Es erscheint bizarr, ist aber trotzdem Realität: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten nicht für Asylbewerber. Das erfuhr die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundesinnenministerium. Seit Anfang der Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr …
In Deutschland fehlen Millionen Schutz-Masken, Ärzte behandeln Corona- Patienten gänzlich ohne Mundschutz. Der Gesundheitsminister verschenkt die fehlenden Masken aber an Italien. Auffällig: Ganz normale italienische Bürger verfügen über solche Masken. Keine Frage, die Seuche grassiert in Italien am stärksten, Hilfe ist angesagt und angebracht. Die Frage ist nur, wer die Hilfe leisten kann und woher …
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schlägt den Einsatz von Asylbewerbern auf deutschen Feldern vor. Sie sollen den Wegfall von Saisonarbeitskräften abfedern. Sie fordert, ihnen die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Um den akuten Mangel an osteuropäischen Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft abzumildern, schlägt Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) den Einsatz von Asylbewerbern vor. „Eine weitere Option zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe könnte […]
Lebenslange Haft: Ali K. (44) ist der Mörder von Georgine Krüger (14). Die Schülerin verschwand 2006 spurlos. Jetzt verurteilte das Landgericht nach 46 Prozesstagen ihren Nachbarn aus der Stendaler Straße in Moabit. Richter Michael Mattern: „Er hat Georgine vergewaltigt und sie erwürgt, um das zu verdecken.“ Ali K. zeigte keine Regung, kein Gefühl. Er schwieg in …
Der Tatort der blutigen Axtattacke in Schwabing: Die Kreuzung der Gernotstraße an der Ecke Burgunderstraße. Foto: Daniel von Loeper Am Sonntag hat ein Fußgänger einen Autofahrer mit einem Beil schwer verletzt. Zwei Tage später konnte die Polizei den Verdächtigen finden und festnehmen. Schwabing – Was für ein Horror. Ein Fußgänger läuft einem Autofahrer an einer Kreuzung …
Sorge vor Sprengstoff-Anschlägen: Im Verdachtsfall kommt dieser Roboter zum Einsatz. (Foto: Denise Auer)
Am Freitag hat die Eliteeinheit „Cobra“ einen Albaner festgenommen, der ein Blutbad in Wien geplant haben soll. Die Behörde warnt besonders an stark frequentierten Orten zur Vorsicht.
Wer einen zurückgelassenen Gegenstand – wie ein Gepäckstück – sichtet, soll die Polizei alarmieren. Derzeit seien die Behörden in Alarmbereitschaft. Beamte in Uniform und zivile Einsatzkräfte würden die Straßen der Bundeshauptstadt verstärkt überwachen.
„Es ist jetzt sicher nicht die Zeit für Panik, die Polizei macht ihre Arbeit. Jedoch sollte jeder sensibler durch die Straßen gehen und bei Auffälligkeiten sofort den Nortuf 133 wählen“, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger.
Mutmaßlicher Attentäter gefasst – was wir bisher wissen:
> Der Terror-Verdächtige (18) wohnte in Wien-Favoriten.
> Ermittler überwachten ihn rund um die Uhr.
> Sie hatten einen Hinweis eines ausländischen Geheimdienstes erhalten.
> Um 18 Uhr wurde Mann in einer Wohnung in Favoriten festgenommen.
> Er soll IS-Sympathisant sein …
> … und vor Monatsende ein Sprengstoffattentat in Wien geplant haben.
Flegelflüchtling Teil 2: Ein besonders ekelhafter Fall, ein dreister Wirtschaftsflüchtling onaniert vor mehreren Müttern und versucht dann auf das Gesicht eines Säuglings zu ejakulieren
In unserer Serie “Flegelflüchtling” berichten wir über Fälle, von denen wir meinen, dass sie nicht, oder nicht hinreichend an die Öffentlichkeit gelangt sind. So verhält es sich auch hier. München und ganz Bayern sind besonders von Vergewaltigungen durch arabische Wirtschaftsmigranten betroffen, denn auch wenn der ständig unter Explosionsgefahr stehend erscheinende Dampfkessel- Ministerpräsident Horst Seehofer noch so viel Dramaturgie verbreitet, sind seine markigen Worte bislang nicht mehr als billige heisse Luft, bestenfalls gepaart mit etwas Wasserdampf. Er hat es nicht geschafft, sein Land vor der illegalen arabischen Migrationsflut zu schützen, so konnte auch dieser Ekelfall, einer von unzähligen, direkt in München an der bekannten Münchener Freiheit geschehen.
