Jan 31

Chefarzt: Investitionsstau in Kliniken aber hunderte Millionen für Genderwerbung

HALDENSLEBEN. Der Chefarzt der Augenklinik im sachsen-anhaltinischen Haldensleben, Markus Motschmann, hat die Populismusvorwürfe von Sozialministerin Petra Grimm-Bennes (SPD) wegen seiner Kritik an Gender-Fördermaßnahmen zurückgewiesen. „Ich habe lediglich die Fakten benannt. Wenn Fakten populistisch sind, dann bin ich gern Populist“, sagte Motschmann der JUNGEN FREIHEIT.

Hintergrund ist der Besuch Grimme-Bennes bei einem Streik vor dem Ameos-Klinikum in Haldensleben am vergangenen Dienstag. Wie auf einem Video im Internet zu sehen ist, konfrontierte Motschmann die SPD-Politikerin mit dem Investitionsstau für Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt, der mittlerweile 1,5 Milliarden Euro betrage.

Die SPD besetze seit 2011 das Gesundheitsministerium und trage auch eine Mitverantwortung für die Privatisierungen. Die Zahl der Krankenhäuser sei in den vergangenen Jahren um rund ein Drittel zurückgegangen, fügte der Chefarzt hinzu. Auf die Frage der Ministerin, was er denn vorschlagen würde, führte Motschmann die seiner Ansicht nach verschwendeten Fördermillionen an, die Sachsen-Anhalt jedes Jahr für „ideologiebefrachtetes Gender-Gaga“ ausgebe.

„AfD-Sprech“

Das wies die Ministerin empört als „AfD-Sprech“ zurück. Solche „populistischen Dinge“ und eine derartige Spaltung der Gesellschaft erwarte sie von der AfD im Landtag. Außerdem stimmten Motschmanns Zahlen nicht. „Ich laß mir das von Ihnen nicht mehr gefallen, und ich muß sagen: da muß ich auch nicht mehr zuhören“, empörte sich Grimm-Bennes.

Der JF berichtete Motschmann, er habe auf seine Äußerungen nur positive Reaktionen erhalten. „Sämtliche Kollegen und Patienten haben heute nur mit Zustimmung reagiert.“ Die Angelegenheit sei auch nicht geplant gewesen. „Das Ganze war spontan. Frau Grimm-Bennes hat sich immer für Privatisierungen eingesetzt. Als ich nun hörte, daß die Ministerin kommt, um ein paar gute Bilder mit den Streikenden zu bekommen, dachte ich, jetzt ist es an der Zeit, auch mal klar zu machen, wer die Privatisierung die ganze Zeit vorangetrieben hat und den derzeitigen Investitionsstau bei den Krankenhäusern in Milliardenhöhe politisch mitverantwortet. Und genau das habe ich dann getan. Nicht mehr und nicht weniger.“

Es sei auch nicht zu bestreiten, daß Sachsen-Anhalt mehrere hundert Millionen Euro jährlich für Genderprojekte und -maßnahmen ausgebe. „Die Zahlen sind ja öffentlich und für jeden nachprüfbar. Das weiß auch die Ministerin. Und genau deswegen hat sie nicht widersprochen, sondern lieber die Populismus-Keule gezückt.“ (krk/ls)

Quelle: Jungefreiheit.

Jan 30

Prügelten auf Polizisten ein: Ausländer kommen mit Bewährung davon

PLAUEN/ZWICKAU. Das Video sorgte deutschlandweit für Empörung: Drei Männer gehen nach der Festnahme eines Libyers im sächsischen Plauen auf Polizisten los und verletzen diese. Am Dienstag hat das Landgericht Zwickau ein Urteil gefällt. Das Verfahren gegen den 24 Jahre alten Libyer wurde eingestellt, da er bereits wegen einer anderen Straftat im Gefängnis sitzt, meldet die Freie Presse.

Die anderen beiden Männer konnten das Gericht auf freiem Fuß verlassen. Der 17 Jahre alte Kroate muß 40 Sozialstunden leisten, anschließend wird auch sein Verfahren wegen „günstiger Sozialprognose“ eingestellt, berichtet die Bild-Zeitung. Sein Vater, ein 39 Jahre alter Makedonier, kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Polizisten attackiert und als „Schwuchteln“ und „Rassisten“ beschimpft

Er hatte die Polizisten unter anderem als „Scheiß Bullen“, „Schwuchteln“ und „Rassisten“ beschimpft. Außerdem schlug er die Beamten und verletzte sie dabei. Er erhielt ein Jahr und vier Monate Bewährung wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und zwei Jahre Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Makedonier bezeichnet sich laut Freier Presse als „Axtmann“. Er fiel bereits vor zwei Jahren auf, als er das Vereinsheim einer Kleingartenanlage attackierte. Mit einer Axt in der Hand drohte er der Wirtin und zertrümmerte den Stammtisch. (ls)

Quelle: Jungefreiheit.

Jan 30

Griechenland plant schwimmende Barrieren gegen Migranten

Ein afghanischer Migrant am Strand vor der Insel Lesbos.

Ein afghanischer Migrant am Strand vor der Insel Lesbos.Foto: REUTERS/Giorgos Moutafis

Athen erwägt „schwimmende Schutzsysteme“ gegen Flüchtlinge, die aus der Türkei über das Mittelmeer kommen. Geplant sind demnach „Barrieren oder Netze“.

