Es erscheint bizarr, ist aber trotzdem Realität: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten nicht für Asylbewerber. Das erfuhr die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundesinnenministerium. Seit Anfang der Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr …
In Deutschland fehlen Millionen Schutz-Masken, Ärzte behandeln Corona- Patienten gänzlich ohne Mundschutz. Der Gesundheitsminister verschenkt die fehlenden Masken aber an Italien. Auffällig: Ganz normale italienische Bürger verfügen über solche Masken. Keine Frage, die Seuche grassiert in Italien am stärksten, Hilfe ist angesagt und angebracht. Die Frage ist nur, wer die Hilfe leisten kann und woher …
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schlägt den Einsatz von Asylbewerbern auf deutschen Feldern vor. Sie sollen den Wegfall von Saisonarbeitskräften abfedern. Sie fordert, ihnen die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Um den akuten Mangel an osteuropäischen Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft abzumildern, schlägt Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) den Einsatz von Asylbewerbern vor. „Eine weitere Option zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe könnte […]
Lebenslange Haft: Ali K. (44) ist der Mörder von Georgine Krüger (14). Die Schülerin verschwand 2006 spurlos. Jetzt verurteilte das Landgericht nach 46 Prozesstagen ihren Nachbarn aus der Stendaler Straße in Moabit. Richter Michael Mattern: „Er hat Georgine vergewaltigt und sie erwürgt, um das zu verdecken.“ Ali K. zeigte keine Regung, kein Gefühl. Er schwieg in …
Der Tatort der blutigen Axtattacke in Schwabing: Die Kreuzung der Gernotstraße an der Ecke Burgunderstraße. Foto: Daniel von Loeper Am Sonntag hat ein Fußgänger einen Autofahrer mit einem Beil schwer verletzt. Zwei Tage später konnte die Polizei den Verdächtigen finden und festnehmen. Schwabing – Was für ein Horror. Ein Fußgänger läuft einem Autofahrer an einer Kreuzung …
Die Zuwanderung führt auch zu mehr Arbeitslosen mit Migrationshintergrund. Das belegen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Sie weist aber auch darauf hin, dass die Zahlen kein ganz exaktes Bild der Wirklichkeit liefern. Quelle: WELT
Laut Bundesagentur für Arbeit ist auch durch die Asylzuwanderung der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund gestiegen. Bei den erwerbsfähigen Leistungsbeziehern sogar auf 57 Prozent. Allerdings ist die Angabe zum Migrationshintergrund freiwillig.
Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an den rund 2,3 Millionen Arbeitslosen in Deutschland hat einen Höchstwert erreicht. Die entspreche Quote liegt inzwischen bei 46 Prozent, wie aus einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 5. Februar hervorgeht, die WELT AM SONNTAG vorliegt.
Unter den 4,1 Millionen sogenannten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt der Anteil der Migranten sogar bei 57 Prozent. In dieser Kategorie sind neben den Arbeitslosen vor allem auch Aufstocker enthalten, also Menschen, die vom Jobcenter ergänzende Leistungen erhalten, weil ihr Erwerbseinkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.
In den vergangenen fünf Jahren gab es einen deutlichen Anstieg der Migrantenanteile. Vor Beginn der Migrationskrise, Ende 2013, lag der Wert unter den Arbeitslosen bei 36 Prozent, jener unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 43 Prozent. Der Bundesagentur zufolge muss dieser Anstieg „vor dem Hintergrund der sich verändernden Zusammensetzung der sehr heterogenen Gruppen von Personen mit Migrationshintergrund“ gesehen werden.
„Der Anstieg der Zahl von arbeitslosen Geflüchteten“ beeinflusse die Gesamtentwicklung maßgeblich. So ist die Gruppe der „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext von Fluchtmigration“ auf 591.000 (Dezember 2018) angewachsen.
Als diese Kategorie im Juni 2016 erstmals erhoben wurde, wurden noch 291.000 gezählt. Mit „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ werden in der BA-Statistik Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge zusammengefasst. Nicht enthalten sind nachgezogene Angehörige und ehemalige Asylbewerber, die eine Niederlassungserlaubnis erhalten haben.
Ein Viertel der Bevölkerung mit Mitgrationshintergrund
Die Nürnberger Behörde verweist darauf, dass die Daten ihrer Auswertung möglicherweise kein ganz exaktes Bild der Wirklichkeit lieferten. Die Begründung: Die Angabe zum Migrationshintergrund ist freiwillig. Angaben machten lediglich 79 Prozent der Leistungsbezieher.
