Feb 27

Erstochene Iulia in Viersen: Bulgarischer Ex-Freund muss neuneinhalb Jahre ins Gefängnis

Weil er seine 15-jährige Ex-Freundin in Viersen erstochen hat, hat die Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach einen 18-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Das Tatmotiv war Eifersucht.

252 Tage nach einer tödlichen Messerattacke in einem Park in Viersen hat die Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach am Mittwoch den Ex-Freund der 15-jährigen Iulia wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Eltern, die als Nebenkläger im Prozess auftraten, hatten die Höchststrafe – zehn Jahre Haft – gefordert. Die Verteidiger des 18-Jährigen hatten am Montag auf einen „minder schweren Fall des Totschlags“ plädiert. Sie haben bereits angekündigt in Revision zu gehen.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Kammer ist davon ausgegangen, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt hat.“ Aufgrund der im Vorfeld ausgesprochenen Drohungen, wegen des planvoll mitgeführten Messers und wegen der Häufigkeit der Messerstiche gegen den Oberkörper sehe die Kammer es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Opfer töten wollte.

Zugunsten des Angeklagten habe die Kammer berücksichtigt, „dass er sich freiwillig der Polizei gestellt und den Tathergang – wenn auch nicht die Tötungsabsicht – eingeräumt hat“, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.

Die Verteidigung hat nach der Urteilsverkündung angekündigt Revision einreichen zu wollen. Der Erziehungsgedanke stehe bei einer Jugendstrafe im Vordergrund, so die Verteidigung. Ob dies bei so einer langen Haftstrafe allerdings noch so wäre, sei fraglich.

Das Mädchen hatte sich nur wenige Tage vor der Tat im Juni vergangenen Jahres von dem Teenager getrennt. Als der damals 17 Jahre alte Bulgare hörte, seine Ex-Freundin habe einen neuen Freund, soll er sie laut Anklage aus Eifersucht und heimtückisch erstochen haben.

In einer beim Prozessauftakt verlesenen Erklärung hatte der Angeklagte erklärt, er habe seine Ex-Freundin nicht töten, sondern ihr einen Denkzettel verpassen wollen. Aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er noch am Morgen des Tattags zwei Freunden ausführlich erzählt, dass er das Mädchen töten wolle.

Vor Gericht hatte der Angeklagte angegeben, dass er vor der Tat Drogen konsumiert habe. Er habe Iulia nur ins Bein stechen wollen. Er ließ erklären, er könne sich nur an einen Stich erinnern. Iulia war ihren schweren Verletzungen durch ein halbes Dutzend Messerstiche in den Oberkörper erlegen.

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach geht davon aus, dass Iulia noch leben könnten, wenn die beiden Freunde des Verurteilten das Opfer oder die Polizei gewarnt hätten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat gegen die beiden Jugendlichen im Dezember Anklage wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat erhoben. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht steht noch nicht fest.

Quelle: rp

Feb 27

Moslemische Mord- Drohungen: Zweiter Prozess um Mord in Gonterskirchen beginnt

Spurensicherung: Experten der Kriminalpolizei untersuchten am 29. November 2017 den Tatort in Gonterskirchen. Foto: dpa

Ein 25-Jähriger berichtet zum Auftakt des zweiten Prozesses um den Mord in Gonterskirchen von massiven Anfeindungen eines Angeklagten: Dieser habe gedroht, „er würde meine Familie abschlachten“.

