Sep 29

Mit „Bezug in den Irak“: Elf Männer nach Schiesserei vor Nachtclub festgenommen

Aus nächster Nähe schoss einer der Angreifer auf einen der Türsteher.

Bielefeld – Nach einem Streit in einer Disco mit zwei verletzten Türstehern im ostwestfälischen Bad Oeynhausen hat die Polizei elf Männer festgenommen.

Eine Gruppe vor 18 Männern hatte die beiden Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes vor einigen Tagen brutal attackiert, mindestens zwei gaben Schüsse aus nächster Nähe ab. Ein Türsteher wurde schwer verletzt, der andere leicht, die Angreifer flüchteten.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft Bielefeld am Freitag mitteilten, durchsuchten sie am Morgen in Bad Oeynhausen zwei Wohnungen, stellten diverse Waffen sicher und nahmen elf Verdächtige fest.

Unter ihnen waren zwei der per Haftbefehl gesuchten Männer – ein 26 und ein 38 Jahre alter Deutscher, beide kurdischer Abstammung und mit „Bezug in den Irak“, berichtete die Polizei. Bei dem Älteren lag auf dem Nachtisch griffbereit eine Schusswaffe.

Eine Mordkommission hatte nach dem Vorfall vom vergangenen Sonntag Ermittlungen wegen versuchter Tötung aufgenommen.

Quelle: Tag24

Sep 29

Flüchtling Augen ausgestochen! Wollte der Angeklagte ihn aufessen?

Der 20-jährige Angeklagte mit seinem Anwalt. Vom Opfer fehlt bislang jede Spur.

Hanau – Im Prozess um eine brutale Gesichtsverstümmelung in Hessen ist der Verdacht auf Kannibalismus aufgekommen. Am zweiten Verhandlungstag berichtete am Mittwoch ein Polizist als Zeuge am Landgericht Hanau von einer Vernehmung mit dem Geschädigten.

Dabei habe ihm der schwer misshandelte, junge Mann berichtet, dass der Angreifer ihm während der Attacke gesagt habe, dass er sein Fleisch essen werde.

Angeklagt wegen versuchten Mordes sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung ist ein heute 20-Jähriger. Der mutmaßliche Täter soll dem damals 18-Jährigen im Oktober 2016 in dessen Wohnung mit zwei Messern in den Hals gestochen haben. Dann biss er ihm laut Staatsanwaltschaft beide Ohrmuscheln ab, schnitt ihm mit einem Messer beide Augenlider ab und stach mit einem Kugelschreiber in beide Augäpfel.

Der Geschädigte ist seitdem blind und von den Wunden für sein Leben gezeichnet. Der Angeklagte machte bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen.

Bereits zum Prozessauftakt hatte ein anderer Polizeibeamter in seiner Zeugenaussage gesagt, dass ihm beim Anblick des Misshandelten am Tatort gleich „Gedanken an Kannibalismus und rituelle Handlungsweisen“ gekommen sein.

Die beiden jungen Männer, die vor ein paar Jahren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen waren und sich in einer Jugendhilfeeinrichtung kennenlernten, waren befreundet.

Das Opfer fehlte nach dem Verhandlungsauftakt am Montag auch bei der Fortsetzung am Dienstag.

Quelle: tag24

Sep 29

Augen ausgestochen und Gesicht zerschnitten: Afrikaner steht erneut vor dem Landgericht Hanau

Das Gesicht des Opfers wurde mit Stichen und Schnitten entstellt (Symbolbild).

Hanau – Die grausame Gesichtsverstümmelung eines jungen Mannes beschäftigt erneut das Landgericht Hanau.

Der zweite Prozess gegen den Angeklagten werde am kommenden Montag (1. Oktober) beginnen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Der Mann soll auf Hals und Augen seines Opfers eingestochen haben. Das Landgericht muss sich erneut mit dem Fall befassen, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) das erste Urteil aufgehoben hatte.

Der Angeklagte war Ende Juni 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und schwerer sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen versuchten Mordes.

Der Flüchtling aus Eritrea soll im Oktober 2016 einen befreundeten Flüchtling aus Somalia schwer misshandelt haben. Bei einem Streit in Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis hatte er laut Anklage mit zwei Messern in den Hals des damals 18-Jährigen gestochen.

Danach soll er ihm mit Stichen und Schnitten das Gesicht entstellt haben. Augen und Ohren wurden schwer verletzt. Das Opfer ist seither nahezu blind. Während des ersten Prozesses kam auch der Verdacht auf Kannibalismus auf.

