Apr 24

Abschiebung von Syrer endet in Straßenschlacht

Mehrere Teilnehmer der Demo wurden bei der Auseinandersetzung verletzt. (Symbolbild)

Eschwege/Witzenhausen – Bis zu 60 Menschen haben in der Nacht zu Montag in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreises) gegen die Abschiebung eines 27-jährigen Syrers protestiert.

Nachdem der Mann festgenommen wurde, wurden die beiden Streifenwagen umzingelt und Fahrradfahrer blockierten den Weg, wie die Polizei mitteilte. Eine Frau hatte sich sogar an das Auto gekettet.

Die Beamten hätten nicht wegfahren können und Verstärkung gerufen.

Während der Räumung der Straße kam es laut Polizei zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizisten, bei denen Steine geworfen und Pfefferspray sowie Schlagstöcke eingesetzt wurden.

Mehrere Teilnehmer der Protestaktion wurden dabei verletzt. Nach zwei Stunden habe sich die Demonstration aufgelöst.

Update, 11.20 Uhr: Auch Polizisten verletzt

Wie die Polizei mitteilte, wurden in Eschwege bei der Auseinandersetzung neben den Demonstrationsteilnehmer auch Polizisten verletzt.

Update, 19.40 Uhr: Syrer nicht abgeschoben

Laut Polizei wurde der Syrer nicht abgeschoben. Eine Anwaltskanzlei teilte mit, die Abschiebung sei „in letzter Sekunde gestoppt“ worden.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Apr 24

Schlimmer Verdacht: 26-Jähriger sticht Freundin nieder und lässt sie am Straßenrand liegen

Ermittler sichern an der Simon-von-Utrecht-Straße Spuren.

Hamburg – Gegen einen 26-Jährigen besteht der Verdacht, dass er in der Nacht zu Sonntag seine Freundin auf der Simon-von-Utrecht-Straße in Hamburg niedergestochen haben soll.

Andere Menschen sahen, wie die lebensgefährlich verletzte Frau zwischen zwei geparkten Autos zusammenbrach und am Boden liegen blieb. Sie riefen sofort den Rettungsdienst. Keine Sekunde zu spät.

Die 26-jährige Frau hatte eine Kopfverletzung und eine stark blutende, lebensbedrohliche Messerstichverletzung im linken Oberschenkel. Sie musste reanimiert und notoperiert werden.

Bei den Ermittlungen der Mordkommission geriet ein 26-jähriger Türke in den Fokus, teilte die Polizei nun mit. Es soll um den Freund der Frau handeln.

Der Tatverdächtige erschien in Begleitung seines Anwalts am Sonntag gegen 17.30 Uhr auf einem Polizeikommissariat und stellte sich. Polizisten nahmen ihn fest. Im Laufe des heutigen Montags soll er vor einen Haftrichter kommen.

Der 26-Jährigen geht es inzwischen besser, ihr Gesundheitszustand hat sich stabilisiert. Sie konnte aber bisher noch nicht vernommen werden.

Die Mordkommission ermittelt weiter zum Tathergang und den genauen Hintergründen.

Quelle: Tag24

Apr 24

18-jähriger Asylbewerber sticht auf Security-Mann ein

Als einer seiner Freunde nicht in den Klub durfte, griff der Tatverdächtige zum Messer. (Symbolbild)

Saalfeld – Vor einem Klubhaus in Saalfeld kam es in der Nacht von Sonntag auf Montag zu einer blutigen Auseinandersetzung.

Ein 18-jähriger Asylbewerber steht dabei im dringenden Verdacht mit einem Messer auf einen 29-jährigen Deutschen eingestochen zu haben.

Das Opfer der Messerattacke ist ein Mitarbeiter der Security-Firma, die für den Klub arbeitet. Als er und seine Kollegen der Gruppe von Asylbewerbern erklärte, dass einer ihrer Freunde zu betrunken sei, um in den Klub zu gelangen, eskalierte die Situation.

Ein 21-jähriger Afghane ging auf den Sicherheitsdienst los, beschimpfte die Männer und biss zwei von ihnen. Währenddessen griff der 18-Jährige zum Messer und stach immer wieder auf den 29-jährigen Security-Mann ein. Der versuchte das Messer abzuwehren, wurde aber trotzdem am Bauch getroffen.