Kreis Gießen – Über das blutige Verbrechen sollen die Männer natürlich nicht miteinander sprechen. Weder im Prozess vor dem Landgericht noch zwischendurch im Gefängnis. Zumal sie sich offenbar untereinander auf Berberisch verständigen und Gespräche somit von den Justizbeamten nicht mitgehört werden können. Angesichts von insgesamt sechs Angeklagten in nunmehr zwei Strafverfahren ist das für Justitias Mitarbeiter eine logistische Herausforderung. Und deshalb sind die Komplizen, die nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft für den brutalen Überfall auf ein Paar in Gonterskirchen am 28. November 2017 verantwortlich sind, auf mehrere hessische Justizvollzugsanstalten (JVA) verteilt untergebracht. Rund um einen Verhandlungstag im Herbst soll es allerdings dennoch zu einem Wortwechsel zwischen Angeklagten im Gießener Gefängnis gekommen sein. Über den Inhalt gibt es jedoch zwei völlig unterschiedliche Versionen. Unverkennbar ist ohnehin seit Längerem, dass die Männer ihren Tatbeitrag kleinreden und die Mitangeklagten belasten.
Eine tränenreiche Entschuldigung beschreibt am Montag ein Frankfurter Rechtsanwalt am 21. Verhandlungstag gegen fünf Angeklagte vor der Jugendkammer. Dabei soll ein 25-Jähriger gegenüber seinem Mandanten eingestanden haben, dass sein jüngerer Bruder für den Tod des Mannes in der Anliegerwohnung verantwortlich sei.
Zum Auftakt seiner Hauptverhandlung versichert der 25-Jährige indes, dass er von dem Mann durch die Zellentür in der JVA massiv bedroht worden sei. „Er hat gesagt, ich solle schweigen.“ Und um diesem Ansinnen Nachdruck zu verleihen, habe der 42-Jährige angekündigt, „er würde meine Familie und meine Freundin abschlachten“. Damals hatte der 25-Jährige trotzdem als Zeuge ausgesagt. „Allerdings habe ich nicht die ganze Wahrheit gesagt.“ Das werde er am nächsten Verhandlungstag nachholen. Zumal er auf dem Gefängnisflur noch von einem zweiten Angeklagten bedrängt worden sei. Der Frankfurter Verteidiger hat in dem anderen Prozess am Montag wiederum beantragt, dass noch mehrere Mithäftlinge als Zeugen gehört werden sollen, da sie angeblich entweder das Gespräch in der JVA Gießen oder aber sogar das Geständnis des jüngeren Bruders im Gefängnis in Preungesheim mitbekommen haben.
Die Konstellation ist außergewöhnlich und für das Gießener Landgericht wohl auch eine Premiere: Während sich vor der Jugendkammer seit August fünf Männer – einer von ihnen gilt noch als Heranwachsender – wegen Mordes, versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung verantworten müssen, steht seit Dienstag nun ein sechster Angeklagter wegen genau desselben Verbrechens vor der Schwurgerichtskammer. Obendrein ist ein siebter Verdächtiger weiterhin auf der Flucht. Sollte er irgendwann gefasst werden, folgt ein dritter Prozess.
Hintergrund sind Fristen zur Untersuchungshaft, die in der Strafprozessordnung geregelt sind. Demnach darf diese nur unter besonderen Voraussetzungen länger als sechs Monate andauern. Nach dem Verbrechen in Gonterskirchen konnten die Ermittler schnell zwei Männer aus Friedrichsdorf verhaften. Es folgten im Februar und März die Festnahmen von drei Verdächtigen aus Belgien. Gegen diese fünf hat die Staatsanwaltschaft im April Anklage erhoben. Unterdessen wurde im Frühjahr – wiederum in Belgien – der 25-Jährige festgenommen, aber erst im September nach Gießen ausgeliefert. Da der Prozess gegen die fünf Anderen aber seit dem 7. August läuft, war ein zweites Verfahren notwendig. Dort müssen nun noch einmal alle Zeugen und Sachverständigen gehört werden.
Zusätzlich kompliziert wird der Fall dadurch, dass den Komplizen ganz unterschiedliche Tatbeteiligungen zur Last gelegt werden. Hinzu kommt, dass zwei von ihnen wohl gar nicht in dem Haus in Gonterskirchen waren, sondern ganz in der Nähe mit einem im Schlamm festgefahrenen Mietwagen ziemlich beschäftigt waren. Hintergrund der Bluttat soll verschwundenes Marihuana im Wert von rund 250 000 Euro gewesen sein. Aus Spanien sollte der 57-Jährige, der später gemeinsam mit seiner zwei Jahre älteren Partnerin in Gonterskirchen überwältigt wurde, die 100 Kilogramm Drogen mit einem Wohnmobil nach Deutschland bringen. Auf dem Weg dorthin war er nach seinen Schilderungen überfallen und ausgeraubt worden.
Nachdem alle sieben Verdächtigen den Tatort zunächst gemeinsam ausgekundschaftet haben sollen, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass vier von ihnen das Paar am Abend des 28. November 2017 attackiert haben, um „die Kilos“ zurückzuholen. Dabei scheint die Situation völlig eskaliert zu sein. Um Spuren der Tötung und die Augenzeugin zu beseitigen, hätten die Männer Benzin besorgt und das Haus in Brand gesetzt. „Nur mit letzter Kraft“ konnte sich die Frau zu einem Fenster schleppen und um Hilfe rufen.
Beide Prozesse werden fortgesetzt.

