Aug 12

Salvini bleibt hart – „Aquarius“ darf wieder nicht anlegen

Das Rettungsschiff „Aquarius“ hat 141 Migranten von zwei Holzbooten im Mittelmeer gerettet. Es waren die ersten Einsätze nach der tagelangen Odyssee im Juni. Der italienische Innenminister bleibt bei seiner Linie.

Die Worte des italienischen Innenministers Matteo Salvini lassen keinen Raum für Zweifel: Das Rettungsschiff Aquarius „wird sicher nicht in einem italienischen Hafen anlegen“, sagte der Chef der rechten Lega am Samstag in einem Radiointerview. Damit bekräftigt er seine Linie, die das Anlanden privater Migranten-Rettungsschiffe in Italien strikt ablehnt.

Die „Aquarius“ hatte am Freitag 141 Migranten von zwei Holzbooten im Mittelmeer gerettet. Die Einsätze waren die ersten für die Organisationen Ärzte ohne Grenzen und SOS Méditerranée nach der Abfahrt des Schiffs in Marseille vergangene Woche.

Die Helfer kündigten auf Twitter an, zunächst weiter in der Rettungszone bleiben zu wollen, um Ausschau nach Booten zu halten. Bei der ersten Rettung nördlich vom libyschen Suwara waren 25 Migranten gerettet worden, wenig später 116 weitere. Die relevanten Behörden seien benachrichtigt worden.

Bei ihrer letzten Rettungsmission hatte die italienische Regierung die „Aquarius“ daran gehindert, mit Hunderten Geretteten in einen Hafen des Landes einzulaufen. Tagelang war das Schiff im Meer blockiert und fuhr schließlich ins spanische Valencia. Ob eine ähnliche Hängepartie dieses Mal wieder droht, ist völlig ungewiss.

Die Seenotrettung der spanischen Region Andalusien rettete zudem vor der Küste Spaniens neun aus Afrika stammende Migranten, wie die Nachrichtenagentur Europa Press am Samstag berichtete. Die Flüchtlinge seien nach Tarifa gebracht worden. Sie stammten den Angaben zufolge aus Ländern südlich der Sahara und hatten mit ihrem Holzboot in der marokkanischen Küstenstadt Tanger in Richtung Spanien abgelegt.

Unterwegs in libyscher Rettungszone

Mittlerweile werden viele Bootsflüchtlinge schon von der libyschen Küstenwache in Hoheitsgewässern gerettet oder abgefangen und zurück in das Bürgerkriegsland geschickt. Die „Aquarius“ kreuzt derzeit in einer Region, die Libyen kürzlich als eigene Such- und Rettungszone ausgerufen hatte und in der es für die Koordination von Rettungen zuständig ist.

Die Seenotretter beklagten, dass die Libyer im Fall des Holzbootes Anfragen über Funk unbeantwortet gelassen und Anrufe erst nach mehreren Versuchen angenommen hätten.

„Openarms“ darf nicht auslaufen

Neben der „Aquarius“ ist die „Open Arms“ derzeit das einzige zivile Rettungsschiff, das im Mittelmeer Migranten rettet. Spanische Behörden sollen das Schiff am Auslaufen gehindert haben. Nach einer üblichen Inspektion habe das Schiff am Freitag zunächst die Erlaubnis erhalten, seine Reise fortzusetzen, erklärte der Gründer der Hilfsorganisation Proactiva Open Arms, Oscar Camps, auf Twitter. Als das Schiff bereits außerhalb der Bucht von Algeciras war, sei es angewiesen worden, in den Hafen zurückzukehren. Dort liege das Schiff jetzt „ohne weitere Information“, schrieb Camps. Eine Sprecherin sagte Europa Press, die Behörden wollten noch Fragen in Bezug auf die Besatzung klären. Die Organisation rechnet damit, nicht vor Montag wieder in See stechen zu können.

Die „Open Arms“ hatte am Donnerstag 87 im Mittelmeer gerettete Migranten nach Spanien gebracht. Vor der Rückkehr in die Such- und Rettungszone vor der libyschen Küste wollte die Hilfsorganisation von Algeciras nach Barcelona fahren, um die Besatzung auszutauschen und Ausbesserungen am Schiff vorzunehmen, wie Europa Press berichtete.

