Mai 06

Rauenberg – Neubau der Flüchtlingshäuser kann beginnen

Rauenberg. Symbolfoto: Pfeifer

Vorübergehend wackelte die Finanzierung wegen fehlender Zuschussmittel – Handlungsbedarf

Rauenberg. (aot) Auf seiner jüngsten Sitzung beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Einzelgewerke für den Neubau von vier Doppelhaushälften für Flüchtlinge in der Letztenbergstraße 2 in Malschenberg auszuschreiben. Zuvor muss dort das ehemalige Betriebsgebäude abgebrochen werden. Die Ausschreibung für das Neubauprojekt beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 1,7 Millionen Euro. Die Baugenehmigung wurde bereits am 6. März beim Landratsamt beantragt, Jürgen Zielbauer vom Bauamt rechnet daher mit einem Baubeginn Mitte Juli. Rechnungsamtsleiter Thomas Dewald drängte auf die Einhaltung dieses Zeitplanes, bevor irgendwann „ein Bus mit Flüchtlingen in Rauenberg ankommt, die man dann notgedrungen in öffentlichen Gebäuden unterbringen muss“.

Nicht ganz so eilig hatten es einige Gemeinderäte, weil sie befürchteten, dass die Finanzierung nicht gesichert sei. So stellte Christa Albrecht (FW) die Frage, ob der Haushaltsansatz eingehalten werde, da mit dem beantragten Zuschuss wohl nicht zu rechnen sei. Unterstützung erhielt sie von ihrem Fraktionskollegen Franz Sieber, der meinte: „Wir können nur bauen, wenn wir es auch bezahlen können.“ Dabei verwies er auf die „Dielheimer Lösung“, gemeint war Unterbringung in Wohncontainern. Auch Jürgen Abt (FDP) sah die Dringlichkeit der Ausschreibung nicht und lehnte den Antrag der Verwaltung ab, weil die Finanzierung nicht gesichert sei.

Die Wogen glätteten sich, als Bürgermeister Peter Seithel erklärte, dass die Zuschussmittel beim ersten Antrag zwar ausgeschöpft waren, man ihm aber jetzt doch noch einen Zuschuss in unbekannter Höhe in Aussicht gestellt habe. Unterstützt wurde Seithel von Harald Schäffner (CDU), für den die Situation alternativlos ist und dringender Handlungsbedarf besteht. Er befürchte, dass selbst der vorgesehene Wohnraum schon in absehbarer Zeit nicht mehr ausreiche. Dewald ergänzte, dass man auf jeden Fall Wohnraum für Flüchtlinge schaffen müsse, die Finanzierung müsse notfalls über einen Nachtraghaushalt erfolgen. Christiane Hütt-Berger (SPD) signalisierte zwar die Zustimmung ihrer Fraktion, bemängelte aber die kurzfristige Information des Gemeinderats über die neueste Entwicklung. Seithel stellte klar, dass er selbst erst eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn telefonisch erfahren habe, dass es noch Aussichten auf einen Zuschuss gebe, nachdem sich der Landtagsabgeordnete Karl Klein (CDU) auf politischer Ebene dafür eingesetzt habe.

Der Gemeinderat beschloss weiterhin die Änderung des Bebauungsplans „Knos“ in Malschenberg, um für den Neubau des Feuerwehrhauses auf dem Bolzplatz des TSV die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss und erteilte den Auftrag, die Pläne zu erstellen und eine artenschutzrechtliche Vorprüfung vorzunehmen. Der Gemeinderat stimmte auch einem beschleunigten Verfahren zu, da die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Mit 3000 Quadratmetern wird die zulässige Grundfläche nicht überschritten, es werde eine bereits überplante und bebaute Fläche umgenutzt, es handele sich nicht um ein Natur-, Landschafts- oder Vogelschutzgebiet und es wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sein. Abschließend verwies Seithel darauf, dass der Bolzplatz erhalten bleibe.

Quelle: rnz

Mai 05

Kein Asyl für Feiglinge, aber Bleiberecht – Urteil zu Syrern die sich vor dem Wehrdienst drücken

Sitzungssaal des OVG Münster, Quelle: Land NRW

Schnell abhauen und das Kämpfen gegen den IS Anderen überlassen, das wurde bislang in Deutschland mit Geld, Familiennachzug und Neubauwohnungen belohnt – jetzt nicht mehr, zumindest vorerst. Bleiben darf der ängstliche Wirtschaftsflüchtling trotzem

Das Oberverwaltungsgericht hat  nun in einer Berufungsverhandlung entschieden, dass einem 20-jährigen Syrer, der vor dem Bundesamt angegeben hatte, wegen des Militärdienstes Syrien verlassen zu haben, nicht die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Es sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen haben und deshalb bei Rückkehr gesetzmäßige, aber auch extralegale Bestrafung bis hin zu Folter zu befürchten hätten, in Verknüpfung mit einer vom syrischen Staat zugeschriebenen politischen Überzeugung als politische Gegner verfolgt würden.

