Jul 19

Das passiert, wenn eine Frau im Minirock durch ein arabisches Dorf spaziert

Normalerweise müssen Frauen in Saudi-Arabien Vollverschleierung tragen.

Ushayqir – Das Königreich Saudi-Arabien gilt als eines der konservativsten Länder der Erde. Überall ist die Sittenpolizei unterwegs, passt auf, dass die Frauen Burkas tragen. Selbst Musik ist in der Öffentlichkeit verboten.

Als am Wochenende ein Video einer jungen Frau auftaucht, die nur mit einem bauchfreien Top, einem Minirock sowie einer Sonnenbrille bekleidet ist und damit durch die historischen Gassen eines kleinen Dorfes spaziert, sorgt dies für helle Aufregung. Besonders pikant: Das Dorf Ushayqir liegt in der Region Najd, bekannt für die strengsten Gesetze des Landes.

Die Saudis toben vor Wut, die Sittenpolizei ist schon dabei, herauszufinden, wer die Frau auf dem Video ist. Kaum auszumalen, welche Konsequenzen ihr drohen. Denn in dem Land, mit dem auch Deutschland Geschäftsbeziehungen hat, und das kürzlich erst von US-Präsident Donald Trump besucht wurde, stehen öffentliche Auspeitschungen und Hinrichtungen immer noch auf der Tagesordnung.

Offiziell möchte Kronprinz Mohammed bin Salman die Wirtschaft und Gesellschaft in den nächsten Jahren grundlegend reformieren. Doch die Welle der Empörung, die die junge Frau mit ihrem Outfit auslöste, bezeugt, dass das Land immer noch gefesselt von strengen, islamischen Gesetzen ist.

Die junge Frau läuft leicht bekleidet durch den Ort. Und löste damit eine landesweite Empörungs-Welle aus.
Die junge Frau läuft leicht bekleidet durch den Ort. Und löste damit eine landesweite Empörungs-Welle aus.

„Ich dachte, sie hätte jemanden in die Luft gejagt oder getötet. Dann stellte sich heraus, dass es nur um ihren Rock geht, den die Leute nicht mögen“, zitiert Ntv den Philosophen Wael al-Gassim, der die Diskussion auf Twitter verfolgte.

Tatsächlich hat die junge Frau, von der der BBC behauptet, es würde sich um das Model Khulood handeln, eine riesige Debatte ausgelöst.

Während es von einer Seite Morddrohungen und wüste Beschimpfungen hagelt, die Menschen Peitschenhiebe fordern und ihren Kopf rollen sehen wollen, feiern andere sie für ihre Tapferkeit. Ein User findet ihr Verhalten einfach respektlos, auch wenn er kein strenggläubiger Moslem ist.

„Wir sollten die Gesetze des Landes respektieren. In Frankreich wurde die Niqab verbannt, und Frauen, die sie tragen, müssen Strafe zahlen. In Saudi-Arabien gehören die Abaya und angemessene Kleidung zum Gesetz des Königreichs“, schreibt er bei Twitter.

Die Sittenpolizei teilte ebenfalls via Twitter mit, das Video zur Kenntnis genommen und eine Untersuchung eingeleitet zu haben.

Quelle: Tag 24

Jul 19

Kriminellen Clans soll das Geld aus Verbrechen weggenommen werden

Keine Arbeit aber dicke Schlitten, wenn das Geld für Autos aus Verbrechen stammt, werden sie künftig beschlagnahmt.

Berlin – Die Fälle sind berüchtigt. Junge Männer, die keinen Job haben, aber teure Sportwagen. Andere beziehen Sozialhilfe – und tragen goldene Uhren. Das Geld dazu stammt oft aus Verbrechen. Das will der Staat nicht mehr hinnehmen.

in Deutschland gibt es kriminelle Banden und Clans, deren Mitglieder offiziell keine Arbeit haben, aber Häuser, Wohnungen, Luxusautos oder andere Wertgegenstände besitzen.

Die Berliner Justiz will künftig mehr Geld und Vermögen von Verbrechern und kriminellen Organisationen beschlagnahmen. Das Bundesgesetz, das diese sogenannte Vermögensabschöpfung erleichtert, trat am 1. Juli in Kraft.

Bisher war es für Polizei und Justiz schwierig, an dieses Vermögen zu kommen, weil nachgewiesen musste, dass das Geld dafür aus Verbrechen stammte. Nach dem geänderten Gesetz müssen nun die Kriminellen in bestimmten Fällen belegen, dass sie legal an ihren Besitz kamen.

Die Senatsjustizverwaltung teilte nun mit, Staatsanwälte und Richter seien zu den neuen Möglichkeiten geschult worden, es gebe Leitfäden für Polizei und Staatsanwaltschaften, regelmäßige Arbeitstreffen sollen der genaueren Abstimmung dienen. Neue Stellen bei der Justiz sollen dieses härtere Vorgehen gegen Kriminelle unterstützen.

Im vergangenen Jahr leitete die Berliner Justiz demnach 1162 Verfahren ein, um insgesamt 9,4 Millionen Euro Vermögen zu beschlagnehmen (im Durchschnitt 8053 Euro pro Verfahren). Im Jahr 2015 waren es 1298 Verfahren, bei denen es insgesamt um 46,7 Millionen Euro ging (35.925 Euro pro Verfahren). Der Senat wies aber darauf hin, dass die Höhe der letztlich tatsächlich sichergestellten Werte davon abweichen können.

