Mai 20

Asyl: Wohnungen statt Flüchtlingsheime in Klein Borstel

So sollen die neuen Häuser aussehen. Noch stehen dort Flüchtlingsunterkünfte. Foto: Renner, Hainke, Wirth, Zirn Architekten

In Klein Borstel gibt es neue Diskussionen über eine Grünfläche, die eigentlich nie bebaut werden sollte.

Hamburg.  Als die Eigen­tümer 2011 und 2012 ihre Häuser in einem Neubau in Klein Borstel bezogen, schien die Lage eindeutig. Hier die neue Siedlung, dort der frühere Anzuchtgarten des Ohlsdorfer Friedhofs, der, so war es den Nachbarn zugesagt worden, unbebaut bleiben sollte. Sie freuten sich über das viele Grün und dachten wirklich, dass das immer so bleiben würde.

Blieb es aber nicht: Als 2015 die Flüchtlingskrise in Hamburg ihren Höhepunkt erreichte und dringend Grundstücke für Unterkünfte gesucht wurden, fiel der Blick der Stadt auch auf die Grünfläche in Klein Borstel. Hamburg wollte dort erst Unterkünfte für 700 Flüchtlinge schaffen, nach Protesten der Anwohner wurden Gebäude für 450 Menschen, hauptsächlich Familien, gebaut. Und von der Stadt gab es die Zusage, dass das alles eine befristete Lösung sei.

Engagierte Bewohner

Was wichtig war, denn Klein Bors­tel mit seinen aktiven und engagierten Bewohnern war damals einer der Ausgangspunkte für die Initiative „Hamburg für gute Integration“. Die einigte sich mit der Stadt schließlich auf verschiedene Bürgerverträge – der für Klein Borstel sah vor, dass die Container für die Geflüchteten nach fünf Jahren wieder abgebaut werden und dort eine neue, kleine Siedlung entstehen soll. Und genau darum gibt es jetzt die nächsten Diskussionen.

Ein erster Entwurf sieht für die 1,8 Hektar große Fläche nämlich 100 Wohneinheiten in drei Baufeldern vor. Viel zu viel, finden Bewohner und Mitglieder des Vereins „Lebenswertes Klein Borstel“. „Eine solche Größe sprengt die Festlegungen des Bürgervertrags“, sagt Thomas Mickeleit, Mitglied des Vorstands. Er und seine Mitstreiter hätten eine Flächenberechnung angestellt und seien zu dem Schluss gekommen, dass dort, wolle man sich an die Vorgaben halten, eigentlich nur 44 Einheiten entstehen dürften. Eine Umfrage im Viertel habe ergeben, dass maximal 60 Wohnungen akzeptiert werden würden. „Aber eben nicht 100.“ Hintergrund sei vor allem der zunehmende Autoverkehr, der den Anwohnern Sorge bereite.

Häuser werden zweigeschossig

Den Entwurf für das neue Baugebiet hat das Büro Renner Hainke Wirth Zirn Architekten erstellt. Es sollen Reihenhäuser, sieben größere Gebäude für Wohnungen und ein kleiner Gewerbebau entstehen. Die Häuser werden zweigeschossig, zum Teil mit Staffelgeschossen. „Wir haben uns mit unserem Entwurf bewusst an der bereits vorhandenen Bebauung orientiert, um den Anwohnern das Signal zu geben, dass wir ihre Bedenken verstanden haben“, sagt Stefan Wirth, einer der vier Partner des Architekturbüros.

Er rechnet weiterhin mit vielen Reaktionen aus der Nachbarschaft, „Ich hoffe aber, dass bis zum Baubeginn alle Zweifel der Anwohner ausgeräumt sein werden.“ Zumal er die Lage als planender Architekt weniger kritisch als die Bewohner bewertet: „Wir leben in einer wachsenden Stadt. Da muss man damit leben können, dass auf einem leeren Nachbargrundstück noch mal Häuser gebaut werden.“

Bezirksamt versucht, den Ärger zu schlichten

Auch, wenn es ursprünglich einmal geheißen hatte, dass das Gelände so bleiben soll, wie es ist? „Wer damit nicht leben kann, darf nicht in einer wachsenden Millionenstadt in einem Neubau wohnen“, so Wirth. „Und ich bin mir sicher: Wenn die Häuser hier erst einmal stehen, werden auch die heute kritischen Nachbarn sehen, dass die Quartierserweiterung guttut.“

Das Bezirksamt versucht, den neuen Ärger im Viertel zu schlichten: „Für den Siegerentwurf hat ein neunköpfiges Preisgericht einstimmig votiert. Es hat sich zusammengesetzt aus Stadtplanern, Architekten, Politikern und Anwohnervertretern“, sagt Bezirksamtssprecher Daniel Gritz. Der Entwurf sei aber nur die Grundlage für den Bebauungsplan. „Bis ein solcher Bebauungsplan beschlossen und öffentlich bekannt gemacht ist, durchläuft er einen Planungsprozess in mehreren Stufen.“

Mickeleit: „Kompromiss erzielen“

In diesem Zeitraum könnten auch Bürger und Anwohner sich beteiligen. „Dabei wird auf jede einzelne Kritik eingegangen.“ Am Ende erarbeite die Verwaltung, also das Bezirksamt, zu jedem Punkt ihrerseits eine Stellungnahme und schlage vor, wie damit umgegangen werden soll. „Abschließend entscheidet dann nach ausgiebiger Diskussion die Bezirksversammlung“, so Gritz.