Der Kläger, der weder Mitglied in bewaffneten oder politischen Organisationen noch sonst politisch aktiv war, erhielt im Juni 2014 eine Aufforderung, am 19. März 2015 seinen Wehrdienst in der syrischen Armee anzutreten. Er floh im September 2014 über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland und beantragte dort Asyl.

Der Wirtschaftsmigrant bekommt nach wie vor „subsidiären Schutz“ und darf in Deutschland bleiben

Da nur politisch Verfolgte nach dem Grundgesetz Anspruch auf Asyl haben, gewährt Deutschland freiwillig sogenannten „subsidiären Schutz“. Das Bundesamt gewährte auch dem Syrer subsidiären Schutz wegen der auf Grund des Bürgerkriegs drohenden Gefahren, versagte aber die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Diese begehrte der Kläger mit einer vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhobenen Klage, die Erfolg hatte. Auf die Berufung der Bundesrepublik Deutschland hat das OVG das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf geändert und die Klage abgewiesen.

In einer ersten Grundsatzentscheidung vom 21. Februar 2017 (14 A 2316/16.A) hat der Senat entschieden, dass syrische Asylbewerber nicht generell als Flüchtlinge anzuerkennen sind; die Frage der Wehrdienstentziehung hatte sich in dem Verfahren nicht gestellt. (Pressemitteilung)

Zur Begründung seiner heutigen Entscheidung führte der 14. Senat aus: Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfordere, dass dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte drohe. Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts könne das nicht festgestellt werden. Es gebe keine Erkenntnisse, dass rückkehrende Asylbewerber wegen des Umstandes, dass sie sich durch Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden. Die Annahme einer vom syrischen Staat zugeschriebenen gegnerischen politischen Gesinnung sei ‑ wie bereits entschieden wurde ‑ schon für Flüchtlinge, die allein vor den für Zivilisten drohenden Gefahren des Bürgerkriegs geflohen sind, lebensfremd. Die Annahme liege noch ferner für Flüchtlinge, für die der zusätzliche Fluchtgrund bestehe, sich vor den weitaus größeren Gefahren des unmittelbaren Kriegseinsatzes in Sicherheit zu bringen. Angesichts des kulturübergreifend verbreiteten Phänomens der Furcht vor einem Kriegseinsatz als Motivation zur Wehrdienstentziehung in Kriegszeiten liegt es für jedermann auf der Hand, dass Flucht und Asylbegehren syrischer Wehrpflichtiger regelmäßig nichts mit politischer Opposition zum syrischen Regime, sondern allein mit ‑ verständlicher ‑ Furcht vor einem Kriegseinsatz zu tun hat. Es hieße, dem syrischen Regime ohne greifbaren Anhalt Realitätsblindheit zu unterstellen, wenn angenommen wird, es könne dies nicht erkennen und schreibe deshalb jedem Wehrdienstentzieher eine gegnerische politische Gesinnung zu. Eine Verfolgung wegen Verweigerung des Militärdienstes im Zusammenhang mit völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen (insbesondere Kriegsverbrechen) drohe dem Kläger nicht. Zwar könne unterstellt werden, dass es durch die syrische Armee zu solchen Handlungen komme, der Kläger habe aber den Militärdienst nicht verweigert, sondern sich dem lediglich durch Flucht entzogen. Eine Verweigerung i.S. des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG sei auch nicht bei einer hypothetischen Rückkehr zu erwarten.

Nichtzulassungsbeschwerde nicht ausgeschlossen

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nicht­zulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Beim OVG sind derzeit weitere 121 Verfahren syrischer Asylbewerber anhängig (Anträge auf Zulassung der Berufung). Bei den sieben Verwaltungsgerichten in NRW sind mehr als 13.500 Syrien-Verfahren anhängig.

Aktenzeichen: 14 A 2023/16.A (I. Instanz: VG Düsseldorf 13 K 9495/16.A)

Quelle: Truth24.net

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Mai 05

„Scheiß Deutsche“ – Syrische Mitschüler würgen und treten 13-jährigen in Cottbus

COTTBUS – Wie die Pressestelle der Polizeidirektion Süd der Brandenburger Polizei heute meldet, wurde ein 13-jähriger Schüler am Mittwochnachmittag (03.05.2017) auf dem Nachhauseweg in der Thierbacher Straße von zwei syrischen Mitschülern verfolgt. Auf diesem Weg sei er unter anderem mit „Scheiß Deutsche“ beschimpft und anschließend von hinten angefallen, gewürgt und mit Füßen getreten worden. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Quelle: Spreeruf

Mai 05

Mann (34) soll Frau (26) aus Eritrea belästigt haben – Aus Fenster geworfen, weil sie keinen Sex wollte?

Tirhas (26, li.) stürzte 2,64 Meter in die Tiefe. Das Gericht erhob Anklage gegen Dawit A. (34, seit 2014 in Deutschland). Er muss sich nun wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und versuchter sexueller Nötigung verantworten
Foto: Jürgen Mahnke, Michaela Steuer

Darmstadt – Dawit A. (34) sitzt wimmernd auf der Anklagebank – wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und versuchter sexueller Nötigung.