Dampfkessel Ministerpräsident Seehofer hat es nicht geschafft, sein Land vor der illegalen Migrationsflut zu schützen, viel heisse Luft wurde verblasen, so werden diese unzähligen Ekelfälle an Säuglingen und Kindern überhaupt erst möglich
Geschehen sind die Sexattacken an dem beliebtesten Ort für umhervagabundierende klauende, onanierende und vergewaltigende arabische Flüchtlingshorden, in einem öffentlichen Verkehrsmittel, hier in Form einer Tram S- Bahn an der Münchner Freiheit. Das mit der Freiheit in München muss der Afrikaner im April letzten Jahres wohl gänzlich fehlinterpretiert haben: Zunächst onanierte der Migrant vor einer 28 Jährigen Frau. Diese forderte ihn energisch auf, dies umgehend zu unterlassen, was den Schwarzafrikaner allerdings nicht im geringsten interessierte. Die Frau flüchtete sodann vor dem 27 – jährigen Äthiopier, während dieser sichtlich sexuell erregt weiter durch die Trambahn zog. Dass mehrere Zeugen darunter auch Frauen und Mütter das Geschehen mit ansahen, interessierte den dreisten Wirtschaftsflüchtling ebenso wenig.
Die Tat ereignete sich am beliebtesten Ort für umhervagabundierende, klauende, onanierende und vergewaltigende arabische Flüchtlingshorden – in einer Bahn
Hocherregt von dem sadistischen Erschrecken unschuldiger Opfer zog der Wirtschaftsmigrant weiter durch den Zug und pirschte sich sodann an sein nächstes Opfer heran. Er wählte eine 40 jährige Mutter aus, das heisst, deren Kinder, zu denen sich der Afrikaner besonders hingezogen fühlte. Die Münchnerin war mit ihrer fünf und der einjährigen Tochter unterwegs, auf letztere hatte es das Sexferkel abgesehen.
Der Afrikaner versuchte den Sexualakt zu vollenden und onanierte hocherregt direkt über dem Säuglingsgesicht, offenbar in der Absicht, auf dieses herab zu ejakulieren
Der Äthiopier versuchte nun seinen begonnenen Sexualakt zu vollenden, hierzu onanierte er hocherregt direkt über dem Gesicht des wehrlosen Säuglings, offensichtlich in der Absicht auf dieses herab zu ejakulieren. Die Mutter schnappte sich geistesgegenwärtig die Kinder und flüchtete, später alarmierte sie die Polizei und erstattete Anzeige.
Systempresse verschweigt diesen Ekelfall bis heute, nur eine Lokalzeitung berichtete
Die Medien verschweigen den Fall bis heute, er eignet sich einfach nicht zur systemkonformen Berichterastattung, das Verbreiten gäbe wohl nur Ärger seitens der Chefredakteure und der Politiker. Lediglich ein kleines Lokalblatt einer Stadt berichtete darüber, selbstverständlich nicht ohne den Artikel sicherheitshalber noch einmal extra zu begraben, im Lokalteil der Stadtzeitung. Für alle die ebenso über einen Lokalteil eines Lokalblattes staunten wie wir: ja sowas gibt es wirklich!
Der Wirtschaftsflüchtling wurde indes nach lokalen Fahndungsmaßnahmen vorläufig festgenommen und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und exhibitionistischen Handlungen angezeigt. Nach unseren Informationen wurde der dreiste Sextäter wieder auf freien Fuß gesetzt.
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In den Räumen der Gifhörnchen-Krippe Rasselbande könnte eine Gruppe des christlich-muslimischen Kindergartens den Probebetrieb aufnehmen.
Gifhorn Die Einrichtung könnte einen Neubau in einem Südstadt-Baugebiet bekommen.
Eine ambitionierte Idee nimmt Gestalt an: Für den 2015 bei dem von unserer Zeitung initiierten Religionsgipfel geborenen Gedanken eines überkonfessionellen christlich-muslimischen Kindergartens gibt es einen Starttermin: Mit Beginn des neuen Kindergartenjahrs 2017/2018 im August soll der Probebetrieb mit einer Gruppe starten. Anmeldungen sollen über die Stadt möglich sein. Das teilte Martin Wrasmann mit. Der Pastoralreferent der katholischen St.-Altfrid-Gemeinde verhandelt das Projekt federführend mit den Vertretern der Gifhorner Moscheegemeinden und der Dachstiftung Diakonie in Kästorf für die Protestanten.
„Wir beginnen mit einer Kindergartengruppe in den Räumlichkeiten der Krippe Rasselbande der Kindertagesstätte Gifhörnchen im Sonnenweg“, kündigte Wrasmann an.