Den 18-Jährigen nahmen die hin zu gerufenen Polizeibeamten vorläufig fest. Gegen ihn und seinen beissenden Freund wird jetzt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Ein Haftantrag gegen den 18-Jährigen wurde gestellt.

Fotos: 123RF

Quelle: Tag24

Apr 23

Uniformierte Kinder auch in Mönchengladbacher Ditib-Moschee

In einer weiteren Ditib-Moschee trugen Kinder Soldatenuniformen. (Archivbild: dpa)

Mönchengladbach.  Nicht nur in Herford sondern auch in Mönchengladbach wurden in einer Ditib-Moschee kleine Kinder in Soldatenuniformen gesteckt.

NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hat bestätigt, dass nicht nur in einer Herforder Ditib-Moscheegemeinde vier- bis siebenjährige Kinder in Soldatenuniformen gesteckt und zu martialisch anmutenden Aufführungen ermuntert wurden. Auch in einer Ditib-Gemeinde in Mönchengladbach habe es zuletzt solche Szenen gegeben, erklärte der Minister am Donnerstag im Familienausschuss des Landtags. Ein Internet-Video, auf dem auch der Imam der Gemeinde zu sehen sei, belege dies.

„Es ist unerträglich und höchst alarmierend, dass Kinder an solchen kriegs- und gewaltverherrlichenden Maßnahmen teilnehmen und für nationalistische Zwecke missbraucht werden“, wetterte Stamp. Die verstörenden Szenen von uniformierten Kindern mit Spielzeuggewehren stünden nicht nur dem Geist gewaltfreier Erziehung in besonders eklatanter Weise entgegen, sondern verstießen auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Der Ditib-Bundesverband habe auf Stamps Beschwerde reagiert und sich von den Aufführungen distanziert. Die Verantwortlichen seien vom Verband zum Rücktritt aufgefordert worden. In Herford prüft das Jugendamt, ob ein Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Nach Einschätzung des Ministers ist Ditib in seiner Ausrichtung „sehr heterogen“. Manche Moscheegemeinden leisteten vorbildliche Arbeit, ganz ohne nationalistische Tendenzen. „Einige haben unsere Null-Toleranz-Haltung gegenüber solchen Auftritten ausdrücklich gewürdigt“, erklärte Stamp.

Quelle: waz

Apr 23

„Alle Moschee-Vereine in Österreich schließen!“

Amer Albayati plädiert für die sofortige Schließung aller Moschee-Vereine.
Bild: Christian Jauschowetz, stock.adobe.com, krone.at-Grafik

Weil diese Organisationen „politischen Islam“ verbreiten und „Radikalisierung“ betreiben, ist der Integrations- und Terrorexperte Amer Albayati „für die Schließung von allen Moschee-Vereinen in Österreich“. Ebenso plädiert der Buchautor im krone.at-Interview dafür, im Zuge dessen auch alle Kindergärten der Islamvereine zuzusperren.

Albayati trat im Gespräch mit „Krone“-Moderator Gerhard Koller vehement dafür ein, dass die Kinder islamischer Familien jedenfalls österreichische Kindergärten aufsuchen sollten. Andernfalls bestehe weiterhin die Gefahr, dass diese von klein auf in Parallelgesellschaften hineinwachsen würden.

„Die Radikalisierung beginnt in den Moschee-Vereinen“, stellte der Integrationsexperte unumwunden klar. Viele dieser 51 Moscheen und Gebetsräume allein in Wien würden von radikalen Fundamentalisten geführt. Albayati bestätigte zudem, dass viele davon „nach grausamen Eroberern und osmanischen Kriegsverbrechern benannt“ sind.

 

Ein Forschungsbericht über Wiener Moscheen hatte ja zuletzt Alarmierendes zutage gefördert: Mehr als ein Drittel der Moschee-Vereine wirke aktiv gegen die Integration der Muslime. Außenminister und ÖVP-Chef Sebastian Kurz forderte daher mehr Kontrollen, ob die Moscheen das Islamgesetz einhalten. Bei Verstößen sollen sie aufgelöst werden.

 

Islamgesetz als „historischer Fehler“
Eben dieses Islamgesetz sei allerdings laut Albayati ein „historischer Fehler“ gewesen. Es gebe ja auch kein Christengesetz. Das Gesetz müsse daher abgeschafft oder zumindest überarbeitet werden. Wie berichtet, hatte zuletzt ein Minister aus den Vereinigten Arabischen Emiraten die nachlässige Kontrolle von Moscheen in Europa mitverantwortlich für islamistische Terroranschläge gemacht.