Doch als die Frau (26) weinend seinen Angriff auf sie schildert, lacht sich der Asylbewerber schlapp.

► Dawit A. soll die Frau, ebenfalls aus Eritrea, aus dem Fenster geworfen haben, weil sie keinen Sex mit ihm wollte!

Dawit A. (34, seit 2014 in Deutschland) weint und jammert vor Gericht. Er sagt, er sitzt zu Unrecht im Gefängnis.
Dawit A. (34, seit 2014 in Deutschland) weint und jammert vor Gericht. Er sagt, er sitze zu Unrecht im GefängnisFoto: Jürgen Mahnke

Der 34-Jährige hatte ein Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft in Bensheim. Letzten Juli war Tirhas (26) mit einem befreundeten Ehepaar bei ihm zu Besuch. Die Männer tranken Bier und Wodka, die Frauen kochten Kaffee.

Um 21.36 Uhr soll A. wütend geworden sein, das Zimmer abgeschlossen und den Schlüssel aus dem Fenster geworfen haben.

Tirhas (26) bricht sich bei dem Sturz beide Beine, hat noch heute Schmerzen
Tirhas (26) brach sich bei dem Sturz beide Beine, sie hat noch heute SchmerzenFoto: Michaela Steuer

Laut Staatsanwaltschaft forderte der 34-Jährige Sex. Tirhas schrie um Hilfe: „Ich sagte, ‚bitte lass mich raus hier‘. Er wollte wissen, ob ich einen Mann habe.“

Tirhas vor Gericht: „Er hat mich mit einer abgebrochenen Flasche bedroht, wollte mich in den Bauch stechen. Er wollte Sex, ich sollte mich hinlegen. Als ich immer wieder ‚Nein‘ sagte, hob er mich wie ein Kind hoch, trug mich zum Fenster und ließ mich fallen.“

Tirhas stürzte 2,64 Meter in die Tiefe, brach sich beide Beine – 16 Tage Krankenhaus. Sie sagt: „Jetzt sind nicht nur meine beide Beine gebrochen, sondern auch mein Geist.“

 

Mai 05

Albaner sticht Ehefrau Messer in den Hals | Haftbefehl wegen versuchten Totschlags

Symbolbild

Münster. Nach truth24 Informationen soll ein albanischer Wirtschaftsmigrant seine Ehefrau mit mehreren Messerstichen verletzt haben –  die Presse schweigt

„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster hat das Amtsgericht Münster einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen“, erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt gestern in Münster. „Der 43-jährige Mann aus Roxel hat in seiner Vernehmung die Tat gestanden, als Motiv nannte er Streitigkeiten in der Ehe des Paares.“

Frau nicht lebensgefährlich verletzt

Der 43-jährige Mann hatte am Mittwochmorgen (3.5., 06:28 Uhr) bei einem Streit seine 38-jährige Ehefrau mit einem Messer im Halsbereich verletzt. Nach der Tat flüchtete er aus der gemeinsamen Wohnung in Roxel. Polizisten nahmen ihn kurze Zeit später in der Nähe der Wohnung fest. Die 38-Jährige befindet sich weiterhin im Krankenhaus. Lebensgefahr soll nach truth24 Informationen nicht bestehen

Quelle: Truth24.net

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Mai 05

Neuer Holzbau für Flüchtlinge in Salach

Foto: Giacinto Carlucci
, Östlich des bestehenden Flüchtlingsheims an der Eislinger Straße lässt Salach ein zweistöckiges Gebäude für etwa 30 Personen errichten.

Salach lässt für knapp 900 000 Euro an der Eislinger Straße vier Wohneinheiten für zusammen etwa 30 Flüchtlinge errichten.

Die Unterkunft für Flüchtlinge, die Salach an der Eislinger Straße bauen wird, fällt etwas kleiner aus, als im November 2015 angekündigt worden war. In der damaligen Bürgerversammlung hatte Bürgermeister Bernd Lutz noch von einer Unterkunft für rund 40 Personen gesprochen. Eine Million Euro an Baukosten waren damals in den Haushalt für das Jahr 2016 aufgenommen worden.

Seither kommen deutlich weniger Flüchtlinge ins Land, der Bau war nicht mehr so dringend. Dennoch baut die Gemeinde das neue Flüchtlingsheim. Weil man nie wisse, wann wieder eine neue Flüchtlingswelle komme, betonte Bürgermeister Julian Stipp. Ursprünglich bestand die Absicht, Wohnraum für die Erstunterbringung zu bauen. Das jetzt geplante Gebäude ist so flexibel, erläutert Stipp, dass es auch für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. „Das Gebäude ist jetzt vom Bauvolumen her kleiner als zunächst vorgesehen ausgefallen, die Baukosten aber sind nur unwesentlich geringer geworden“, erklärte im Gemeinderat der Ortsbaumeister Hannes-Dietrich Keyn.

