, die aus Scham aber nicht zur Polizei gingen.

Quelle: BILD

Gruppenvergewaltigung Essen | Vertuscht: Lauenburger Gang ist ein großer Muslimclan

Nov 26

Anklage gegen Flüchtling nach versuchter Vergewaltigung in Bielefeld erhoben

Mindener Straße: Mann hatte in Bielefeld versucht, im Gebüsche eine junge Frau zu vergewaltigen.

Bielefeld (nw). Der Fall der verhinderten Vergewaltigung an der Mindener Straße, der durch die mutigen Retterinnen Karolina Smaga und Linda Cariglia bundesweit bekannt wurde, ist jetzt von der Staatsanwaltschaft Bielefeld angeklagt worden.

Wie Amtsgerichtssprecher Roland Pohl bestätigte, wurde der Beschuldigte, ein 25-jähriger Flüchtling aus Herford, wegen „versuchter Vergewaltigung“ angeklagt.

Ihm werde vorgeworfen, am 14. Oktober eine junge Frau, die er nicht kannte, in ein Gebüsch geworfen zu haben, um sie dort sexuell zu missbrauchen. Weil sich das Opfer wehrte, griff die zufällige Zeugin Karolina Smaga beherzt ein, stieß den Täter vom Opfer runter und verfolgte ihn noch eine Weile, bis dieser ein Springmesser zückte. Die inzwischen alarmierte Polizei konnte den Mann wenig später am Jahnplatz festnehmen. Der Angeklagte hat Pohl zufolge die Tat bisher bestritten.

Angeklagt wurde vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes, das Strafen bis zu vier Jahren aussprechen kann. Das habe auch damit zu tun, dass der 25-Jährige strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist. Laut Pohl lebte der Nordafrikaner allerdings erst knapp sechs Wochen in Deutschland. Erst am 6. September hatte er um Asyl ersucht. Seitdem verfügte er über eine Aufenthaltsgestattung.

Auch „Stern TV“ berichtete über die Retterinnen:

https://www.facebook.com/sterntv/videos/1996219097344835/

Quelle: mt

Nov 26

Gruppenvergewaltigung München: Sechs Afghanen sollen Jugendliche vergewaltigt haben

Über mehrere Tage hinweg sollen in München sechs afghanische Männer ein 15 Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben. Nun teilt die Polizei neue Details in dem Fall mit.

Die Münchner Polizei hat am Dienstag neue Details zu dem Fall einer mutmaßlichen Vergewaltigung eines fünfzehn Jahre alten Mädchens durch mehrere Afghanen mitgeteilt. Demnach besteht der Verdacht, dass das Mädchen im September über drei Tage lang von sechs Männern im Alter von 17 bis 28 Jahren missbraucht worden ist.

Nach Angaben der Polizei haben die bisherigen Ermittlungen folgenden Tatablauf ergeben: Am 22. September, einem Samstag, traf sich das Mädchen mit einem 17 Jahre alten Afghanen in einer Wohnung von Bekannten im Münchner Stadtteil Pasing. Die beiden Jugendlichen kannten sich schon seit ein paar Wochen. Der junge Mann forderte bei dem Treffen das Mädchen zum Geschlechtsverkehr auf, doch die Fünfzehnjährige weigerte sich zunächst. Dann wurde sie jedoch durch „verbale Drohungen“ des Jugendlichen so eingeschüchtert, dass das Mädchen schließlich doch seinen Forderungen nachgab. Danach bedrohte der junge Mann das Mädchen weiter mit Worten. Er setzte sie damit so unter Druck, dass sie bis zum darauffolgenden Dienstag mit „weiteren fünf männlichen Bekannten des Siebzehnjährigen nacheinander den Geschlechtsverkehr“ ausübte.

Diese Taten fanden in der Wohnung in Pasing und in einer Wohnung im Stadtteil Berg am Laim statt. Als die Fünfzehnjährige dann wieder nach Hause gekommen sei, habe sie Personen „die ihr nahe standen“, über die Taten informiert. Schließlich wurde die Polizei benachrichtigt. Das Kommissariat für Sexualdelikte der Münchner Polizei betraute eine eigene Ermittlungsgruppe mit der Untersuchung des Falles. Am 29. September wurde daraufhin der Siebzehnjährige wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommen.