Für die Stadt bremste Sprecherin Annette Siemer die Erwartungen etwas: „Für die Träger des christlich-muslimischen Kindergartens ist das jetzige Gebäude der Krippe Gifhörnchen eine mögliche Option. Allerdings könnte die Einrichtung erst nach der Inbetriebnahme des neuen Gifhörnchen an der Allerwelle und dem Umzug der Krippe in ihr geplantes Domizil am Sonnenweg einziehen.“ Die Planungen sähen zwar vor, dass die neue Kita an der Allerwelle zum Kindergartenjahr 2017/18 im August bezugsfertig sein wird. Der genaue Einzugstermin hänge jedoch vom Fortschritt der Bauarbeiten ab.
Das neue, zusätzliche Angebot trifft auf eine günstige Bedarfssituation. Kindergartenplätze werden knapp in Gifhorn. Die Stadt wächst. Ganztagsbetreuung schafft Mehrbedarf.
Längst hatte die Stadt den Bau mindestens einer weiteren Tagesstätte vorgesehen. Erst im Baugebiet III. Koppelweg, dann ergänzend im unlängst vorgestellten Quartier Lehmweg Süd an der Osttangente. Allerdings soll die neue Einrichtung anders als die zurzeit im Bau befindliche zentrale Großtagesstätte Gifhörnchen an der Allerwelle nicht von der Stadt selbst errichtet werden. Ein Träger wird gesucht – und wäre für den christlich-muslimischen Kindergarten mit der Dachstiftung Diakonie gefunden. Die Stadt würde dann wie bei anderen freien Trägern wie beispielsweise dem Roten Kreuz Betriebskostenzuschüsse gewähren.
Stadt-Sprecherin Annette Siemer verweist darauf, dass die neue Kita in einem formellen Verfahren vergeben wird: „ Da es in Gifhorn viele unterschiedliche Träger von Kindertagesstätten gibt, plant die Stadt eine Ausschreibung, damit alle Träger die Möglichkeit haben, ihr Interesse am Bau einer neuen Einrichtung geltend zu machen.“
Die Rahmenvereinbarungen für den Betrieb sind Wrasmann zufolge detailreich und unmissverständlich. So sind in den Vertrag alle Gifhorner Moscheegemeinden einbezogen, darunter auch Kurden, Aleviten und Albaner. „Es wird also ausdrücklich kein reiner Ditib-Kindergarten“, sagte Wrasmann mit Blick auf die bekannteste Moschee in der Bahnhofstraße, die zu dem türkisch-islamischen Kulturverein gehört. Alle Partner würden in einem zwölfköpfigen Komitee vertreten sein, in dem für die Stadt und Repräsentanten der verschiedenen Moscheen Sitze reserviert seien.
Das Mittagessen soll in der Einrichtung täglich frisch gekocht werden. Es gelten die muslimischen Speiseregeln. Wrasmann sagt: „Ja, das Essen ist halal. Damit ist es auch gesund.“ Die Feiertage der jeweiligen Konfessionen sollen allen Kindern erklärt und mit Bräuchen gefeiert werden.
Für die evangelische Landeskirche Hannovers sagte Sprecher Johannes Neukirch: „Die geplante Kita ist bisher einmalig. Wir hoffen, wir können die Erfahrungen dieser besonderen konfessionellen und religiösen Zusammenarbeit auswerten und daraus Erkenntnisse für unsere religionspädagogische Arbeit gewinnen.“ Bislang sei in Einrichtungen in der Trägerschaft von Kirchengemeinden oder Kirchenkreisen die religionspädagogische Ausrichtung konfessionell gebunden.
Foto: KURIER/Bernhard Ichner Das Mädchen hatte behauptet, auf die Gleise gestoßen worden zu sein.
Eltern der Schülerin wollen bereits erstattete Anzeige zurückziehen. Strafen drohen trotzdem.
Der Fall eines türkischstämmigen Mädchens, das behauptet hatte, in der S-Bahn-Station Krottenbachstraße von einer Frau auf die Gleise gestoßen worden zu sein, stellte sich nun endgültig als Falschmeldung heraus. Die Schülerin gab laut Dokustelle der Islamischen Glaubensgemeinschaft zu, den rassistischen Angriff erfunden zu haben. Ihre Eltern wollten die bereits erstattete Anzeige noch am Mittwochabend zurückziehen, um die strafrechtlichen Konsequenzen für ihre bereits strafmündige Tochter vielleicht doch noch mindern.
Wie berichtet, hatte die 14-jährige behauptet, eine Obdachlose habe sie ob ihres Kopftuchs als Terroristin beschimpft und attackiert. Auf den Überwachungsvideos aus der Station war davon aber nichts zu sehen. Um sicherzugehen, wollte die Polizei zusätzlich zu den Aufnahmen vom Bahnsteig auch jene aus dem Zug sichten. Sowohl die Obdachlose – es handelt sich um eine unmündige Person – als auch die Schülerin waren nach dem angeblichen Vorfall ja in die S-Bahn gestiegen. Die betreffenden Videoaufzeichnungen wurden bereits bei den ÖBB angefordert, erklärte Polizei-Sprecher Paul Eidenberger Mittwochfrüh noch.