Für rund 880 000 Euro soll in der Eislinger Straße östlich des bestehenden Asylbewerberheims bis zum Ende des Jahres, spätestens im 1. Quartal 2018, ein Gebäude zur Unterbringung von 25 bis 30 Personen in vier kleineren Einheiten auf zwei Wohnebenen errichtet werden. Komplett in Holzbauweise. Den Standort hatte 2015 bereits eine Arbeitsgruppe als am besten geeignet ausgewählt. In der Nähe ist ein Supermarkt, zudem ist der Standort gut ans öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen.

Schon im Februar 2016 hatte der Gemeinderat den Baubeschluss gefasst, aber erst im März 2017 wurde der Neubau ausgeschrieben. Jetzt hat das Gremium den Bau vergeben. Von neun Firmen, die die Angebotsunterlagen angefordert hatten, haben lediglich zwei Unternehmen ein Angebot abgegeben.

Die Örtlichkeit für den Bau halte er für problematisch, sagte CDU-Gemeinderat Stephan Arnold. Er plädiere für eine dezentrale Lösung. Die sei aber nicht möglich, erwiderte Bürgermeister Stipp. Hier treffe Wunsch auf Wirklichkeit. Bei zwei Gegenstimmen wurde die Vergabe zum Bau der Flüchtlingsunterkunft an die Salacher Firma Holzbau Moser anschließend mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Bürgermeister Julian Stipp betonte: „Integration ist keine Frage der Unterkunft. Sie bedarf eines geeigneten Konzeptes.“

Konzept: Das zweigeschossige, 20 Meter lange Gebäude ist in vier Einheiten aufgeteilt. Drei Einheiten haben jeweils drei Zimmer, Aufenthaltsraum, eine Küche und ein Badezimmer. Somit können dort Familien oder einzelne  Flüchtlinge untergebracht werden. Die vierte Wohneinheit hat vier Zimmer.

Finanzierung: Zu den reinen Baukosten von 880 000 Euro addieren sich die Außenanlagen, die Küchen und ein Architektenhonorar auf eine kalkulierte Gesamtausgabe von einer Million Euro. Salach erhält Zuschüsse von knapp 190 000 Euro.

Lage: Die Unterkunft liegt an der Eislinger Straße. Wir hatten versehentlich in einem Vorbericht die Stuifenstraße genannt.

Quelle: swp

Mai 05

Schwarzafrikaner zieht Mädchen ins Gebüsch und versucht es zu vergewaltigen | Hockenheim

Symbolbild

Am Freitagvormittag zog ein bislang unbekannter Täter auf dem Fußweg zur Überführungsstraße eine Jugendliche in die Büsche und versuchte sie zu vergewaltigen

Wie die Polizei erst jetzt meldete, war die 17-Jährige war bereits letzten Freitag auf dem Weg in den Stadtteil Hockenheim-Talhaus, als sie gegen 11.30 Uhr von hinten angegriffen und in die Büsche gezerrt wurde. Dort grapschte der Unbekannte sein Opfer an, das sich zur Wehr setzte und laut um Hilfe rief.

Nach einigen Minuten ließ der Täter von der Geschädigten ab und ging schnell in Richtung Innenstadt davon. Die 17-Jährige suchte Hilfe und verständigte die Polizei.

Der afrikanische Wirtschaftsflüchtling attackierte das Mädchen von hinten und zerrte sie ins Gebüsch

Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ergebnislos. Das Kriminalkommissariat Mannheim hat die Ermittlungen aufgenommen.

Der männliche Täter wurde wie folgt beschrieben:

Ca. 22 – 23 Jahre alt, etwa 190 cm – 195 cm groß, normale Statur, sehr dunkle Hautfarbe, schwarze Haare, schwarzer Oberlippenbart. Er war mit einer sehr dunkelblauen Jeans, einem dunkelblauen Cardigan (Stoffweste) mit ovalen hölzernen Verschlüssen und einem weit ausgeschnittenem schwarzem Träger-Shirt bekleidet. Dazu trug er eine schwarze Base-Cap mit weißem Emblem, schwarze Halbschuhe (Sneaker), vermutlich der Marke Adidas und beidseitig Ohrringe.

Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Hockenheim unter Telefon 06205/28600 oder dem Kriminaldauerdienst unter Telefon 0621/174-5555 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Truth24.net

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Mai 05

Flüchtlinge: Dieser Vergleich zeigt die Dimension der Asylzuwanderung

Der Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland erfolgt nicht mehr so zügig wie vor der Abriegelung der Türkei-Griechenland-Balkanroute. Dennoch kommen monatlich immer noch rund 15.000 neue Schutzsuchende über die Grenzen.
Quelle: N24/Christin Brauer

Nach Deutschland kamen 2017 bisher mehr Schutzsuchende, als Flüchtlinge über EU-Außengrenzen einreisten. Viele kommen aus Italien hierher. CDU und CSU bestehen deshalb auf Grenzkontrollen.

Längst erfolgt der Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland nicht mehr so zügig wie vor der weitgehenden Abriegelung der Türkei-Griechenland-Balkanroute vor mehr als einem Jahr. Dennoch kommen seither immer noch Monat für Monat rund 15.000 neue Schutzsuchende über die deutschen Grenzen.

