Apr 05

Flüchtlinge: 267.500 Syrer haben Anspruch auf Familiennachzug

Für sie gilt die Aussetzung des Familiennachzugs nicht. Syrische Flüchtlinge, die es bis nach Deutschland geschafft haben, dürfen ihre Angehörigen nachholen. Andere Migranten müssen damit noch warten.

Knapp 268.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland haben nach einem Bericht der „Bild“ derzeit einen Anspruch auf Familiennachzug. Zu diesem Schluss komme ein internes Papier der Bundesregierung, dass die Folgen des Flüchtlingszuzugs evaluiere, schreibt die Zeitung. Für die genannte Zahl von Flüchtlingen finde die Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre nach dem Aufenthaltsgesetz keine Anwendung. Sie dürften also ihre Angehörigen nach Deutschland holen.

In Deutschland haben anerkannte Flüchtlinge einen privilegierten Anspruch auf den Nachzug von Familienangehörigen. Für andere Ausländer wurde in Deutschland wie auch in anderen europäischen Staaten im zurückliegenden Jahrzehnt die Familienzusammenführung erschwert, weil sie die Zuwanderung über die Schutzsuche und über Arbeits- und Ausbildungsvisa überstieg. Die Aussetzung des Familiennachzugs endet im März 2018.

Den privilegierten Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte hatte die Bundesregierung erst im Herbst 2015 eingeführt – diesen Schutztitel bekommen Migranten, die keine Flüchtlinge im rechtlichen Sinne sind, denen aber in ihrer Heimat „ernsthafter Schaden“ durch Folter, Todesstrafe oder Kriegshandlungen droht. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr.

2016 ist die Zahl der Asylanträge um 56,4 Prozent gestiegen

Die nachziehenden Familienangehörigen von Flüchtlingen stellen selbst keine Asylanträge und sind deswegen nicht in den entsprechenden Asylstatistiken enthalten. Die Zahl der Asylanträge hat einen Höchststand erreicht. 2016 stellten 745.545 Personen laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Asyl. Das sind 56,4 Prozent mehr als 2015. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2017 gingen 37.074 Asylanträge ein.

Die Grünen möchten die Einwanderung noch erleichtern. Sie stellten am Dienstag einen Gesetzentwurf zu einem Einwanderungsgesetz vor. Das soll eine Aufenthaltserlaubnis schon zur Jobsuche ermöglichen, den Familiennachzug garantieren. Zudem ermöglicht es den Wechsel vom Asylstatus zum eingewanderten Facharbeiter. Kernstück des Vorschlags ist die sogenannte Talentkarte.

Qualifizierte sollen damit nach Deutschland kommen dürfen. Selbst wenn sie dann noch keinen Job haben, ermöglicht der einjährige Status die Suche danach. Soziale Unterstützung gibt es für die Zeit aber keine. Findet der Karteninhaber nach einem Jahr keine Stelle, die seinen Lebensunterhalt sichert, darf er nicht bleiben. Hat er eine unbefristete Anstellung oder ist erfolgreich selbstständig, bekommt er einen Daueraufenthalt.

Wie viele Fachleute mit welchen Qualifikationen und wie guten Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen dürfen, soll nach den Plänen der Grünen die Bundesregierung auf Grundlage der Empfehlung einer neu einzurichtenden Kommission entscheiden. Die Grünen wollen außerdem mit Verweis auf die Integration erlauben, dass die Familie der Fachkräfte von Anfang an auch ohne den Nachweis von Deutschkenntnissen mit nach Deutschland kommen darf.

Zudem wollen die Grünen die Einwanderung für Aus- und Weiterbildung vereinfachen. Die Einbürgerung soll nach ihren Plänen künftig bereits nach fünf statt bislang acht Jahren möglich sein, und sie wollen dabei den Doppelpass grundsätzlich erlauben.