Nach amtlicher Definition hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. 24 Prozent der Bevölkerung erfüllen dieses Kriterium, etwa jeder Zweite in dieser Gruppe besitzt einen deutschen Pass.
Moslemischer Armutsflüchtling spuckt einfach Frauen an
Ein Armutsasylant fuhr wieder mal schwarz, in der Kontrolle spuckte er der armen Frau einfach ins Gesicht
Es ist ja nichts neues, Armutsflüchtlinge aus Afrika und Araber pöbeln und spucken zu Hauf an diversen Hotspots herum. Immer wieder kommt es bei Fahrkarten oder Ausweiskontrollen zu handfesten Schlägereien und Spuckattacken. Die Polizei hat deshalb seit 2015 – dem Höhepunkt der arabischen Männerflut – eigens sogenannte „Spuckschutzhauben“ eingeführt. Eine solche hätte sich wohl auch die junge Zugbegleiterin gewünscht, die am Donnerstag einen Schwarzafrikaner kontrollierte.
Eine absolut ekelerregende Erinnerung an ihren Dienst musste die 28-jährige Zugbegleiterin der Kurhessenbahn mit nach Hause nehmen. Beim Halt in Wolfhagen (Strecke Kassel-Korbach) traf die Bahnmitarbeiterin auf einen bereits bekannten Asylbewerber, der nach Zeugenangaben mehrfach versuchte, ohne Ticket mit dem Zug zu fahren. Statt der gültigen Fahrkarte zeigte er immer seinen Hausausweis des Asylbewerberheimes vor.
Immer wieder pöbelte der Afrikaner und fuhr notorisch schwarz
Beim Halt im Bahnhof Wolfhagen wollte der 35-Jährige Nigerianer erneut mit dieser Masche mit dem Zug fahren. Als die Bahnmitarbeiterin den Mann erkannte und er wiederholt kein gültiges Ticket besaß, verweigerte sie ihm den Zutritt und die Mitfahrt in ihrem Zug.
Daraufhin beschwerte sich der 35-Jährige Pöbelasylant lautstark und drohte der Bahnmitarbeiterin. Als diese es mit der Angst bekam und die Zugtüren schloss, spuckte ihr der Nigerianer plötzlich mitten ins Gesicht. Die Bahnmitarbeiterin verständigte daraufhin sofort die Bundespolizei.
Bundespolizisten trafen den Mann noch am Bahnhaltepunkt Wolfhagen an. Auf Vorhalt gab er die Tat zu. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Asylbewerber ein Strafverfahren eingeleitet. Nach der Identitätsfeststellung kam der Mann wieder frei.
Quelle: Truth24.net
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Der Tatverdächtige wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. (Symbolbild)
Bad Kissingen – Bei einem nächtlichen Streit vor einer Diskothek im unterfränkischen Bad Kissingen hat ein 20-Jähriger einen 16-Jährigen niedergestochen.
Der Teenager wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen.
Schon in der Disco war es am frühen Samstagmorgen zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen gekommen. Kurz vor 2 Uhr am Morgen trafen sich die Kontrahenten dann auf dem Parkplatz vor dem Club.
Wie die ersten Ermittlungen ergaben, zog bei dem folgenden Handgemenge der 20-Jährige ein Messer und stach mehrfach auf den 16-Jährigen ein.
Der Sicherheitsdienst der Disco hielt den Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die Verletzungen des Opfers sind laut Polizei schwer, aber nicht lebensgefährlich.
Der Tatverdächtige, bei dem es sich mutmaßlich um einen Syrer handelte, konnte nach einer Blutentnahme auf Weisung der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Schon in der Disco war es zu Streitigkeiten gekommen – draußen folgte die Bluttat! (Symbolbild)
Alles begann 2014, erzählt Margarita Kaufmann, die Sozialdezernentin der Stadt Hagen. Damals wurde die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Staaten wie Polen, Lettland und Tschechien auch auf Rumänien und Bulgarien ausgeweitet. Seitdem strömen Rumänen in die nordrhein-westfälische Stadt mit ihren 190.000 Einwohnern.
Etwa 4500 leben derzeit in Hagen, sagt Kaufmann im Gespräch mit FOCUS Online. Hier seien die Mieten niedrig, es gebe viel Wohnraum. Daher seien nach und nach immer mehr Menschen hierhergekommen. „Darunter sind auch tausende Roma“, erzählt die Sozialdezernentin.
Die Hälfte der Einwohner des rumänischen Dorfes Toflea lebe nun in Hagen. Doch während die Integration der syrischen Flüchtlinge, die 2015 und 2016 nach Deutschland kamen und hier leben, gut gelinge, gebe es bei den Roma Probleme. „Wir stehen vor massiven Herausforderungen“, sagt Kaufmann.