Aufhorchen lässt, dass mit rund 60.000 in diesem Jahr bis Ende April mehr Asylsuchende nach Deutschland kamen, als im selben Zeitraum über die europäischen Außengrenzen einreisten. Das waren nämlich laut Internationaler Organisation für Migration (IOM) nur rund 44.000, davon allein 37.000 in Italien.

Weil die Zahl der innereuropäischen Asylbewerber – vor allem aus den Balkanstaaten – nur noch gering ist und weder über Spanien noch über Griechenland viele Schutzsuchende aus anderen Kontinenten einreisen, bleiben zwei Begründungen für die hohen Ankunftszahlen in Deutschland: Die unerlaubte Weiterwanderung von schon länger in Europa lebenden Migranten nach Deutschland ist höher als angenommen, und viele der aus Afrika nach Italien übergesetzten Migranten „fliehen“ immer noch oft weiter nach Norden.

Ruf nach besserem Schutz der EU-Außengrenze

So mehren sich in der Union die Stimmen, die innerhalb Europas stärkere Grenzkontrollen fordern. „Die Italiener winken anders als 2015 die Griechen die Neuankömmlinge aus Afrika nicht mehr durch nach Norden, doch immer noch gibt es eine signifikante Bewegung von dort nach Deutschland“, sagte Ansgar Heveling, der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, der „Welt“.

Der CDU-Politiker fügte hinzu: „Deswegen brauchen wir nicht nur die bestehenden Grenzkontrollen zwischen Bayern und Österreich, sondern auch zwischen Baden-Württemberg und der Schweiz müssen die Kontrollen verstärkt werden.“ Heveling stimmt dem CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer zu, der am Dienstag wieder eine Kontrolle der Brenner-Grenze zwischen Italien und Österreich ins Spiel brachte. Heveling sagte: „Sollte die illegale Weiterwanderung aus Italien deutlich zunehmen, darf auch eine Sicherung des Brenners kein Tabu sein.“

Die Maßnahmen an den Binnengrenzen seien so lange notwendig, bis Europa die unerlaubte Zuwanderung über seine Außengrenzen in den Griff bekommen habe. „Die EU-Kommission sollte nicht nach einem Ende der Binnengrenzkontrollen rufen, solange sie keinen soliden Außengrenzschutz gewährleisten kann und nicht die zehntausendfache illegale Wanderung aus Afrika nach Italien gestoppt hat“, kritisiert Heveling.

Drittstaaten-Regelung funktioniert praktisch nicht

Die EU-Kommission hatte Deutschland, Österreich und drei weiteren Ländern am Dienstag systematische Grenzkontrollen zwar noch einmal zugestanden, sie gleichzeitig aber aufgefordert, die Kontrollen innerhalb des nächsten halben Jahres einzustellen. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch über einen BMI-Sprecher entgegnet, dass „sowohl aus migrations- als auch aus sicherheitspolitischen Gründen ein Verzicht auf die derzeit durchgeführten Grenzkontrollen nicht infrage kommt“.

Bei diesen Grenzkontrollen geht es ausdrücklich nicht um eine sanfte Form der Grenzschließung: Nach Auffassung der Bundesregierung und aller Bundestagsfraktionen ist Deutschland letztlich verpflichtet, jeden tatsächlich hier Schutzsuchenden einreisen zu lassen.

Um jedoch eine Situation zu vermeiden, in der sehr viele Migranten, die es nach Europa geschafft haben, in die Bundesrepublik weiterreisen, war Anfang der 90er-Jahre von den EU-Staaten das Konzept der sicheren Drittstaaten beschlossen worden. Seitdem berechtigt allein die Durchreise durch einen solchen Drittstaat die Bundesrepublik zur Einreiseverweigerung. Aus dem Wortlaut des Paragrafen 18 des Asylgesetzes („Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“) ergibt sich sogar nicht nur die Zulässigkeit der Zurückweisung an der Grenze und im grenznahen Raum, sondern sogar die Verpflichtung dazu.

Die Bundesregierung folgt aber einer Strömung der Ausländerrechtler, die in der Nichtanwendung dieser Gesetze kein grundsätzliches Problem sehen, weil das gesamte deutsche Recht inklusive Grundgesetz als vom EU-Recht überlagert betrachtet wird. Unabhängig von deutschen Gesetzen gelten demnach die Dublin-Regeln: Dem europäischen Asylsystem zufolge muss bei jedem Asylsuchenden an der deutschen Grenze zumindest geprüft werden, welcher EU-Staat für das Verfahren zuständig ist. Ist eine Rücküberstellung dorthin – wie in den meisten Fällen – nicht möglich, wird das Asylverfahren dennoch in Deutschland durchgeführt.