Quelle: Welt

Apr 05

Bessere Versorgung: Kölner Flüchtlinge bekommen Gesundheitskarte

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (l.) und NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens stellen die Gesundheitskarte vor.
Foto: Stadt Köln

Köln – In Köln leben rund 12 500 Flüchtlinge. Sie erhalten jetzt eine Gesundheitskarte.

OB Henriette Reker (59, parteilos), NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (54, Grüne) und der NRW-Chef der Krankenkasse DAK Gesundheit stellten die Neuerung  vor.

Zugang zu Ärzten vereinfacht

Bisher müssen alle Flüchtlinge zunächst beim Sozialamt vorsprechen, um dort einen Krankenschein zu bekommen.

„Nun können sie bei gesundheitlichen Beschwerden sofort zum Arzt gehen“, sagt OB Reker.

„Für uns hat das den Vorteil, dass wir das Personal für andere Aufgaben einsetzen können – wir sparen am Ende Geld“, so Reker.

Die Ministerin hatte für die Kommunen einen Rahmenvertrag mit der DAK ausgehandelt.

Stadt geht in Vorleistung

Sie betont: „Die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge wird nicht aus den Beiträgen der übrigen Krankenversicherten finanziert, sondern von den Kommunen.“

Köln zahlt vorab pro Monat und Flüchtling 200 Euro an die DAK.

Apr 05

Arbeitsmigration: Grüne wollen mit Talentkarte mehr Einwanderer locken

Für mehr Zuwanderung von Arbeitskräften fordern die Grünen ein Einwanderungsgesetz, das Einbürgerung und Familienmitzug erleichtert – und die Vorrangprüfung streicht. Auch für Asylbewerber gäbe es eine Vereinfachung.

Die Einwanderung nach Deutschland soll nach dem Willen der Grünen mehr Menschen ermöglicht werden. Unkomplizierter soll sie ablaufen und schneller in die deutsche Staatsbürgerschaft münden. Diese Forderungen enthält ein Entwurf für ein entsprechendes Gesetz, den die Bundestagsfraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und der aus dem Bundestag scheidende migrationspolitische Sprecher Volker Beck am Dienstag in Berlin präsentierten.

Dabei geht es wie bei allen bisher von großen Parteien gemachten Vorschlägen für ein neues Einwanderungsgesetz nicht etwa um die Steuerung der Migration als solcher, sondern nur um einen relativ kleinen Teilbereich: um die Arbeitsmigration von Menschen, die von außerhalb Europas kommen. Die wesentlichen Elemente des Migrationsgeschehens, also die Zuwanderung von EU-Ausländern, von Schutzsuchenden sowie von Angehörigen hier lebender Einwanderer entziehen sich einer einwanderungsgesetzlichen Regelung.

Weil die meisten Ökonomen, Politiker und Unternehmer aber der Auffassung sind, es sollten neben den Arbeitnehmern aus den schwächelnden EU-Staaten auch deutlich mehr Nichteuropäer als Arbeitnehmer kommen, um den Geburtenmangel auszugleichen, wurden die Hürden schon mehrfach abgesenkt. So dürfen gefragte Arbeitskräfte längst auch von außerhalb Europas kommen: Aber in der Regel nur, wenn sie bereits im Ausland einen Arbeitsvertrag von einem deutschen Unternehmen bekommen haben. Und ein solcher wird wiederum nur genehmigt, wenn die Interessenten entweder Akademiker mit einem Jahresbruttogehalt von mindestens 49.000 Euro sind beziehungsweise einen Abschluss in einem Mangelberuf haben und mindestens 38.000 brutto im Jahr verdienen.

In diesen Fällen entfällt die Vorrangprüfung – und bei guten Deutschkenntnissen ist die unbefristete Niederlassungserlaubnis schon nach 21 Monaten im Land möglich. Zudem können schon heute Hochqualifizierte von außerhalb der EU auch ohne Arbeitsvertrag in der Tasche zur Arbeitsplatzsuche einreisen. Voraussetzung ist, dass sie ein ausreichend dickes Sparbuch nachweisen können, also bei erfolgloser Suche nicht vom Steuerzahler finanziert werden müssen.

