Mrz 08

Schrozberg: Asylbewerber versucht Kind (13) zu verführen

Symbolbild

Immer wieder vergehen sich Moslems und Afrikaner an kleinen Kindern, diesmal traf es ein 13- jähriges Mädchen

Am Donnerstagabend zwischen 17:00 Uhr und 17:30 Uhr suchte ein 23-jähriger Mann offenbar die Nähe eines 13-jährigen Mädchens, das auf dem Weg von einem Lebensmittelgeschäft in der Oberstettener Straße nach Hause war. Dabei legte der Mann seinen Arm um das Mädchen und redete auf sie ein.

Die herbeigerufene Polizei nahm den augenscheinlich alkoholisierten Asylbewerber vorläufig in Gewahrsam. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Truth24.net

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Mrz 07

Messer-Angriff auf schwangere Ehefrau: Angeklagter Moslem schweigt

Das Verfahren wird vor dem Essener Landgericht verhandelt. (Symbolbild)
Foto: Kurt Michelis

Essen/Gelsenkirchen.   Prozessbeginn: Gelsenkirchener (43) hat im Juni seine schwangere Frau mit einem Küchenmesser attackiert. War er zur Tatzeit psychisch krank?

„Seine Augen waren ganz starr. Dann hat er zugestochen.“ Vor rund neun Monaten soll ein Familienvater aus Gelsenkirchen-Buer mit einem Messer auf seine schwangere Ehefrau losgegangen sein. Seit Donnerstag beschäftigt die Bluttat das Essener Landgericht. Alles deutet darauf hin, dass der 43-Jährige psychisch schwer krank ist.

Er wollte, dass sie auf den Koran schwört

Obwohl er zu den Vorwürfen eigentlich schweigen will, redete der gelernte Heizungsbauer zum Prozessauftakt immer wieder dazwischen – vor allem, während seine Ehefrau als Zeugin vernommen wurde. Und zwar auf Türkisch, so dass die Richter ihn nicht verstehen konnten. Nur so viel war klar: Der dreifache Vater wollte, dass seine Frau auf den Koran schwört, den er zum Prozess extra mitgebracht und vor sich auf den Tisch gelegt hatte.

Gleich mehrfach wurde er von den Richtern ermahnt, zwischenzeitlich stand er sogar kurz vor seinem Rauswurf. Dann wäre ohne ihn weiterverhandelt worden.

Die Tat passierte am 2. Juni 2018

Es war der 2. Juni 2018, als das Drama seinen Lauf nahm. Der Angeklagte war mit seiner Frau einkaufen, alles schien zunächst wie immer. „Für mich war das ein ganz normaler Tag“, sagte die 40-jährige Ehefrau den Richtern.

Weil sie hoch schwanger war, habe sie sich danach kurz aufs Bett gelegt, um auszuruhen. Ihr Mann sei zwar irgendwie komisch gewesen, doch das habe sie nicht weiter beunruhigt. „Ich hätte nie im Leben gedacht, dass er mir etwas antun könnte.“ Doch genau das ist passiert.

Hinterm Rücken holte er ein Küchenmesser hervor

„Er kam ins Schlafzimmer und wollte mich massieren“, so die 40-Jährige. Das habe er häufiger gemacht. Doch diesmal seien seine Hände plötzlich von den Schultern zu ihrem Hals gegangen. Was sie erschrocken habe. „Ich habe noch aus Spaß gefragt, ob er mir etwas antun wolle“, sagte sie im Prozess.

Ihr Mann sei dann aus dem Zimmer gegangen, habe aber kurz danach schon wieder am Ehebett gestanden. „Dann hat er seine Hand hinter den Rücken geführt, ein Küchenmesser hervorgeholt und zweimal zugestochen.“

Beide kämpften um das Messer

Was folgte, war ein Gerangel, beide kämpften um das Messer. Erst auf dem Bett, dann auf dem Boden. Irgendwann sei ihr Mann jedoch zur Besinnung gekommen und habe von ihr abgelassen. „Aber dann hat er sich vor meinen Augen die Pulsadern aufgeschnitten.“ Alles sei voller Blut gewesen.

