Nov 08

Bundesrats-Abstimmung: Grüne lehnen Einstufung von Maghreb-Staaten als sichere Länder ab

Die große Koalition plant Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien als sichere Herkunftsländer einzustufen. Dafür brauchen sie die Zustimmung der Grünen – und die lehnen ab.
Quelle: WELT / Alina Quast

Die Bundesregierung hat erfolglos versucht, Grüne und Linke für einen Gesetzentwurf zu sicheren Herkunftsländern zu gewinnen. „Wir lehnen diesen Gesetzentwurf natürlich ab“, sagte Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg.

Für die von der großen Koalition geplante Einstufung der Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien sowie Georgien als sichere Herkunftsländer zeichnet sich keine Unterstützung der im Bundesrat benötigten Grünen ab.

Die Bundesregierung hatte erfolglos versucht, Grüne und Linke für einen Gesetzentwurf zu gewinnen. Er hätte zur Folge, dass Asylverfahren von Menschen aus diesen Staaten verkürzt werden. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stefan Mayer (CSU), zeigte sich am Donnerstag im Bundestag überzeugt, dass dadurch die Zahl der Asylbewerber aus Nordafrika und Georgien zurückgehen würden.

Neu eingefügt hat die Regierung jetzt eine Stichtagsregelung. Sie sieht vor, dass Menschen aus diesen Staaten, die jetzt schon mit einer Duldung in Deutschland leben, nicht ihre Arbeitserlaubnis verlieren sollen, wenn sie jetzt schon einen Job haben oder in der Ausbildung sind.

„Wir lehnen diesen Gesetzentwurf wiederholt natürlich ab“, sagte die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg am Donnerstag bei der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag. Zwar verfügen Union und SPD im Bundestag über eine Mehrheit, im Bundesrat sind sie aber auf mindestens zwei der neun von den Grünen mitregierten Ländern angewiesen.

Grünen verweisen auf Menschenrechtsverletzung

Amtsberg sagte, die Union trage seit 13 Jahren Verantwortung für das Innenministerium und hätte die Chance gehabt, mit diesen Ländern „menschenrechtsbasierte“ Abkommen zu schließen. „Warum schielen Sie eigentlich immer zu den Grünen und suchen unsere Unterstützung für solche Vorhaben? Ich kann es nicht verstehen, Sie werden sie auch nicht bekommen“, sagte Amtsberg.

Sie betonte, alle Asylanträge müssten unvoreingenommen geprüft werden. Zudem verwies sie darauf, dass es in den Maghreb-Staaten Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Misshandlung in Polizeigewahrsam und die Verfolgung und Inhaftierung von Homosexuellen gebe.

Innen-Staatssekretär Mayer sagte, eine systematische Verfolgung oder unmenschliche und unwürdige Bestrafung gebe es in allen vier Ländern nicht. Es gebe daher keine Gründe, die Einstufung als sichere Herkunftsländer nicht vorzunehmen. Ziel des Gesetzes sei es, dass die Zahl der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern zurückgingen. Es bleibe auch bei der individuellen Prüfung aller Bewerber.

Quelle: welt

Nov 08

Betrunkener Iraner spuckt in Polizeiauto | Schierling

Im Polizeibericht heißt es, dem Mann werden auch die Kosten für die Reinigung des Dienstfahrzeuges in Rechnung gestellt. Foto: Groß

Mehrere Streifenfahrzeuge der PI Neutraubling wurden am Mittwoch, 7. November, kurz nach 22 Uhr nach Schierling beordert. In der Asylbewerberunterkunft wurde ein lautstarker Streit gemeldet.

Bis zum Eintreffen der Streifen hatte sich die Lage soweit beruhigt, dass keine Maßnahmen getroffen werden mussten. Auslöser des Streits war ein 20-jähriger iranischer Asylbewerber, der sich so laut verhielt, dass seine Mitbewohner nicht schlafen konnten.

Etwa eine Stunde später mussten die Streifen jedoch nochmals dort anfahren, da dieselbe Person zwischenzeitlich betrunken war und wiederum lautstark mit den anderen Mitbewohnern im Streit lag. Er wurde von den Beamten in Gewahrsam genommen und zur PI Neutraubling gebracht. Auf dem Weg zur Dienststelle beleidigte er die eingesetzten Beamten ca. 20 Mal mit Ausdrücken, welche aus jugendschutzrechtlichen Gründen hier nicht aufgeführt werden können, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.