Eine weitere Sonderregelung wurde im vergangenen Jahr auch für die Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien beschlossen, sie dürfen bis einschließlich 2020 zur Ausübung jeder Beschäftigung ins Land kommen, wenn sie ihren Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland gestellt haben – und nicht einfach einreisen und Asyl beantragen.

Die Grünen meinen, trotz dieser bestehenden Möglichkeiten müsse die deutsche Wirtschaft fürchten, „im internationalen Wettbewerb um die Fachkräfte ins Hintertreffen zu geraten“. So sagte es Spitzenkandidatin Göring-Eckardt in Berlin. Deswegen fordert die Partei nun, die sogenannte Vorrangprüfung für alle qualifizierten Nicht-EU-Ausländer komplett zu streichen. Künftig soll also nicht nur für Akademiker oder Arbeitnehmer aus Engpassberufen die Prüfung entfallen, ob ein Arbeitssuchender aus der EU den Job erledigen kann, sondern bei allen Menschen mit einer Ausbildung.

Flüchtlinge demonstrieren nach dem Politischen Aschermittwoch der Grünen in Baden-Württemberg vor der Stadthalle in Biberach gegen die Abschiebungen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (M., Grüne) hört sich das Anliegen an
Flüchtlinge demonstrieren nach dem Politischen Aschermittwoch der Grünen in Baden-Württemberg vor der Stadthalle in Biberach gegen die Abschiebungen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (M., Grüne) hört sich das Anliegen an

Quelle: dpa

Darüber hinaus sollen die Familien aller Arbeitszuwanderer von Beginn an mit nach Deutschland ziehen dürfen, ohne dass die Angehörigen vor der Einreise Sprachkenntnisse vorweisen müssen. „Mit dem Familienmitzug gestalten wir das Leben für diese Gruppe attraktiv“, sagte Volker Beck. „Wir zeigen, dass wir ein weltoffenes Land sind“. Und auch die Zuwanderung für Jobsuchende möchten die Grünen ausbauen – im Rahmen eines Punktesystems: Wer bestimmte Kriterien erfüllt, aber von der Heimat aus noch keinen Arbeitgeber in Deutschland gefunden hat, soll mit einer „Talentkarte“ für ein Jahr kommen können, erklärte Göring-Eckardt. In diesem Zeitraum sollen sie aber keine Unterstützung bekommen, müssten also selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Welche Kriterien Zuwanderer erfüllen müssen und wie viele pro Jahr mit einer solchen Talentkarte kommen dürfen, soll nach Vorstellung der Grünen nicht die Politik, sondern eine neue Einwanderungskommission entscheiden, besetzt mit Vertretern aus Wissenschaft, Tarifparteien und Wohlfahrtsverbänden. Diese könne flexibel reagieren, ist Beck überzeugt, etwa wenn der Bedarf auf dem deutschen Arbeitsmarkt sich erhöhe oder aber die Konjunktur einbreche.

Auf Nachfrage, was denn mit jenen Talentkarteninhabern geschehe, die nach einem Jahr nicht den von der Kommission priorisierten Beruf ergattert hätten, antwortet Beck: „Jemand der seinen Lebensunterhalt selber sichern kann, ist für uns kein Problem.“ Wer das mit welcher Tätigkeit auch immer zum Zeitpunkt der Überprüfung nach einem Jahr könne, der bekomme mehr Zeit, den Wunschberuf zu suchen. Aber: Bei Arbeitslosigkeit müsse, wenn auch kein anderer Aufenthaltstitel möglich sei, die Ausreisepflicht durchgesetzt werden.