Integration der Roma schwierig
Das liege an mehreren Hürden. Zum einen fehle einem Teil der Roma schlicht der Wille zur Integration, erklärt Kaufmann. „Sie bleiben unter sich und suchen kaum Kontakt zu den Einheimischen.“ Daraus folgt eine Ballung in bestimmten Stadtgebieten. Und daraus wiederum ergeben sich Probleme, etwa durch Lärmbelästigungen oder Müllberge in den Hinterhöfen. Die Roma seien es aus Rumänien nicht gewohnt, ihren Müll in Tonnen zu entsorgen oder ab einer bestimmten Uhrzeit leiser zu sein. „Das stört die Anwohner natürlich“, erklärt die Sozialdezernentin.
Die Integration sei auch problematisch, weil „der Großteil nicht einmal eine grundlegende schulische Bildung hat“, erklärt Kaufmann. Die Menschen haben es somit schwer, eine Arbeit zu finden, und sind zu großen Teilen auf Sozialleistungen angewiesen – und das belastet die Kassen. Zwar würden sich viele Roma ein neues Leben aufbauen wollen, doch eine Arbeit zu finden sei oftmals sehr schwierig. Außerdem gebe es massive Sprachbarrieren: „Viele Roma sprechen kaum Rumänisch, geschweige denn Deutsch oder Englisch. Und wir haben hier niemanden, der Romanes, die Sprache der Roma, spricht“, so Kaufmann. Das erschwere die Integration und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zusätzlich.
Lösungsansätze trotz wenig Geld
Wie also geht Hagen mit dieser Herausforderung um? „Da wir hier jeden Euro umdrehen müssen, ist das nicht einfach“, sagt Kaufmann. Natürlich gebe es Sozialarbeiter, die sich der Probleme der Menschen annehmen. Doch es gebe zu wenige, für weitere fehle das Geld. Also sind „kreative Lösungen“ gefragt: Etwa gemeinsame Putz- und Reinigungsaktionen, bei denen sich Deutsche und Roma näherkommen. Einmal im Jahr würde auch ein Festival veranstaltet, auf dem die Roma ihre Kultur vorstellen und traditionelle Speisen zubereiten. „Diese Menschen freuen sich, dass sich jemand für sie interessiert und sie teilhaben lässt“, ist Kaufmann überzeugt.
Ganz wichtig sei daher persönlicher Kontakt mit den Menschen. Nur so würden sie ihre Scheu verlieren. Diese zeige sich etwa auch beim Weg zur Schule: „Es war ein riesiges Problem für die Eltern, als die Kinder ohne sie mit einem Bus in den Unterricht gebracht werden sollten. Sie hatten Angst, dass wir ihnen ihre Kinder wegnehmen“, erzählt Kaufmann. Das sei im Rumänien unter Diktator Ceausescu durchaus vorgekommen. Erst, als die Eltern mitfahren durften und sich davon überzeugen konnten, dass alles in Ordnung war, habe sich die Situation entspannt.
Dieses Misstrauen ist zu großen Teilen auf Diskriminierungen und Rassismus zurückzuführen, die die Roma früher und auch heute noch erfahren. Die „Zigeuner“, wie die Roma abwertend genannt wurden, werden vielerorts an den Rand der Gesellschaft gedrängt und separiert. Angehörige der Minderheit fristen oftmals ein Leben in Armut und Elend.
Mitfühlende und wertschätzende Kommunikation wichtig
Um das zu ändern, sei viel Flexibilität und Bereitschaft notwendig, sich auf die Menschen einzulassen, sagt die Sozialdezernentin. So habe man etwa festgestellt, dass Bußgelder, etwa weil Familien ihre Kinder nicht in die Schule schicken, keine Wirkung haben. „Wir müssen stattdessen jemanden hinschicken, der den Eltern die Schulpflicht und überhaupt die Vorteile von Schule und Bildung erklärt. Viele Roma haben nie eine Schule von innen gesehen, da fehlt einfach das Bewusstsein.“ Mitfühlende und wertschätzende Kommunikation sei wichtig, um das Vertrauen der Menschen zu gewinnen und sie von den Vorteilen der Schule zu überzeugen.
Jürgen Schäfer, evangelischer Pfarrer im Hagener Stadtteil Haspe, sieht die Stadt auf einem guten Weg. „Es hat sich schon viel getan, es geht voran.“ Maßnahmen wie Müllsammeln oder städtische Besuche bei Migranten-Familien wirken, sagt er im Gespräch mit FOCUS Online. Trotzdem seien noch nicht alle Probleme gelöst. „Es gibt noch einiges zu tun“, sagt Schäfer. Doch generell habe sich die Lage entspannt.
