Okt 10

Kassel: Afrikaner will behinderte Rollstuhlfahrerin zum Sex zu zwingen

Symbolbild

Schon wieder attackierte ein Armutsasylant aus Afrika eine wehrlose Rollstuhlfahrerin. Immer wieder kommt es zu Sex- Attacken gegenüber Senioren und Behinderten, aber auch Kleinkindern und Männern, durch moslemische und afrikanische Sozialmigranten. Hauptbahnhof Kassel.

Erst vor weniger Wochen ereignete sich eine Vergewaltigungsattacke durch einen Schwarzafrikaner in München, nun passierte es wieder, in Nordhessen.

Wie die Bundespolizei erst heute mitteilte, wurde eine 40-jährige Frau aus Kassel am Dienstag, gegen 20.15 Uhr, Opfer einer sexuellen Attacke im Eingangsbereich des Kasseler Hauptbahnhofes.

Tathergang

Die Geschädigte befand sich zum Tatzeitpunkt mit ihrem elektronischen Rollstuhl im Eingangsbereich des Kasseler Hauptbahnhofes. Plötzlich und unerwartet wurde sie von einer ihr unbekannten Person am Rücken gestreichelt und danach an die Brust gefasst.

Erst von hinten Brüste gestreichelt, dann wollte der Afrikaner „FickiFicki“ – da knallte die Frau ihm eine

Im Anschluss dieser Handlung wurde sie zu weiteren sexuellen Handlungen aufgefordert. Dieser Übergriff wurde von Seiten der Geschädigten durch eine Ohrfeige abgewehrt woraufhin der Täter sich entfernte.

Der Täter wurde wie folgt beschrieben:

– Ca. 35 Jahre alt,

– korpulent,

– afrikanischer Herkunft,

– bekleidet mit einer schwarzen Jeans, einem grünen Pullover

mit Aufschrift sowie einer dunklen Oberjacke.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet.

Zeugen gesucht:

Hinweise zu der Tat sind erbeten unter der Telefon-Nr. 0561/81616-0 bzw. der kostenfreien Service-Nummer 0800 6 888 000

Quelle: Truth24.net

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Okt 09

Tatort Dönerimbiss- Pößneck: Frauen beim Essen aufgefordert „Sex für Geld“ zu machen

In Dönerimbissen treiben sich oft finstere Gestalten herum, die andersartige Kultur versteht es meist nicht, dass Deutsche Frauen nicht mit jedem ständig Sex haben – so kommt es zu dreisten Angeboten – das soll in Deutschland klappen, davon hat man im Orient gehört

Am Montagabend, gegen 20:20 Uhr, wurden in Pößneck in der Saalfelder Straße mehrere Jugendliche durch einen älteren Mann angesprochen. Dieser gab an, eine Frau für eine gemeinsame Nacht zu suchen und bot den Jugendlichen dafür 100 Euro an. Daraufhin forderten die Jugendlichen den Mann auf, die Örtlichkeit zu verlassen. Sie bemerkten jedoch, wie der Verdächtige in einem nahegelegenen Dönerimbiss zwei weitere Frauen mit dieser Anfrage belästigte und Geld für eine gemeinsame Nacht anbot. Bei dem Verdächtigen soll es sich um einen ca. 175 cm großen, ca. 38 Jahre alten Mann mit untersetzter Statur und kurzen Haaren handeln. Er soll mit einer Jeanshose, weiße Schuhen, schwarzer Jacke und einem schwarzen T-Shirt bekleidet gewesen sein. Im Anschluss soll der Mann unverrichteter Dinge in ein Taxi gestiegen und in unbekannte Richtung davon gefahren sein. Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zur Identität des Betroffenen geben können, oder Personen, welche durch den Mann angesprochen wurden, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Saale-Orla zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Okt 09

Iraker bepöbelt, begrapscht und verletzt 3 Frauen in Markthalle Freiburg

Araber attackieren eine Deutsche

Die Polizei ermittelt gegen einen 30-jährigen Sozialmigranten aus dem Irak, der am Samstag gegen 23 Uhr, in der Markthalle Freiburg (Grünwälderstraße) drei Frauen angegriffen und verletzt haben soll.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand und ersten Zeugenangaben steht der Armutsasylant im Verdacht, eine 57-jährige Frau zunächst „angetanzt“ zu haben. Die Frau soll sich gewehrt haben, woraufhin der Araber sie angegriffen und verletzt habe. Zwei weitere Frauen (23 und 42 Jahre alt), die in die Situation eingegriffen hätten, seien vom Araber ebenfalls verletzt worden.

