Apr 13

Angeklagter Syrer bedroht Zeugin: „Ich zünde dein Haus an!“

Die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Polizei Waldkraiburg waren zu Wochenbeginn mit einer massiven Bedrohung einer Zeugin konfrontiert, deren Angaben in einem bevorstehenden Gerichtsverfahren von Bedeutung sind. Der Angeklagte drohte der Zeugin mit einer erheblichen Straftat, sollte sie ihre Angaben nicht zurücknehmen.

WALDKRAIBURG Am Montag, 8. April 2019, verständigte abends eine Frau aus Waldkraiburg die Polizei, dass sie von einem 20-jährigen Syrer aus Aschau a. Inn am Telefon bedroht wurde. Die Waldkraiburgerin, die Zeugin in einem Strafverfahren gegen den Syrer ist, wurde von dem jungen Mann telefonisch aufgefordert, sämtliche Zeugenaussagen gegen ihn zurückzunehmen, da er andernfalls ihr Haus anzünden werde.

Die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Waldkraiburg verständigten die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein, welche nach Prüfung des Sachverhaltes einen Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls stellte. Eingesetzte Beamte der zivilen Einsatzgruppe Traunstein konnten den Syrer schließlich am Dienstag in den Nachmittagsstunden an seiner Wohnanschrift in Aschau a. Inn antreffen und festnehmen. Er wurde dem für das Strafverfahren zuständigen Richter am Amtsgericht Mühldorf vorgeführt, der umgehend Untersuchungshaft anordnete. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Quelle: Wochenblatt

Apr 13

Syrer in Görlitz wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt

Foto: kmk

Das Landgericht Görlitz hat heute einen Syrer wegen versuchter Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.  Der 42-Jährige soll außerdem 3.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Die Richter sahen keine Zweifel daran, dass der Mann in einem Treppenflur eines Mehrfamilienhauses in Görlitz versucht hatte, eine Bewohnerin zu vergewaltigen. Einen Hausbewohner, der dem Opfer zur Hilfe geeilt war, hatte er mit einem Messer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sechs Jahre Gefängnis gefordert. Dagegen verlangte der Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter Hauke Hinrichs bezeichnete die Aussagen der beiden Zeugen – also der Frau und des Hausbewohners  – als glaubwürdig.  Die Version, die Beiden hätten ein Komplott geschlossen, um den Angeklagten fertigzumachen, hielt er dagegen für abwegig. Die Reaktion des herbeigeeilten Hausbewohners – eines Kickboxers -, der den Syrer  gewaltsam von der Frau trennte, sah das Gericht als Akt der Notwehr.  Das sei verhältnismäßig gewesen.

Verteidiger Robert Ziolkowski hatte   Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Nach der Urteilsverkündung sagte er uns,  dass ihn das Gericht in seinem Plädoyer  falsch verstanden habe. Er sprach von einem Irrtum.

Der Angeklagte selbst machte Erinnerungslücken geltend. Er behauptete, dass ihm zuvor jemand eine  Tablette in den Mund gesteckt habe. Außerdem sei er angetrunken gewesen. Auch darauf ging der Vorsitzende Richter ein. Das begründe keinen Aussetzer. Dabei bezog sich der Richter auf die Aussagen eines Gutachters.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert und damit zwei Jahre mehr als das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will Revision einlegen.

Quelle: radiolausitz

Apr 12

Nigerianer will bei Abschiebung Polizistin beißen

Landgericht Freiburg
© dpa / Patrick Seeger

Den Gerichtssaal betrat er in Handschellen, vor sich auf dem Tisch lag eine Bibel. Erding

Flughafen/Erding – Doch auf göttlichen Beistand konnte ein 25 Jahre alter Nigerianer nicht hoffen, als er sich vor dem Amtsgericht Erding wegen einer gefährlichen Attacke auf zwei Bundespolizisten verantworten musste. Richter Andreas Wassermann verurteilte den abgelehnten Asylbewerber zu fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung. Zudem muss er 100 Sozialstunden ableisten. Staatsanwalt Valentin Specht wollte ihn sechs Monate hinter Gitter schicken, Verteidiger Thomas Krimmel hielt drei Monate für ausreichend.

Am 6. Februar dieses Jahres sollte der Schwarzafrikaner, der zuletzt in Asylunterkünften in Fürstenfeldbruck und München gelebt hatte, über den Münchner Flughafen nach Italien abgeschoben werden. Begleitet wurde er von zwei 26 und 25 Jahre alten Bundespolizisten. Sie berichteten, dass der Nigerianer bis zum Einsteigen in die Lufthansa-Maschine nach Mailand ruhig gewesen sein. An der Tür rastete er aus, schlug um sich und wollte aufs Vorfeld flüchten. Der Pilot verweigerte daraufhin die Mitnahme. Die Polizisten erklärten dem 25-Jährigen, dass er nicht fliegen müsse, sondern wieder zurückgebracht werde. Dennoch ließ sich der Mann nicht beruhigen. Als die Beamten ihn zu Boden brachten und fixieren wollten, versuchte der Afrikaner, der Beamtin ins Knie zu beißen. Weitere Bundespolizisten waren erforderlich, um ihn zur Räson zu bringen.