Quelle: welt

Aug 12

Asylabkommen mit Spanien: Merkel erklärt Dublin-System für „nicht funktionsfähig“

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Abkommen mit Spanien zur Rücknahme bestimmter Migranten begrüßt.

  • Bei einem Presseauftritt mit Spaniens Ministerpräsident Sánchez bekräftigte sie ihr Eintreten für europäische Lösungen.

  • Zudem äußerte sie sich kritisch über das bestehende Dublin-System, dies sei in der Realität unwirksam.

Wie viel die deutsch-spanische Vereinbarung zur Rücknahme bestimmter Migranten bringt, steht noch nicht fest. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßte die Abmachung nun dennoch. Mit dem Abkommen könne man „mehr Ordnung in die Sekundärmigration“ bringen, sagte Merkel in Sanlucar de Barrameda bei einem Presseauftritt mit dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez.

Seit Samstag können an der deutsch-österreichischen Grenze überprüfte Flüchtlinge binnen 48 Stunden nach Spanien zurückgebracht werden, wenn sie dort bereits einen Asylantrag gestellt haben. Dies dürfte aber nur wenige Fälle betreffen. Seit Mitte Juni gab es laut Bundesinnenministerium bei den Grenzkontrollen in Bayern keinen einzigen Fall, der diese Voraussetzungen erfüllt hätte.

Auf die Frage, ob die Vereinbarung daher nicht eher symbolischen Wert habe, entgegnete Merkel, das Abkommen mache deutlich, „dass Deutschland und Spanien auf europäische Lösungen setzen“. Daher schätze sie das Abkommen „sehr, sehr hoch“ ein. Die Kanzlerin verwies darauf, dass es „intensive Verhandlungen“ über eine ähnliche Vereinbarung auch mit Griechenland gebe.

Deutschland will Spanien bei Eindämmung des Zustroms unterstützen

Deutschland wird nach Aussagen Merkels zudem die Bemühungen Spaniens unterstützen, den steigenden Zustrom von Migranten von Marokko übers Mittelmeer nach Europa einzudämmen. Bei den Gesprächen mit dem nordafrikanischen Staat habe Spanien die Federführung, sagte Merkel in Südspanien. Dabei gehe es um eine ehrliche Kooperation mit Afrika bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

Auf die Frage, ob Spanien Flüchtlinge aufhalten müsse, die nach Deutschland weiterreisen wollten, antwortete Merkel ausweichend. Das bisherige Dublin-System sei „nicht funktionsfähig“: „Nach der Theorie dürfte nie ein Migrant oder ein Flüchtling in Deutschland ankommen“. Dies entspreche aber nicht der Realität. Das System sieht vor, dass in der Regel jener Staat für einen Migranten zuständig ist, in dem er zuerst den Boden der EU betritt.

Es gelte, ein faires Verteilsystem zu finden, mit den Herkunftsländern zu sprechen, Schleppern und Schleusern das Handwerk zu legen sowie Abkommen über Rückführungen schließen. Das Problem der Flüchtlingsverteilung in der EU sei „lösbar“, und sie wolle es „im Geist der Partnerschaft“ lösen.

Dabei müsse die EU ihre Grundwerte beachten, und dazu zähle die Menschenwürde, sagte Merkel weiter. Rassismus stehe diesen Grundwerten entgegen, entsprechenden Tendenzen trete sie entschieden entgegen.

Merkel traf am Samstagmittag in Südspanien zu ihrem zweitägigen Besuch bei Ministerpräsident Pedro Sánchez ein. Zusammen mit ihrem Ehemann Joachim Sauer wurde sie von Sánchez und dessen Ehefrau Begoña Gómez in einem Palast in der Gemeinde Sanlucar am Rande des Nationalparks Doñana empfangen, rund 50 Kilometer südwestlich der andalusischen Regionalhauptstadt Sevilla. Zunächst stand ein gemeinsames Mittagessen auf dem Programm.