Großteil der Muslime liberal und friedlich
Dennoch, betonte Amer Albayati, seien die meisten Muslime „absolut friedlich“ und nicht radikal. Es sei nur „ein kleiner Teil, der konservativ und radikal denkt“. Allerdings beobachte er seit geraumer Zeit mit Sorge, dass innerhalb der radikaleren Gemeinschaft nun auch antisemitische Tendenzen stark zunehmen würden. Wichtig sei daher, auf die strikte Trennung von Staat und Religion zu achten.

Quelle: krone

Apr 23

Nach Freispruch: Afghane suchte auf BH wieder an

Jener Afghane, der Ende März im Vergewaltigungs-Prozess in St. Pölten freigesprochen worden war, suchte letzte Woche wieder um Grundversorgung an.

Nach dem hauchdünnen Freispruch für einen Afghanen und einen Somalier im Vergewaltigungs-Prozess in St. Pölten Ende März („Heute“ berichtete), tauchte der Afghane wieder auf der Bezirkshauptmannschaft Tulln auf und suchte um Wiederaufnahme der Grundversorgung an.

Asyl-Landesrat sagt „Nein“ zu Wiederaufnahme

Beim Afghanen (19) handelt es sich um einen sogenannten Dublin 2-Fall, der Somalier hat nur subsidiären Schutz. Gottfried Waldhäusl (FP) auf „Heute“-Nachfrage: „Es stimmt, er hat wieder angesucht auf der Bezirkshauptmannschaft Tulln. Ich habe verfügt, dass er nicht wieder in die Grundversorgung kommt“, so der Asyllandesrat.

Und: Auch beim Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl wurde der Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen – das heißt: sie könnten in der Theorie sofort abgeschoben werden.

Quelle: heute.at

Apr 23

Männer sollen in Nettetal Frau vergewaltigt haben – Polizei sucht Zeugen

Das Neubaugebiet an der Paul-Breuer-Straße im Nettetaler Stadtteil Leuth.

Nettetal. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen einer Vergewaltigung in Nettetal. Zwei Männer sollen am Dienstagmorgen im Stadtteil Leuth eine Frau angegriffen haben. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Von Martin Röse

Am Dienstagmorgen zeigte eine Frau aus Leuth an, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein. Die Tat habe sich in einem Neubaugebiet des 1800-Einwohner-Stadtteils Leuth ereignet. Laut Polizei war die Frau gegen 7.30 Uhr auf der Paul-Breuer-Straße zu Fuß unterwegs, als sich ihr zwei Männer in den Weg stellten. Einer der beiden Männer habe die Frau mit einem Messer bedroht, sie damit jedoch nicht verletzt. Nach dem Überfall verschwanden die Männer in unbekannte Richtung, gab die Frau an.

Wie Polizeisprecher Wolfgang Görtz mitteilte, war die Frau mit Hund Gassi gegangen. „Sie befand sich auf dem Rückweg nach Hause, als sie angesprochen wurde.“

Nach ihrer Anzeige auf der Polizeiwache wurde die Frau im Krankenhaus untersucht, um Beweise zu sichern.

Am Dienstagmittag befragten Kriminalpolizisten Anwohner, ob ihnen am Morgen etwas aufgefallen sei. Die Polizei sucht dringend Zeugen: Wer hat zwischen 7.30 und 8 Uhr im Bereich der Paul-Breuer-Straße zwei verdächtige Männer beobachtet? Beide sind etwa 20 bis 30 Jahre alt, sind mittelgroß und von normaler Statur. Sie trugen dunkle Jacken und hatten dunkle Mützen in ihre Gesichter gezogen. Beide sprachen Deutsch mit osteuropäischem Akzent. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: rp-online

Apr 23

Zwei Männer sollen eine Frau vergewaltigt haben | Hechingen

In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber an der Zeppelinstraße sollen zwei Männer mehrfach eine Frau vergewaltigt haben. Die beiden Männer bestreiten die Tat. (Foto: Michael Hescheler)

Zwei Asylbewerber aus Gambia sind vor dem Landgericht Hechingen wegen Vergewaltigung angeklagt. Die beiden 26 Jahre alten Männer sollen eine 23-jährige Frau in der Sigmaringer Gemeinschaftsunterkunft an der Zeppelinstraße im September vergangenen Jahres mehrfach gegen ihren Willen zum Sex gezwungen haben.