Doch das alles kostet Zeit und vor allem Geld. Und letzteres hat Hagen nicht im Überfluss. Die schwer vom Strukturwandel gebeutelte Stadt ist laut Kaufmann „an der finanziellen Belastungsgrenze“. Daher wünscht sie sich Unterstützung von Bund und Land. „Wir machen das Beste aus den vorhandenen Mitteln, doch mit mehr Mitteln würde natürlich alles schneller gehen.“ Dann könnte sich die Stadt mehr Sozialarbeiter leisten und mehr Projekte finanzieren. Doch trotz eingeschränkter Mittel sieht Kaufmann klare Fortschritte. „Zwar haben wir noch einen weiten Weg vor uns, aber wir sind nicht hilflos!“
Ein 33-Jähriger hat ein Ehepaar in Donauwörth mit einem Messer angegriffen – der Familienvater starb. Der Täter sitzt wegen versuchten Mordes in U-Haft.
Zwischen den Blutlachen liegt ein einsamer Turnschuh, ein paar Kleidungsstücke sind verstreut – es sind die Spuren einer Gewalttat, die sich am frühen Freitagmorgen in einem Innenhof zwischen Mehrfamilienhäusern in der Bahnhofsstraße in Donauwörth abgespielt hat. Gegen 7.15 Uhr hat ein 33-jähriger Bewohner dieses Hauses auf ein Ehepaar eingestochen. Der Mann und die Frau mit indischer Abstammung wurden lebensgefährlich verletzt. Noch am Freitag starb der Mann an den Folgen der Attacke.
Der Mann aus Guinea und die Eheleute lebten viele Jahre im gleichen Haus. An diesem Morgen aber gerieten sie aneinander. Der Streit eskalierte wohl und Anwohner berichten, dass der 33-Jährige auf die Ehepartner einschlagen würde und ein Messer bei sich habe. Mit diesem Küchenmesser stach der Afrikaner mehrfach auf den 49-jährigen Mann und die 43-jährige Frau ein. „Die Attacke war sehr massiv“, sagt Rainer Pabst, erster Polizeihauptkommissar beim Polizeipräsidium Schwaben Nord. Vor allem der Mann hat den Gewaltausbruch des 33-Jährigen wohl besonders abbekommen. Das Messer traf neben dem Körper auch die Kopfregion. Er musste vor Ort reanimiert werden und wurde anschließend mit dem Krankenwagen in die Uniklinik Augsburg gebracht. Am Freitag erlag er seinen schweren Verletzungen.
Messerattacke in Donauwörth: Täter sitzt in U-Haft
Auch die Ehefrau des 49-Jährigen hat lebensbedrohliche Verletzungen davongetragen. Sie wurde mit dem Hubschrauber in die Uniklinik geflogen. Wie die Polizei am Samstag mitteilte, schwebt sie mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr. Sie befindet sich dennoch weiterhin auf der Intensivstation. Die Kinder des Ehepaars werden derzeit vom Jugendamt Donauwörth betreut und sollen in einer Pflegefamilie untergebracht werden, bis sich der Zustand ihrer Mutter wieder verbessert hat.
Mehrere Nachbarn hatten die Polizei alarmiert. Der Tatort ist von den oberen Stockwerken der Mehrfamilienhäuser gut einsehbar. Dort konnten die Beamten der ersten Streife vor Ort den Täter festnehmen. Er leistete keinen Widerstand. Die Tatwaffe, ein herkömmliches Küchenmesser, wurde vor Ort sichergestellt. Der 33-Jährige wurde auf der Wache der Polizeiinspektion Donauwörth vernommen und am Nachmittag dem Haftrichter am Amtsgericht Augsburg vorgeführt. Er sitzt nun in Untersuchungshaft. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Ermittler gehen also davon aus, dass der Afrikaner vorsätzlich gehandelt hat.
Donauwörth: Hat der mutmaßliche Täter einen islamistischen Hintergrund?
Während des Tages war die Spurensicherung der Kriminalpolizei Dillingen mit mindestens 20 Beamten vor Ort. Sie dokumentierten die Spuren der Tat und riegelten den Innenhof mit Sperrbändern ab. Im Laufe des Vormittags – die Meldung über den Gewaltausbruch hatte sich bayernweit schnell verbreitet – kamen immer wieder Fernsehteams in die Bahnhofsstraße.