Zudem spuckte er mehrmals gegen die Seitenscheibe des Dienstwagens. Der Mann verbrachte die Nacht in Gewahrsam bei der Dienststelle. Die Anzeige wegen Beleidigung wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt; zudem werden die Kosten für die Reinigung des Dienstfahrzeuges in Rechnung gestellt.

Quelle: mittelbayerische

Nov 08

Meinungsfreiheit: Darf man mit Sarrazin diskutieren?

Zu einem Seminar über Meinungsfreiheit habe ich Thilo Sarrazin und Marc Jongen eingeladen. Meine Universität hat mir dafür die Mittel gestrichen. Warum ich trotzdem an der Einladung festhalte. Ein Gastbeitrag.

Das imperium paternale schlägt zurück. Seit bekannt wurde, dass ich im Rahmen eines Seminars zur Meinungsfreiheit auch den AfD-Politiker Marc Jongen und Thilo Sarrazin zu universitätsöffentlichen Vorträgen eingeladen habe, begegne ich vernünftiger Kritik, bin aber auch Zielscheibe von Dogmatismus und Denunziation. Nur wenige machen ihren Kopf frei für den eigentlich nicht schweren Gedanken, man könne tatsächlich einen Redner einladen, ohne ihm zuzustimmen. Ich bin jedenfalls genötigt, hier noch einmal ausdrücklich festzuhalten: Ich habe absolut nichts zu schaffen mit der AfD oder irgendwelchen anderen rechten oder rechtsextremen Gruppierungen. Ich stehe in der Tradition der Rechtsphilosophie Kants, meine Sache ist die der Freiheit.

In der Veranstaltung geht es um die Philosophie und Praxis der Meinungsfreiheit. Dazu rechne ich auch die Redefreiheit, die Wissenschafts- und Lehrfreiheit und schließlich die Freiheit der Kunst. Über die Meinungsfreiheit – und nicht etwa über den Islam oder die Flüchtlingskrise – halten Sarrazin und Jongen ihre Vorträge. Zur Grundlegung lesen wir Mills Freiheitsschrift und einen zeitgenössischen Text. Lesen werden wir vorab auch die Redemanuskripte, nicht zuletzt um auszuschließen, dass die Redner den Vortrag zu anderem nutzen als zur Debatte über die Grenzen der Redefreiheit. Übrigens habe ich ein gutes Dutzend Personen aus dem linken Spektrum eingeladen, auch von meiner Universität. Mit einer Ausnahme kamen nur Absagen, oft explizit mit Verweis auf Sarrazin und Jongen. Später habe ich auch alle professoralen Mitglieder des Fakultätsrates sowie die Mitglieder des Dekanats eingeladen, einen Vortrag zu halten, nachdem ein Redner abgesagt hatte. Es gab keine Reaktion.

Weiter auf faz kostenpflichtig

Nov 07

1.265 Straftaten in Asyl-Unterkunft | Dresden

Blick auf die Erstaufnahmeeinrichtung an der Hamburger Straße.

In der Erstaufnahmeeinrichtung an der Hamburger Straße kracht es immer wieder – trotz des Sicherheitskonzeptes.

Die Flüchtlingsunterkunft an der Hamburger Straße steht schon lange im Fokus von Gewalt. Schlägereien und Übergriffe auf das Sicherheitspersonal führten dazu, dass im Juni ein spezielles Sicherheitskonzept festgelegt wurde. Nun hat der AfD-Landtagsabgeordnete André Wendt per Kleiner Anfrage die aktuellen Zahlen von Innenminister Roland Wöller (CDU) erhalten. Demnach hat die Polizei von Januar bis Ende September 1 265 Straftaten registriert, die von 642 Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung verübt wurden.

Das mit Abstand am häufigsten aufgelistete Delikt sind 364 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Danach folgen 299 Diebstähle und 175 Unterschlagungen geringwertiger Sachen, wie es die Polizei nennt. 97 Mal wurden schwere Diebstähle verfolgt und in 69 Fällen waren es Drogendelikte. Zu den Taten, die den Bewohnern vorgeworfen werden, zählen auch 41 Fälle von Schwarzfahren.