Die Ärzte hatten bei der Frau später zwei Stiche in den rechten Oberkörper festgestellt. Sie hatte Glück. Genau wie das ungeborene Baby.

„Ich habe meinen Mann geliebt“

„Ich habe meinen Mann geliebt“, sagte die dreifache Mutter. Man sei 18 Jahre lang verheiratet gewesen. „Aber das, was er da getan hat, ist unverzeihlich.“ Inzwischen ist das Paar geschieden.

Die Tat war ursprünglich am Schöffengericht Gelsenkirchen verhandelt worden. Nachdem es jedoch Hinweise darauf gegeben hatte, dass der 43-Jährige unter Wahnvorstellungen leiden könnte, war der Fall an das Landgericht Essen abgegeben worden. Nur dort kann neben einer Strafe auch die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet werden. Genau darüber müssen die Richter nun entscheiden. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: waz

Mrz 06

Die ARD hat’s wieder getan! AfD-feindliche Parole im Tatort gezeigt

Kommissarin Mila Sahin (Almila Bagriacik) läuft in einer Tatort-Szene an einem Verteilerkasten mit dem Graffito „FCK AFD“ vorbei.

Tatort aus Kiel zeigt in einer Szene AfD-feindliche Parole „FCK AFD“. Kiel – In dem am Sonntag gezeigten Tatort aus Kiel birgt eine kurze Szene wieder politischen Sprengstoff.

Eigentlich geht es in der Tatort-Folge „Borowski und das Glück der Anderen“ um eine ruhige Vorstadtsiedlung, einen Lottogewinn, Neid, Nicht-Anerkennung und natürlich das Aufklären eines Mordes. Das Ganze ging relativ ruhig vonstatten… Dennoch haben 7,72 Millionen Zuschauer am Sonntagabend eingeschaltet, was der ARD die höchste Quote zur Primetime brachte.

Einigen Zuschauern ist dabei eine sehr kurze Szene aufgefallen, in der eine Anti-AfD-Parole zu sehen ist.

Ermittlerin Mila Sahin, gespielt von der 28-jährigen Almila Bagriacik, läuft an einem Stromkasten vorbei, auf dem ein gespraytes „FCK AFD“ steht, was so viel heißt wie „F*ck AfD“.

Das erinnert an den Eklat um eine Folge des Polizeiruf 110 aus Rostock vor wenigen Monaten. Dort war kurz im Hintergrund unter anderem ein „FCK AFD“-Aufkleber im Ermittlerbüro zu sehen.

Daraufhin empörten sich AfD-Politiker über angeblich „gebührenfinanzierte Werbung für die Antifa und linke Politik“.

Der NDR reagierte damals und bereinigte die Szenen, sodass sie seitdem in der Mediathek nicht mehr zu sehen sind (TAG24 berichtete).

Die Schauspielerin Almila Bagriacik ist bereits das zweite Mal als neue Ermittlerin an der Seite von Axel Milberg im Tatort aus Kiel zu sehen.
Die Schauspielerin Almila Bagriacik ist bereits das zweite Mal als neue Ermittlerin an der Seite von Axel Milberg im Tatort aus Kiel zu sehen.

Im Gegensatz zur lautstarken Diskussion nach dem Polizeiruf dominieren nun allerdings hämische Kommentare von AfD-Gegnern in den sozialen Netzwerken.

„Nettes Graffiti auf dem Schaltkasten an der Straße. Und bloß nicht einknicken wie der ‚110er'“, kommentiert ein Zuschauer auf Facebook.

„Wittere Zoff von der AfD“, twittert ein anderer. „Werden die wieder Zensur fordern?“, fragt er weiter bezogen auf AfD-Politiker.

Doch die bleiben bisher erstaunlich ruhig, dabei ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk doch oft Ziel ihrer Angriffe.