Gegner dieser Rechtsauslegung argumentieren, dass durch diese faktische Nichtanwendung dieser Regeln das europäische Asylsystem nicht mehr als Argument herangezogen werden könne, um die im deutschen Recht vorgesehenen Zurückweisungen auszusetzen. Einstweilen zeichnet sich freilich keine Änderung an der Auffassung der Bundesregierung ab. Die Konsequenz ist: Die Asylzuwanderung nach Deutschland hängt weiterhin maßgeblich davon ab, ob Italien die Migration in den Griff bekommt.

Doch die wird nach Auffassung der meisten Beobachter nicht abnehmen, solange die aus den Booten geretteten Afrikaner sowohl von staatlichen als auch privaten Rettungsschiffen nach Italien gebracht werden. Zur Alternativlösung, dem Aufbau geeigneter Zentren in Nordafrika, um viele gerettete Migranten dort zu versorgen, gibt es derzeit keine berichtenswerten Fortschritte.

Quelle: Welt

Mai 04

Bielefeld: Jugendlicher soll drei Kinder im Ishara sexuell belästigt haben

Die Kripo ermittelt seit Sonntagabend wegen sexueller Belästigung dreier Mädchen in Freizeitbad Ishara. | © Sarah Jonek

Der Mutmaßliche Täter (16) wird beim Verlassen des Freizeitbades gestoppt

Bielefeld. Die Polizei ermittelt seit Sonntagabend gegen einen 16-jährigen Gast des Ishara-Freizeitbades wegen sexueller Belästigung dreier Mädchen. Wie Polizeisprecher Michael Kötter bestätigte, meldete eine Mutter gegen 19 Uhr den Vorfall in einem der Becken.

Die Kinder hatten der Mutter beim Abholen den Vorfall in einem der Schwimmbecken geschildert. „Das, was die Kinder berichtet haben, stufen wir als sexuelle Belästigung ein“, bestätigte Kötter. Welcher Art die Belästigungen waren, will die Polizei nicht sagen

Während die Polizeibeamten den Vorfall am Ausgang des Bades aufnahmen, verließen drei Jugendliche das Bad. Einen von ihnen identifizierten die Kinder als den mutmaßlichen Täter.

Die Beamten überprüften daraufhin die Identität aller drei Jugendlichen. Bei dem mutmaßlichen Täter handelte es sich um einen 16-jährigen Iraker. Er lebt mit seiner Familie in Deutschland. Seit wann das so ist, konnte die Polizei bisher nicht sagen.

Das Kriminalkommissariat 11 der Bielefelder Polizei hat in dem Fall die Ermittlungen übernommen.

Quelle: nw

Mai 04

Sexualkunde-Streit: „So schön ist, dass es schöner nicht werden kann“

Die Benutzung von Kondomen zeigt diese Illustration aus dem Buch „Woher kommst Du?“ vom Loewe Verlag. Quelle: Dagmar Geisler/© Loewe Verlag GmbH

Der Streit um die Aufklärung an Grundschulen spitzt sich zu, wenn Eltern nicht einbezogen werden. Denn es sind sehr eindeutige Lehrmaterialien im Umlauf, die in Punkto Sexualität nichts auslassen.

Als ihr zehnjähriger Sohn zum ersten Mal über den Sexualkundeunterricht erzählte, da wunderte sich seine Mutter ein wenig. Er habe gelernt, dass Frauen „da unten bluten“, sagte der Viertklässler. Einen Tag später kannte er bereits Kondome und vier Bezeichnungen für das weibliche Geschlechtsteil.

Schockiert war die junge Frau aber erst am dritten Tag: Da berichtete das Kind etwas verwirrt, er wisse jetzt, wie sich Lesben befriedigen und dass sie sich dabei „mit der Zunge lecken“ würden.

„Ich dachte, ich sei im falschen Film“, beschreibt die Mutter aus Baden-Württemberg in einem Familienforum im Internet ihr Entsetzen: „Wozu muss ein 10-Jähriger solches Wissen haben? Dieses Thema gehört nicht in den Sexualkundeunterricht.“ Als mehrere Eltern sich beschwerten, entschied der Direktor der Schule, die betreffenden Lehrerin nicht mehr im Sexualkundeunterricht einzusetzen.

Die Pädagogin selbst zeigte sich uneinsichtig. Sie sehe keinen Bedarf für einen Elternabend, um über den Vorfall zu sprechen, teilte sie den empörten Eltern mit. Bei den Kindern war der Schaden schon angerichtet. Im Forum berichtet die Mutter, ein Klassenkamerad ihres Sohnes habe nach dem Unterricht erklärt, er wolle nie mit einer Frau etwas haben.

Geschlechtsakt detailliert beschrieben

Wie weit sollte Sexualerziehung an Schulen gehen? Um dieses Thema gibt es immer wieder Streit. Vor einigen Tagen hatte ein Vorfall an einer Grundschule in Berlin-Kreuzberg für Aufregung gesorgt. Eltern hatten sich beschwert, weil in einer Klasse schon bei den Erstklässlern ein sehr explizites Aufklärungsbuch zum Einsatz kommen sollte. In „Wo kommst du her?“ werden nicht nur erigierte Penisse gezeigt, sondern auch der Geschlechtsakt detailliert beschrieben.