Nach umfangreichen Ermittlungen wurden bis Ende Oktober vier weitere Tatverdächtige ermittelt und festgenommen. Nach dem sechsten Tatverdächtigen wird immer noch gefahndet. Zwei der vier Tatverdächtigen sind 20 und 23 Jahre alt, die beiden anderen Männer sind 28 Jahre alt. Drei Männer wohnen in München, ein Mann im Landkreis Freising. Alle haben die afghanische Staatsangehörigkeit. Der Ermittlungsrichter hat wegen des Verdachts der Vergewaltigungen Haftbefehle erlassen. Die Tatverdächtigen sind in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde, die einer der Beschuldigten eingelegt hatte, ist am Montag als unbegründet zurückgewiesen worden.

Quelle: FAZ

Nov 26

Vergewaltigung von Kindern: Bewährungsstrafe für 45-Jährigen Ägypter

Ein 45-Jähriger ist vom Landgericht Hildesheim wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er 5.000 Euro zahlen. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber NDR 1 Niedersachsen sagte, wurde der Mann des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in fünf Fällen für schuldig befunden. In einem sechsten Fall sprachen ihn die Richter frei.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im ägyptischen Hurghada und in Gifhorn vor rund zwölf Jahren zwei damals 13 und 14 Jahre alte Cousinen zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Eine Revision ist möglich, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall war bereits 2015 verhandelt worden, damals konnte der Prozess aber wegen eines fehlenden Gutachtens nicht abgeschlossen werden.

Quelle: NDR

Nov 26

Vergewaltiger in die Türkei abgeschoben – zur Abschreckung | Türkei verweigert Rücknahme!

Der Vergewaltiger soll in die Türkei abgeschoben werden (Symbolbild).
Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Koblenz.  „Ausweisung eines Ausländers wegen schwerer Sexualstraftat“, so lautet die Überschrift einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, die dieser Tage viel zitiert wird.

Anlässlich wiederholter Berichte über Vergewaltigungen durch Ausländer und Flüchtlinge, wird die Diskussion über die Rückführung straffällig gewordener Migranten in Deutschland immer lauter geführt.

Das OVG Koblenz hat nun entschieden, dass die Abschiebung eines 26-jährigen Türken wegen einer Sexualstraftat rechtmäßig ist. Die Richter verstehen das Urteil auch als eine klare Warnung an andere Migranten.

Angeklagter hatte 16-Jährige vergewaltigt

2012 hatte der 26-Jährige, der seit 19 Jahren in Deutschland lebt, ein 16-jähriges Mädchen zusammen mit zwei weiteren Tätern in einem Wormser Parkhaus vergewaltigt. Die Männer waren dabei so brutal vorgegangen und hatten das Mädchen am Unterleib so schwer verletzt, dass es operiert werden musste und eine weitere Operation nach 18 Monaten erforderlich war. Die Täter ließen ihr Opfer blutend und nackt in der Kälte liegen.

Der Mann wurde festgenommen und verurteilt. Sechs Jahre Jugendstrafe verbüßte er im Gefängnis. Nun, da er wieder auf freiem Fuß ist, klagte er gegen einen Abschiebeschluss des Rhein-Lahn-Kreises gegen ihn – und verlor.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte stattdessen die Abschiebung aus „generalpräventiven Gründen“. Die Vergewaltigung sei Ausdruck „einer durch ein frauenverachtendes Weltbild geprägten Einstellung“. Daher sei die Abschiebung rechtmäßig. „Die Schwere der vom Kläger begangenen Tat und vor allem die Motivation für diese ließen die Ausweisung als erforderlich erscheinen, um andere Ausländer in vergleichbarer Situation von ähnlichen Delikten abzuhalten“, stellte das Gericht zudem klar.