„Wir müssen und wollen zusammen mit der Stadt einen Kompromiss erzielen“, sagt Mickeleit. Dem Verein „Lebenswertes Klein Borstel“ ginge es dabei vor allem ums eins: den Charakter des charmanten Viertels in seiner Form zu erhalten. „Uns ist schon klar, dass hier angesichts der angespannten Wohnungssituation gebaut werden muss. Aber es ist uns sehr wichtig, dass dieses familienfreundliche, grüne und verkehrsberuhigte Wohnen bewahrt wird.“ Dafür werde der Verein in den kommenden Monaten auch weiterkämpfen.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Mai 20

Bamf-Skandal – Politikerin bestätigt: „Durfte nur mit Aufpasser aussagen“

Josefa Schmid
© dpa

Die Vorgänge rund um die Versetzung der Politikerin Josefa Schmid aus dem Bamf schlagen weiter hohe Wellen. Nun hat sich Schmid selbst zu Wort gemeldet.

Passau – Über die Unregelmäßigkeiten beim Bundesflüchtlingsamt hat die versetzte Leiterin der Bremer Außenstelle nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft nur unter Aufsicht aussagen dürfen. Ihre Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft am vergangenen Mittwoch habe teilweise in den Bremer Bamf-Räumen stattgefunden, berichtet die Passauer Neue Presse. Zuvor hatte bereits merkur.de* über einen noch heftigeren Eklat in Zusammenhang mit Schmids Zeugenaussage berichtet.

„Befremdlich und hemmend“

„Ich habe dort einem Staatsanwalt und zwei Kriminalbeamten ungestört meine Unterlagen zeigen und auch die Eingriffsmöglichkeiten im Computerprogramm erklären wollen“, sagte Schmid der Zeitung. Der nach ihrer Versetzung nach Bremen geholte Referatsleiter habe aber mit Verweis auf das Hausrecht darauf bestanden, permanent im Raum zu bleiben und jeden Schriftsatz mitzulesen. „So einen Aufpasser zu haben, war befremdlich und auch hemmend, weil es ja schließlich auch um die Rolle der Behörde selbst geht“, sagte Schmid.

Nach Informationen von merkur.de* soll ein hochrangiger Mitarbeiter der Bamf-Behörde in Bremen sogar Schmids Unterlagen durchsucht und versucht haben, ihren Koffer mit privaten Inhalten zu durchwühlen. Er begründete dies unserem Informanten nach damit, dass Schmid Beweismaterial für die Staatsanwaltschaft aus der Behörde schmuggeln wolle.

Schmid forderte Gespräch mit Seehofer

Schmid klagt gegen ihre Versetzung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Sie war nach Bremen abgeordnet worden, nachdem dort unrechtmäßige Asylentscheidungen aufgefallen waren. Nach ihrer Darstellung ist die Dimension der Fälle aber weit umfangreicher als zunächst bekannt. Sie drängte in der Behördenzentrale und beim Bundesinnenministerium auf Aufklärung, scheiterte aber mit ihrer Forderung nach einem Gespräch mit Minister Horst Seehofer (CSU). Die Zentrale versetzte sie dann gegen ihren Willen zurück nach Bayern.

Quelle: merkur

Mai 20

Nach Asyl-Skandal in Bremen: Auffälligkeiten auch bei zehn anderen Standorten

Im Bremer Flüchtlingsamt sollen Hunderte Asylanträge zu Unrecht bewilligt worden sein. Nun werden auch in zehn weiteren Ämtern Auffälligkeiten überprüft. Die Politik streitet über die Aufarbeitung.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft zehn weitere seiner Außenstellen, nachdem in Bremen mutmaßlich Hunderte Asylentscheidungen manipuliert worden waren. In den zehn anderen Ämtern sind nun Abweichungen von den durchschnittlichen Schutzquoten der Asylbewerber aufgefallen. Diese Quoten sagen aus, wie viel Prozent der Menschen aus einem bestimmten Land in Deutschland bleiben dürfen.

Die Schutzquoten wichen dabei in den zehn Außenstellen jeweils um zehn Prozentpunkte ab, teils nach oben, teils aber auch nach unten. Das teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mit. Nun sollen in repräsentativen Stichproben insgesamt 8500 Fälle aus dem Jahr 2017 überprüft werden.

Darüber hinaus geht das BAMF Vorbehalten gegenüber Asylentscheidungen in der Außenstelle im rheinland-pfälzischen Bingen nach. Dort hat ein Mitarbeiter am 6. Februar die Nürnberger Zentrale um eine Überprüfung von Verfahren gebeten. „Hintergrund des Hinweises sind fachlich divergierende Einschätzungen über asylverfahrensrechtliche Bewertungen zwischen den Mitarbeitern in der Außenstelle“, sagte die Ministeriumssprecherin.

Bericht: Dolmetscher werden geschult

Die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten derweil, das BAMF wolle die Qualität der Sprachübersetzungen in Asylverfahren erhöhen. Dazu habe die Behörde unter anderem Dolmetscher-Schulungen auf den Weg gebracht. Hintergrund ist demnach die Kritik an mangelnder fachlicher Ausbildung vieler Übersetzer, die eine erhebliche Rolle bei der Entscheidung von Asylanträgen spielen.

Im April hatte das BAMF die Zusammenarbeit mit mehr als 2.000 Dolmetschern beendet, weil sie aus Sicht der Behörde nicht neutral oder vertrauenswürdig erschienen, unpünktlich waren oder Standards nicht einhielten. Auch in die Affäre um offenbar manipulierte Asylentscheidungen in Bremen soll ein Dolmetscher verwickelt sein.

Derzeit arbeiten laut Funke-Medien rund 5.800 Dolmetscher im Auftrag des Bundesamtes. Nur rund 620 seien vor Gericht vereidigt. Mehrere Übersetzer berichteten den Funke-Zeitungen von mangelnder Einarbeitung, schlechter Bezahlung und Stresssituationen. Sie gaben demnach an, nie eine Ausbildung in diesem Bereich gemacht zu haben. „Ich bin einfach zum Amt gegangen und habe gesagt, ich möchte hier arbeiten“, berichtete ein junger Mann aus Berlin. Einen Nachweis über seine Kenntnisse habe er nie erbringen müssen.