Eine konkrete Prognose, wie viel Geld und sonstiges Vermögen von Kriminellen im nächsten Jahr eingezogen werden könnte, wollte der Senat nicht abgeben. Anders als früher, kann der Staat durch die jetzt in Kraft getretene Reform die Erträge sämtlicher Straftaten beschlagnahmen.

Die Beschränkung auf banden- und gewerbsmäßige Delikte wurde aufgehoben. Mit ähnlichen Gesetzen kämpft die Justiz in Italien schon länger gegen die Mafia.

Quelle: Tag24

Jul 19

Angespuckt und getreten: Schwarzfahrer rächen sich an Kontrolleur!

Fahrkartenkontrolleure müssen häufig nicht nur faule Ausreden ertragen (Symbolbild).

Fulda – Zwei Jugendliche aus Leipzig fielen am Freitag nicht nur durch Schwarzfahren negativ auf. Nach der Tat wollten sie sich offenbar am Ticketkontrolleur rächen!

Die zwei jungen Männer im Alter von 16 und 17 Jahren waren am Freitagvormittag in einem ICE in Hessen unterwegs, wie die Bundespolizei mitteilt.

Sie nutzten die Bahn jedoch ohne gültigen Fahrschein. Durch das Zugpersonal wurden sie daher von einer Weiterfahrt ausgeschlossen. Am Bahnhof in Fulda war die Fahrt beendet.

Die Jungs waren offenbar so verärgert, dass sie sich am Fahrkartenkontrolleur rächten. Am Bahnsteig bespuckten sie den Mann, traten und schlugen auf ihn ein.

Dann flüchteten sie in Richtung Stadtgebiet. Von der Bundespolizei wurden sie jedoch bereits eine Stunde später am Bahnhof erkannt.

Die zwei jungen Männer erwartet nun eine Anzeige. Beide seien algerische Staatsangehörige, die zurzeit in einer Jugendeinrichtung im Landkreis Leipzig leben.

Wie die Bundespolizei mitteilt, muss noch mit dem gesetzlichen Vormund der jungen Männer abgestimmt werden, wie sie zurück nach Leipzig kommen.

Quelle: Tag24

Jul 19

Prozess um Mordversuch: Lebenslange Haft

ORF, Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig

Lebenslange Haft für einen 27-jähriger Afghanen, der im Juli 2016 seine Ex-Freundin mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat. Er stand wegen Mordversuchs vor Gericht, im Prozess bekannte er sich schuldig.

Nicht einmal eine Stunde Beratungszeit benötigte das Wiener Schwurgericht. Der Mann hatte der Frau fünfmal in den Kopf gestochen. Das Urteil stützte sich auf den einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen.

„Brutale, grausame und heimtückische Tat“

Zur Strafbemessung stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest: „Für eine solch brutalste und auf grausame und heimtückische Weise begangene Tat kann nur mit der Höchststrafe vorgegangen werden.“ Es gelte auch generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen, so der Vorsitzende: „Es muss ein für alle Mal klargestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht.“

Die Anwältin der Frau, die sich als Privatbeteiligenvertreterin im Namen der betroffenen 22-Jährigen dem Strafverfahren angeschlossen hatte, bekam ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der Afghane für sämtliche zukünftige, noch nicht absehbare Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Angeklagter bekannte sich schuldig

„Ich denke, ich bin schuldig, weil ich fast einen Menschen umgebracht habe. Zum Glück hat sie es überlebt“, sagte der Angeklagte zuvor im Prozess. Seine Verteidigerin plädierte auf schwere Körperverletzung mit – bezogen auf die Lähmungserscheinungen der Frau – Dauerfolgen. Vom Tötungsvorsatz sei der Mann zurückgetreten, weil er noch am Tatort Polizei und Rettung verständigt, die Schwerverletzte bei Bewusstsein gehalten und Passanten um Hilfe gebeten habe, so die Anwältin.

Entfremdung wegen unterschiedlicher Lebensstile

Als „Liebe meines Lebens“ und „einzigen Menschen, den ich hatte“, bezeichnete der Angeklagte seine Ex-Freundin. Dass er nebenbei eine Affäre mit einer anderen Frau hatte, spielte er herunter. Die Staatsanwältin warf dem Mann, der eigenen Angaben zufolge als Musiker und Poet vor den Taliban nach Österreich geflüchtet war, versuchten Mord vor. Er war der jüngeren Frau, mit der er entfernt verwandt ist, in Wien als Verlobter vermittelt worden.

Die Verlobung scheiterte allerdings, weil der Mann, der sich in Wien als Hilfsarbeiter verdingte, die von der Familie der jungen Frau geforderten 10.000 bis 11.000 Euro nicht aufbringen konnte. Die beiden Afghanen führten daher eine heimliche Beziehung, die sich zusehends verdüsterte, weil die Lebensstile der zwei immer mehr auseinanderdrifteten.