Das Motiv des Täters ist bisher unklar. Zwar haben wohl Zeugen ausgesagt, der Afrikaner hätte während der Tat etwas gerufen, was einen islamistischen Hintergrund vermuten lassen könne. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Dillingen haben allerdings keine Hinweise in diese Richtung gebracht. Der Festgenommene habe keinerlei Verbindungen zum Islamismus, erklärt Rainer Pabst.
Frankfurt (Oder) (MOZ) Der Frankfurter Oberbürgermeister René Wilke (Linke) hat die erste Ausweisung gegen einen verurteilten Straftäter verfügt. Dabei handelt es sich nach MOZ-Informationen um einen 25-Jährigen aus Pakistan, der im Oktober vorigen Jahres nach einer Messerstecherei zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Über den Abschluss des zweiten Ausweisungsverfahrens informierte die Pressestelle der Stadt am Freitag – das erste war Anfang März ohne Ausweisung eingestellt worden. Aktuell droht noch fünf weitere Flüchtlingen, denen Gewalttaten angelastet werden, die Abschiebung. Der OB hatte die Verfahren im Herbst 2018 nach einem Angriff auf Gäste einer Diskothek einleiten lassen. Anfang der Woche hob das Oberlandesgericht die Haftbefehle gegen vier tatverdächtige Syrer auf, deren Ausweisung ebenfalls geprüft wird.
Im aktuellen Fall kam die Ausländerbehörde zu dem Schluss, dass der Mann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Begründet wird das vor allem mit „erheblichen Rechtsverletzungen“ und rechtskräftigen Verurteilungen wegen einer Reihe von Straftaten. Der Betroffene flüchtete vor sechs Jahren aus Pakistan nach Deutschland und lebte seit 2013 mit einer Duldung in der Asylunterkunft in Frankfurt-Seefichten. Anschließend war er mehrfach wegen Gewalt-, Bedrohungs- und Drogendelikten straffällig geworden. Am 15. Mai 2018 stach er nach einem Streit im Frankfurter Lennépark auf einen Mann ein und verletzte diesen schwer; zu dem Zeitpunkt stand er bereits unter Bewährung. Im Oktober verurteilte ihn deshalb das Amtsgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
In den Anhörungen der Ausländerbehörde habe der Betroffene nicht glaubhaft machen können, „die öffentliche Sicherheit künftig nicht mehr zu gefährden“, heißt es in der Pressemitteilung. Darüber hinaus hätten sich keine „Anhaltspunkte für soziale Bindungen im Bundesgebiet oder weitere entlastende Argumente, die eine positive Verhaltensprognose rechtfertigen würden“ gefunden.
Die Verfügung der Stadt hebt die Duldung und damit das Aufenthaltsrecht des Mannes auf. Abgeschoben werden kann er allerdings erst nach Verbüßung seiner Haftstrafe, und zwar in sein Heimatland oder einen Staat, der zur Aufnahme bereit ist. Das Einreise- und Aufenthaltsverbot gilt für sieben Jahren; jedoch nur, wenn der Mann nachweisen kann, drogenfrei zu sein. Andernfalls verlängere sich die Frist auf – die maximal möglichen – zehn Jahre. Gegen die Entscheidung kann der Betroffene innerhalb eines Monats noch Widerspruch einlegen.
Vor vier Wochen hatte die Stadt bereits ein erstes Verfahren eingestellt. Der Mann war weder am besagten Angriff auf die Diskothek noch an anderen Gewalttaten in der Öffentlichkeit beteiligt, hatte jedoch wegen familiärer Gewalt eine Bewährungsstrafe erhalten. In dem Fall kam die Ausländerbehörde zu dem Schluss, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet sei. Anschließend gab es von Kommunalpolitikern Kritik daran, dass der Mann überhaupt überprüft wurde. Der OB verteidigte die auch bundesweit beachtete Verwaltungspraxis: Grundsätzlich werde bei jedem Asylbewerber, der erhebliche Straftaten begangen hat und deshalb rechtskräftig verurteilt wurde, die Ausweisung geprüft. Für jene, die eine Gefahr für alle Frankfurter darstellten, sei dies das „letzte Mittel“, betont Wilke.
Kiel (dpa/lno) – Nach einem Streit im Flüchtlingsheim Boostedt hat ein 21-jähriger Somalier Anfang Oktober 2018 auf einen Landsmann eingestochen. Das Opfer wurde lebensbedrohlich verletzt. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Kieler Landgericht den Angeklagten am Donnerstag zu zwei Jahren Haft und setzte die Jugendstrafe nicht zur Bewährung aus. Die Anklage lautete auf versuchten Mord.