Griechenland will vor seinen Küsten mit „schwimmenden Schutzsystemen“ gegen Flüchtlinge vorgehen. Das griechische Verteidigungsministerium veröffentlichte am Mittwoch eine Ausschreibung für die Installation von Absperrmechanismen in der Ägäis, die im „Notfall“ gegen aus der benachbarten Türkei kommende Flüchtlinge eingesetzt werden sollen.

Es soll sich dabei um „Barrieren oder Netze“ mit einer Länge von knapp drei Kilometern handeln, die von den griechischen Streitkräften angebracht werden sollen.

Zunächst sei ein Versuch geplant, sagte Verteidigungsminister Nikos Panagiotopoulos. „Wir wollen sehen, ob das funktioniert und wo und ob es eingesetzt werden kann“, so Panagiotopoulos im Nachrichtensender Skai am Donnerstagmorgen. Die konservative griechische Regierung will auch 1200 neue Grenzpolizisten einstellen und baut geschlossene Registrier- und Abschiebelager auf den Inseln im Osten der Ägäis.

Die Systeme sollen nach Angaben der Behörden einen halben Meter aus dem Wasser ragen und mit blinkenden Lichtern ausgestattet sein. Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich laut der Ausschreibung auf eine halbe Million Euro. Weitere Details teilten die Behörden zunächst nicht mit.

Die griechische Presse verglich die geplanten Absperrungen technisch mit den Barrieren gegen Ölteppiche im Meer. Die Ausschreibungen waren am Vortag auf der Homepage des Verteidigungsministeriums veröffentlicht worden. Beobachter in Athen bezweifelten, das die Barrieren Schleuser und Migranten davon abhalten könnten, die griechischen Küsten zu erreichen.

[„Wir haben Angst, dass es wieder wird wie 2015 – lesen Sie hier einen Bericht über die aktuelle Situation auf den griechischen Inseln.]

Seit 2015 erhält das griechische Einwanderungsministerium von der Armee logistische Unterstützung bei der Bewältigung der durch die Ankunft von Flüchtlingen entstehenden Aufgaben.

Die Zahl der Migranten aus der Türkei ist 2019 stark gestiegen

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hatte 2019 die Zahl der Migranten, die illegal aus der Türkei nach Griechenland kamen, deutlich zugenommen. Waren es 2018 gut 50.500 Menschen gewesen, so kamen im vergangenen Jahr gut 74 600 aus der Türkei. Die Registrierlager auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos sind für nur rund 7500 Menschen gebaut und heillos überfüllt. Die Menschen leben dort unter miserablen Bedingungen.

Nach der Verschärfung der Asyl- und Aufenthaltsverfahren für Flüchtlinge in Griechenland will die konservative Regierung des griechischen Regierungschefs Kyriakos Mitsotakis auch die Rückführung von Menschen beschleunigen, die „keinen internationalen Schutz benötigen“ oder deren Asylanträge abgelehnt wurden. Menschenrechtsorganisationen lehnen diese Maßnahmen entschieden ab. (AFP/dpa)

Quelle: Tagesspiegel.

Jan 29

Vergewaltigungskultur in Türkei: Vergewaltiger straffrei, wenn sie Opfer heiraten

Türkei-Präsident Recep Tayyip Erdogan (65)Foto: Uncredited / dpa

Die Erdogan-Regierung versucht es ein zweites Mal! Die islamisch-konservative Regierungspartei AKP will diese Woche im türkischen Parlament einen Gesetzentwurf vorlegen, der vorsieht, dass Männer, die Minderjährige vergewaltigen, straffrei bleiben sollen – wenn sie ihr Opfer anschließend heiraten!

Die einzige Voraussetzung: Die Ehe muss einvernehmlich eingegangen werden.

Schon 2016 hatte die Partei den Entwurf vorgelegt, nach wütenden Protesten und Intervention von Staatschef Recep Tayyip Erdogan (65) dann aber wieder zurückgezogen. Jetzt der zweite Anlauf!

Wie die britische Zeitung „Independent“ berichtet, will man mit dem Plan Hunderte verurteilte Männer unter der Bedingung freilassen, dass sie ihre Opfer heiraten. Die Zahl der Männer wird aktuell auf 4000 geschätzt.

Ob der Entwurf eine Altersuntergrenze der Opfer vorsieht, ist noch nicht bekannt. Aktuell wird ein Täter, der in der Türkei eine Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt, mit mindestens drei Jahren Haft bestraft.

Mit dem Gesetz will die Partei eigenen Angaben zufolge rechtliche Probleme mit den im Land weit verbreiteten Kinderehen lösen. Nachdem der Entwurf vor vier Jahren zurückgezogen worden war, kündigte der damalige Ministerpräsident und AKP-Chef Binali Yildirim an, ihn zusammen mit der Opposition und anderen gesellschaftlichen Gruppen „weiterentwickeln“ zu wollen.

besides the fact that it is legitimising rape the victim will be forced to live her worst nightmare every single day for the rest of her life. ABSOLUTLY MAKES NO SENSE!!! #marryyourrapist
‚Marry-your-rapist‘ bill to be introduced by lawmakers in Turkey https://t.co/uqZnK3jLW7

— Aleena Farooq Shayk (@FarooqAleena) January 25, 2020
Frauenrechtler kritisierten, der Entwurf sei in sich widersprüchlich und bedeute praktisch eine Amnestie für Straftäter. Demnach würde man die Kinderehe und den Kindesmissbrauch legitimieren und eine Straffreiheit für Vergewaltiger garantieren.

Quelle: BILD.