Zudem wollen die Grünen qualifizierten Asylbewerbern ermöglichen, vom Asyl- ins allgemeine Einwanderungssystem zu wechseln. Solche Spurwechsel gibt es bislang nicht, weil dies ein weiterer Anreiz sein könnte, als angeblich Schutzsuchender unerlaubt einzureisen. Die Grünen wollen das schon während des laufenden Asylverfahrens ermöglichen, weil das laut Beck die Verwaltung entlasten könne, aber auch für abgelehnte Asylbewerber, die mit einer Duldung hier leben.

Mit ihrem Gesetzentwurf wollen die Grünen auch die doppelte Staatsangehörigkeit zur Regel machen. Nicht wie bisher nach sechs, sondern schon nach fünf Jahren Aufenthalt soll die Einbürgerung erfolgen – ohne Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit. Diese wird zwar wegen vieler Sonderregeln auch heute oft nicht abgelegt, aber grundsätzlich sieht es das Staatsbürgerschaftsrecht für Nichteuropäer noch vor. Weil laut Beck „Willkommenskultur im Kreißsaal“ beginnt, sollen auch alle hier geborenen Kinder Deutsche werden, nicht erst wenn die Eltern acht Jahren lang hier leben.

Auch SPD und FDP wollen Punktesysteme

Mit ihrem Wunsch nach einem Einwanderungsgesetz für mehr Zuwanderung von Arbeitskräften sind die Grünen nicht alleine. Ein Punktesystem wollen auch FDP und SPD, dabei sollen Zuwandererkontingente nach Bildungsgrad, Sprachkenntnissen und bestehenden Bindungen ausgewählt werden.

Die CDU möchte ohne Punktesystem mehr Qualifizierte anlocken. Vor zwei Jahren wagte Generalsekretär Peter Tauber einen Vorstoß für ein Einwanderungsgesetz, das neben den Erfordernissen des Arbeitsmarktes auch auf kulturelle Integrationsfähigkeit setzen sollte, um loyale Staatsbürger zu erhalten. Zwar hatte er wichtige Mitstreiter, doch noch mächtigere Kritiker, etwa Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Seither geht es der CDU eher um die bessere Abstimmung bestehender Regelungen für Zuwanderung, Asyl und Integration.

Auf dem Parteitag im Dezember wurde dann auch nicht die Schaffung eines Einwanderungs-, sondern eines „Dachgesetzes“ beschlossen, das verschiedene „Dimensionen der Einwanderung auf eine systematische, sachgerechte und politisch kluge Weise miteinander verbinden“ solle. Der Linkspartei ist die leichtere Einwanderung zwar ebenfalls wichtig, sie lehnt aber Punktesysteme und andere Arbeitsmarktkriterien als „Nützlichkeitsrassismus“ ab. Die CSU schließlich betont seit der Migrationskrise vor allem die Notwendigkeit, Zuwanderung zu begrenzen.

Solange sich kein neues Modell durchsetzt, muss es das bisherige Einwanderungsgesetz tun, das aber nicht so heißt: 2005 wurde nach langer Debatte das Zuwanderungsgesetz beschlossen, das auch das Aufenthaltsgesetz umfasst.

Quelle: Welt

Apr 05

Offiziell belegt: 57 Prozent der Asylwerber sind gering qualifiziert

Foto: AFP

Ist der gut ausgebildete Flüchtling ein Mythos? Wie eine aktuelle Studie des Thinktanks EcoAustria belegt, ist ein hoher Anteil der Asylwerber in Österreich gering qualifiziert. Weiters würden nicht alle Flüchtlinge im Arbeitsmarkt untergebracht, wodurch die Arbeitslosenquote bis zum Jahr 2030 um 0,4 Prozentpunkte steigen werde, schreiben die Autoren der Studie.

Für ihre Analyse verwendeten die Autoren Befragungen unter den Flüchtlingen und den Vergleich der Bildungsstruktur in deren Heimatländern mit der österreichischen. Zudem wurden auch Daten aus einer Untersuchung des deutschen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge herangezogen, wie die „Presse“ berichtet.