Gewaltstraftaten tauchen ebenfalls in der Auflistung auf, allerdings deutlich seltener. So gab es 20 Körperverletzungen und 33 gefährliche Körperverletzungen, 13 Fälle von Bandendiebstahl mit Waffen, räuberischer Diebstahl zwölf Mal, vier Fälle von Raub, zwei tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, eine räuberische Erpressung und eine Person wurde wegen Totschlags verhaftet. Außerdem wurden ein besonders schwerer Landfriedensbruch und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten registriert. Dazu gab es sieben Sexualdelikte wie Belästigung und Missbrauch von Kindern.

Wendt bewertet die Zahlen als „erschreckend“. „Hier wird offensichtlich, dass unter den Asylbewerbern sehr viele Straftäter sind, die unser aller Sicherheit gefährden und deshalb in unserem Land nichts zu suchen haben.“ Er fordert, Asylverfahren nach Straftaten sofort zu beenden und die Täter abzuschieben.

Quelle: Sächsische Zeitung

Nov 07

Wegen Abschiebung: Wollte ein Flüchtling einen Polizisten im Landratsamt umbringen?

In Landshut war es im Juni zu einem schweren Zwischenfall gekommen. (Symbolbild)

Landshut – Es war eine überaus erschreckende Attacke, mit beinahe verheerenden Folgen: Die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut hat gegen einen 29-jährigen Asylbewerber Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben.

Die Behörde wirft dem Mann laut Mitteilung vom Dienstag vor, im Juni dieses Jahres im Landshuter Landratsamt versucht zu haben, einen anwesenden Polizisten zu töten.

Nun muss das Landgericht Landshut in Bayern entscheiden, ob es zum Prozess gegen den Asylbewerber kommt.

Der Nigerianer hatte vor dem Zwischenfall auf dem Amt erfahren, dass er noch am selben Tag abgeschoben werden sollte.

Daraufhin griff er drei Polizisten an.

Dabei riss er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft einem der Beamten die Pistole aus dem Holster und wollte auf einen anderen Polizisten schießen. Jedoch gelang es ihm nicht, einen Schuss abzugeben. Einer der Beamten hatte schnell reagiert und ihm die Waffe entrissen.

Der Asylbewerber versuchte danach noch, mit einem Sprung aus dem Fenster zu flüchten, was die Beamten jedoch ebenfalls verhindern konnten.

Quelle: tag24

Nov 07

Kommt der afrikanische Dauerdieb vom Kudamm jetzt endlich in die Psychiatrie?

Unglaubliche 107 Mal wurde Bismark B. (59) von der Polizei erwischt. Beim Schwarzfahren. Vor allem aber beim Klauen. Bestraft wurde er nie.

Wegen Schuldunfähigkeit ließ man ihn immer wieder laufen. Doch am 18. November 2017 ging der knapp 1,60 Meter große Ghanaer zu weit, bedrohte eine Verkäuferin mit einem Küchen-Hackbeil. Am Dienstag begann der Prozess wegen räuberischen Diebstahls.

Diebischer Stammgast

„Der Mann war Stammgast“ bei uns am Kudamm, sagte Rewe-Angestellte Martina K. (53) aus. Allerdings einer, den man sich nicht wünscht. „Er kam seit Jahren drei- bis viermal die Woche und stahl Lebensmittel.“ Dass ihm das Diebesgut noch im Laden wieder abgenommen wurde, ließ er unter Protest, aber ohne Widerstand geschehen. Machte erst vor dem Laden seinem Frust mit Schimpfkanonaden Luft.

Die Zeugin: „Hausverbote ignorierte er, behauptete, ihm gehöre das Geschäft. Er könne nehmen, was er wolle.“ Dabei fiel die Wahl des Angeklagten immer auf die teureren Markenartikel. Er notierte dann alles in einem mitgebrachten Buch.

Strafverfahren endeten stets aufgrund einer vom Gutachter bescheinigten paranoiden Schizophrenie mit Einstellung oder Freispruch.

Plötzlich wurde er gewalttätig

Aber an jenem Samstagvormittag war der bis dahin so friedliche Bismark B. erstmals anders drauf, nachdem er sich am Toastbrotregal bedient hatte. Diesmal ließ er sich seine Beute nicht einfach so wieder abnehmen. Die Verkäuferin: „Er trat mir unvermittelt mit dem Fuß gegen die Brust. Hätte nicht eine Kundin hinter mir gestanden, wäre ich hingeschlagen.“ Dabei habe er gedroht, sie umzubringen. Ihr Kollege Andreas H. (35), der ihr zu Hilfe kam: „Ich wollte ihn wie immer einfach rauswerfen. Da sah ich das Messer… So aggressiv war der noch nie.“

Und doch kam der notorische Dieb kurz nach seiner Festnahme erneut auf freien Fuß. Bis er fünf Monate später in einem Drogeriemarkt den Klau von sieben Packungen Duschgel erneut mit Gewalt und den Worten „Fass mich nicht an. Ich töte dich“, verteidigte. Jetzt endlich prüft das Gericht, ob Bismark B. als Allgemeingefahr für die Gesellschaft in die Psychiatrie gehört.