Während der Mann schließlich zu arbeiten aufhörte, von der staatlichen Fürsorge lebte und sich hochprozentigem Alkohol und Cannabiskraut hingab, holte die junge Afghanin den Schulabschluss nach, ließ sich zur Kindergärtnerin ausbilden, besuchte eine Fahrschule und am Abend einen Englischkurs. Außerdem legte sie das Kopftuch ab. Die Staatsanwältin bezeichnete ihren Werdegang als „Musterbeispiel einer gelungenen Integration“.

Opfer weiter traumatisiert

„Sie hat sich vorgestellt, in Österreich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Der Angeklagte hat ihren Traum zerstört“, berichtete die Rechtsvertreterin der 22-jährigen Frau den Geschworenen. „Nicht einmal die Ärzte haben gedacht, dass sie überleben wird. Es ist ein Wunder, dass sie noch am Leben ist“, stellte die Rechtsvertreterin fest. Ihre Mandantin sei aufgrund des inkriminierten Vorfalls „dauerhaft pflegebedürftig. Sie kann nicht mehr so gehen wie vorher. Sie kann ihren linken Arm nicht bewegen.“ Zudem leidet die Frau an Angstzuständen und Flashbacks, ist somit traumatisiert.

Polizisten vor U-Bahn-Station Währinger Straße nach Einsatz zu Kopfstichen

ORF, Bei der U-Bahn-Station Währinger Straße wurde der Angeklagte festgenommen

Nachdem sie ihrem Freund mitgeteilt hatte, dass sie sich von ihm trennen werde, passte dieser die 22-Jährige am 12. Juli 2016 an der U-Bahn-Station Währinger Straße mit bereits gezücktem Klappmesser ab. Zuvor hatte der Angeklagte seiner „Zweitfreundin“, die er an einem Ziegelteich am Wienerberg kennengelernt hatte („Sie war betrunken, ich war high. Wir haben gekuschelt“), per SMS angekündigt, er werde die 22-Jährige töten, weil diese ihn „verarscht“ hätte.

Lebensgefährliche Verletzungen durch Stiche

Laut Anklage versetzte der 27-Jährige der 22-Jährigen mit dem Klappmesser fünf Stiche in den Kopf- und Gesichtsbereich. Die Stiche bewirkten bereits lebensgefährliche Verletzungen. Doch die junge Frau stürzte obendrein über eine Eisenstiege in die Tiefe, was zusätzlich einen lebensbedrohlichen Schädelbasisbruch zur Folge hatte.

In der U-Bahn-Station Währinger Straße habe er seiner Freundin am 12. Juli 2016 zunächst in die Wange kneifen wollen, schilderte der Angeklagte im Prozess. Sie habe das unterbunden und ihm vorgehalten, dass sie zehn oder 100 andere Männer haben könne. Als sie ihm mit der flachen Hand auf seinen Mund schlug, habe ihn Angst und Wut, aber auch „Panik, sie zu verlieren“, erfasst: „Ich weiß nicht, wie ich begonnen habe zu stechen.“ Er könne sich erst wieder erinnern, wie er den Kopf der blutend auf dem Boden Liegenden hielt und diese ihm gesagt habe: „Sei kein Esel, ich liebe dich.“

Überleben „ein Glücksfall“

„Es ist aus medizinischer Sicht ein Glücksfall, dass die Frau überlebt hat“, stellte Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten zu den Folgen der inkriminierten Tathandlungen fest. Die junge Afghanin hätte „an drei potenziellen Todesursachen sterben können“, führte der Sachverständige aus. „Diese Frau ist eine ungeheure Kämpferin, die sich nicht unterkriegen lässt“, so Reiter.

Seiner Expertise zufolge dürfte der Angreifer der Frau viermal in die rechte Schädelhälfte gestochen haben, wobei die Klinge Verletzungen im Stirn- bzw. Schläfenbereich, an der Nase, hinter dem Ohr und an der Scheitelregion bewirkte. Besonders massiv war ein weiterer Stich ins linke Hinterhaupt, der einen Eindrückungsbruch am Schädel und eine Durchtrennung des Rückenmarks zwischen Hinterhauptknochen und erstem Halswirbel zur Folge hatte. Danach kam die Frau noch zu Sturz, was zu einem Schädelbasisbruch führte.

„Sie hätte verbluten können. Sie hätte an einer Atemlähmung sterben können, weil bei einer Durchtrennung des Rückenmarks das Zwerchfell keinen Auftrag zu atmen mehr bekommt. Dem ist sie wenige Millimeter entgangen. Schließlich hätte der Schädelbasisbruch zum Tod infolge des ansteigenden Hirndrucks führen können“, erläuterte Reiter. Er bezeichnete die Verletzungen als „mehrfach lebensbedrohlich“ und bekräftigte: „Es ist einer glücklichen Fügung zu verdanken, dass sich der Vorfall in der Währinger Straße direkt neben dem AKH ereignet hat.“

Frau ist rechtsseitig vollständig gelähmt

Die Frau wurde einen Monat lang im künstlichen Tiefschlaf behandelt. Einen weiteren Monat verbrachte sie auf der Intensivstation. Danach war sie bis Anfang Jänner durchgehend in einem Rehabzentrum. Bis zuletzt waren dort weitere mehrwöchige Aufenthalte erforderlich. Denn die Folgen dessen, was die Frau mitmachen musste, nannte der Gerichtsmediziner „dramatisch“. Reiter beschrieb dem Gericht eine vollständige sensible Lähmung ihrer rechten Körperseite: „Sie spürt weder die große Zehe noch ist sie in der Lage, sinnliche Wahrnehmungen der rechten Hand zu spüren.“