Polizei und Rettungsdienst wurden über Notruf veständigt. Die verletzten Frauen wurden in einer Klinik behandelt. Der Sozialmigrant wurde vorläufig festgenommen – Beweismittel wurden gesichert. Der Pöpelasylant war nicht unerheblich alkholisiert.

Das Polizeirevier Freiburg-Nord hat die Ermittlungen aufgenommen. Neben dem Körperverletzungsdelikt ist auch das „Antanzen“ Gegenstand der Ermittlungen.

Zur Klärung des Sachverhalts bittet die Polizei um Zeugenhinweise. Wer hat am Samstagabend, 5.10.2019, im Bereich der Markthalle beobachtet, dass Frauen belästigt, unsittlich berührt oder angegriffen wurden? Wer hat das Tatgeschehen in der Markthalle beobachten können? Zeugen und Geschädigte werden gebeten, sich beim Polizeirevier Freiburg-Nord zu melden (Tel. 0761 882-4221)

Quelle: Truth24.net

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Okt 09

Gewalt von Zuwanderern gegen Deutsche nimmt zu | BKA Lagebild

Deutsche werden deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt. Dies geht aus dem Lagebild „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes hervor. Quelle: WELT

Deutsche werden deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt.

  • Etwa jedes zehnte Opfer, zu dem ein Verdächtiger ermittelt wurde, wurde der Täterkategorie „Zuwanderer“ zugeordnet.

  • „Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer“, heißt es im Lagebild.

Deutsche werden deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt. Dies geht aus dem gleichzeitig mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlichen Lagebild „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor.

Angaben zu Opfern werden ausschließlich für die Kriminalitätsfelder Straftaten gegen das Leben (Mord und Tötungsdelikte), die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit und Rohheitsdelikte (vor allem Körperverletzung und Raub) erfasst. 1,025 Millionen Opfer solcher Straftaten wurden 2018 registriert.

Darunter waren 102.000 Opfer von Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig war – ein Anstieg um sieben Prozent im Vergleich zu 2017. Das heißt: Etwa jedes zehnte Opfer einer der oben genannten Straftaten, zu denen 2018 ein Verdächtiger ermittelt werden konnte, wurde der Täterkategorie „Zuwanderer“ zugeordnet.

Mit dieser versucht das BKA, jene Ausländer gesondert zu erfassen, die in den vergangenen Jahren als Schutzsuchende ins Land gekommen sind. Als Zuwanderer gelten der Behörde zufolge alle Personen mit Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Schutzberechtigter, unerlaubt aufhältig und geduldet.

Quelle: Infografik WELT

Die vom Bundeskriminalamt präsentierten Fallkonstellationen zeigen ein düsteres Bild: „Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war“, heißt es im Lagebild. Dies sei ein Anstieg von 105 Prozent im Vergleich zu 2017 (112) gewesen. „Davon wurden 102 Personen Opfer einer vollendeten Tat“, heißt es.

Hier gilt es allerdings zu beachten, dass Fälle erst in die PKS eingehen, wenn sie von der Polizei zu Ende ermittelt wurden. So ist für den deutlichen Anstieg maßgeblich, dass die 81 deutschen Opfer des islamistischen Anschlags am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 erst 2018 in die PKS eingingen. Von ihnen wurden sechs Personen getötet und 75 verletzt. „Aufgrund der Erfassungsmodalitäten der PKS werden die 81 deutschen Opfer unabhängig vom Verletzungsgrad als Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts erfasst“, erklärt das BKA.

