Dez 22

Islamistischer Terrorverdächtiger wollte mit einem Auto viele Menschen töten

Auf einer Freiluft-Kunsteisbahn vor dem Schloss Karlsruhe halten sich jedes Jahr zu Weihnachten Schlittschuhläufer auf dem Eis auf. (Archivbild)

Karlsruhe – Der 29-jährige Terrorverdächtige wollte nach Überzeugung der Ermittler mit einem Auto in Karlsruhe auf den Schlossplatz rasen, um möglichst viele Menschen zu töten.

Die Sicherheitsbehörden haben den am Mittwoch in Karlsruhe gefassten terrorverdächtigen mutmaßlichen Islamisten über längere Zeit gezielt observiert.

Dabei kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur heraus, dass Dasbar W. ab Ende August 2017 die Örtlichkeiten rund um das Karlsruher Schloss auskundschaftete.

Der 29-jährige Deutsche, dessen Eltern Iraker sind, hat nach Ermittlungen der Bundesanwaltschaft unter anderem erwogen, mit einem Kraftfahrzeug in die Stände rund um die Eisfläche auf dem Schlossplatz zu fahren.

Nach dpa-Informationen wollte er einen Pkw, Kleinbus oder Sprinter nutzen. Der in Freiburg geborene Mann sollte noch am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

Der Verdächtige wird am 21.12.2017 auf dem Gelände des Bundesgerichtshof in Karlsruhe von Polizeieinheiten aus einem Fahrzeug geführt.
Der Verdächtige wird am 21.12.2017 auf dem Gelände des Bundesgerichtshof in Karlsruhe von Polizeieinheiten aus einem Fahrzeug geführt.

Laut Bundesanwaltschaft ist der Mann dringend verdächtig, als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben. Zudem wird dem 29-Jährigen vorgeworfen, IS-Propaganda-Videos erstellt zu haben und diese auf Internetplattformen verbreitet zu haben.

In den Jahren 2015 und 2016 soll der Mann in den Irak gereist sein. Dort schloss er sich den Ermittlungen zufolge dem IS an und wurde an Schusswaffen ausgebildet. Er habe für die Miliz in der irakischen Stadt Erbil mögliche Anschlagsziele ausgespäht, hieß es. Seit September habe er sich in Deutschland vergeblich bei verschiedenen Paketdiensten um eine Anstellung als Fahrer beworben.

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) wertete die Festnahme des Terrorverdächtigen als erfolgreichen Schlag gegen den Islamismus.

„Wir hatten es mit einer sehr ernsten Bedrohung zu tun, der wir mit Wachsamkeit begegnet sind“, sagte Strobl in Stuttgart. Die Sicherheitsbehörden hätten den Tatverdächtigen genau im Blick gehabt und akribisch und umfangreich ermittelt.

Mit einem speziellen Fahrzeug der Polizei (Jeep) wird am 21.12.2017 ein Verdächtiger auf das Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe  gefahren.
Mit einem speziellen Fahrzeug der Polizei (Jeep) wird am 21.12.2017 ein Verdächtiger auf das Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gefahren.

Spezialkräfte hatten am Mittwoch auch die Wohnung des Terrorverdächtigen nach Hinweisen durchsucht. Er wohnte alleine. Nach Angaben des Landeskriminalamts waren 70 Einsatzkräfte beteiligt. Die Ermittler stellten unter anderem mehrere Handys und PCs in dessen Wohnung sicher.

Nun soll das Umfeld des 29-Jährigen beleuchtet und herausgefunden werden, ob ihn im Hintergrund jemand anleitete und unterstützte.

Nach Angaben aus Sicherheitskreisen wurde der als Gefährder eingestufte Mann intensiv beobachtet. «Da ist alles gemacht worden, was es gibt», sagte ein Sicherheitsexperte der dpa. Gefährder sind Personen, denen die Sicherheitsbehörden grundsätzlich zutrauen, dass sie schwerste Straftaten wie einen Terroranschlag begehen könnten.

