Mrz 13

Abstammungsrecht: Mutter und Mit-Mutter – Barley will lesbische Elternpaare gleichstellen

Justizministerin Katarina Barley will das Abstammungsrecht modernisieren.
Quelle: Getty Images/Sean Gallup

Justizministerin Barley plant eine rechtliche Reform der Mutterschaft. So soll die lesbische Partnerin einer Frau, die ein Kind bekommen hat, als Mit-Mutter anerkannt werden. An der Regelung für schwule Väter ändert sich jedoch nichts.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes heterosexuellen Paaren gleichstellen. Die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, soll als Mit-Mutter mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden. Dabei sollen dieselben Voraussetzung gelten wie für die Vaterschaft: Mit-Mutter soll danach die Frau werden, die mit der Mutter verheiratet ist, die Mit-Mutterschaft anerkennt oder gerichtlich als Mit-Mutter festgestellt wird. Bislang ist dafür eine Adoption nötig.

Die Neuregelung ist Teil eine Entwurfs, den das Ministerium am Mittwoch in Berlin veröffentlichte. Das Papier soll als Grundlage der Beratungen innerhalb der Regierung, mit den Fraktionen, Ländern und Verbänden dienen. Einen formalen Gesetzentwurf will Barley dann später im Lichte der folgenden Diskussionen veröffentlichen.

Für schwule Paare gilt weiterhin, dass die Frau, die das Kind zur Welt bringt, Mutter ist und einer der Partner Vater werden kann, indem er zum Beispiel die Vaterschaft anerkennt. Sein Partner kann nach bereits geltenden Regeln durch Adoption ebenfalls Vater werden, falls die Mutter das Kind dafür freigibt.

Mit dem 62-seitigen Papier präsentiert Barley Vorschläge für eine seit Jahren geplante umfassende Reform des Abstammungsrechts. CDU, CSU und SPD hatten sich auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, die bestehenden Regelungen „im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der Gesellschaft“ zu überprüfen. Vorgesehen sind auch abstammungsrechtliche Reglungen für die Spende von Embryonen aus künstlicher Befruchtung und eine Erweiterung beim Recht auf Klärung der Abstammung.

„Das Abstammungsrecht ist mit Blick auf die Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin und die in der Gesellschaft gelebten Familienformen teilweise nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Barley. Deshalb seien Änderungen nötig. „Klar ist: Im Mittelpunkt der Elternschaft steht immer die Verantwortung für das Kind.“

Zwei Grundsätze

Zwei Grundsätze sollen nach dem Willen des Justizministeriums gelten: Ein Kind kann nicht mehr als zwei Elternteile haben. Und Mutter ist diejenige, die das Kind zur Welt gebracht hat – auch wenn die genetische Mutter vielleicht jemand anderes ist.

Falls ein Kind aus einer Samenspende hervorgeht, kommt es auf die Details an. Wenn der Spender seinen Samen an eine professionelle Samenbank spendet, tritt er damit seinen Anspruch auf die rechtliche Stellung als Vater ab. Eine Spende im privaten Umfeld und ohne ärztliche Begleitung wird wie ein regulärer Zeugungsakt betrachtet – es sei denn, der Vater tritt seine Rechte schriftlich ab.

Da Leihmutterschaft (also das Austragen des Kindes für jemand anderen) in Deutschland nicht erlaubt ist, sind für diesen Sonderfall auch keine Regelungen vorgesehen.

Auch die abstammungsrechtlichen Folgen von Embryonenspenden will Barley regeln. Dabei geht es um befruchtete Eizellen, die bei einer künstlichen Befruchtung nicht zum Einsatz kommen und andernfalls vernichtet werden würden. Die genetischen Eltern können diese kinderlosen Paaren zur Verfügung stellen. Mutter ist dann – wie bei der Reform generell vorgesehen – die Frau, die das Kind austrägt. Der genetische Vater muss auf seine Elternrolle verzichten, damit der Wunschvater oder die Partnerin der Mutter Elternteil werden kann.