Der BGH hatte unter anderem bemängelt, dass der Sachverhalt im Urteil unzureichend dargestellt worden sei.

Quelle: Tag24

Sep 28

Attacke mit Messer und Nagel-Holzbrett: Streit unter Flüchtlingen eskaliert

Der für die Ermittler bislang noch recht undurchsichtige Fall ereignete sich in Marburg (Symbolbild).

Marburg – Eine bislang noch recht schleierhafte Aneinanderreihung von gewalttätigen Auseinandersetzungen am Dienstagabend (25. September) beschäftigt zurzeit die Polizei in Marburg. Fest steht, dass zwei Menschen in Folge dessen verletzt wurden.

Seinen Anfang nahm der laut eines Polizeisprechers „recht unübersichtliche Geschehensablauf“ gegen 23.50 Uhr. Insgesamt soll es zwei Vorfälle gegeben haben, die jedoch direkt in Verbindung zueinander stehen könnten. Involviert seien nach aktuellem Erkenntnisstand der Ermittler mindestens vier Personen.

Zunächst sollen mehrere junge Männer vor einem Marburger Kino gefeiert und anschließend einen Linienbus am Erwin-Piscator-Haus bestiegen haben. Kurz nach Fahrtbeginn soll es zu ersten Streitigkeiten gekommen sein, bei denen ein 18-Jähriger einen Faustschlag ins Gesicht bekommen haben soll.

Daraufhin habe der 18-Jährige einem 27-Jährigen, der den Schlag ausgeteilt haben soll, mit einem Messer bedroht. Beide seien beim Eintreffen der Beamten jedoch nicht mehr am Tatort anzutreffen gewesen sein. Nur kurze Zeit später alarmierten gleich mehrere Personen die Polizei aufgrund einer Auseinandersetzung einer Personengruppe am Hauptbahnhof.

Dort fanden die Einsatzkräfte einen 23-Jährigen samt Schnittverletzung an der Hand, der behauptete, ein 21-Jähriger hätte ihm die Wunde mit einem Messer zugefügt. Der Verletzte kam umgehend vorsorglich in ein Krankenhaus. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellten die Beamten ein mit Nägeln gespicktes Holzbrett sicher, das ebenfalls zum Einsatz gekommen sein soll.

Ein Messer fand man dagegen nicht. Fest steht, dass es sich bei den bislang an den Auseinandersetzungen beteiligten Personen um Flüchtlinge handelt, die allesamt im Landkreis wohnhaft sind.

Die Polizei bittet aufgrund der Unübersichtlichkeit der Geschehnisse dringend um Zeugenaussagen. Angaben zu den Vorfällen und/oder den Tätern können Augenzeugen telefonisch an die Polizeistation in Marburg weitergeben. Die Rufnummer lautet 06421/4060.

Quelle: tag24

Sep 28

Fall „Susanna“: Ermittlungen gegen Chef der Bundespolizei

Der Verdächtige Ali B. bei seiner Verlegung.

Frankfurt – Weil er im Fall „Susanna“ einen Mordverdächtigen möglicherweise illegal nach Deutschland gebracht hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann.

Es bestehe der Verdacht der Freiheitsberaubung, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag. „Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“ Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet.

Die 14-jährige Susanna aus Mainz wurde nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei im Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht.

Der Verdächtige Ali B. setzte sich zunächst in den kurdisch kontrollierten Nordirak ab, wurde dann aber abgeschoben und von der Bundespolizei nach Deutschland überführt. Bei seiner Vernehmung gestand er, das Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung.

Die Abschiebung aus dem Nordirak, bei der Romann dabei war, stieß auf Skepsis von Rechtsexperten und auf Kritik der irakischen Zentralregierung, da es laut Bagdad kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gebe.

Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft liegen mehrere Anzeigen gegen Romann vor. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaften in Wiesbaden und Potsdam den Fall laut SWR-Bericht geprüft und sich schließlich für nicht zuständig erklärt.

Frankfurt sei zuständig, weil es sich bei dem Flugzeug, in dem Romann und der Tatverdächtige saßen, um eine Lufthansa-Maschine handelte. Die Airline hat ihren faktischen Unternehmenssitz in Frankfurt.

Update 17.57 Uhr: Ein Sprecher des Bundespolizeipräsidiums wies die Vorwürfe zurück. „Ich darf Ihnen versichern, dass der Präsident des Bundespolizeipräsidiums niemanden der Freiheit beraubt hat“, erklärte er auf Anfrage.