Jan 29

Vertuscht in Chemnitz: Messer- Nigerianer nach brutaler Vergewaltigung in U-Haft

Ein Messerafrikaner in symbolhafter Verwendung

Chemnitz – Nach der Vergewaltigung einer jungen Frau (32) in Chemnitz sitzt nun ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft. Das teilten die Behörden am Mittwoch mit.

Laut Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat bereits am 19. Dezember 2019 gegen 23 Uhr. Die Vergewaltigung wurde der Öffentlichkeit damals allerdings zunächst verschwiegen, „um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden“, so Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart (56) am Mittwoch auf BILD-Nachfrage.

Die Frau war demnach zunächst im Nachtclub „Zukunft“ an der Leipziger Straße – genau wie ihr mutmaßlicher Peiniger, ein 21-Jähriger aus Nigeria. Als sie ging, sei ihr der Asylbewerber gefolgt und habe sie auf einer nahegelegenen Brachfläche an der Matthesstraße vergewaltigt.

Dabei soll er die 32-Jährige mit einem Messer bedroht haben. Als sie flüchtete, habe er sie noch verfolgt und erst von ihr abgelassen, als sie Passanten angesprochen habe. Diese hätten dann mit ihr gemeinsam in einem nahen Hausflur gewartet, bis der Verfolger verschwunden sei.

Mit Hinweisen des Opfers und weiterer Zeugen aus dem Nachtclub konnte der mutmaßliche Täter ermittelt werden. Am 18. Januar wurde er schließlich festgenommen, sitzt seitdem in U-Haft.

„Da der Beschuldigte die Geschädigte während der Tat mit einem Messer bedrohte, muss er im Falle seiner Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren rechnen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. fs

Quelle: BILD.

Jan 28

Propaganda im Ersten: Flüchtling verbrennt in Zelle – ARD berichtet tendenziös

Kleve JVA
Markus van Offern/dpa Die Tür zur Zelle 143 in der Klever Justizvollzugsanstalt.

Ein syrischer Migrant wird wegen einer Verwechslung ins Gefängnis gesteckt. Dort kommt er nach einem Brand in seiner Zelle ums Leben. Journalisten zweifeln die offizielle Version des Geschehens an, Verschwörungstheorien schießen ins Kraut. Doch der Untersuchungsbericht setzt diesen Theorien Fakten entgegen.

Die nordrhein-westfälische Opposition war alarmiert. Monatelang trieben SPD und Grüne die schwarz-gelbe Landesregierung in einer heiklen Polizei- und Justizaffäre vor sich her. Es ging um einen syrischen Migranten (26), der nach einem selbstgelegten Zellenbrand in der JVA Kleve am 17. September 2018 gestorben war.

Aufgrund einer Fahndungspanne durch die Polizei der niederrheinischen Stadt war Amed A. fälschlicherweise verhaftet worden. Weil man ihn für einen Dieb aus Mali hielt, der von der Hamburger Staatsanwaltschaft gesucht wurde, musste der syrische Kurde zwei kurze Haftstrafen für Taten absitzen, die er nie begangen hatte. Ein folgenschwerer Fehler, der schließlich zum Tod des jungen Flüchtlings hinter den Gefängnismauern führte. Seither klärt ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Affäre auf. Neben den rot-grünen Politikern geben insbesondere Medien des Westdeutschen Rundfunks (WDR) die Aufklärer.

ARD-Sender gibt den Ankläger – Bericht setzt Fakten entgegen

Auf die Anklagebank hoben die Öffentlich-Rechtlichen NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sowie dessen Parteifreund und Kollegen aus dem Justizressort, Peter Biesenbach. Immer wieder warteten die investigativen Rechercheure der WDR-Magazine „Westpol“ und „Monitor“ mit neuen Vorwürfen gegen Justiz und Polizei auf. Einer ungeheuerlicher als der andere.

FOCUS Online liegt nun der Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Kleve vor, der auf 290 Seiten akribisch darlegt, dass die Verschwörungstheorien der Reporter mit der ermittelten Beweislage wenig gemein haben. Die Strafverfolger befragten Dutzende Zeugen, ließen etliche Gutachten erstellen, werteten sämtliche Ausländer- und Strafakten im Fall Amed A. aus. Selten ist ein Fall so aufwändig rekonstruiert worden. Ende Oktober 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Kleve sämtliche Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizisten, Vollzugsbeamte und eine Gefängnispsychologin ein. Dagegen hat der Vater des verstorbenen Syrers über seinen Anwalt Beschwerde eingelegt.

Der Report der Staatsanwaltschaft liest sich in Teilen wie eine Anklageschrift gegen die WDR-Medien. So soll etwa ein Zeuge vor der Kamera zu Falschaussagen zum Brandgeschehen verleitet worden sein. Ein Mithäftling des Amed A. bekundete in seiner Vernehmung bei Staatsanwaltschaft und Polizei: Die Sendung des TV-Magazins „Monitor“ entspreche nicht den Tatsachen. Man habe ihm die Antworten in den Mund gelegt. Dafür gab es 300 Euro.

„Monitor“ weist diese Anwürfe auf Anfrage von FOCUS Online zurück. Im Interview habe sich der Zeuge so geäußert wie dargestellt, heißt es. Auch seien ihm keine falschen Formulierungen in den Mund gelegt worden. Zudem habe der Zeuge „bei Nachfragen zu den Zeitabläufen keine sich widersprechenden Aussagen gemacht“, betont die Redaktion. Die 300 Euro seien eine Aufwandsentschädigung für einen Verdienstausfall gewesen.