Anzeigen drohen weiter
Das Risiko dürfte dem Mädchen letztlich doch zu groß geworden sein. Ihr Geständnis muss aber nicht zwangsläufig etwas an den Konsequenzen ändern. Da sie bei ihrer ersten Einvernahme absichtlich falsche Angaben machte, drohen ihr dennoch Anzeigen wegen Verleumdung und Vortäuschen einer strafbaren Handlung.
In den Facebook-Gruppen, von denen sich die Causa verbreitet hatte, reagierte man gestern, Mittwoch, auf die aktuellen Entwicklungen. Sowohl „Yeni Hareket“, als auch „Dokustelle für Muslime“ und „Rassistische Übergriffe und Diskriminierung in Österreich und Co.“ stellten die Darstellung richtig.
Vor dem Bonner Landgericht muss sich der 34-Jährige wegen Vergewaltigung verantworten. Foto: Schwaiger
Bonn/Bornheim –
Schlimmes Erwachen nach einer Party. Claudia (15, Namen geändert) war mit Kumpels bei einem älteren Bekannten (34) zu Gast gewesen, als ihr plötzlich übel wurde, sie Kopfschmerzen bekam. Das Mädchen legte sich ins Bett des Gastgebers – und wurde offenbar von dem Mann vergewaltigt!
Anklage: Als sie sich weigerte, schlug er zu
Als alle anderen gegangen waren, hatte Ali M. (Syrer mit Aufenthaltserlaubnis) laut Anklage Sex mit der 15-Jährigen – obwohl Claudia ihn mehrfach aufforderte, sie in Ruhe zu lassen. Als sie sich sträubte, verpasste ihr der 34-Jährige eine Ohrfeige, fügte ihr Hämatome und Kratzer zu.
Noch am Tattag zur Polizei
Völlig aufgelöst ging das Mädchen noch am 20. Februar 2016 mit seiner Mutter zur Polizei. In Begleitung der Kripo fuhr die Familie zur Uni-Klinik. Ärzte sicherten gemeinsam mit den Polizisten Spuren – darunter auch Sperma, in dem sicher die DNA des Angeklagten nachgewiesen werden konnte.
„Habe einen Filmriss“
Der 34-Jährige behauptete im Prozess, er habe einen Filmriss. Am Abend der Party habe er Bier und Whiskey getrunken, mit den jungen Leuten Joints geraucht. Ihm drohen mindestens zwei Jahre Knast.
Ein Schild weist in Heilbronn (Baden-Württemberg) auf das Landgericht hin / dpa
Um eine „Ungläubige“ zu töten, soll ein 27-Jähriger eine Rentnerin umgebracht haben – von Freitag an steht er deshalb in Heilbronn wegen Mordes vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, er sei in der Nacht zum 19. Mai vergangenen Jahres in das Wohnhaus der Rentnerin in Bad Friedrichshall-Untergriesheim eingedrungen, „um einen aus seiner Sicht ungläubigen Menschen umzubringen sowie Bargeld und Wertgegenstände zu entwenden“. Er selbst bestreitet die Tat.
Laut Landgericht ist der 27-Jährige aus Öhringen (Hohenlohekreis) Asylbewerber aus Pakistan. Den Angaben zufolge gibt es aber unterschiedliche Ausweispapiere und widersprüchliche Informationen über seine Herkunft.
Zehn Verhandlungstage eingeplant
Er soll die im Bett schlafende Frau stranguliert und anschließend an unterschiedlichen Stellen im Wohnhaus der getöteten Frau arabische Schriftzeichen angebracht haben, unter anderem auch an eine Schrankwand im Schlafzimmer.
Wie die Staatsanwaltschaft und Polizei nach der Tat mitgeteilt hatten, enthalten sie überwiegend religiöse Inhalte. Zur Bedeutung der Schriftzeichen wurde ein Islamwissenschaftler mit der Begutachtung beauftragt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. Nach der Tat soll der Angeklagte außerdem ein Mobiltelefon, Schmuck und Bargeld gestohlen haben.
Bis Ende Februar hat das Landgericht Heilbronn zehn Verhandlungstage eingeplant. 34 Zeugen und vier Sachverständige sollen gehört werden.