Der Angeklagte sagte, in Italien trachte ihm eine nigerianische Gang nach dem Leben. Niemals habe er die Polizisten verletzen wollen. Sein Anwalt meinte, sein Mandat habe wohl gar nicht verstanden, dass die Abschiebung abgeblasen worden war. Das ließ Wassermann nicht gelten. Immerhin, nach dem Urteil kam der Nigerianer aus der U-Haft frei.

Quelle: merkur

Apr 12

Superreiche Nigerianer lassen Pizza aus London einfliegen

Nigerias Landwirtschaftsminister Audu OgbehJack Taylor/Getty; Jiffy Naija/YouTube

Superreiche Nigerianer bestellen Pizza in London und lassen sie von British Airways einfliegen

Importierte Lebensmittel  gelten in Nigeria als Statussymbol. Reiche Nigerianer sollen sogar Pizza aus London bestellen und sie auf British Airways Flügen die 6.400 Kilometer nach Hause liefern lassen. Nigerias Landwirtschaftsminister Ogbeh kritisiert dieses Verhalten.

„Sie bestellen über ihr Handy Pizza in London, die sie dann einfliegen lassen und am Flughafen abholen“, erklärte Ogbeh vergangenen Dienstag gegenüber einem Senatsausschuss. „So ein Verhalten ist ärgerlich und wir müssen reagieren, um das zu verhindern.“

Ogbehs Rede:

Grund für seine Kritik ist, dass dieses Importverhalten langfristig lokalen Bauern schadet, berichtet die nigerianische Nachrichtenseite „The Cable“. Manche Bürger importieren Lebensmittel wie Reis oder Tomatenmark, weil sie denken „es zeigt Status und Klasse, dass sie nur importierte Dinge essen“, äußerte er gegenüber der britischen Tageszeitung „Daily Mail“.

Amara Nwankpa, Vorsitzende der Yar´Adua Stiftung in Abuja, die sich für Demokratie einsetzt, reagierte sarkastisch: „British Airways, warum haben Sie uns nicht gesagt, dass es einen Lieferservice nach Nigeria gibt? Gibt es dafür eine App?“

Business Insider hat British Airways kontaktiert und um eine Stellungnahme zu Ogbehs Vorwurf gebeten.

Quelle: Businessinsider

Apr 12

Polizeieinsatz in Asylbewerberheim Stuttgart Dettingen: SEK überwältigt Nigerianer

Das SEK vor Ort in DettingenFoto: SDMG

Stuttgart – Großalarm in einem Asylbewerberheim in Dettingen (Baden-Württemberg)!

Ein Nigerianer (20) sollte zur Botschaft gebracht werden. Laut Polizeiangaben sollte der Mann wegen einer Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe bei nigerianischen Botschaftsvertretern im Regierungspräsidium vorgeführt werden.

Als die Polizei im Asylbewerberheim eintraf, wollte der Mann nicht mitkommen. Er drohte sogar damit, sich umzubringen.

Der Mann sitzt auf dem Fensterbrett
Der Mann sitzt auf dem FensterbrettFoto: SDMG

Über Stunden wurde mit ihm verhandelt. Er drohte den Beamten an, sich beim Annähern in die Tiefe zu stürzen.

▶︎Daraufhin wurden der Rettungsdienst und Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz hinzugezogen. Außerdem breitete die Feuerwehr ein Sprungtuch unterhalb des Fensters aus.

Als die stundenlangen Verhandlungen unter Einbindung speziell geschulter Kräfte und eines Psychologen erfolglos blieben, sollte der 20-Jährige gegen zwölf Uhr bei einer günstigen Gelegenheit überwältigt werden.

Hierbei sprang er aus dem Fenster in die Tiefe aufs Sprungtuch. Beim Aufprall zog sich der Mann, der immer noch das Messer bei sich hatte, eine Schnittverletzungen an der Hand zu, er kam in eine Klinik.

Quelle: BILD

Apr 11

Afghane soll in Forst seine Frau fast umgebracht haben- mit abgebrochenem Flaschenhals

Das Cottbuser Landgericht verhandelt über den Fall eines Afghanen, der in Forst seine Frau fast getötet haben soll.

Ein Afghane soll in Forst seine Frau fast umgebracht haben. Vor dem Cottbuser Landgericht erinnern sich Zeugen an die Tat. Durch ihr Eingreifen konnten sie wohlmöglich Schlimmeres verhindern.

