Feb 11

Mord in Steilshoop: Lebenslange Haft für Afghanen mit deutschem Pass gefordert

Die tödlichen Schüsse fielen auf dem Parkplatz vor einem Fitnessstudio in der Steilshooper Allee. © picture alliance Foto: Dominick Waldeck

Im Prozess um tödliche Schüsse vor einem Fitnessstudio im Hamburger Stadtteil Steilshoop hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert.

Die Nebenklage sprach sich zudem dafür aus, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, wie die Gerichtspressestelle weiter mitteilte. Angeklagt ist ein 23 Jahre alter Deutsch-Afghane. Er soll am 13. Juli 2018 vor dem Fitnessstudio einen 26-jährigen Landsmann erschossen haben. Der Mann starb noch am Tatort, der mutmaßliche Schütze wurde wenig später auf seiner Flucht festgenommen.

Geständnis beim Prozessauftakt

Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und die Angehörigen um Vergebung gebeten. Auslöser der Tat sollen Schulden des Opfers beim Täter gewesen sein. Der Angeklagte hatte seinem Freund 8.000 Euro geliehen, damit sich dieser ein Motorrad kaufen konnte. Das brauchte er, um in die Rockergruppe „Bruderschaft Hamburg“ aufgenommen zu werden. Der Freund wollte das Geld einen Monat später zurückzahlen, was er jedoch nicht tat. Später kamen neue Schulden hinzu. Der Streit um das Geld eskalierte.

Urteil schon am Freitag?

Die Verteidigung soll ihr Plädoyer an diesem Freitag halten, danach könnte im Laufe des Tages bereits das Urteil verkündet werden.

Quelle: ndr

Deutsch- Afghane erschießt Mann auf Parkplatz eines Hamburger Fitnessstudios

Feb 11

Armutsmigrant versucht Frau auf Bank zu vergewaltigen und schlägt ihr in den Bauch

Symbolbild: Credits: Youtube

Viersen. Der verrohte Asylbegehrer versuchte eine schnelle Nummer auf der Sitzbank zu schieben, mitten in der Fußgängerzone, doch die Frau wehrte sich, dann schlug er ihr in den Bauch

Bereits am Freitag, gegen, 16.15 Uhr, wurde eine 23-jährige Viersenerin in der Viersener Fußgängerzone sexuell attackiert. Die junge Frau saß auf einer Bank in der Nähe der Geschäfte ‚Backwerk‘ und ‚woolworth‘, als sie von einem ca. 50 Jahre alten Mann angesprochen und sexuell belästigt wurde. Dann Mann fasste die Frau zudem am Arm und schlug ihr gegen den Bauch. Die 23-jährige flüchtete sich in die Backwerk Filiale. Dort wurden Polizei und der Rettungsdienst verständigt. Der Täter flüchtete zu Fuß in unbekannte Richtung. Er ist ca. 1,75 Meter groß, hat eine normale Statur und einen drei-Tage-Bart. Er trug eine graue Mütze, eine dunkle Jacke und eine Jeanshose. Er sprach Deutsch mit Akzent. Die Polizei sucht Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und weitere Angaben zu dem Täter machen können. Hinweise bitte über die 02162/377-0. /wg (190)

Quelle: Truth24.net

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Feb 11

Vollbartmigrant fordert Kind zum Sex auf onaniert und verfolgt es auf Schulweg

Symbolbild

Altena – Werdohl. Ein Armutsasylant machte sich wieder mal an ein kleines Mädchen (13) heran und forderte es beim Onanieren lusterregt zum Sex auf

Zu einer Sexattacke gegenüber einer Minderjährigen soll es am 04. Februar in einem Personenzug der Linie RB 91 gekommen sein. Die Bundespolizei sucht nun nach einer möglichen weiteren Geschädigten und dem Tatverdächtigen Armutsmigranten.

Damals benutzte eine 13-jährige Werdohlerin um 06:48 Uhr die Abellio RB 91 von Werdohl nach Altena, um dort die Schule zu besuchen. Nach Angaben der Minderjährigen soll sie durch einen ihr unbekannten Mann in ein erst belangloses Gespräch verwickelt worden sein, welches jedoch später in Fragen mit sexuellem Hintergrund geendet sei.

Im Verlauf der weiteren Ereignisse soll der Mann, im Beisein der 13-Jährigen, an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben. Beim Halt des Zuges in Altena, verließ sowohl die Jugendliche als auch der unbekannte Mann den Zug.