Wie die Frau damit umgeht, nannte Reiter „in hohem Maße überraschend“. So sei sie in der Lage, mit Hilfe einer Krücke langsam, aber doch und vor allem ohne fremde Hilfe zu gehen. „Sie hat den Rollstuhl weggestellt und weigert sich, je wieder über einen Rollstuhl zu sprechen“, schilderte Reiter fast bewundernd, nachdem er die junge Afghanin zuletzt am Freitag untersucht hatte.

Opfer musste nicht erscheinen

Der Sachverständige ließ keinen Zweifel offen, dass in strafrechtlicher Hinsicht schwere Dauerfolgen gegeben sind, „die für viele Jahre, wahrscheinlich für immer fortbestehen werden“. Im Anschluss wurde das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme der Betroffenen abgespielt, die im Vorfeld zu ihren Wahrnehmungen befragt worden war. Damit wurde ihr ein persönliches Erscheinen bei Gericht erspart.

Quelle: wien.orf.at

Jul 19

Bundestagswahl OSZE entsendet Wahlbeobachter nach Deutschland


Foto: dpa

Berlin. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) entsendet im September Wahlbeobachter nach Deutschland. Es handelt sich dabei erstmals um eine Delegation der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, sagte die Leiterin der Wahlbeobachtungsbehörde mit Sitz in Dänemark, Iryna Sabashuk, dieser Zeitung. Parlamentarier aller 57 OSZE-Staaten werden dafür nach Deutschland kommen.

Die Details werden dieser Tage festgelegt, fest stehe, dass die Beobachter mehr als 50 Wahllokale in ganz Deutschland sowie deren Anleitung durch die Wahlleitungen stichprobenartig besucht werden. Der Beobachtungszeitraum betrage ausschließlich die Bundestagswahl an sich, nicht die Vor- oder Nachbereitung.

Derweil prüfe mit dem Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) die andere OSZE-Abteilung, die weltweit Wahlbeobachtung betreibe, eine Entsendung nach  Deutschland derzeit noch.

„Keine innerdeutschen Gründe“

Die Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE sei Ende voriger Woche gefallen, so Sabashuk. Zuvor habe es in Berlin zwar auch Gespräche mit Vertretern der derzeitigen Bundestagsparteien CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken sowie mit denen der aussichtsreichen FDP und AfD und von Außen- und Bundesinnenministerium. Maßgeblich für die Entscheidung der Führung der Parlamentarischen Versammlung seien jedoch interne Beratungen gewesen.

Zugleich widersprach die Behördenchefin dem – unter anderem von der AfD geweckten – Eindruck, die Entsendung von Beobachtern deute darauf hin, dass im Wahlsystem der Bundesrepublik etwas im Argen liege. „Es gibt keine innerdeutschen Gründe für die Entscheidung“, sagte Sabashuk.

Vielmehr hätten die Parlamentarier der 57 OSZE-Staaten mehrheitlich den Eindruck gehabt, dass „in der Vergangenheit Wahlbeobachtung fast ausschließlich östlich von Wien vorgenommen wurde: in Asien, im Kaukasus und in Osteuropa. Es gab das Gefühl eines Ungleichgewichts.“ Dass nun die deutschen Bundestagswahlen genauer kontrolliert werden, solle zu einem gewissen Ausgleich führen.

Bundesregierung hatte Wahlbeobachter eingeladen

Nicht zuletzt habe es außerdem eine offizielle Einladung der Bundesregierung an die OSZE gegeben, Wahlbeobachter zu schicken. Während die ODIHR-Führung noch prüfe, ob sie diese annehmen soll, hätten sich die Parlamentarier im Sinne des internationalen Ausgleichs dafür entschieden.

Die Co-Vorsitzende der AfD Berlins, Beatrix von Storch, hatte nach dem Termin mit den OSZE-Vertretern von Missständen bei deutschen Landtags- und Bundestagswahlen gesprochen. Vor allem werde ihre Partei im Wahlkampf gezielt behindert. „Wir fordern die OSZE auf, nicht nur die Bundestagswahl in Deutschland zu begleiten, sondern vor allem auf Behinderungen unseres Wahlkampfs zu achten, deren Intensität immer weiter zunimmt“, erklärte von Storch. „Freie Wahlen erfordern einen diskriminierungsfreien Wahlkampf.“

Für die OSZE insgesamt wäre es allerdings nicht das erste Mal, Wahlbeobachter nach Deutschland zu entsenden. Das Menschenrechtsbüro ODIHR hatte bereits zweimal die Einladung der Bundesregierung angenommen und Missionen geschickt: zu den Bundestagswahlen 2009 und 2013. Zur letzten war auch die AfD angetreten und mit 4,7 Prozent knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheitert. Bei beiden Wahlen hatten die OSZE-Missionen keinerlei Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gefunden.