Grauer Parka, graue Haare, Handschellen. Habib W. sieht sich im Gerichtssaal um, lässt den Blick über die Schülergruppe schweifen, die am ersten Tag des Prozesses zuschaut. Der Afghane, nach eigener Aussage am 1. Januar 1965 geboren, soll am 9. Oktober in der Cottbuser Innenstadt einen Dolmetscher mit der Faust geschlagen haben.

Laut Anklage griff er kurz darauf, am 20. Oktober, in der Nähe eines Supermarkts in Forst seine Ehefrau mit einer leeren Wodkaflasche an. Als der Hals der Flasche abgebrochen sei, habe er versucht, die Frau damit zu töten. Nur das Eingreifen von Zeugen habe ihn davon abgehalten.

Afghane lässt im Cottbuser Landgericht Stellungnahme vorlesen

Nun verhandelt das Cottbuser Landgericht wegen des Vorwurfs versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gegen Habib W. Der Angeklagte selbst will sich im Prozess nicht äußern. Lediglich eine Stellungnahme lässt er durch seinen Anwalt vortragen. Demnach habe ihm das Jugendamt schon vor dem Oktober 2018 die Kinder weggenommen. Auch seine Frau habe ihn zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen.

Den Dolmetscher in Cottbus habe er nur auf der Straße gefragt, ob dieser wisse, wo die Kinder sind. Geschlagen habe er ihn aber nicht.

Vor der Begegnung mit seiner Frau, ein paar Tage später in Forst, habe er zwei Morphiumtabletten eingenommen. Eigentlich habe er vor dem Supermarkt drei Freunde treffen wollen. Doch dann sei ihm zufällig seine Frau über den Weg gelaufen.

Der Angeklagte schildert es so: „Ich sagte, sie solle stehenbleiben, meine Mutter sei verstorben. Sie sagte, alle sterben mal, und das empfand ich als respektlos.“

Auf dem Boden habe eine Flasche gelegen. Er habe sie aufgehoben, und er wisse noch, dass er zwei oder drei Mal mit der Flasche auf den Oberarm der Frau schlug. „Alles, was danach passiert ist, weiß ich nicht“, lässt der Angeklagte durch seinen Anwalt erklären. „Als wäre es im Schlaf gewesen.“

Zeugen erinnern sich vor Cottbuser Landgericht an die Tat

Dafür erinnern sich Zeugen an die Details. Ein Polier, 42 Jahre alt, aus Jänschwalde arbeitete an diesem Tag auf einer benachbarten Baustelle. Hätte er nicht eingegriffen, wäre die Frau womöglich gestorben. Davon zeigt sich die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Der Polier erklärt vor Gericht: „Als ich in die Nähe der Straße kam, sah ich, wie ein Mann immer wieder mit der Flasche zuschlug.“ Zügig sei er zum Tatort gelaufen, wo es ihm gelungen sei, den Mann niederzureißen.

„Die Frau blutete stark an der Wange“, sagt der Zeuge. „Zwei Kinder waren dabei. Das kleine Kind im Wagen hat es vielleicht nicht so mitgekriegt, aber der große Junge stand unmittelbar daneben.“ Die Frau habe versucht, sich zu schützen, indem sie ihre Hände vor das Gesicht hielt. An die Schläge mit der Flasche erinnert sich der Zeuge: „Das war ein ganz dumpfes Geräusch.“

Kinder waren während der Attacke in Forst anwesend

Weitere Zeugen bestätigen, dass die Kinder der Frau während der Attacke anwesend waren. Ein 49-jähriger Zimmermann aus Forst berichtet: „Ich war auf dem Fahrrad unterwegs nach Polen, als ich sah, wie eine Person auf eine andere Person einschlug.“ Zunächst habe er gedacht, bei dem Gegenstand in der Hand des Mannes handele es sich um eine Plastikflasche. Erst bei näherem Hinsehen sei ihm aufgefallen, dass sie aus Glas bestand.

„Ich ließ das Fahrrad fallen, stürzte auf den Mann zu, und der andere Zeuge hatte ihn schon im Schwitzkasten. Ich habe ihm dann den Arm weggedreht, damit er die Flasche fallen lässt.“ Erst dann sei ihm aufgefallen, dass noch ein Junge daneben stand, während um die Ecke ein weiteres Kind im Wagen lag. „Zwei und vier Jahre alt waren sie vielleicht.“

Eine 39-jährige Stationshelferin aus Forst wohnt in dem Haus, vor dem sich der Angriff ereignete. „Ich war auf dem Balkon, habe eine geraucht“, erzählt die Zeugin. „Dann habe ich Schreie gehört.“ Also sei sie zum Wohnzimmerfenster gelaufen.