Mädchen wurde wegen Wertevorstellung zum Opfer

Unter „generalpräventiven Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung“ versteht das Gericht den Umstand, dass die Täter das Opfer kannten und das Mädchen allein wegen ihrer Werte- und Moralvorstellung verachteten.

Die 16-Jährige hat wie die Täter einen türkischen bzw. kurdischen Migrationshintergrund. „Sie hat allerdings westliche Wertvorstellungen angenommen. Sie hat sich nach westlicher Mode gekleidet und geschminkt und sei ohne Begleitung ausgegangen. Allein das hat sie nach dem Welt- und Frauenbild der Täter bereits als zu verachtende ‚Schlampe, die es mit jedem und gerne auch mit mehreren Männern gleichzeitig treibt‘ qualifiziert“, stellen die Richter fest. Deshalb hätten die Männer die Jugendliche als Opfer gewählt.

Diese Einstellung zeuge von einem archaischen Frauenverständnis, welches mit dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Verständnis von der Rolle der Geschlechter nicht in Einklang zu bringen sei. Es sei Aufgabe des Staates zu verhindern, dass eine solche, nicht an der Gleichberechtigung von Mann und Frau ausgerichtete Vorstellung Ausländer, die sich „nicht an den Wertvorstellungen des Grundgesetzes orientierten“, zu Straftaten führe.

Vor diesem Hintergrund sei die Ausweisung des Klägers zur Verhinderung schwerer Straftaten erforderlich, indem einer Vielzahl von jungen Männern verdeutlicht werde, dass der deutsche Staat nicht nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bestrafe, sondern auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen ergreife.

Türkei will 26-Jährigen nicht aufnehmen

Doch offensichtlich will die Türkei den 26-Jährigen nicht aufnehmen. Übereinstimmenden Berichten zufolge zweifeln die Behörden in Ankara daran, dass der Mann die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Dabei sei er nachweislich das Kind einer dort lebenden Türkin und besitze auch nur die türkische und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, so die Stadt Worms.

Der SWR berichtet, dass die Stadt Worms nun einen neuen Pass für den Mann in Auftrag gegeben hat. Zum einen, weil damit tatsächlich nachgewiesen werden könne, dass der Mann Türke ist. Zum anderen, damit er ein offizielles Rückreisedokument besitze, mit dem er in die Türkei fliegen könne. Sobald der neue türkische Pass da sei, müsse die Türkei den Mann auch aufnehmen. Das würden entsprechende internationale Vereinbarungen so vorsehen, so die Stadt Worms.

Quelle: morgenpost

Nov 25

Afrikaner entblößt sich in Fahrstuhl vor junger Frau | Chemnitz

Foto: Friso Gentsch/dpa

Chemnitz. Ein Mann hat eine 20-Jährige in Chemnitz-Hilbersdorf verfolgt und sich schließlich im Fahrstuhl vor ihr entblößt. Das teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Demnach hatte der Mann die junge Frau am Mittwochmorgen an einer Bushaltestelle an der Dresdner Straße nach einer Zigarette gefragt. Die Frau verneinte. Anschließend folgte der Mann ihr bis in den Fahrstuhl ihrer Arbeitsstelle. Dort entblößte er sich vor ihr. Die 20-Jährige suchte Hilfe bei einer Kollegin, die die Polizei verständigte. Der 26-jährige Mann aus Eritrea wurde in Polizeigewahrsam genommen und später in eine Fachklinik gebracht.

Quelle: Freiepresse

Nov 25

Neue Mehrheiten im Dresdner Stadtrat: „Flüchtlingsaufnahme abgelehnt“

Im Dresdner Stadtrat hat sich nicht nur die Sitzordnung geändert. Quelle: Dietrich Flechtner

Nicht nur die Sitzordnung hat sich gerändert. Auch die Mehrheiten im Stadtrat sind nach dem Beben in der Dresdner SPD andere. So fiel ein Antrag zur Aufnahme von zusätzlich 150 Flüchtlingen knapp durch. Und auch in Sachen Hochhaus in der Johannstadt gibt es eine Entscheidung.