Quelle: BZ

Nov 07

Rechtsbeugung? Eritreer küsst Kind auf Spielplatz, jetzt soll das Kind „Rassist“ sein und lügen?

Hat es den Kuss auf dem Spielplatz gegeben? Angeklagt ist ein Eritreer wegen sexueller Belästigung eines Kindes. Doch vielleicht hat sich die Kleine den Übergriff nur ausgedacht. Möglicher Hintergrund: Rassismus.

Brandenburg/H

Ob es das Streicheln und den Wangenkuss auf dem Spielplatz in Hohenstücken gegeben hat, ist inzwischen fraglich.

Im Strafverfahren gegen einen jungen Mann aus Eritrea vor dem Landgericht Potsdam geht es nicht nur darum, wer die Unwahrheit sagt: das inzwischen elf Jahre alte Mädchen aus Deutschland oder der schwarze Asylbewerber aus Afrika. Die Jugendstrafkammer will aufklären, welche Rolle Rassismus und Ausländerfeindlichkeit womöglich spielen.

Im Mai hat das Amtsgericht Brandenburg den 21 Jahre alten Eritreer wegen sexueller Belästigung eines Brandenburger Kindes zu einer 600-Euro-Geldstrafe verurteilt.

An der Schaukel

Die Richterin war überzeugt, dass der junge Mann am 19. September 2017 die seinerzeit zehn Jahre alt Lilly (Name geändert) auf dem Spielplatz in der Friedrich-Grasow-Straße umarmt, an der Wange gestreichelt und auf die Wange geküsst hat. Der Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Sein Anwalt Simon Daniel Schmedes wehrt sich vor der Berufungsinstanz nun gegen die Verurteilung seines Mandanten. In diesem zweiten Prozess hat der Angeklagte seine Geschichte erzählt vom Zusammentreffen mit Lilly.

Danach wollte er in einer Schulpause des Deutschunterrichts kurz Luft schnappen und setzte sich auf eine Schaukel des nahen Spielplatzes. Das Mädchen sei hinzugekommen und habe sich auf die Schaukel nebenan gesetzt.

Nur angeschubst

Er habe die Kleine gefragt, ob sie aus der Schule komme und sie habe geantwortet: Ja. Er sei dann aufgestanden und habe sie einmal angeschubst. Das Mädchen sei danach aufgestanden, habe tschüss gesagt und sei gegangen. Mehr hätten beide nicht gesagt und weitere Berührungen habe es nicht gegeben.

„Ich wollte sie nur schaukeln“, versichert der Eritreer. „Bei uns spricht und spielt man mit Kindern, das ist normal. Aber was das Mädchen behauptet, ist auch bei uns tabu.“

Lilly schildert die Begegnung tatsächlich ganz anders, weicht aber in ihrer Aussage deutlich ab von dem, was sie ein halbes Jahr zuvor im Brandenburger Amtsgericht berichtet hatte.

Arm um die Schulter

Zunächst erzählt Lilly, sie habe sich auf dem Weg zum Hort auf eine Spielplatzbank gesetzt. Als sie losgehen wollte, sei der fremde Mann von der Seite gekommen und habe gefragt, wie sie heiße, wie alt sie sei und wo sie wohne. Sie habe ihm da nicht die Wahrheit gesagt – „weil ich ihm nicht vertrauen konnte“.

Lilly erzählt weiter, der Mann habe danach seinen Arm um ihre Schulter gelegt, ihre Wange gestreichelt und ihr dann noch einen Kuss auf die Wange gegeben.

Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Jörg Tiemann erinnert sie sich, dass sie sich noch auf die Schaukel gesetzt habe und der Angeklagte dann erst dazu gekommen sei. Sie bestätigt, dass er sie ein oder zwei Mal angeschubst hat. Außerdem habe er erzählt, er komme aus Afrika und sei 18.