Bei dem informellen Treffen am Samstag und Sonntag soll das Migrationsthema im Mittelpunkt stehen. Spanien ist seit Montag das erste EU-Land, mit dem Berlin ein Abkommen zur Rücknahme von Asylbewerbern unterzeichnete. Beim Migrationsthema hätten Madrid und Berlin einen „gemeinsamen Ansatz“, hieß es in einer Mitteilung der spanischen Regierung. In dem Natonalpark verbringt der seit Anfang Juni regierende Sozialist Sánchez zurzeit einige Urlaubstage mit seiner Familie.

Neben der Flüchtlingssituation in Europa wollen Merkel und Sánchez weitere aktuelle bilaterale und europäische Themen besprechen, darunter die angestrebte Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Bundeskanzlerin will sich den amtlichen Angaben zufolge am Wochenende auch Zeit nehmen, um die Schönheit des Naturschutzgebiets kennenzulernen. Das riesige Naturschutzgebiet an der Costa de la Luz umfasst insgesamt knapp 130.000 Hektar.

Quelle: welt

Aug 12

14-Jährige in der Hamburger Innenstadt vergewaltigt


Auf der Jacke einer Auszubildenden ist der Schriftzug «Polizei» zu sehen. Foto: Stefan Sauer/Archiv Quelle: dpa-infocom GmbH

Hamburg (dpa/lno) – Eine 14-Jährige ist in einem Hauseingang an der Mönckebergstraße vergewaltigt worden. Das Mädchen sei am Samstagvormittag am Hauptbahnhof von einem Mann angesprochen worden, teilte die Polizei mit. Die Jugendliche sei weitergegangen, doch der Mann sei ihr gefolgt. In der Mönckebergstraße soll der 30 Jahre alte Afghane das Mädchen in einen Hauseingang gezogen und dort vergewaltigt haben.

Nach der Tat habe er die 14-Jährige weiter in die U-Bahn bis zu einer Tankstelle nahe dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke verfolgt, wo sie um Hilfe bat. Die Polizei konnte den Verdächtigen festnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab den Angaben zufolge einen Wert von mehr als 2,2 Promille. Der 30-Jährige sollte vor einen Haftrichter kommen.

Quelle: welt

Aug 11

Streit eskaliert: Nigerianer (31) beißt Polizisten arbeitsunfähig

Zu einer heftigen Auseinandersetzung ist es im Abrams gekommen. Es ging so weit, dass das Personal die Polizei alarmierte. Die Beamten bekamen den Streit zu spüren.

Update, 10. August, 9.30 Uhr:

Wie die Polizei jetzt mitteilt, handelt es sich bei dem Nigerianer, der am Mittwochabend im Abrams-Komplex in Garmisch-Partenkirchen ausgeflippt ist, um einen 31-Jährigen. Offenbar war an dem Streit, der zwischen dem Mann und dem Sicherheitspersonal entbrannte auch ein 23-jähriger Bewohner beteiligt.

Mehrere Streifenbesatzungen waren zu der Auseinandersetzung in der Asylbewerberunterkunft geeilt. Der Streit eskalierte völlig, die Polizisten wurden darin verwickelt. Drei Security-Mitarbeiter und drei Polizisten wurden verletzt, einer erheblich durch einen Biss.

Gegen beide Tatverdächtigen laufen nun strafrechtliche Ermittlungen wegen verschiedener Delikte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 31-Jährige zur Prüfung der Haftfrage am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ einen Haftbefehl wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung und des Widerstands gegen die Polizeibeamten und die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, der Nigerianer kam im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.

Ursprünglicher Artikel, 9. August:

Garmisch-Partenkirchen – Drei verletzte Polizeibeamte, einer davon sogar so erheblich, dass er wohl längere Zeit nicht arbeiten kann, und drei verletzte Security-Kräfte – das ist die Bilanz einer heftigen Auseinandersetzung am Mittwoch in der Erstaufnahme-Einrichtung im Abrams-Komplex in Garmisch-Partenkirchen. Nach Auskunft der Polizei war ein Streit mit einem Nigerianer gegen 21.15 Uhr derart eskaliert, dass das Personal vor Ort die Beamten zu Hilfe rief. Der Migrant war zu dem Zeitpunkt allerdings schon so außer Rand und Band, dass er auch diese heftig attackierte. In den Streit war auch ein weiterer Nigerianer verwickelt. Wie es zu dem unguten Vorfall kommen konnte, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. Den Nigerianer, der handgreiflich wurde, haben die Beamten am Donnerstag noch dem Haftrichter vorgeführt.