Quelle: tag24

Sep 28

Intensivtäter narrte immer wieder die Justiz: Krawall-Flüchtling King Abode kommt sofort wieder frei

Mohamed Youssef M. (21) zeigt den Pressefotografen den Stinkefinger. Er nennt sich selbst „King Abode“ zu deutsch: König AufenthaltFoto: Stefan Hässler

Dresden – „Ich sehe keine günstige Sozialprognose. Sie sind ein sehr aufbrausender Mensch und waren sogar gegen mich aggressiv“, sagte Amtsrichter Philip Socher (27) am Donnerstag zu Krawall-Flüchtling King Abode (21) und verurteilte ihn zu acht Monaten Haft.

Mohamed Youssef T. wurde deutschlandweit bekannt, als einer der Rädelsführer der Krawalle 2016 in Bautzen. Damals kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Asylbewerbern und Deutschen.

Danach sorgte Abode immer wieder für Aufsehen, zuletzt mit einem beleidigenden Rap-Video gegen die Polizei. Er ist bereits fünf Mal vorbestraft, zahlreiche weitere Anklagen mit über 20 Straftaten liegen schon am Gericht.

Beim Prozess am Donnerstag ging es um einen Attacke aus dem März 2017 in der Regionalbahn von Dresden nach Bautzen. Der Krawall-Flüchtling aus Libyen griff zwei Fahrgäste an, beleidigte sie und biss ein Opfer in den Arm.

Er äußerte sich im Prozess nicht zu den Taten, jammerte: „Ich wollte damals nur nach Hause.“

Bislang kam er immer mit Geldstrafen davon, blieb auf freiem Fuß. Doch gestern – kurz vor der Verhandlung – wurde er wegen nicht gezahlter 400 Euro verhaftet und in Handschellen gelegt.

Doch nach dem Urteil durfte er das Gericht wieder auf freien Fuß verlassen. Grund: Die offene Geldstrafe musste laut Gesetz in das neue Urteil einbezogen werden.

Abodes Anwältin kündigte gegen das Haft-Urteil Berufung an. Das heißt: Der Krawall-Flüchtling muss erst hinter Gitter, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Einen weiteren festen Prozesstermin hat Abode bereits. Am 24. Oktober verhandelt das Oberverwaltungsgericht Bautzen über seine Klage gegen die angeordnete Abschiebung. Mohamed Youssef M. (21) – nennt sich selbst „King Abode“ – zeigte im Amtsgericht den Stinkefinger

Sein Asylantrag wurde bereits vor zwei Jahren abgelehnt!

Quelle: BILD

Sep 28

Afghane verschickt Pornos an Kinder und will Sex mit einem zwölfjährigen Mädchen

Ein 22-Jähriger Mann verschickt anzügliche Aufnahmen an Kinder und will außerdem Sex mit einem zwölfjährigen Mädchen. Jetzt wurde er am Amtsgericht verurteilt.

Der damals 22-Jährige will außerdem Sex mit einem zwölfjährigen Mädchen. Jetzt wurde er am Amtsgericht verurteilt. Warum die Jugendlichen nicht selbst aussagen müssen

Der junge Afghane lebt seit etwa drei Jahren in Deutschland. Er kam alleine in das ihm völlig unbekannte Land und lebte in einer Asylunterkunft im südlichen Landkreis Augsburg. Der inzwischen 24-Jährige, der nun eine eigene Wohnung hat und im zweiten Lehrjahr ist, versuchte so schnell wie möglich die deutsche Sprache zu lernen, erzählt er am Amtsgericht Augsburg. Deshalb habe er auch den Kontakt mit Deutschen gesucht, so wie es eine Helferin in der Unterkunft angeregt hatte. Er lernte mehrere Mädchen kennen – im Alter von 12 und 13 Jahren. Es blieb aber nicht bei dem verbalen Kontakt. Der Mann musste sich nun wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Verbreitung pornografischer Schriften vor Gericht verantworten.

Einer 13-Jährigen schickte der Angeklagte im Jahr 2016 über WhatsApp einmal ein Foto seines erigierten Penis. Bei der Polizei sagte das Mädchen aus, dass sie mehrfach solche Bilder von ihm erhalten habe. Da sie diese eklig fand, löschte sie die Fotos aber sofort wieder. Sie gab an, dass sie ihm ebenfalls eine intime Aufnahme von sich schickte, da er das verlangt habe.