Wenn eine verheiratete Frau von einem anderen als ihrem Ehemann schwanger wird, ist häufig ein aufwendiges Gerichtsverfahren notwendig, damit der genetische Vater an der Stelle des Ehemannes Vater wird. Das soll künftig auch hinfällig werden, wenn sich sowohl das Ehepaar als auch der leibliche Vater einig darüber sind, dass dieser Vater sein soll und die Vaterschaft binnen acht Wochen nach der Geburt anerkennt.

Quelle: welt

Mrz 12

Dunkelhäutiger Asylant vergewaltigt 21-Jährige nach Faschingsparty auf Heimweg | Gießen

In Gießen wurde eine 21-Jährige an Fasching vergewaltigt.
© picture alliance / Bernd Thissen (Fotomontage mit Symbolbild)

Vergewaltigung nach Faschingsparty! 21-Jährige auf Heimweg missbraucht. Polizei jagt Täter mit dieser Beschreibung.

Update 7.03.2019: Wie ein Polizeisprecher am Donnerstagmittag sagte, gibt es noch keine zielführenden Hinweise auf den Täter.

Update 5.03.2019: Noch ist der Tatverdächtige, der eine 21-Jährige in Gießen nach einer Faschingsfeier vergewaltigt haben soll, nicht gefasst. Das bestätigte ein Polizeisprecher am Dienstagmittag gegenüber der Ippen-Digital-Zentralredaktion. „Einigen Hinweisen, die eingegangen sind, gehen wir derzeit nach.“

4.03.2019: Gießen – Im hessischen Gießen ist eine 21-Jährige am frühen Montag (4. März 2019) auf dem Nachhauseweg von einer Faschingsveranstaltung mutmaßlich vergewaltigt worden. Das teilt das Polizeipräsidium Mittelhessen am Montagnachmittag mit. Demnach wollte die 21-jährige Frau gegen 0.40 Uhr nach Hause laufen. Extratipp.com* berichtet darüber.

„Offenbar folgte ihr bereits in der Walltorstraße die gesuchte unbekannte Person“, so die Polizei. Die männliche Person lief der Frau bis in die Südanlage hinterher. Wörtlich schreibt die Polizei Gießen: „Im Bereich einer Grünanlage, die sich zwischen der Strandbar und dem Schwanenteich befindet, soll der etwa 25 Jahre alte Mann ihr dann das Handy weggenommen und sie belästigt haben.“ Mit belästigt meinen die Beamten aus Gießen: Die 21-Jährige wurde auf dem Heimweg von einer Faschingsveranstaltung mutmaßlich vergewaltigt.

Gießen: 21-Jährige vergewaltigt: So beschreibt die Polizei den Täter

Das bestätige ein Polizeisprecher in Gießen gegenüber dem Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerk. Weiter heißt es: „Nach der Tat verständigte eine Zeugin, welche die 21 – Jährige im Wiesecker Weg antraf, gegen 02.25 Uhr die Polizei. Der Täter war zuvor offenbar geflüchtet. Eine Fahndung brachte bislang nichts ein.“

Nun sucht die Polizei Gießen mit folgender Beschreibung nach dem Mann, der eine 21-Jährige an Fasching vergewaltigt haben soll:

  • Der gesuchte Mann hatte sich bis ca. 00.40 Uhr in der Gießener Innenstadt aufgehalten
  • Der Mann soll einen auffälligen weißen bzw. hellen Pulli getragen haben
  • Der Verdächtige soll gebrochen Deutsch gesprochen haben.
  • Der mutmaßliche Vergewaltiger soll ca. 180 Zentimeter groß sein
  • Er soll dunkelhäutig sein und die Haare an den Seiten kurz rasiert sowie oben länger getragen haben
  • Der gesuchte Mann soll schlank sein und im Bereich der Innenstadt (Walltorstraße) eine weiße Tüte oder eine Essensverpackung in der Hand gehalten haben.
  • Der Mann hat wohl kurz vor Mitternacht an einem Imbiss eingekauft.