Moslems und Afrikaner hochkriminell – sie vergewaltigen ein Vielfaches häufiger als Deutsche, insbesondere kleine Kinder sind Opfer, sie gelten noch als rein und sexuell unverdorben

Während des Ausstiegsvorgangs soll er eine weitere Jugendliche/ Frau angesprochen haben, welche jedoch nicht auf die „Konversationsversuche“ des Mannes reagierte.

Die Frau/ Jugendliche soll circa 18-Jahre alt sein, lange blonde Haare, schwarze Winterstiefel, eine schwarze Leggins und eine schwarze Winterjacke getragen haben. Sie verließ den Bahnhof in Altena über die Bahnhofsstraße.

Der Unbekannte soll die 13-Jährige anschließend noch geraume Zeit verfolgt haben.

Er wird wie folgt beschrieben:

   - circa 175 bis 180 cm groß
   - sehr dünne Statur
   - kurz rasierte schwarze Haare
   - schwarzer Vollbart
   - schwarzes T-Shirt
   - graues Jacket
   - graue Stoffhose
   - schwarze, matte, Anzugschuhe
   - südosteuropäisches Erscheinungsbild

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen sexueller Belästigung/ Beleidigung ein und ordnete die Videosicherung aus dem Zug an. Zudem wird die oben beschriebene 18-Jährige darum gebeten, sich mit der Bundespolizei in Verbindung zu setzen.

Hinweise zu dem Vorfall nimmt die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen.

Quelle: Truth24.net

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Feb 11

Islamismus: Einzige moslemische Kita in Rheinland-Pfalz muss schließen

Der Eingang des Al-Nur-Kindergartens in Mainz
Quelle: dpa/Peter Zschunke

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Al-Nur-Kita in Mainz nach zehn Jahren geschlossen werden muss. Der Trägerverein stehe nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.

Die Mainzer A-Nur-Kita, die einzige muslimische Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz,, muss nach einer Entscheidung des Landesjugendamts schließen. Der Kita-Träger, der Mainzer Moscheeverein Arab Nil Rhein, vertrete Inhalte der islamistischen Muslimbruderschaft und des Salafismus und stehe damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, sagte der Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, am Montag zur Begründung der bislang einmaligen behördlichen Schließung einer Kita in Rheinland-Pfalz.

Der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy, wies den Vorwurf extremistischer Bestrebungen zurück: „Wir akzeptieren und respektieren unser Grundgesetz.“ Die Entscheidung des Landesjugendamts „ist für mich nicht zu begreifen und ein Rätsel“. El Hagrasy kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung sowie eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an. „Ich finde, das ist unrecht, ich finde das ist unfair.“ Für die Eltern sei die Schließung ein Schock.

Wenn der Verein Rechtsmittel einlege, habe dies keine aufschiebende Wirkung, sagte Placzek. Der Betrieb der Al-Nur-Kita in Mainz müsse spätestens zum 31. März eingestellt werden.

Samy El Hagrasy, der Vorsitzende des Mainzer Moscheevereins Arab Nil, im Flur des Al-Nur-Kindergartens

 

Samy El Hagrasy, der Vorsitzende des Mainzer Moscheevereins Arab Nil, im Flur des Al-Nur-Kindergartens

Quelle: dpa/Peter Zschunke

Einen ersten Hinweis auf eine Nähe zum Salafismus, also zu einer streng traditionalistischen Auslegung des Islams, habe es zum Jahreswechsel 2012/13 mit dem Auftritt des umstrittenen Predigers Muhammad Al Arifi gegeben, sagte Placzek. Im Herbst vergangenen Jahres seien dann weitere Kontakte zur Muslimbruderschaft und zur salafistischen Bewegung bekannt geworden.

Erster Entzug einer Kita-Betriebserlaubnis

Diese Hinweise wie die Verteilung einer als jugendgefährdend eingestuften Schrift im Jahr 2015 und die Zusammenarbeit mit der als salafistisch geltenden Online-Universität von Abu Ameenah Bilal Philips seien „von außen an uns herangetragen worden“.

Es sei das erste Mal, dass einer Kita in Rheinland-Pfalz die Betriebserlaubnis entzogen werde, sagte der Behördenleiter. Die Erlaubnisbehörde müsse eingreifen, wenn ein Träger nicht willens oder in der Lage sei, „die Voraussetzungen zu schaffen, um das Kindeswohl zu gewährleisten“.