Studie repräsentativer als AMS- Kompetenzchecks

Die deutsche Studie ist laut EcoAustria mit 420.000 untersuchten Asylwerbern wesentlich repräsentativer als die Kompetenzchecks des AMS. Diese seien „mutmaßlich durch eine verzerrte Stichprobenart nicht repräsentativ“, wird EcoAustria in dem Bericht zitiert. Der deutschen Erhebung zufolge sind rund 57 Prozent der Asylwerber gering, 24 Prozent mittel und nur 19 Prozent hoch qualifiziert.

Foto: APA/dpa/Marijan Murat

Die niedrige Qualifikation der nach Österreich Geflüchteten hat laut der Studie zwei Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Einerseits wird die Arbeitslosigkeit steigen wenn auch vorwiegend die Migranten selbst betroffen sein werden , andererseits erwartet sich der Thinktank negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung. Da Asylwerber vorwiegend im Niedriglohnsektor eine Anstellung finden, werde die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung gedämpft. „Im Schnitt über alle Beschäftigten wächst das Lohneinkommen um rund 0,3 Prozent schwächer als im Referenzszenario ohne Fluchtmigration“, heißt es in der Studie.

Was im „Jubel um Trendwende am Arbeitsmarkt“ untergeht

„Presse“ Wirtschaftsredakteur Josef Urschitz weist in einem Kommentar darauf hin, dass „im Jubel um die Trendwende auf dem Arbeitsmarkt“ Arbeitslosenzahlen des AMS aus dem März belegen eine leichte Entspannung  unter anderem untergegangen sei, dass die Ausländerarbeitslosigkeit weiter ansteigt: „Von den deutlich mehr als 100.000, die 2015/2016 gekommen sind, stehen offenbar erst ein paar Tausend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.“

Es herrsche „Ernüchterung nach dem Migrantenhype“, denn die Qualifikation der Asylwerber sei „jedenfalls viel schlechter, als uns bisher Pseudoexperten (‚Wir erleben die qualifizierteste Zuwanderung aller Zeiten.‘) und diverse Kompetenzchecks mit handverlesenen Probanden suggeriert haben“, so Urschitz. Die Integration werde „ein auf viele Jahrzehnte angelegtes, sehr kostspieliges Mammutprogramm und wohl nicht der versprochene flotte Wirtschaftsturbo“.

Quelle: Krone

Apr 05

Acht Jahre Haft: Vergewaltiger rastet in JVA aus

Wieder vor Gericht: Redha M., zu acht Jahren Haft verurteilt, schlug in der JVA um sich. Quelle: Philipp von Ditfurth

Im Februar 2016 war Redha M. vom Landgericht Hannover wegen zwei Fällen von Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Flüchtling aus Algerien hatte im Sommer 2015 in Hameln zwei Frauen auf offener Straße überfallen. Am Montag stand der 38-Jährige erneut vor Gericht.

Hannover. Am Montag stand M. wegen zwei Fällen von Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in der hannoverschen Justizvollzugsanstalt (JVA) vor Gericht. Doch dieser Prozess blieb für M. folgenlos: Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Jana Bader stellte das Verfahren ein.

Der erste Vorfall ereignete sich am 23. Dezember 2015, damals saß M. noch in U-Haft. Weil er mit einigen Bedingungen an seinem Arbeitsplatz in der JVA nicht einverstanden war, wollte der Algerier unbedingt den Direktor sprechen und weigerte sich, seine Zelle aufzusuchen. Aus einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Wachtmeister wurde ein Gerangel, bei dem M. um sich schlug und schließlich von mehreren Beamten zu Boden gebracht wurde. Beim zweiten Vorfall im Juni 2016 war er laut schimpfend in das Büro eines Aufsichtsbeamten eingedrungen und musste ebenfalls mit körperlicher Gewalt fixiert werden.

Richterin Bader erklärte, die Justiz dürfe ein solches Verhalten nicht tolerieren. Allerdings sei M. in der Anstalt bereits disziplinarisch bestraft worden – unter anderem mit TV- und Veranstaltungsverboten – und müsse eine lange Haftstrafe absitzen, so dass hier eine Einstellung gerechtfertigt sei.