MANNHEIM. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 20-Jährigen Anklage wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung und der Unterschlagung erhoben.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wir dem aus Algerien stammenden Mann vorgeworfen, am Morgen des 22. Juli 2016 eine Frau in der Mannheimer Neckarstadt angesprochen und bis vor ihr Wohnanwesen begleitet zu haben. Dort angekommen habe die Frau dem 20-Jährigen erklärt, dass er gehen müsse und den Hauseingang betreten. Daraufhin habe der Angeschuldigte die Geschädigte von hinten überfallen, sie gewürgt und zu Boden gebracht. Anschließend habe er ihr mehrfach in den Oberkörperbereich getreten und sie erheblich verletzt, woraufhin die Geschädigte zu keiner Gegenwehr mehr fähig gewesen sei. Dies habe der Angeschuldigte ausgenutzt, „um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen“, hieß es in der Mitteilung.
20-Jähriger bestreitet Tat
Die Frau hatte schwere Verletzungen erlitten, die eine mehrwöchige stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderten. Die Goldkette der Geschädigten soll der Angeschuldigte an sich genommen und sie noch am selben Tag weiterverkauft haben.
Der Frau war im Lauf des Geschehens ein Sportler zu Hilfe gekommen, woraufhin sich der Angeschuldigte entfernt hatte. Er wurde am 28. Juli 2016 im norddeutschen Raum verhaftet und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Mann, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter verschiedenen Personalien registriert ist, bestreitet den Tatvorwurf im Wesentlichen. Da aufgrund eines Altersgutachtens nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Angeschuldigte zur Tatzeit 20 Jahre alt war, wurde Anklage bei der Jugendkammer erhoben. (dls)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchsucht die Mobiltelefone von Asylbewerbern mit ungeklärter Identität nicht. „Es findet keine Durchsuchung der Mobiltelefone statt“, teilte das Amt auf Nachfrage der „Welt“ mit. Quelle: Die Welt
Zwei Drittel der Asylbewerber kommen ohne Papiere – trotzdem durchsucht das zuständige Bundesamt ihre Handys nicht.
Obwohl die Geräte Indizien zur Herkunft speichern, nutzt das BAMF sie nur, wenn sie freiwillig gezeigt werden.
Dabei könnte das Durchsuchen Aufschluss über ihre Herkunft geben. Und es ist im Prinzip erlaubt.
Das Asylrecht ermöglicht Ausländern aus guten Gründen, ohne Visum einzureisen. Dabei bietet sich eine weitere exklusive Chance: die Kreation einer neuen Identität. Name, Herkunft, Lebensgeschichte: einmal neu. Wer keine Identitätspapiere hat, glaubhaft trickst und sich in der Anhörung nicht widerspricht, kann ein neuer Mensch werden – zumindest für den deutschen Staat.
Dass diese Chance auf eine falsche Identität und die resultierende Behinderung der Abschiebung eine Erklärung dafür ist, dass zwei Drittel der Asylsuchenden ohne Pass oder andere brauchbare Identitätspapiere ankommen, ist kein Geheimnis. Auch die „Welt am Sonntag“ berichtete schon über solche erfolgreichen Täuschungsmanöver.
Trotzdem werden längst nicht alle Möglichkeiten genutzt, um die Identität der Migranten zu klären. Obwohl auf mitgeführten Mobiltelefonen wichtige Indizien zur Herkunft gespeichert sind, nutzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Handys nur dann, wenn sie freiwillig gezeigt werden. „Es findet keine Durchsuchung der Mobiltelefone von Asylsuchenden durch die Entscheider bei der Anhörung statt. Das Vorzeigen von zum Beispiel Fotos oder Videos, um die eigene Fluchtgeschichte zu untermauern, basiert auf Freiwilligkeit der Asylsuchenden“, teilt das Amt auf Nachfrage der „Welt“ mit.