Dieses letzte Mittel müsse nun zur Anwendung kommen, sagte Placzek. Er äußerte Bedauern, dass die Betriebserlaubnis für die erste und einzige muslimische Kindertagesstätte in Rheinland-Pfalz nicht länger bestehen könne. Im Sinne der Integration würde er es begrüßen, wenn es künftig eine andere islamische Einrichtung geben könnte.

Betreuung der Kinder wird bis Ende März geduldet

Die Behörde setzte eine Übergangsfrist bis Ende März, um den Kindern einen Übergang in andere Kitas zu ermöglichen. Die Betreuung in der Al-Nur-Kita werde bis dahin geduldet, denn es gebe keine Hinweise auf „akute Gefährdungen von Leib und Leben der Kinder“.

Der Vorsitzende des Moscheevereins, Samy El Hagrasy, sagte am Freitag, das Kindeswohl sei in der Kita garantiert. Der Träger dürfe nicht aufgrund einzelner Ereignisse in der Vergangenheit, sondern müsse in seiner Gesamtheit beurteilt werden. Es gebe daher keine Voraussetzungen für einen Entzug der am 2.2.2009 erteilten Betriebserlaubnis.

Der Verein habe sich in Mainz seit seiner Gründung für den Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen eingesetzt, auch mit Juden und Christen. In der auf 22 Plätze ausgelegten Al-Nur-Kita werden zurzeit 18 Kinder zwischen drei und sechs Jahren betreut.

Quelle: welt

 

Feb 10

Mann öffnet Wohnungstür nach Klingeln, dann stürmen Zigeuner mit Pistole ins Zimmer

Nach dem Öffnen der Wohnungstür standen ein 64-Jähriger und seine Frau plötzlich vier Männern gegenüber.

Dresden – In den eigenen vier Wänden wurde ein Ehepaar in der Nacht zum Sonntag ausgeraubt. Wie die Polizei mitteilt, wurde am Samstagabend gegen 22 Uhr an der Wohnungstür des Paares in der Sanddornstraße in Dresden geklingelt.

Als der 64-jährige Wohnungsinhaber aus Ungarn die Tür öffnete, stürmten vier Personen in die Räumlichkeiten und forderten Bargeld und die Herausgabe von Wertsachen.

Einer der Täter war dabei mit einer Pistole bewaffnet.

Der 64-Jährige und seine 59 Jahre alte Ehefrau aus Deutschland wurden in ein anderes Zimmer geschubst, damit die Eindringlinge in Ruhe die Wohnung durchsuchen konnten.

Die Täter entkamen mit Bargeld, einer Armbanduhr, einem Feuerzeug der Marke „Dupont“, dem ungarischen Pass des Mannes, dem Autoschlüssel zu einem BMW und den Wohnungsschlüsseln. Die Geschädigten blieben unverletzt.

Laut Polizei wurden die Täter aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes und ihrer Aussprache als „Zigeuner“ beschrieben.

Quelle: tag24

Feb 10

Rente, Ehegatten-Splitting, Hartz IV: Der deutsche Sozialstaat steht vor dem Kollaps

Die Steuerzuschüsse für die Rentenversicherung liegen bei fast 100 Milliarden Euro im Jahr

Die Sozialausgaben in Deutschland klettern in diesem Jahr auf knapp eine Billion Euro. Der Wert beträgt gut ein Viertel der deutschen Wirtschaftsleistung und wächst rasant. Dank der – noch – guten Kassenlage des Finanzministers halten alle die Hand auf. Welche Absurditäten das System aufweist und wie sich der Kollaps verhindern ließe.

Der deutsche Staat schwimmt im Geld: Im Jahr 2018 haben Bund, Länder und Gemeinden unglaubliche 746,7 Milliarden Euro Steuern kassiert, wie „Statista“ ermittelte. Dazu kommen noch 28,6 Milliarden Euro – diese Summe reicht die Bundesregierung an die Europäische Union weiter. Der Gesamtbetrag liegt also bei 775,3 Milliarden Euro oder im Schnitt bei 9340 Euro pro Bundesbürger. Laut Statista-Prognose steigt die Gesamtsumme bis zum Jahr 2023 auf 940,7 Milliarden Euro – ein Plus von gut 21 Prozent.

Deutschland leistet sich ein immens teures Sozialsystem

Allerdings braucht der deutsche Staat diese Steuereinnahmen auch, um das immer teurere Sozialsystem finanzieren zu können.