Auch in dem weiteren Deliktfeld, zu dem das Kriminalamt die Opfer-Täter-Konstellation erhebt, gab es einen deutlichen Anstieg. „Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 3261 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und somit 21 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 2706)“, heißt es im Lagebericht.

Insgesamt waren unter den 101.956 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern 46.336 Deutsche; das waren 19 Prozent mehr als 2017.

Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge wurden Opfer?

Umgekehrt listet das BKA in seinem Lagebericht auch die Fallkonstellationen auf, in denen ein Asylbewerber oder Flüchtling Opfer einer Straftat wurde und ein Deutscher als tatverdächtig ermittelt wurde. Demnach wurden im vergangenen Jahr 8455 Asylbewerber und Flüchtlinge Opfer einer Straftat durch einen deutschen Tatverdächtigen; das waren ebenfalls deutlich mehr (24 Prozent) als 2017.

Laut BKA wurden im vergangenen Jahr „im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen 33 Asylbewerber/Flüchtlinge Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war (2017: 38). Davon wurde eine Person Opfer einer vollendeten Tat.“ Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden demnach „89 Asylbewerber/Flüchtlinge Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Deutschen (2017: 74)“.

Bei diesen Zahlen gilt es zu beachten, dass die Fallkonstellationen nicht ganz deckungsgleich erfasst werden: So sind Asylbewerber (im Dezember 2018 waren es rund 300.000) und Flüchtlinge (697.000) zwar die größten Gruppen der „Zuwanderer“. Doch diese Kategorie enthält daneben auch noch weitere Schutzberechtigte, unerlaubt Aufhältige und Geduldete.

Auf Nachfrage von WELT zu dieser Unschärfe teilte das BKA mit, dass in der Kategorie „Asylbewerber und Flüchtlinge“ die Begriffe etwas weiter definiert seien. Wenn ein Opfer als „Asylbewerber und Flüchtling“ erfasst werde, könne es sich auch um Personen handeln, die einmal Asylbewerber oder Schutzberechtigt waren, inzwischen aber geduldet sind oder schon eine Niederlassungserlaubnis haben.

Vorbehaltlich dieser Erfassungsmängel ist die Diskrepanz aber doch deutlich: Im Bereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen standen laut BKA-Lagebild 33 Asylbewerbern und Flüchtlingen, die Opfer einer Straftat mit einem deutschen Tatverdächtigen wurden, 230 deutsche Opfer eines tatverdächtigen Zuwanderers gegenüber. Bei den Sexualstraftaten lag dieses Verhältnis bei 89 zu 3261.

2017 hatte es eine ähnliche Diskrepanz gegeben. Laut BKA fielen in dem Jahr „112 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. 13 Opfer wurden dabei getötet.“ Die übrigen Taten waren versuchte Tötungen. Umgekehrt wurden demnach 38 Asylbewerber und Flüchtlinge „Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war. Kein Opfer wurde getötet.“ Im Bereich der Sexualstraftaten wurden damals 2706 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. 74 Asylbewerber und Flüchtlinge wurden Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Deutschen.

Bemerkenswert ist auch, dass im vergangenen Jahr nur in 18 Prozent der Fälle, in denen Asylbewerber und Flüchtlinge 2018 als Opfer einer Straftat registriert wurden – zu vier Fünfteln handelt es sich um Körperverletzung –, ein Deutscher als tatverdächtig ermittelt wurde (8455 von 47.042 Fällen). 2017 waren es 15 Prozent.

Quelle: Infografik WELT

Dies könnte darauf hindeuten, dass jene Vertreter aus Politik und Öffentlichkeit, die Flüchtlinge vor allem als von Ausländerfeinden bedroht wahrnehmen, einen verengten Blick haben. Bei allen Schwächen der PKS wird auf Grundlage dieser Zahlen deutlich, dass Schutzsuchende vor allem von anderen Ausländern angegriffen werden.

Was statistisch die Neigung zur Kriminalität erhöht

Kriminologen weisen bei Vergleichen der Straffälligkeit von Deutschen und Zuwanderern immer wieder auf wichtige Merkmale der verschiedenen Gruppen hin. Zum einen werden Männer wesentlich häufiger kriminell. 2018 waren drei von vier registrierten Tatverdächtigen Männer. Und in der Gruppe der Zuwanderer sind Männer stark überrepräsentiert. So waren von 2015 bis 2018 laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 65 Prozent der Asylerstantragsteller männlich.