„Von dort sah ich die Frau auf der Straße, blutüberströmt, sie schrie.“ Im ersten Moment habe die Zeugin gedacht, es handele sich um einen Fahrradunfall. Sie sei hinunter geeilt, habe sich um die Frau gekümmert, und schließlich seien die Polizei und der Notarzt eingetroffen.

Anwalt des Afghanen verweist vor Cottbuser Landgericht auf Scharia

Der Angeklagte hört den Berichten der Zeugen zu. Manchmal beugt er sich hinüber zu seinem Dolmetscher, murmelt ihm etwas zu. Der Dolmetscher wendet sich daraufhin an den Rechtsanwalt, um ihm die Worte des Angeklagten zu übersetzen. Worüber sie miteinander reden, erfährt das Publikum nicht.

Allerdings merkt Rechtsanwalt Christian Nordhausen gegenüber dem Richter an, dass laut der Scharia das Verlassen des Ehemannes und das Wegziehen in eine neue Wohnung als Ehebruch gilt. „Laut der Scharia darf ein Mann seine Frau bei einem Ehebruch schlagen und sogar töten“, sagt der Rechtsanwalt. „Sie ist ein Bestandteil des islamischen Strafrechts, und sie erstreckt sich auf alle Belange des religiösen und gesellschaftlichen Lebens.“

Das gelte auch für Habib W. und seine Frau. „Der Angeklagte spricht kein Deutsch, und er kann nicht lesen, nicht schreiben und nicht rechnen“, erläutert der Anwalt. „Nach seiner Ankunft in Deutschland hatte er nur Kontakt zu Menschen aus dem Iran, und so wusste er nicht, dass hier ein anderes Rechtssystem herrscht.“

Anwalt stellt Antrag wegen „Besorgnis der Befangenheit“

Darüber hinaus beantragt der Rechtsanwalt, die Sachverständigen wegen „Besorgnis der Befangenheit“ abzulehnen. Das begründet er so: Sie hätten schriftlich dargelegt, es deuteten sich Hinweise darauf an, dass die Tat vorbereitet, geplant und angekündigt war. Der Rechtsanwalt sagt dazu: „Das lässt sich nicht mit dem Auftrag in Einklang bringen, ein neutrales Gutachten zu erstellen.“

Die Staatsanwaltschaft hält die Anträge des Rechtsanwalts jedoch nicht für relevant. Zum einen sei die behauptete Befangenheit der Sachverständigen nicht ersichtlich. Zum anderen gelte in Deutschland nun einmal deutsches Recht, an das sich jeder Bürger zu halten habe.

Auch der Vorsitzende Richter Frank Schollbach erklärt, der Angeklagte habe sich „den Gesetzen der hiesigen Rechtsgemeinschaft zu unterwerfen“. Über die Anträge werde das Gericht dennoch beraten.

Der Prozess am Cottbuser Landgericht geht in der letzten Aprilwoche weiter. Dann sollen erneut Zeugen vernommen werden. Der Angeklagte bleibt in der Untersuchungshaft in Dissenchen. Dort befindet er sich seit dem 20. Oktober 2018, als er vorläufig festgenommen wurde.

Quelle: lr

Apr 11

Bamf bewertet Sicherheitslage für Syrien-Flüchtlinge neu

Syrische Flüchtlinge kommen in das Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen. (Symbolbild)
Foto: Swen Pförtner / dpa

Berlin   Das Bamf hat seine Leitsätze für Syrien überarbeitet. Flüchtlingshelfer warnen vor Panik unter Syrern. Kritik kommt von der Opposition.

Die Frau aus Syrien kam Ende November nach Deutschland. Im Februar dieses Jahres stellte sie einen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Leipzig. Doch das Bamf lehnte ab. Die Syrerin bekam weder einen Asylschutz noch einen Flüchtlingsstatus. Das ist nicht ungewöhnlich. Denn in den vergangenen Jahren bekamen Menschen, die aus Syrien nach Deutschland geflohen waren, meist den „subsidiären Schutz“ zugesprochen – einen Status unterhalb des Flüchtlingsschutzes, der absprach, dass ein Mensch politisch verfolgt ist, der aber doch anerkannte, dass Menschen in Syrien Gewalt aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts droht. Und sie deshalb in Deutschland Schutz bekommen.

Für die Frau aus Syrien und weitere Fälle, die unserer Redaktion bekannt sind, gilt das nicht mehr. Offenbar sieht das Bamf die Gefahr durch den Krieg zwischen oppositionellen Milizen, Terrorgruppen und der Armee von Diktator Assad nicht mehr im ganzen Land als relevant für die Sicherheitslage an – und lehnt syrische Asylsuchende ab. So auch beim Antrag der syrischen Frau. Die Behörde erteilt lediglich ein „Abschiebungsverbot“ – aus humanitären Gründen, weil etwa die Versorgungslage in Syrien desolat sei.