Doch damit nicht genug: „Monitor“ und „Westpol“ ziehen mit externen Experten das Brandschutzgutachten des Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Kleve in Frage und drehen offenbar die Aussagen eines Zeugen nach ihrem Gutdünken.

Ermittlungen: So hat sich der Brand in der Zelle zugetragen

Erkenntnissen der Ermittler zufolge nehmen die tragischen Ereignisse an jenem 17. September 2018 gegen 18.15 Uhr ihren Lauf.  Nach der Essensausgabe schnorrt sich Amed A. von einem Gefängnisgenossen eine Zigarette. Anschließend kehrt er in seine Zelle mit der Nummer 143 zurück, in der er allein einsitzt.

Vermutlich rollt der Insasse eine Matratze zusammen und platziert sie auf dem unteren Etagenbett. Mit Laken und Bettdecken bildet A. einen Textilhaufen, den er kurz nach 19 Uhr mit einem Feuerzeug entzündet haben muss. Die Flammen breiten sich binnen 15 Minuten aus, der Brand erreicht die Decke mit ihren hoch aufgehängten Gardinen.

Um 19.19 Uhr betätigt Amed A. laut dem Bericht die Rufanlage. Die Meldung geht bei einem JVA-Bediensteten ein, der gerade ein Telefonat eines anderen Gefangenen überwacht. Als der Wachmann sich kurz darauf erkundigt, was denn sei, erhält er keine Antwort. Vielmehr berichten Mitgefangene, dass sie Amed A. just zu jenem Zeitpunkt nach Hilfe rufend am offenen Zellenfenster gesehen hätten. Ein Fehler. Durch das offene Fenster strömt Sauerstoff hinein, der die Flammen weiter entfacht.

So lautet das Resümee des staatsanwaltschaftlichen Gutachters.

Rauch zieht durch den Gefängnis-Trakt, weitere Alarmmeldungen laufen bei der JVA-Zentrale ein. Ein Tumult breitet sich aus. Häftlinge trommeln gegen die Türen. Die Beamten stürmen los, allerdings zunächst in die falsche Etage, weil sie dort den Brandort vermuten. Den Ermittlungen zufolge dauert es dreieinhalb Minuten, ehe sie bei der Zelle 143 anlangen. Als sie die Tür öffnen, taumelt ihnen der schwer verletzte Amed A. entgegen. „Ich bin müde“, stammelt der junge Syrer, während die Beamten ihn aus der Gefahrenzone ziehen und mit Feuerlöschern den Brand bekämpften. Amed A. verlangt nach Wasser.

Befragt zu dem Geschehen, sagt er dann: Einer aus dem dritten Stock habe ihn im „Kopf verrückt gemacht“. Einen Monat später wäre er entlassen worden. Ein Knastkumpel soll aber erzählt haben, dass ihm dann die Abschiebung nach Syrien drohe. War dies das Motiv für die Brandstiftung? Amed A. will nicht zurück in seine Heimat.: Er will in Deutschland bleiben und „ein gutes Leben führen“. Diesen Satz hat er gegenüber einer Freundin bekundet. Amed A. stirbt nach wochenlangem Kampf an seinen schweren Brandverletzungen. Die Strafverfolger aus Kleve halten einen suizidalen Hintergrund für sehr wahrscheinlich, wollen sich aber in ihrem Abschlussbericht nicht festlegen.

Reporter zweifeln offizielle Version zum Brand an

„Monitor“ und „Westpol“ hingegen lassen nicht locker. Beiträge flimmern über den Bildschirm, in dem externe Experten das Brandschutzgutachten des Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Kleve in Frage stellen. Dabei assistiert ein Rechtsmediziner aus Frankfurt/Main, der bezweifelt, dass sich das Geschehen in der Zelle so zugetragen haben kann, wie durch den NRW-Justizminister im Untersuchungsausschuss dargestellt. 15 Minuten in einem geschlossenen Raum, der lichterloh in Flammen steht und eine enorme Hitze ausstrahlt – solch ein Szenario überlebt kein Mensch, so das Fazit der TV-Experten.

Die Politiker der Opposition liefern entsprechende Kommentare zu, in dem sie die kolportierten Zweifel nähren. Tenor: Schuld an der falschen Darstellung über das Brandgeschehen trägt einzig Justizminister Biesenbach. Der Druck auf ihn wächst.

Da hilft es auch nicht, dass der staatsanwaltschaftliche Gutachter in einer ergänzenden Expertise zu dem „Monitor“-Bericht die Ferndiagnose des Fernsehsachverständigen als unzutreffend abkanzelt. Im Haftraum habe es einige Möglichkeiten gegeben sich zeitweilig vor der extremen Hitze zu schützen, referiert der Klever Oberstaatsanwalt Günter Neifer. „So etwa unter dem Tisch.“

In dem Kontext kommt der Gutachter zu folgendem Schluss: „An diesen Aufenthaltsorten hätten die heißen und toxischen Brandgase weniger intensiv auf den syrischen Staatsangehörigen einwirken können.“ Erst durch das spätere Öffnen des Zellenfensters und dem Drücken des Alarmknopfes habe sich der Gefangene die tödlichen Verletzungen zugezogen. Zudem bestätigt ein Rechtsmediziner aus Duisburg in einer Stellungnahme für die Ermittler, dass sich alles so zugetragen haben könnte wie durch die Justiz dargelegt.