Für die Polizei ist ein weiterer Zeuge von besonderer Bedeutung: Der Unbekannte soll im Bereich der Ringalle sowohl die 21-Jährige als auch den mutmaßlichen Vergewaltiger angesprochen haben. Danach ist er einfach weitergegangen. Hinweise an die Polizei Gießen unter 0641 – 7006 2555.

Quelle: extratipp / owl24

Mrz 12

Messer in den Hals gestochen: Wieder brutale Asylanten- Mordattacke in Dresden

Polizisten suchten unter parkenden Autos im Wohnviertel nach der Tatwaffe, fanden sie letztendlich im Innenhof des HausesFoto: Tino Plunert

Dresden – Tödliche Messerattacke am Abend in Dresden-Prohlis.

Asylbewerber Mohammad J. (38) aus Tunesien soll gegen 20 Uhr bei einem Bekannten (28) an der Lübbenauer Straße geklingelt haben. Als der Marokkaner aus der Haustür trat, soll der Täter ihm unvermittelt in den Hals gestochen haben.

Nach BILD-Informationen schleppte sich das schwer verletzte Opfer – ebenfalls ein Asylbewerber – zurück in seine Wohnung im zweiten Stock. Seine deutsche Lebensgefährtin versuchte noch die Wunde zu stillen, rief einen Notarzt.

Die alarmierten Retter konnten dem Opfer nicht mehr helfen, er starb an den Folgen der Stichverletzungen. Der Killer türmt. Polizeisprecher Marko Laske (45): „Er konnte in der Nähe festgenommen werden.“

Die Hintergründe der Tat sind für die Ermittler noch ein Rätsel. Das Motiv? Unklar! Die Tatwaffe? Fehlte zunächst. Nach stundenlanger Suche fanden Polizisten im Innenhof des Hauses, der auch der Tatort ist, ein Messer.

Ob das aber auch die Tatwaffe ist, blieb zunächst noch unklar und soll erst durch kriminaltechnische Untersuchungen abschließend geklärt werden.

Quelle: BILD

Mrz 12

Huawei: USA erpressen Verbündete bei 5G mit Geheimdienstsperre

5G-Speedtest von Huawei auf dem MWC in Barcelona

Der umstrittene US-Botschafter Grenell droht offen mit einer Einschränkung der Geheimdienstzusammenarbeit mit Deutschland, falls Huawei nicht ausgeschlossen wird. Doch das Bundeswirtschaftsministerium will weiter die fehlenden Beweise sehen.

Die US-Regierung hat Deutschland mitgeteilt, dass sie die Informationen, die sie mit den deutschen Geheimdiensten teilt, einschränken werde, wenn Huawei am Aufbau des 5G-Netzes beteiligt wird. Das berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf einen Brief des US-Botschafters in Deutschland, Richard Grenell, an den deutschen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

In dem Schreiben vom Freitag, der dem Wall Street Journal vorliegt, schrieb der US-Botschafter, dass die USA nicht mehr in der Lage seien, Geheimdienste und andere Stellen auf dem derzeitigen Stand zu halten, wenn Deutschland Huawei oder anderen chinesischen Anbietern erlaube, sich am Aufbau des 5G-Netzwerks des Landes zu beteiligen. Auf Großbritannien wurde laut Times derselbe Druck ausgeübt.

In dem Schreiben von Grenell wird darauf hingewiesen, dass sichere Kommunikationssysteme für die Zusammenarbeit der Verteidigungs- und Geheimdienste unerlässlich seien, auch innerhalb der NATO, und dass Unternehmen wie Huawei und die staatlich kontrollierte ZTE die Vertraulichkeit dieses Austauschs beeinträchtigen könnten.

Die deutsche Bundesregierung erklärte laut dem Wall Street Journal, es habe keine Beweise dafür gegeben, dass Huawei Hintertüren in seiner Ausrüstung habe und dass es daher erlaubt sein sollte, für das kommende 5G-Netz Verträge zu schließen, wenn grundlegende Sicherheitskriterien erfüllt seien.

