Mrz 20

Knapp 200 Flüchtlinge erreichen griechische Inseln

foto: ap/thanassis stavrakis
Rettungswesten auf Lesbos, die zuvor von Flüchtlingen getragen wurden

Neuer Flüchtlingszustrom befürchtet: 52 Menschen kamen auf Lesbos an, 128 auf der Insel Chios und die restlichen 13 auf weiteren Inseln

Athen – Eine ungewöhnlich hohe Zahl von Migranten hat von der türkischen Küste zu den griechischen Inseln in der Ostägäis übergesetzt.

Insgesamt 193 Menschen kamen von Freitag auf Samstag an, 52 Menschen auf Lesbos, 128 auf der Insel Chios und die restlichen 13 auf weiteren Inseln, wie der griechische Flüchtlingskrisenstab am Samstag mitteilte. In den vergangenen vier Wochen setzten im Schnitt täglich 35 Menschen illegal nach Griechenland über. An etlichen Tagen wurden gar keine Neuankünfte verzeichnet.

Flüchtlingspakt infrage gestellt

Türkische Politiker hatten in den vergangenen Tagen wiederholt den Flüchtlingspakt mit der EU infrage gestellt, der vor genau einem Jahr in Kraft trat. In Griechenland befürchtet man im Falle eines Scheiterns der Vereinbarung einen neuen Flüchtlingszustrom. Auf den griechischen Inseln warten 14.100 Flüchtlinge und andere Migranten darauf, dass ihre Asylanträge bearbeitet werden und sie danach weiterreisen können. Der EU-Türkei-Flüchtlingspakt sieht vor, dass die Menschen in die Türkei zurückgeschickt werden können, deren Asylanträgen in Griechenland nicht stattgegeben wird. Insgesamt leben in Griechenland 62.500 Flüchtlinge sowie andere Migranten.

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Mrz 20

Klärung der Nationalität: SVP will Flüchtlingen Handy abnehmen

Ohne Papiere, dafür mit Handy: Ein Asylsuchender checkt in einer Schweizer Asylunterkunft das Smartphone. (Archivbild)

Die Nationalräte Gregor Rutz und Peter Keller (beide SVP) wollen, dass die Behörden die Handys von Flüchtlingen beschlagnahmen dürfen. So könne die Herkunft einfacher bestimmt werden, sind die beiden laut «Blick» überzeugt. Denn oftmals lasse es sich nicht zweifelsfrei eruieren, woher die Migranten stammen, weil offizielle Papiere fehlen.

Letztes Jahr sind 20’000 Flüchtlinge ohne Papiere in die Schweiz gereist – das sind 80 Prozent, rechnet die Zeitung vor. «Mobiltelefone gehen, im Gegensatz zu Ausweispapieren, erstaunlicherweise seltener verloren», so Rutz. Die Massnahme soll jedoch nur zum Zug kommen, wenn die «Identität des Gesuchstellers nicht auf anderem Weg festgestellt werden kann.»

Die Forderung stösst über die Parteigrenzen hinaus auf Zuspruch. Auch Vertreter der CVP und FDP haben den Vorstoss von Keller und Rutz unterzeichnet. Kritiker sagen jedoch, dass eine solche Beschlagnahmung ein Verstoss gegen die Privatsphäre wäre.

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Mrz 20

Rheinland-Pfalz: Vier Fraktionen planen deutliche Diätenerhöhung

Malu Dreyer (SPD) lacht neben ihrem Fraktionskollegen Martin Haller. Foto: Arne Dedert/Archiv

Mainz (dpa/lrs) – Die vier Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen wollen die Diäten der Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Landtag deutlich erhöhen, um einen Rückstand im Ländervergleich aufzuholen. Die Entschädigung soll von rund 5812 Euro 2016 auf knapp 6829 Euro 2020 steigen. «Das ist die Besoldung, die einem Bürgermeister der kleinsten Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz zusteht», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Martin Haller, am Donnerstag in Mainz. Rheinland-Pfalz liege gegenüber vergleichbaren Landtagen auf einem hinteren Platz. Auch die Fraktionen sollen mehr Geld bekommen.

SPD und CDU begründeten die Pläne mit mehr Personal- und Lebenshaltungskosten und zusätzlicher Arbeit durch Internet und das Fünf-Parteien-Parlament. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf knapp 1,6 Millionen Euro für 2017 und etwa die gleiche Summe nochmal zusätzlich für 2018. Die AfD war nicht eingebunden, bekommt aber dann auch mehr.