Zweifelhafter Umgang mit Zeugenbericht in WDR

Während die Strafverfolger von Selbstmordabsichten des Häftlings ausgehen, wittern die WDR-Reporter einen Skandal. Möglicherweise, so die Nachricht, hätten die Justizvollzugsbeamten viel zu spät reagiert, um Amed A. aus seiner brennenden Zelle zu retten. Der Alarm durch die Rufanalage sei übersehen worden. Auch soll der Gefangene viel früher um Hilfe gerufen haben als offiziell berichtet. Als Zeugen präsentiert „Monitor“ am 6. Dezember 2018 Jan-Hendrik H., einen Mithäftling des verstorbenen Syrers. Der berichtet im Film, dass es bereits kurz nach 19 Uhr Tumulte wegen des Brandes gegeben habe. Gefangene hätten gegen die Zellentüren getrommelt.

Ein Hammer. Denn: Wäre dem so gewesen, hätte die Justiz massiv gelogen. Dann hätten die Vollzugsbeamten die Warnrufe aus dem Trakt fast 20 Minuten lang ignoriert. Der Minister hätte gehen und das Brandgeschehen völlig neu untersucht werden müssen.

Doch nichts davon ist laut dem Report der Staatsanwaltschaft Kleve wahr. In seiner Vernehmung bei Polizei und Staatsanwaltschaft erzählt Ex-Knacki H., was sich tatsächlich bei dem Monitor-Dreh zu getragen haben soll. Über Facebook habe ihn eine TV-Reporterin kontaktiert. Man habe sich in Dortmund getroffen. Jan-Hendrik H. hat nach eigenen Angaben stets betont, dass er nur vom Hörensagen wisse, dass sein syrischer Bekannter gegen 19 Uhr am Fenster um Hilfe gefleht habe. „Die Aufnahmen seien immer wieder neu gemacht worden mit verschiedenen Formulierungen“, zitieren die Ermittler den Zeugen. „Es sei mit der Uhrzeit 19:00 auf ihn eingeredet worden“, heißt es weiter. Aus diesem Grunde habe er letztlich „diese Zeit gesagt“. Man habe ihm „die Antworten in den Mund gelegt.“

Zeugen haben nichts von Hilferufen mitbekommen

Tatsächlich aber hat der Zeuge nach eigenem Bekunden gar nichts von den Hilferufen aus der Brandzelle mitbekommen. Erst gegen 19.30 Uhr will er durch die lauten Tumulte im Gefängnistrakt auf das Geschehen aufmerksam geworden sein. Knapp eine halbe Stunde nach der mutmaßlichen Brandstiftung. Zu jenem Zeitpunkt hatten die Vollzugskräfte Amed A. längst aus der brennenden Zelle geborgen.

Die Schilderung deckt sich mit den Aussagen etlicher Mithäftlinge und Vollzugsbeamter. „Monitor“ kann sich in einer Stellungnahme nicht erklären, wieso der Zeuge in seiner Vernehmung von kurz nach sieben Uhr abends auf halb acht umschwenkte. Im Gespräch mit den TV-Reportern habe Jan-Hendrik H. von sich aus erzählt, „dass der Tumult in der Anstalt kurz nach dem Beginn einer Fernsehserie ausgebrochen sei.“ Also gegen 19 Uhr. Zudem weist die Redaktion daraufhin, dass der Zeuge in einer späteren Sequenz des Beitrags berichtet, dass er in einer Freistunde am Tag nach dem Brand gehört habe, dass Amed A. relativ früh am offenen Zellenfenster um Hilfe gerufen habe. Die strafrechtlichen Nachforschungen legen das Gegenteil nahe.

Die Enthüllungsjournalisten nehmen derweil weiter Fahrt auf. Dieses Mal geht es gegen die Polizei und deren obersten Dienstherrn Herbert Reul. Anfang April 2019 tickert Monitor: Die Verwechslung des Amed A. mit einem gesuchten Dieb aus Mali könnte die Polizei absichtlich vorgenommen haben, um den Syrer weiter in Haft zu halten. Dazu habe man einzig die Datensätze in den Fahndungsdateien INPOL und VIVA manipulieren müssen. Um die These zu stützen, kommt eine ominöse Expertin für Behördendateien ins Spiel, die von einem klaren Fall der Manipulation spricht.

Ermittlungen widerlegen Journalisten

Bald aber stellt sich heraus, dass dies so nicht den Fakten entspricht. Die Ermittlungen ergeben, dass eine Regierungsangestellte der Polizei Siegen, bei der die Akte des Amed A. geführt wurde, dessen Datei im NRW-Fahndungsprogramm VIVA falsch bearbeitet hatte. Dadurch wurden die Personalien des Diebes aus Mali nebst Aliasnamen und Vollstreckungshaftbefehlen im VIVA-Register mit jenen des syrischen Migranten verbunden. Und zwar just zwei Tage bevor die Polizei in Kleve Anfang Juli 2018 Amed A. wegen sexueller Belästigung von vier Frauen an einem Baggersee festnahm.

Da das VIVA-System durch den Fehler der Regierungsangestellten den Verdächtigen als gesuchten Dieb aus Mali ausweist und sich keiner der zuständigen Polizeibeamten die Mühe macht, diese Daten mit den unterschiedlichen Lichtbildern abzugleichen, kommt Amed A. fälschlicherweise in Haft. Eine schwerwiegende Schlamperei der Polizei gewiss, aber mit Sicherheit keine böswillige Absicht, um einen syrischen Flüchtling illegal festzusetzen oder gar in den Tod zu treiben.