Negativer Asylentscheid für Syrerin ist kein Einzelfall

Ende März bekommt die Frau aus Syrien das Schreiben vom Bamf. Es liegt unserer Redaktion vor. Der negative Asylentscheid des Bundesamtes ist nach Angaben von Flüchtlingsanwälten kein Einzelfall. Flüchtlingshelfer und Fachanwälte berichten von weiteren Fällen abgelehnter syrischer Asylsuchender, die sich offenbar seit Wochen häufen. Darunter mehrere Männer, die in Syrien den Militärdienst verweigert hatten. Darunter eine Kurdin mit vier Kindern und eine junge syrische Studentin aus Aleppo.

Die Fälle stellen eine drängende Frage, die schon länger im Raum steht: Wie bewertet das Bamf die Lage in Syrien? Und droht manchen Syrern damit die Abschiebung in das Bürgerkriegsland?

Gibt es Streit über die Leitsätze des Bamf?

In einer Antwort auf Nachfrage der Grünen-Politikerin Luise Amtsberg schreibt das Bundesinnenministerium (BMI), dass das Bamf „hinsichtlich des Herkunftslandes Syrien“ Mitte März die „internen Leitsätze“ aktualisiert habe. Was genau geändert wurde, sagt die Bundesregierung nicht. Eine „Billigung der Hausleitung“ des Bundesministeriums liege jedoch noch nicht vor. Gibt es Streit im Umgang mit Flüchtlingen aus Syrien zwischen Bundesamt und Ministerium?

Asylentscheider prüfen jede Fluchtgeschichte eines Antragstellers individuell – vor allem in einem Interview, mit Sprachtests, aber auch durch Dokumente, die der Asylsuchende vorlegt. Zentral für die Entscheidung, ob ein Mensch in Deutschland bleiben darf, sind jedoch auch die internen Leitsätze, mit denen Asylentscheider des Bamf die Sicherheitslage in dem Herkunftsland eines Menschen bewerten sollen. Sie sind intern, werden regelmäßig aktualisiert und sollen den Entscheidern eine Orientierung vor allem über die Sicherheitslage in dem Land des jeweiligen Asylsuchenden geben.

War das Auswärtige Amt eingebunden?

Dabei spielt die Einschätzung des Auswärtigen Amtes in der Regel eine zentrale Rolle. Zwei Mitarbeiter des Bamf bestätigen unserer Redaktion ebenfalls, dass der Umgang mit Syrern derzeit in den Leitsätzen des Amtes überarbeitet würde.

Die Stoßrichtung des Amtes sei klar. Das Bamf nehme nicht mehr für alle Syrer an, dass sie durch einen „innerstaatlichen bewaffneten Konflikt“ bedroht seien, sagt ein Bamf-Angestellter. Vorher habe dies im Prinzip ohne große Prüfung für alle gegolten – sie bekamen den „subsidiären Schutz“. Das Bamf geht demnach nun davon aus, dass „nur noch in sehr wenigen Gebieten Krieg herrscht“. Zugespitzt formuliert: Syrer bekommen nicht mehr automatisch Schutz in Deutschland. Sie werden aber auch nicht abgeschoben. Stand jetzt.

Die Frau aus Syrien hatte zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in der syrischen Hauptstadt Damaskus gelebt, gemeinsam mit ihren vier Kindern, ihren Eltern und Geschwistern. Denn das Haus der Familie in einem anderen Stadtteil sei durch Bombenangriffe zerstört worden.

Politisch aktiv etwa in der Opposition gegen Herrscher Assad ist die Frau laut Bamf nicht gewesen. Die Frau befürchte jedoch, bei ihrer Rückkehr auf der Straße leben und erneut Bombenangriffe durchmachen zu müssen.

Das Bamf sieht bei Syrerin „keine ernsthafte Bedrohung ihres Lebens“

Das Bamf lehnt ihren Antrag jedoch ab und schreibt, dass „keine ernsthafte und individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit“ bestehe. Und ganz generell hält das Amt fest: „Nach Erkenntnissen des Bundesamtes kann derzeit nicht mehr in allen Landesteilen Syriens von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ausgegangen werden.“

Abseits von Idlib, Teilen Aleppos, Rakkas und Deir ez-Zors und den Kurdengebieten seien Kampfhandlungen beendet. Dieser Aussage wirkt wie eine Passage aus den Leitsätzen zu Syrien, nach der sich zumindest in Teilen auch die Asylentscheider bei ihren Bewertungen richten sollen.

In einem weiteren ablehnenden Asylbescheid gegen einen Mann aus Syrien schreibt das Bamf Ende März, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass der syrische Staat Asylbewerbern aus Syrien in Deutschland „pauschal unterstellt, ein Regimegegner“ zu sein oder „in enger Verbindung mit oppositionellen Kreisen im Exil“ zu stehen.