Diskussionen über Untersuchungsausschuss

FDP und Grüne streiten derweil darüber, was ein möglicher Untersuchungsausschuss des Bundestages genau untersuchen soll. Die Liberalen um FDP-Chef Christian Lindner fordern, dass er nicht nur die Unregelmäßigkeiten beim BAMF, sondern generell die politische Verantwortung seit 2014 untersuchen soll – also seitdem sich die Flüchtlingskrise anbahnte. Die AfD hatte bereits Unterstützung signalisiert.

FDP-Chef Christian Lindner: Die Liberalen und die AfD wollen die gesamte Flüchtlingspolitik in einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten. (Quelle: dpa/Michael Kappeler)FDP-Chef Christian Lindner: Die Liberalen und die AfD wollen die gesamte Flüchtlingspolitik in einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)

Die Grünen sind anderer Meinung. Die flüchtlingspolitische Fraktionssprecherin Luise Amtsberg sagte der „Bild am Sonntag“, ein Ausschuss solle „in erster Linie die Missstände im BAMF untersuchen, nicht die angebliche Grenzöffnung 2015“. Lindner und der AfD gehe es nicht um die Beseitigung der Probleme, sondern um eine Abrechnung mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU). „Für diese taktischen Spielchen ist die Situation aber zu ernst. Wir Grüne wollen aufklären und gleichzeitig den Blick nach vorn richten und reformieren.“

Zustandekommen hängt an den Grünen

Lindner sagte der Zeitung: „Ich verstehe nach anfänglich anderen Signalen die Zurückhaltung der Grünen in dieser Frage nicht. Wir würden sie gerne einbinden.“ Aus der Aufarbeitung könne das Land lernen. „Es geht uns nicht um Anklagen, aber natürlich wäre eine Befragung der Kanzlerin, des Flüchtlingskoordinators Peter Altmaier und des damaligen Innenministers Thomas de Maizière (alle CDU) unvermeidbar.“

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist die Unterstützung eines Viertels der Bundestagsabgeordneten nötig – das wären drei der vier Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Grüne und Linke. Die Linkspartei hat sich bereits dagegen ausgesprochen. Das Zustandekommen hängt deshalb von den Grünen ab.

Quelle: t-online

Mai 19

Wenn Europa so weitermacht, wird es zu Eurabia

Arabische Flüchtlinge verändern Europa – nicht umgekehrt. Muslimische Frauen kaufen in Den Haag am grössten Wochenmarkt der Niederlande ein. Bild: Keystone

Der muslimische Anteil an der europäischen Bevölkerung steigt unaufhaltsam, ohne dass eine Integration stattfindet.

Können wir frei ohne Zensur beziehungsweise Selbstzensur über die Folgen der islamischen Zuwanderung nach Europa sprechen? Ist es möglich und erlaubt, einen Widerspruch – unter Bezugnahme auf drei weltweit anerkannte Experten – Bernard Lewis, Bat Ye’or und Walter Laqueur – gegen das herrschende Narrativ im Rahmen einer sachlichen Debatte vorzubringen? Diese drei Denker vertreten die These von einem zukünftigen Eurabia in Europa. Darf man schliesslich Schlussfolgerungen aus Statistiken ziehen, die einen zunehmenden arabo-islamischen Anteil an der Wohnbevölkerung Europas prognostizieren?

Zu den vom vorherrschenden Narrativ erzwungenen Einschränkungen des Grundrechts auf Rede- und Wissenschaftsfreiheit in Bezug auf die anstehende Thematik gehört der Vorwurf der Islamophobie. Dieser Begriff wurde im Iran Anfang der 1980er-Jahre geschmiedet, um jede kritische Diskussion über Islam und Islamismus im Keim zu ersticken; er wurde als Vorwurf instrumentalisiert und von den Linken übernommen. Gegen diese Richtung argumentiert der französische Schriftsteller Pascal Bruckner. Er spricht von einer erfundenen Islamophobie, deren zentrales Opfer jene sind, die die beklagte Bestrebung, das Thema «islamische Zuwanderung und ihre Folgen» zu tabuisieren, nicht mitmachen.

Demografischer Trend

Unter dem Titel «Islamische Zuwanderung und ihre Folgen» habe ich ein Buch veröffentlicht, das von allen deutschsprachigen Medien verschwiegen wird. Ich gehöre zu den Opfern. Nun können Argumente diffamiert werden – wirksamer ist jedoch, sie medial totzuschweigen. Wie steht es aber mit den Statistiken?

Anfang dieses Jahrhunderts, im Jahr 2004, war die angesprochene Einschränkung der Rede- und Wissenschaftsfreiheit in Bezug auf unser Thema noch nicht so stark, wie sie heute ist. Die Tageszeitung Die Welt veröffentlichte am 28. Juli 2004 ein Interview des Princeton-Historikers Bernard Lewis unter der Überschrift «Europa wird am Ende des 21. Jahrhunderts islamisch sein». Im selben Jahr wurde in einem in der US-Zeitschrift Weekly Standard (Heft 4/2004) veröffentlichten Artikel vom Financial Times-Leitartikler Christoph Caldwell der Begriff «Islamic Europe» geprägt.

Ein Jahr danach veröffentlichte die in Ägypten geborene jüdische Publizistin Bat Ye’or in den USA das damals viel beachtete Buch «Eurabia». Darin spricht sie von einem massiven demografischen und kulturellen Trend, Europa in ein islamoarabisches Gebilde zu verwandeln. Die prophetischen Aussagen dieses Buches wirken seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 ungeheuer aktuell.