Feb 27

Mordversuch: Unbekannter Afrikaner soll Mann mit Messer attackiert haben

Mit einem Messer soll ein Unbekannter im österreichischen Hallein am Mittwochnachmittag gegen 15 Uhr einen 20-jährigen Somalier verletzt haben.

Das Opfer wurde mit dem Rettungshubschrauber in das Unfallkrankenhaus Salzburg geflogen. Der Täter ist nach Angaben der Polizei noch immer auf der Flucht.

Er soll etwa 25 Jahre alt und circa 1,80 Meter groß sein. Seine Hautfarbe soll dunkel sein, er trägt zudem einen auffälligen Bart. Bekleidet ist er mit einer schwarzen Hose, einem T-Shirt und einer grünen Jacke.

Quelle: pnp

Feb 26

Afghane schlitzt Kontrahend bei Saufgelage das Gesicht auf | Neckarsulm

Symbolbild

Auch in die Lidl- Hauptstadt Neckarsulm sind massenhaft Messermänner migriert. Der Asylant verletzte einen 19 Jährigen massiv bei einer Sauferei

Mit einer 15 Zentimeter langen Schnittwunde im Gesicht musste am Samstagabend ein 19-Jähriger ins Krankenhaus gebracht werden. Der junge Iraner war in seiner Wohnung nach erheblichem Konsum von alkoholischen Getränken mit einem Afghanen in Streit geraten. Im Verlauf der Auseinandersetzung schlitzte der Afghane seinem Kontrahenten mit einem scharfen Gegenstand, wahrscheinlich mit einem Messer, das Gesicht auf. Anschließend flüchtete er, konnte aber im Rahmen einer Fahndung von der Polizei gefunden und festgenommen werden. Um was es bei dem Streit ging, ist bislang unklar. Gegen den 21-Jährigen wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Quelle: Truth24.net

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Feb 26

Kein „Prüffall“ mehr: Erfolg für die AfD – und den Rechtsstaat

Für die öffentliche Brandmarkung der AfD braucht der Verfassungsschutz eine gesetzliche Grundlage. Es ist wichtig, sich auf die wirklich verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu konzentrieren – und ansonsten die freie Auseinandersetzung hochzuhalten. Ein Kommentar.

Das ist ein Erfolg für die AfD. Sie darf einstweilen vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Eine inhaltliche Bewertung ist damit nicht verbunden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bedeutet natürlich auch nicht, dass der Verfassungsschutz nicht prüfen durfte oder darf, ob die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Aber für die öffentliche Brandmarkung einer Partei braucht das Bundesamt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Deswegen war das Gesetz eigens geändert worden. Das mag man auch anders sehen, und noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Aber die Art und Weise, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz unter neuer Führung ganz offensichtlich ein Zeichen setzen wollte, mit großem öffentlichem Auftritt und deutscher wie englischer Mitteilung, war geeignet, in Rechte der Partei einzugreifen.

Die Nennung, die ja im Grunde den Inhalt hatte, es lägen für die gesamte Partei nur „Verdachtssplitter“ vor, ist schon ein Stigma. Dass solch ein Verdikt der Partei sogar nützen kann, weil es etwa ihre Anhänger in dem Glauben bestärkt, von Staats wegen verfemt zu sein, steht auf einem anderen Blatt. Der Staat muss die Chancengleichheit der Parteien beachten – gerade in Zeiten des Wahlkampfs und gerade dann, wenn eine bestimmte Partei ohnehin unter öffentlicher Beobachtung steht.