Dresden. Geändert hat sich nicht nur die Sitzordnung. Christian Bösl ist nach vorne in die erste Reihe gerückt. Der Stadtrat ist nicht mehr einer unter neun in der SPD-Fraktion, sondern Vorsitzender der neuen Bürgerfraktion. Der frühere SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Blümel hat es eingeführt, Kaffee und Wasser mit in den Sitzungssaal zu bringen. Jetzt versorgt er seine Kollegen von der Bürgerfraktion mit Heißgetränken.

Geändert haben sich auch die Mehrheitsverhältnisse. „Es ist endlich wieder spannend“, sagte CDU-Stadträtin Heike Ahnert. Vorlagen, die vor wenigen Wochen noch glatt mit rot-grün-roter Mehrheit durchgegangen wären, fallen jetzt durch. Rot-Grün-Rot war einmal, jetzt wechseln die Mehrheiten.

Linke, Grüne und SPD hatten die Unterstützung der Stadt für die Seenotretter von „Mission Lifeline“ gefordert und dass Dresden zusätzlich 150 aus Seenot gerettete Flüchtlinge aufnimmt. Vor dem Rathaus demonstrierten die Unterstützer von „Mission Lifeline“, im Sitzungssaal gab es lange Gesichter.

„Der Beschluss genügt rechtlichen Anforderungen nicht und wird rechtswidrig. Ihm müsste widersprochen werden“, erklärte Finanzbürgermeister Peter Lames (SPD), verantwortlich für das Rechtsamt, kurz und knapp. Es gebe keinen konkreten Ortsbezug zu Dresden. „Nicht alles, was Dresdner in der weiten Welt tun, wird zu einer kommunalen Angelegenheit“, so Lames. Sozialbürgermeisterin Kris Kaufmann (Die Linke) ergänzte, das auf Dresden eine zusätzliche finanzielle Belastung von 860 000 Euro im Jahr zukommen würde.

Linke, Grüne und Sozialdemokraten reagierten empört auf die rechtliche Bewertung. Andere Städte hätten ähnliche Anträge ohne zu Zögern beschlossen, erklärte Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen). Mission Lifeline sei das Beste, das Dresden in den vergangenen fünf Jahren hervorgebracht habe. Vincent Drews (SPD) sprach von einer „sehr formalistischen und juristischen“ Argumentation.Tilo Wirtz (Die Linke) erklärte, Deutschland werde erst dann seiner Verantwortung gerecht, wenn es so viele Menschen gerettet wie es in den vergangenen 100 Jahren umgebracht habe.

Daniela Walter verwahrte sich für die CDU-Fraktion gegen Anfeindungen und emotionale Aggressivität bis hin zu persönlichen Beleidigungen. „Es obliegt nicht dem Stadtrat, eine Bewertung der Seenotrettung vorzunehmen. Die Aufnahme von Migranten werden von Verfahren der Europäischen Union und des Bundes geregelt und nicht vom Stadtrat.“

Die Mehrheiten haben sich geändert. Was vor wenigen Wochen noch undenkbar war, wurde Realität: Der Antrag scheiterte in allen Punkten. 33 Stadträte stimmten für die zusätzliche Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen, 34 dagegen. Der Oberbürgermeister und zwei Stadträte der Bürgerfraktion enthielten sich der Stimme. Die anderen beiden Punkte, bei denen es um die Unterstützung von „Mission Lifeline“ und die Initiative „Sicherer Hafen“ ging, fielen jeweils mit 28 gegen 37 Stimmen bei fünf Enthaltungen durch.

Das von der städtischen Wohnungsgesellschaft Wohnen in Dresden geplante Hochhaus an der Florian-Geyer-Straße wird nicht gebaut. Hier waren die Mehrheiten aber eindeutig: CDU, FDP/Freie Bürger, Bürgerfraktion, AfD und Linke stimmten dafür, einer Petition von Anwohnern gegen den Hochhausbau zu folgen. Die städtische Gesellschaft muss nun ihr Vorhaben umplanen und kleinere Gebäude konzipieren.

Quelle: dnn

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