Die Frau erkannte die beiden Männer am Mittwoch vor dem Landgericht wieder und belastete sie. Die Männer wiesen die Vorwürfe zurück: Der eine Angeklagte sagte, dass die zwei Männer und die Frau einvernehmlich im Bett gelandet seien. Der zweite Angeklagte bestritt, dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.

Was hat sich in Zimmer 5 des Fürstenhofs in der Nacht zum 26. September zugetragen? Als das 23-jährige mutmaßliche Opfer den Verlauf des Abends beschreibt, stellt der Vorsitzende Richter bewusst keine Fragen mehr. Hannes Breucker will die Frau jetzt nicht mehr unterbrechen. „Diesen einen Satz vergesse ich seither nicht mehr: Wir möchten nur mit dir schlafen und bringen dich anschließend zurück an den Bahnhof“, soll der Angeklagte S. auf Englisch und in weniger freundlichen Worten zu ihr gesagt haben. Am Bahnhof trifft die Frau den 26-jährigen Flüchtling zufällig, als sie ihren Freund abholen will. Die beiden kennen sich flüchtig. Ihr ist kalt und ihr Handyakku beinahe leer. S. habe deshalb vorgeschlagen, zu ihm in das Asylbewerberheim Fürstenhof zu gehen. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagte die Frau aus einer Umlandgemeinde, denn S. habe keine Andeutungen gemacht. Wie vor Gericht deutlich wird, hat sie keinen Beruf erlernt und zwei Kinder von zwei Männern. Ihr Sohn lebt bei einer Pflegefamilie, ihre Tochter beim Vater. Aktuell lebt die Frau in Scheidung und ihr Freund sitzt wegen einer Drogengeschichte im Gefängnis.

Im seinem Zimmer im Fürstenhof bietet S. der Frau Pfefferminzschnaps an. „Ich dachte mir nichts Schlimmes“, sagt sie. Erst als der Ton aggressiver wird, der Mann die Tür zuschließt und den Schlüssel in seine Hosentasche packt, bekommt sie Angst. Sie habe sich vor ihm niedergekniet und ihn angebettelt, dass er sie gehen lassen solle. „Doch S. hat nur gelacht.“ Und soll sie zum Ausziehen aufgefordert haben.

Die Frau ringt nach Worten

Als sie auf die Details der mutmaßlichen Vergewaltigung zu sprechen kommt, ringt sie nach Worten. Einige Sekunden lang ist es im Gerichtssaal total still. „Er hat mich angefasst, mir seine Zunge in den Hals gesteckt.“ Nach dem ersten Beischlaf habe S. gesagt, dass nun sein Freund an der Reihe sei. Den Hauptbeschuldigten nennt die Frau mit Namen, sein Zimmerkollege ist für sie nur der andere. Teilnahmslos habe er auf dem Bett gelegen und mit dem Handy gespielt.

„Ich möchte das jetzt nicht schönreden, aber der andere war menschlicher als S. Er hat mich nicht so grob angefasst.“ Die Frau bittet um eine Pause, hält ihre zitternden Hände vors Gesicht und verlässt den Gerichtssaal.

„Das war alles einvernehmlich“

Nach „dem anderen“ soll der Hauptangeklagte sie erneut vergewaltigt haben. Sie habe ihm Schnaps zu trinken gegeben, um ihn betrunken zu machen, doch dies habe nichts genutzt. Als er ins Bad geht, ergreift sie die Flucht. Ohne Hose und Schuhe versteckt sie sich hinter einem Müllcontainer und irrt durch die Stadt. Am nächsten Morgen, als sie ihrem Freund von den Geschehnissen erzählt, gehen die beiden zur Polizei.

Über seinen Anwalt lässt der Angeklagte S. mitteilen, dass er zwei- bis dreimal mit Kondom mit der Frau geschlafen habe. „Das war alles einvernehmlich“, sagt der Jurist. Sein Zimmernachbar K. habe jedoch kein Kondom verwendet. Der Mitangeklagte K. äußert sich über seine Dolmetscherin: Er kenne die Frau überhaupt nicht und habe auch nicht mit ihr geschlafen. Der Mann räumt ein, dass er in dem Zimmer gewesen ist, das er sich mit S. teilt. „Ich war müde und wollte schlafen. Als sich die Frau auf meinen Bauch setzte, habe ich sie weggestoßen.“ Danach will er das Zimmer verlassen haben.