Die OSZE ging vor 22 Jahren aus der 1975 gegründeten Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) hervor und soll einen dauerhaften Frieden in Europa sichern. Zu ihren Mitgliedern zählen neben allen Staaten Europas inklusive der Türkei auch die Mongolei, die Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie die USA und Kanada.

Quelle: Berliner Zeitung

Jul 18

Krebsforschung in Ulm: Bald Studie zu Methadon


Methadon ist als Schmerz- und Substitutionsmittel für Drogenabhänge bekannt. Besitzt es auch unerforschte positive Wirkung bei Krebspatienten?
Foto: dpa

Der Streit an der Uniklinik Ulm um die Forscherin Claudia Friesen zieht Kreise. Bei der Deutschen Krebshilfe wurde jetzt eine Studie beantragt und eine Online-Petition läuft.

Ulm – Eine Auseinandersetzung am Universitätsklinikum Ulm über die Forscherin Claudia Friesen zieht Kreise. Wie berichtet, hat der Vorstand der Universitätsklinik dem Rechtsmedizinischen Institut, in dem die Molekularbiologin Friesen forscht, Teile der Homepage gesperrt und so die Veröffentlichung von Pressemitteilungen unterbunden, die den Einsatz von Methadon bei der Behandlung von Krebspatienten propagierten. Nun sieht alles danach aus, als ob die Deutsche Krebshilfe eine von allen Seiten geforderte klinische Studie finanziert.

Eingereicht hat den Antrag Wolfgang Wick, der geschäftsführende Direktor der Neurologischen Klinik und des Nationalen Zentrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg. Wick ist auch der Sprecher der Neuroonkologischen Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Krebsgesellschaft (NOA) – was den Erfolg des Antrags sehr wahrscheinlich macht. Entsprechend sagte der Arzt auf Anfrage am Freitag: „Ich glaube, dass wir Anfang nächsten Jahres starten werden mit der Studie.“ Ergebnisse seien bis in längstens drei Jahren zu erwarten.

Der Heidelberger Neurologie-Professor Wick glaubt nicht an Methadon

Der Heidelberger Professor der Neurologie gehört erklärtermaßen zu den Skeptikern der Fallbeobachtungen, die Claudia Friesen in Ulm gesammelt hat. „Das Thema ist ja seit 2007 publiziert. Niemand fragt, warum denn außer Frau Friesen kein anderer daran forscht. Sind wir alle weltweit so böse und so sehr von den Pharmafirmen instrumentalisiert?“, fragt Wick. Seine Einschätzung: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass wir mit diesem sehr unspezifisch wirkenden Medikament Methadon das Problem lösen. Das ist relativ naiv, sich das so vorzustellen.“ Im Förderantrag ist Methadon eines von fünf älteren Medikamenten, deren Wirkung auf Patienten mit einem Hirntumor, genannt Glioblastom, in einer Patientengruppe getestet werden soll.

Dass Methadon nun doch untersucht wird, begründete Wick mit dem zuletzt entstandenen öffentlichen Druck. „Wir müssen das klären, und zwar ohne Vorurteil, aber mit einer gesunden Skepsis.“ Dieser Druck dürfte durch eine neu formulierte Petition in Richtung des Deutschen Bundestages auf der Internetplattform „Onlinepetition“ mit dem Titel „Methadon in der Krebsmedizin“ noch steigen.

Petent Rainer Just hat Mutter, Vater und Lebensgefährtin verloren

Der Petent ist der 54 Jahre alte Rainer Just aus der Gemeinde Issum in Nordrhein-Westfalen. Ende Mai verlor er, wie er im Gespräch sagte, seine Lebensgefährtin an den Krebs. Seit der Jahrtausendwende seien seine Großmutter, seine Mutter, der Vater und der Schwiegervater ebenfalls an Krebs gestorben. Er habe jahrelange Pflegearbeit hinter sich. Sein Resümee: „Klassische Medizin heißt Chemo, Chemo, Chemo“. Doch kein Leben in seiner Familie habe gerettet werden können. Als seine Lebensgefährtin erkrankt sei, haber er von Claudia Friesen in Ulm erfahren, mit ihr Kontakt aufgenommen und versucht, einen Arzt in der Heimat zu finden, der Methadon verschreibt. Niemand habe ihm geholfen – bis er sich das Opioid in Holland besorgt habe. Doch es sei zu spät gewesen.

Die Redaktion der Onlineplattform hat die Petition nach Berichten über den Ulmer Streit am Donnerstag in ihrem Newsletter veröffentlicht. Bis zum Redaktionsschluss am Freitag stieg die Zahl der Unterstützer schnell auf knapp 4500.

Quelle: Stuttgarter Zeitung

Jul 18

Jeder zweite Arbeitslose in Westdeutschland hat Migrationshintergrund | Zuwanderung

Aus Daten der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass rund 43 Prozent der Arbeitssuchenden einen Migrationshintergrund haben. Allerdings ist die Angabe auf den Formularen freiwillig.
Quelle: N24/ Isabelle Bhuiyan

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte finden seltener eine Anstellung. Im Westen der Republik hat jeder zweite Arbeitslose ausländische Wurzeln. Entscheidend für den beruflichen Erfolg sind zwei Faktoren.

