Apr 16

Moslems zünden bewohntes Haus mit Benzinkanister und Sturmhaube an

Wegen schwerer Brandstiftung verhandelt die Jugendstrafkammer am Amberger Landgericht.
Bild: Volker Hartmann/dpa

Die Täter kommen mitten in der Nacht nach Neunburg vorm Wald. Einer der beiden hat einen Benzinkanister in der Hand, zieht eine Sturmhaube über und legt Feuer am Zugangsbereich eines Hauses. Zum Glück passiert den Bewohnern nichts.

Das Verbrechen liegt nahe am Mordversuch. Doch die Anklage gegen zwei heute 48 und 20 Jahre alte Männer lautet nun auf schwere Brandstiftung. Beide sitzen vor der Großen Jugendstrafkammer des Amberger Landgerichts und machen unterschiedliche Angaben zu ihrer Beteiligung an der mit langer Haft bedrohten und sehr heimtückischen Straftat.

Am 22. Juni letzten Jahres kurz nach 3 Uhr morgens fuhr an einer Doppelhaushälfte in Neunburg vorm Wald ein Wagen vor. Zwei Männer stiegen aus: Ein damals 47 Jahre alter Türke und ein seinerzeit 19-jähriger Syrer. Der hat nun zum Prozessauftakt in fließend deutscher Sprache beteuert, dass er dem ihm befreundeten Türken nur einen Gefallen tat, als er von diesem am späteren Tatort eine Sturmhaube, einen Benzinkanister und ein Feuerzeug erhalten habe.

Was dann geschah, war ein übles Verbrechen: Der Syrer schüttete den Treibstoff am Eingangsbereich von einer Hälfte des Doppelhauses aus und legte Feuer. Im Gebäude schlief ein Ehepaar mit türkischen Wurzeln und dessen kleiner Sohn. Der Mann wachte auf, eilte zur brennenden Tür und leitete erste Löschmaßnahmen ein. Den Rest erledigte die alarmierte Feuerwehr. Den Schaden schätzte man später auf 20 000 Euro.

Eineinhalb Stunden lang versicherte der heute 20 Jahre alte Syrer, dass er in der Familie seines Freundes aus Kelheim wohlwollend aufgenommen worden sei, seine Tat zutiefst bereue und niemals zur Brandstiftung geschritten wäre, „wenn ich gewusst hätte, dass die Leute da sind“. Das wunderte den Vorsitzenden Richter Harald Riedl. Er schüttelte ungläubig den Kopf und staunte: „Nachts um 3 Uhr, wenn draußen vor dem Haus auch noch deren Auto geparkt ist?“

Was führte zu dem Verbrechen? Der heute 48 Jahre alte Türke aus Kelheim schilderte, dass es Zerwürfnisse zwischen ihm, seiner Familie und den Landsleuten in Neunburg gegeben habe. Von Anzeigen war die Rede und auch von einem umstrittenen Goldgeschenk für die Braut anlässlich einer Hochzeit. Da sei der Plan gereift, dem Türken in Neunburg vorm Wald einen Denkzettel zu verpassen.

„Also Brandstiftung?“, hakte der Strafkammervorsitzende nach. Der 48-Jährige gab das zu. Doch er schob die eigentliche Triebfeder-Rolle dem heute 20-jährigen Syrer zu. Der in seiner Familie gern gesehene junge Mann wäre sofort dabei gewesen, habe die Sturmhaube mitgebracht und sei über das hinausgegangen, was man eigentlich vereinbart habe.

Diese Schilderung löste Widerspruch bei dem 20-Jährigen aus: „Als er mich in dieser Nacht am Arbeitsplatz in Kelheim abgeholt hat, wusste ich nicht einmal, wo es hingehen sollte.“ Doch das scheint wohl nach Auswertung mehrerer von der Kripo beschlagnahmter Handys widerlegt.

Vieles deutet darauf hin, dass der Denkzettel vorher vereinbart und gemeinsam ausgeführt wurde. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

Quelle: onetz

Apr 16

Mädchen (16) in Bremen missbraucht: Syrer (18) nach Vergewaltigung festgenommen

Zielfahnder nahmen den tatverdächtigen Mann in Stade fest
Foto: Carsten Rehder / dpa

Stade/Bremen – Nach einer Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens im Februar in Bremen hat die Polizei jetzt im niedersächsischen Stade einen 18-jährigen Tatverdächtigen festgenommen.