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Mrz 20

Heiko Maas: Auf Hass gezielt, die Meinungsfreiheit getroffen

Bundesjustizminister Heiko Maas will Hass und Propaganda in sozialen Netzwerken bekämpfen. © Hannibal Hanschke/Reuters

Soziale Netzwerke sollen rechtswidrige Inhalte schneller löschen. Doch den Gesetzentwurf von Justizminister Maas zerpflücken nun Juristen, Bürgerrechtler und Industrie.

Es geht schon beim Namen los: Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Sollen damit Netzwerke durchgesetzt werden? Auch die offizielle Kurzform NetzDG macht es nicht besser. Hört sich nach einer Tochterfirma der Deutschen Bahn an. Eine Steilvorlage für Wortspiele wie Netzwerkzersetzungsgesetz. Der neueste Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium lädt geradezu ein zu kreativem Protest! Aber erst einmal kommt der juristische.

Der Vorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) „zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ wird gerade von Anwälten, Industrie und Bürgerrechtlern zerpflückt, weil er verfassungs- und europarechtswidrig sei, eine Aufgabe der Politik auf die Privatwirtschaft abwälze und vor allem gravierende Folgen für die Meinungsfreiheit habe.

Auf der Website des Justizministeriums ist der Entwurf bisher nicht veröffentlicht, nur eine Zusammenfassung. ZEIT ONLINE hat sich den 29-seitigen Entwurf aber vom Ministerium zusenden lassen, hier ist er (als PDF-Datei). Die wichtigsten Kritikpunkte haben wir im Überblick:

1. Alles außer Dating? Welche Netzwerke betroffen sind

Laut Paragraf 1, Absatz 1 betrifft das NetzDG „Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke)“. In erster Linie gemeint sind Facebook, Twitter, YouTube, es schließt aber auch Messenger wie WhatsApp und Apples iMessage mit ein, was auch klar aus der Gesetzesbegründung (Seite 18 des Entwurfs) hervorgeht.

Unklar ist nach Ansicht von netzpolitik.org, ob auch Filehoster wie Dropbox oder Flickr und Videochatdienste wie Skype unter die Definition fallen. Wenn ja, sei das Gesetz viel weitgehender, als Maas immer in Aussicht gestellt hatte.

Eindeutig nicht betroffen sind Medien wie zum Beispiel ZEIT ONLINE, die ihre Inhalte selbst verantworten, und auch keine sozialen Netzwerke mit weniger als zwei Millionen Nutzen in Deutschland, wobei die IP-Adresse bei der Registrierung maßgeblich ist. Wer sich also aus Wanne-Eickel, aber über einen VPN-Server in Schweden erstmalig in einem sozialen Netzwerk anmeldet, zählt nicht als Nutzer in Deutschland. Ebenfalls nicht betroffen sind „thematisch und personell eingegrenzte Netzwerke“, womit Dating-Plattformen und Karriere-Netzwerke wie Xing gemeint sind.

2. Hetze, Bedrohung, Verunglimpfung? Was strafbare Inhalte sind

In den Vorbemerkungen zum Gesetzentwurf haben Maas und seine Referenten zwei Probleme genannt, die sie angehen wollen: Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten, also das, was gemeinhin als Fake-News bezeichnet wird. Beides wollen sie aus den sozialen Netzwerken verbannen. Da die beiden Begriffe aber keine juristischen sind, müssen andere herhalten. Als rechtswidriger Inhalt im Sinne des NetzDG gilt demnach alles, was den Tatbestand der Paragrafen 86, 86a, 90, 90a, 111, 126, 130, 140, 166, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllt.