Ich fühle mich stets an dieses Buch erinnert, wenn ich heute in vielen deutschen Städten in Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Plätzen vernehme, wie die zugewanderten «neuen Deutschen» (Herfried Münkler, Politikwissenschaftler) sehr laut ein für mich als muttersprachlich arabisch sprechender Syrer störendes, primitives Arabisch sprechen. Arabisch ist eine wunderschöne und hochzivilisierte Weltsprache, allerdings nur, wenn man sie durch Bildung beherrscht. Gebildete Araber sprechen ein anderes Arabisch als das, was ich in Deutschland seit 2015 auf den Strassen so oft höre, dass ich denke, in einem arabischen Land zu sein.

Arabisch ist so eine differenzierte Sprache, dass man eine Person, die sie spricht, gleich geografisch und sozial lokalisieren kann. Das Arabisch, das ich heute in Europa höre, ist nicht die Sprache gebildeter syrischer Ingenieure und Ärzte, die uns die Vertreter der Willkommenskultur vorgaukeln. Ich höre ein bäuerliches beziehungsweise ein Slum-Arabisch. Als zivilisierter Syrer kenne ich Polygamie weder aus meiner Damaszener Familie noch aus den Kreisen, in denen ich die ersten 18 Jahre meines Lebens verkehrte.

Die Zeitung Welt am Sonntag berichtet in dem Artikel «Strafbar, aber geduldet» (28. Januar 2018) von Einführung der Polygamie durch viele syrische Flüchtlinge, so etwa von einem Syrer, der im Rahmen der Familienzusammenführung vier Ehefrauen und 23 Kinder nach Deutschland auf Kosten der Steuerzahler gebracht hat und entsprechend alimentiert wird. Der Artikel fügt hinzu: «Das ist kein Einzelfall.»

Statistische Prognosen

Nun möchte ich auf die Statistiken zu sprechen kommen. Das amerikanische PEW-Center in Washington und New York veröffentlichte Ende November 2017 statistische Prognosen für das Jahr 2050, die die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 30. November verbreitet hat. Danach wird der «Anteil der Muslime in der Bundesrepublik von 6,1 Prozent im Jahre 2016 auf 20 Prozent im Jahre 2050 steigen». Als Syrer und Muslim habe ich keine Einwände, wenn diese Menschen Europäer werden und nicht die Konflikte und die Gewalt in Nahost mit nach Deutschland bringen. Fakt ist, dass die arabischen Flüchtlinge Deutschland verändern, und nicht umgekehrt. Um gleich einleitend jeden Einwand des Vorurteils und der Panikmacherei abzuwenden, betone ich mit Nachdruck, dass ich nicht gegen die Menschen, die flüchten, argumentiere, sondern gegen die möglichen Folgen, die Europa negativ verändern.

Unabhängig von den zitierten Statistiken und mehr als ein Jahrzehnt zuvor hat die in Ägypten geborene, heute teilweise in der Schweiz, teilweise in Grossbritannien lebende Publizistin Bat Ye’or das bereits zitierte provokative Buch «Eurabia» veröffentlicht. Ähnlich wie sie argumentiert auch die Weltautorität Walter Laqueur in seinem Buch «Die letzten Tage von Europa». Er schreibt: «Der Abstieg Europas ist bedauerlich; er lässt sich bremsen (…).» Und er fügt hinzu, das islamische Europa werde «sich von dem, das wir kennen und schätzen, stark unterscheiden». Laqueur hat wie Bat Ye’or jüdische Wurzeln und betont seine Sympathie für Flüchtlinge, weil er selbst dreimal in seinem Leben einer war. Laqueur wehrt sich gleich im Vorwort zu seinem Buch dagegen, «in die rechte Ecke gestellt zu werden», wie es das linksgrüne Narrativ mit Andersdenkenden zu tun pflegt.

Bedrohung nicht wahrgenommen

Im Folgenden will ich auf das Buch «Eurabia» näher eingehen. Darin behauptet die Autorin, dass mit der islamischen Zuwanderung eine «Transformation von Europa in ein Euro-Arabien» stattfindet. Der frühere Oxford- und Harvard-Historiker Niall Ferguson lobt das Buch von Bat Ye’or mit folgendem Satz: «Spätere Historiker werden eines Tages ihre Prägung des Wortes Eurabia als prophetisch erachten.»

Bat Ye’or wundert sich darüber, dass europäische Medien eine Willkommenskultur propagieren. «Muslimische Migranten, die nach Europa strömen, werden als Schöpfer von Eurabia begrüsst.» Die Bedrohung wird also gar nicht wahrgenommen. Worin unterscheidet sich Eurabia vom westlichen Europa? Ye’or antwortet: «Weniger europäisch.» Genau das scheint das Ziel der linken europäischen Multikulturalisten zu sein, die europäische Identität ablehnen und deren Verteidigung sogar als Rassismus verfemen.

Nach Bat Ye’or wäre Eurabia das Resultat von «Europas Islamisierung». Als Jüdin stört sie sich daran, dass in Eurabia eine Kombination von Antiamerikanismus und Judenhass zum Ausdruck komme. «Antisemitismus ist das Gesicht des künftigen muslimischen Eurabia.»

Ye’or macht darauf aufmerksam, mit welch üblen propagandistischen Mitteln gegen die Kritiker dieses Szenarios vorgegangen wird. Jede Zurückhaltung gegen den steigenden Zustrom muslimischer Migranten von arabischen und muslimischen Ländern nach Europa werde als Rassismus gebrandmarkt und diffamiert.