Weiterer Vorfall im Prinzengarten

Das Landgericht muss nun herausfinden, welchen der drei Schilderungen es Glauben schenkt. Unstrittig ist, dass der Angeklagte S. größere Mengen Alkohol getrunken hatte. In einem Protokoll der Polizei, das nach einer Kontrolle am frühen Abend am Prinzengarten entstand, ist von einem Promille Atemalkohol die Rede. Der Angeklagte S. wird außerdem beschuldigt, einer 14-Jährigen einen Monat zuvor beim Bahnhof an den Po gefasst zu haben. Dabei soll er seine Hose ausgezogen haben. Da die Zeugin am Mittwoch die Verhandlung unentschuldigt schwänzte, blieben die näheren Umstände unklar. Wegen Drogenhandel saß der Mann außerdem bereits im Gefängnis. Gegen seinen abgelehnten Asylantrag klagt er mithilfe eines Freiburger Vereins.

Der Prozess wird am 11. April fortgesetzt. Die Planung des Landgerichts sieht noch drei weitere Termine vor. Unter anderem stellt ein Psychiater sein Gutachten vor.

Quelle: Schwäbische

Apr 23

21-Jähriger Syrer hat die Vergewaltigung geplant: Keine Bewährung

Symbolbild

Idar-Oberstein. Zwei Jahre und drei Monate muss ein junger Syrer, der seit einem Jahr und drei Monaten in Idar-Oberstein lebt, ins Gefängnis. Das Schöffengericht Idar-Oberstein verurteilte den 21-Jährigen wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung. Was Richter Johannes Pfeifer beim Urteilsspruch, der fast in vollem Umfang der Empfehlung der Staatsanwaltschaft nachkam, ganz wichtig war: „Dass es sich hier um einen Flüchtling handelt, ist völlig unerheblich.“ Er habe auch schon Ur-Idar-Obersteiner in solchen Fällen verurteilt.

Der Bad Kreuznacher Staatsanwalt Claus Nils Leimbrock verlas die Anklage: Am 1. November 2017 habe sich der Angeklagte gegen 3.30 Uhr durch ein Fenster Zutritt in eine Wohnung in Oberstein verschafft. Dort habe sein späteres Opfer gerade einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einem jungen Mann (dem Cousin des Angeklagten) gehabt.

Als die beiden fertig gewesen seien, habe er sich auf die nackte, auf dem Bett liegende junge Frau gestürzt, gegen ihren Willen zwei Finger in ihre Vagina eingeführt und sie dabei gekratzt.

Die Frau habe sich intensiv gewehrt.

Der Cousin habe gedroht, die Polizei zu rufen. Da habe er von der Frau abgelassen. Laut Berichten der Frau und des Cousins sei zudem ein weiterer Mann mit dem Angeklagten, dessen Großfamilie ebenfalls in Idar-Oberstein lebt, in die Wohnung eingestiegen.

Geschrien, aber nicht gewehrt?

Direkt zu Prozessbeginn gab Verteidiger Martin Thomas an, sein Mandant sei geständig. Via Übersetzer betonte der Syrer denn auch, die Tat tue ihm leid, er schäme sich, bereue sein Handeln. Ursache für sein unverständliches Verhalten sei hoher Alkoholkonsum an diesem Abend gewesen. Der junge Mann gab an, mit seinem Cousin und anderen erst in einer Shisha-Bar, später in einer Diskothek und dann noch in einer Kneipe gewesen zu sein. Er sei der jungen Frau und seinem Cousin mit gewissem Abstand gefolgt: mit dem Ziel, mit der jungen Frau Sex zu haben. Er sei durch die angelehnte Tür des Mehrfamilienhauses reingekommen und habe sich durch die ebenfalls angelehnte Wohnungstür Zutritt verschafft. Außerdem sei er allein unterwegs und völlig betrunken gewesen. Gewehrt habe sich die Frau nicht direkt: Sie habe lediglich geschrien.

Zu seinem Lebenslauf sagte er: Einen Deutschkurs habe er zwar noch nicht besucht, aber er arbeite und habe Ziele – zum Beispiel, eine Shisha-Bar zu eröffnen. „Eine echte Marktlücke“, kommentierte Leimbrock ironisch. Pfeifer fragte nach: „Was würden Sie denken, und wie würden Sie reagieren, wenn diese junge Frau Ihre Schwester gewesen wäre und ein anderer Mann das getan hätte?“ Darauf erhielt der Richter keine Antwort.