Als „Monitor“-Moderator Georg Restle 2018 den ersten Beitrag über den Justizskandal in der JVA Kleve ankündigt, beschreibt der WDR-Mitarbeiter den verstorbenen Häftling als ein unbescholtenes Blatt, der vor den syrischen Bürgerkriegswirren geflohen sei und sich hierzulande nichts habe zu Schulden kommen lassen. Die Wahrheit sieht laut dem Bericht der Staatsanwaltschaft Kleve anders aus.

Am 20. März 2016 reist Amed A. in die Bundesrepublik ein. Bei seiner Anhörung durch die Ausländerbehörde in Burbach spricht er weder von Folter, Gefangenschaft oder erlittener Kriegsverbrechen. Einzig die Angst, zur syrischen Armee eingezogen zu werden, habe ihn zur Flucht veranlasst, lautet seine Aussage. Fortan fällt Amed A. immer wieder durch gewaltsame Zwischenfälle auf. Er nimmt Drogen, mitunter wankt er volltrunken und orientierungslos durch die Straßen. Seine Arme zeugen von massiven Ritzspuren, die er sich selbst beigebracht hat. Eines nachts begrapscht er eine Frau in der Erstunterkunft in Siegen-Burbach und droht ihr Schläge an, sollte sie schreien.

Amed A. gilt fortan als Problemfall. Im Juli 2016 wird sein Asylantrag abgelehnt. Der syrische Kurde begibt sich in psychiatrische Behandlung. Anhand der Schnittverletzungen bescheinigen ihm die Ärzte eine Borderline-Störung. Später attestieren sie ihm einen posttraumatischen Defekt auf Grund seines Drogen- und Alkoholkonsums.

Amed A. gibt unterschiedliche Versionen zu seiner Flucht an

Seine Flüchtlingsgeschichte verändert Amed A. offenbar je nach ärztlicher Befragung: Einem Psychiater erzählt er, dass er nach Schülerprotesten in Syrien drei Jahre in Haft saß.  Am 24. Oktober 2016 soll er nach Ungarn abgeschoben werden, seinem Erstaufnahmeland innerhalb der EU. Doch der Abflugtermin wird abgesagt, da Budapest sich weigert, den Mann zurückzunehmen. Gleich mehrfach ermittelt die Kripo gegen den Mittzwanziger wegen Diebstahls. Um den Ermittlungen zu entgehen, flüchtet Amed A. im späten Herbst 2016 dann doch nach Ungarn. Die dortigen Behörden bitten um Rücknahme, und die hiesigen Stellen erfüllen das Gesuch.

Februar 2017 befindet sich Amed A. erneut in Deutschland und fällt erneut wegen kleiner Delikte auf. Mitunter fährt der Asylbewerber schwarz mit der Deutschen Bahn, in seinen Taschen finden sich mehrere Tütchen Marihuana. Zwei Mal begibt er sich in die Psychiatrie in Bedburg-Hau, wo er neue Horrorgeschichten erzählt. So sollen drei Polizisten in Syrien seine Freundin gekidnappt und vergewaltigt haben. Als er diese mit einem Messer angriffen habe, sei er in den Knast gewandert und monatelang gefoltert worden. Dann habe er unter den steten Bombenattacken auf das Gefängnis gelitten. Er sei geflohen und in der Türkei an Tuberkulose erkrankt. Ein anderes Mal behauptet Amed A., dass er aus Libyen komme, ein weiteres Mal aus Algerien. Ein Arzt bezeichnet ihn als unreif, unehrlich und depressiv.

Am 18. Oktober 2017 gerät A. in den Verdacht der räuberischen Erpressung. Er soll einen Mann geschlagen und sein Handy gestohlen haben. Zum ersten Mal kommt der damals 25-Jährige in Untersuchungshaft. Beim Amtsrichter droht der Delinquent, sich umzubringen, sollte er ins Gefängnis müssen. Und so kommt er bald wieder frei. Immer wieder fällt Amed A. auf. Mal schneidet er sich mit einem Rasiermesser die Pulsadern auf, mal randaliert er im Deutsch-Kurs oder prügelt sich als Schwarzfahrer mit der Bundespolizei. Als die Stadt Geldern ihm einen Betreuer ob seiner seelischen Probleme an die Seite stellen will, lehnt Amed A. ab.

Inzwischen hat er einen subsidiären Schutzstatus erhalten. Das heißt, der Syrer kann in Deutschland solange bleiben, bis ihm in seinem Heimatland keine Gefahr mehr für Leib und Leben droht.  Zu seinem Vater, der in Hamburg lebt, lehnt er jeglichen Kontakt ab. Der verstehe ihn nicht und missbillige seinen Drogenkonsum, erklärt Amed A. gegenüber Bekannten und Mithäftlingen. Auch als der junge Syrer im Sommer/Herbst 2018 wegen der Personenverwechslung hinter Gittern sitzt, meldet er sich weder bei seinem Hausanwalt, der ihn bisher stets in ausländerrechtlichen Angelegenheiten vertreten hat, noch bei seiner Familie. Sein Knastkumpel Jan-Hendrik H. bietet ihm an, einen Brief an den Vater zu schreiben. Doch Amed A. winkt ab. Er will keinen Kontakt.

Auf der Beerdigung trägt Vater Zaher A. einen weißen Umhang, auf dem eine Frage zu lesen ist. Während Männer den Sarg seines Sohnes, behängt mit der kurdischen Fahne, zu Grabe tragen, gleiten Kameras über die Anklage hinweg: „Wer ist der Mörder unseres Sohnes?“. Als der Beitrag endet, verspricht „Monitor“-Moderator Restle: „Wir bleiben dran.“

 Quelle: Focus.