Das umfasst Volksverhetzung, Bedrohung, Verleumdung, die öffentliche Aufforderung zu sowie die Androhung und Belohnung von Straftaten, die Verbreitung von Propaganda verfassungswidriger Organisationen, aber auch die Verunglimpfung des Bundespräsidenten und des Staates und seiner Symbole, also zum Beispiel die Nationalhymne. Reporter ohne Grenzen nennt den Straftatenkatalog „willkürlich zusammengestellt“. Der Rechtsanwalt und Juraprofessor Niko Härting fragt, warum die verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (Paragraf 90 b StGB), also zum Beispiel der Regierung, nicht in den Katalog aufgenommen wurde. Auch die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ (Paragraf 203 StGB) fehlt ihm. Er nennt die Liste im Entwurf zum NetzDG deshalb „kunterbunt und kaum nachvollziehbar“ und bezweifelt, dass die Begriffe Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten damit wirklich abgedeckt sind. Das Gesetz würde sein Ziel demnach verfehlen.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast wiederum bemängelt, der Entwurf umfasse „nur strafbare Inhalte“. Das eigentliche Problem sei aber doch, „wie Facebook und andere eigentlich mit Hass umgehen, mit Zersetzung, mit einer Diskriminierung, die noch nicht strafbar ist“. Wie der Justizminister die Unternehmen zwingen sollte, gegen nicht strafbare Inhalte vorzugehen, sagt sie allerdings nicht.

Verbände warnen vor Löschorgien

3. Lieber zu viel löschen als zu wenig? Was Netzwerke leisten sollen

Die Betreiber wären mit dem Gesetz verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde“ zu löschen oder den Zugang dazu zu sperren. Das gilt auch für alle Kopien des Inhalts, die an anderer Stelle auf der Plattform kursieren. Für nicht offensichtliche, aber immer noch rechtswidrige Inhalte bekommen sie sieben Tage Zeit.

Schaffen die Unternehmen das nicht, droht ihnen ein Bußgeld von 500.000 bis 5 Millionen Euro. Die Höchstsumme beträgt sogar 50 Millionen Euro, juristische Grundlage dafür ist Paragraf 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Darin heißt es: „Verweist das Gesetz [in diesem Fall das NetzDG – die Red.] auf diese Vorschrift, so verzehnfacht sich das Höchstmaß der Geldbuße“.

Die Kombination aus wenig Zeit und hohem Bußgeld werde dazu führen, dass die Unternehmen lieber zu viel löschen als zu wenig. Das befürchten die Branchenverbände eco und Bitkom, die Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft sowie Härting, der von „drakonischen Bußgeldern“ spricht. Der eco warnt vor einer „wahllosen Löschkultur im Internet“. Die Digitale Gesellschaft nennt den Gesetzentwurf an dieser Stelle „verheerend“ und befürchtet einen Einschnitt in die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit.

Die sieht Härting auch deshalb gefährdet, weil der Entwurf laut Paragraf 4 Absatz 5 vorsieht, dass in Streitfällen um ein Bußgeld lediglich ein Amtsgericht entscheide, ob ein gemeldeter, aber nicht gelöschter Inhalt wirklich rechtswidrig sei. Das könne ohne mündliche Verhandlung geschehen und die Entscheidung sei nicht anfechtbar. Dem Anwalt ist das angesichts des hohen Rechtsguts, das auf dem Spiel steht, zu wenig.

Härting nennt insbesondere die 24-Stunden-Frist „eklatant europarechtswidrig“, weil die E-Commerce-Richtlinie der EU die Plattformbetreiber nur verpflichtet, „unverzüglich“ tätig zu werden, wenn sie von einem Rechtsverstoß erfahren. Das sei ein flexibler Maßstab und könne nicht einfach von der Bundesregierung auf 24 Stunden beschränkt werden.

Paragraf 3 Absatz 4 sieht vor, dass die Plattformbetreiber die von ihnen gelöschten Inhalte zu Beweiszwecken im Inland aufheben müssen. Netzpolitik.org und andere weisen darauf hin, dass keine Höchstspeicherfrist angegeben ist, sie befürchten offenbar die Einführung einer kleinen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsinhalten.

4. Wer ist in der Pflicht? Wie Recht durchgesetzt werden soll

Es gibt auch einen ganz grundsätzlichen Kritikpunkt an dem Vorschlag von Maas. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagt, das Ministerium entledige sich „seiner originären Pflicht und verlagert die entsprechenden staatlichen Aufgaben bei der Auslegung und Durchsetzung geltenden Rechts auf privatwirtschaftliche Unternehmen.“

Da ist er sich mit Markus Reuters von netzpolitik.org einig, der warnt: „Würde der Entwurf Gesetz werden, macht man die betroffenen Netzwerke ohne vorhergehende richterliche Überprüfung zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit“.