Gegen eine Beobachtung durch die Öffentlichkeit kann niemand klagen. Denn politische Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit und müssen etwa ihre Finanzen offenlegen – was gerade die AfD zu spüren bekommt. Der Staat aber braucht, gerade weil die Parteien eine so wichtige Rolle in ihm spielen, eine besondere Ermächtigung, um gegen einzelne von ihnen vorzugehen. Und auch das Handeln des Verfassungsschutzes unterliegt richterlicher Kontrolle. Insofern ist die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auch ein Sieg für den Rechtsstaat. Er behauptet sich gerade dann, wenn er über Leute richtet, mit denen sonst kaum jemand etwas zu tun haben will. Die AfD freilich ist eine recht erfolgreiche Partei, wenn sich auch kaum jemand öffentlich zu ihr bekennt. Mehr denn je ist es wichtig, sich auf die wirklich verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu konzentrieren – da gibt es genug zu prüfen – und ansonsten die freie Auseinandersetzung hochzuhalten.

Quelle: FAZ

Feb 26

17-Jähriger in Mörfelden-Walldorf durch Asylgang mit Messer bedroht und attackiert

Symbolbild

Eine sechsköpfige Asylantengang hat den Jungen mit einem Messer attackiert und ausgeraubt

Ein 17 Jahre alter Jugendlicher wurde in der Nacht zum Samstag den 23.02. gegen 1.40 Uhr an der Ecke Waldstraße/Farmstraße, in der Nähe des Bahnhofs, von sechs Unbekannten mit einem Messer bedroht und anschließend körperlich attackiert. Die Kriminellen entwendeten dem 17 -Jährigen zudem das Fahrrad, das Mobiltelefon sowie die Geldbörse samt persönlichen Dokumenten. Sie flüchteten nach der Tat in Richtung Farmstraße. Der Jugendliche wurde bei dem Überfall leicht verletzt.

Eine sofort eingeleitete polizeiliche Fahndung verlief bislang ergebnislos.

Einer der Flüchtigen ist etwa 30 Jahre alt und soll laut dem Opfer ein südländisches Erscheinungsbild haben. Die übrigen Männer sollen allesamt zirka 18 Jahre alt sein.

Wer in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Rüsselsheim (Kommissariat 35) unter der Telefonnummer 06142/6960 zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Feb 26

Mit Messer Gesicht zerschnitten: Iraner attackiert 23 Jährigen in Hamburg massiv

Symbolbild

Schon wieder eine brutale Messerattacke bei der einem jungen Mann über 10cm das Gesicht aufgeschnitten wurde. Die Hamburger Presse verschweigt die Herkunft des Messer-Moslems ganz bewusst.

Am 24.02.2019 gegen 23.00 Uhr kam es am Bahnsteig im S-Bahnhaltepunkt Othmarschen aus noch nicht geklärten Gründen zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern (m.23,m.32).

Im weiteren Verlauf soll der 32-jährige Mann seinen Kontrahenten mit einem Messer im Gesicht verletzt haben. Der Geschädigte (m.23) erlitt eine ca. 10 cm lange Schnittverletzung im Gesicht und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Nach ambulanter Behandlung konnte der syrische Staatsangehörige das Krankenhaus wieder verlassen.

Nach entsprechender Alarmierung erreichten sechs Funkstreifenwagen der Bundespolizei und der Hamburger Polizei (PK 25) die S-Bahnstation. Zwischenzeitlich konnten Bundespolizisten nach einer Videosichtung entsprechender Überwachungskameras eine gute Täterbeschreibung erlangen.

Nach einem Zeugenhinweis konnte eine Streife der Bundespolizei den Tatverdächtigen nach einer gezielten Fahndung in einem abfahrbereiten Bus der Linie 186 am Statthalterplatz stellen und vorläufig festnehmen.

Hinweis: Der Tatverdächtige hatte zwischenzeitlich bereits die Kleidung gewechselt und konnte aufgrund der guten Videoaufzeichnungen am Tatort per Lichtbildabgleich vor Ort identifiziert werden.

Der iranische Staatsangehörige wurde mit einem Funkstreifenwagen zum PK 25 verbracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Beschuldigten einen Wert von 0,65 Promille.