Wie Heiratsantrag

An der Stange neben der Schaukel habe er sie dann gestreichelt und geküsst, sie habe seine Lippen gespürt. „Ich habe ihn weggestoßen und bin dann weggerannt“, versichert das Mädchen.

Lilly: „Er hat komisch gesprochen und es klang, als würde er mich mitnehmen, als würde er einen Heiratsantrag machen, als wäre er schon mein Freund.“ Sie habe Angst gehabt.

Vor jedem Ausländer, also vor schwarzen Männern, habe sie nun Angst und manchmal Albträume. „Wenn sie welche sieht, rennt sie in die Wohnung“, bestätigt eine andere Zeugin, nämlich Lillys Tante, die auch in Hohenstücken wohnt, wo „nur schwarze Junggesellen und Erwachsene wohnen“.

Verteidiger Schmedes beantragt ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Mädchens. Die Potsdamer Richter sind an mehreren Stellen stutzig geworden. Lillys Tante hat nämlich berichtet, dass der Horterzieher, dem das Kind die Geschichte als erstem erzählte, ihm nicht geglaubt hat und die Schilderung für Flunkerei hielt.

Schimpfwort „Ausländer“

Außerdem wird im Prozess deutlich, dass Lilly sich ein Handy wünschte, das sie aber erst nach dem Vorfall erhielt – zum zusätzlichen Schutz in solchen Situationen.

Am meisten wundern sich die Richter, als Lillys Tante Hemmungen hat, das Wort „Ausländer“ auszusprechen, und den Angeklagten nur als „Mann“ bezeichnet. Warum? „Ausländer ist für mich ein Schimpfwort“, sagt die 36-Jährige.

Die Jugendstrafkammer will dem Fall näher auf den Grund gehen. Der vorsitzende Richter spricht von Hinweisen auf eine „möglicherweise rassistische, ausländerfeindliche Umgebung“ des Mädchens.

Quelle: maz

Nov 06

Tumultartige Szenen mit 250 Schwarzafrikanern nach „Panaf Festivals“ im Keuninghaus

Plakat des Veranstalters. (Quelle: Panaf Festvial / fb)

In tumultartigen Szenen eskalierte am Samstagabend (3.11.)  eine überfüllte Musikveranstaltung im Dortmunder Keuninghaus. Die Polizei musste mit einem Großaufgebot in der Nordstadt anrücken, um in der aufgeheizten und hochaggressiven Stimmung die Kontrolle zu gewinnen und schlimme Gewalttätigkeiten zu verhindern.

Das Keuninghaus war für das „Panaf Festival“ am Samstagabend bereits mit ca. 450 Besuchern restlos gefüllt, doch vor dem Gebäude drängelten sich weitere gut 250 Menschen. Teilweise versuchten diese mit Gewalt, ins Gebäude zu gelangen, schildert Polizeisprecher Gunnar Wortmann.

Mit starken Polizeikräften wurde die Menschenmenge zurückgedrängt. Der Veranstalter konnte auf Grund der tumultartigen Situation nicht mehr für die Sicherheit der Veranstaltung garantieren und wollte sie beenden. Zeitgleich ging drinnen im Gebäude noch Feueralarm los, vermutlich durch Zigarettenqualm ausgelöst.

Teils stark betrunken und aufgebracht verließen die Gäste das Gebäude.

Draußen ging es dann aber weiter: Ein großer Teil der Besucher zog in die Innenstadt, und vor einer Disco auf dem Westenhellweg lieferten sich ca. 150 von ihnen Schlägereien und/oder randalierten herum.  „Die Lage war chaotisch“, fasste Polizeisprecher Wortmann die Szenerie am Mittag im Gespräch mit unserer Redaktion zusammen.

Ein erhebliches Polizeiaufgebot war nötig, um um den alkoholisierten und aggressiven Männern Platzverweise zu erteilen.

Kurze Zeit später kam es in einer weiteren Diskothek auf dem Westenhellweg zu verbalen Streitigkeiten. Glasflaschen wurden auf den Boden geworfen. Es kam zu weiteren Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen, Wortmann schätzt, dass es gut ein Dutzend waren.

Näheres zu Verletzten und dem Ausmaß der Sachbeschädigungen ist bisher noch nicht bekannt, die Polizei sichtet die Lage noch.

Nach Informationen unserer Redaktion waren die Beteiligten  ausnahmslos Schwarzafrikaner.