Reporter ohne Grenzen zufolge solle Maas „zuallererst vor der eigenen Türe kehren. Das Problem der Rechtsdurchsetzung besteht nicht nur, aber auch, weil die deutsche Justiz lange benötigt, um Streitfälle zu bearbeiten. Wünschenswert wären spezielle Stellen mit ausgebildeten Juristen, die die Löschpraktiken der sozialen Netzwerke begleiten und für eine rechtskonforme Auslegung der Mechanismen sorgen“.

Möglicherweise ist der Entwurf in seiner jetzigen Form aber auch eher als Signal an die Betreiber der sozialen Netzwerke gedacht, als allerletzte Mahnung. Die drei zentralen Zahlen, 24 Stunden beziehungsweise 7 Tage und 50 Millionen Euro, sollen vielleicht nur den Druck auf die Unternehmen erhöhen, von selbst mehr für die zeitnahe Löschung strafbarer Inhalte zu tun als bisher. Denn Maas weiß erstens, dass sein Gesetzentwurf noch vom Kabinett beschlossen und dann durch das Parlament gebracht werden muss, in dem immer noch das Strucksche Gesetz gilt. Und zweitens, dass es in dieser Legislaturperiode vielleicht gar nicht mehr so weit kommt.

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Mrz 19

Pöbelnder betrunkener Marokkaner verletzt Bundespolizisten | Leipzig

Symbolbild

Illegaler Wirtschaftsmigrant prügelt am Leipziger Hauptbahnhof auf einen Bundespolizisten ein und verletzt diesen

Am Freitagabend gegen halb elf stellten Beamte der Bundespolizei einen Mann in der Westhalle des Leipziger Hautbahnhofes fest, der diese gerade verunreinigt hatte. Gegenüber den Beamten verhielt er sich agressiv, schlug auf einen der Bundespolizisten ein und verletzte diesen leicht.

Nicht das erste Mal, der Marokkaner ist Polizeibekannt und hält sich illegal in Deutschland auf

Bei der Überprüfung der Identität des Mannes stellte sich heraus, dass der 34-jährige Marokkaner polizeibekannt ist und sich unerlaubt in Deutschland aufhält.

Die Bundespolizei Leipzig hat Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und unerlaubten Auf-enthalt eingeleitet.

Nach Anordnung der Untersuchungshaft durch das Amtsgericht Leipzig wurde er in die JVA Leipzig verbracht.

Quelle: Truth24.net

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Mrz 19

Syrischer Vater steinigt eigene Tochter

Ein Vater, umringt von IS-Schergen, kurz vor der Steinigung seiner Tochter. (Quelle: YouTube)

Die Bilder sind ein erschütterndes Dokument der Barbarei: Der „Islamische Staat“ hat ein Video veröffentlicht, das die Steinigung einer jungen Frau in Syrien zeigt. Ihr Vater ist einer der Mörder.

Täglich brüstet sich die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) mit ihren Taten im Internet. Ihre Bilder und Filme sind voll von Hass, Gewalt und religiösem Fanatismus. Doch dieses Video ist an Zynismus und Menschenverachtung kaum zu überbieten.

Die junge Frau wird gleich zu Tode gesteinigt, aber vorher sagt ihr der Peiniger noch, dass sie sich darüber freuen solle. Schließlich sei sie die erste Frau in der Region Hama, die nach der Scharia bestraft werde, offenbar eine besondere Ehre in den Augen der radikalen Islamisten. Sie muss sterben, weil sie außerehelichen Geschlechtsverkehr gehabt haben soll, so sehen es die Regeln vor, die der IS in eroberten Gebieten Syriens und des Irak erlassen hat.

Frau bittet Vater um Vergebung

Die Dschihadisten haben in den vergangenen Monaten schon mehrfach Frauen in Syrien zu Tode gesteinigt, nun haben sie ihre Tat erstmals auf Video festgehalten. Es zeigt eine verhüllte Frau von hinten, zwei Männer stehen ihr gegenüber. Einer gehört dem IS an, der andere ist ihr Vater.

Der IS-Anhänger sagt der Frau, dass sie Ehebruch begangen habe: „Du musst dich Gottes Gesetzen unterwerfen“, teilt er ihr mit. Er fragt sie, ob sie mit der Bestrafung einverstanden sei. Das Opfer nickt zögerlich.