„Sollte wieder auf die Tagesordnung“
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), will dies nicht länger akzeptieren: „Vielleicht finden sich im Telefonbuch 95 Prozent Kontakte aus Staat X, obwohl der Schutzsuchende sagt, aus Staat Y geflohen zu sein. Vielleicht wurde das Handy immer in Dorf X genutzt, obwohl der Schutzsuchende sagt, in Stadt Y verfolgt worden zu sein. Auf solche Informationen muss das BAMF leider derzeit bei der Identitätsfeststellung verzichten.“
Oft hätten „die Antragsteller keine oder wenig aussagekräftigen Papiere. Wenn Zweifel an der Identität eines Asylsuchenden bestehen, sollte das BAMF die Möglichkeit haben, sein Mobiltelefon zu überprüfen, so wie es mittlerweile im Ausländerrecht geregelt ist.“ Der Innenausschussvorsitzende fordert: „Wir haben zuletzt nach den Terroranschlägen von Ansbach und Würzburg über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Mobiltelefone diskutiert, das sollte jetzt wieder auf die Tagesordnung.“
280.000 Asylsuchende kamen 2016 nach Deutschland
Doch warum lässt sich das BAMF immer noch die wichtige Datenquelle Handy entgehen, um die Identität festzustellen? Zwar verpflichtet das Aufenthaltsgesetz (Paragraf 48, „Ausweisrechtliche Pflichten“) einen Ausländer ohne Identitätspapiere, „Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit“ wichtig sein können, den „Behörden auf Verlangen vorzulegen“. Das Gesetz präzisiert sogar: „Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.“
Aber: Ausgerechnet das BAMF – das durch das Asylgesetz verpflichtet ist, die Identität der Antragssteller festzustellen – ist laut Bundesinnenministerium bei der Einsichtnahme in das Mobiltelefon „auf Freiwilligkeit angewiesen“. Eine Sprecherin teilt mit: „Das BAMF kann im Rahmen eigener Zuständigkeit, zur Aufklärung des für das Asylverfahrens relevanten Sachverhalts, bei Weigerung des Asylantragstellers die Einsichtnahme in das Mobiltelefon nicht durchsetzen.“
„Brauchen Grenzkontrollen, die den Namen verdienen“
CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach hält das Auslesen der Handys für dringend erforderlich. Er will aber nicht erst das Asylverfahren abwarten: „Wir sollten bei ungeklärter Identität und Nationalität grundsätzlich niemanden einreisen lassen. Und alleine die Stellung eines Asylantrages kann auch nicht die Passpflicht ersetzen“, sagte der ehemalige Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses der „Welt“. „Wenn wir auf die Erfüllung der Passpflicht aus humanitären Gründen verzichten und Identität und Nationalität auch nicht durch andere, aussagekräftige Dokumente glaubhaft gemacht werden können, müssen wir wenigstens die Möglichkeit haben, die Handys auszulesen, um die Angaben des Antragstellers zu überprüfen. Auch wenn den meisten der Pass fehlt, ein Smartphone haben fast alle.“
Bosbach fordert: „Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt! Wir haben im Schengenraum zwar die stationären Grenzkontrollen abgeschafft, aber weder die Staatsgrenzen selber noch die Pass- oder Visumpflicht bei der Einreise in den Schengenraum und beim Grenzübertritt. Die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen erfolgte Zug um Zug gegen sichere EU-Außengrenzen.“ Diese seien aber keineswegs so sicher, wie sie sein sollten, sagte Bosbach. „Deshalb brauchen wir zumindest auf den Hauptfluchtrouten Grenzkontrollen, die diesen Namen auch verdienen.“
„Die Union fährt hoffentlich bald wieder geradeaus“
Nach monatelanger Kritik vor allem an ihrer Flüchtlingspolitik hat Bundeskanzlerin Angela Merkel zuletzt wieder Zugeständnisse gegenüber der Basis gemacht. Wolfgang Bosbach begrüßt den Kurswechsel.
Quelle: Die Welt
Zwar ist es zu Beginn des vergangenen Jahres gelungen, die irreguläre Zuwanderung stark zu reduzieren. Doch seither kommen immer noch monatlich mit rund 15.000 weit mehr Asylsuchende nach Deutschland als in jeden anderen westlichen Staat. Das Problem der Migranten mit zweifelhafter Identität wird also nicht kleiner – es wächst nur langsamer.
Kürzlich hatte auch der bisherige BAMF-Chef und neue Beauftragte der Bundesregierung für das Flüchtlingsmanagement, Frank-Jürgen Weise, die Eignung von Mobiltelefonen zur Identitätsprüfung betont: „Das Handy kann für die Identifizierung einen entscheidenden Zugang bedeuten. Technisch gibt es da Möglichkeiten, die zum Teil schon gesetzlich anwendbar sind“, sagte Weise dem „Focus“.
Er warnte auch ausdrücklich vor einer Verurteilung aller Flüchtlinge mit falschen Dokumenten. „Gefälschte Papiere bedeuten nicht immer, dass es sich um Betrüger handelt. In einigen Ländern kann man überhaupt nur ohne oder mit gefälschten Dokumenten fliehen“, gab Weise zu bedenken. „Andererseits: Manchmal hören wir, die Papiere seien vernichtet worden. Bei der Ausländerbehörde aber, wo es ums Geld geht, waren sie vorhanden.“
Einige Mängel bei Erfassung beseitigt
Abgesehen von dem Aspekt der Mobiltelefone hat der Staat im Zuge der Flüchtlingskrise schon einige Mängel bei der Registrierung der Migranten abgestellt. Die Bundesregierung wird nicht müde zu betonen, dass mittlerweile die Identität aller Asylsuchenden erfasst wird – Foto, Fingerabdruck, gegebenenfalls Sprache.
Die beiden großen Fortschritte waren das Datenaustauschverbesserungsgesetz und der dadurch ermöglichte Ankunftsnachweis, den seit Februar 2016 alle Asylsuchenden erhalten. Auf ihm werden zusammen mit einer Identifikationsnummer, Personen-, Identitäts- und Kontaktdaten wie Name, Geburtsdatum, Fingerabdrücke und Wohnort gespeichert.