Der Mann war der Behörden erstmals mit Zusammenhang mit der islamistischen „Lies!“-Aktion aufgefallen. Die Verteilung in Innenstädten war die größte und aufwendigste Werbeaktion von Salafisten in Deutschland.

Dahinter stand die 2005 gegründete Organisation „Die wahre Religion“, die zuletzt mehrere hundert Mitglieder gehabt haben soll.

 

Quelle: Tag24

Dez 22

Schon wieder! Afrikanische Migranten in Güterzug entdeckt

Die Bundespolizei entdeckte die Migranten in einem LKW-Auflieger auf einem Güterzug.

Rosenheim – Die Bundespolizei hat am Mittwoch bei einer Güterzugkontrolle in Rosenheim elf Migranten entdeckt.

Die Afrikaner hatten sich in einem LKW-Auflieger versteckt und waren zum Zeitpunkt ihres Auffindens schon recht unterkühlt. „Nachdem der Zug die deutsch-österreichische Grenze passiert hatte, konnten die Bundespolizisten dank der Erkenntnisse eines Polizeihubschraubers bereits davon ausgehen, dass sich in einem der Wagen Personen aufhalten“, teilte die Bundespolizei in München mit.

Die Beamten konnten aus der Luft eine aufgeschnittene Plane erkennen. Bilder einer Wärmebildkamera lieferten dann weitere Beweise.

In Rosenheim stoppte die Polizei den Zug und öffnete den betreffenden Wagon, in dem sich die elf Migranten versteckt hatten. „Nach ersten Erkenntnissen hatten sie sich bereits in Verona auf dem Güterzug versteckt“, so die Polizei.

Die Männer stammen nach eigenen Angaben unter anderem aus Sierra Leone, Guinea und Kamerun. Ein Gambier (19) äußerte ein Schutzersuchen und wurde an die zuständige Einrichtung übergeben, zwei Jugendliche (16, 17) kamen in die Obhut des Jugendamtes.

Die acht übrigen Afrikaner mussten das Land nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen. Sie wurden den Behörden in Österreich übergeben.

Erst Anfang Dezember entdeckten Bundespolizisten 23 afrikanische Migranten in einem LKW-Auflieger auf einem Zug, der in Rosenheim gestoppt wurde (TAG24 berichtete).

Fotos: Bundespolizei

Quelle: Tag24

Dez 22

Sex und Drogen: Das geschah vor dem Rasiermesser-Angriff auf Friseuse

Zum Prozessauftakt machte der Tatverdächtige eine ausführliche und überraschende Aussage (Symbolbild).

Herzberg/Cottbus – Nach einer lebensgefährlichen Attacke auf seine Chefin muss sich ein 39-jähriger Mann seit Donnerstag vor dem Landgericht Cottbus verantworten.

Die Anklage lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung, berichtete Gerichtssprecher Frank Merker. Der Mitarbeiter eines Kosmetiksalons in Herzberg (Elbe-Elster) soll laut Anklage im Juni unvermittelt mit einem Rasiermesser auf seine Chefin losgegangenen sein, die in dem Geschäft auf einer Liege lag.

Dabei wurde die Frau durch Stiche in den Hals und in der Brust schwer verletzt. Hilferufe alarmierten einen Zeugen, der den Angeklagten wegdrängen konnte (TAG24 berichtete).

Der Syrer galt eigentlich als Paradebeispiel für gelungene Integration, lernte Deutsch, hatte Arbeit… Doch in den Wochen vor der Tat hatte er sich stark verändert. Er wirkte zunehmend antriebslos, bekam nur noch wenig auf die Reihen, wie die Lausitzer Rundschau unter Berufung auf sein Umfeld berichtet.

Am ersten Verhandlungstag machte er nun eine ausführliche Aussage. Er könne sich zwar nicht an die Tat an sich erinnern, jedoch an die Gegebenheiten vor diesem Tag. Er hätte, nachdem er die Frist für den Antrag des Familiennachzugs für seine Frau und seine beiden Söhne verpasst hatte, sich von seinen Landsleuten immer häufiger zum Drogenkonsum überreden lassen.