Die junge Frau bittet ihren Vater um Vergebung. Er droht ärgerlich mit dem Finger, sagt mehrfach „Nein“ und dann: „Mein Herz gehorcht mir nicht. Vielleicht vergibt Gott dir.“ Schließlich bedrängen ihn zwei IS-Schergen und fordern den Mann auf, seiner Tochter zu vergeben, schließlich schreibe der Islam das vor. Widerwillig sagt er: „Ich vergebe dir.“

Strafe „im Namen Gottes“

Dann bittet die Frau ihren Vater, für sie zu beten: Angewidert wendet er sich ab. Der IS-Dschihadist sagt in die Kamera, dass die Strafe eine Botschaft für alle Muslime sei.

Der Vater tritt erst wieder ins Bild, als er seine Tochter fesselt und wie ein Schlachttier an einem Seil führt. Er zieht sie zu einer Grube, in die sich die junge Frau hocken muss. „Yalla, los geht’s“, sagt der IS-Scherge. Dann beginnt die umstehende Menge, das Opfer mit faustgroßen Steinen zu bewerfen, ihr Vater wirft mit voller Kraft.

Erst spricht die Frau noch mit zitternder Stimme das islamische Glaubensbekenntnis, nach quälenden Sekunden ist nur noch ihr Wimmern zu hören und das dumpfe Aufprallgeräusch.

Religiöse Rechtfertigung umstritten

„Im Namen Gottes“, sagt einer der Werfer, als die ersten Steine fliegen. Dabei ist die religiöse Rechtfertigung dieser Strafe umstritten. Der sogenannte Steinigungsvers „Wenn ein bejahrter Mann und eine bejahrte Frau Unzucht treiben, so steinigt sie auf jeden Fall als Strafe Gottes. Und Gott ist gütig und weise“ soll ursprünglich einmal Bestandteil von Sure 33 des Korans gewesen sein. Doch in der heute verbreiteten Fassung des Korans ist er nicht enthalten.

Islamisten rechtfertigen die Steinigung daher mit Verweis auf einen Ausspruch des Propheten Mohammed. Er soll Ehebrecherinnen mit der Steinigung bestraft haben. Die Strafe konnte bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr von zwei Personen, die mit anderen verheiratet sind oder waren, verhängt werden.

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Mrz 19

Asylterror in Bremen: 10-köpfige muslimische Gang bestiehlt und begrapscht zwei junge wehrlose Frauen

Symbolbild

Bremen-Hemelingen: In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde zwei jungen Frauen in einer Straßenbahn an die Vagina gegrabscht

Die beiden 17- und 18-jährigen späteren Opfer stiegen an der Haltestelle Bennigsenstraße in die Straßenbahn der Linie N10 in Richtung Sebaldsbrück.

10-köpfige Gang raubt und begrapscht

In der Bahn versperrte ihnen eine 10-köpfige Gruppe junger Wirtschaftsflüchtlinge den Zugang, so dass sie sich einen Weg bahnen mussten. Die 17-Jährige wurde dabei festgehalten, im Intimbereich begrapscht und wie sie später feststellte, beraubt. Als sie und ihre Begleiterin zu den Tätern zurückgingen, um ein gestohlenes Handy und ein Portemonnaie zurückzufordern, sprangen die jungen Männer um sie herum und fassten sie abermals im Intimbereich an.

Auf Grund erster polizeilicher Maßnahmen konnten zwei Tatverdächtige in einer Flüchtlingsunterkunft ermittelt werden. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. Zeugen des Vorfalls melden sich bitte bei der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0421 361 3888.

Quelle: Truth24.net

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Mrz 19

Augsburg: Junge Flüchtlinge legen sich mit der Polizei an

Foto: Silvio Wyszengrad (Archivfoto)

Bei einer Kontrolle am Augsburger Königsplatz fallen mehrere junge Flüchtlinge negativ auf. Die Polizei beobachtet die Entwicklung seit einiger Zeit mit Sorge.

Bei der Augsburger Polizei beobachtet man den Trend schon seit einigen Wochen mit Sorgen. Beamte der Innenstadt-Inspektion stellen immer wieder fest, dass sich junge Flüchtlinge an verschiedenen Plätzen in der Stadt sammeln und dort auch für Ärger sorgen. Oft gehe es um Streitigkeiten untereinander, ist aus Polizeikreisen zu hören. Was die Polizei aber auch beobachtet: Der Respekt gegenüber den Beamten lasse bei diesen Gruppen zunehmend nach. Eine Kontrollaktion am Donnerstag am Kö, bei der sich mehrere jugendliche Asylbewerber mit der Polizei anlegten, habe diesen Eindruck bestätigt, heißt es bei der Polizei.