Angeklagter zog sich während Videotelefonat mit Mädchen aus

Mit zwei anderen Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren habe der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, im selben Jahr ein anstößiges Videotelefonat geführt. Dabei zog sich der Mann aus und zeigte den Mädchen sein Glied. Als er sich einmal in einem kleinen Waldstück mit den beiden Kindern traf, soll er die Zwölfjährige am Arm festgehalten und gegen einen Baum gedrückt haben.

Er küsste das Mädchen auf den Mund und fragte sie, ob sie Sex mit ihm haben möchte. Als sie das verneinte, ließ der Angeklagte sofort von ihr ab – das gab das junge Mädchen bei der Polizei an. Seitdem hat sie keinen Kontakt mehr zu dem Mann.

Den drei Kindern blieb eine Aussage vor Gericht erspart, denn: Der Angeklagte legte gleich zu Beginn der Verhandlung ein umfangreiches Geständnis ab. Er gab an, dass er aus einer anderen Kultur stamme und nicht mit den deutschen Gesetzen und den Gepflogenheiten vertraut war. Ihm sei aber nun bewusst, dass er einen Fehler gemacht habe.

Angeklagter war seitdem nicht mehr auffällig

Sein Verteidiger Moritz Bode hob in seinem Plädoyer hervor, dass die Taten bereits mehr als zwei Jahre zurückliegen und der Angeklagte seitdem nicht mehr auffällig war. „Wir brauchen den Fall nicht verharmlosen. Er hat junge Menschen missbraucht und das geht nicht. Er hat das jetzt kapiert und bemüht sich, die Regeln im Gastland einzuhalten“, sagte Bode. Er beantragte eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe, die Staatsanwaltschaft hingegen forderte deren 18 Monate.

Richter Günther Baumann verurteilte den 24-Jährigen zu 15 Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. Baumann rechnete dem Mann sein Geständnis hoch an, da den jungen Opfern dadurch sehr unangenehme Aussagen vor Gericht erspart geblieben sind. Der Mann muss zudem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Sep 28

Hat die Berliner Polizei einen Spion des türkischen Geheimdienstes in seinen Reihen?

Die Berliner Polizei geht dem Verdacht nach: Ist einer ihrer Beamter ein Spitzel?

Berlin – Ein Berliner Polizist soll türkische Oppositionelle in der Hauptstadt für den Geheimdienst ihres Herkunftslandes ausspioniert haben, wie der Tagesspiegel berichtet.

So haben deutsche Sicherheitsbehörden den Beamten höheren Ranges beobachtet.

Offenbar sei es vor allem um die Meldeadressen der Exilanten gegangen.

Die Berliner Polizei schrieb am Mittwochabend auf Twitter: „Wenn sich der Verdacht der Übermittlung sensibler Daten an die türkische Botschaft gegen einen unserer Kollegen im Zuge der bereits laufenden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und das LKA bestätigen sollte, wurde hier nicht nur ein Diensteid gebrochen, sondern eine schwere Straftat begangen.“

Ein solcher Schaden – verursacht von einem Einzelnen – könne nicht rückgängig gemacht werden.

Innensenator Geisel auf einer Pressekonferenz.
Innensenator Geisel auf einer Pressekonferenz.

Das Berliner Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft hatten der Zeitung zuvor Ermittlungen bestätigt.

Innensenator Andreas Geisel (52, SPD) kenne die Vorwürfe, wolle sich aber aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen nicht zu Details äußern, hieß es weiter in dem Bericht.

Die türkische Botschaft äußerte sich nicht. Der Mann soll demnach einem Mitarbeiter der türkischen Botschaft Informationen übergeben haben, bei dem deutsche Sicherheitsleute davon ausgehen, dass es sich um einen Geheimdienstmann handelt.

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan (64) kommt an diesem Donnerstag bis Samstag zu seinem ersten Staatsbesuch nach Deutschland. Dieser Vorfall könnte einen „Neubeginn“ in den Beziehungen zu Deutschland und Türkei gefährden.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Sep 28

Exhibitionist entblößt sich vor kleinen Mädchen (13) – Thüringer Polizei fahndet erst nach 5 Monaten!

Fahndungsfoto Polizei

Das pädophile Sexschwein verging sich an zwei 13- Jährigen Mädchen, nur weil er Asylant ist, vertuschte die Thüringer Polizei fast ein halbes Jahr. Kein Wunder, der linke Ministerpräsident hat es so angewiesen

Fahndungsbild Polizei

 

Die Polizei in Halle sucht nach einer Sexualstraftat nach einem unbekannten Armutszuwanderer. Demnach soll der Gesuchte bereits am 22. April 2018 gegen 15 Uhr am Heidebad vor zwei 13-jährigen Mädchen Exhibitionistische Handlungen vorgenommen haben.