Obwohl die Bevölkerungszahl seit Langem konstant bleibt, steigt Jahr für Jahr die Zahl der Beschäftigten. Erstens, weil sich immer weniger Frauen für längere Zeit ganz der Familie widmen. Zweitens, weil aus anderen EU-Ländern jährlich Hunderttausende Arbeitnehmer zuwandern. Und drittens, weil sie gemeinsam mit vielen ehemaligen Arbeitslosen auf eine florierende Wirtschaft treffen.

Trotz alledem sind immer noch 2,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos, womit in der Behördendefinition nur jene bezeichnet werden, die einem einstellungswilligen Arbeitgeber direkt zur Verfügung stünden. Wer krank ist oder in einer öffentlich geförderten Schulung für das Berufsleben fit gemacht wird, fällt aus dieser Statistik heraus.

Unter den Arbeitslosen sind Zuwanderer und deren Nachkommen schon lange besonders stark vertreten. Inzwischen haben 43,1 Prozent der Arbeitslosen in Deutschland einen Migrationshintergrund, in den westdeutschen Bundesländern sind es sogar 49,5 Prozent – in Hessen wird der höchste Wert erreicht: 57,7 Prozent. Diese Angaben gehen aus einer aktuellen Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Stand Dezember 2016 hervor, die der WELT vorliegt.

Mehr als ein Fünftel der Befragten hat nicht angegeben, aus welchem Land es stammt
Mehr als ein Fünftel der Befragten hat nicht angegeben, aus welchem Land es stammt

Quelle: Infografik Die Welt

Unter den 4,3 Millionen „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ – darin sind etwa auch Aufstocker enthalten, also sogenannte Hartz-IV-Empfänger, deren Lohn nicht zum Leben reicht – ist der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund noch höher: Er liegt laut Arbeitsagentur bundesweit bei 52,6 Prozent, im Westen sogar bei 59,5 Prozent.

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Diese Angabe ist freiwillig, weswegen sich die Daten der Bundesarbeitsagentur auf jene 78,6 Prozent der befragten Transferbezieher stützen, die antworten wollten. Besonders in den vergangenen drei Jahren gab es einen deutlichen Anstieg: Ende 2013 lag der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten laut BA noch bei 43 Prozent. Unter den Arbeitslosen hatten 36 Prozent (heute 43,1) Migrationshintergrund. Damals waren mit 2,9 Millionen auch insgesamt deutlich mehr Menschen arbeitslos gemeldet als heute.

Dass seit den 80er-Jahren der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an den Arbeitslosen steigt, liegt zum einen daran, dass der Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund stark wächst, während der ohne Migrationshintergrund etwa in gleichem Maße schrumpft. Durch den stetigen Rückgang der deutschstämmigen Bevölkerung auf nur noch 64 Millionen und in etwa ebenso starker Einwanderung ist der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung laut Statistischem Bundesamt bis 2015 auf 21 Prozent gestiegen. Neuere Zahlen liegen erst Ende dieses Jahres vor.

Wie rasch diese Verschiebung in einigen Regionen abläuft, zeigt eine vor drei Wochen von der Stadt Frankfurt am Main vorgestellte Studie: So liegt dort der Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund bei 51 Prozent, wie eine Auswertung der Melderegisterdaten aus dem Jahr 2015 ergab.

Während von den über 65-jährigen Frankfurtern ein gutes Drittel eine Zuwanderungsgeschichte hat, sind es bei den Kindern unter 15 Jahren schon 69 Prozent. Laut Statistischem Bundesamt liegt ihr Anteil bei den Kindern unter fünf Jahren bundesweit bei 36 Prozent. Damit wird auch deutlich, wie entscheidend der berufliche Erfolg der hier lebenden Migranten für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung des Landes ist.

Zu den Gründen für die höhere Arbeitslosigkeit und die geringere Erwerbsbeteiligung der Migranten wird immer wieder Folgendes angeführt: Zum einen spiegelten sich darin „die Nachwirkungen der Anwerbung un- oder gering qualifizierter Arbeitskräfte bis in die 1970er-Jahre wider“, wie es in einem Forschungsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu „Migranten am Arbeitsmarkt“ heißt. Unabhängig von der Herkunft steht der Schul- und Berufserfolg nämlich in starkem Zusammenhang mit dem der Eltern – nach Deutschland kamen und kommen überwiegend Migranten mit geringer Bildung.

Je nach kultureller Prägung gelingt es den Nachkommen gering qualifizierter Eltern unterschiedlich häufig, in Schule und Beruf erfolgreich zu sein. Zudem zeigen viele Studien, dass negative Fremdzuschreibungen sich in der Leistungsfähigkeit niederschlagen. Wer also zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe gehört, die von vielen Mitmenschen kritisch betrachtet wird, hat es in der Schule und im Betrieb schwerer.

Mikrozensus spiegelt zweite Jahreshälfte nur teilweise wider

Laut Statistischem Bundesamt variieren Bildungserfolg und Integration in den Arbeitsmarkt sehr deutlich je nach Herkunftsland. So hatten zum Beispiel 88 Prozent der 25 bis 35 Jahre alten Einwanderer mit chinesischen Wurzeln Abitur, aber nur 16 Prozent der aus der Türkei stammenden. Auf dem Arbeitsmarkt erzielten demnach beispielsweise die 25 bis 35 Jahre alten französischen Zuwanderer ein wesentlich höheres Einkommen (2622 Euro) als die Bulgaren (1352 Euro). Auch diese Angaben der Wiesbadener Statistiker beziehen sich auf das Jahr 2015.