Die Beamten wurden gegen 16 Uhr am Königsplatz von Passanten angesprochen. Sie teilten mit, dass Jugendliche in rücksichtsloser Weise Fußball spielen und dabei auch immer wieder Fußgänger anschießen würden. Ein 18-jähriger ballspielender Syrer wurde von den Beamten angesprochen. Sie untersagten ihm das Weiterspielen. Als er nach kurzer Zeit wieder damit anfing, wurde ihm der Ball abgenommen, meldet die Polizei.

25-Jähriger weigert sich, Musik leiser zu stellen

Gegen 19.45 Uhr kontrollierten Zivilbeamte im Bereich vor der McDonalds-Filiale noch eine größere Gruppe von jungen Asylbewerbern im Alter zwischen sieben und um die 20 Jahre. Das sei auch vor dem Hintergrund einer Schlägerei am Montag am Rathausplatz und einer vereitelten Massenschlägerei am Dienstag in Kriegshaber geschehen, so ein Polizeisprecher. Die Jugendlichen hatten sich wohl zum Spaß geschubst und auf dem Boden geworfen. Ein 25-jähriger Syrer hatte eine Musikbox dabei, mittels dieser der „gesamte Königsplatz“ beschallt wurde, heißt es im Polizeibericht. Weil er sich weigerte, die Musik leiser zu stellen, nahmen die Beamten ihm den Lautsprecher ab.

Die Polizisten erteilten dem 25-Jährigen und einem 18-Jährigen Syrer, der während der Kontrolle dauernd provoziert haben soll, einen Platzverweis. Der 18-Jährige ging aber nicht weg. Polizeisprecher Siegfried Hartmann teilt mit: „Der 18-Jährige baute sich stattdessen bedrohlich vor den Beamten auf und rief für alle Umstehenden laut und deutlich hörbar, warum er von der Polizei geschlagen werde, die Polizei dürfe ihn nicht schlagen – obwohl er bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht berührt worden war.“ Weil er ankündigte, dass er nicht gehen werde, wurde er von den Beamten in den Polizeiarrest gebracht.

Mutter holt ihre Tochter erst nach TV-Film ab

Das Vorgehen der Polizei sorgte für Aufregung am Kö. Es seien weitere Personen hinzu gekommen, die mit dem 18-Jährigen sympathisierten, so die Polizei. In einiger Entfernung wurden Böller gezündet, die in Richtung der Beamten flogen, aber keinen Schaden anrichteten. Außerdem mischte sich auch eine 14-jährige Augsburgerin ein. Sie kam einem Platzverweis nicht nach, wollte zunächst nicht ihre Personalien nennen und begann, um sich zu schlagen. Eine Kuriosität am Rande: Als die Beamten die Mutter der Frau anriefen und sie aufforderten, die Tochter auf der Wache abzuholen, kam die Frau dem nicht sofort nach. Sie wollte zuerst noch einen Fernsehfilm zu Ende schauen.

Insgesamt wurden am Nachmittag bis zum Abend rund um den Königsplatz die Personalien von über 60 Personen – überwiegend von jugendlichen Asylbewerbern – festgestellt. Dabei wurden laut Polizei auch zwei kleinere Drogendelikte registriert. Bei der Polizei heißt es, man wolle die Entwicklung genau im Auge behalten. „Einige junge Flüchtlinge sind jetzt schon länger hier und haben bemerkt, dass die Polizei anders vorgeht als in ihrer Heimat“, sagt ein Beamter gegenüber unserer Redaktion. Offenbar sammelten sich viele der Jugendlichen vor allem aus Langeweile in der Stadt und kämen dabei auf „dumme Gedanken“. Ihnen müsse klar gemacht werden, dass es Regeln gebe, an sie sich zu halten hätten.

