Berlin – Bei dieser Verhandlung ist es im Saal 700 des Berliner Landgerichts fast immer still. Der Angeklagte (27) ist taubstumm. Dem Umzugshelfer aus Berlin-Charlottenburg wird schwerer sexueller Missbrauch eines Mädchens vorgeworfen. Auch sie ist taubstumm. Montag begann der Prozess.
Wenn Emrah K. etwas sagt, dann tut er es mit seinen Händen in türkischer Gebärdensprache. Eine Dolmetscherin übersetzt seine türkischen Gebärden in die deutsche Gebärdensprache. Eine zweite Dolmetscherin liest mit den Augen die deutschen Gebärden ihrer Kollegin ab und sagt es laut auf deutsch in den Saal.
Die Anklage zum Aktenzeichen 518 KLs 36/18 wird laut auf Deutsch verlesen. Eine Dolmetscherin übersetzt das Gehörte in die deutsche Gebärdensprache. Die andere das, was sie sieht, von der deutschen in die türkische Gebärdensprache. Der Angeklagte sieht zu.
Das Mädchen war sechs Jahre alt, als der Missbrauch begonnen und bis zum 1. Juni 2017 angedauert haben soll. Wenn die heute Neunjährige als Zeugin aussagt, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es heißt, der Angeklagte habe die Familie des Mädchens über einen Fußballverein kennengelernt. Der Missbrauch, bis hin zur Vergewaltigung, soll im Auto des Angeklagten passiert sein. Meist auf einem Parkplatz nahe in Berlin-Marzahn, aber auch im Wald und im Schwimmbad.
Emrah K. sagt beim Prozessauftakt nur etwas zu seinen Personalien, sonst schweigt er. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ein Urteil wird am 17. Dezember erwartet.