Mit dieser Erfassung und Speicherung im zentralen Kerndatensystem sind zumindest Mehrfachidentitäten wie im Fall des tunesischen Terroristen Anis Amri ausgeschlossen. Bis ins Jahr 2016 existierte schlicht kein System zur Aufdeckung solcher Täuschungsmanöver.
62 sind abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtig
Bei 224 Gefährdern in Deutschland handelt es sich um Personen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Darunter sind auch 62 ausreisepflichtige Asylbewerber. Bayerns Innenminister fordert nun ein schärferes Aufenthaltsgesetz.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte in der vergangenen Woche in der Bundespressekonferenz, wie einfach der Staat es Betrügern machte. Ein Asylbewerber habe „vor Einführung des Datenaustauschgesetzes nach Kiel kommen und Asyl beantragen“ können. Wenn „er nachher nach Stuttgart gegangen ist und auch Asyl beantragt hat, bekam er dort auch Asylbewerberleistungen – gegebenenfalls sogar unter demselben Namen“.
Die Flüchtlingskrise sei eine Chance gewesen, das zu ändern. „Es war nur sehr spät“, sagte de Maizière. Allerdings schließen diese Maßnahmen nur Mehrfachidentitäten aus. Nicht gesichert wurde dadurch, dass die eine in Deutschland festgestellte Identität mit der Person des Asylantragstellers identisch ist.
Zwar wendet das BAMF bei Personen, von deren Identität kein Pass, keine Geburtsurkunde, kein verwertbares Schriftstück zeugt, in der Identitätsprüfung verschiedene Maßnahmen an. Dazu zählen „gezieltes Nachfragen der Entscheider in der Anhörung zu regionalen Gegebenheiten oder Bräuchen etc. und gegebenenfalls eine Sprach- und Textanalyse“.
Außerdem können „die vom Antragsteller gemachten Angaben durch das Auswärtige Amt, Botschaften und in bestimmen Ländern auch durch eigenes Verbindungspersonal vor Ort überprüft werden“, teilte die Behörde mit.
Doch immer noch kann die „Identitätsfeststellung“ darin bestehen, dass Fingerabdrücke und Fotos einer Person mit Angaben verknüpft werden, die ausschließlich von dieser Person selbst stammen. Für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist ohnehin die individuelle Anerkennung der jeweiligen Verfolgungsgeschichte entscheidend. Ihre plausible Schilderung ist für die Schutzgewährung wichtiger als die zweifelsfreie Überprüfung der Identität.
Was steckt wirklich hinter dem vermeintlichen Behördenversagen?
Der Fall Amri ist Thema im Innenausschuss. Geladen ist der Bundesinnenminister selbst. Thomas de Maizière soll sich zu den Pannen und Verfehlungen äußern und erklären, warum so viel schief gelaufen ist.
Quelle: Die Welt
Von Marcel Leubecher, Manuel Bewarder | Stand: 18.01.2017 | Lesedauer: 6 Minuten
Weiter unzählige illegale Einreisen nach Deutschland – Baden Württemberg ganz vorne
Nachdem die Bundespolizei erst am Montag 11 illegal eingereiste Personen auf der Tram 8 von Basel nach Weil am Rhein festgestellt hat, wurden am Dienstag erneut 17 Personen beim unerlaubten Grenzübertritt in der grenzüberschreitenden Tram festgestellt. Wie bereits am Montag handelt es sich bei den aus der Schweiz eigereisten Personen um afrikanische Staatsangehörige. Die Mehrheit der Migranten kommt aus Eritrea, Gambia und Somalia. Alle äußerten ein Asylbegehren und wurden nach der Registrierung durch die Bundespolizei an die Landesaufnahmestelle für Asylbewerber nach Karlsruhe verwiesen.
Lange Zeit behaupteten Spitzenpolitiker und die Chefs deutscher Sicherheitsbehörden, die Flüchtlingskrise würde nicht zu einer höheren Terrorgefahr führen. Doch nach Recherchen von report München gab es bereits 2015 handfeste Hinweise, dass der IS Terroristen nach Europa schickte.
Nein, die große Flüchtlingsbewegung stelle kein besonderes Sicherheitsrisiko dar. Flüchtlinge seien keine Terroristen. Lange Zeit behaupteten das deutsche Spitzenpolitiker, aber auch die Chefs der deutschen Sicherheitsbehörden. Recherchen von report München zeigen: Bereits 2015 lagen deutschen Behörden handfeste Hinweise vor, dass sich unter den vielen hunderttausenden Flüchtlingen in Deutschland auch einige wenige IS-Sympathisanten und Islamisten befanden.