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Mrz 19

Mordversuch: Araber Gang schubst Deutschen auf Gleis weil er kein Feuer hat

Symbolbild

Bei einfahrendem Zug: Eine Gang muslimischer Wirtschaftsmigranten versuchte am Freitag einen Deutschen zu ermorden, weil er kein Feuer hatte. Sie schubsten ihn aufs Gleisbett und verhinderten durch Tritte seine Rettung – Dresden-Zschachwitz

Szenen wie aus einem brutalen Actionfilm spielten sich am Freitag in Dresden ab. Die Medien berichten jedoch äußerst dürftig. Der Deutsche stieg am benannten Haltepunkt aus der S-Bahn – ihm folgten zwei Personen, welche Feuer für ihre Zigaretten verlangten. Als der Angesprochene dieser Aufforderung unter Verweis zur Arbeit zu müssen nicht nachkam, attackierten die beiden Angreifer den Reisenden. Letztendlich warf ein Täter das Fahrrad des Geschädigten gegen diesen, woraufhin der Mann mitsamt Fahrrad in die ca. einen Meter tiefer liegenden Gleise stürzte. Im Anschluss versuchte der 40-Jährige wieder mit seinem Fahrrad auf den Bahnsteig zu gelangen, dabei wurde er von einem der Angreifer permanent mit Fußtritten daran gehindert.

Ins Gleisbett gestoßen und mit Tritten verhindert, dass der Deutsche wieder hinaufkletterte, während der Zug einfährt

Parallel zu den körperlichen Attacken fuhr die S-Bahn in Richtung Dresden in den Haltepunktbereich ein. Der Lokführer bemerkte die Auseinandersetzung, handelte gedankenschnell und leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Der Zug kam nur wenige Meter vor dem Geschädigten zum Stehen. Die beiden Angreifer flüchteten daraufhin.

Nur wenige Meter vor dem Opfer kam der Zug durch Vollbremsung zum stehen – ein Marokkaner und Libyer – beides Wirtschaftsflüchtlinge und Drogendealer- flüchteten

Durch den Zugführer wurde die Bundespolizei Dresden verständigt. Beamte konnten die beiden Tatverdächtigen, einen 23-jährigen Marokkaner und einen 27-jährigen Libyer, im Zuge ihrer Fahndungsmaßnahmen in einer nachfolgenden S-Bahn vorläufig festnehmen. Beide Täter waren alkoholisiert und polizeibekannt. Der Geschädigte ist deutscher Staatsangehöriger, 40 Jahre alt und wurde bei dem Angriff an der linken Hand verletzt.

Weiterhin wurde bei dem lybischen Staatsangehörigen Betäubungsmittel (vier Haschischstücke á 5 cm) aufgefunden und sichergestellt. Beide Personen benutzten offensichtlich die betreffenden S-Bahnen ohne im Besitz eines entsprechenden Fahrausweises zu sein.

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln äußerst halbherzig, nicht einmal wegen versuchten Totschlags müssen sich die beiden illegalen Wirtschaftsmigranten verantworten

Die Bundespolizei leitete in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Dresden gegen die beiden Personen Ermittlungsverfahren ein, jedoch nicht wegen Mordversuch oder versuchtem Totschlag, sondern lediglich wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzes.

Unglaublich: Die Polizei lässt die mörderischen Täter sofort wieder laufen, am selben Tag noch setzte sie die Araber wieder auf freien Fuß

Die Polizei ließ auf Anweisung der Dresdner Staatsanwaltsachaft die gefährlichen Täter sofort wieder laufen, noch am gleichen Tag wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt.

Trotzdem bittet sie nach wie vor um Hinweise. Nach Zeugenaussagen wurde bekannt, dass sich zur Tatzeit Reisende auf dem Bahnsteig in Dresden-Zschachwitz aufhielten! Für ein umfassendes und zeitnahes Ermittlungsergebnis benötigt die Bundespolizei ihre Mithilfe und fragt:

Wer ist Zeuge der beschriebenen Geschehnisse? Wer befand sich in der betreffenden S-Bahn der Linie S1, mit der Nummer 31701, von Meißen nach Schöna verkehrend und hat etwas beobachtet? Wer befand sich zur Tatzeit auf dem Haltepunkt Dresden Zschachwitz und kann Hinweise geben? Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 81 50 20 entgegen.

Quelle: Truth24.net

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Mrz 19

Vergewaltigung in Strullendorf: Diskussionen um 17-jährigen Tatverdächtigen

In der Unterführung unter der Bahnlinie in Strullendorf (hier eine Aufnahme von Mittwoch) soll Samstagnacht ein 17-jähriger Asylbewerber eine 43-Jährige vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft hat keine Zweifel an der Schilderung des Opfers. Foto: Matthias Hoch

Der junge Asylbewerber, der Samstagnacht eine 43-Jährige vergewaltigt haben soll, wohnte offenbar erst seit kurzem in der Unterkunft in Strullendorf.