Mehrere Urteile deutscher Verwaltungsgericht stimmten in den vergangenen Jahren in diesen Tenor ein. Demnach sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber allein wegen ihres Aufenthalts in Deutschland oder wegen illegalen Verlassens ihres Heimatlands „vom syrischen Staat als politischer Gegner“ verfolgt würden.

Außenministerium warnte Ende 2018 vor Abschiebungen nach Syrien

Doch die Klarheit in der Wortwahl des Bamf steht dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes entgegen. Das Außenministerium warnte noch Ende 2018 entschieden vor Abschiebungen nach Syrien und zeichnete ein düsteres Bild von der Sicherheitslage in dem Bürgerkriegsland. „In keinem Teil Syriens besteht ein umfassender, langfristiger und verlässlicher interner Schutz für verfolgte Personen“, es gebe „keine Rechtssicherheit oder Schutz vor politischer Verfolgung, willkürlicher Verhaftung und Folter“, heißt es in dem internen Bericht, der unserer Redaktion vorliegt.

Die Frau aus Syrien darf aufgrund des „Abschiebeverbots“ dennoch vorerst in Deutschland bleiben. Aufgrund der „desolaten wirtschaftlichen Lage“ sei es für die Frau kaum möglich, ihr Existenzminimum zu sichern, schreibt das Bundesamt in dem Asylbescheid. Durch eine Abschiebung sieht das Bamf eine Verletzung des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, da der Frau „unmenschliche“ oder „erniedrigende Behandlung“ drohe. Das Bundesamt verhängt das Abschiebungsverbot. Nur wie lange gilt das?

Flüchtlingshelfer warnen vor Panikmache

Aus Sicht von Flüchtlingshelfern sorgen die jüngsten ablehnenden Asylentscheide für Unsicherheit unter syrischen Asylsuchenden. „Wir merken, dass eine Panik unter Schutzsuchenden aus Syrien in Deutschland entsteht“, sagt Bernd Mesovic, Leiter der Abteilung Rechtspolitik bei Pro Asyl. In den vergangenen Jahren hatte das Bamf in wenigen Hundert Fällen den Asylantrag eines Syrers abgelehnt. Doch bei Fällen wie der Frau oder den Wehrdienstverweigerern sei das bisher unüblich gewesen, so Mesovic.

Der Umgang mit Syrern beim Bamf ist heikel. Und das schon seit 2015. Weil die deutschen Behörden und vor allem das Bamf zur Hochphase der sogenannten Flüchtlingskrise überfordert waren, bekamen mehrere Hunderttausend Menschen Flüchtlingsschutz, wenn sie nur auf Papier angaben, sie seien aus Syrien. Eine genauere Prüfung der Anträge war bis Mitte 2016 ausgesetzt.

Im Nachhinein stellte sich laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex heraus, dass sich in ganz Europa viele Migranten und Flüchtlinge aus Staaten mit geringeren Anerkennungsquoten wie Marokko und Afghanistan als Syrer ausgaben. Herkunftsland Syrien – wer das nachweisen konnte, war sicher in Europas Asylsystem.

Doch ab 2016 erhielten Menschen aus Syrien in Deutschland immer seltener den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern „subsidiären Schutz“, ein Status, der die Aufenthaltserlaubnis stärker befristet und etwa den Familiennachzug stärker begrenzt. Es kam zu massenhaften Klagen der Syrer vor deutschen Verwaltungsgerichten.

Einerseits nahm der politische Druck vor allem des Innenministeriums zu, den Zuzug von Geflüchteten aus Syrien eng zu halten. Andererseits galt auch mit dem subsidiären Status für die Syrer genauso Schutz vor Krieg und Gewalt in Deutschland wie es das Bundesamt beim „Flüchtlingsstatus“ gewährt. Soll sich das nun ändern?

AfD fordert Abschiebungen nach Syrien

Die rechtspopulistische AfD hat seit Monaten die Maßgabe ausgegeben, Flüchtlinge aus Syrien abzuschieben, wenn das Bamf kein Recht auf Schutz in Deutschland sieht. Auch einzelne Politiker von CDU und CSU forderten eine „Neubewertung“ der Lage in Syrien – und damit stellten sie in Frage, dass Syrer nicht abgeschoben werden können. Denn: Noch gilt ein Abschiebeverbot, das die Innenminister auf ihrer gemeinsamen Konferenz im November erst verlängert hatten.

