Dez 29

Afghane (15) ersticht deutsches Mädchen – nach Streit im Drogeriemarkt

In diesem Drogeriemarkt zückte der Afghane ein Messer und stach zu
Foto: Horst Welke

Kandel – Ein 15 Jahre alter Afghane hat im rheinland-pfälzischen Kandel (16 000 Einwohner) ein gleichaltriges deutsches Mädchen erstochen.

Passanten überwältigten den jungen Afghanen nach der Tat am Nachmittag, die Polizei nahm ihn fest.

Ein Schild am Eingang des Marktes weist auf das Verbrechen hin
Foto: Horst Welke

Das Opfer war nach ersten Erkenntnissen in Begleitung in dem Drogeriemarkt. Der Festgenommene soll nicht zusammen mit der 15-Jährigen zu dem Geschäft gekommen sein. Der Auslöser des Streites ist noch unbekannt.

Nach Informationen der Zeitung „Die Rheinpfalz“ gehen die Ermittler von einer Beziehungstat aus.

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Der Afghane soll voraussichtlich am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt werden. Ob es sich bei dem Jugendlichen um einen Flüchtling handelt, wurde nicht mitgeteilt.

Quelle: BILD

Dez 29

Mord in Wien: Internationale Fahndung

Vierfach-Vater auf der Flucht

Nach einem 40-jährigen Mann, der im November in Wien seine Ehefrau getötet haben soll und seitdem mit den vier Kindern auf der Flucht ist, wird nun mittels internationalen Haftbefehls gefahndet. Sowohl auf der Homepage des österreichischen Bundeskriminalamtes als auch auf der Interpol-Seite werden am Donnerstag Bilder von ihm und den Kindern veröffentlicht.

Hinweise auf den Aufenthalt des Syrers werden an das Wiener Landeskriminalamt unter der Telefonnummer 01/31310-33800 bzw. über die E-Mail-Adresse LPD-W-LKA-Journaldienst@polizei.gv.at bzw. an das Bundeskriminalamt, Single Point of Contact (SPOC), erbeten.

Mann mit Kindern auf Flucht

Besorgte Angehörige der Frau hatten sich am 26. November an eine Polizeiinspektion gewandt, nachdem die 31-Jährige nicht mehr erreichbar war. Daraufhin wurde die Frau in der Wohnung in der Felberstraße in Rudolfsheim-Fünfhaus tot aufgefunden. Sie wies mehrere Messerstiche auf. Zu dieser Zeit befand sich ihr Mann mit den Kindern bereits auf der Flucht.

Der 40-Jährige war wegen Gewalt in der Familie amtsbekannt. Einmal sei über ihn ein Betretungsverbot verhängt worden, so die Polizei. Das Jugendamt sprach von zwei Wegweisungen, die in diesem Jahr ausgesprochen worden seien. Seine Frau hatte bereits die Scheidung eingereicht, den Antrag aber zurückgezogen.

Quelle: oe24

Dez 29

Imam von Breitscheidplatz-Gedenkfeier wollte Polizist werden – und wurde abgelehnt

Der ökumenische Gedenk-Gottesdienst in der Berliner Gedächtniskirche, auf dem der umstrittene Imam sprach

Als der Berliner Imam Mohamed Matar bei einer Gedenkfeier für die Opfer des Terroranschlags am Breitscheidplatz eine Andacht hielt, war die Empörung groß. Denn Matar gehört zur sogenannten „Neuköllner Begegnungsstätte“, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Jetzt kommt heraus: Matar hatte sich vor einigen Jahren bei der Polizei beworben – und wurde abgelehnt, weil er zu radikal war.

Das berichtet die „Bild“-Zeitung. Demnach habe Matar von 2009 bis 2012 die Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht besucht und eine Ausbildung für den gehobenen Dienst absolviert.

Im Anschluss hätte er eigentlich bei der Kriminalpolizei anfangen sollen, doch die Polizei habe ihn nicht übernommen. Die Behörde soll von einer zunehmenden Radikalisierung Matars erfahren haben. Gegenüber der „Bild“ bestätigte die Berliner Polizei, dass eine Übernahme „aufgrund charakterlicher Mängel“ nicht erfolgt sei.

Wirbel um Erwähnung beim Verfassungsschutz

Matars Teilnahme bei der Gedenkveranstaltung am 19. Dezember, dem Jahrestag des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz, sorgt für anhaltende Diskussionen. Kritiker werfen dem 28 Jahre alten Imam vor, er sei radikal und seine Dar-as-Salam-Moschee mit dem Verein „Neuköllner Begegnungsstätte“ sei salafistisch.