Zweitens verweisen Fachleute auf das durchschnittlich jüngere Alter der Zuwanderer. Denn jeder dritte Tatverdächtige in Deutschland ist zwischen 18 und 29 Jahren. Im Jahr 2018 waren unter allen 2,05 Millionen zu Straftaten ermittelten Tatverdächtigen 686.000 in diesem Alter. Unter den 1.525.000 Asylerstantragsstellern 2015 bis 2018 waren laut BAMF 36 Prozent (550.000) in diesem Alter. Unter der deutschen Bevölkerung waren laut Statistischem Bundesamt Ende 2017 nur 13 Prozent in diesem Alter (9,4 von 73,1 Mio.).

Neben Alter und Geschlecht wird in der kriminologischen Literatur auch darauf verwiesen, dass Zuwanderer im Schnitt geringer gebildet seien und häufiger in Städten lebten als die übrige Bevölkerung. Beide Faktoren erhöhen, statistisch gesehen, die Neigung zur Kriminalität.

Als in der vergangenen Woche die PKS 2018 wieder einen erhöhten Anteil der Ausländer (30,5 Prozent) und der Zuwanderer (8,6 Prozent) an den zu Straftaten (ohne ausländerrechtliche Delikte) ermittelten Tatverdächtigen ergab – Zuwanderer stellen rund zwei Prozent und Ausländer rund 13 Prozent der Bevölkerung –, verwies BKA-Chef Holger Münch auf statistische „Verzerrungseffekte“. Er gab zu bedenken, dass in der PKS auch Ausländer enthalten seien, die gar nicht in Deutschland gemeldet sind: beispielsweise Touristen, ausländische Fußballfans und „reisende Täter aus dem Ausland“.

Laut Tabellen des BKA zum Wohnsitz der nicht deutschen Tatverdächtigen ist dieser Verzerrungseffekt aber überschaubar. So waren beispielsweise von allen 1362 nicht deutschen Tatverdächtigen, die 2018 zu Straftaten gegen das Leben ermittelt wurden, rund 87 Prozent mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet; weitere vier Prozent waren mit einem Wohnsitz im Ausland erfasst, fünf Prozent ohne festen Wohnsitz und drei Prozent mit unbekanntem Wohnsitz.

Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zu denen im vergangenen Jahr 13.377 nicht deutsche Tatverdächtige ermittelt wurden, waren 91,2 Prozent mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Unter den 55.359 wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung nicht deutschen ermittelten Tatverdächtigen hatten laut PKS-Tabelle zur „Tatort-Wohnsitz-Beziehung“ 93,8 Prozent einen Wohnsitz in Deutschland.

Anders sieht es bei Diebstahldelikten aus: Laut den PKS-Tabellen waren bei allen 3795 wegen Taschendiebstahls ermittelten ausländischen Tatverdächtigen nur 65 Prozent mit einem Wohnsitz in Deutschland gemeldet.

Quelle: welt

Okt 09

Halle: ARD nennt Terrorattacke „Vorfall“, Verdächtiger ruft Englische Parolen

Das Vollständige Video wurde in Deutschland bislang nicht veröffentlicht, „The Sun allerdings stellte es ins Netz, erste Konturen weisen optisch möglicherweise auf einen Araber oder Moslem hin

Die ARD verniedlicht Tat als „Vorfall“, die Vertuschungsminister, bekannt für propagandistische Dienstanweisungen, Migrantengewalt zu verschweigen, vertuschen bislang die Nationalität des Festgenommenen. War es ein Deutscher wie die FAZ meint? Er soll auf englisch Parolen gerufen haben. Der Generalbundesanwalt zieht das Verfahren über die Terrorattacke gegenüber Juden an sich. Zwei Menschen ermordet, weitere schwer verletzt.