„Wenn es so schön ist, dass es schöner nicht mehr werden kann, haben Lisa und Lars einen Orgasmus“, heißt es in dem ab fünf Jahren und von Pro Familie empfohlenen Werk. „Das ist schön kribbelig und warm in der Scheide und am Penis.“ Das ging den Eltern zu weit. Doch bei der Lehrerin fanden sie nach eigenen Angaben kein Gehör. Erst als die Berliner Tageszeitung B.Z. berichtete, wurde auch die Schulleitung aufmerksam.

Früh, aber kindgerecht beginnen

Kritisch sieht die Berliner Bundestagsabgeordnete Monika Grütters (CDU) den Fall. Zwar könne sie sich über die Details des Falls kein Urteil erlauben, sagte Grütters der „Welt“: „Ich warne aber vor einem unnötigen Übereifer. Die Eltern selbst müssen entscheiden, wann sie ihre Kinder mit welchen Themen konfrontieren.“

Gerade in Berlin gebe es genügend Möglichkeiten, die Kinder „selbstverständlich“ aufzuklären: „Das muss ihnen nicht von der Schule in einem Alter aufgedrängt werden, in dem sie die Fragen vielleicht noch gar nicht stellen. So viel Vertrauen in die Familie muss sein.“

Die familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Katja Dörner, findet es wichtig, „schon früh, aber kindgerecht mit der Sexualerziehung zu beginnen“. „Sexualkundeunterricht findet dort seine Grenze, wo er nicht mehr altersgerecht ist und nicht mehr in erster Linie die Fragen beantwortet, die Kinder stellen, sondern stattdessen zu viele weitere Fragen aufwirft“, sagt die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Dorothee Bär (CSU), der „Welt“: „Sexualkundeunterricht sollte die Entwicklung der Kinder begleiten, aber nicht noch beschleunigen.“

Die betroffene Grundschule will sich zu dem Fall nicht äußern. Bei der zuständigen Senatsverwaltung wird erst auf mehrfache Nachfrage eingeräumt, dass das Buch an der Schule vorhanden ist. Es sei „jedoch nicht zugänglich für die Kinder“. Der Senat habe in der Vergangenheit auch noch keine Beschwerden über den Sexualkundeunterricht in Berlin bekommen.

„Nivellierung von unterschiedlichen Lebensformen“

Diese Aussage mutet seltsam an. Denn vor zwei Jahren sorgte ein Medienkoffer zur „sexuellen Vielfalt“, den der Berliner Schulsenat als Infomaterial für Grundschulen präsentiert hatte, für Aufregung. In den Büchern des Koffers wurden auch schwule „Königspaare“ und Transsexualität thematisiert. In einer zusätzlichen Handreichung für Lehrer fand sich Material, um Siebtklässler zu pantomimischen Rollenspielen rund um die Begriffe „Orgasmus“, „Porno“ und „Sado-Maso“ zu ermutigen.

Kirchen und Verbände kritisierten das Material als „ungefragte Sexualisierung von Kindern“ und „Nivellierung von unterschiedlichen Lebensformen“. Der Medienkoffer ist trotz der Proteste bis heute verfügbar und kann von Lehrern angefordert werden. Die Nachfrage sei aber „äußert gering“, heißt es in der Senatsverwaltung.

Sexualerziehung ist ein heikles Thema. Bis Ende der sechziger Jahre blieb sie den Familien überlassen. Aufklärung war Privatsache. Die 68er trieben die Enttabuisierung ins Extrem. Thesen wie die des Sexualforschers Wilhelm Reich (1897-1957), die Unterdrückung von Sexualität sei der Ursprung autoritärer Gesellschaften, führten dazu, dass auch die Sexualerziehung von Kindern zur tabulosen Zone erklärt wurde – bis hin zur Tolerierung von Pädophilie in bestimmten Gesellschaftskreisen.

Auch die Institutionen reagierten auf die Entwicklung. Am 3. Oktober 1968 beschloss die Kultusministerkonferenz die „Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen“. Nun sollten auch die Lehrer an den Schulen Aufklärung betreiben, das Thema wurde in den Lehrplan aufgenommen. Das Problem: Die meisten Pädagogen waren darauf weder vorbereitet noch dafür ausgebildet.

Eltern müssen über Unterrichtsinhalte informiert werden

Eltern, kirchliche Verbände und andere Organisationen reagierten mit Protesten. 1977 entschied das Bundesverfassungsgericht, die schulische Sexualerziehung habe sich auf die Wissensvermittlung zu beschränken und müsse auf die „religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen“ der Eltern Rücksicht nehmen.

Dies vorausgesetzt, sei keine besondere Zustimmung zum Unterricht notwendig. Allerdings müssten Eltern rechtzeitig über Inhalt und Methodik des Unterrichts informiert werden. Die Entscheidung über die Einführung der Sexualerziehung sei dabei Ländersache.