Dem jungen Mann aus Syrien wird vorgeworfen, das Mädchen im Februar im Bereich der Bremer Wallanlagen vergewaltigt zu haben, wie die Polizei am Sonntag mitteilte.

Zu dem Fahndungserfolg kam es, nachdem beim Kriminaldauerdienst mehrere Hinweise aus einer Öffentlichkeitsfahndung eingegangen waren. Zielfahnder der Polizei konnten den Mann als Verdächtigen identifizieren und am Samstagabend festnehmen.

Der junge Mann leistete keine Gegenwehr. Noch am Sonntag soll er einem Haftrichter vorgeführt werden.

Quelle: BILD

Apr 15

Fast die Hälfte der Migranten auf Balkanroute sind Afghanen

Offenbar sind zunehmend Familien auf der Balkanroute unterwegs, die meisten aus Afghanistan. Sie versuchen vor allem, über Bosnien-Herzegowina in das EU-Land Kroatien zu gelangen. Quelle: WELT

Als die Europäische Union (EU) vor rund drei Jahren mit der Türkei den Flüchtlingsdeal abgeschlossen hat, lag ihr Augenmerk auf Syrien. Rund 4,8 Millionen Menschen aus dem Land waren damals laut UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UN), auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg. Allein in der Türkei hielten sich mehr als 2,7 Millionen Syrer auf.

Eigens für sie wurden im EU-Türkei-Abkommen beschleunigte Rückführungsverfahren vereinbart. Doch mittlerweile gelangen über die Balkanroute kaum noch Syrer in die EU, sondern vor allem Afghanen, für die die Regelungen zur schnellen Rückführung nicht greifen.

Nach Angaben des UNHCR kamen in diesem Jahr bis Anfang April 8604 Flüchtlinge nach Griechenland, davon knapp 5500 auf dem Seeweg. Von ihnen stammten 11,6 Prozent aus Syrien. Fast die Hälfte (47,1 Prozent) kommt aus Afghanistan. 2016, als der Deal mit der Türkei geschlossen wurde, erreichten mehr als 173.000 Flüchtlinge Griechenland über den Seeweg. Damals stammten 47 Prozent von ihnen aus Syrien, 24 Prozent aus Afghanistan.

In der Bundesregierung und in deutschen Sicherheitskreisen ist man über die hohe Prozentzahl an afghanischen Flüchtlingen besorgt. Nach WELT-Informationen haben Experten des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) ihre Sorge bereits im Februar im Kanzleramt vorgetragen – in der Nachrichtendienstlichen Lage, einer wöchentlichen, geheimen Sitzung des Kanzleramtschefs mit den Chefs der Sicherheitsbehörden.

Auch das Auswärtige Amt schrieb zuletzt in einer vertraulichen Nachricht aus Athen, man müsse Griechenland unbedingt helfen, Afghanen zurückzuführen. In diesem sogenannten Drahtbericht wird darauf verwiesen, dass sich die Zahl der von den griechischen Inseln in die Türkei zurückgeführten Flüchtlinge und Migranten 2018 auf „nur noch 322 Personen“ halbiert habe. Das entsprach einem Prozent der Ankünfte.

Es werde „absehbar auch 2019 nicht gelingen, die Rückführungsquote erheblich zu steigern“. Als Grund wird in dem Schreiben unter anderem der „stark gesunkene Anteil“ syrischer Flüchtlinge genannt. Verwiesen wird auch auf den hohen Anteil von Afghanen sowie auf Flüchtlinge aus den palästinensischen Autonomiegebieten und aus dem Irak, die „alle über eine hohe Schutzquote“ verfügten und „deshalb nur zu einem sehr geringen Anteil“ in die Türkei zurückgeführt werden könnten.

In dem Dokument werden auch „Handlungsempfehlungen“ gegeben. So sollen mit dem griechischen Migrationsministerium „Kooperationsmöglichkeiten bei der Rückführung in Heimatländer (insbesondere AFG [Afghanistan, Anm. d. R.])“ sondiert werden. Außerdem solle die Kommunikation „im Bereich Flucht und Migration mit Bezug zu AFG“ verstärkt werden.

WELT AM SONNTAG hatte bereits im März berichtet, dass der Kern des EU-Türkei-Deals, nämlich die Rückführungen in die Türkei, gescheitert ist. Das Abkommen galt lange als wichtigster Bestandteil der Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Durch den hohen Anteil afghanischer Flüchtlinge dürfte der Deal weiter an Bedeutung verlieren. De facto fehlt der EU auch drei Jahre nach dem Höhepunkt der Krise ein eigenständiger Außengrenzschutz.