Gegen den Tatverdächtigen wurde durch Beamte der Polizei Hamburg ein Strafverfahren (Verdacht auf gefährliche Körperverletzung) eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste der 32-Jährige wieder entlassen werden.

Die weiteren Ermittlungen werden vom zuständigen LKA der Polizei Hamburg geführt.

Quelle: Truth24.net

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Feb 25

München: Asylanten aus Suchteinrichtung bepöbeln und attackieren Sicherheitskräfte

Herumpöbelnde Afrikaner, Symbolbild

Sie kamen aus der Suchtklinik: Herumpöbelnde arabische Asylanten machten Müncher Sicherheitskräfte die Arbeit zur Hölle

Am vergangenen Samstag (23. Februar) kam es am S-Bahnhaltepunkt Karlsplatz sowie am Hauptbahnhof zu Angriffen auf Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit, nachdem diese helfen wollten. Die Bundespolizei hat Ermittlungen eingeleitet.

Nr. 64 Gegen 03:45 Uhr pöbelte ein 21-Jähriger, der stark an den Händen blutete, am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunktes Karlsplatz (Stachus) aggressiv gegen Reisende. Unbekannte informierten eine Streife der Deutsche Bahn Sicherheit (DBS), die den jungen Mann daraufhin ansprachen um ihm zu helfen. Der Mann mkt deutschem Pass aus München wollte jedoch keine Hilfe. Mehrmals lief er auf das Sicherheitspersonal zu und schubste diese in Richtung der Gleise. Der DBS-Streife gelang es den jungen Mann zu fixieren bis eine Streife der Bundespolizei vor Ort war. Sowohl die Sicherheitsdienstmitarbeiter als auch die Beamten beleidigte er mehrfach. Bei einer Durchsuchung des 21-Järhigen wurden in der Jackentasche mehrere Glasscherben gefunden und entsorgt. Auf der Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof bedrohte der Bogenhausner die Polizisten und verweigerte eine Behandlung durch den alarmierten Rettungsdienst sowie einen Atemalkoholtest. Jedoch gab er an Drogen genommen zu haben. Er machte auf die Beamten einen stark alkoholisierten Eindruck und war weiterhin sehr aggressiv, weshalb er in Unterbindungsgewahrsam genommen wurde. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung eingeleitet.

Nr. 65 Samstagabend, gegen 22:15 Uhr, leistete eine Streife der Deutsche Bahn Sicherheit im Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofes Erste Hilfemaßnahmen bei einer 15-Jährigen, die an einer Panikattacke litt. Hinzu kam ein 17-jähriger Afghane, der mit geballten Fäusten auf die hilfeleistenden Sicherheitskräfte zu rannte. Diese bemerkten den bevorstehenden Angriff rechtzeitig und konnten den Afghanen bis zum Eintreffen der Bundespolizei festhalten. Alle Beteiligten wurden mit auf die Wache am Hauptbahnhof genommen. Hier gaben zwei Zeugen an, dass sie sich alle untereinander kennen und aus einer therapeutischen Einrichtung für Suchtkranke in München abgängig sind. Für die weiterhin über Übelkeit klagende 15-jährige Deutsche die zudem hyperventilierte, wurde ein Rettungswagen verständigt.

Wildes Herumspucken und Randalieren

Der 17-Jährige, der einen Atemalkohol von 2,59 Promille hatte, wurde währenddessen in den Wachräumlichkeiten immer aggressiver und spuckte um sich, beleidigte und bedrohte die Beamten. Weiterhin trat er mit dem Fuß mehrmals gegen die Wand, sodass er letztendlich gefesselt und in eine Gewahrsamszelle gebracht wurde. Nachdem er sich gegen 05:30 Uhr beruhigt hatte wurde er in seine Jugendeinrichtung gefahren und dem Betreuer übergeben.

Die Bundespolizei ermittelt gegen den 17-Jährigen wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung ermittelt.

Quelle: Truth24.net

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Feb 25

Bundespolizei: Abgeschobene kehren trotz Einreisesperre zurück

Zahlreiche Asylbewerber gelangen trotz Einreiseverbot über die deutsche Grenze. Die von Bundesinnenminister Seehofer eingeleiteten Maßnahmen bleiben offenbar ohne Wirkung.
Quelle: WELT

Innenminister Seehofer wollte abgeschobene Asylbewerber an der Wiedereinreise nach Deutschland hindern und beschloss Zurückweisungen an der bayrischen Grenze. Er setzte auf Abschreckung. Was wurde aus seinem Plan?