Andere Nutzer mutmaßen im Internet von Rache der ARD für die zensierte Polizeiruf-Folge und gratulieren dazu.

Davon kann allerdings keine Rede sein. Der NDR hat den Borowski-Fall Monate bereits vor dem Eklat gedreht. Die Dreharbeiten fanden übrigens in Kiel und im Kreis Herzogtum Lauenburg statt.

Ob das Graffito absichtlich in der Tatort-Folge auftaucht, ist völlig unklar, es kann durchaus unbeabsichtigt in den Krimi gerutscht sein. Im öffentlichen Raum sind Schmierereien schließlich keine Seltenheit.

https://www.facebook.com/HoGeSatzbau/photos/a.829311617089822/2209404109080559/?type=3

Quelle: tag24

Mrz 06

Rosenmontag: Karnevalisten unter Beschuss durch Araberclans

Kamelle gehören zum Karneval. (Archiv). Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Immer wieder werden Jecken auf den Karnevalszügen mit Gegenständen beworfen. In Opladen werden Zugteilnehmer von Mitgliedern eines Familienclans bedroht, in Duisburg werden Pferde im Rosenmontagszug absichtlich erschreckt.

Michael Jansens Sorge gilt besonders den Pferden, die am Duisburger Rosenmontagszug teilnehmen. „Es gibt immer wieder Idioten, die die Tiere absichtlich mit Bonbons bewerfen und versuchen, sie zu erschrecken“, sagt der Präsident des Hauptausschusses Duisburger Karneval. „Solche Leute sollen zu Hause bleiben. Die wollen wir nicht haben“, sagt er.

Landesweit klagen Karnevalisten über Chaoten und Betrunkene, die entlang der Zugstrecken Gegenstände auf die Narren und ihre Wagen werfen. Hans-Peter Suchand ist selbst schon einmal getroffen worden. „Das kommt leider immer wieder vor“, sagt der Sprecher des Comitees Düsseldorfer Carneval (CC). „So ein Verhalten ist schon sehr enttäuschend“, sagt er. In Moers ist während des Nelkensamstagszuges vor ein paar Jahren sogar die Karnevalsprinzessin von einer Bierflasche getroffen und schwer verletzt worden. Ein Flaschenverbot soll in Moers nicht nur Scherben verhindern, sondern auch das Werfen von Flaschen.

 

„Seit es das Verbot gibt, wird jedenfalls nicht mehr mit kleinen Schnapsflaschen nach uns geworfen“, sagt Hans Kitzhofer, Präsident des Kulturausschusses Grafschafter Karneval (KGK). In Moers, sagt ein weiterer Karnevalist, der auf einem Wagen mitfährt, müsse man vor allem ab Bahnhofshöhe aufpassen, nicht von einem Gegenstand getroffen zu werden. Auch deshalb ist dort mittlerweile eine Hundertschaft der Polizei postiert. „Die Beamten achten natürlich in erster Linie auf Krawallmacher, aber auch darauf, dass nichts auf uns geworfen wird“, sagt Kitzhofer.

Monika Franke* fährt seit Jahren auf einem Gesellschaftswagen einer Quettinger Gruppe in Opladen mit. Sie werde von Besuchern mit Bonbons beworfen, beleidigt und sogar bedroht. „Besonders Nicht-Markenprodukte werden schnell zurückgeworfen“, sagt sie. „Es kommt sogar vor, dass Erwachsene ihre kleinen Kinder in unsere Wagen heben, damit diese die Süßigkeiten selbst rausholen können. Es ist unfassbar, wie respektlos die sind“, sagt Franke. Besonders gefährlich werde es in dem Viertel, in dem ein berüchtigter Familienclan lebt und ganze Straßenzüge kontrolliert. „Die werfen alles zurück, was sie nicht gebrauchen können. Zudem bedrohen sie uns massiv und schüchtern uns ein, wenn sie nicht bekommen, was sie fordern“, sagt sie. Die Beleidigungen gingen tief unter die Gürtellinie, auch Schläge hätten Mitglieder dieses Clans ihr angedroht. „Es wird leider immer schlimmer statt besser“, sagt sie.