Nach Ansicht der Kammer lag bei der Tat auch das Mordmerkmal der Heimtücke vor. Das Opfer sei zum Zeitpunkt des Angriffs arg- und wehrlos gewesen. Doch habe der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen, als der 32-Jährige – gefolgt vom Angeklagten – zur nahe gelegenen Polizeistation ging. Das sei zu seinen Gunsten zu werten.
Der junge Mann, der im Alter von 16 Jahren allein aus Somalia floh, leide an einer post-traumatischen Belastungsstörung und habe erhebliche Erziehungsdefizite, sagte der Vorsitzende. Sie ließen weitere schwere Straftaten befürchten. Der Haftbefehl bleibe deshalb bestehen. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe, der Staatsanwalt drei Jahre Jugendstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Frist beträgt eine Woche, um Rechtsmittel einzulegen.
Für den Angeklagten sei eine Haft besonders schwer zu ertragen, merkte der Kammervorsitzende bei der Urteilsverkündung an. Er spreche kein Deutsch, habe keine sozialen Bindungen und keine schulische oder berufliche Perspektive. Zudem sei fraglich, inwieweit für ihn „in Deutschland erziehungsrechtliche Maßnahmen möglich und erfolgreich sind“. Nach Angaben des Staatsanwalts kam der Somalier über Umwege spätestens im Mai 2015 das erste Mal nach Deutschland. Er reiste demnach zunächst nach Schweden weiter. Zurück in Deutschland sei er mehrfach in jugendpsychiatrischer Behandlung gewesen.
Leipzig (dpa/sn) – Die Bundesagentur für Arbeit muss einem Flüchtling aus Afghanistan vorläufig eine Berufsausbildungsbeihilfe zahlen. Das entschied das Sozialgericht Leipzig in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Der seit 2015 in Deutschland lebende Mann absolviert den Angaben zufolge seit August 2018 eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Da seine Ausbildungsvergütung von rund 700 Euro pro Monat nicht zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten ausreicht, hatte er eine ergänzende Berufsausbildungsbeihilfe von monatlich 113 Euro beantragt. Dies hatte die Bundesagentur mit Verweis auf die unsichere Bleibeperspektive abgelehnt.
Das Gericht gab nun einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Mannes trotz dessen befristeter Aufenthaltsgenehmigung statt. Die Kammer begründete die Entscheidung mit einer Rechtsfolgenabwägung. Ohne die Aufstockung sei das Existenzminimum des Azubis gefährdet, weil er während der Ausbildung weder Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch einen anderweitigen Grundsicherungsanspruch habe.
Förderfähig seien Ausländerinnen und Ausländer, teilte das Gericht mit, bei denen ein gesicherter und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten sei. Wann eine derartige „gute Bleibeperspektive“ anzunehmen sei, sei angesichts der gesetzlichen Änderungen im Aufenthaltsrecht jedoch noch nicht abschließend geklärt. Zu berücksichten sei aber die Tendenz des Gesetzgebers zugunsten gut integrierter erwerbstätiger Ausländer.
Ein Großaufgebot an Rettern rückte am 15. August 2018 aus. An die 70 Bewohner mussten evakuiert werden. Verletzt wurde zum Glück niemand. Foto: Alexander Auer/Archiv
Der 19-jährige Afghane, der im Sommer 2018 die Abensberger Asylunterkunft in Brand steckte, steht in Regensburg vor Gericht.
Abensberg.Der Fall hatte im Kreis Kelheim im Sommer 2018 für großes Aufsehen gesorgt, ein Großaufgebot an Retter war ausgerückt: Am Feiertag Maria Himmelfahrt hatte der 19-jährige Afghane, der am Dienstag, 26. März, vor dem Jugendschöffengericht am Regensburger Amtsgericht stand, gegen 21.40 Uhr mit einem Fünf-Liter-Kanister seine Asylunterkunft am Bad Gögginger Weg in Abensberg betreten, im Flur im ersten Obergeschoss Benzin verschüttet und dieses angezündet. Dann war er mit seinem Fahrrad geflüchtet.
Nun muss sich der junge Mann wegen versuchter Brandstiftung in einem besonders schweren Fall verantworten. Er wurde aus der Haft vorgeführt. Seit der Verhaftung am 16. August sitzt er in einer JVA ein.
Viel Rauch, wenig Flammen
Der Angeklagte habe ohne rechtfertigenden Grund die Asylunterkunft in der er seit einigen Monaten lebte in Brand gesteckt, führte die Staatsanwältin ins Feld. Der Afghane habe billigend in Kauf genommen, dass andere Bewohner von dem Feuer im Schlaf überrascht werden und durch das Feuer selbst, eine Rauchvergiftung oder einen rettenden Sprung aus dem Fenster zu Tode kommen hätten können.