Quelle: Merkur

Aug 11

Junges Mädchen begrapscht und Bub verletzt: Afrikaner in U-Haft

Symbolbild DPA

Trostberg – Weil er ein Mädchen von hinten umarmt und begrapscht hat, wurde ein Eritreer wegen sexuellen Missbrauch eines Kindes festgenommen. Der Mann ist der Tat dringend verdächtig und kam in Haft.

 

Der Fall wurde der Trostberger Polizei am Sonntagnachmittag, den 5. August, gemeldet. Die Beamten waren gegen 17.15 Uhr wegen einer Körperverletzung auf einem Spielplatz verständigt worden.

Nach ersten Ermittlungen vor Ort und weiteren Vernehmungen am Montagvormittag kam heraus, dass ein eritreischer Staatsangehöriger ein junges Mädchen im Alter von unter 14 Jahren von hinten über die Schultern umarmte und im Oberkörperbereich anfasste.

Als sich das Mädchen entfernen wollte, stellte sich der Tatverdächtige dem Kind in den Weg. Als dem Mädchen ein Bub zu Hilfe kommen wollte, stieß der Mann diesen zu Boden. Der Junge wurde dabei verletzt.

In der Vergangenheit war der Tatverdächtige, der im nördlichen Landkreis wohnt, den Behörden bereits aufgefallen: er hatte einen erwachsenen Mann mit einer exhibitionistischen Handlung belästigt.

Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein führt die zuständige Polizei Trostberg die Ermittlungen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Verdächtige am Montagnachmittag in seiner Wohnung festgenommen. Bei der Festnahme leistete er Widerstand und ein Beamter wurde leicht verletzt.

Am Dienstag wurde der Mann schließlich dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete U-Haft an. Der Tatverdächtige kam in eine Justizvollzugsanstalt.

Quelle: Traunsteiner Tagblatt

Aug 11

„Mähtoo“: Islamfeindliche Sticker aufgetaucht

Im Stadtgebiet sind an Laternenpfählen zahlreiche, offenbar islamfeindliche Aufkleber aufgetaucht. Quelle: Grüne Jugend

Die Kampagne „Mähtoo“ kritisiert das Schächten von Tieren als Quälerei, an einigen Laternen in Hannover sind entsprechende Sticker aufgetaucht. Die muslimische Gemeinde kritisiert die Aktion und fühlt sich an die Nazizeit erinnert.

Hannover. Im Stadtgebiet sind an Laternenpfählen pinkfarbene, antiislamische Aufkleber mit der Aufschrift „#Mähtoo“ und einem stilisierten Blutfleck aufgetaucht. Außerdem fuhren am Dienstag zwei Transporter mit großen Plakaten durch die Innenstadt und List, darauf sind ein Schaf und „#Mähtoo“ zu sehen. Die dazugehörige Webseite kritisiert die Quälerei durch das islamische Schlachtverfahren, bei dem Tiere bei lebendigem Leib ausbluten. „#Mähtoo“ ist angelehnt an die „#MeTwo“-Debatte gegen das Diskriminieren von Menschen mit Migrationshintergrund.

In anderen niedersächsischen Städten wie Salzgitter wurden auch muslimische Einrichtungen und sogar Moscheen beklebt. Mitglieder der muslimischen Gemeinde Hannover fühlen sich an die Nazizeit erinnert, als Sterne an Schaufenster geklebt wurden. Die Grüne Jugend Hannover, vor deren Zentrale auch Sticker aufgetaucht sind, fühlt sich durch das Blau der Webseite an die AfD erinnert. Betreiber der Mähtoo-Seite ist laut Impressum eine Person in der List, die angegebene Handynummer führt jedoch zur Mailbox einer offenbar in Süddeutschland beheimateten Sanitär- und Heizungsfirma. Trotz Bitte um Rückruf meldete sich bis Mittwochabend niemand bei der HAZ.