Nach Bekanntwerden der Vergewaltigung einer 43-Jährigen durch einen 17-jährigen Asylbewerber in der Nacht zum Sonntag sitzt der Schock in Strullendorf tief. Das wird im Gespräch mit Bürgermeister Wolfgang Desel (CSU) deutlich. Desel war am Tag nach der schrecklichen Tat in der Asylunterkunft, in der der Tatverdächtige wohnte und festgenommen wurde. „Wir haben uns ein Stimmungsbild eingeholt. Die Bewohner waren recht ruhig und zurückhaltend.“

Ein Geständnis des 17-Jährigen liegt der Staatsanwaltschaft Bamberg bisher nicht vor, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann am Mittwoch auf Nachfrage. Doch stellt die Ermittlungsbehörde den möglichen Ablauf der Tat nicht infrage: „Es gibt nach dem jetzigen Sachstand keinen Zweifel an den Schilderungen des Opfers.“

Demnach soll die 43-Jährige am Samstagabend gegen 23 Uhr bereits in der Asylunterkunft, in der sie Bekannte besuchte, von dem Jugendlichen sexuell massiv bedrängt worden sein. Als die Frau, bei der es sich nicht um eine ehrenamtliche Helferin handelt, die Unterkunft später verließ, soll der 17-Jährige ihr gefolgt sein.

Schließlich habe er sie in der Bahnunterführung ins Gesicht geschlagen und mit dem Tode bedroht, sollte sie sich wehren. Im Anschluss ist es laut Staatsanwaltschaft zu der Vergewaltigung gekommen.

Als der Täter von der Frau abließ, floh diese laut der Ermittlungsbehörde zurück in die Unterkunft und bat ihre Bekannten um Hilfe. Polizeibeamte der Inspektion Bamberg-Land nahmen den 17-Jährigen noch in der Nacht in der Einrichtung fest. Der junge Asylbewerber sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern weiterhin an.

Nicht bei der Gemeinde erfasst

Opfer und Täter kannten sich vor der Tat laut Staatsanwaltschaft nicht. Überhaupt muss der Tatverdächtige ein Einzelgänger gewesen sein. „Es war wohl nicht so, dass man ihn kannte“, sagt Bürgermeister Desel. Datentechnisch sei er bei der Gemeinde nicht erfasst gewesen. Laut Auskunft des Landratsamtes war der 17-Jährige erst seit Februar in Strullendorf untergebracht.

Der Bürgermeister hat das Landratsamt um einen Termin gebeten, um Details über die Unterbringung des 17-Jährigen in der Strullendorfer Unterkunft zu klären. „Mein Kenntnisstand ist, dass er alleine ist.“ Was aber hat ein Jugendlicher ohne Anhang in einer Unterkunft zu suchen, in der sonst nur Familien und Erwachsene leben?
In speziellen Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, wie in Amlingstadt, werden Jugendliche intensiver betreut. Dort gibt es laut Desel überhaupt keine Probleme. Wäre es womöglich anders gewesen, wenn der Jugendliche in einer anderen Unterkunft untergebracht gewesen wäre?

Jugendlicher zusätzlich betreut

Auf Nachfrage bestätigt das Landratsamt, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Regel in eigens für sie geschaffenen Wohngruppen untergebracht würden. Teilweise sei jedoch erforderlich, dass die Jugendlichen in regulären dezentralen Unterkünften wohnen. „Auch dort wird ihnen eine umfassende erzieherische Unterstützung gewährleistet und sie werden neben ihrem gesetzlichen Vormund zusätzlich noch von einem Erziehungsbeistand begleitet.“ Auf dieser Grundlage sei auch der Minderjährige in der dezentralen Unterkunft in Strullendorf untergebracht gewesen.

Dort leben derzeit rund 80 Bewohner. „Die Unterkunft ist im Grunde in Ordnung“, sagt Bürgermeister Desel. Ein Helferkreis aus Ehrenamtlichen würde sich neben der Betreuung durch den Betreiber um sie kümmern. Die Flüchtlinge seien auch im Mehrgenerationenhaus anzutreffen oder kämen beim Kennenlern-Café mit Strullendorfer Bürgern in Kontakt. Eine ehrenamtliche Helferin macht deutlich, dass die Menschen in der Unterkunft sehr herzlich und gastfreundlich seien.

Quelle

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