Der Angeklagte hatte mit dem
Der Angeklagte

Er habe angeblich regelmäßig Haschisch, Marihuana und Ecstasy genommen. Allerdings merkte der Richter während der Verhandlung an, dass zumindest am Tattag bei der Blutprobe keine Hinweise auf Ecstasy vorgelegen hätten.

Eine weitere überraschende Wendung brachte die Aussage, dass der Angeklagte ein Verhältnis mit seinem späteren Opfer gehabt hatte. Schon drei Monate nachdem der in dem Salon angefangen hatte zu arbeiten, hatte er mit der Inhaberin ein Affäre begonnen. Er sei sogar zusammen mit ihr in den Urlaub nach Barcelona geflogen.

Danach hätte er die Affäre aber beenden wollen. Doch am Tattag hätte es, wie aus dem Vernehmungsprotokoll hervor geht, ausgesehen, wie ein Date. Er und die Ladeninhaberin hätten sich im Salon verabredet. Er hätte an diesem Tag frei gehabt und vor dem Treffen mit seinem Kumpel noch eine Joint geraucht, berichtet die Lausitzer Rundschau.

Dann habe er die Frau auf der Massage-Liege gelegt, mit dem Ziel sie zu töten. Er schnitt mit dem Rasiermesser in Hals und Brust. Nur weil ein Kollege und Landsmann von ihm dazwischen ging, überlebte die Frau. Der Täter soll danach zu ihm gesagt haben: „Hättest du mich mal machen lassen.“

In den kommenden Verhandlungstagen muss das Gericht nun Licht in diesen Wust aus angeblichen Erinnerungslücken, Geständnissen und Drogeneskapaden bringen. Der Prozess soll am 4. Januar fortgesetzt werden. Für den Prozess sind noch vier Verhandlungstage bis zum 29. Januar vorgesehen.

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Dez 22

19-Jährige im Keller einer Shisha-Bar brutal vergewaltigt

Der 22-Jährige zog die Frau gewaltsam in den Keller. (Symbolbild)

München – Am 21. Dezember zwischen 0 und 3 Uhr kam es in der Shisha-Bar in der Leonrodstraße zu einer Vergewaltigung, berichtet die Münchner Polizei in einer Pressemeldung.

Demnach lernten sich eine 19-Jährige und ein 22-jähriger Iraker an dem Abend kennen. Sie gingen zusammen in einen Kellerraum, wo der Mann plötzlich aufdringlich wurde.

Daraufhin ließ sie von ihm ab und ging zurück in den Barbereich. Etwas später war kein Gast mehr außer der 19-Jährigen im Raum.

Der Mann bat sie, erneut mit ihm in den Kellerraum zu gehen. Als sie sein Angebot ablehnte, zerrte er sie gewaltsam in den Keller und vergewaltigte sie.

Zwar wehrte sich die Frau mit allen Mitteln, sie konnte jedoch erst fliehen, als der Mann von ihr abließ.

Die alarmierte Polizei konnte den Täter wenig später vor Ort noch ermitteln. Er wurde in eine Haftanstalt eingeliefert.

Fotos: DPA

 

Quelle: Tag24

Dez 21

Autohaus empfiehlt syrischem Bewerber Rückkehr in Heimat

Ein 26 Jahre alter Syrer bewirbt sich bei einem Autohaus in NRW um einen Ausbildungsplatz. Er bekommt eine Absage. Das Antwortschreiben löst einen Sturm der Entrüstung aus. Das Autohaus bittet um Entschuldigung.

Salim F. traute seinen Augen kaum. Der syrische Flüchtling hatte sich bei einem Autohaus in Warstein um einen Ausbildungsplatz beworben. Dass er abgelehnt wurde, war für ihn einem Bericht des Onlinemagazins „Migazin“ zufolge kein Drama. Nur was in dem Antwortschreiben stand, ließ den 26-jährigen Mann sprachlos zurück.