Fahndung nur lokal, keine Pressemeldung der Polizei im Internet

Nicht nur, dass nahezu ein halbes Jahr seit der Tat vergangen ist, auch findet sich bei der Polizei online keine Meldung. Lediglich kleine Lokalmedien wurden über das Sexschwein informiert. Nur ganz wenige haben darüber berichtet.

Der linke Ministerpräsident Ramelow, ein großer Freund des arabischen Bevölkerungsaustauschs, hat es so vorgegeben. Per Ministerialerlass wird vertuscht, damit die Bevölerung nicht aufmüpfig wird, wenn sie sieht, was für Verbrecher nun im Land sind.

Als die Mädchen bei fremden Erwachsenen Hilfe suchten, flüchtete der Täter. Auf dem Nachhauseweg erkannten die beiden Kinder den Asyltouristen in einer Straßenbahn in der Soltauer Straße wieder.

Die Polizei sucht nun nach Personen, die Angaben zu dem Mann machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 2242000 bei der Polizei in Halle zu melden.

 

Quelle: Truth24.net

Helfen
Ihnen hat unser Beitrag gefallen? Dann sagen sie unsere News weiter, auch über eine Unterstützung würden wir uns freuen

 

Sep 28

Versuchter Mord in sieben Fällen: Mutmaßliche Schützen von Lüneburg vor Gericht!

Der 22-Jährige Mohamed E. steht von Donnerstag an vor dem Lüneburger Landgericht.

Lüneburg – Vor dem Landgericht Lüneburg müssen sich am Donnerstag zwei Männer wegen versuchten siebenfachen Mordes verantworten.

Laut Anklage sollen die beiden im April nachts mehrfach aus einem fahrenden Auto auf eine Gruppe von sieben Männern geschossen haben.

Ein 20-Jähriger wurde dabei an Schulter und Bein getroffen und im Krankenhaus notoperiert. Die Täter flüchteten zunächst vom Unfallort in Kaltenmoor. Der Stadtteil gilt als sozialer Brennpunkt der Stadt Lüneburg.

Wenig später stürmten Spezialkräften mehrere Wohnungen in Lüneburg, Adendorf, Hamburg und Lübeck. Dabei konnte der gesuchte Audi sichergestellt werden (TAG24 berichtete). Zu einer Festnahme der mit Haftbefehl gesuchten 22 und 25 Jahre alten Männern kam es zunächst nicht. Auch die Tatwaffe wurde nicht gefunden.

Mit einer Öffentlichkeitsfahndung konnte die Polizei dann wenig später den tatverdächtigen 22-Jährigen ausfindig machen: Er stellte sich selbst mit seinem Anwalt auf der Polizeidienststelle in Lüneburg.

Den Schüssen soll nach Angaben eines Gerichtssprechers ein Streit zwischen den Angeklagten und Mitgliedern der beschossenen Gruppe vorausgegangen sein.

Die Staatsanwaltschaft geht in sieben zusammenhängenden Fällen von versuchtem Mord aus. Dabei sollen die 22 und 25 Jahre alten Angeklagten heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln gehandelt haben.

Sie hätten billigend in Kauf genommen, dass einer oder mehrere Menschen hätten getötet werden können.

Der Prozess findet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt, bis zum 30. November hat das Gericht zunächst insgesamt acht Verhandlungstermine angesetzt.

Update, 14.39 Uhr: Angeklagter spricht von Notwehr

Der jüngere Angeklagte, ein Türke, machte zu Prozessbeginn von seinem Schweigerecht Gebrauch. Sein 25-jähriger mitangeklagter Cousin bestritt, bei den Schüssen dabei gewesen zu sein. Geschossen habe ein anderer Beifahrer des 22-Jährigen.

Den Namen wollte der staatenlose Mann aus Hamburg nicht nennen. Nach seiner Aussage waren den Schüssen Streitigkeiten mit einer in Lüneburg ansässigen Familie vorausgegangen, zudem sei es um Notwehr gegangen.

Hintergrund seien nach seinem Wissen Drogengeschäfte gewesen. Das vermutet auch die Staatsanwaltschaft. Den Angeklagten werden auch gefährliche Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Fotos: dpa/Polizei Lüneburg (Bildmontage)

Quelle: Tag24

Ältere Beiträge «

» Neuere Beiträge

Close