Auch die Syrien-Expertin Kristin Helberg, deren aktuelles Buch zum Konflikt in dem Land im vergangenen Jahr erschienen ist, hält Syrien für alles andere als sicher. „In den Regime-Gebieten sind die Menschen zwar sicher vor Luftangriffen, aber sie sind nicht sicher vor Verfolgung, willkürlicher Verhaftung, Folter und Enteignung“, sagt Helberg im Gespräch mit unserer Redaktion. „Im Zentrum von Damaskus und an der Küste mag der Krieg auf den ersten Blick weit weg erscheinen, aber die Menschen leiden auch dort – an Stromausfällen, hohen Preisen für Kochgas und Trinkwasser.“

Es gebe viele Bettler, Kriegsversehrte und die allseits präsente Arbeit der Geheimdienste und Pro-Assad-Milizen, die Angst verbreiten würden. Gegen hochrangige syrische Sicherheitsbeamte hat die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Haftbefehl erlassen. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Gefährdet seien auch Syrer und Syrerinnen, deren Ehemänner, Brüder oder Neffen den Militärdienst für die Assad-Armee verweigert hätten und deshalb etwa nach Deutschland geflohen seien, sagt Expertin Helberg. „Es ist eine beliebte Methode, Fahnenflüchtige und deren Familien zu sanktionieren und einzuschüchtern. Wirklich sicher scheint es derzeit in Syrien nur für überzeugte Anhänger des Assad-Regimes zu sein.“

Bamf nennt keine Details

Das Bamf schreibt auf Nachfrage dieser Redaktion keine Details zu den Asylentscheiden bei Syrern und bestätigt nur, dass die „internen Leitsätze“ zu dem Land Mitte März „aktualisiert“ wurden. Und auch da heißt es wortgleich wie im BMI: Diese Aktualisierung seien „durch den Bundesinnenminister noch nicht gebilligt worden“.

Deutliche Kritik an Ministerium und Bundesamt kommt von der Opposition im Bundestag. „Ich fordere das Innenministerium auf, die verschärfte Prüfpraxis des Bamf nicht zu billigen“, sagt Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke. „Ebenso wenig wie in Afghanistan gibt es in Syrien sichere Gebiete.“ Flüchtlinge aus Syrien bräuchten unverändert Schutz in Deutschland.

Grüne üben Kritik an Seehofer

Auch die Grünen-Politikerin Luise Amtsberg kritisiert das Haus von Innenminister Horst Seehofer: „Die Bamf-interne Weisung liegt nun schon seit rund drei Wochen vor – das Innenministerium hatte also genügend Zeit sich dieser sehr grundlegenden Frage anzunehmen“, sagte Amtsberg unserer Redaktion. Zudem kritisiert die Grünen-Politikerin, dass das Auswärtige Amt nicht in die Aktualisierung der Leitsätze einbezogen sei, das mit seinem Lagebericht „in einem deutlichen Widerspruch zu den internen Leitsätzen des Bamf“ stehe, die für Asylsuchende aus Syrien „nur noch den schwächsten Schutz in Form von Abschiebungshindernissen vorstehen“ würden.

Und auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), hält in einer Fragestunde im Bundestag fest, dass aus Sicht der Bundesregierung „beileibe“ nicht davon auszugehen sei, dass „Syrien ein befriedetes Land ist“.

Bei Pro Asyl sieht man die jüngsten Entscheidungen des Bamf als „Teil einer Strategie“, mit der „nach und nach auch Syrern signalisiert werden soll, dass sie in Deutschland immer seltener Flüchtlingsschutz bekommen können“, sagt Bernd Mesovic. Aus Sicht von Mesovic werde sich schnell herausstellen, dass die Aberkennung von Schutz durch das Bamf rechtlich nicht haltbar sei. Und doch zeige es, wie die Asylbehörden „mehr und mehr das Regime um Diktator Assad rehabilitieren und als realpolitischen Partner behandeln“.

Quelle: waz

Apr 11

Italiener will Bahnhof- Sex zwischen Asylant und vollverschleierter Frau verhindern – Messer gezückt

Wegen versuchten Totschlags muss sich von heute an ein 22-Jähriger vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Dem Angeklagten wird eine lebensgefährliche Messerattacke auf einen 19-Jährigen am Bahnhof in Frankfurt-Rödelheim zur Last gelegt. Hintergrund soll ein Streit zwischen den beiden Männern mit italienischer und pakistanischer Nationalität gewesen sein. Laut Anklage soll sich der Angeklagte darüber aufgeregt haben, dass der Pakistaner mit seiner vollverschleierten Lebensgefährtin in Bahnsteignähe Geschlechtsverkehr hatte.

Quelle: ffh

Apr 11

Bamberg: Mord in Asylunterkunft- 24-Jähriger erneut verurteilt

Der Angeklagte sitzt mit Fußfesseln im Gerichtssaal im Landgericht Bamberg. Foto: Nicolas Armer (Quelle: dpa)

Nach einem Mord in einer Asylunterkunft ist ein 24-Jähriger erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bamberg sprach den 24-Jährigen am Mittwoch im Revisionsverfahren des Mordes und Raubes mit Todesfolge schuldig. Außerdem stellte das Gericht wieder die besondere Schwere der Schuld fest. Wird das Urteil rechtskräftig, so ist eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren damit rechtlich zwar möglich, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Der Mann hatte das erste Urteil angefochten und auf eine mildere Strafe gehofft.