Auch das Bundesinnenministerium verfolgt die Entwicklungen in Griechenland. Am Freitag teilte das Ministerium mit, dass Innenminister Horst Seehofer (CSU) die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für weitere sechs Monate angeordnet hat. Auf Twitter schrieb das Haus: Die Fortsetzung der Kontrollen erfolge wie bisher „in enger Abstimmung“ mit den zuständigen Ministerien in Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen.

Quelle: Welt

Apr 15

Flüchtlinge: Stamp schließt Abschiebungen nach Syrien aus

Immer mehr Syrer informieren sich über geförderte Rückkehr. Das liegt auch an der gescheiterten Familienzusammenführung, sagt der Flüchtlingsrat.

Trotz einer veränderten Sicherheitseinschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Syrien schließt Landesflüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) Abschiebungen in das Bürgerkriegsland vorerst aus.

Wie unsere Redaktion berichtete, erhalten Flüchtlinge aus Syrien in jüngster Zeit vermehrt weder einen Flüchtlingsstatus noch eingeschränkten („subsidiären“) Schutz, weil es in bestimmten Landesteilen keine bewaffneten Konflikte mehr gebe, so die Einschätzung des BAMF.

Für den NRW-Flüchtlingsminister gilt eine andere Einschätzung. Er findet deutliche Worte: „Nach dem letzten Bericht des Auswärtigen Amtes ist die Lage in Syrien weiterhin so katastrophal, dass bis auf weiteres keinerlei Abschiebungen nach Syrien möglich sind“, so Stamp gegenüber unserer Redaktion.

Das BAMF verzichtet derzeit lediglich wegen der desolaten wirtschaftlichen Lage in Syrien aus humanitären Gründen auf Abschiebungen.

Zugleich informieren sich immer mehr Syrer in staatlich geförderten Beratungsstellen in NRW über Möglichkeiten zu einer staatlich geförderten Rückkehr in ihr Heimatland.

Das Landesflüchtlingsministerium registriert unter den Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen generell einen erhöhten Rückkehrberatungsbedarf. Nach Angaben des Ministeriums haben sich in den entsprechenden Beratungsstellen im vergangenen Jahr 5300 Flüchtlinge über eine staatlich geförderte Rückkehr in ihre Heimatländer informiert. Im Vorjahr waren es 4619.

Bis zu 1200 Euro Rückkehr-Hilfe pro Person

Besonders häufig suchten demnach im vergangenen Jahr Flüchtlinge aus dem Irak, aus Albanien und aus Syrien die Rückkehrberatungsstellen auf. Der Anteil der Syrer stieg von 4,54 Prozent im Jahr 2017 auf 6,54 Prozent im vergangenen Jahr.

Seit 2018 gibt es in NRW in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine staatlich geförderte Rückkehrberatungsstelle. Flüchtlinge, die sich freiwillig zur Rückkehr in ihr Heimatland entscheiden, können je nach Herkunftsland pro Person bis zu 1200 Euro bekommen, dazu bis zu 2000 Euro für die medizinische Versorgung vor Ort. Zudem wird für sie die Rückreise organisiert, die Reisekosten werden ihnen erstattet.

„Familiennachzug funktioniert nicht“

Der Flüchtlingsrat NRW führt den erhöhten Rückkehrberatungsbedarf vor allem auf einen erhöhten Ausreise- und Abschiebedruck zurück. Häufig würden Ausländerbehörden schon vor der Anhörung von Flüchtlingen für eine geförderte Rückreise werben, berichtet Geschäftsführerin Birgit Naujoks.

„Außerdem funktioniert der Familiennachzug nicht, deswegen kommen manche Menschen auf die Idee, das Land zu verlassen.“ Die Rückkehr werde somit zu einer unfreiwilligen Entscheidung, kritisiert Naujoks.

Im vergangenen Jahr wurden 4815 der insgesamt 7082 Ausreisen aus NRW staatlich gefördert. Bundesweit reisten im vergangenen Jahr 15.962 über die staatlich geförderten Rückreiseprogramme aus. Allerdings sind die Zahlen im Vergleich zu 2017 deutlich gesunken.