Ulrich Ziegler, Karnevalist und Teilnehmer eines Zuges im Bergischen Land, hat seinen Unmut über das Verhalten einiger Zugbesucher nun auf Facebook kundgetan. Es sei traurig, wenn undankbare Menschen am Zugweg stehen und sich beschwerten, dass „nur Müll“ geworfen werde. „Den Dreck kannst du behalten, wirf mal lieber Chips“, habe mal einer zu ihm gesagt und ihn auch noch beworfen. Diesen Leuten sagt er: „Wir bezahlen das Wurfmaterial aus eigener Tasche. Seid doch einfach mal dankbar, dass es immer noch Menschen gibt, die bereit sind, ihr hart verdientes Geld für euch auf die Straße zu werfen.“

Die Polizei warnt Chaoten davor, die Karnevalisten zu bewerfen. „Das ist Körperverletzung. Wir achten darauf. Wer von einem Gegenstand am Kopf getroffen wird, kann schwere Verletzungen erleiden“, sagt Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Damit möglichst wenig zurückgeworfen wird, setzt man in Moers auf hochwertige Süßigkeiten. „Wir haben gemerkt, dass die nicht zurückgeworfen werden“, sagt Kitzhofer. Allerdings würden hochwertige Produkte ein anderes Problem hervorrufen. „Es kommt zu Gerangel. Das ist zum Teil ganz schön heftig“, sagt er. Selbst auf Kinder werde dabei kaum Rücksicht genommen. „Die Erwachsenen sind manchmal echt schlimm. Und das nur wegen ein paar Süßigkeiten“, sagt er.

 

*Name von der Redaktion geändert. Die Karnevalistin will ihren Namen nicht öffentlich machen, weil sie eine Reaktion des Clans befürchtet.

Quelle: rp

Mrz 06

Schwangere niedergestochen: Haftstrafen für vier jugendliche Moslems | Duisburg

Symbolbild

Nach einer Messerattacke auf eine schwangere 17-Jährige sind vier Jugendliche aus Duisburg wegen Mordversuchs zu vier bis fünfeinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Einer der Angeklagten soll der Vater des damals noch ungeborenen Kindes sein. Gegen ihn verhängten die Richter am Duisburger Landgericht die höchste Strafe. Laut Urteil vom Mittwoch wollte der 16-Jährige Mutter und Kind töten, weil er nicht Vater werden wollte. Dazu hatte er seine Ex-Freundin im September 2018 zu einem Treffen an den Rhein gelockt. Die drei Mitangeklagten waren auf sein Zeichen hin aus einem Gebüsch gesprungen und hatten die 17-Jährige angegriffen.

Die Jugendliche war von sieben Messerstichen getroffen worden – in Beine und Hüfte. Sie hatte sich jedoch losreißen können. Das Kind wurde nicht verletzt. Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bei drei der Jugendlichen handelt es sich nach früheren Polizeiangaben um Deutsch-Türken. Der vierte hat die schwedische Staatsbürgerschaft. Er wurde demnach im Irak geboren und lebt seit 2013 in Deutschland.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Mrz 06

Nach Streit: Tunesier tötet Freundin in Worms

Symbolfoto: dpa

In der Nacht auf Mittwoch hat sich im Wormser Nordend ein tödlicher Beziehungsstreit zugetragen.

WORMS – Eine 21-jährige Frau ist in der Nacht zum Mittwoch im Wormser Nordend getötet worden. Tatverdächtig ist ein 22-jähriger Mann, der tunesischer Staatsangehöriger ist. Das Opfer ist deutsche Staatsangehörige. Die Polizei geht bislang von einer Beziehungstat aus. Wie ein Sprecher des Mainzer Polizeipräsidiums gegenüber dieser Zeitung bestätigte, hat sich der Mann am frühen Mittwochmorgen bei der Polizei in Worms gestellt. Er habe angegeben, seine Freundin nach einem Streit getötet zu haben. Polizeibeamte fanden darauf hin in der Wohnung tatsächlich die Getötete. Der Tatverdächtige wurde festgenommen, er soll am Donnerstag dem Haftrichter in Mainz vorgeführt werden. Der hat dann darüber zu entscheiden, ob der 22-Jährige in Untersuchungshaft kommt.