Quelle: HAZ

Apr 05

Attacke in München: 26-Jährige von drei Männern überfallen und sexuell belästigt

Eine Frau wurde auf dem Weg zur U-Bahn überfallen (Symbolbild)
dpa

Am Freitagabend ist eine 26-jährige Münchnerin gegen 18.30 Uhr auf dem Weg zum U-Bahnhof Wettersteinplatz von bislang drei unbekannten Männern überfallen und sexuell belästigt worden.

Wie die Polizei berichtet, standen die Männer an einer Hauswand auf der Säbener Straße, zwischen der Schellenbergstraße und der Peißenbergstraße. Einer der Täter griff die junge Frau am Arm und zog sie in eine Durchfahrt zog.

Von einem zweiten Mann wurde ihr von hinten der Mund zugehalten und beide Männer fixierten die Arme der 26-Jährigen hinter den Rücken. Der dritte Täter stellte sich vor die junge Frau und begrapschte sie.

Leichte Verletzungen

Nach kurzer Zeit ließen die drei Männer von der Frau ab und flüchteten in unbekannte Richtung. Die Münchnerin fuhr im Anschluss zu ihrem Freund, der die Polizei verständigte. Die 26-Jährige wurde durch den Vorfall leicht verletzt.

Täterbeschreibung:

Täter 1 (hielt die Frau von hinten fest):

  • Anfang 20
  • slawisch-kroatischer Typ
  • ca. 185 cm groß
  • normale bis schlanke Figur
  • dunkle Haare, die seitlich auf ca. 3mm rasiert waren, längeres dunkles Oberhaar, zurückgekämmt mit einem „Männerdutt“
  • Drei-Tage-Bart, der heller war als das Kopfhaar,
  • er trug eine schwarze Baumwoll-Trainingshose und eine Trainingsjacke mit Kapuze

Täter 2:

  • Anfang 20
  • südosteuropäisch-arabischer Typ
  • ca. 190 cm groß
  • schlanke Figur
  • dunkle, seitlich kurze, oben krauses/ lockiges Haar, leichter Kinnbart
  • er trug eine hellbraune, knielange Lederhose und helles einfarbiges Trachtenhemd

Täter 3 (Haupttäter):

  • Mitte 20
  • mitteleuropäischer Typ
  • ca. 178 cm groß
  • normale bis kräftige Figur
  • kurze, blonde Haare
  • kastanienbraune Augen
  • er trug eine hellbraune, knielange Lederhose, ein beiges Trachtenhemd und weiße „Chucks“

Polizei bittet um Hinweise

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 15, unter der Telefonnummer 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Apr 05

Leipzig-Südvorstadt: 24-Jähriger wird bei Überfall von sechs Männern schwer verletzt

Leipzig. Sechs Unbekannte haben in der Nacht zu Samstag in der Südvorstadt einen Mann ausgeraubt und schwer verletzt.

Laut Polizei kam der 24-Jährige gegen 2.50 Uhr aus einer Gaststätte auf der Karl-Liebknecht-Straße und machte sich auf den Weg nach Hause. Nachdem zwei Unbekannte dicht an ihm vorbei gelaufen waren, bemerkte der 24-Jährige, dass sein Handy fehlte. Er rannte den Männern nach und forderte sie auf, ihm sein Mobiltelefon zurückzugeben. Stattdessen schlugen die Männer auf ihn ein.

Vier weitere Unbekannte kamen dazu und schlugen und traten das Opfer, auch als es schon auf dem Boden lag. Sie raubten dem 24-Jährigen noch seinen Geldbeutel und flüchteten daraufhin.

Der Mann wurde bei dem Überfall, besonders im Gesicht, schwer verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Zudem entstand ihm durch die Diebstähle ein Schaden von rund 600 Euro.