So nutzten 2017 in NRW insgesamt 11.355 Flüchtlinge die staatlich geförderten Rückreiseprogramme, bundesweit waren es 29.522. Für Länder wie Syrien, Libyen oder den Jemen gelten die Rückkehrprogramme aufgrund der dortigen Sicherheitslage nicht.

In den ersten beiden Monaten dieses Jahres sind laut Flüchtlingsministerium bislang 632 Menschen staatlich gefördert in ihr Heimatland zurückgekehrt. Bleibt es dabei, würden die Zahlen auch in diesem Jahr weiter sinken.

Quelle: WAZ

Apr 15

Haftbefehl von Syrer verbreitet: Beamter nach Chemnitz-Gewalt angeklagt

Der Haftbefehl gegen den Syrer Alaa S. wurde fotografiert und an Dritte weitergegeben.
(Foto: picture alliance/dpa)

Im August 2018 wird in Chemnitz ein 35-Jähriger getötet. Der Haftbefehl gegen einen tatverdächtigen Syrer landet schnell im Internet – fotografiert und verbreitet von einem sächsischen Beamten. Nun wird der Staatsdiener wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht der sächsischen Hauptstadt Anklage gegen einen Justizvollzugsbeamten erhoben, der einen Haftbefehl im Fall Chemnitz bei Facebook veröffentlicht haben soll. Die Ermittler werfen dem Mann die Verletzung von Dienstgeheimnissen vor, wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilte.

Demnach soll der 37-Jährige mit seinem Handy den Haftbefehl gegen den Syrer Alaa S. fotografiert und an Dritte weitergeleitet haben. So habe er eine unkontrollierte Veröffentlichung ermöglicht. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Insgesamt wurde in dem Verfahren gegen 17 weitere Dresdner Justizvollzugsbedienstete ermittelt. Diese Ermittlungen seien inzwischen aber eingestellt.

Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten im Fall des im August 2018 in Chemnitz getöteten 35-jährigen Deutschen Daniel H. war im Internet teils geschwärzt auf verschiedenen Seiten aufgetaucht. Unter anderem die rechtspopulistische Organisation Pro Chemnitz, Abgeordnete von AfD und einer rechten Gruppe in Bremen und Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann verbreiteten ihn weiter.

In dem Dokument werden die Namen des Opfers, der Richterin und Details zu den mutmaßlichen Tätern genannt. Zudem steht darin, wie das Opfer getötet wurde. Der Justizvollzugsbeamte wurde nach der Veröffentlichung vom Dienst suspendiert.

Die Gewalttat an H. hatte in Chemnitz eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen ausgelöst. Wegen des Tötungsdelikts steht seit Mitte März der Syrer S. vor Gericht. Die Anklage wirft ihm vor, H. gemeinsam mit einem flüchtigen Tatverdächtigen aus dem Irak erstochen zu haben.

Weil sie gegenüber ausländischen Gefangenen in ungerechtfertigter Weise handgreiflich geworden sein sollen, wurden in Dresden außerdem weitere Justizvollzugsbeamte vom Dienst suspendiert. Insgesamt wird in diesem Zusammenhang gegen sechs Beschuldigte, darunter der 37-jährige Angeklagte, wegen Körperverletzung im Amt ermittelt.

Quelle: ntv

Apr 15

Staatsanwaltschaft schließt im „Mondo“-Prozess versuchten Mord nicht aus

Die Rechtsanwälte Carsten Ernst (links) und Jerrit Schöll (Zweiter von rechts) vertreten die Interessen von zwei Nebenklägern in dem Prozess um die Schießerei an der Diskothek „Mondo“ in Bad Oeynhausen. Foto: Friso Gentsch/dpa (© Friso Gentsch/dpa)

Bad Oeynhausen/Bielefeld (nw). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld wirft dem Hauptangeklagten im Prozess wegen der Schießerei an der Diskothek „Mondo“ nicht nur versuchten Totschlag vor. Infrage kommt auch versuchter Mord. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die mit einem Verhandlungstag Verspätung vorm Landgericht Bielefeld verlesen wurde. Der 38-jährige Hauptangeklagte ist ein vierfacher Vater aus Bad Oeynhausen.

Er soll bereits auf dem Burger-King-Parkplatz eine Handfeuerwaffe durchgeladen und mehrfach auf die Türsteher der Diskothek geschossen haben. Ein Türsteher erlitt einen Oberschenkeldurchschuss, weitere Schüsse verfehlten den Kopf des zweiten Türstehers knapp, ein Streifschuss traf ihn am kleinen Finger.