Jan 28

Voerde: Frau vor Zug gestoßen- Armutsasylant kommt zur Strafe in Luxus Psychiatrie

Prozess um tödlichen Stoß vor Zug in Voerde

Kaum ist das Urteil gesprochen, blickt sich der Angeklagte in aller Ruhe um. Eine Regung ist nicht zu erkennen. Als die Wachtmeister ihn später in Handschellen aus dem Gerichtssaal führen, geht er fast schon gelassen mit.

Rund sechs Monate ist es her, dass der 28-Jährige auf dem Bahnhof im niederrheinischen Voerde eine Frau vor einen fahrenden Zug gestoßen hat. Ein heimtückischer Mord, befindet das Duisburger Schwurgericht am Dienstag und weist den Angeklagten auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie ein.

Verurteilt werden konnte der in Deutschland geborene Serbe nicht. Der neunfache Familienvater ist psychisch schwer krank und gilt als schuldunfähig. Richter Joachim Schwartz sprach am Dienstag von einer „verstörenden Tat“. Der Angeklagte habe die 34-Jährige mit voller Wucht vor den einfahrenden Zug gestoßen. Die Mutter einer Tochter war noch im Gleisbett gestorben. Eine Zugbegleiterin, die vorne neben dem Zugführer stand, hatte die Frau noch wahrgenommen. „Wir haben ein lächelndes Gesicht gesehen“, hatte sie den Richtern bei ihrer Zeugenvernehmung gesagt.

„Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit vor einem derart gefährlichen Täter geschützt wird“

„Es war eine grauenvolle Tat, die für Angst in den Köpfen der Menschen sorgt“, befand auch Anwalt Til Heene, der im Prozess den Bruder der Getöteten vertreten hat. Dass der 28-Jährige nicht wegen Mordes verurteilt werden könne, damit müsse die Familie nun leben. Das könne sie auch. Schließlich bringe auch eine Bestrafung das Opfer nicht zurück. „Wichtig ist, dass die Öffentlichkeit vor einem derart gefährlichen Täter geschützt wird“, sagte Heene.

Es hätte offenbar jeden treffen können an jenem Morgen des 20. Juli 2019. Vor der Tat gab es keinen Kontakt zwischen Täter und Opfer. Ein Zeuge hatte vor Gericht vorgemacht, mit welcher Wucht der 28-Jährige von hinten zustieß. Die Verteidigerin hatte sich für das Experiment freiwillig zur Verfügung gestellt und war regelrecht nach vorne katapultiert worden. „Sie wurde im freien Flug über mehrere Meter weggeschleudert und musste auf der anderen Seite des Saales aufgefangen werden“, erklärte Richter Schwartz.

„Ich schubse keine Frauen“

Mord aus Mordlust hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich angenommen, war im Laufe des Prozesses aber davon abgerückt. Heimtückisch sei die Tat jedoch auf jeden Fall gewesen. Das sahen auch die Richter so. Die 34-Jährige habe dem Täter keinerlei Anlass gegeben und den Angriff nicht kommen sehen. Das Motiv bleibe unklar.

Hintergrund der Tat ist nach Überzeugung der Richter die schwere psychische Erkrankung des 28-Jährigen. Er leide unter Schizophrenie. Die Steuerungsfähigkeit sei erheblich vermindert, vielleicht sogar komplett aufgehoben gewesen.

Der 28-Jährige selbst hatte im Prozess jegliche Absicht bestritten. „Ich schubse keine Frauen“, teilte er den Richtern über seine Verteidigerin mit. Es sei ihm an dem Tag schlecht gegangen, sein Kopf habe sich gedreht. Er sei getorkelt, habe sich vielleicht abstützen wollen. Diese Version hielt das Duisburger Schwurgericht jedoch für widerlegt.

Möglicherweise muss der Täter sogar für den Rest seines Lebens in der geschlossenen Psychiatrie für Straftäter bleiben. „Eine Wunderheilung ist zwar theoretisch möglich“, sagte Anwalt Heene, „aber sehr unwahrscheinlich.“

Quelle: Focus.

Jan 27

Stuttgart: Südländer geht 9- Jähriger an die Wäsche

Symbolbild

Ein Migrant machte sich an ein kleines Kind heran, dazu verwendete er eine Perfide Taktik!

Ein unbekannter Mann hat am Samstagabend (25.01.2020) an der Dessauer Straße ein neun Jahre altes Mädchen offenbar sexuell bedrängt. Die Neunjährige ging gegen 18.10 Uhr von der Bushaltestelle Dessauer Straße über einen Fußweg zur Straße Auf der Steig, als der Unbekannte an ihr vorbeirannte und auf ihrer Höhe mutmaßlich absichtlich eine Geldbörse fallen ließ. Das Kind bemerkte dies und rief dem Mann hinterher. Er kam zurück und hob die Geldbörse auf, während das Mädchen weiterging. Unmittelbar darauf hielt der Mann die Neunjährige an und fragte, ob sie etwas aus dem Geldbeutel genommen habe. Nachdem das Mädchen dies verneint hatte, öffnete der Unbekannte den Jackenreißverschluss des Mädchens und begann, sie abzutasten. Dabei berührte er das Mädchen mehrfach unsittlich über der Kleidung bevor er weiterging. Die Neunjährige ging weiter und erzählte ihrer Mutter von der Begegnung, die anschließend die Polizei alarmierte. Der Tatverdächtige soll zirka 165 Zentimeter groß und etwa 30 bis 40 Jahre alt sein. Er soll eine normale Statur und ein südländisches Aussehen gehabt haben. Er sprach Hochdeutsch und hatte einen leichten Kinnbart. Zur Tatzeit soll er eine schwarze Kapuzenjacke, eine schwarze Sporthose und schwarze Schuhe getragen haben. Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Jan 27

Iraner bittet Frau um eine letzte Umarmung, dann sticht er zu

Düsseldorf – Er sitzt im Rollstuhl, bekommt durch einen Schlauch Sauerstoff in die Nase: David D. (74) ist schwer krebskrank. Und steht jetzt wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Düsseldorf.