Nach Angaben des 24-Jährigen waren die sechs Täter zwischen 20 und 25 Jahren alt, 1,80 bis 1,85 Meter groß, schlank und arabischer Herkunft.

Sie hatten kurze dunkle Haare und wirkten sehr gepflegt. Sie trugen Jeans und hellblaue Steppjacken sowie farbig Jogginghandschuhe.

Die Polizei geht derzeit davon aus, dass Passanten oder Anwohner den Überfall bemerkt haben. Geholfen hat dem Mann allerdings niemand.

Für die Aufklärung der Straftat sucht die Polizei dringend Zeugen. Diese wenden sich bitte an die Kripo Leipzig, Dimitroffstraße 1, Telefon (0341) 96 64 66 66.

Quelle: LVZ

Apr 05

Töchter angefasst: Mutter aus Meschede ist geschockt

Foto: Hans Blossey

Meschede/Warstein.   Zwei 13 und 14 Jahre alte Mädchen aus Meschede sind im Warsteiner Allwetterbad begrapscht worden. Die Mutter reagiert geschockt.

Zwei Mädchen aus Meschede sind im Allwetterbad in Warstein sexuell belästigt worden. Sie hatten sich eigentlich auf einen lustigen Nachmittag gefreut.

Einfach in Ruhe ein bissschen schwimmen, sich unterhalten, Spaß haben – so war es geplant. Doch es kam anders. Die beiden 13 und 14 Jahre alten Mädchen wurden von zwei jungen Männern sexuell belästigt. Wie die Kreispolizeibehörde Soest erklärte, handelt es sich bei den Verdächtigen um zwei 25 und 32 Jahre alte Männer aus dem Irak und Syrien, die beide in Warstein wohnen.

Geschockt ist die Mutter des 14-jährigen Mädchens: „Als Eltern haben wir nicht damit gerechnet, dass so etwas in Warstein passieren kann, deshalb haben wir die beiden ja allein zum Schwimmen fahren lassen“, erklärt sie. „Wir haben gedacht: Das Bad ist nicht so groß und überschaubar, das ist sicher für die Mädchen.“ Mit der Sorglosigkeit ist es nun vorbei: „Die beiden haben schon gesagt, dass sie nicht mehr allein ins Allwetterbad fahren möchten.“

Mit der Taucherbrille beobachtet

Dabei hatte der Nachmittag ganz entspannt begonnen, wobei den Mädchen schon beim Schwimmen die beiden Männer aufgefallen waren, von denen sie beobachtet wurden. Abwechselnd hatten diese mit einer Taucherbrille mit abgedunkeltem Glas die Mädchen auch unter Wasser beobachtet.

Als die beiden jungen Meschederinnen in das Außenbecken schwammen, folgten ihnen die Männer. Ihre Tochter sei im Brustbereich angegrapscht worden, ihre Freundin im Intimbereich. „Erst dachten die beiden, dass sei vielleicht nur ein Zufall gewesen. Manchmal kommt man sich beim Schwimmen ja etwas näher“, schildert die Mutter. „Aber es ist mehrfach passiert.“

Verstört seien die Mädchen zunächst gewesen, hatten sich, nachdem sie von einer Zeugin ermuntert worden waren, an den Schwimmmeister gewendet. Dieser alarmierte die Polizei. Die Beamten rückten schnell an und stellten die Personalien der Männer fest. Bei einer ersten Vernehmung stritten die Beschuldigten die Tatvorwürfe ab. Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern noch an, gab die Kreispolizeibehörde Soest bekannt.