Zudem weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass der Mikrozensus „die Zuwanderung des Jahres 2015 nur teilweise widerspiegelt“. Dies sei „insbesondere auf die Schutzsuchenden zurückzuführen, die vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2015 nach Deutschland kamen und in Erstaufnahmeeinrichtungen lebten, in denen generell keine Mikrozensus-Befragungen durchgeführt werden“.

Seit 2015 prägen die irreguläre Zuwanderung von bisher etwa 1,3 Millionen Schutzsuchenden und der resultierende Familiennachzug noch stärker die Gesamtzuwanderung, als es früher der Fall war. Erstere kann gar nicht und die zweite nur teilweise nach sozialen und wirtschaftlichen Kriterien gesteuert werden. Weil seit einem Jahr relativ konstant monatlich weitere 15.000 Schutzsuchende irregulär einreisen und meist unabhängig vom Ausgang ihres Asylverfahrens im Land bleiben, dringen Politiker auf die Nutzung der verbliebenen Steuerungsmöglichkeiten.

„Für anerkannte Asylbewerber ist allein die Schutzbedürftigkeit das ausschlaggebende Kriterium, sodass weder soziale und wirtschaftliche Aspekte noch die Integrationsbereitschaft eine Rolle spielen“, sagt Ansgar Heveling, der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag. Für den CDU-Politiker „ist es notwendig, rasch wieder zur Anwendung der Dublin-Regelungen zu kommen, um wenigstens ein Steuerungselement in der Hand zu haben.“ Da „allein schon der Familiennachzug bei denjenigen, die einen Anspruch haben, zu einer großen Herausforderung führt“, halte er es für richtig, dass der privilegierte Familiennachzug darüber hinausgehend „restriktiv gehandhabt“ werde.

Derzeit ist diese vereinfachte Art der Familienzusammenführung für die subsidiär Schutzberechtigten bis kommenden März ausgesetzt. Zudem fordert der CDU-Politiker, genauer hinzuschauen, ob bei anerkannten Flüchtlingen die Anerkennungsgründe inzwischen weggefallen sind. „Auch das ist streng zu prüfen.“

Quelle: Welt

 

Jul 18

17-Jähriger im Krankenhaus operiert: Messerattacke und sexueller Übergriff beim Reutlinger KuRT-Festival

Symbolbild: Metz

Zwei Vorfälle überschatten das Event mit mehr als 20.000 jungen Gästen. Die Veranstalter sind schockiert.

Beim KuRT-Festival im Bürgerpark hat am Samstag gegen 23 Uhr ein 21-jähriger Deutscher zwei Festivalbesucher mit einem Messer verletzt. Wie die Polizei berichtet, hat der Angreifer die beiden männlichen Opfer offenbar plötzlich attackiert. Ein 17-Jähriger musste im Krankenhaus operiert werden. Dies sei aber laut Polizei keine Notoperation gewesen. Ein 13-Jähriger konnte hingegen nach ambulanter Behandlung wieder aus der Klinik entlassen werden. Sicherheitskräfte überwältigten den Angreifer vor Ort, die Polizei nahm ihn fest. Sein Motiv ist noch nicht geklärt, die Ermittlungen dauern an.

Als die Attacke geschah, spielte gerade der türkischstämmige Rapper Eko Fresh. Alle Besucher seien am Eingang kontrolliert worden, sagt Ida Wied vom Organisationsteam. „Wenn ich so eine Veranstaltung mache, kann ich es nicht ausschließen, dass jemand durch den Zaun ein Messer aufs Gelände bringt“, so Wied. Abgebrochen wurde die Veranstaltung nicht: „Dann wäre das Publikum wütend, und es gäbe noch mehr Stress und Hektik“, sagt die Organisatorin.

Bereits am Freitagabend war es auf dem KuRT-Festival zudem zu einem Fall von sexueller Nötigung gekommen.

Gegen 23 Uhr wurde eine 23-Jährige in eine tanzende Menschenmenge gestoßen und dabei von zwei unbekannten Männern festgehalten. Eine dritte männliche Person griff der jungen Frau von hinten in die Hose.

Die drei Tatverdächtigen werden als männlich mit dunklem Teint und dunklen Haaren beschrieben. Der Vorfall wurde erst am Samstagabend angezeigt, die Polizei sucht nun Zeugen. Sie sollen sich unter der Telefonnummer 07121 / 9423333 auf dem Reutlinger Revier melden, ebenso wie etwaige weitere Geschädigte.

Auch Organisatorin Wied hat erst am Samstag von dem Vorfall erfahren. „Wir sind alle sehr schockiert über die beiden Vorkommnisse“, sagt sie. „Das zehrt an uns allen.“ Im Vorfeld hätten die Organisatoren überlegt, wie beim Tübinger Ract-Festival ein Awareness-Team einzusetzen, das sexuellen Übergriffen vorbeugen soll. „Aber dafür hatten wir nicht die Kapazitäten.“ Sie selbst, sagt Wied, sei deshalb außer ihren sonstigen Aufgaben immer mit offenen Augen auf dem Gelände unterwegs gewesen. Fürs kommende Jahr wollen die Veranstalter sich nun eine andere Lösung überlegen – womöglich übers neue Tübinger Jugendcafé, das eine solche Präventions-Gruppe gründen wolle.