Auf dem Höhepunkt des Streits zwischen CDU und CSU über Zurückweisungen an den Grenzen lenkte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Juni bekanntlich ein – nachdem die CDU-Führung um Bundeskanzlerin Angela Merkel klargemacht hatte, dass sie unter keinen Umständen ein nationales Vorgehen akzeptieren würde.

In einem Punkt setzte sich die CSU allerdings durch: Am 18. Juni sagte Seehofer auf einer Pressekonferenz in München, er „werde sofort, wenn ich wieder in Berlin bin, gegenüber der Bundespolizei anordnen, dass Menschen, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind, sofort an der Grenze zurückgewiesen werden“.

Seehofer machte gleich doppelt deutlich, für wie verantwortungslos er es hielt, dass abgelehnte Asylbewerber, Straftäter und aus anderen Gründen Abgeschobene trotz ihrer Abschiebung und der damit einhergehenden Wiedereinreisesperre nicht zurückgewiesen werden durften – sobald sie an der Grenze angaben, erneut Schutz zu suchen.

„Ich sage noch einmal, das ist skandalös, dass das überhaupt über Jahre möglich war. Was soll eine Einreisesperre, wenn jeder weiß, wenn er sie nicht einhält, hat es keinerlei Folgen“, sagte Seehofer damals.

Gleich einen Tag später, am 19. Juni, wies er die seinem Ministerium unterstellte Bundespolizei an, den Zustand zu beenden. Deren Chef Dieter Romann, der seit Jahren bei der Bundesregierung erfolglos für einen stärkeren Grenzschutz warb, versendete sogleich ein Schreiben an seine Dienststellen. An allen Binnengrenzen, an denen es vorübergehend Grenzkontrollen gebe, seien „ab sofort“ Personen mit Einreiseverbot zurückzuweisen.

Der größte Makel dieser Maßnahme scheint schon in dieser Formulierung auf: Grenzkontrollen erlaubt die EU-Kommission derzeit nur an der bayrisch-österreichischen Grenze. An allen übrigen Landgrenzen kann nach wie vor kein abgeschobener Asylbewerber zurückgewiesen werden.

Aus dem schlichten Grund, dass dort niemand stehen darf, dessen Aufgabe es ist, Abgeschobene nicht hereinzulassen – das gebietet das EU-Recht nach Lesart der EU-Kommission und des Bundeskanzleramtes.

Nun hofften Seehofer und viele andere Politiker der Union allerdings, dass die Möglichkeit von Zurückweisungen an dem bayerischen Grenzabschnitt eine symbolische Wirkung haben könnte, sodass weniger Abgeschobene wieder zurückkehren würden.

Eine solche abschreckende Wirkung ist aber bislang nicht festzustellen. Wie die Bundespolizei WELT mitteilte, wurden „im Jahr 2018 durchschnittlich 100 Personen pro Monat festgestellt, gegen die ein Einreiseverbot bestand“. Schon im ersten Halbjahr, also vor der Seehofer-Weisung, gab es laut Bundespolizei durchschnittlich 100 solcher Aufgriffe pro Monat.

Wurden die Zurückweisungen tatsächlich vollzogen?

Wie viele der Aufgegriffenen mit Einreisesperre dann wieder zurückgewiesen wurden, kann die Bundespolizei auf Anfrage nicht genau beantworten. Doch den Angaben zufolge waren es weniger als die Hälfte. Denn nur „rund 43 Prozent dieser Personen wurden im Rahmen von Grenzkontrollen festgestellt“, also an dem Grenzabschnitt zu Österreich sowie den Flug- und Seehäfen – nur dort gibt es derzeit Grenzkontrollen.

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Die andere Hälfte wurde im Inland aufgegriffen, bei ihnen kommt eine Zurückweisung sowieso nicht infrage, weil sie ja gerade darin besteht, eine noch nicht erfolgte unerlaubte Einreise zu verweigern; das geht nur direkt an der Grenze. Doch was geschah mit den 43 Prozent der monatlich durchschnittlich 100 Ausländer, die an den Grenzen mit Wiedereinreisesperre festgestellt wurden?