Darin heißt es demnach wörtlich:

„Ich möchte Ihnen eher die Empfehlung aussprechen, in ihr Land zurückgehen (sic!), da der Krieg beendet ist und Sie dort dringend benötigt werden, um es wieder aufzubauen.“

„So etwas hätte ich mir niemals vorgestellt. Ist das normal in Deutschland?“, wird der Syrer, dessen Name von der Redaktion geändert wurde und der vor zwei Jahren nach Europa gekommen sein soll, in dem Magazin zitiert. Er spreche Deutsch, habe sich gut auf die Bewerbung vorbereitet – selbst eine Beraterin beim Arbeitsamt habe ihm die „super Bewerbung“ bescheinigt.

Viele Leser im Netz reagierten mit Unverständnis auf das Schreiben: „Ein Unding – absolut unverschämt“, lautete etwa der meistgelikte Kommentar unter dem Artikel auf Facebook.

Autohaus entschuldigt sich

Der Aufschrei der Empörung war so groß, dass sich das Autohaus nur Stunden nach Bekanntwerden öffentlich entschuldigte: „Durch eine nicht nur dumme, sondern auch inhaltlich falsche Darstellung gegenüber eines Bewerbers durch eine verantwortliche Person unseres Unternehmens, werden wir zu Recht kritisiert“, heißt es auf Facebook. „Wir möchten uns für diese Äußerung entschuldigen und werden personelle Konsequenzen aus diesem Vorfall ziehen.“

https://www.facebook.com/BuddeAutomobile/posts/1493378294051462

In einer persönlichen Stellungnahme ergänzte Geschäftsführer Carsten Budde: „Die für das Schreiben verantwortliche Person hat das persönliche Fehlverhalten eingeräumt. Die „Rheinische Post“ will erfahren haben, dass der Mitarbeiter bei der Firma mittlerweile gekündigt hat.

Budde schreibt in dem Facebook-Post, er sei fassungslos gewesen, als er von dem Inhalt des Schreibens in Kenntnis gesetzt wurde. „Ich habe den Bewerber persönlich ermutigt, seine Bewerbung bei uns einzureichen.“ Bei dem jungen Mann habe er sich entschuldigt und um ein neues Vorstellungsgespräch gebeten. Ob der Syrer das Angebot annimmt, ist bislang unklar.

https://www.facebook.com/BuddeAutomobile/posts/1493610237361601

Quelle: Welt

Dez 21

Taxi-Flüchtling hat jetzt E-Bike geschenkt bekommen

Als Hilfe zur beruflichen Eingliederung hat das Jobcenter des Landkreises Osnabrück einem syrischen Flüchtling ein E-Bike zur Verfügung gestellt.

Ostercappeln (Landkreis Osnabrück) – Monatelang fuhr ein anerkannter syrischer Flüchtling mit dem Taxi zur Arbeit. Das sorgte für Empörung weit über die Grenzen des kleinen niedersächsischen Städtchens Ostercappeln hinaus. Jetzt hat er ein E-Bike geschenkt bekommen und muss allein zur Arbeit fahren.

Wie jetzt bekannt wurde, fährt der arbeitende Flüchtling schon seit dem 28. Juli ohne Taxi – dafür selbst mit einem E-Bike zu seiner Arbeit. Der Syrer müsse im Schichtdienst (mal früh von 5 bis 13 Uhr, mal spät von 13 bis 21 Uhr, mal nachts von 21 bis 5 Uhr) arbeiten.

Der Öko-Roller wurde ihm extra zur Verfügung gestellt. Kostenpunkt: 1199 Euro. Die Kosten fürs Bike wurden von der MaßArbeit (die Jobvermittlung des Landkreises Osnabrück) komplett übernommen. So kann der Syrer die 15 Kilometer lange Strecke zur Arbeit allein antreten, und das Jobcenter spart somit die täglichen Taxi-Fahrten.