Quelle: Tagblatt.de

Jul 18

Er trägt 3-Tage-Bart und Lesebrille: Polizei sucht Pistolen-Mann vom Schulhof 

Stuttgart – Aufregung an der Friedrich-Ebert-Schule in Esslingen-Zell (Baden-Württemberg). Zunächst wurde sogar Amokalarm ausgelöst! Zeugen gaben an, einen Mann mit Pistole auf dem Gelände gesehen zu haben – jetzt sucht die Polizei nach dem Flüchtigen!

„Wir haben aktuell keine Bedrohungslage mehr an den Schulen“, teilte die Polizei mit. Die betroffene Schule und zwei Nachbarschulen seien durchsucht worden, sagte ein Sprecher am Montagnachmittag. „Man hat nichts festgestellt.“

Was war passiert?

Bei der Polizei ging ein Anruf ein. Demnach soll sich ein Mann mit einer Waffe – angeblich einer Pistole – auf dem Schulhof des Technischen Gymnasiums befinden.

 

Das SEK durchsucht die Schule
Das SEK durchsucht die SchuleFoto: PRIVAT

Mittlerweile ist der Amokalarm beendet. Der mögliche Täter ist weiter auf der Flucht.

 

Karte/Map: Deutschland | Baden-Württemberg | Esslingen-Zell (Landkreis Esslingen)  | Infografik
Foto: info.BILD.de

Täterbeschreibung der Polizei

Männlich, zwischen 17 und 19 Jahre alt, zirka 180 cm groß, schlank, blaues T-Shirt, helle kurze Hose, umgedrehtes Camo-Käppi, Drei-Tage Bart, Lesebrille, dunkler Teint. Der Verdächtige soll mit einem Motorrad unterwegs sein. Bei der Waffe soll es sich um eine Schusswaffe handeln.

Ein SEK-Beamter sichert den Eingang
Ein SEK-Beamter sichert den EingangFoto: Alexander Ehrmann
Ein schwerbewaffneter Polizist vor der Schule
Ein schwerbewaffneter Polizist vor der SchuleFoto: Alexander Ehrmann

Auch Rettungskräfte sind vor Ort
Auch Rettungskräfte sind vor OrtFoto: Alexander Ehrmann

Schule evakuiert

Die Kinder und Schüler wurden mittlerweile von Polizeikräften aus der Schule begleitet und können am Sportplatzgelände von Angehörigen abgeholt werden.

Die Schüler wurden aus den Klassenräumen geleitet
Die Schüler wurden aus den Klassenräumen geleitetFoto: Alexander Ehrmann

Rettungsdienstleiter Michael Wucherer: „Einsatzkräfte des Kriseninterventionsteams betreuen betroffene Schüler und Abholer. Eine Person musste zur Weiterbehandlung wegen Kreislaufschwäche mit dem Rettungswagen in eine Klinik transportiert werden.“

Quelle: Bild

Jul 18

Mitten im Bahnhof Dortmund: Blutige Messer-Attacke an Gleis 23

Sanitäter bringen das Opfer zum Krankenhaus, Foto: Stephan Schuetze

Dortmund – „Polizei, Polizei!”, schrie der Mann (20) noch. Dann sackte er blutend vor dem Infoschalter zusammen. Jemand hatte ihm ein Messer in den Rücken gerammt!

Schauriges Verbrechen am Sonntagvormittag mitten im Hauptbahnhof Dortmund!

► Dort baute um 11.04 Uhr ein Orchester alles für ein klassisches Konzert auf, als das Opfer aus dem Gleistunnel kam. Ein Zeuge (42): „Der Mann lag plötzlich wie tot auf dem Boden. Alles ging ganz schnell. Polizisten rannten herbei, leisteten Erste Hilfe.”

Der Verletzte liegt auf dem Boden
Vor dem Info-Schalter war der Mann blutend zusammengebrochen, Foto: Stephan Schuetze

Später bringen Sanitäter den schwer verletzten Mann ins Krankenhaus. Not-OP! Der Stich war bis in die Lunge gedrungen! Ärzte retten am Mittag sein Leben.

Unterdessen fahnden Polizisten rund um den Bahnhof nach dem Verbrecher. Am Nordausgang entdecken sie schließlich einen Verdächtigen (19) im Gebüsch – Festnahme.

Staatsanwältin Sandra Lücke (36): „Der Mann steht unter dringendem Tatverdacht. Er wird morgen voraussichtlich wegen versuchten Totschlags dem Haftrichter vorgeführt.” 

Der Schauplatz der blutigen Auseinandersetzung: das Gleis 23. Die Marokkaner (beide polizeibekannt) hatten sich nach ersten Ermittlungen wegen Geldes in die Haare bekommen – angeblich hatte das Opfer dem Täter vor längerer Zeit Geld gestohlen.

Quelle: Bild

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