Quelle: Rundblick Unna

Nov 06

Wo Maassen recht behält – Deutsche Politik ist gut beraten Kritik ernst zu nehmen

Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maassen muss in den Ruhestand gehen. (Bild: Stefan Boness / Imago)

Die Versetzung des deutschen Verfassungsschutzpräsidenten in den einstweiligen Ruhestand war nach seiner mutmasslichen Abschiedsrede unvermeidlich. Trotzdem wäre die deutsche Politik gut beraten, die Kritik des Mannes ernst zu nehmen.

Als «unvermeidlich» hat Deutschlands Innenminister Horst Seehofer seine Entscheidung bezeichnet, Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maassen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Damit hat er recht. Wer als Spitzenbeamter Teile einer Regierungspartei als radikale Kräfte darstellt, verlangt geradezu den eigenen Hinauswurf. So drücken sich Politiker aus. So dürfen sich Beamte nicht ausdrücken, nicht öffentlich und auch nicht in einem Redemanuskript, das öffentlich werden könnte.

Seehofer hatte getan, was er tun konnte, um Maassen zu helfen. Für seine Bereitschaft, ihm mit einer herausgehobenen Position im eigenen Haus eine zweite Karriere zu eröffnen, ist er selbst scharf kritisiert worden. Maassens mutmasslichem Angriff auf die SPD konnte Seehofer nun nichts mehr entgegensetzen.

Seehofers Schaden

Natürlich war der Minister nicht dabei, als sein Beamter im Oktober vor den Chefs der europäischen Inlandsgeheimdienste seine Abschiedsrede gehalten hatte. Auch er kennt nur das Manuskript. Man darf aber davon ausgehen, dass er dessen Authentizität tatsächlich, wie behauptet, überprüft hat. Gäbe es Anhaltspunkte dafür, dass der Text nicht von Maassen stammt oder dass dieser in Wahrheit eine moderatere Rede gehalten hat, wäre Seehofer der Erste gewesen, der das publik gemacht hätte.

Doch so freudig bis hämisch weite Teile des politischen Berlin Maassens Hinauswurf nun kommentieren mögen: Sie wären gut beraten, den Fall differenziert zu betrachten. Denn in vielem hatte und hat der Jurist recht, auch wenn er mitunter zu scharf formulierte. Es gibt bis heute keine Belege für «Hetzjagden» auf Ausländer in Chemnitz. Weite Teile der Berichterstattung und auch die Kommentare der Kanzlerin und ihres Sprechers zu den Vorfällen waren irreführend. Und die Reaktionen, vor allem des linken Spektrums, auf ebendiese Kritik Maassens wirkten tatsächlich in Teilen hysterisch.

Gefährliche Ausgrenzungsroutinen

Als was der Mann nicht alles beschimpft worden ist. Gegenwärtig ist «Verschwörungstheoretiker» beliebt. Das klingt knackig, und der Beifall der kommentierenden Mehrheit ist einem gewiss. Doch letztlich befördern derlei Abwatsch- und Ausgrenzungsroutinen nur den Verdruss all jener Menschen, die die Sicherheitslage im Land bis heute besorgniserregend finden. Das sind nicht nur die gern geschmähten Wutbürger. Auch Persönlichkeiten wie der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gehören dazu. Dieser Teil des Bürgertums weiss, bei aller berechtigten Stilkritik, um die Verdienste Maassens. Unter seiner Führung und auf seinen Druck hin ist der Verfassungsschutz personell und finanziell massiv ausgebaut worden. Er hat die eigenen Leute und die Öffentlichkeit an die Gefahr des Islamismus erinnert, wieder und wieder. Allein seit 2015 wurden in Deutschland sieben Anschläge vereitelt. Der Mann, den ein grosser Teil der veröffentlichten Meinung seit Monaten als Gefahr für die Demokratie darstellt, hat in Wahrheit mehr für die Sicherheit des Landes getan als so ziemlich jeder andere.

Bleibt die Frage, was Maassen nun macht. Mit 55 Jahren ist er zu jung für den Ruhestand. Er könne sich ein Leben ausserhalb des Staatsdienstes vorstellen, heisst es im Redemanuskript, zum Beispiel in der Politik. Fragt sich nur, in wessen Diensten. Die CDU, der er seit Jahrzehnten angehört, wird ihm kaum einen attraktiven Posten anbieten können, ganz gleich, wer die Partei künftig führt. Jeder mögliche Koalitionspartner würde seinetwegen auf die Barrikaden gehen, auch die FDP.