Ein Jahrzehnt vor den PEW-Statistiken führt Ye’or Demografie als Argument ein. Zwischen Mitte des 20. und Anfang des 21. Jahrhunderts stieg die Gesamtzahl der arabischen Bevölkerung von 80 auf 320 Millionen. Heute kann man von circa 400 Millionen Arabern reden, wovon 50 Prozent unter 20 Jahre alt sind; diese sehen nur in der Flucht nach Europa eine Zukunftsperspektive. Deswegen hat Bernard Lewis im zitierten Welt-Interview die Vermutung geäussert, dass Europa gegen Ende des 21. Jahrhunderts arabisch-islamisch sein werde. Auch Ye’or stellt fest: «Integration ist generell gescheitert.» Stattdessen erfolge eine «Islamisierung».

Auch Bat Ye’or schützt ihre Diagnose vor Diffamierung durch die Betonung, dass sie keine Vorbehalte gegen Muslime hat, wohl aber gegen Zugeständnisse gegenüber religiösen und politischen Normen der muslimischen Immigranten. Auch ist sie dagegen, wenn die muslimischen Zuwanderer die Integration in die europäische Kultur verweigern. Bei einer solchen Entwicklung werden nicht Immigranten europäisch, sondern wird Europa durch kulturelle Arabisierung weniger europäisch.

Eine Insel der Freiheit

Nun komme ich auf die eingangs gestellte Frage, warum ich, ein Immigrant aus Syrien, mich für das säkulare Europa gegen Eurabia einsetze und die Haltung von Bernard Lewis und Bat Ye’or teile. Bereits 1998 habe ich diese Frage in der Widmung meines damals erschienenen Buches «Europa ohne Identität?» beantwortet. Die Widmung war meinem jüdischen Lehrer Max Horkheimer zugedacht. Von ihm habe ich gelernt, dass Europa eine «Insel der Freiheit» sei, die sich in einem «Ozean der Gewaltherrschaft» befinde. So steht es in der Widmung.

Im Lichte der Flüchtlingskrise 2015/2016 habe ich eine neue Ausgabe dieses Buches mit dem neuen Untertitel «Europäisierung oder Islamisierung» veröffentlicht. Das Land, aus dem ich komme (Syrien), ist eine Illustration für diesen «Ozean der Gewaltherrschaft». Dort töten sich gegenseitig die herrschenden alawitischen Schiiten und die Sunniten seit sieben Jahren. Dies wird auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten andauern. Der schwedisch-italienische UNO-Diplomat Staffan de Mistura vermutet, dass die Lösung des Syrien-Konflikts schwieriger als das Beenden des Dreissigjährigen Krieges sei.

So verlaufen die Dinge nicht nur in Syrien, sondern auch im Irak, in Libanon, Jemen und Afghanistan. Dies geschieht mit Übertragungseffekten auf alle nahöstlichen Länder. Europa kann die demografische Explosion in diesen Ländern nicht durch die Aufnahme von Millionen Flüchtlingen abfangen, ohne daran zugrunde zu gehen. Der nahöstliche «Ozean der Gewaltherrschaft» erreicht als Eurabia Europa.

Welche Konklusionen lassen sich ziehen aus der obigen Eurabia-Diskussion? Fakt ist, dass der islamische Anteil an der europäischen Bevölkerung unaufhaltsam weiterhin ansteigen wird, ohne dass eine Integration stattfindet. Fakt ist auch, dass die EU keine Politik hat, um mit diesem, ihre Existenz bedrohenden Phänomen umzugehen. Ebenso Fakt ist, dass es sich hier nicht um ein «politisches Asyl», sondern um eine Völkerwanderung handelt.

Moralisierung führt nicht weiter

Die erste Schlussfolgerung lautet, dass Moralisierung bei dieser Problematik nicht weiterführt; sie ist genauso schädlich wie die entgegengesetzte Polarisierung und Islamfeindlichkeit. Europa benötigt eine Politik, die zwei Aufgaben erfüllt: einerseits die stattfindende Völkerwanderung von einer illegalen Migration in eine geordnete Einwanderung zu verwandeln. Zu dieser Regulierung gehören Kontingente und eine zahlenmässige Restriktion der Aufnahmeländer je nach ihren Kapazitäten. Zudem muss jede Einwanderung von einer Integrationspolitik begleitet werden. Andernfalls werden Parallelgesellschaften entstehen, die langfristig dazu beitragen, dass Europa zu einem Eurabia wird.

Restriktiv habe ich deshalb in mehreren Artikeln in der Basler Zeitung für die Integration der Muslime als Citoyen, als individuelle Bürger argumentiert und mich gewehrt gegen die Bestimmung von Minderheiten, die Minderheitsrechte haben und sich dann anders verhalten werden, wenn sie die Mehrheit sein werden.

Bassam Tibi ist emeritierter Professor für Internationale Beziehungen in Göttingen. Er schreibt für die Basler Zeitung regelmässig über den Islam, die arabische Welt und Fragen der Integration. Seine aktuellen Bücher sind «Islamische Geschichte und deutsche Islamwissenschaft» (ibidem, 2017) sowie «Islamische Zuwanderung und ihre Folgen» (ibidem, 2018).

Quelle: Baseler Zeitung

Mai 19

16-Jährige vergewaltigt und verbrannt: Indische Polizei nimmt 15 Verdächtige fest

Ausgebranntes Haus des 16-jährigen Opfers in Raja Kundra, Indien

Ein weiteres brutales Gewaltverbrechen erschüttert Indien: Die Polizei nahm 15 Tatverdächtige fest, die ein Mädchen vergewaltigt haben sollen. Die 16-Jährige verbrannte nach der Tat in ihrem Haus.

Erst im vergangenen Monat demonstrierten landesweit Tausende Menschen gegen die zu milden Bestrafungen für Sexualverbrecher. Indien leidet unter einer Welle der Gewalt gegen Frauen und Minderjährige: Allein 2016 wurden rund 40.000 Vergewaltigungsfälle gemeldet, die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen. Nach der Gruppenvergewaltigung und Ermordung eines achtjährigen Mädchens im April ordnete die Regierung die Einführung der Todesstrafe für Vergewaltiger von Kindern an.