Im Bericht des Berliner Verfassungsschutzes wird dem Verein eine Nähe zu den islamistischen Muslimbrüdern zugeschrieben. Zwar lehne die Begegnungsstätte jede Form der Gewalt ab, doch werde die freiheitlich-demokratische Grundordnung „nicht vorbehaltlos mitgetragen“. Der Verein hat Klage gegen diese Erwähnung im Verfassungsschutzbericht eingereicht. Auch der Zentralrat der Muslime teilt die Einschätzung der Verfassungsschützer nicht.

Quelle: focus

Dez 28

Asylbewerber ersticht Mitbewohner, nachdem dieser ihn sexuell missbraucht

Die beiden Männer wohnten zusammen in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Symbolfoto).

Fulda – Der Grund für die Tat ist ebenso grausam, wie die Handlung selbst. Nun hat das Landgericht Fulda den 18-jährigen Asylbewerber nach Jugendstrafrecht wegen Totschlags zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Der junge Mann aus Afghanistan hatte am 4. Juli im osthessischen Hünfeld einen gleichaltrigen Landsmann erstochen.

Der Richter sagte am Donnerstag bei der Urteilsverkündung, der Angeklagte habe zwei Mal gezielt zugestochen und von Anfang an vorgehabt, seinen Mitbewohner zu töten.

Der Angeklagte und das spätere Opfer hatten in Hünfeld in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewohnt.

Hintergrund der Tat war offenbar ein sexueller Missbrauch durch das spätere Opfer.

Der Angeklagte hatte gegenüber einem psychiatrischen Gutachter von einem entsprechenden Vorfall im Frühjahr gesprochen. Das Gericht hat keinen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage.

Der Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, in jener Juli-Nacht habe er seinen Mitbewohner zu einer Aussprache treffen wollen und dabei das Messer mitgenommen. Als der Mitbewohner dem Angeklagten das Messer abnehmen wollte, hatte der Angeklagte aus Angst vor einem körperlichen Angriff des Anderen zugestochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, weil er von einer Tat im Affekt und aus Notwehr ausging. Der Richter sagte, der sexuelle Vorfall habe den Angeklagten zwar emotional aus der Bahn geworfen. Zum Zeitpunkt des Messerangriffs sei er aber voll schuldfähig gewesen.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat und die Tat gestand.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Dez 28

Mutmaßlicher Mörder der 15-Jährigen kam als Flüchtling nach Deutschland

Einen Tag nach der Tat hatte der Drogeriemarkt wieder geöffnet.

Ludwigshafen/Kandel – Nach der Bluttat im pfälzischen Kandel sitzt der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft. Gegen den 15-Jährigen sei Haftbefehl wegen Totschlags ergangen, berichtete die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Donnerstag in Ludwigshafen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen sei der mutmaßliche Täter der Ex-Freund des 15-jährigen Opfers gewesen. Die beiden seien am Mittwochnachmittag wohl zufällig in dem Drogeriemarkt in Kandel aufeinandergetroffen. Der junge Mann habe den Ermittlungen zufolge dort ein Messer gezogen und auf das Opfer eingestochen, sagte Möhlig.

Der Tatverdächtige von Kandel ist nach Polizeiangaben ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Der 15 Jahre alte Afghane sei im April vergangenen Jahres nach Deutschland eingereist, sagte Polizeivizepräsident Eberhard Weber. Bislang verweigerte er die Aussage.

Eltern des Opfers zeigten den 15-Jährigen bereits vor zwei Wochen an

Trauernde legten Blumen ab und zündeten Kerzen an.
Trauernde legten Blumen ab und zündeten Kerzen an.

Die Eltern der 15-Jährigen hatten den mutmaßlichen Täter bereits einige Zeit vor dem Verbrechen angezeigt. Die Anzeige sei wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung erfolgt, sagte Weber.

Anfang Dezember habe das 15 Jahre alte Mädchen die Beziehung zu dem mutmaßlichen Täter beendet. Daraufhin soll es zu Drohungen gekommen sein. Nach der Anzeige sei der Jugendliche einer Vorladung der Polizei mehrfach nicht gefolgt. Daraufhin hätten Polizisten ihm am Tattag die Vorladung am Vormittag persönlich ausgehändigt.

Das genaue Motiv des mutmaßlichen Täters ist den Ermittlern zufolge noch unklar. „Wir sind am Anfang der Ermittlungen“, sagte Möhlig.