„Es war reines Glück, dass keine Menschen verletzt worden sind.“
Richterin Cornelia Braun
„Es war reines Glück gewesen, dass niemand zu Schaden kam“, betonte Vorsitzende Richterin Cornelia Braun. Das Feuer war nämlich – entgegen des Plans des jungen Mannes – von selbst ausgegangen. Mindestens 70 Personen waren zum Tatzeitpunkt in der Unterkunft gewesen.
Als die Abensberger Feuerwehr eintraf, quoll massiver Rauch aus dem Gebäude. Wenig später traf das erste Polizeifahrzeug ein. Die 70 evakuierten Bewohner standen alle in der Einfahrt. Die Lage sei anfangs sehr chaotisch gewesen, schilderte der Einsatzleiter der Polizei vor Gericht. Als sich herumgesprochen habe, dass ein Mitbewohner wohl das Feuer gelegt hatte, sei die Stimmung teils aufgeheizt und aggressiv gewesen.
Feuerwehrleute, die als erste im Gebäude waren, hatten der Polizei von beißendem Benzingeruch im Obergeschoss berichtet. Zudem sei wenig später im Freien der fast leere Kanister gefunden worden. Mitbewohner hatten den Angeklagten bei verschiedenen Stufen seiner Tat beobachtet.
Mit drei Streifen und einem Polizeihubschrauber habe man in der Nacht nach dem Täter gefahndet, ihn aber nicht gefunden. Eine Handyortung sei nicht möglich gewesen, weil das Mobiltelefon ausgeschaltet gewesen sei.
Das Gebäude war stark verraucht, die Brandursache schnell entdeckt. Auch weil einige Bewohner den Täter bei einzelnen Schritten seiner Tat beobachtet hatten. Foto: Alexander Auer/Archiv
Vor Gericht schilderte der Heranwachsende mit Hilfe von Verteidiger und Dolmetscher, wie er von anderen Mitbewohnern ständig gemobbt worden sei. Wie sie ihm regelmäßig Essen oder Dinge wie Duschgel klauten. Am Mittag des Tattags sei es zu einem größeren Streit gekommen. Die gegnerische Gruppe habe „Unterstützung“ aus Kelheim angefordert. Von dort seien nochmals neun Leute dazugekommen. Am Ende seien an die 15 Personen involviert gewesen. Nach einem Wortgefecht sei es auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Er selbst habe zwei Messerschnitte am Handgelenk davon getragen.
19-Jähriger wollte sich zunächst selbst anzünden
Schon lange habe er nicht mehr in der Unterkunft leben wollen. Das ewige Getriezt-Werden habe nicht aufgehört. Ständig sei es bis spät in die Nacht sehr laut gewesen, wegen Musik und anderem. Müde sei er dann zur Schule oder Arbeit gegangen und wenn er am Abend hungrig zurückgekommen sei, seien oft sämtliche Lebensmittel geklaut gewesen.
Er sei nicht das einzige Opfer gewesen. Jedoch habe er den meisten Schaden davongetragen.
Am Tag nach der Tat wurde der Angeklagte bei seinem Arbeitgeber in Neustadt festgenommen. Symbol-Foto: Weigl
Der Vorfall am Mittag des 15. Augusts habe das Fass zum Überlaufen gebracht. Er habe bereits einige Suizidversuche hinter sich. Unter anderem mit Tabletten. An dem Tag habe er sich zunächst selbst anzünden wollen, um auf sich aufmerksam zu machen. „Ich hatte mich verloren, wusste nicht, was ich machen sollte.“
Einige Stunden habe er in einem Park und der Innenstadt verbracht. Dabei auch einige Joints geraucht. Als er am Abend mit dem Benzinkanister das Gebäude betrat, habe er sich umentschieden. So habe er das Benzin auf den Flur geschüttet und dieses mit einem Feuerzeug entzündet. Dann war er mit seinem Rad weggefahren.
Verteidiger: „Er bereut die Tat“
Durch den bisherigen Hafteindruck habe er kapiert, dass ein Erwachsener so etwas nicht macht, sagte Verteidiger Ameri Shervin. Sein Mandant bereue, was passiert sei.
Ob der Angeklagte darüber nachgedacht habe, was passiert wäre, wenn das Feuer nicht von selbst ausgegangen wäre, wollten Richterin und Staatsanwältin wissen. Unter anderem wohnten Mütter mit Kindern, und sogar ein Neugeborenes, in der Unterkunft.