Der Syrer hatte im Januar 2017 in einem Asylheim in Zapfendorf bei Bamberg mit einem Landsmann einen anderen Syrer erstochen und ausgeraubt. Das Landgericht verurteilte den 24-Jährigen dafür schon im Jahr 2018. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall aber zurück an das Landgericht. Im ersten Urteil sei nicht berücksichtigt worden, dass der Mann der Polizei seinen Komplizen offenbart hatte, wie ein Sprechers des Landgerichts vorab erklärt hatte.

Der heute 21-jährige Mittäter war im vergangenen Jahr zu zwölf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Auch er legte Revision ein. Diese wies der Bundesgerichtshof allerdings zurück.

Quelle: t-online

Apr 10

Mord an Union-Fan (19): Hinter dieser Tür versteckte sich der rumänische Killer

Hinter dieser Tür in Finsterwalde (Brandenburg) hatte sich der Killer Razvan-Florin C. (29) verstecktFoto: Jörg Bergmann

Berlin – Im Fall des kaltblütig erstochenen Union-Fans Karl M. (19) aus Berlin ist Dienstag der mutmaßliche Killer festgenommen worden! Die Berliner Polizei fand Razvan-Florin C. (29) Dienstagfrüh um 7 Uhr in Finsterwalde (Brandenburg) bei seiner Lebensgefährtin Nadja S. (38). Am Nachmittag erließ ein Haftrichter Haftbefehl wegen Mordes!

Union-Fan Karl M. (19) wurde am 9. Februar kaltblütig auf dem Netto-Parkplatz an der Wichertstraße (Berlin-Prenzlauer Berg) erstochen
Union-Fan Karl M. (19) wurde am 9. Februar kaltblütig auf dem Netto-Parkplatz an der Wichertstraße (Berlin-Prenzlauer Berg) erstochenFoto: Privat
 

Schwer bewaffnet und maskiert betraten Berliner Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos das Mehrfamilienhaus. Mit einer Ramme brachen sie die Tür auf.

In der Wohnung der Mutter von drei Kindern war auch Razvan-Florin C. (29). Ein vorbestrafter Rumäne, geboren in Brasov, einer 250 000-Einwohner-Stadt im Schatten der Karpaten in Siebenbürgen. Razvan-Florin C. ist vorbestraft wegen Körperverletzung, Drogendelikten, Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Die tödliche Attacke

Karl M. lief mit einem Kumpel über den Netto-Parkplatz, als er auf Razvan-Florin C. getroffen sein muss. Karl trug ein Union-Trikot und einen Rucksack mit Vereinsemblem. Deshalb lag die Vermutung nahe, er könnte deswegen ins Visier des Killers geraten sein.

Doch vermutlich geriet Karl an einen hochaggressiven Straftäter, der nur Streit suchte. „Hey ihr Schwuchteln, was wollt ihr?“, soll Razvan-Florin C. zu Karl und seinem Kumpel gerufen haben, als sie an ihm, seinem Huskie und einer Frau in blauer Jacke vorbeigegangen waren.

Doch vermutlich geriet Karl an einen hochaggressiven Straftäter, der nur Streit suchte. „Hey ihr Schwuchteln, was wollt ihr?“, soll Razvan-Florin C. zu Karl und seinem Kumpel gerufen haben, als sie an ihm, seinem Huskie und einer Frau in blauer Jacke vorbeigegangen waren.

Karl und sein Kumpel wollten weitergehen. Doch Razvan-Florin C. soll sich vor Karl gestellt und ihm mehrfach gegen die Brust geschlagen und geschubst haben. „Soll ich einen von Euch stechen?“, rief er offenbar immer wieder.

Als die beiden sich wegdrehten und ein paar Schritte liefen, rannte der Killer hinter ihnen her. Karls Kumpel erzählte später: „Ich hörte noch das Klicken, wie sich ein Messer öffnete.“ Dann soll Razvan-Florin C. zugestochen haben. Karl starb sechs Stunden später im Krankenhaus.

Die Anteilnahme nach der Bluttat war groß. Am Tatort legten Freunde, Bekannte und andere Union-Fans Blumen nieder
Die Anteilnahme nach der Bluttat war groß. Am Tatort legten Freunde, Bekannte und andere Union-Fans Blumen niederFoto: Timo Beurich

Der Wohnsitz des Rumänen ist in Berlin-Lichtenberg. Auch diese Wohnung haben die Ermittler der Mordkommission am Vormittag durchsucht.

Im Hausflur des Wohnhauses von Razvan-Florin C. hingen Dienstag noch die Zeugenaufrufe der Polizei, mit denen die Mordkommission nach dem Killer suchte und die hundertfach plakatiert wurden …

Quelle: BILD

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