Im Raum stehe eine Beziehungstat, dies müssten aber noch die weiteren Ermittlungen klären.

Fotos: Andreas Arnold/dpa

Quelle: Tag24

Dez 28

Anfrage der FDP Mehr als 9000 Asylsuchende vor Abschiebung geschützt

Abgelehnte Asylbewerber steigen im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug. (Archivbild), Foto: dpa

Bis Anfang November haben 9475 Menschen in Berlin eine Duldung erhalten und sind damit vorübergehend vor einer Abschiebung geschützt.

Das geht aus einer Antwort des Senats auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hervor. Demnach haben rund 4000 Menschen eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente bekommen, heißt es in der Antwort der Innenverwaltung. Rund 100 Mal ging es um medizinische Gründe, fast 400 Mal spielten familiäre Bindungen eine Rolle. Etwa 90 Menschen erhielten eine Duldung, weil sie in Berlin eine Berufsausbildung machen. Die übrigen Gründe – fast die Hälfte – wurden in der Antwort nicht aufgeschlüsselt.

Nach Luthes Meinung legt Berlin damit seinen Ermessensspielraum bei Duldungen zu großzügig aus. „Duldungen müssen absolute Ausnahmefälle aus humanitären Gründen sein und nicht die Regel wie in Berlin“, sagte er. Illegale Einreise ohne Asylgrund, zum Beispiel aus finanziellen Motiven, dürfe nicht mit einer Duldung „belohnt“ werden. „Wenn nach einem rechtsstaatlichen Verfahren die Entscheidung der Gerichte durch den Senat konterkariert wird, schwächt dies einmal mehr den Rechtsstaat und setzt weitere Anreize zur illegalen Einreise“, ergänzte Luthe.

1549 Menschen wurden abgeschoben

Die Duldung sei im Aufenthaltsgesetz geregelt, sagte eine Sprecherin der Innenverwaltung. „Berlin ist hier an die Bundesgesetzgebung gebunden und geltendem Recht verpflichtet.“ Das Land habe in diesem Jahr bis einschließlich November 1549 Menschen abgeschoben. Im Vorjahr seien es 2028 Menschen gewesen, im Jahr 2015 waren es 806. (dpa)

Quelle: Berliner Kurier

Dez 27

Zweieinhalb Jahre nach Flucht aus Syrien holt Hadie seine Familie vom Flughafen ab

Glücklich vereint: Hadie Almohammad aus Syrien mit seiner Frau Salmam und den drei Kinder.
© Fischer

Syrische Flüchtlingsfamilie vor Weihnachten wieder vereint. Kassel. Dass es in der Adventszeit auch berührende Familiengeschichten gibt, erfährt man, wenn man Hadie und seine Frau trifft. Zweieinhalb Jahre war er von ihr und seinen drei Kindern getrennt.

Kurz vor Weihnachten konnte Hadie seine Frau Salmam Almohammad und die drei Kinder Niran, Haidara und Lalaeala in Frankfurt am Flughafen abholen. Für uns, die Geschichte der Woche. Allerdings ist die Familie von so etwas wie Alltag oder Normalität noch weit entfernt. Was jetzt zählt, sind weitaus unmittelbarere Dinge: „Wir sind einfach nur glücklich, wieder zusammen zu sein“, sagt der 30-jährige Hadie. Was hinter der Familie liegt, lässt sich nur schwer in Worte fassen und noch schwerer begreifen:

Nach Hadies Flucht vor zweieinhalb Jahren, blieb seine Familie zurück. Seine Frau kümmerte sich in der Heimat im Osten Syriens um die drei Kinder, während er 4000 Kilometer entfernt fast daran verzweifelte, sie nicht beschützen zu können. Der IS hatte die Stadt eingenommen. Nachts sei er rastlos durch die Straßen gelaufen, tags habe er jede Sekunde an die Familie gedacht.

Hadie hat in Syrien Jura studiert und bei seinem Vater in einem Logistikunternehmen gearbeitet. Der Wunsch, vor dem schrecklichen Bürgerkrieg zu fliehen, wurde immer drängender. Seine Frau, die beiden Töchter und den damals zwei Monate alten Sohn brachte er zu seinen Eltern in einem nicht umkämpften Gebiet seiner Heimatstadt Deir ez-Zor in Sicherheit. Mit Freunden und nur mit den Notwendigsten im Rucksack machte er sich auf den Weg.