Doch die Abschreckung lässt auf sich warten. Ende vergangener Woche kam es in dem Dorf Raja Kundra im ostindischen Bundesstaat Jharkhand offenbar erneut zu einer Gruppenvergewaltigung. Das Opfer: ein 16-jähriges Mädchen. Die örtliche Polizei nahm am Samstag 15 Tatverdächtige fest, darunter den Angaben der Behörde zufolge auch den Hauptverdächtigen. Fünf weitere Männer seien noch auf der Flucht.

Das Mädchen sei am Freitag in seinem Haus bei lebendigem Leib verbrannt worden, erklärte der stellvertretende Bezirkschef von Chatra, Jitendra Kumar Singh. Mutmaßlich sei es in der Nacht zuvor vergewaltigt worden. Wie Familienangehörige des Opfers berichten, sei das Mädchen am Donnerstagabend von vier betrunkenen Männern von einer Hochzeitsfeier entführt worden. In einem abgelegenem Waldstück sei es dann zu der Vergewaltigung gekommen.

Angehörige des Opfers trauern in Raja Kundra im indischen Bundesstaat Jharkhand

AFP

Angehörige des Opfers trauern in Raja Kundra im indischen Bundesstaat Jharkhand

Auf Betreiben des Vaters des Mädchens hatte der Dorfrat die Verdächtigen mit einer Strafe von 100 Sit-ups (Rumpfbeugen) und einer Geldbuße von umgerechnet rund 625 Euro belegt, sagte Vize-Bezirkschef Singh. Die lokalen Ältestenräte verhandeln in Indien häufig Streitfälle, um das langwierige und teure staatliche Rechtssystem zu umgehen. Obwohl sie keine formelle juristische Funktion innehaben, verfügen sie vor allem in ländlichen Gebieten über großen Einfluss und Autorität. Augenscheinlich jedoch nicht genug, um die Verdächtigen von einer weiteren Gräueltat abzuhalten: Aus Verärgerung über die Beschwerde des Vaters seien einige der Männer am Freitag in das Haus der Familie eingedrungen, hätten Angehörige geschlagen, das Mädchen mit Benzin übergossen und es angezündet. Die 16-Jährige verbrannte bei lebendigem Leib.

Wie der Polizeisprecher Shambhu Thakur der Agentur AFP sagte, wurde der zunächst flüchtige Hauptverdächtige am Sonntag bei seinen Verwandten aufgespürt und festgenommen. Auch der Dorfvorsteher von Raja Kundra wurde Thakurs Angaben zufolge in Gewahrsam genommen, da er eine Strafe verhängt hat, die zu Mord geführt habe. Die Familie des Opfers wurde unter Polizeischutz gestellt. Der Regierungschef von Jharkhand, Raghubar Das, verurteilte die „barbarische“ Tat am Sonntag und forderte harte Strafen für die Täter.

Quelle: Spiegel

Mai 19

Horror in Indien: Touristin vergewaltigt, geköpft und aufgehängt

Eine Lettin wollte in Indien ihre Depressionen behandeln lassen – doch dazu kam es leider nie. Sie wurde überfallen, vergewaltigt, geköpft und in einem Wald aufgehängt.

Die 33-jährige Lettin Liga Skromane war zusammen mit ihrer Schwester nach Kerala gereist – einem Bundesstaat an der tropischen Küste Indiens – um ihre Depressionen behandeln zu lassen. Sie hoffte, durch eine Ayurveda-Kur, die in diesem Teil Indiens sehr beliebt sind, ihre Krankheit behandeln zu können. Doch dazu sollte es leider nicht kommen.

Auf dem Weg zum Strand wurde Skromane von zwei Männern überfallen und unter Drogen gesetzt, wie der indischen Sender NDTV berichtete. Anschließend hätten die Angreifer die Frau vergewaltigt. Als sie Widerstand leistete hätten die Männer die 33-Jährige ermordet und geköpft.

Ihr furchtbar zugerichteter Körper wurde dem Bericht zufolge Ende April in der Nähe eines Mangrovenwaldes in Thiruvallam entdeckt. Der Frauenkörper habe mit den Füßen an einen Baum gehangen. Die Schwester der Frau habe die Tote identifiziert. Zusätzlich sei mithilfe einer DNA-Analyse festgestellt worden, dass es sich um Liga Skromane handelt.

Zwei Verdächtige verhaftet

Laut NDTV nahm die Polizei zehn Tage nach dem Fund der Leiche zwei Verdächtige fest. Es soll sich um Drogenhändler handeln. Einer der beiden sei ein Wiederholungstäter, der in dem abgelegenen Gebiet zuvor schon Frauen und Männer missbraucht hat.

Skromane wurde in Thiruvananthapuram begraben. Außerdem soll eine Gedenkfeier für sie stattfinden. „Es wird eine Hommage an ihr Leben sein“, zitierte der Sender ihre Schwester. „Sie hat Kerala geliebt und viel Unterstützung erhalten.“

Quelle: stern

Mai 19

20-Jähriger soll bewusstlose Jugendliche auf RAW-Gelände vergewaltigt haben

Partymeile: Das RAW-Gelände in Friedrichshain.Foto: imago/Christian Mang

Sie war gerade angekommen. Eine Neuberlinerin, die die Stadt entdecken wollte. Doch auf dem Friedrichshainer RAW-Gelände soll die 18-Jährige dem falschen Mann begegnet sein. Als sie durch Alkohol und Drogen außer Gefecht gesetzt war, soll Ibrahim C. die Jugendliche vergewaltigt haben. Neun Monate später saß sie dem mutmaßlichen Sexualstraftäter am Freitag im Landgericht gegenüber.