Bliebe die AfD. Für sie wäre Maassen natürlich ein Sechser im Lotto. Für ihn wäre es ein Himmelfahrtskommando. Er wird das wissen.

Quelle: Neue Züricher

Nov 06

Aus Frust über Kündigung hat ein Syrer die eigene Chefin überfallen | Frankfurt

Die Statue Justizia.
© Peter Steffen/Archiv

Weil er seine frühere Chefin überfallen und anschließend mit deren Schlüssel den Tresor einer Kaffeeröster-Filiale ausgeräumt hat, ist ein 21 Jahre alter Mann am Freitag vom Landgericht Frankfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Frankfurt. Denkbar glimpflich kam gestern vor dem Landgericht der Syrer davon, der nach seiner Entlassung bei der „Tchibo“-Filiale am Liebfrauenberg seine frühere Chefin überfallen, ihr den Tresorschlüssel abgenommen und kurz danach 18 300 Euro Bargeld aus dem Geldschrank erbeutet hatte.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hatte der Angeklagte auf Zuraten seines Verteidigers noch die Reißleine gezogen und ein umfassendes Geständnis abgelegt. So räumte er offen ein, dass er am 12. Dezember vergangenen Jahres – rund zwei Monate nach seiner fristlosen Entlassung wegen des Verdachts, Gelder unterschlagen zu haben – seine frühere Chefin, die Tchibo-Filialleiterin, bei deren Nachhauseweg von der Spätschicht vor der Haustüre in Niederrad abgepasst, ihr Reizgas ins Gesicht gesprüht und die Handtasche abgenommen habe.

Dann ging es mit dem Schlüssel im Eiltempo zu dem Tchibo-Geschäft, in dem er noch bis vor kurzem gearbeitet hatte. Als eine Stunde später weitere Mitarbeiter und die Polizei das Geschäft und den im Keller befindlichen Geldschrank sichern wollten, stand dessen Türe bereits weit offen. Von den Wocheneinnahmen in Höhe von 18 300 Euro war da schon nichts mehr zu sehen.

Obwohl der Angeklagte von der überfallenen Frau in dem dunklen Hinterhof nicht einwandfrei identifiziert werden konnte, fiel der Verdacht schnell auf den gekündigten Mitarbeiter. Auch wenn er in den drei Jahren seiner Betriebszugehörigkeit eigentlich bei seinen Kollegen und Vorgesetzten in einem recht guten Ruf stand, hatte die Entlassung doch so an seinem Image gekratzt, dass man ihm im Nachgang nun durchaus eine solche Tat zutraute.

Offenbar waren bereits die vorausgegangenen Unterschlagungen mit der chronischen Geldnot des jungen Mannes zu erklären. Darüber hinaus habe er sich um seine noch in der syrischen Heimat im Bürgerkrieg lebenden Verwandten gesorgt, teilte der Angeklagte gestern mit.

Der Verteidiger hatte ihn mit dem Hinweis auf die Mindeststrafe von fünf Jahren zu dem Geständnis gebracht.

Pluspunkte für die Annahme eines minderschweren Falles waren also dringend erforderlich. Die Strafkammer wertete neben dem Geständnis besonders die fehlenden Vorstrafen sowie das geringe Alter des Mannes, knapp über der Grenze des Heranwachsenden, als strafmildernd.

Wenngleich der Überfall auch psychische Folgen für die Frau und für einen weiteren Passanten hatte, der dem Täter noch die Strickmütze vom Kopf reißen konnte, so sei sie doch ausschließlich auf die Handtasche und den darin befindlichen Schlüssel ausgerichtet gewesen und habe nicht auf die Unversehrtheit der Frau gezielt.

Die Staatsanwaltschaft war ebenfalls von einem minderschweren Fall ausgegangen, hatte jedoch auf eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren plädiert. Die Anklagevertreterin ließ es nach Verkündung des Urteil ebenso offen, ob sie Revision einlegen wird, wie der Verteidiger. Er hatte in seinem Schlussvortrag versucht, seinen Mandanten mit dem Wunsch nach einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren um einen Gefängnisaufenthalt herumzubekommen.

Doch bereits die recht hohe Beutesumme habe eindeutig dagegen gesprochen, hieß es in der Entscheidung.

Quelle: fnp

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