Erst die Terrorattacke in Limburg gestern durch einen Syrer, die nannte die Tagesschau „Zwischenfall“, die gut organisierte Attacke auf eine voll besetzte Synagoge durch mehrere mutmaßliche Islamisten heute, wird „Vorfall“ genannt. Parallel zu der Attacke in Halle Saale, mit Maschinenpistolen und einem Schrotgewehr, soll es weitere Schüsse in Landsberg gegeben haben. Anwohner werden zur Stunde aufgefordert, Wohnungen nicht zu verlassen und sich Fenstern nicht zu nähern.

Zwar wurde in Halle ein Tatverdächtiger festgenommen, die Nationalität ist den Behörden somit seit vielen Stunden bekannt, dennoch vertuscht die Polizei diese, erst im Laufe des Tages soll eine weitere Pressemeldung folgen. Wie die FAZ wissen will, handele es sich wohl um einen deutschen Einzeltäter. Daran gibt es jedoch weiterhin Zweifel. Ebenso wird seitens der Polizei davon ausgegangen, es handele sich um mehrere Täter.

Behörden kennen die Nationalität eines Terroristen – verschweigen sie aber, auf Anweisung von Ministerpräsident Rainer Haselhoff, der voll unterrichtet ist

Wie der Independent berichtet, soll (einer) der Tatverdächtige(n) sein live- Video auf dem Livedienst Twichgepostet haben. Dabei habe er gerufen:

“Feminism is the cause of declining birth rates in the West, which acts as a scapegoat for mass immigration, and the root of all these problems is the Jew,”

Das Video wurde zwischenzeitlich wieder entfernt.

Tatverdächtiger hat sein Live- Video auf dem Livedienst Twich gepostet  und englische Parolen geäußert

Auffällig ist auch, dass nur Teile des Zeugen- Videos in Deutschland veröffentlicht wurden, in denen keine Gesichter der Täter sichtbar sind. Das vollständige Video mit Gesichtern wurde in Deutschland nicht veröffentlicht, allein die britische „The Sun“ stellte das Video dennoch ins Netz, erste Konturen könnten optisch auch auf einen Araber oder Moslem hinweisen, so unser Gesichtsexperte. Natürlich besteht hier eine gewisse Unsicherheit.

Auffällig ist auch, dass nur Teile des Zeugen- Videos in Deutschland veröffentlicht wurden, in denen keine Gesichter der Täter sichtbar sind. Das vollständige Video mit Gesichtern (unten) wurde in Deutschland nicht veröffentlicht

Erste Behauptungen wurden bereits früh aufgestellt, es handele sich um „Rechtsextreme“ Taten. Man darf gespannt sein, denn ewig können die Behörden die Nationalitäten nicht vertuschen. Es bleibt abzuwarten, ob neuerdings moslemische Terrorattacken auf Juden als „Rechtsextrem“ bezeichnet werden, ganz im Sinne etwa bei Thüringens Statistik zu Rechtsextremismus: „Jede unegklärte Tat wird als rechtsextrem in der Statistik erfasst“.

Das würde also ins Bild der Altparteien passen, die Deutschland gerne weiter islamisieren wollen. Ein rechtsradikaler Anschlag kann jedoch mangels Informationspolitik auch nicht ausgeschlossen werden.

*eine frühere Version des Artikels wurde wegen redaktioneller Fehler entfernt und mit diesem Artikel aktualisiert.

Quelle: Truth24.net

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Okt 08

Die unbegreifliche Nachlässigkeit der Berliner Sicherheitsbehörden

In weniger als zwei Wochen stellte sich dreimal die Frage, warum Polizei und Staatsanwälte nicht härter gegen Hassprediger und Gewalttäter durchgreifen, kritisiert Gunnar Schupelius.

Warum wurde der Mann aus Syrien, der mit einem Kampfmesser in eine Synagoge eindringen wollte, gleich wieder auf freien Fuß gesetzt? Warum durfte ein gefährlicher Rechtsextremist zwei Tage lang in Kreuzberg und Friedrichshain demonstrieren, ohne dass die Behörden versuchten, den Auftritt zu verhindern?