War damit der Fall erledigt und eine Bewährungsstrafe so gut wie sicher? Keineswegs. Rechtsanwältin Ruth Streit-Stefano Espósito, die die Nebenklage des Opfers vertrat, wollte es genauer wissen: So berichtete sie von SMS, die ihre Mandantin erhalten habe. Von der Freundin des Angeklagten, die dem Opfer Rufmord unterstelle. Auch soll der Vater des Angeklagten der 18-Jährigen angeblich Geld geboten haben, damit diese die Anzeige zurückzieht.

Opfer: Denke jeden Tag daran

Der Angeklagte, der in seiner syrischen Heimat aufs Abitur zusteuerte, räumte dann doch noch ein, dass er in Begleitung eines Mannes gewesen sei, den er zufällig getroffen und mitgenommen habe. Der habe aber nicht agiert. Für die Nebenklage dennoch wichtig: Die Situation müsse die junge Frau extrem verängstigt haben. Sie habe damit rechnen müssen, dass auch der zweite Mann aktiv werde.

Die junge Frau gab unter Tränen an, dass sie die Tat „zutiefst schockiert“ habe, sie jeden Tag an das Erlebte denken müsse. Sie nimmt psychologische Hilfe in Anspruch. Sie selbst habe im Übrigen nicht wahrgenommen, dass der Angeklagte stark alkoholisiert gewesen sei. Seitdem der Syrer in Idar-Oberstein lebt, ist er bereits zweimal mit dem Gesetz in Konflikt geraten: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Urkundenfälschung.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und betonte ebenso wie die Nebenklage: Bezüglich der offenen Türen lüge der Angeklagte. Er sei durchs Fenster eingestiegen.

Man müsse sich fragen, was dieses Geständnis mit Blick auf zwei Belastungszeugen und auf den späten Zeitpunkt des Einräumens der Vorwürfe überhaupt wert sei. Das Geständnis sei lediglich eine taktische Maßnahme, um den eigenen Kopf zu retten, zeigte sich Ruth Streit-Stefano Espósito überzeugt. Zudem sei es keine spontane, sondern eine geplante Tat gewesen. Eine schwerwiegende Folge davon: Das Opfer sehe seine Sexualität plötzlich öffentlich zur Schau gestellt, berichtete sie.

Der Verteidiger forderte eine Strafe zur Bewährung. Man solle dem jungen Mann, der als Flüchtling eine besondere Tragik mitbringe und in vollem Umfang geständig sei, eine zweite Chance geben. Zumal Aussagen der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft eher spekulativ seien.

Pfeifer stellte in seiner Urteilsbegründung klar: Früher hätte man wohl noch gesagt, dass sich die junge Frau selbst in diese Situation gebracht habe: „Zum Glück ist das heute nicht mehr so. Es geht hier eindeutig um sexuelle Selbstbestimmung.“

Quelle: Rhein-Zeitung

Apr 22

Drei Afghanen belästigen zwei Frauen sexuell

Foto: Kitty Kleist-Heinrich

Am Donnerstagabend haben drei Männer zwei Frauen belästigt, die auf dem Weg vom Bundeskanzleramt zum Hauptbahnhof waren. Das teilte die Bundespolizei am Freitag mit.

Demnach belästigten die drei jungen Afghanen zwei Frauen im Alter von 22 und 24 Jahren zunächst mit anzüglichen Bemerkungen. Dann fassten sie den Frauen gegen ihren Willen an Hüfte, Gesäß und Haare. Die beiden deutschen Frauen flüchteten in den Hauptbahnhof und riefen Bundespolizisten um Hilfe.

Die nahmen die drei Männer fest. Einer der Tatverdächtigen war offenbar stark alkoholisiert, verweigerte aber eine freiwillige Atemalkoholkontrolle. Daraufhin ordnete ein Richter die Blutentnahme durch einen Arzt an. Zum Ausnüchtern nahmen die Polizisten den Mann in anschließenden Schutzgewahrsam. Als der 22-Jährige die Dienststelle wieder verlassen durfte, leistete er nach einem Platzverweis noch Widerstand gegen die Beamten. Verletzt wurde niemand. (Tsp)

Quelle: Tagesspiegel

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