Dies zeigen interne Dokumente deutscher Behörden wie auch Aussagen von Informanten, die report München unter der Bedingung des Informantenschutzes erhielt. Alle diese Ansprechpartner sind der Redaktion persönlich bekannt.
„Die Kollegen haben erwartet, dass man mit der Grenzöffnung an die Asylunterkünfte herantritt. Dies wurde mit der Begründung verhindert, man wolle keine Flüchtlinge unter Generalverdacht stellen.“
Informant
Mehr dazu heute Abend in report München, 21:45 Uhr Das Erste
Nur bei konkreten Hinweisen durften sie aktiv werden. So wie im Fall eines jungen Mannes, der sich Walid Salihi nannte.
Salihi hatte bereits 2014 in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Den Behörden fiel Salihi bereits im März 2015 als IS-Propagandist in seiner Asylunterkunft in Nordrhein-Westfalen auf. Im September desselben Jahres wurde bei ihm und drei weiteren Personen bei einer Durchsuchung in der gleichen Unterkunft eine Schusswaffe gefunden. Salihi starb im Januar 2016 in Paris, als er mit einem Beil bewaffnet, eine Polizeidienststelle überfallen wollte.
Salihi war kein Einzelfall: Spätestens seit dem August 2015 war den deutschen Sicherheitsbehörden auch der Fall eines tschetschenischen Asylbewerbers bekannt, der in Thüringen untergebracht war. Zu dem jungen Mann gab es Hinweise, wonach er seine Ausreise in das Bürgerkriegsland Syrien plante, um sich anschließend dem IS anzudienen.
Viele ohne Papiere, ohne Sicherheitsüberprüfung
Tatsache ist: Im Sommer 2015 kamen über das Mittelmeer hunderttausende Menschen auf der Balkanroute Richtung Deutschland. Viele ohne Papiere, ohne Sicherheitsüberprüfung. Die wichtigsten deutschen Sicherheitsexperten meinten damals, der sogenannte „Islamische Staat“ würde diese Route vermutlich nicht benutzen, um Terroristen nach Europa zu schleusen:
„Wenn Sie schauen, welchen Risiken man sich auch aussetzt, wenn man zum Beispiel über das Mittelmeer nach Deutschland kommt, dann glaube ich, gibt’s einfachere Möglichkeiten, um hierher zu kommen, wenn man das planen würde. Dafür braucht man keinen Flüchtlingsstrom, den man nutzen muss.“
Holger Münch, Präsident Bundeskriminalamt, Quelle: ARD, 15. Oktober 2015
Der damalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler, sagte in einem Zeitungsinterview:
„Aber es ist doch unwahrscheinlich, dass Terroristen die waghalsige Bootsflucht über das Mittelmeer nutzen, um nach Europa zu gelangen.“
Gerhard Schindler, Quelle: BILD-Zeitung, 07.09.2015
Warnungen aus den USA
Unsere Informanten hielten diese Einschätzung von Anfang an für falsch. Sie zeigen uns geheime Dokumente. Bereits im Frühjahr 2015 warnten auch die USA ihre deutschen Partner vor der Terrorgefahr auf der Balkanroute, erfahren wir bei einem weiteren Treffen. Danach würden Personen aus Syrien und dem Irak in Bulgarien einen Asylantrag stellen, und nach Deutschland und Frankreich weiterreisen, um dort für den IS zu werben und zu rekrutieren.
Doch die zuständige deutsche Sicherheitsbehörde wiegelte ab. Sinngemäß heisst es in einem internen Dokument:
Das geschilderte Vorgehen erschien nicht nur untypisch, sondern aus asyl- und aufenthaltsrechtlichem Gesichtspunkten wenig effizient.
Eine fatale Fehleinschätzung einer deutschen Sicherheitsbehörde.
Attentäter nutzten wohl Flüchtlingsroute
Der Geheimdienstexperte Rudolf van Hüllen war früher Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz. Er kündigte und warnt seit Jahren vor Fehleinschätzungen durch Sicherheitsbehörden.
„Man hat vermutlich vergessen zu berücksichtigen, was der nachrichtendienstliche oder polizeiliche Gegner, in dem Fall der IS, wozu er fähig ist, wie er denkt. Man hat sich in deren Mentalität nicht reinversetzt. Und deswegen übersehen, dass für den IS natürlich eine Option war, diese sichere Flüchtlingsroute zu benutzen. Das ist eine ganz logische Angelegenheit.“
Rudolf van Hüllen, Politikwissenschaftler
Nur wenige Wochen nach den Aussagen des BKA- und BND-Präsidenten ermorden IS-Terroristen 130 Menschen in Paris. Laut den Erkenntnissen von Experten kamen Attentäter über die Flüchtlingsroute nach Europa.