Die Osnabrücker Zeitung schreibt zu dem Fall: „Ein Flüchtling aus Bad Essen, dem die Jobvermittlung des Landkreises Osnabrück (Maßarbeit) eine Stelle bei einem Ostercappelner Unternehmen vermittelte, fährt seit dem 28. Juli nicht mehr mit dem Taxi, sondern mit einem E-Bike zur Arbeit. Sein Leistungsbezug (ALG II) war zwar am 1. Juli mit Aufnahme der Tätigkeit beendet worden. Jedoch wurden die Taxifahrten noch so lange weiter bezahlt, bis ein E-Bike für den Flüchtling geliefert wurde.“

Ein E-Bike für 1199 Euro für den anerkannten Flüchtling

Laut SGB II gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung: Führerschein, ein E-Bike, aber auch Taxifahrten.
Laut SGB II gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung: Führerschein, ein E-Bike, aber auch Taxifahrten.

Das Jobcenter erklärte: „Dies ist rechtens, da Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach Paragraf 16g Absatz 2 SGB II in Verbindung mit § 44 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit bis zu sechs Monate nach Beschäftigungsaufnahme erbracht werden können, auch wenn die Hilfebedürftigkeit aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens entfallen ist.“

So weit die rechtliche Grundlage für den Arbeits-Transport. Es wurde demnach genau berechnet, dass ein E-Bike kostengünstiger sei. Denn laut Sozialgesetzbuch II (SGB) könnten Bewerber bei der Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Das teilte die „MaßArbeit“ mit.

Möglichkeiten der Unterstützung könnten demnach ein Führerschein, ein E-Bike, aber auch Taxifahrten sein. Die Kosten für den Führerschein B übernehme die „MaßArbeit“ beispielsweise bis zu 1800 Euro. Das E-Bike habe 1199 Euro gekostet und sei von der Maßarbeit komplett übernommen worden.

Der Arbeitsvertrag des Flüchtlings ist bis Ende Mai 2018 befristet. Für sechs Monate bekommt die Firma von der Jobvermittlung 50 Prozent vom Bruttolohn des Flüchtlings bezahlt.

Auch in Sachsen wurden Gelder für Flüchtlinge ausgegeben. Das schilderte die MDR-Sendung „Exakt“. Da kommen monatlich hohe Summen zusammen. Manche Taxi-Fahrten kosten über 300 Euro (TAG24 berichtete).

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

Dez 21

Als der Nikolaus kam: Asylbewerber greift Mitarbeiterin an

Als die Beamten den Bewohner festnehmen wollten, wehrte er sich. (Symbolbild)

Rosenheim – Am Dienstag gab es für die Rosenheimer Polizisten einiges an Arbeit zu erledigen.

Sie wurden zu einem Vorfall an die Asylbewerberunterkunft in der Äußeren Oberaustraße gerufen.

Wie die Beamten in einer Pressemeldung mitteilten, soll es dort während der Geschenkeverteilung durch einen Nikolaus zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Ein 31-jähriger Asylbewerber griff demnach eine Mitarbeiterin an und verletzte sie am Arm.

Als die Polizei die Personalien des Angreifers feststellen wollte, griff ein 33-jähriger Asylbewerber ein. Beide verweigerten ihre Personalangabe. Als die Beamten den 33-Jährigen mitnehmen wollten, leistete er „erheblichen Widerstand“.

Der Mann wurde schließlich für weitere Untersuchungen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Auf beide kommen Anzeigen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu.

Quelle: Tag24

Dez 21

Wer diesen Mann sieht, sollte schnellstens die Polizei alarmieren

Wer diesen Mann kennt, wird um eine Zeugenaussage bei der Polizei gebeten.

Erfurt – Zu diesem Diebstahl kam es bereits im April, nun bittet die Polizei auch die Öffentlichkeit um Mithilfe.

Am 28. April 2017, gegen 19.27 Uhr, entwendete der auf dem Foto abgebildete Tatverdächtige aus der Douglas-Filiale im Erfurter Anger 1 insgesamt 14 Flaschen Parfüm.

Der damit entstandene Gesamtschaden beträgt 1020 Euro. Die Polizei fahndet nun öffentlich nach dem Mann, bei dem vor allem die markanten roten Schuhe auffielen.

Wer die abgebildete Person kennt, wird gebeten, sich unter 036178400 bei der Polizei zu melden. Kennzahl ist die 05-013562.