300 Kilometer langer Fußweg von Syrien in die Türkei

Wenn Hadie von seiner Flucht erzählt, verschwindet das glückliche Strahlen aus seinem Gesicht. Bedrückend sind immer noch die Erinnerungen an den 300 Kilometer langen Fußweg von Syrien in die Türkei, an die Überfahrt nach Griechenland im kleinen Schlauchboot, an die Flüchtlingscamps, den Fußmarsch über die Balkanroute, an die Nächte im Wald, ständige Angst, von der Polizei aufgegriffen zu werden.

Im Oktober 2015 kommt er in der Nähe von München an. Über die Stationen Dresden und Hannover landet er schließlich in Kassel. Einen Deutschkurs hat er erfolgreich abgeschlossen. Bewerbungen schreibt er am Fließband. „Ich bekomme nur keine Zusagen“, sagt Hadie. Gern würde er eine Ausbildung zum Zahntechniker machen.

Seine Kinder sollen zur Schule gehen und seine Frau einen Sprachkurs machen. „Am dringendsten brauchen wir aber eine Wohnung“, sagt Hadie. In der Zwei-Raum-Wohnung mit Küche wird es eng für die Familie. „Kassel ist eine schöne Stadt, die Menschen sind freundlich und unterstützen uns. Vor allem können wir ohne Angst und in Sicherheit leben“, sagt Hadie. Zurück nach Syrien können sie nicht. Ihre Stadt würde nicht mehr existieren, sagt Hadie. „Gemeinsam freuen wir uns erst mal auf Weihnachten und das wir wieder vereint sind.“

Flüchtlingspropaganda zu finden unter Quelle: HNA

Dez 27

Laschet fordert von Union Einlenken beim Familiennachzug

Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. (Archiv) FOTO: Reuters/Axel Schmidt

Der Familiennachzug für Flüchtlinge dürfte einer der Knackpunkte in den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD sein. Der CDU-Vorsitzende Armin Laschet schlug nun vor, den Genossen entgegen zu kommen. Damit stößt er jedoch auf ein geteiltes Echo.

In einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio hatte Laschet seine Partei aufgefordert, der SPD bei der Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem subsidiärem Schutz entgegenzukommen. Als mögliche Grundlage für einen Kompromiss nannte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Bundesregierung verpflichtet hatte, einem 16-jährigen minderjährigen Flüchtling den Familiennachzug zu ermöglichen.

„Ich halte den Weg, den das Gericht aufzeigt, nämlich einen ‚behutsamen Ausgleich‘ zu finden zwischen der Begrenzung von Zuwanderung und den Möglichkeiten der Integration auf der einen Seite und den Einzelfällen und den humanitären Fällen auf der anderen Seite, für eine gute Formel, die eine Lösung bringen könnte“, sagte Laschet. Neben humanitären Härtefällen müsse der Familiennachzug auch für Flüchtlinge möglich sein, die Wohnung und Arbeit hätten.

CSU kritisiert Laschets Vorstoß

Laschets Vorschlag sei „eher PR-Geklingel als Annäherung, weil er den meisten Familien nichts hilft“, sagte Stegner der „Süddeutschen Zeitung“. In den anstehenden Sondierungen über eine Regierungsbildung „helfen der Union keine Sprachgirlanden, sondern nur die Bereitschaft zur unmissverständlichen Achtung von Asylrecht und Genfer Flüchtlingskonvention und zu massiven Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“.

Klingbeil bewertete Laschets Signal dagegen positiv. In der Zeitung „Welt“ machte der SPD-Generalsekretär deutlich, dass es eine Voraussetzung für Integration sei, „dass geflüchtete Familien nicht auseinandergerissen werden“. Neben dem Familiennachzug brauche es für eine funktionierende Integration „auch massive Unterstützung für die Städte und Gemeinden, damit sie das Angebot an Sprachkursen und Kursen zur Arbeitsmarktintegration ausweiten können“.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus liegt seit Frühjahr 2016 auf Eis. Die Union will die im März auslaufende Aussetzung verlängern, vor allem die CSU setzt in dieser Frage auf eine harte Linie. „Das Aussetzen des Familiennachzugs ist nach wie vor richtig. Dieses Thema eignet sich auch nicht für nachträgliche Weihnachtsgeschenke an einen möglichen Koalitionspartner“, sagte die stellvertretende CSU-Vorsitzende Dorothee Bär der „Welt“ zu Laschets Vorschlag.