Der mutmaßliche Schütze sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Einer seiner Brüder soll der zweite Schütze sein, er hat sich offenbar in den Nordirak abgesetzt. Eine Überwachungskamera filmte die wilde Schießerei. Die Polizei zählte später 18 Verdächtige auf, angeklagt sind aber nur acht Männer.

Diese Männer sollen laut Anklage am 23. September 2018 gemeinsam zur Diskothek „Mondo“ gefahren sein. Ein Verwandter der Männer soll zuvor gewaltsam aus der Disco geworfen worden sein. Der verhinderte Tänzer war darüber nach Darstellung der Staatsanwaltschaft so erzürnt, dass er seine männliche Verwandtschaft zusammentrommelte. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft deshalb unter anderem Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzungen vor.

Die Männer gehören nach Informationen der „Neuen Westfälischen“ zu einer jesidischen Großfamilie aus Bad Oeynhausen und Wolfsburg mit Wurzeln im Sindschar-Gebirge des Nordirak. Sie haben zum Teil militärische Ausbildungen und im Nordirak ein Heiligtum und die kurdisch-jesidische Bevölkerung nach den Völkermorden des Islamischen Staats beschützt.

Auch deshalb waren die Sicherheitsvorkehrungen im Bielefelder Landgericht enorm. Das Publikumsinteresse hielt sich am Montag jedoch in Grenzen, die Türsteherszene war diesmal der frühmorgendlichen Prozessfortsetzung ferngeblieben. Mehrere Bereitschaftspolizisten sicherten den Saal, die Kammer hatte besondere Auflagen für die Öffentlichkeit verhängt. So mussten Besucher zulassen, dass die Wachtmeisterei Kopien ihrer Ausweisdokumente anfertigte, die zum Ende der Hauptverhandlung vernichtet werden sollten.

Offenbar hat sich dafür auch die ermittelnde Staatsanwältin brennend interessiert. Nach Darstellung von Verteidiger Bernd Brüntrup legte sie die Kopien den beiden Türstehern vor, die als Nebenkläger im Prozess auftreten. Die Türsteher sollen demnach zwei Männer wiedererkannt haben, die bei der Schießerei dabei gewesen sein sollen. Gegen beide sollen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein. Die Staatsanwältin bestätigte allerdings nur, dass sie die Kopien zur Ermittlung genutzt hatte. Das habe angesichts der Sicherheitslage „weniger Eskalation“ ausgelöst.

Brüntrup widersprach außerdem der Darstellung der Polizei, dass bei der Hausdurchsuchung seines Mandanten eine schussbereite scharfe Waffe auf dem Nachttisch gefunden worden sei. Der Anwalt sah in den Pressemitteilungen von Polizei und Staatsanwalt eine unzulässige Vorverurteilung seines Mandanten, weshalb der Prozess ausgesetzt werden müsse.

Ein Anwalt der Türsteher berichtete dagegen, dass Angehörige der Angeklagten versucht hatten, eine außergerichtliche Einigung mit ihm zu erzielen, das sei Sache der jesidischen Großfamilie. Der Deal: Der Türsteher solle als Zeuge dem Gericht nur erzählen, wer ihm die Nase gebrochen habe und sich ansonsten nicht weiter erinnern. Wie sich der Nebenkläger verhält, ist noch unklar, seine Aussage war noch nicht dran.

Irritationen löste auch eine Videokamera im Gerichtssaal aus, die von zwei Polizeibeamten bewacht wurde. Die Kamera sollte bei Tumulten im Saal filmen. Die Verteidiger setzten sich halb erfolgreich dagegen zur Wehr. Richterin Beate Schlingmann ordnete an, dass Stativ und Kamera abgebaut, aber griffbereit im Saal bleiben sollen.

Der zweite Verhandlungstag hatte zuvor wie erwartet mit juristischem Prozessgezerre begonnen. Einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer hatte das Landgericht bereits abgelehnt. Die 17 Verteidiger durchleuchteten nun die Auswahl der Ersatz-Richter und Ersatz-Schöffen.

Das Grundgesetz garantiert jedem Angeklagten den gesetzlichen Richter, muss auch der Ersatz-Richter nach gesetzlichen Kriterien ausgewählt werden. Allerdings hatten es etwa 15 hauptamtliche Richterinnen und Richter am Landgericht Bielefeld abgelehnt, auf der Ersatzbank Platz zu nehmen, weil sie nach den Worten der Kammervorsitzenden Beate Schlingmann zu den anberaumten Terminen dienstlich verhindert oder im Urlaub waren.