„Im Jahr 2018 wurde in 84 Prozent der Fälle entschieden, dass die Personen, welche im Zuge von Grenzkontrollen festgestellt wurden, zurückgewiesen werden sollen“, teilt die Bundespolizei mit. Es könne aber keine Aussage getroffen werden, ob die Zurückweisungen auch tatsächlich vollzogen werden konnten.

So sei etwa denkbar, „dass eine Zurückweisung aufgrund einer nicht vorliegenden Zustimmung des aufnehmenden Staates nicht vollzogen werden konnte“. Darüber hinaus könne „in Fällen eines später vorgebrachten Schutzersuchens von einer Zurückweisung vorerst Abstand genommen und die Personen zur Prüfung an die dafür zuständigen Behörden weitergeleitet“ worden sein.

Nun stellt sich die Frage, was mit den einmal abgeschobenen Ausländern geschieht, die trotz ihrer Wiedereinreise sperre nicht an ihrer unerlaubten Rückkehr nach Deutschland gehindert werden können. Dazu teilt die Behörde WELT mit, „wenn die Bundespolizei eine Zurückweisung“ aufgrund von „rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vollziehen“ kann, „weil zum Beispiel das Kontingent an speziellen Hafteinrichtungen bereits erschöpft ist, wird dem Ausländer eine Frist zur Ausreise gesetzt und (er) mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ins Inland entlassen“.

Unabhängig davon erstatte „die Bundespolizei Strafanzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise entgegen einer Wiedereinreisesperre“. In der Regel werden dann geringe Geldstrafen verhängt und in Haftstrafen umgewandelt, wenn sie nicht beglichen werden können. Anschließend beginnt in der Regel ein erneuter Abschiebungsversuch, falls nicht glaubhafte Gründe für ein neuerliches Asylverfahren vorgebracht werden.

Bei all diesen Angaben ist aber zu beachten, dass es sich nur um das „Hellfeld“ der Wiedereinreise von bereits Abgeschobenen handelt, also jene Fälle, in denen die Bundespolizei Personen aufgreift. Wie WELT AM SONNTAG vor einer Woche recherchiert hatte, folgt laut Schätzungen von Ausländerbehörden auf ungefähr jede dritte Abschiebung die Wiedereinreise.

Quelle: welt

Feb 25

Türken kaufen Schaf auf Bauernhof, schächten es

Der Schafbock wurde „geschächtet“ (Bild: iStock/Symbolbild)

Zwei Männer haben am Sonntag in Feldbach einen Schafbock durch „Schächten“ getötet. Die beiden Verdächtigen sowie die Verkäuferin des Tieres wurden angezeigt.

Die Polizei rückte gegen 9.45 Uhr zu einem Einsatz in Feldbach im Bezirk Südoststeiermark aus.

Eine unbekannte Person hatte die Polizei verständigt und erklärt, dass auf einem landwirtschaftlichen Anwesen zwei türkisch-stämmige Männer einen Schafbock „geschächtet“ hätten.

Die Beamten fuhren daraufhin zu dem Bauernhof und fanden auf einer Wiese in der Nähe des Anwesens tatsächlich ein verendetes Schaf. Die beiden Verdächtigen waren ebenfalls noch vor Ort.

Die zwei Männer gaben an, das Schaf auf rituelle Weise durch einen Halsschnitt getötet zu haben, ohne es zuvor oder unmittelbar danach zu betäuben.

Keine Bewilligung

Den etwa zweijährigen Schafbock hatten die Verdächtigen zuvor von der Besitzerin des Anwesens gekauft. Laut Polizei konnten „weder die Männer, noch die Verkäuferin die vorgeschriebenen Auflagen bzw. Bewilligungen gemäß Tierschutzgesetz vorweisen“.

Auch ein Veterinärmediziner war nicht vor Ort. Alle Personen werden wegen Verdachts der Tierquälerei sowie Übertretungen des Tierschutzgesetzes angezeigt.

Quelle: heute.at

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