Pro Asyl bezweifelt Einlenken der Union

Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, verwies auf den Asyl-Kompromiss der Unionsparteien. „Für die Gespräche mit der SPD gilt unser Regelwerk zur Migration von CDU und CSU.“ Wenn die SPD den Familiennachzug jetzt wieder ermöglichte, würde dies neue Zuwanderung und eine völlige Überforderung der Integrationsfähigkeit Deutschlands bedeuten, sagte Dobrindt der „Welt“.

Das Thema dürfte einer der Knackpunkte in den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD über eine mögliche Regierungsbildung werden. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl bezweifelte ein Einlenken der Union.

Laschets Äußerungen seien kein Ausdruck von Kompromissbereitschaft, sondern eines „Rechtsrucks in der Union“, erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Den Nachweis von Wohnung und Arbeit könnten zehntausende Flüchtlinge nicht erbringen.

Quelle: RP

Dez 27

Afrikanischer Islamist zieht Frau ins Gebüsch und versucht sie brutal zu vergewaltigen

Bild einer der vielen Frauen die durch Muslime sexuell attackiert werden

Mönchengladbach: Schon wieder hat ein islamistischer Armutsflüchtling mit Vollbart versucht eine Frau im Zoppenbroichpark ins Gebüsch zu ziehen und sie zu schänden

Eine 26jährige Frau konnte am vergangenen Mittwoch nur durch entschlossene Gegenwehr verhindern, durch einen bislang unbekannten Täter gewaltsam in ein Gebüsch am Zoppenbroichpark gezogen zu werden. Die Polizei sucht nun Zeugen.

Die Mönchengladbacherin war um 18:15 Uhr zu Fuß auf der Bruchstraße in Gehrichtung Brückenstraße unterwegs, als plötzlich ein Mann aus dem Park heraus trat. Er ergriff die 26-Jährige unvermittelt am Arm und versuchte, sie gewaltsam in den Park zu ziehen. Nachdem es der Frau zunächst nicht gelang, sich aus dem Griff des Mannes zu lösen, schlug sie ihm mit der Faust ins Gesicht. Der Mann ging zu Boden und die 26-Jährige konnte flüchten. Nachdem sie sich in Sicherheit befunden hatte, informierte sie die Polizei. Diese vermutet derzeit eine sexuell motivierte Tat.

Nach hinten gegelte Haare mit dichtem schwarzen Vollbart – Islamisten wie dieser betrachten deutsche Frauen als Freiwild oder Sklavinnen die man vergewaltigen darf

Der bislang noch unbekannte Angreifer wurde als ca. 1.80m großer und etwa 20-30jähriger Mann von normaler Statur und südländischem / arabischem Aussehen beschrieben. Er trug die dunklen und etwa 10 Zentimeter langen Haare nach hinten gegelt. Er hatte dunkle Augen und einen längeren, dichten schwarzen Vollbart. Bekleidet war der Mann mit einer dunklen kurzen Jacke und einer dunklen Hose. Da er bei dem Übergriff nicht gesprochen hatte, können keine Angaben zu Sprache und / oder Dialekt gemacht werden.

Die Polizei fragt: Wer hat die Tat beobachtet? Wem ist in dem Bereich des Zoppenbroichparks an dem Abend oder zu einer anderen Zeit ein entsprechender Mann aufgefallen? Wer kann Angaben zu einer männlichen Person machen, die der Täterbeschreibung entspricht und gegebenenfalls eine Verletzung im Gesicht hat?

Hinweise, die zur Identifizierung des Täters führen könnten, bitte an die Kriminalpolizei unter der Rufnummer 02161-290.

Quelle: Truth24.net

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Dez 27

Achtung vor dieser Frau! Sonst ist ihr Konto leer – Sie beklaut Rentner

Diese Kopftuchfrau bestiehlt dreist Rentner und räumt deren Konto leer

Bad Sassendorf  – Diese Frau mit Kopftuch bestiehlt deutsche Rentner und räumt dann das Konto leer

Bereits am 9. Oktober 2017 wurden einer 71-jährigen Frau aus Anröchte in einem Lebensmittelgeschäft in Bad Sassendorf die Geldbörse samt Debitkarte, Ausweispapieren und Bargeld gestohlen. Leider befand sich in der Geldbörse auch die PIN für die Debitkarte Damit hob eine Frau unmittelbar nach dem Diebstahl in der Zweigstelle der Sparkasse in Bad Sassendorf zwei Mal Geld ab. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das zuständige Gericht jetzt ein Bild dieser Frau zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben. Die Polizei fragt daher, „Wer kennt diese Frau, oder kann Hinweise auf ihren Aufenthaltsort geben“. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Soest entgegen. Telefon: 02921-91000

Quelle: Truth24.net

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