5G-Code zu komplex für Grenell

Grenell schrieb, dass Code, der auf 5G-Ausrüstung ausgeführt wird, häufige Aktualisierungen benötige und so komplex sei, dass das Potenzial für Hintertüren und andere Sicherheitsanfälligkeiten nicht ausgeschlossen werden könnte, selbst wenn die Aufsichtsbehörden Huawei regelmäßig überprüften.

Ein Sprecher des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums erklärte dem Wall Street Journal, die in dem Brief beschriebenen Bedenken seien nicht neu und die Regierung sehe keine Beweise für die Behauptungen, dass die Sicherheit des Landes oder seiner Verbündeten beeinträchtigt sei.

Ein deutscher Geheimdienstmitarbeiter, der kürzlich seine Kollegen im US-Heimatschutzministerium getroffen hatte, sagte dem Wall Street Journal, dass die Informationen, die er erhalten habe, differenzierter seien als Grenells Brief und er dennoch keine Beweise gegen Huawei gesehen habe.

Zuvor hatten die USA Polen unter Druck gesetzt, dass zukünftige Einsätze US-amerikanischer Truppen – einschließlich der Aussicht auf eine dauerhafte Basis mit der Bezeichnung Fort Trump – von der polnischen Entscheidung zu Huawei abhängen könnten.

Der umstrittene Botschafter Grenell hatte es in einem Interview mit dem ultrarechten Internetportal Breitbart als seine Aufgabe umschrieben, konservative Bewegungen in ganz Europa zu stärken. Er wurde von Breitbart mit den Worten zitiert: „Ich möchte andere Konservative in Europa, andere Anführer, unbedingt stärken.“

Quelle: golem

Mrz 12

Vergewaltigung: Polizei Düsseldorf sucht Matiullah Qaderi

Wo ist Matiullah Qaderi? Hinweise nimmt die Polizei entgegen.
Foto: Polizei

Düsseldorf.   26-jähriger Afghane soll Jugendliche in einer Wohnung vergewaltigt haben. Der Zuwanderer ist der Polizei bereits einschlägig bekannt.

Nach der Vergewaltigung einer Jugendlichen sucht die Düsseldorfer Polizei nach dem flüchtigen Matiullah Qaderi. Der 26-jährige Asylbewerber aus Afghanistan soll die Minderjährige am 6. Oktober des vergangenen Jahres an einer Bushaltestelle am Freiligrathplatz angesprochen haben. Gemeinsam fuhren beide dann in eine Wohnung an der Amsterdamer Straße. Dort soll es zu dem sexuellen Übergriff gekommen sein.

Den Vorfall machte die Polizei erst am Dienstag öffentlich. Sprecher Markus Niesczery erklärt das mit ermittlungstaktischen Gründen und mit dem Opferschutz, der für die Minderjährige bestehe. Daher macht die Polizei zu der Jugendlichen auch keine weiteren Angaben. Zudem habe die Gefahr bestanden, dass Qaderi sich absetzt. Zwar hat die Polizei keine Erkenntnisse über den konkreten Aufenthaltsort des 26-Jährigen. Dass sich Qaderi ins Ausland oder gar in seine Heimat geflüchtet habe, sei aber den bisherigen Erkenntnissen nach „unwahrscheinlich“. An die Öffentlichkeit gehe die Polizei nun, „weil alle bisherigen Ermittlungs- und Fahndungsansätze ausgeschöpft sind und nicht zum Erfolg geführt haben“, um Qaderi zu finden.

Verdächtiger ist einschlägig vorbestraft

Der 26-Jährige „konnte nach schwierigen Vernehmungen und umfangreichen Ermittlungen identifiziert werden“, sagt die Polizei. Qaderi ist den Ermittlungsbehörden bereits bekannt, unter anderem wegen diverser Eigentumsstraftaten. Auch wegen eines Sexualdelikts ist der Asylbewerber schon verurteilt worden. Unklar ist, wann Qaderi nach Deutschland kam. Polizeibekannt ist er bereits seit 2015. Unklar ist auch sein aktueller Aufenthaltsstatus, zuletzt war er noch geduldet.