Der Prozess wird am 3. Mai fortgesetzt.

Quelle: Mindener Tageblatt

Apr 14

Türken- Trio soll mit Pfandflaschen halbe Million abgezockt haben

Akte vorm Kopf: Die Getränkehändler wollen von nichts gewusst haben, der angebliche Komplize schwieg nochFoto: Mario Jüngling

Köln – Prozess um einen groß angelegten Pfandbetrug. Mit manipulierten Rücknahmeautomaten sollen drei Männer in nur fünf Monaten fast eine halbe Million Euro abgezockt haben.

Die Masche

In den Automaten wurden die Flaschen und Dosen nicht zerdrückt. So konnten sie immer wieder durchlaufen und Pfandbons mit der Deutschen Pfandgesellschaft abgerechnet werden. Rund zwei Millionen Mal soll das geschehen sein. In der Regel gibt es pro Pfandflasche 0,25 Cent.

Kadir K. (44) und Ümit P. (54) waren Geschäftsführer der Kölner Getränkefirma, in der der Schwindel von von Januar bis Ende Juni 2014 gelaufen sein soll. Der dritte Angeklagte Süleyman I. (50) soll mit seiner Firma Scheinrechnungen für die Entsorgung des Mülls ausgestellt haben.

Ein Bekannter habe ihn gefragt, ob er Geschäftsführer einer Getränkefirma am Großmarkt sein will. „Ich kannte ihn aus einem türkischen Café“, so Kadir K., der gerade in Sorge um seinen Arbeitsplatz bei Opel war. Da habe er die Chance ergriffen. Doch nach zwei Monaten stieg er wieder aus: „Ich bin krank geworden.“ Ümit P. übernahm die Geschäftsführung.

Sie wollen aber nur ihre Namen gegeben haben. Haftung, Verantwortung, Unterschriften, Personal? Nur Kopfschütteln. Auch vom erschwindelten Geld hätten sie nichts bekommen.

Die manipulierten Pfandautomaten wollen sie nie gesehen haben. Sie sollen in einem gesicherten Raum hinter verschlossener Tür gestanden haben. „Als ich einmal da rein gegangen bin, hat er mich angeschrien“, so Ümit Ü. über den angeblichen Hintermann. Er betonte: „Ich war nicht der Chef. Ich war ein ganz normaler Arbeiter.“

Schon mehrfach liefen Prozesse über Betrug mit Pfandflaschen. Doch gegen Hintermänner wurde bisher nicht verhandelt. Der angebliche Drahtzieher soll sich in der Türkei aufhalten.

Der Prozess ist auf 12 Verhandlungstage bis zum 3. Juli angesetzt.

Quelle: BILD

Apr 14

FDP weigert sich: Wer bei Einbürgerung lügt soll nun 10 Jahre lang Pass entzogen werden

Wer bei seiner Einbürgerung falsche Angaben macht und innerhalb von fünf Jahren auffliegt, dem kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Diese Frist soll bald verlängert werden

Wer über seine Herkunft gelogen hat, soll künftig bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung seinen deutschen Pass verlieren können. Einen entsprechenden Entwurf für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will das Bundesinnenministerium spätestens im Frühherbst vorlegen. Damit komme die Regierung auch einem dringenden Wunsch der Länder nach, sagte Innen-Staatssekretär Helmut Teichmann der Deutschen Presse-Agentur. Für sogenannte Identitätstäuscher gilt bislang eine Fünf-Jahres-Frist: Wer nach diesem Zeitraum auffliegt, verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht.

Das Bundesinnenministerium hatte im vergangenen Jahr bei den Ländern nachgefragt, wie viele Verdachtsfälle bei ihnen erst nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist aufgefallen seien. Laut Teichmann wurden daraufhin mehr als 250 Fälle gemeldet. Allerdings kamen den Angaben zufolge nicht aus allen Ländern Rückmeldungen.

„Vertrauensschutz“ soll weiterhin gelten

Gerichte hatten sich in den vergangenen 20 Jahren mehrmals mit Fällen von Menschen aus der Türkei beschäftigt, die ohne Papiere nach Deutschland gekommen waren und sich als Libanesen ausgegeben hatten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2008 in einem Urteil zu einem dieser Fälle festgestellt: „Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung ist nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde noch zeitnah.“ Demnach darf die Einbürgerung danach nicht mehr als „rechtswidriger Verwaltungsakt“, der aufgrund falscher Angaben oder arglistiger Täuschung zustande gekommen ist, rückgängig gemacht werden.