Warum wurden zwei Palästinenser, die am Brandenburger Tor die Bombardierung der Stadt Tel Aviv herbeisingen wollten, erst nach öffentlichen Protesten gestoppt? Dreimal in weniger als zwei Wochen haben sich unsere Sicherheitsbehörden unachtsam oder zumindest sehr nachlässig gezeigt. Das ist schwer zu verstehen.

Als Mohamad M. (23) aus Damaskus am Freitag Abend über den Zaun zur Synagoge in der Oranienburger Straße kletterte, rief er laut Zeugenaussagen: „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) und „Fuck Israel“. Er richtete ein Kampfmesser (20 Zentimeter-Klinge) gegen die Polizisten.

Die Polizei konnte Mohamad M. überwältigen, aber dem Staatsanwalt kam es nicht in den Sinn, eine Inhaftierung des Täters zu beantragen. Also spazierte er aus der Wache. Auf Nachfrage der B.Z. gab es dafür diese Begründung: Der Syrer habe niemanden verletzen, sondern die Polizisten nur bedrohen wollen.

Was sollen wir damit anfangen? Warum wollte er mit dem Messer in die Synagoge eindringen? Nur um zu bedrohen? Freitag und Sonnabend meldete der Rechtsextremist Heinz Meyer aus München eine Demonstration im Görlitzer Park und in der Rigaer Straße an. Fünf Leute versammelten sich. Bis zu 280 Polizisten waren 36 Stunden lang im Einsatz, um sie schützen.

Meyer ist wegen Sprengstoffbesitzes, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorbestraft. Er wird als einer von 39 rechtsextremen „Gefährdern“ in Deutschland eingestuft. Die Hamburger Polizei untersagte Meyer einen Auftritt in der Hansestadt und siegte vor Gericht. Die Berliner Behörden ließen ihn gewähren. Warum?

Das Rapper-Duo Shadi Al-Bourini und Shadi Al-Najjar aus der Westbank singt Hass-Lieder mit Texten über Israel („Wir wollen Tel Aviv niederbrennen“) oder die Juden („Ich will Euch unter meinen Füßen zertrampeln“). Sie wollten am 25. September vor dem Brandenburger Tor auftreten. Erst nach heftigen öffentlichen Protesten wurde ihr Gesang wegen Volksverhetzung verboten. Warum nicht gleich?

Unser Staat hat alle Mittel in der Hand, um Hassprediger und Gewalttäter in Schach zu halten. Aber er wendet sie nicht konsequent an. Die Behörden hatten offenbar weder Heinz Meyer noch Shadi Al-Bourini und Shadi Al-Najjarim im Visier. Mohamad M. läuft frei herum. Warten wir, bis er sich ein neues Messer kauft?

Warum keine härtere Hand? Warum keine Null-Toleranz? Es ist doch schon gefährlich genug! Das hat der Mord an den Polizisten in Paris gerade wieder gezeigt.

Quelle: BZ

Okt 08

Berlin: immer wieder attackierte Afrikanerin Passanten

08.08.2019, Berlin: Der Eingang des Landgerichts Berlin mit dem Schriftzug des Gerichts und dem Berliner Wappen. Foto: Taylan Gökalp/dpa | Verwendung weltweit

Monatelang griff sie einfach so Menschen auf der Straße an, die ihr zufällig über den Weg liefen. Immer wieder wurde die Frau wieder laufen gelassen. Jetzt steht Mirriam S. (46) für sechs Körperverletzungen vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft will die Südafrikanerin in einer geschlossenen Anstalt unterbringen lassen. „Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit“, heißt es in der Antragsschrift.

Landgericht, Saal B 129. Mirriam S. sitzt hinter Panzerglas. Am 8. April 2019 wurde sie festgenommen. Seither ist sie im Berliner Krankenhaus des Maßregelvollzugs hinter Gittern vorläufig untergebracht. Geboren in Mosambique. Mit 17 geht sie nach Südafrika, lernt mit 19 einen Deutschen kennen. Zwischen Heirat und Scheidung bekommt sie in Deutschland sechs Kinder, „aber keines davon ist von meinem Ehemann.“

Die Kinder leben im Heim, sie selbst auf der Straße: „Man warf mich aus dem Wohnheim, weil ich Stimmen hörte. Aber ich bin nicht krank!“ Seit zwei Tagen gehe es ihr sogar gut: „Gott kam zu mir und sagte, ich habe keine Sünden mehr.“ Deshalb will sie jetzt unbedingt raus aus der geschlossenen Anstalt.

