Osnabrück. Vor dem Landgericht Osnabrück muss sich seit Montag ein 19-jähriger Flüchtling aus Afghanistan verantworten. Er soll die damals 17-jährige Tochter eines Ehepaares aus Hasbergen, das ihn aufgenommen hatte, sexuell genötigt haben. Der Angeklagte hingegen spricht von gegenseitiger Liebe.
Das Amtsgericht Osnabrück hatte S. am 23. November wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er ging in Berufung.
Familie wollte helfen
S. war im Februar 2016 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er war in einer Wohngruppe betreut worden, in der auch die Mutter der damals 17-Jährigen arbeitete. Sie hatte helfen wollen, 2017 nahm die Familie den damals noch Minderjährigen in Absprache mit dem Jugendamt bei sich zu Hause auf.
Im Urteil des Amtsgerichts heißt es: Am Abend des 29. Juni 2018 waren S. und die damals 17-Jährige alleine im Haus. Sie saß auf dem Sofa im Wohnzimmer, als S. hinzukam. Er fragte das Mädchen, warum sie ihn nicht liebe. Sie wies ihn ab, woraufhin er wütend wurde. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass S. drohte, das Mädchen umzubringen. Mit seinem Körpergewicht drückte er sie auf das Sofa, küsste sie, griff ihr an die Brüste und in die Leggings, wo er sie im Intimbereich berührte. Sie schrie ihn an und wehrte sich, ohne Erfolg.
Aus Badfenster geflohen
Das Mädchen wählte daraufhin eine andere Strategie, um sich zu schützen: Sie schlug dem jungen Mann vor, es sich doch lieber in ihrem Zimmer gemütlich zu machen. Auf dem Weg dorthin flüchtete sie ins Bad und letztlich aus dem Fenster zu den Nachbarn. Die informierten die Polizei. Den Nachbarn sagte die junge Frau, S. habe versucht, sie zu vergewaltigen. Sie trug blaue Flecken davon, etwa an den Oberschenkeln.
S. floh. Dem Bruder des Mädchens sagte er am Handy unter Tränen, er habe Scheiße gebaut, es tue ihm leid. Tagelang blieb er unauffindbar.
Wenige Tage später, am 3. Juli, so heißt es im Urteil weiter, tauchte er vor dem Haus der Familie auf, weil er reden wollte. Als diese das verweigerte, randalierte S. und drohte, die gesamte Familie umzubringen. Die hinzugerufene Polizei führte ihn ab. Am 4. Juli erließ ein Richter Haftbefehl. Seither sitzt S. in Haft in Hameln. Am Tattag sowie am 3. Juli soll S. alkoholisiert gewesen sein, ein Test ergab für das spätere Datum allerdings nur etwa 0,3 Promille.
S.: Liebe beruhte auf Gegenseitigkeit
S. legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. So habe sich das alles nicht zugetragen, sagte er am Montag aus, zum Teil unter Mithilfe einer Dolmetscherin. Er sei in das Mädchen verliebt gewesen. Die junge Frau habe ihm wiederholt ihre Zuneigung signalisiert und ihn sogar einmal auf ihr Zimmer eingeladen.
S.: Tat war konstruiert
Für ihn seien die Signale allerdings verwirrend gewesen: Zugleich habe sie ihm mehrfach zu verstehen gegeben, kein Interesse an ihm zu haben, sie möge ihn nicht einmal. Am besagten Abend des 29. Juni habe sie ihn geküsst und in ihr Zimmer zum Geschlechtsverkehr eingeladen. Warum sie dann aus dem Fenster zu den Nachbarn floh, wisse er nicht. S. sagte, das Mädchen habe die Tat konstruiert, um ihn aus dem Haus zu bekommen. Auch habe er der Familie nie mit Mord gedroht, vielmehr habe er derartige Bedrohungen erhalten.
Warum das Wohnzimmer verwüstet gewesen war, konnte er auf Nachfrage des beisitzenden Richters nicht beantworten. Das sei wohl das Mädchen gewesen. Der Richter stellte das in Frage, schließlich sei er doch die letzte Person im Haus gewesen.
Junge Frau unter Schock
Auch zwei Nachbarinnen, die die junge Frau aufgenommen und die Polizei alarmiert hatten, sagten am Montag aus. Sie sprachen von einer völlig aufgelösten 17-Jährigen, die unter Schock gestanden habe. Das bestätigte eine Ermittlerin mit ihrer Aussage.
Auch die heute 18-Jährige wurde am Montag befragt. Bei ihrer Aussage schloss das Schöffengericht die Öffentlichkeit auf Antrag ihrer Anwältin aus.
Nicht der erste Ärger
Schon vor dem Vorfall am Abend des 29. Juni hatte es Ärger zwischen der Familie und S. gegeben. Mitte 2017 musste er das Haus deswegen verlassen und kam in eine Jugendhilfeeinrichtung. Anfang 2018, als er volljährig wurde, nahm ihn die Familie aber wieder auf, obgleich das Jugendamt davon abgeraten hatte. Zu der Mutter der Familie sei das Verhältnis sehr gut gewesen, zum Vater hingegen schwierig, sagte S. Anwältin.
Vier Verhandlungstage sind angesetzt. Der Prozess wird am 13. März fortgesetzt.
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Prozess um sexuelle Nötigung durch Afghanen: „Meine Tochter fürchtete um Leib und Leben“ – Truth24 News – Tagesschau Real Uncensored News
März 14, 2019 um 11:52 pm (UTC 1) Link zu diesem Kommentar
[…] Flüchtling nach Deutschland gekommen. 2016 nahm die Hasberger Familie den dann 17-Jährigen auf. Am 29. Juni 2018 soll er die damals 17-jährige Tochter sexuell genötigt sowie ihr und später der … Das Amtsgericht Osnabrück hatte S. im November wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und […]