Quele: Tag24

Dez 21

Hungerstreik: Asylbewerber demonstrieren gegen ihre Unterkunft in Deutschland

"Wir sind Flüchtlinge. Wir sind nicht Feinde", steht auf einem Transparent.
„Wir sind Flüchtlinge. Wir sind nicht Feinde“, steht auf einem Transparent.

Deggendorf – Bis zu 175 Flüchtlinge aus Sierra Leone haben am Mittwochmittag in Deggendorf gegen die Umstände ihrer Unterbringung demonstriert.

Dem bayerischen Flüchtlingsrat zufolge kritisieren die Menschen unter anderem die Ablehnung ihrer Asylanträge, die zweijährige Unterbringung im Transitzentrum, mangelnde Schulbildung für Kinder, fehlende Arbeitserlaubnis sowie schlechte Nahrungsqualität.

Zudem seien die Zimmer mit acht Personen zu beengt. Die Regierung von Niederbayern wies die Kritik zurück.

„Die protestierenden Flüchtlinge aus Sierra Leone wollen die Anwendung des Asylrechts nicht akzeptieren“, hieß es demnach in einem Statement.

Nach Angaben des Flüchtlingsrats befinden sich rund 200 Flüchtlinge derzeit in einem Hungerstreik.

Dies bestätigte die Regierung nicht. Sie nähmen zwar seit Samstag nicht mehr an der Kantinenverpflegung teil, das müsse aber „nicht automatisch Hungern bedeuten“.

Unter den Teilnehmern des mehrstündigen Protestmarschs durch die niederbayerische Stadt waren auch Kinder.

Eine 19 Jahre alte Schwangere musste laut Polizei nach einem Schwächeanfall in ein Krankenhaus gebracht werden.

"Kein Hass, keine Angst" fordert ein Flüchtling.
„Kein Hass, keine Angst“ fordert ein Flüchtling.

Fotos: Armin Weigel/dpa

Quelle: Tag24

Dez 21

Gericht lässt islamistischen Gefährder in Deutschland frei

Polizisten in Berlin während einer Razzia gegen Islamisten (Archivbild).

Berlin – Das Berliner Kammergericht hat laut einem Bericht des „Tagesspiegels“ (Dienstag) die Haftbefehle gegen drei Islamisten aufgehoben, die das Landeskriminalamt (LKA) als gefährlich einstufe.

Grund sei aus Sicht der Richter die zu lange Untersuchungshaft, die normalerweise nicht sechs Monate zwischen Haftbefehl und Eröffnung des Hauptverfahrens überschreiten darf. Einer von ihnen ist nun auf freiem Fuß.

Im Mai hatte die Polizei dem Blatt zufolge die drei Iraker wegen bandenmäßigen Drogenhandels in Berlin festgenommen. Am 5. Dezember seien die Haftbefehle aufgehoben worden. Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, bestätigte den Bericht am Montagabend auf Anfrage.

Es sei nur einer der Inhaftierten freigekommen, die beiden anderen säßen weiter im Gefängnis, weil gegen sie auch die Bundesanwaltschaft ein Verfahren führe. Dabei geht es nach Angaben der Zeitung um den Verdacht auf Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und Kriegsverbrechen.

Den jetzt freigekommenen Iraker habe das LKA im Mai als terroristischen Gefährder eingestuft. Er soll für den IS im Irak gekämpft haben. Sicherheitskreise schätzten seine Freilassung als „fatal“ ein, heißt es in dem Bericht.

Der Prozess gegen das Trio am Landgericht soll im kommenden Januar beginnen. Die Strafprozessordnung sehe nur bei außergewöhnlichen Fällen eine mehr als sechs Monate dauernde U-Haft vor, schreibt das Blatt.

Der späte Prozessbeginn „beruht letztlich auf der Belastung der Jugendkammer und damit auf der defizitären Ausstattung der Justiz mit personellen und sächlichen Mitteln“, zitiert es die Gerichtssprecherin. Soll heißen: Weil das Gericht unterbesetzt ist, dauern die Verfahren zu lange und deshalb musste der Gefährder jetzt frei gelassen werden.

Quelle: Tag24

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