Die Polizei sieht zurzeit wenig Handlungsspielraum. In Hannover habe es bislang keine Anzeigen gegen die Stickeraktion gegeben. Als antiislamisch oder rassistisch sei der reine Text auch nicht einzustufen. „Wenn die Aufkleber aber einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben, gehen wir dem Ganzen natürlich nach“, sagt Behördensprecher Philipp Hasse.

Quelle: haz

Aug 10

Spanien-Rückführungsabkommen: Viel Schein, wenig Sein

Rückführungsabkommen mit anderen EU-Ländern sollen die Reise von Asylbewerbern nach Deutschland begrenzen. Doch ein Blick auf das Spanien-Abkommen zeigt: Es geht um Symbolpolitik.

Eine Analyse von Marcel Heberlein, ARD-Hauptstadtstudio

Der Asylstreit in der Union hat die Regierung im Juli fast zu Fall gebracht. Am Ende rauften sich CDU und CSU, Merkel und Seehofer, doch noch zusammen – und verkündeten einen Kompromiss: Statt Zurückweisungen an der Grenze sollten Rückführungsabkommen dafür sorgen, dass Menschen, die als Asylsuchende schon in einem anderen EU-Land registriert wurden, dorthin zurückgeschickt werden können. Den Abschluss des ersten dieser Abkommen hat das Innenministerium jetzt verkündet – mit Spanien.

Durch das Abkommen wird sich kaum etwas verändern

Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke von der Linkspartei kamen im ersten Quartal dieses Jahres 248 Menschen über die Grenze zu Österreich, wurden von der Polizei aufgegriffen und suchten Asyl. 248 Menschen pro Quartal, das wären zirka drei pro Tag. Wobei die Zahl vielleicht noch ansteigt, da sich im Sommer mehr Menschen auf den Weg machen.

Im gesamten Jahr 2017 waren es 1740 Menschen – oder fünf Menschen pro Tag – die an der Grenze zu Österreich um Asyl nachgesucht haben.


Grenzschild Österreich | Bildquelle: REUTERS

Ein Grenzübergang zwischen Deutschland und Österreich.

Nicht alle diese Asylbewerber, die über Österreich nach Deutschland kamen, wurden jedoch vorher schon woanders registriert. Nur 21 Prozent aller Antragsteller 2017 hatten ihren Fingerabdruck bereits in einem anderen EU-Land hinterlassen und wurden somit registriert – und damit in die sogenannte Eurodac-Datei eingetragen.

Es erscheint zwar logisch anzunehmen, dass die Quote der In-der-EU-Weitergereisten an der Grenze zu Österreich etwas höher ist. Denn zur Gesamtquote tragen ja auch viele Menschen bei, die vor Deutschland noch nirgendwo europäischen Boden betreten haben – wenn sie zum Beispiel aus der Türkei direkt nach Deutschland fliegen.

Es gibt weitere Einschränkungen

Nicht alle Woanders-Registrierten können jetzt zurückgewiesen werden, sondern nur die, die in einem anderen EU-Land bereits offiziell einen Asylantrag gestellt haben. Diese Gruppe ist kleiner. Nächste Einschränkung: Unbegleitete Minderjährige können künftig nicht zurückgeschickt werden.

Und schließlich: Nur ein kleiner Teil der an der Grenze Aufgegriffenen hat seinen Asyl-Antrag vorher in Spanien gestellt. Offizielle Zahlen dazu gibt es nicht.

Ein Bundespolizist hält an einer Kontrollstelle an der Autobahn A 3 kurz hinter der deutsch-österreichischen Grenze ein Fahrzeug an. | Bildquelle: dpa

Die Bundespolizei hat noch keine verlässlichen Daten darüber, wer bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt hat, weil sie an der Grenze erst seit Kurzem erhebt, wer bereits einen Eurodac-Eintrag hat und wer nicht.

Einen Hinweis gibt aber die Zahl der Übernahmeersuchen nach dem Dublin-Verfahren – die Asyl-Fälle also, in denen Deutschland feststellt: „Wir sind nicht zuständig, bitte kümmert ihr euch“. Im vierten Quartal 2017 hat Deutschland nur 5,2 Prozent all seiner Übernahmeersuchen an Spanien gestellt (32,7 Prozent an Italien), im ganzen Jahr 2017 sogar nur 3,6 Prozent.