Im Bundesinnenministerium glaubt man, dass die Verlängerung der Frist auch deshalb etwas bewirken wird, weil einige Identitätstäuscher ihre wahre Herkunft wohl bewusst erst nach Ablauf von fünf Jahren preisgeben – etwa um Dokumente zu beschaffen, die für eine Eheschließung notwendig sind. Eine Rücknahme der Einbürgerung ganz ohne zeitliche Begrenzung wäre wohl kaum durchsetzbar: Das Prinzip des „Vertrauensschutzes“ soll gewährleisten, dass sich ein Bürger auf den Bestand eines von einer Behörde erlassenen Verwaltungsaktes verlassen kann.

Kritik aus der FDP

Aus der FDP kam Kritik an den Plänen. „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung grundsätzlich schon mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt und sich gut integriert haben“, erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae. „Jemanden für einen Vorgang, der unter Umständen fast 20 Jahre zurückliegt, eine so grundlegende Position wie die Staatsangehörigkeit zu entziehen, ist unverhältnismäßig.“

Wenn es nach Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegangen wäre, hätte die Regierung schon früher über die Neuregelung entschieden. Doch nach Meinungsverschiedenheiten in der großen Koalition beschränkte man sich in der am 3. April vom Kabinett beschlossenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Passentzug für Doppelstaatler, die für eine Terrormiliz kämpfen.

Quelle FAZ

Apr 13

Landesverweis aus Schweiz: Türke wollte Nachbarin mit Methadon gefügig machen

Ein Türke terrorisierte über Monate hinweg seine Nachbarin. Mischte einmal sogar Methadon in ihr Getränk. Nun muss der Mann die Schweiz für drei Jahre verlassen.

Es begann ganz harmlos 2017. Damals lernte die heute 44-Jährige ihren türkischen Nachbarn kennen. Die beiden mochten sich, schrieben sich Nachrichten, telefonierten oft. Aber alles auf rein freundschaftlicher Basis. Das habe die Frau ihrem Nachbarn von Anfang klar gemacht, wie sie laut «Toggenburger Tagblatt» vor dem Kreisgericht St. Gallen erklärte.

Trotzdem rückte der Mann ihr mehr und mehr auf die Pelle. Er tauchte mehrmals vor ihrer Haustüre auf, suchte weiter den Kontakt zu ihr. Er schickte ihr 812 Nachrichten, rief sie 580 Mal an. Sogar als die 44-Jährige mit ihrer Tochter auf einem Spielplatz in der Nähe spielte.

Er drohte sogar mit einer Säure-Attacke

Sein Anliegen: Er wollte nur reden. Erst dann würde er Ruhe geben. Die St. Gallerin gab nach, traf sich zusammen mit ihrer Tochter in der Wohnung des Türken. Zum Gespräch reichte er ein Getränk, das sein Opfer dankend annahm.

Nur: Plötzlich wurde sie schläfrig. Da habe der Mann versucht, sie ins Schlafzimmer zu locken und zu küssen. Doch ihr ging es immer schlechter. Sie musste ins Spital. Bei der Untersuchung stellten die Ärzte fest: Sie hatte Methadon in Blut und Urin.

Und nicht nur das: Der Terror-Türke hörte nicht auf. Im Gegenteil: Es wurde noch schlimmer. Er klingelte an ihrer Türe Sturm, drohte sie mit Säure zu attackieren und sogar sich das Leben zu nehmen, wie das «Toggenburger Tagblatt» berichtet.

Eine furchtbare Zeit für die heute 44-Jährige. Die ständige Angst liess sie kaum mehr schlafen. Um ihrem Peiniger zu entkommen, überlegte sich die Mutter umzuziehen.

Sie nannte ihn «Schatz»

Die Sicht des Türken ist eine ganz andere. Seine Nachbarin würde die ganze Zeit lügen. Sie hätten sich geliebt, wären mehr als nur Freunde gewesen.

Auch sein Verteidiger betonte dies. Zum Beweis nannte er die WhatsApp-Nachrichten. Sie habe hier den Kosenamen «Schatz» verwendet. Ausserdem habe er das Methadon nicht in das Getränk getan, um sie gefügig zu machen, sondern lediglich um seine Nachbarin zu beruhigen.