Heimtückisch bat er die Ehefrau (41) am 3. August um eine letzte Umarmung, holte ein Fleischermesser unter dem Kopfkissen hervor und schnitt ihr in den Hals – so die Anklage.

Der Maschinenbau-Ingenieur, laut eigenem Facebook-Profil „Prof. Dr.“, stammt aus dem Iran, lebt sei 40 Jahren in Deutschland. 2002 heiratete er Neida T., das spätere Opfer. Mit ihr hat er zwei Kinder. Sie sagt vor Gericht: „Ich war nie glücklich. Er hat mich behandelt wie seine Putzfrau.“

Dann sei ihr Mann an Krebs erkrankt. Acht Jahre habe sie ihn gepflegt und sich um die beiden gemeinsamen Söhne gekümmert, aber dennoch nicht einmal ein eigenes Handy besitzen dürfen. Ihr Mann sei extrem eifersüchtig gewesen, und es sei immer schlimmer geworden. Dabei habe sie ihn nie betrogen, beteuert sie.

Zwei Wochen vor dem Verbrechen trennte sie sich von ihm. Dann der Tat-Tag: „Er wollte eine Aussprache und schlug vor, gemeinsam Selbstmord zu begehen. Ich habe das abgelehnt. Dann sagte er, Komm, lass Dich noch mal umarmen. So wie früher‘!“

Sie habe sich zu ihm ins Bett gelegt – mit dem Rücken auf seine Brust. Weil ihr Mann merkwürdige Bewegungen gemacht und ihr ans Kinn gegriffen habe, habe sie ein ungutes Gefühl beschlichen. „Hast du Schmerzen, soll ich dich massieren“, habe sie ihn noch gefragt, doch er habe verneint.

Dann habe sie ein Brennen an ihrem Hals gespürt und das Messer gesehen. „Ich gucke keine Horrorfilme und war plötzlich selbst in einem“, so die 40-Jährige. Sie habe seinen Arm mit aller Kraft weggedrückt und um Hilfe geschrien. Ihr Sohn habe ihren von den Schreien alarmierten Nachbarn in die Wohnung gelassen. Der habe dem Mann das Messer wegnehmen können.

David D. gilt als nicht vorbestraft, räumt aber ein, früher einmal größeren Ärger mit dem Finanzamt gehabt zu haben. Genauer wird er nicht, aber aus der Sache resultierten sieben Millionen D-Mark Schulden beim Fiskus, die noch nicht getilgt seien. Er schweigt zur Tat. Der Prozess geht weiter.

Quelle: BILD.

Jan 26

Syrer ermordet christlichen Freund der Schwester in Salzgitter

In einem Hinterhof fallen in der Dunkelheit plötzlich Schüsse. Das Opfer hat keine Chance und stirbt noch am Abend im Krankenhaus. Nun steht ein 33-Jähriger vor Gericht, der offenbar mit der Beziehung seiner Schwester zu einem Christen nicht einverstanden war.

Ein Jahr nach den tödlichen Schüssen in einem Hinterhof in Salzgitter steht der Mordprozess gegen einen 33-Jährigen am Braunschweiger Landgericht vor dem Abschluss. Dem Syrer wird vorgeworfen, den aus dem Irak stammenden Lebensgefährten seiner Schwester am 26. Januar 2019 auf einem Parkplatz getötet zu haben, weil er die Beziehung nicht duldete.

Laut Anklage war das Ziel die Wiederherstellung der Ehre seiner muslimischen Familie. Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich um Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. (Az: 9 Ks 7/19)

Täter soll seinem Opfer aufgelauert haben

Die Freundin des späteren Opfers war laut Anklage wegen der familiären Probleme im Herbst 2018 an einen unbekannten Ort geflohen. Ihr Bruder habe die Beziehung nicht akzeptiert, weil seine Schwester vom muslimischen Glauben abgefallen sei. Ihr Konvertieren stand im Raum. Im Friseursalon des Irakers in Seesen bei Goslar soll der Angeklagte ihm im November dann direkt mit dem Tod gedroht haben.

Am Tattag soll er dann das Haus seiner Familie mit der Ankündigung verlassen haben, die Ehre nun zu retten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wusste er genau, wo der 25-Jährige sein Auto abends parkte, und lauerte ihm dort in der Dunkelheit auf. Die Mutter des Opfers hörte die Schüsse am Telefon.

Polizisten sichern Spuren an einem Parkplatz, wo ein 25-jähriger Mann durch Schüsse tödlich verletzt wurde.

Angeklagter schweigt

Beim Prozessauftakt im August schwieg der mutmaßliche Täter zu den Vorwürfen und blieb auch im weiteren Verlauf dabei. Derzeit wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Im Anschluss an die Vorstellung dieses Gutachtens seien die Plädoyers vorgesehen.

Das Urteil könnte dann am 13. Februar fallen.

 Quelle: haz.

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