Der Angeklagte soll seit Ende 2014 in Deutschland leben. Ibrahim C. sei bei Polizei und Justiz bereits häufig und unter verschiedenen Aliaspersonalien aufgefallen, hieß es am Rande. Im Prozess gab C. an, er stamme aus Libyen. In vielen anderen Akten aber steht, er sei Tunesier. Seit Anfang 2015 sei es immer wieder zu Verfahren gegen C. gekommen, so Prozessbeteiligte. Mehrfach sei C. als Drogendealer bestraft worden.

Prozess vertagt

Die 18-Jährige und der Angeklagte waren sich den Ermittlungen zufolge im August 2017 auf der Partymeile in der Revaler Straße begegnet. Die junge Frau soll im Trubel mehr Alkohol getrunken haben, als sie vertragen konnte. Außerdem sei sie von einem anderen Mann gedrängt worden, Drogen zu nehmen. Vermutlich handelte es sich um Ecstasy. Als sie das Bewusstsein verlor, soll C. ihre wehrlose Lage ausgenutzt haben.

Die Jugendliche war erst am nächsten Morgen zu sich gekommen. Sie habe sofort die Polizei alarmiert. Gesicherte DNA-Spuren und Bilder einer Überwachungskamera führten dreieinhalb Monate später zur Festnahme des 20-Jährigen. In Vernehmungen bei der Polizei soll Ibrahim C. erklärt haben, der Sex mit der 18-Jährigen sei einvernehmlich gewesen. Ob er sich vor dem Landgericht äußert, blieb zunächst offen. Noch vor Verlesung der Anklage wurde der Prozess am Freitag auf den 29. Mai vertagt.

Quelle: tagesspiegel

Mai 18

Mann attackiert Paar mit Messer – und stirbt selbst nach Fenstersturz

Feuerwehr und Polizei waren am Donnerstagabend im Einsatz an der B9 in Kranenburg.

Am Donnerstagabend ist in Kranenburg ein 23-jähriger Leiharbeiter aus Rumänien nach einem Streit mit zwei Landsleuten ums Leben gekommen. Er stürzte offenbar aus dem Fenster eines Wohnhauses. Zuvor hatte er das Paar mit einem Messer attackiert.

Gegen 20.45 Uhr ist es am Donnerstag in einem freihstehenden Einfamilienhaus an der B9 im Kranenburger Ortsteil Nütterden zu einer folgenschweren Auseinandersetzung gekommen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei Krefeld kam es aus einem offenbar „geringfügigen Anlass“ zu einem Streit zwischen drei Leiharbeitern aus Rumänien.

Ein 23-Jähriger habe ein Paar, einen 24-jährigen Mann und eine 25-jährige Frau, mit einem Messer attackiert. Die genauen Hintergründe sind noch unklar. Die beiden mussten mit Stichverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden, laut Polizei seien beide aber außer Lebensgefahr.

Die Einsatzkräfte fanden den 23-jährigen Rumänen tot auf der Terasse des Hauses liegend. „Er ist offenbar aus dem Fenster gesprungen oder gestürzt. Ein Fremdverschulden können wir aber auch noch nicht endültig ausschließen“, sagte eine Polizeisprecherin. Die Leiche solle nun obduziert werden.

Verletztes Paar konnte noch nicht vernommen werden

Drei Leiharbeiter aus Lettland, die ebenfalls in dem Einfamilienhaus leben, wurden als Zeugen vernommen. „Wir gehen auch dem Hinweis auf Drogen und Alkohol nach“, sagte die Polizeisprecherin. Das verletzte Paar aus Rumänien habe noch nicht von der Polizei befragt werden können.

Für drei Stunden war die B9 in Nütterden am Donnerstagabend komplett gesperrt, zudem wurde der Tatort aufwendig durchsucht.

Quelle: RP

Mai 18

Mädchen sexuell missbraucht – Asylbewerber in Worms zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

WORMS – Spektakuläres Ende einer Gerichtsverhandlung: Gleich nachdem Amtsrichter Edgar Guleritsch Ismail D. am Mittwochnachmittag wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens verurteilt hatte, klickten die Handschellen. Justizbeamte führten den mutmaßlich 21-jährigen afghanischen Asylbewerber aus dem Saal und brachten ihn direkt ins Gefängnis nach Rohrbach, wo er seine auf drei Jahre und sechs Monate festgesetzte Haftstrafe absitzen soll.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahr gefordert. Im Urteil enthalten ist die von der Nebenklage beantragte Zahlung von 6.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des misshandelten Mädchens. Der Verurteilte muss auch die Prozesskosten übernehmen.

Ismail D., dessen Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt wurden, wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bis zum Schluss zurück. Das Jugendschöffengericht sah es allerdings als erwiesen an, dass der 2013 aus Afghanistan geflohene Mann das 13-jährige Mädchen am 1. November 2016 gegen dessen Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen und sie am Ende auch vergewaltigt hat. Laut Darstellung von Staatsanwältin Eicher hat Ismail D. die 13-Jährige in der Nähe der Asylbewerberunterkunft in der Bensheimer Straße auf einem Spielplatz ins Gebüsch gezerrt, sie unsittlich berührt, am Ende sei es auch zum Geschlechtsverkehr gekommen. Weil die Eltern schnell reagiert hatten, waren DNA-Spuren nicht nur bei dem Mädchen, sondern auch bei dem jungen Mann sichergestellt worden.

Mit Tränen in den Augen verfolgte Ismail D.’s Verlobte, wie der Angeklagte abgeführt wurde. Sie hatte ein Baby im Kinderwagen dabei und wird ihr Kind nun zunächst einmal alleine groß ziehen müssen. Es wurde im November 2017 geboren, ist allerdings nicht das einzige Kind Ismail D.’s. Mit einer anderen Frau hat er noch ein weiteres Kind, das im Mai 2016 auf die Welt kam.