Tat soll sich in Wohnung der Eltern abgespielt haben
Nach Informationen dieser Zeitung soll sich die Tat in der Wohnung der Eltern der Getöteten abgespielt haben, wo die junge Frau auch mit ihrem Freund gelebt haben soll. Weitere Details wollte die Polizei allerdings nicht bestätigen oder dementieren. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft würden die Ermittlungen weiter intensiv vorangetrieben, das für Kapitaldelikte zuständige Kommissariat 11 des Polizeipräsidiums hat dies übernommen.
Auch die Mainzer Staatsanwaltschaft bleibt zunächst mit Äußerungen zurückhaltend. Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler verwies auf Nachfrage auf das noch frühe Stadium der Ermittlungen. Deswegen könnten zum genauen Tatablauf bislang noch keine Angaben gemacht werden. Auch werde aktuell noch der ausländerrechtliche Status des Tatverdächtigen geprüft. Klar sei, dass der Mann nicht in der Tatwohnung gemeldet war, sich aber zumindest gelegentlich dort aufgehalten hat. Noch keine Erkenntnisse gebe es derzeit dazu, ob der 22-jährige schon einmal polizeilich aufgefallen ist oder gar strafrechtlich vorbelastet ist, so der Oberstaatsanwalt.
Oberbürgermeister Michael Kissel warb am Mittwoch am Ende einer öffentlichen Ausschusssitzung darum, das Geschehen mit dem gebotenen Respekt und politischen Augenmaß zu behandeln. Er gab auch im Namen der Ausschussmitglieder seinem Entsetzen über die Gewalttat Ausdruck und drückte gegenüber der Familie des Opfers sein Beileid aus. Zugleich aber erinnerte er an die gesellschaftspolitische Verantwortung. Es gelte jetzt, Vertrauen in die Justiz zu zeigen, dass diese alles tun werde, den Fall aufzuklären. Es dürfe nicht geduldet werden, dass ein solches Ereignis von rechtsextremen oder rechtspopulistischen Kräften für ihre Zwecke missbraucht wird. Kissel nannte das Stichwort „Kandel“. In dem pfälzischen Ort wurde 2017 ein junges Mädchen von einem Afghanen erstochen, seither kommt Kandel nicht zur Ruhe.

Quelle: Wormser Zeitung

Mrz 05

Hasberger nahmen Flüchtling auf – Afghane soll sich an Tochter vergriffen haben

Foto: Jörg Sanders

Osnabrück. Vor dem Landgericht Osnabrück muss sich seit Montag ein 19-jähriger Flüchtling aus Afghanistan verantworten. Er soll die damals 17-jährige Tochter eines Ehepaares aus Hasbergen, das ihn aufgenommen hatte, sexuell genötigt haben. Der Angeklagte hingegen spricht von gegenseitiger Liebe.

Das Amtsgericht Osnabrück hatte S. am 23. November wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er ging in Berufung.

Familie wollte helfen

S. war im Februar 2016 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er war in einer Wohngruppe betreut worden, in der auch die Mutter der damals 17-Jährigen arbeitete. Sie hatte helfen wollen, 2017 nahm die Familie den damals noch Minderjährigen in Absprache mit dem Jugendamt bei sich zu Hause auf.

Im Urteil des Amtsgerichts heißt es: Am Abend des 29. Juni 2018 waren S. und die damals 17-Jährige alleine im Haus. Sie saß auf dem Sofa im Wohnzimmer, als S. hinzukam. Er fragte das Mädchen, warum sie ihn nicht liebe. Sie wies ihn ab, woraufhin er wütend wurde. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass S. drohte, das Mädchen umzubringen. Mit seinem Körpergewicht drückte er sie auf das Sofa, küsste sie, griff ihr an die Brüste und in die Leggings, wo er sie im Intimbereich berührte. Sie schrie ihn an und wehrte sich, ohne Erfolg.