Dass dies der erste bekannt gewordene Fall einer sexuellen Belästigung im Allwetterbad sei, betonte Stadtwerkeleiter Klaus Kellerhoff. „So etwas hatten wir hier in all den Jahren noch nicht. Das war eine absolute Ausnahme.“

Vorbildlich hätten die Zeugin und die beiden Mädchen auf die Vorfälle reagiert. „Es ist wichtig, dass sich Betroffene sofort an einen Mitarbeiter des Allwetterbades wenden, damit wir reagieren können. Im Badbereich sind ja immer viele Personen. Man ist nie allein und kann sofort Hilfe holen.“

Sofort Hilfe holen

Im Fall der beiden jungen Meschederinnen habe dies gut geklappt: Der Schwimmmeister habe die beiden verdächtigen Männer im Auge behalten, bis die Polizei eintraf, so dass diese sofort zugreifen konnte.

Auch der Zeugin sprach Kellerhoff ein Lob aus. „Oft haben Zeugen und auch die Opfer ja eine gewisse Hemmschwelle, die man erst überschreiten muss. Aber so hatten die Mädchen auch sofort Unterstützung.“ Und eben auch jemanden, der ihre Angaben bestätigen konnte.

Die beiden Männer haben von den Bad-Mitarbeitern ein Hausverbot ausgesprochen bekommen. „Jetzt warten wir erst einmal ab, was die Polizei herausfindet.“ Die Mutter der 14-Jährigen hat Strafanzeige gegen die beiden Warsteiner erstattet.

Quelle: WP

Apr 05

Hallenbad in Heilbronn | Zwei elfjährige Mädchen begrapscht: Sexualstraftäter in Haft

In Heilbronn wurden zwei elf Jahre alte Mädchen in einem Hallenbad von einem Mann begrapscht (Symbolbild) dpa/Jan Woitas

Zwei Kinder haben der Bademeisterin im Heilbronner Hallenbad Soleo am Sonntagnachmittag einen Mann gemeldet, der sie begrapscht haben soll.

Die alarmierte Polizei konnte ermitteln, dass der 20 Jahre Asylbewerber aus Afghanistan die elfjährigen Mädchen im Schwimmbecken unter Wasser unsittlich berührt haben soll. Außerdem meldete sich noch eine 22-Jährige, die den Mann beschuldigte, sie ebenfalls im Wasser begrapscht zu haben.

Die Bademeisterin erinnerte sich, dass der junge Mann schon einmal vor etwa sechs Wochen eine Frau unsittlich berührt hatte. Damals wurde allerdings keine Anzeige erstattet.

Polizei sucht Zeugin

Die Frau, die sich nach diesem Vorfall bei der Bademeisterin gemeldet hatte, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Heilbronn, Telefon 07131 104-4444, in Verbindung zu setzen.

Der 20-Jährige wurde inzwischen dem Haftrichter vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn Haftbefehl erließ. Dieser wurde sofort umgesetzt.

Apr 05

Weil er einen Asylantrag stellte: Mutmaßlicher Terrorist nicht abgeschoben

Der Frankfurter Flughafen: Hier wurde der Terrorverdächtige in letzter Minute aus dem Flugzeug geholt Foto: picture alliance / Thomas Muncke

Frankfurt – Weil er kurz vor dem Start des Fluges einen Asylantrag stellte, entging der mutmaßliche IS-Terrorist Haykel S. (36) seiner Abschiebung in letzter Minute!

Wie der hr berichtet, holten Beamte der Bundespolizei ihn auf dem Rollfeld aus dem Flugzeug.

SEK-Beamte gehen in Schutzkleidung und mit Rammböcken zum Einsatzort
SEK-Beamte gehen in Schutzkleidung und mit Rammböcken zum Einsatzort bei der Terror-Razzia in FrankfurtFoto: Jürgen Mahnke

Den Antrag begründete er mit der drohenden Todesstrafe und der Menschenrechtslage in seiner Heimat Tunesien. Bis über den Asylantrag entschieden wird, darf Haykel S. in Deutschland im Gefängnis bleiben.

Am 1. Februar wurde er bei der Anti-Terror-Razzia in Hessen verhaftet. Er soll einen Anschlag in Deutschland vorbereitet haben. Auch in Tunesien wird S. per Haftbefehl gesucht.

Quelle: BILD

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