Die Vergewaltigung geschah in einer Wohnung eines Bekannten, in der sich Qaderi einquartiert hatte, ohne sich bei den Behörden anzumelden. Gegen den eigentlichen Mieter werde nicht ermittelt, sagt die Polizei. Das Opfer konnte unmittelbar nach dem Übergriff selbstständig aus der Wohnung fliehen. Die Jugendliche vertraute sich erst ihrer Mutter und schließlich der Polizei an. Zeugen, die wissen, wo sich Qaderi aufhält, sollten sich unter 0211/8700 beim Kriminalkommissariat 12 in Düsseldorf melden. Seinen Lebensmittelpunkt soll der 26-Jährige in der Landeshauptstadt und in Neuss gehabt haben.

Noch keine heiße Spur nach weiterer Tat

Außer Qaderi sucht die Düsseldorfer Polizei intensiv noch nach einem weiteren Vergewaltiger. Nach der Veröffentlichung eines Phantombilds nach der Tat Ende Februar im Stadtteil Düsseltal, die hohe Wellen geschlagen hatte, seien zwar einige Hinweise auf den Täter eingegangen: „Aber eine heiße Spur“, sagt Niesczery, „war noch nicht darunter.“

Quelle: nrz

Mrz 11

Entlastung meist arabischer Flüchtlingsbürgen kostet mehr als 37 Millionen Euro

Aufenthaltsgenehmigung
Flüchtlingsbürgen haben sich 2015 und 2016 zur Hilfe verpflichtet.
(Foto: dpa)

Einige Menschen haben sich dazu verpflichtet, die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen zu übernehmen. Nun sollen Flüchtlingsbürgen entlastet werden.

BerlinBund und Länder werden den sogenannten Flüchtlingsbürgen mit mehr als 37 Millionen Euro unter die Arme greifen. Flüchtlingsbürgen sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde in den Jahren 2015 und 2016 verpflichtet hatten, die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen. Dadurch wurde damals Tausenden Syrern geholfen, ein Visum für Deutschland zu erhalten.

In einer Antwort auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer teilt die Bundesregierung nun nach dpa-Informationen mit, das bereits festgesetzte Erstattungsvolumen liege bei bundesweit etwa 21,2 Millionen Euro. Auf Basis einer internen Abfrage gehe die Bundesagentur für Arbeit zudem von einem „weiteren möglichen Erstattungsvolumen“ von rund 16,5 Millionen Euro aus.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Januar erklärt, die Hilfe werde mit einem „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“ zu Buche schlagen. In zahlreichen Fällen hatten die Bürgen später gegen die von ihnen gegebenen Haftungserklärungen geklagt. Sie waren zum Teil fälschlicherweise davon ausgegangen, sie müssten nur so lange zahlen, bis der von ihnen eingeladene Ausländer einen Schutzstatus erhält.

Diese Rechtsauffassung vertraten eine Zeit lang auch die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Diese drei Bundesländer sollen die Forderungen der Arbeitsagentur gegenüber den Bürgen deshalb jetzt jeweils zur Hälfte übernehmen.

Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes am 6. August 2016 hat sich die Rechtslage geändert. Es wurde eindeutig festgeschrieben, dass die Verpflichtung nach fünf Jahren endet, für Altfälle nach drei Jahren. Springer sagte, sollte „Behördenversagen“ zu dieser weiteren Belastung der Steuerzahler geführt haben, wäre das ein Skandal. „Hier bedarf es jetzt dringender Aufklärung.“

Quelle: handelsblatt

Mrz 11

600 Frauen vergewaltigt & begrapscht: Nur 3 Sexmoslems aus Kölner Silvesternacht verurteilt

Mehr als 600 Anzeigen von Frauen wegen Sex-Taten gingen 2015 nach der Silvesternacht bei der Polizei einFoto: dpa

Köln – Die strafrechtliche Aufarbeitung der Kölner Silvesternacht 2015 hat ein ernüchterndes Ergebnis gebracht. Zwar zeigten mehr als 600 Frauen Sexualdelikte an, doch nur drei Sexualstraftäter konnte die Justiz letztlich überführen, wie der „Spiegel“ unter Berufung auf eine Aufstellung des Kölner Amtsgerichts berichtete. Zwei dieser drei Sexualtäter erhielten demnach Bewährungsstrafen.