Wenn man all diese Zahlen und Einschränkungen zugrunde legt, kommt man auf vielleicht ein bis zwei Menschen pro Monat, die künftig nach Spanien zurückgeschickt werden könnten.

Doch selbst diese Zahl könnte zu hoch sein

Was tun Menschen, wenn sie wissen, dass sie demnächst an drei ganz speziellen Grenzübergängen zu Österreich zurückgewiesen werden? Sie werden nicht über diese Route reisen, sollte man annehmen – wenn Asylbewerber aus Spanien das überhaupt je getan haben.

Denn die allermeisten, die aus Spanien nach Deutschland weiterziehen wollen, gehen wahrscheinlich auch bisher nicht den Umweg über Österreich, sondern stattdessen über die deutsch-französische oder deutsch-schweizer Grenze. Systematisch kontrolliert wird dort nicht.

Vor diesem Hintergrund erscheint es mehr als nachvollziehbar, dass Spanien keine Gegenleistung für dieses Abkommen wollte. Es ändert ja nichts. Lediglich ein Abkommen mit Italien würde vielleicht eine substantielle Zahl von Menschen betreffen. Doch das scheint weiter nicht in Sicht.

Quelle: Tagesschau

Aug 10

Geheimaktion: BKA evakuierte zwei gefährliche IS-Frauen aus dem Irak – Einreisesperre für deutsche Ermittler

BKA evakuierte zwei gefährliche IS-Frauen aus dem Irak (Symbolbild)

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins FOCUS Ende April zwei verdächtige deutsche Kämpferinnen der Terror-Miliz IS aus dem Gefängnis im nordirakischen Erbil befreit und nach Frankfurt/Main geflogen. Dort mussten die beiden Frauen aufgrund ihrer Gefährlichkeit rund um die Uhr überwacht werden. Ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs lag zum diesem Zeitpunkt nicht vor.

Der Vorgang hat laut FOCUS zu einem diplomatischen Zerwürfnis geführt, da die Zentralregierung in Bagdad über die Rückholaktion der beiden deutschen Frauen nicht informiert wurde und sich überrumpelt fühlt.

Staatsschutzbeamte des BKA bekommen seit diesem Vorfall kein Visum mehr. In der Vergangenheit durften sie einreisen, um im Auftrag der Karlsruher Bundesanwaltschaft IS-Angehörige aus Deutschland zu vernehmen.

Bei den beiden Frauen handelt es sich um Top-Gefährderinnen

In einer scharfen Protestnote an das Auswärtige Amt  in Berlin wiesen die Iraker daraufhin, dass gegen eine der vom BKA befreiten Frauen in Bagdad strafrechtliche Ermittlungen anhängig seien. Sabine Ulrike Sch., 31, aus dem baden-württembergischen Rastatt soll in sozialen Netzwerken ein Selbstmordattentat angekündigt und Fotos von gekreuzigten Menschen veröffentlicht haben. Auch ihre Gefährtin Sibel H.,30,  aus dem hessischen Offenbach gilt in Deutschland als Top-Gefährderin.

„Die ganze BKA-Aktion war dumm und dreist“

Nach irakischen Angaben gegenüber der Bundesregierung sollen die BKA-Leute in ihren Visa-Anträgen falsche Angaben gemacht haben, um ihren eigentlichen Plan zu verheimlichen. „Die ganze BKA-Aktion war dumm und dreist“, sagte ein hoher Beamter des Auswärtigen Amts zu FOCUS. „Und dann haben sie sich auch noch erwischen lassen…“ Nach FOCUS-Informationen hatte das Auswärtige Amt die BKA-Leute nach Erbil geschickt.

Gegen Sabine Sch. erging erst Ende Juli, drei Monate nach ihrer Befreiung aus dem Gefängnis in Erbil, Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Das BKA ließ eine detaillierte FOCUS-Anfrage unbeantwortet.