Warum er sich nicht Bewohnern, zu denen er ein gutes Verhältnis hatte, offenbart habe, oder dem Leiter der Einrichtung oder dem Hausmeister, fragten Richterin, eine Schöffin und Staatsanwältin weiter. Freunde hätten ihre eigenen Probleme gehabt, die habe er damit nicht behelligen wollen. Viele hätten aus dem Heim weggewollt. Er habe Lehrern oder seinem Chef die Probleme anvertraut, die hätten jedoch nichts machen können. Vom Heim sei, wenn er nach Arbeit oder Schule heimkam, nie jemand da gewesen.
Nach eigener Aussage will der 19-Jährige im Obergeschoss an jede Tür geklopft haben. Viele seien wegen des Feiertags nicht da gewesen. Damit beantwortete er die Frage, wie er wissen wollte, dass in keinem Zimmer mehr jemand schlief und in Gefahr war. Im Erdgeschoss habe er jedoch keinen gewarnt, so der Angeklagte weiter.
Der Angeklagte rauchte öfters Joints. Wie hochgradig sein Drogenkonsum war, soll nun eine Haarprobe klären. Foto: Oliver Berg/dpa
Nach eineinhalbstündiger Verhandlung forderte die Staatsanwältin weitere Zeugen, die etwa bestätigen können, ob der Angeklagte vor der Tat tatsächlich andere zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert hatte. Zudem forderte sie eine Haaranalyse, die Aufschluss über den Grad des Drogenkonsums geben soll, insbesondere zum Tatzeitpunkt.
Hauptverhandlung wurde ausgesetzt
Nach einem Rechtsgespräch wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt. Richterin Braun mit, dass eine Haaranalyse angefertigt und weitere Zeugen geladen werden sollen.
Die Mitarbeiterin einer Jugendhilfeeinrichtung, in der der Angeklagte zuvor untergebracht gewesen war, soll zudem gehört werden. Ihre Aussage soll Aufschlüsse über den psychischen Zustand des 19-Jährigen geben. Die Frau wurde vom Angeklagten von ihrer Schweigepflicht entbunden.
„Bitte inzwischen nicht die Haare abschneiden, solche Kandidaten hatten wir nämlich auch schon.“
Richterin Cornelia Braun zum Angeklagten
„Bitte die Haare nicht abschneiden, solche Kandidaten hatten wir nämlich auch schon“, sagte Richterin Braun bezüglich der angeordneten Haarprobe zum Angeklagten.
Am Ende wurde die Haarprobe dann doch sofort genommen. Die Schöffin holte eine Schere aus Ihrer Handtasche, der anwesende medizinische Sachverständige nahm die Probe. Der Angeklagte kam bis zur Fortsetzung zurück in Haft.
So schnell als möglich soll ein Urteil fallen und entschieden werden, was mit dem 19-Jährigen passiert und welche Strafe ihn erwartet, betonte Richterin Braun.
Leutrim B. im Landgericht. Er will zum Tatzeitpunkt geschlafen haben, weiß aber nicht mehr woFoto: BILD
München – Hätten die Behörden dieses Verbrechen verhindern können?
Leutrim B. (28) aus dem Kosovo soll versucht haben, eine Frau (33) zu vergewaltigen – während er sich illegal in Deutschland aufhielt. Sein Asylantrag war nach Angaben seines Anwalts bereits abgelehnt worden. Jetzt sitzt er in U-Haft.
„Ich erkenne ihn hundertprozentig wieder“, sagt Marie M. (33, Name geändert). Sie wurde vor acht Monaten auf dem Heimweg von einer Disko in Dachau auf der Straße überfallen. „Er lag auf mir, wollte meinen Jumpsuit runterreißen.“
Der mutigen Frau gelang es, den Angreifer in die Flucht zu schlagen: „Wir haben gekämpft, ich habe mich heftig gewehrt. Damit hatte er wohl nicht gerechnet.“ Als sie ihn schlug, trat und biss, haute er ab.
Einige Wochen später erkannte die Frau Leutrim B. auf einem Foto bei der Polizei: „An seinem Muttermal. Und auch vom Gesicht her.“
Die Polizei hatte ihn mit einem fremden Aufenthaltstitel erwischt. Sein Aussehen passte zur Beschreibung des Opfers. Laut Staatsanwaltschaft hatte er am Abend vor der Tat Streit mit seiner Freundin.
Aber: Der Kosovare streitet alles ab, will nicht mal am Tatort gewesen sein. Leutrim B. vor Gericht: „Ich habe dieses Mädchen noch nie gesehen.“ Der Prozess dauert an.