Gegen 290 Verdächtige ermittelte die Staatsanwaltschaft
Gegen 290 Verdächtige ermittelte die StaatsanwaltschaftFoto: dpa

Nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen und Diebstählen im Umfeld des Kölner Hauptbahnhofs hatte die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge gegen 290 Verdächtige ermittelt, doch nur 52 von ihnen wurden in insgesamt 43 Verfahren angeklagt. Bei den Angeklagten handelte es sich laut Amtsgericht vor allem um Algerier, Marokkaner und Iraker.

Von den 43 Verfahren wurden sechs bis auf Weiteres eingestellt, weil sich der Aufenthaltsort der mutmaßlichen Täter nicht feststellen ließ. 37 Verfahren gingen zu Ende – fünf wurden teilweise gegen Auflagen eingestellt, 32 endeten mit Verurteilungen.

Meist ging es dabei um Raub, Diebstahl und Hehlerei. Die höchste Strafe bekam ein 30-jähriger Algerier, der wegen räuberischen Diebstahls zu einem Jahr und elf Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Quelle: BILD

Mrz 11

Asylantenstress: Reisender Libyer in S-Bahn mit Messer bedroht

Der 18-Jährige soll durch einen Zug der S 1 gejagt worden sein (Symbolfoto). © Foto: dpa

Berlin-Wittenau. Die Bundespolizei in Berlin fahndet nach einem Mann, der am Freitagabend zwei Menschen in der S-Bahn-Linie S 1 (Oranienburg-Wannsee) mit einem Messer bedroht haben soll.

Wie die Bundespolizeidirektion am Montag in Berlin mitteilte, hatte der Mann gegen 22.30 Uhr die weibliche Begleitung eines 18-jährigen Lybiers fotografiert. Als der 18-Jährige den Unbekannten aufforderte, dies zu unterlassen, zog der Unbekannte ein Butterflymesser und verfolgte den Lybier durch den Zug. Am S-Bahnhof Wittenau flüchtete der Angreifer mit zwei Begleitern. Der 18-Jährige und seine Begleitung blieben unverletzt.

Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Bedrohung und sucht nun nach Zeugen und fragt: Wer hat am Freitag, 8. März 2019 gegen 22:30 Uhr die Tat oder verdächtige Personen in der S-Bahn der Linie S1 oder am S-Bahnhof Wittenau beobachtet und kann Hinweise zur Tat und/oder den Tätern geben? Hinweise nimmt die Bundespolizei unter der kostenfreien Hotline 0800 6888000 und unter 030 206229360 entgegen.

Quelle: moz

Mrz 10

Blutige Messerattacke in Vechta: Syrer stechen auf am Boden liegenden Mann ein!

Symbolbild. Credits: Facebook (Jennifer Mullins)

Die arabische Mordattacke ereignete sich mitten in Vechta, das Opfer kämpft um sein Leben

Am Freitag den 08. März 2019 kam es gegen 22.40 Uhr auf der Großen Straße zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 33-jährigen in Vechta wohnhaften türkischen Mitbürger und zwei männlichen Personen. Der 21-jährige Vechtaer mit syrischer Herkunft soll im Verlauf der Auseinandersetzung mit einem Messer auf das auf dem Boden liegenden Opfer eingestochen haben. Der 33-Jährige erlitte dabei lebensgefährliche Verletzungen. Im Anschluss sollen der 21-Jährige sowie ein 19-jähriger Vechtaer, der ebenfalls gebürtig aus Syrien stammt, fußläufig vom Tatort geflüchtet sein. Sie konnten jedoch auf Grund sehr guter Zeugenaussagen wenig später in Tatortnähe festgenommen werden. Im Rahmen der ersten Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der 21-jährige Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,86 Promille. Der 19-Jährige war nach derzeitigen Erkenntnissen nüchtern. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen Antrag auf Haftbefehl gegen den 21-Jährigen wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags gestellt. Die Hintergründe zur Tat sind derzeit unklar. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Truth24.net