Verhandlung nach Erwachsenenstrafrecht

Diese beiden Kinder seien die „Eintrittskarte“ für den afghanischen Flüchtling gewesen, stellte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe fest. Denn sein Asylantrag sei abgelehnt worden, weil er bei seiner in Kabul lebenden Familie einigermaßen sichere Verhältnisse hätte. Durch die zweifache Vaterschaft habe er jedoch eine Duldung erreicht. Weil er in seinem Auftreten und Handeln keine Reifedefizite habe erkennen lassen und insgesamt auch recht zielgerichtet vorgegangen sei, plädierte die Jugendgerichtshilfevertreterin dafür, den damals 19-jährigen Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu behandeln, was dann auch geschah.

Weil viele und zum Teil auch hässliche intime Details zur Sprache kommen mussten, schloss Richter Guleritsch immer mal wieder zum Schutz des Mädchens und seiner beiden Freundinnen, die als Zeugen geladen waren, den Angeklagten und die Öffentlichkeit aus. Das galt auch für die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Weiteres Verfahren möglich

In seiner 25-minütigen Urteilsbegründung betonte Guleritsch, dass die Zeugen einen sehr glaubwürdigen Eindruck hinterlassen hätten. „Die Mädchen haben uns Details geschildert, die einfach nicht erfunden sein können.“ Dagegen habe sich der Angeklagte immer wieder in Widersprüche verwickelt oder habe dem Gericht Versionen präsentiert, die er an den jeweiligen Verhandlungsstand anzupassen versuchte. Der Richter deutete an, dass bei der Vernehmung Aussagen gemacht wurden, die den Verdacht nahelegen, dass Ismail D. noch bei mindestens einem weiteren Mädchen sexuellen Missbrauch getrieben haben und es deshalb noch ein weiteres Verfahren geben könnte, sollte die Staatsanwaltschaft noch einmal Anklage erheben.

Quelle: wormser zeitung

Mai 18

Vergewaltigung: Mann lässt Verhandlung platzen | Donaueschingen

Hinter den Mauern der Asylunterkunft in der Friedhofstraße soll Anfang vergangenen Jahres eine junge Frau vergewaltigt worden sein. Der Fall beschäftigte jetzt das Landgericht Konstanz. Foto: Simon Foto: (sb)

Donaueschingen / Konstanz – Nach Paragraph 329 der Strafprozessordnung wird eine Berufung verworfen, wenn der Angeklagte unentschuldigt nicht zur Verhandlung erscheint. Wenn dagegen ein Rechtsvertreter mit einer vom Angeklagten unterschriebenen Vollmacht anwesend ist, kann die Verhandlung auch ohne ihn durchgeführt werden. Dies war hier nicht der Fall. (Rechtskräftig werden konnte das Amtsgerichtsurteil aber nur, weil die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückgenommen, und die Verteidigerin auf weitere Rechtsmittel verzichtet hat.)

Anfang vorigen Jahres vergewaltigte ein 23-jähriger Asylbewerber aus Gambia in der Erstaufnahmeeinrichtung an der Friedhofstraße eine damals 19-jährige Mitbewohnerin. Das hielt zumindest das Amtsgericht Villingen im November 2017 für erwiesen, und verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Haft. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Pflichtverteidigerin des 23-Jährigen als auch die Staatsanwaltschaft Berufung am Landgericht Konstanz ein.

Angeklagter abwesend

Dort sollte es jetzt zu einer neuen Verhandlung kommen, doch der Angeklagte erschien nicht. Offensichtlich hatte er die Zeit genutzt, um unterzutauchen. Ladungen des Gerichts und Anwaltsschreiben hatten ihn auch an seiner letzten offiziellen Meldeadresse in Bad Säckingen nicht erreicht.

Das Gericht hatte eine auf zwei Tage terminierte neue Verhandlung mit zwölf Zeugen und drei Dolmetschern geplant. Damit sollte es eine neue Beweisaufnahme geben, um zu klären, ob der Mann sich tatsächlich der Vergewaltigung schuldig gemacht hat. Mit den Richtern warteten die Pflichtverteidiger, die Staatsanwältin, die inzwischen 20-jährige Nebenklägerin und ihr Anwalt sowie eine Dolmetscherin vergeblich auf den 23-jährigen.

Vor dem Amtsgericht hatte er bestritten, der jungen Frau Gewalt angetan zu haben. Letztendlich behauptete er, der Sex habe einvernehmlich stattgefunden, er habe seine Zimmertüre nicht abgesperrt. Die Frau hatte eine Beziehung freundschaftlicher Art zu dem Mann beschrieben und bestätigt, dass ihr der Mitbewohner bei einem Ausflug nach Villingen Kosmetikprodukte im Wert von 90 Euro gekauft hatte. Einige Zeit später habe er sie zum Essen in sein Zimmer eingeladen. Dort habe er sie dann aber eingeschlossen und mehrfach zum Sex gezwungen.

Laut Amtsgericht verstrickte sich der Angeklagte in deutliche Widersprüche, während die Aussage der Frau ausreichende Glaubwürdigkeitskriterien erfüllte. Dies habe das Gericht von der Schuld des 23-Jährigen überzeugt. Nachdem er jetzt nicht zur Berufungsverhandlung erschienen ist, zog die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück.

Urteil gefällt

Die Berufung des Angeklagten wurde vom Gericht verworfen. Seine Anwältin verzichtete auf weitere Rechtsmittel, so dass die Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren jetzt rechtskräftig ist. Den Haftbefehl gegen den 23-jährigen setzte das Gericht wieder in Kraft. Sobald man seiner habhaft wird, muss er die Haftstrafe antreten. Auch die Kosten des Verfahrens sowie die der Nebenklägerin wurden ihm auferlegt.

Quelle: schwarzwälder Bote

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