„Am Mariannenplatz kennen wir alle diese Frau“, sagt Verkäuferin Daniela M. (36) aus Kreuzberg. „Sie hing da öfter rum und machte komische Sachen.“ Nackt bis zum Heinrichplatz laufen zum Beispiel. Oder in die Büsche pinkeln. Doch am 17. August 2018 sei Mirriam S. aus heiterem Himmel mit Pflastersteinen auf sie und ein drei Monate altes Baby losgegangen, während sie friedlich auf der Parkbank gesessen hätten.

„Sie warf mehrfach gezielt mit Steinen nach uns.“ Später sei noch eine Mülltüte voller Flaschen geflogen. „Getroffen hat sie nicht, weil ich mich und das Baby in Sicherheit brachte“, sagt die Zeugin. „Die Frau sah sehr wütend und ziemlich durch den Wind aus.“

Den Ermittlungen zufolge gab es weitere Übergriffe von Mirriam S. auf öffentlichem Straßenland. Im August 2016 verdrehte sie laut Anklage am Brunnen auf dem Alexanderplatz (Mitte) einem zehnjährigen Kind das eingegipste Bein, bis es vor Schmerzen schrie.

Im September 2016 soll sie in der Straßenbahn M2 am Alexanderplatz (Mitte) zwei Kinder (10, 13) bedroht und getreten haben, bis sie weinten. Am selben Tag soll sie eine Mutter mit zwei Kindern auf der Prenzlauer Allee (Prenzlauer Berg) mit Fäusten attackiert haben.

Mirriam S. schweigt zu den Vorwürfen. „Ich hörte Stimmen, weil ich Christ war“, sagt sie nur, „jetzt bin ich das nicht mehr.“ Urteil am 30. Oktober.

Quelle: BZ

Okt 08

Sozialamtsleiter erstochen: Mordanklage gegen Soner Ö. eingebracht

APA/MAURICE SHOUROT

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat gegen Soner Ö., jenen Mann, der im Februar den Sozialamtsleiter an der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn getötet haben soll, wie erwartet Anklage wegen Mordes eingebracht. Das teilte Gerichtssprecher Norbert Stütler am Montag in einer Aussendung mit.

Der Entwurf der Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde sowohl von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck als auch vom Justizministerium geprüft – das ist bei Verfahren mit großem Medieninteresse so üblich. Dabei wurde der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Feldkirch offenbar gut geheißen. Die Einspruchsfrist belaufe sich auf zwei Wochen, sagte Stütler gegenüber der APA. Einen Verhandungstermin gibt es noch nicht.

Gutachten bestätigte Zurechnungsfähigkeit

Der Tatverdächtige Soner Ö., ein in Vorarlberg aufgewachsener Asylwerber mit türkischer Staatsbürgerschaft, soll den 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar im Streit um Geld aus der Grundversorgung und aus Rache für das vor Jahren gegen ihn erlassene Aufenthaltsverbot mit einem Messer umgebracht haben. Obwohl der Mann bei der Tat einen Blutalkoholgehalt von 0,75 Promille aufwies und unter Medikamenteneinfluss stand, war er laut einem Gutachten von Psychiater Reinhard Haller zurechnungsfähig. Der Beschuldigte sei zur Tatzeit nicht psychisch krank gewesen. Vielmehr sei er schuldfähig, weil er gewusst habe, was er tat, so die Erkenntnis.

Der getötete Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor – nach der 15. Verurteilung des 34-Jährigen – das Aufenthaltsverbot erlassen. Der mutmaßliche Täter reiste am 4. Jänner dieses Jahres illegal nach Österreich ein. Ein Asylverfahren wurde zugelassen, weil der 34-Jährige seinen Angaben zufolge 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet hatte. Deshalb drohe ihm in der Türkei die Verfolgung, hieß es.