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Mrz 10

„Allahu Akbar“ Gebrüll vor „Ehrenmord“- Trauer-Gottesdienst in Worms

Der Fall der mutmaßlich von ihrem Freund erstochenen Syndia bewegt Worms. Hunderte nahmen an einem Trauermarsch teil. Vor dem anschließenden Gottesdienstes gab es einen Zwischenfall.

Organisiert wurde der Marsch von Angehörigen und Freunden. Vom Parkplatz eines Supermarktes im Wormser Nordend zogen die rund 500 Trauernden gemeinsam zum Wohnhaus von Syndias Eltern. Sie zündeten Kerzen an und legten Blumen nieder. Die Polizei begleite den Marsch.

Mit ausgebreiteten Armen im Alterraum

Im Anschluss an die Kundgebung fand in der Liebfrauenkirche ein ökumenischer Gottesdienst statt. Kurz bevor der Gottesdienst begann, kam es zu einem Zwischenfall. Zeugen berichteten, dass ein Mann mit ausgebreiteten Armen im Altarraum stand und „allahu akbar“ (Gott ist der Größte) gerufen hätte. Ein Ausruf, den islamistische Attentäter gebrauchen.

Zahlreiche Besucher der Kirche, die bereits vor dem Gottesdienst Platz genommen hatten, verließen daraufhin fluchtartig die Kirche und alarmierten die Polizei. Der Zwischenrufer sei von Kirchenbediensteten nach draußen geführt und der Polizei übergeben worden, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Es habe keine Massenpanik gegeben. Der Gottesdienst fand wie geplant statt.

Ermittlungen gegen 29-Jährigen

Die Hintergründe der Aktion waren laut Polizei auch am Sonntag unklar. Der 29 Jahre alte Mann sei vernommen worden, sagte ein Sprecher dem SWR. Eine Erklärung für sein Verhalten gebe es aber nicht.

Der Mann ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Gegen ihn wird jetzt wegen des Verdachts der Störung der Religionsausübung ermittelt. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, droht ihm eine Geld- oder Haftstrafe.

„Lassen Sie uns gemeinsam trauern“

Der Wormser Oberbürgermeister Michael Kissel (SPD) hatte sich nach dem Tod der jungen Frau öffentlich geäußert und die Wormser zum Zusammenhalt aufgerufen. In einer Stellungnahme auf der Homepage von Worms hieß es: „Nur gemeinsam kann die Stadt diese unfassbare Tat verarbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam trauern und lassen Sie uns die Familie unserer Anteilnahme gewiss sein. Wir können der Familie ihr Leid nicht nehmen, aber wir können alles dafür tun, dass sie ihre Trauer in Ruhe verarbeiten kann.“

Das 21 Jahre alte Opfer war in der Nacht zum Mittwoch in ihrem Elternhaus in Worms getötet worden. Dort wohnte sie im obersten von drei Stockwerken. Die junge Frau starb nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft an mehreren Messerstichen. Insgesamt erlitt sie zehn bis fünfzehn Stich- und Schnittverletzungen im Rücken, am Hals, in der Lunge und an den Händen.

Motiv des mutmaßlichen Täters noch unklar

Ihr 22-jähriger Freund, der den Ermittlern zufolge zeitweise in dem Haus in Worms zu Gast war, sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Sein Motiv ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft erwägt eine psychiatrische Begutachtung des abgelehnten Asylbewerbers aus Tunesien.

Quelle: swr

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