Die Version des Türken überzeugte das Kreisgericht St. Gallen aber nicht. Das Urteil: Der Mann wird ausgeschafft, darf für drei Jahre nicht in die Schweiz. Auch, weil er Vorstrafen hatte, schon drei Mal eine Verwarnung bekommen hatte, wie das «Toggenburger Tagblatt» berichtet. Hinzu kommt eine unbedingte Geldstrafe von 3600 Franken plus eine Busse von 1200 Franken.

Vergewaltiger darf weiter in der Schweiz bleiben

Während der Türke jetzt das Land verlassen muss, kann ein Kosovare (55), der im Jahr 2003 zweimal eine Frau vergewaltigte hatte, in der Schweiz bleiben. Der 55-Jährige hatte sich gegen den Landesverweis gewehrt, landete schliesslich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Dort wurde diese Woche entschieden. Der Straftäter und IV-Rentner soll weiter in der Schweiz bleiben. «Die Schweizer Behörden müssen nochmal über die Bücher», erklärte Staats- und Völkerrechtlerin Fanny de Weck den Entscheid.

Quelle: Blick

Apr 13

EuGH: Schweiz darf kosovarischen Vergewaltiger nicht ausschaffen

Ein Kosovare (55), der 2003 eine Frau vergewaltigte, sollte ausgeschafft werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist diesen Entscheid jetzt aber zurück – die Schweizer Behörden sollen nochmal über die Bücher. Das Urteil spaltet die hiesige Politik.

2003 vergewaltigte der Kosovare (55) zweimal eine Frau auf brutalste Art und Weise: Er verschaffte sich Zutritt zu ihrer Wohnung und fixierte sie am Bett. Das Opfer hatte keine Chance, sich zu befreien oder sich zu wehren.

Eigentlich sollte der Straftäter und IV-Rentner in sein Heimatland ausgeschafft werden – der Kosovare stellte sich gegen den Entscheid und zog den Fall bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Mit Erfolg: Dieser entschied, dass der Vergewaltiger vorerst nicht ausgeschafft werden darf – die Schweiz muss den Fall noch einmal prüfen.

«Schweizer Behörden müssen nochmal über die Bücher»

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht verletze nämlich Artikel acht der europäischen Menschenrechtskonvention: Der IV-Rentner lebe mit seinen erwachsenen Kindern in der Schweiz, sei von ihnen abhängig. Eine Ausschaffung würde entsprechend gegen das Recht auf Familien- und Privatleben verstossen. Staats- und Völkerrechtlerin Fanny de Weck sagt: «Die Schweizer Behörden müssen nochmal über die Bücher.»

Wie die Schweiz mit dem Entscheid umgehen wird, ist noch unklar. Ingrid Ryser, Sprecherin des Bundesamts für Justiz sagt: «Wir werden das Urteil analysieren und prüfen, ob die Schweiz den Fall weiterziehen soll.»

CVP-Nationalrat Fabio Regazzi sagte gegenüber «20 Minuten»: «Wenn sich Leute nicht an unsere Regeln halten, müssen sie in Kauf nehmen, dass sie ausgeschafft werden können.»

«Typisch» fremde Richter

Ähnlich sieht es Zürcher SVP-Kantonsrat René Truninger. Der EGMR-Entscheid sei ein Paradebeispiel für fremde Richter. Truninger teilt das Urteil aus Strassburg auf Twitter, zahlreiche Reaktionen folgen: «Wenn ausschaffen nicht geht, versucht es doch mal mit abschieben», heisst es beispielsweise.

Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan stellt klar: «Das Urteil bezieht sich auf die Arbeit unserer Richter. Sie haben schlicht nicht sorgfältig gearbeitet.» Es sei wichtig, dass die Schweizer Behörden den EGMR-Entscheid zur Kenntnis nehmen und ihre Arbeit in einem nächsten Schritt sorgfältig machen.

FDP-Ständerat Andrea Caroni findet es ebenfalls legitim, dass der Fall zur Prüfung zurückgegeben wurde. Er befürchtet aber, dass sich solche Fälle häufen könnten. Der Grund: Das «pfefferscharfe» Umsetzungsgesetz der Ausschaffungsinitiative erschwere eine umfassende Abwägung aller Aspekte, wie es der EGMR verlangt.

Quelle: Blick

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