Aus Badfenster geflohen

Das Mädchen wählte daraufhin eine andere Strategie, um sich zu schützen: Sie schlug dem jungen Mann vor, es sich doch lieber in ihrem Zimmer gemütlich zu machen. Auf dem Weg dorthin flüchtete sie ins Bad und letztlich aus dem Fenster zu den Nachbarn. Die informierten die Polizei. Den Nachbarn sagte die junge Frau, S. habe versucht, sie zu vergewaltigen. Sie trug blaue Flecken davon, etwa an den Oberschenkeln.

S. floh. Dem Bruder des Mädchens sagte er am Handy unter Tränen, er habe Scheiße gebaut, es tue ihm leid. Tagelang blieb er unauffindbar.

Wenige Tage später, am 3. Juli, so heißt es im Urteil weiter, tauchte er vor dem Haus der Familie auf, weil er reden wollte. Als diese das verweigerte, randalierte S. und drohte, die gesamte Familie umzubringen. Die hinzugerufene Polizei führte ihn ab. Am 4. Juli erließ ein Richter Haftbefehl. Seither sitzt S. in Haft in Hameln. Am Tattag sowie am 3. Juli soll S. alkoholisiert gewesen sein, ein Test ergab für das spätere Datum allerdings nur etwa 0,3 Promille.

S.: Liebe beruhte auf Gegenseitigkeit

S. legte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein. So habe sich das alles nicht zugetragen, sagte er am Montag aus, zum Teil unter Mithilfe einer Dolmetscherin. Er sei in das Mädchen verliebt gewesen. Die junge Frau habe ihm wiederholt ihre Zuneigung signalisiert und ihn sogar einmal auf ihr Zimmer eingeladen.

S.: Tat war konstruiert

Für ihn seien die Signale allerdings verwirrend gewesen: Zugleich habe sie ihm mehrfach zu verstehen gegeben, kein Interesse an ihm zu haben, sie möge ihn nicht einmal. Am besagten Abend des 29. Juni habe sie ihn geküsst und in ihr Zimmer zum Geschlechtsverkehr eingeladen. Warum sie dann aus dem Fenster zu den Nachbarn floh, wisse er nicht. S. sagte, das Mädchen habe die Tat konstruiert, um ihn aus dem Haus zu bekommen. Auch habe er der Familie nie mit Mord gedroht, vielmehr habe er derartige Bedrohungen erhalten.

Warum das Wohnzimmer verwüstet gewesen war, konnte er auf Nachfrage des beisitzenden Richters nicht beantworten. Das sei wohl das Mädchen gewesen. Der Richter stellte das in Frage, schließlich sei er doch die letzte Person im Haus gewesen.

Junge Frau unter Schock

Auch zwei Nachbarinnen, die die junge Frau aufgenommen und die Polizei alarmiert hatten, sagten am Montag aus. Sie sprachen von einer völlig aufgelösten 17-Jährigen, die unter Schock gestanden habe. Das bestätigte eine Ermittlerin mit ihrer Aussage.

Auch die heute 18-Jährige wurde am Montag befragt. Bei ihrer Aussage schloss das Schöffengericht die Öffentlichkeit auf Antrag ihrer Anwältin aus.

Nicht der erste Ärger

Schon vor dem Vorfall am Abend des 29. Juni hatte es Ärger zwischen der Familie und S. gegeben. Mitte 2017 musste er das Haus deswegen verlassen und kam in eine Jugendhilfeeinrichtung. Anfang 2018, als er volljährig wurde, nahm ihn die Familie aber wieder auf, obgleich das Jugendamt davon abgeraten hatte. Zu der Mutter der Familie sei das Verhältnis sehr gut gewesen, zum Vater hingegen schwierig, sagte S. Anwältin.