Quelle: Focus

Aug 10

Afghane schuldfähig: Jafar S.: Anklage wegen vierfachen Mordversuchs

Bild: facebook.com, APA/HERBERT PFARRHOFER, krone.at-Grafik

Jener 23 Jahre alte Afghane, der im März in Wien mit einem Messer zunächst auf eine dreiköpfige Familie eingestochen und danach auch noch einen Bekannten am Praterstern attackiert hatte, muss sich am 13. September am Wiener Landesgericht vor Geschworenen für seine Taten verantworten. Die Anklage gegen Jafar S. wird wohl auf vierfachen Mordversuch lauten. Laut Gutachten ist der Afghane zurechnungs- und damit voll schuldfähig.

Bald nach seiner Festnahme am 7. März hatte der 23-Jährige von inneren Stimmen und ihn verfolgenden „Teufelsmenschen“ gesprochen, die ihn zu den schrecklichen Bluttaten getrieben hätten, und machte gegenüber den Ermittlern weitere wirre Angaben. Ende März wurde er wegen Verdachts auf paranoide Schizophrenie zunächst ins Otto-Wagner-Spital gebracht, versuchte dort sich mehrmals das Leben zu nehmen.

 

Laut Gutachten nicht psychisch krank
Ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann beschied dem 23-jährigen Verdächtigen jedoch Zurechnungsfähigkeit, der Verdacht einer psychischen Erkrankung erhärtete sich nicht.
Hofmann geht vielmehr davon aus, dass der 23-Jährige zum Zeitpunkt der Messerangriffe „über einen völlig geordneten Gedankengang verfügte“. Der Sachverständige schließt in seinem 42-seitigen Gutachten „relevante schwerwiegende psychische Symptombildungen“ aus, die zu dem gewalttätigen Verhalten geführt hätten.

 

Nun ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft demnächst Anklage wegen vierfach versuchten Mordes gegen Jafar S. erheben wird. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz, der den Verdächtigen gemeinsam mit der Anwältin Astrid Wagner vertritt, will dessen ungeachtet die psychische Befindlichkeit seines Mandanten „weiter hinterfragen, weil ich schon den Eindruck gehabt habe, als wäre er nicht bei Sinnen“, wie er am Freitag erklärte.

 

Familie und Landsmann angegriffen
Wie mehrfach berichtet, hatte Jafar S. an besagtem Tag abends in der Praterstraße zwei Messer gezückt und war damit auf eine dreiköpfige Familie, die gerade ein Lokal verlassen hatten, losgegangen. Die drei Opfer erlitten mehrere Stichverletzungen und wurden teils schwerst verletzt, überlebten den Angriff aber. Nachdem er auch noch einen Zeugen bedroht hatte, lief der Mann weiter zum Praterstern und stach dort auch noch einen Bekannten – einen afghanischen Landsmann – nieder, ehe er gefasst und festgenommen wurde.

Quelle: Kronenzeitung

Aug 10

Wegen Aufenthaltsrecht: Gericht in Oldenburg erlaubt ausnahmsweise Ehe mit 16

Ohne die Eheschließung mit ihrem 22-jährigen Ehemann hätte eine 16-Jährige kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gehabt. Deshalb erkannte das Oberlandesgericht Oldenburg nun einen Härtefall an – und erlaubte die Heirat.

Eigentlich sind die Regeln wegen eines erst im Sommer vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes klar. Doch jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einer Ausnahmesituation eine Ehe mit 16 Jahren erlaubt. Wie das Gericht mitteilte, hatten der 22 Jahre alte Ehemann und seine 16 Jahre alte Frau im Sommer 2017 in Rumänien geheiratet.

Der Mann lebte und arbeitete bereits seit vier Jahren im Kreis Grafschaft Bentheim, ebenso seine Eltern. Kurz nach der Heirat waren beide Eheleute Eltern geworden.

Eigentlich darf in Deutschland seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes generell erst ab 18 Jahren geheiratet werden, und eine Ehe wird automatisch ungültig, wenn einer der Partner das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dennoch ließ der OLG-Senat die Eheschließung in Kraft.

Das Gericht erkannte einen besonderen Härtefall: Denn ohne Eheschließung hätte die junge Frau, die im Dezember 18 wird, kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gehabt. Auch sei die Ehe ohne Zwang geschlossen worden. In der Gesamtwürdigung aller Umstände würde sich aus Sicht des OLG eine Aufhebung der Ehe als besondere Härte darstellen.

Quelle: welt

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