Dies ist bis heute so und führt dazu, dass die Sexualerziehung von Bundesland zu Bundesland, manchmal sogar von Schule zu Schule, verschieden ist. Sehr konkrete Vorgaben gibt es in Bayern: Erst- und Zweitklässer sollen die Unterschiede zwischen Männern und Frauen kennenlernen sowie sich gegen unangenehme Berührungen behaupten können (Prävention von sexuellem Missbrauch).

Erst ab Jahrgangsstufe Fünf geht es um „die Entstehung von menschlichem Leben“. Die Eltern werden bei den Klassenelternversammlungen informiert; auf Wunsch können auch Extra-Infoabende einberufen werden.

„Auf die bildliche und schriftliche Darstellung von Unterrichtsinhalten durch die Schüler“ sei in der Grundschule zu verzichten, heißt es in den „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerische Schulen“. Die stammen von 2002 und werden derzeit überarbeitet. Die neuen Richtlinien sollen Ende des Jahres in Kraft treten und dann auch das Thema „queere Lebensformen“ beinhalten.

„Starre Bilder“ sollen hinterfragt werden

Auch in Berlin sollen Grundschüler der ersten und zweiten Klasse zunächst Körperteile und Geschlechtsmerkmale benennen, über Rollenverhalten reflektieren und über den eigenen Körper selbst bestimmen lernen. Bereits in Klasse 3 und 4 geht es dann um Zeugung und Geburt sowie hetero- und homosexuelle „Lebensweisen“.

Im Vergleich zu Bayern heißt es über die Einbindung der Eltern in den Richtlinien relativ vage, diese hätten das Recht, „konkret über die geltenden Richtlinien, die Inhalte und Methoden der Sexualerziehung in der Schule informiert zu werden“.

Dies „könne“ durch Elternabend oder ergänzende Veranstaltungen geschehen. Ein längerer Passus ist dem Problem gewidmet, dass Eltern mit Migrationshintergrund der schulischen Sexualerziehung oft sehr ablehnend gegenüberstehen. Ebenfalls länger fällt das Kapitel ist den zu den „gleichgeschlechtlichen Lebensformen“ in den Richtlinien aus. „Starre Bilder“ von Männlichkeit und Weiblichkeit seien zu hinterfragen; die Toleranz für andere Lebensformen solle durch die schulische Erziehung gefördert werden.

In Nordrhein-Westfalen wird die konkrete Ausgestaltung der Sexualerziehung weitgehend den Schulen überlassen. Schwerpunkt der Sexualerziehung ist die Sekundarstufe 1, in der Primarstufe sollen „in altersgerechter, ihrem Verständnis angemessener Form“ Themen wie „Geschlechterrollen“ und „Körper und Sexualität“ behandelt werden.

Eltern sollen „zeitig“ über Form und Inhalt des Unterrichts informiert werden, da dies für den „Erfolg schulischer Sexualerziehung“ ausschlaggebend sei. Der Einsatz von „schockierenden oder stimulierenden Darstellungen“ im Unterricht sei nicht geeignet. Im Zweifel müssten sich die Lehrer vorher die Zustimmung der Eltern einholen.

Die neuen Bücher sind weniger explizit

Probleme, das zeigen die Fälle der Vergangenheit, gibt es immer dann, wenn die Eltern nicht ausreichend informiert waren. Das in Berlin umstrittene Aufklärungsbuch „Wo kommst du her?“, das 1991 erstmals veröffentlicht wurde, zählte lange zu den best verkauftesten Schultiteln des Loewe Verlags zum Thema Aufklärung. Probleme gibt es erst in jüngerer Zeit. So kam es in der Schweiz im vergangenen Jahr zu landesweiten Protesten, als im Kanton Basel-Stadt an Primarschulen und Kindergärten „Sexkoffer“ verteilt wurden.

Zum Inhalt gehörten neben Plüschvaginas und Holzpenisse auch das Buch „Wo kommst du her?“. Inzwischen wird es nicht mehr neu aufgelegt. „Unsere neuen Bücher sind weniger explizit“, sagt Jeannette Hammerschmidt, Pressesprecherin des Loewe Verlags. Beim Verlag führt man das auch auf eine „veränderte Kultur“ in Sachen Sexualerziehung zurück: „Deutschland hat sich da stärker an amerikanische Verhältnisse angeglichen.“

Liberalität wird kritischer betrachtet

Ähnlich sieht es Konrad Weller, Professor für Sexualwissenschaft an der Fachhochschule Merseburg. „Der Diskurs über sexuelle Gewalt in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass die seit den 70er Jahren herrschende Liberalität kritischer betrachtet wird“, sagt Weller. Hauptinstanz bei der Aufklärung sei immer noch das Elternhaus.

Allerdings werde die Schule in Zeiten des Internets, das dazu führt, dass schon Kinder Pornofilmchen konsumieren, immer wichtiger. Seinen Studenten schärft Weller ein, dass sie es bei der Sexualerziehung mit drei Zielgruppen zu tun haben: den Kindern, ihren Eltern und den Lehrern. „Wenn dieses Dreieck nicht funktioniert, wird das Projekt scheitern.“

Quelle: Welt

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