Vier Verhandlungstage sind angesetzt. Der Prozess wird am 13. März fortgesetzt.

Quelle: noz

Mrz 05

Islamist verletzt Wärter bei Messer-Attacke

Blutiger Angriff in einem französischen Gefängnis: Ein Häftling hat zwei Aufseher mit einem Messer verletzt und sich dann verschanzt.

Ein als Islamist bekannter Häftling hat in Frankreich zwei Aufseher mit einem Messer verletzt und sich anschliessend mit seiner Lebensgefährtin in einem Zimmer dem Gefängnis verschanzt. Elite-Polizeitruppen konnten die beiden nach einigen Stunden überwältigen.

Das bestätigte Frankreichs Innenminister Christophe Castaner bei Twitter. Bei dem Einsatz seien beide durch Schüsse verletzt worden, die Frau sei kurz darauf gestorben, hiess es aus Ermittlerkreisen. Die französische Justizministerin Nicole Belloubet sagte, es gebe «keine Zweifel“, dass es sich bei dem Angriff um Terrorismus handle.

Nach Angaben eines Gewerkschaftsvertreters wurde ein Wachmann schwer am Oberkörper verletzt, ein zweiter erlitt Schnittverletzungen im Gesicht und am Rücken. Der Tatort – ein Zimmer, in dem Häftlinge Besuch von ihren Familien bekommen dürfen – sei «ein Schlachtfeld» gewesen: «Überall war Blut.» Lebensgefahr besteht nach Angaben der Justizministerin aber nicht.

Mann bei Raubüberfall erwürgt

Frankreichs Gefängnismitarbeiter protestieren seit langem immer wieder für mehr Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen. Innenminister Castaner bedankte sich via Twitter bei den am Einsatz beteiligten Polizisten: Sie hätten mit Mut, Besonnenheit und Professionalität gehandelt und «wieder einmal ihrer Uniform Ehre gemacht“.

Der Häftling verbüsst in Condé-sur-Sarthe eine 30-jährige Haftstrafe für Entführung mit Todesfolge, bewaffneten Raub und für die Unterstützung von Terrorismus. Gemeinsam mit einem Komplizen hatte er im Jahr 2015 einen Mann bei einem Raubüberfall in dessen Haus erwürgt.

Ein zweites Mal wurde er verurteilt, weil er seine Mithäftlinge dazu aufrief, den islamistischen Terroranschlag auf das Bataclan-Kulturzentrum in Paris zu wiederholen. Bei dem Anschlag im November 2015 starben 90 Menschen.

Die Haftanstalt in der Normandie gilt als eine der sichersten Frankreichs. Derzeit sitzen dort 110 Menschen in Haft. (SDA)

Quelle: blick

Mrz 05

Krefeld: Fast zwei Jahre Haft für 33-Jährigen Kosovaren nach Attacke auf Polizist


Das Landgericht in Krefeld (Symbolbild). Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Eine Ausweiskontrolle eskaliert in Krefeld so sehr, dass einem Polizisten die Luft abgeschnürt wird und er Todesangst leidet. Am Mittwoch schickt das Landgericht seinen Peiniger hinter Gitter.

Weil er einen Polizisten mit einem Gurt gedrosselt hat, muss ein 33-Jähriger ohne festen Wohnsitz für ein Jahr und neun Monate hinter Gitter. Das Krefelder Landgericht verurteilte den Kosovaren am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu der Strafe ohne Bewährung. Eine Tötungsabsicht sahen die Richter nicht: Der Angriff sei zwar potenziell lebensgefährlich gewesen, aber nicht etwa mit einem Messerstich in die Herzgegend vergleichbar.

Zudem könne man dem Mann keine Tötungsabsicht unterstellen: Er habe nur flüchten wollen. Das Gericht gehe davon aus, dass er aufgehört hätte, den Polizisten zu drosseln, sobald dieser bewusstlos gewesen wäre. Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Mann bereits in mehreren Ländern strafrechtlich aufgefallen ist und in Österreich mit Haftbefehl gesucht wird.

Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert, die Verteidigerin eine Bewährungsstrafe. Der Kosovare hatte bei einer Kontrolle einen gefälschten Ausweis vorgelegt. Als die Polizisten die Fälschung erkannten und ihm eröffneten, dass er zur Wache mitkommen müsse, war er ausgerastet.

Etwa 30 Sekunden lang hatte er dem Beamten die Luft abgeschnürt. Der Polizist hatte sich schließlich mit Hilfe seines Schlagstocks aus der Situation befreien können. Das Opfer hatte im Prozess von seiner Todesangst berichtet: „In fast 40 Dienstjahren habe ich noch nie eine solche Gewaltexplosion bei einem Menschen gesehen“, sagte der 55 Jahre alte Beamte. „Ich habe gedacht: Du kommst hier nicht mehr raus, du erstickst gleich“, berichtete er. „Ich hatte wirklich Angst um mein Leben. Ich habe immer weniger Luft bekommen.“ Der ausgebildete Kampfsportler habe ihm von hinten in die Kniekehlen getreten und ihn mit seinem Fuß am Boden fixiert. Schließlich habe er von hinten am Gurt seiner Umhängetasche gezogen und ihm die Luft abgeschnürt.

Beide Polizisten waren bei dem Vorfall verletzt worden. Sie erlitten Prellungen, Schürf- und Schnittwunden. Auch Spuren des Drosselns wurden am Hals des 55-jährigen Beamten festgestellt.

Quelle: rp

Mrz 05

Afrikanische Mutter (25) erstickt und köpft Baby – neun Jahre Haft!

Die Angeklagte (r.) mit ihrem Anwalt am Freitag vor dem Landgericht LüneburgFoto: Philipp Schulze / dpa

Lüneburg – Im Prozess um den Tod ihrer Tochter hat das Landgericht Lüneburg eine 25-Jährige am Freitag wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt.

Die 25-Jährige hatte im Dezember 2016 ihre damals vier Monate alte Tochter erstickt und ihr dann den Kopf abgetrennt.

Die Verteidigung war von einem minder schweren Fall des Totschlags ausgegangen, weil die Frau erhebliche Beeinträchtigungen aufweise. Dies sah das Gericht nicht so. Die Anklage hatte auf eine Strafe von zwölf Jahren und zehn Monaten plädiert.

DER FALL

Die zur Tatzeit 23 Jahre alte Frau soll im Dezember 2016 ihre vier Monate alte Tochter Maya aus Rache an dem Kindsvater erstickt haben und ihr dann den Kopf abgeschnitten haben.

Zu Beginn des Prozesses im November 2017 sagte Staatsanwalt Frank Padberg, dass sie das getötete Mädchen anschließend angezogen auf das Ehebett gelegt habe. Mit dem Mord habe sie den Kindsvater strafen wollen, der ihr gegenüber gewalttätig geworden war, ist die Anklagebehörde überzeugt. Das bestritt der Mann damals vor Gericht.

Die junge Frau aus Eritrea kam als Flüchtling nach Deutschland und hatte ihren Freund (27) nach dessen Darstellung auf einem Boot im Mittelmeer kennengelernt.

Polizisten hatten den Leichnam des Säuglings Anfang Januar in der Wohnung der Frau in einem Mehrfamilienhaus in Soltau entdeckt. Der kurz zuvor ausgezogene Vater hatte die Beamten alarmiert, weil er die Mutter seines Kindes nicht erreichen konnte. Die Frau wurde eine knappe Woche später festgenommen.

Erstes Urteil 2018

Das Landgericht hatte die aus Eritrea stammende Frau im vergangenen Jahr zu lebenslanger Haft wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt, der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung aber auf. Das Landgericht hätte die Verteidigung darauf hinweisen müssen, dass es die niedrigen Beweggründe anders als angeklagt begründen wollte.

Auch der BGH bezweifelte jedoch nicht, dass die Frau ihr Kind getötet hat.

Quelle: BILD

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