Verdächtiger in Innsbruck in Haft

Am 6. Februar – der Mann war schon die Tage zuvor auf der BH Dornbirn vorstellig geworden – drang der 34-Jährige in das Büro des Sozialamtsleiters vor und verlangte neuerlich Geld. Dabei wurde ihm zugesichert, dass die Angelegenheit noch am selben Tag erledigt werde. Er verließ das Gebäude, kehrte aber später mit einem Küchenmesser bewaffnet zurück. Der 34-Jährige soll damit zielstrebig in das Büro des Sozialamtsleiters gegangen sein und habe dort während eines lauten Streits mehrfach auf den Beamten eingestochen. Dieser starb an Ort und Stelle. Der 34-Jährige flüchtete, wurde aber wenig später noch in Dornbirn festgenommen. Aktuell befindet er sich in Innsbruck in Haft.

Ob der Aufenthalt des Beschuldigten in Österreich dem Gesetz entsprach, war nach der Tötung des Sozialamtsleiters politisch höchst umstritten. Innenminister Wolfgang Peschorn sagte Ende Juni im Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“: „Es ist leider eindeutig: Er konnte sich in Vorarlberg aufhalten, so tragisch das ist. Es gab keine Möglichkeit, das rechtlich zu verhindern“, erklärte Peschorn. Dazu habe es „schlicht und ergreifend am rechtlichen Instrumentarium“ gefehlt.

Okt 07

Nürnberg: Armutsasylant attackiert Frau an U-Bahn Haltestelle sexuell

Eine Frau wird attackiert. Credits: Youtube

Am frühen Sonntagmorgen kam es an der U-Bahn-Haltestelle Bärenschanze zu einer sexuellen Attacke auf eine Frau. Die Kriminalpolizei bittet um Zeugenhinweise.

Die Geschädigte fuhr gegen 00:45 Uhr mit der U-Bahn (U1) von der Lorenzkirche kommend in Richtung Fürth. An der Haltestelle Bärenschanze verließ sie den U-Bahn-Zug, zusammen mit einem unbekannten Mann. Kurz nach dem Verlassen des Zuges berührte der Mann die Frau unsittlich und beleidigte sie. Anschließend rannte er davon.

Der Unbekannte wird folgendermaßen beschrieben:

ca. 20 Jahre alt, ca. 165 cm groß, südländisches Aussehen, schlanke Figur, war unrasiert bzw. trug einen Drei-Tage-Bart.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Telefonnummer 0911 2112-3333 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Truth24.net

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Okt 07

Düsseldorf S-Bahn: Eritreer fordert Frau zu Sex gegen Bezahlung auf

Symbolbild

Ein Armutsasylant (29) belästigte am Samstagmorgen (5. Oktober) um 4.30 Uhr eine Japanerin (22) sexuell in der S6 auf der Fahrt von Düsseldorf nach Mönchengladbach.

Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung wurde der Tatverdächtige durch Bundespolizisten gestellt.

Im Düsseldorfer Hauptbahnhof stiegen der Mann und die junge Frau in die S6. Er gesellte sich zu ihr und versuchte die 22-Jährige zu einer sexuellen Handlung gegen Bezahlung aufzufordern. Er legte anschließend seine Hand auf ihren Innenschenkel. Sie wehrte sich lautstark und konnte sich nur unter erhöhtem Kraftaufwand von dem 29-Jährigen befreien.

Die Geschädigte begab sich in den Schutz eines anderen Reisenden, der sie nach dem Ausstieg in Mönchengladbach zum Revier der Bundespolizei begleitete. Anhand eines gefertigten Fotos, konnten die eingesetzten Beamten den Mann auf dem Europaplatz antreffen und vorläufig festnehmen.

Nach der Identitätsfeststellung wurde der Tatverdächtige von der Wache entlassen. Gegen ihn wurde nun ein Strafverfahren wegen der sexuellen Belästigung eingeleitet.

Quelle: Truth24.net

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