Denn obwohl alljährlich Hunderte Milliarden Euro Beiträge in die gesetzlichen Kranken- und die Rentenversicherung fließen, muss der Staat die Sozialsysteme mit hohen Steuerzuschüssen stützen. Im Jahr 2017 belief sich der Gesamtwert aller Sozialleistungen in Deutschland auf 965,5 Milliarden Euro. Das waren üppige 3,9 Prozent mehr als im Jahr 2016, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte.

Allein der Steuerzuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung erreichte 2018 fast 94 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 soll er auf 103,4 Milliarden klettern – ein Plus von glatt zehn Prozent. Die Quelle dieser schwindelerregenden Zahlen ist absolut zuverlässig – es ist das Bundesfinanzministerium.

Die Gründe für den unaufhaltsamen Anstieg der Steuerzuschüsse sind zahlreich, zuletzt wirkte etwa die Mütterrente II kostentreibend.

Zu den Renten-Zuschüssen addieren sich noch Beamtenpensionen, deren Wert im Jahr 2017 rund 57,7 Milliarden Euro erreichte. Außerdem musste der Sozialstaat aufkommen für:

  • die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: 52,1 Milliarden
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende: 45 Milliarden
  • Sozialhilfe (wie Hartz IV/Arbeitslosengeld II und Hilfe zum Lebensunterhalt): 40 Milliarden.

Das berichtete die „Ärztezeitung“ auf Datenbasis des Jahres 2017.

Die Liste der teuren Ausgabenprogramme ließe sich endlos verlängern. Dazu gehört auch ein Posten, von dem Millionen verheiratete Paare profitieren: das Ehegatten-Splitting. Im Jahr 2017 kostete die steuerliche Förderung der Ehe den deutschen Staat 15 Milliarden Euro, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) 2017 in einer Studie ermittelte.

OECD-Studie belegt: Deutschland ist ein Land mit hoher Abgabenquote

Die skizzierten Zusammenhänge führen dazu, dass Deutschland beim Ranking der Länder mit hohen Sozialabgaben und -ausgaben einen unattraktiven vorderen Platz einnimmt. Ein lediger Angestellter ohne Kind musste im Schnitt 49,4 Prozent an den Staat abliefern. Das ermittelte eine Studie der OECD für das Jahr 2016. Im europäischen Vergleich lässt nur Belgien seine ledigen Arbeitnehmer noch stärker bluten. Der Vergleich aller 35 OECD-Staaten ergab: Für Alleinstehende ohne Kinder reicht die Abgabenspanne von sieben Prozent der Arbeitskosten in Chile bis 54 Prozent in Belgien.

Zu den genannten staatlichen deutschen Sozialausgaben könnte ein weiterer dicker Posten kommen: Kürzlich präsentierte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sein Projekt einer staatlichen Grundrente. Damit sollen alle Arbeitnehmer mit geringer Altersrente im Ruhestand subventioniert werden. Einzige Voraussetzung dabei laut den Plänen: Ein Begünstigter muss 35 Jahre Beitragszahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Heil denkt an eine staatliche Aufstockung um bis zu 447 Euro pro Monat und Rentner. Das ehrgeizige Vorhaben wäre natürlich nicht umsonst zu  haben. Der renommierte Rentenexperte Bernd Raffelhüschen bezifferte im Gespräch mit FOCUS Online die jährliche Extra-Belastung auf bis zu 20 Milliarden Euro.

Der deutsche Staat schröpft Millionen Bürger und verteilt das Geld um

Die Zahlen machen deutlich: Der deutsche Staat schröpft Millionen Bürger, um in einer umfassenden Umverteilung zahlreiche Leistungsempfänger zu fördern.

Das führt mitunter zu ungewollten Ergebnissen. Das „Handelsblatt“ berichtet von einer hochqualifizierten teilzeitarbeitenden Wissenschaftlerin, die mehr verfügbares Einkommen hätte, wenn sie weniger arbeiten würde.

Der Grund für diesen absurden Umstand: Die Wissenschaftlerin würde bei einem geringerem Bruttoeinkommen Anspruch auf Wohngeld-Zuschüsse erhalten. Umgekehrt bedeutet das: Durch Wegfall der möglichen Sozialleistung würde die Wissenschaftlerin ihr verfügbares Einkommen mit Mehrarbeit senken. In diesem Fall bremsen staatliche Bestimmungen die Engagement von Bürgern. Das kann kaum die Absicht des Gesetzgebers sein.

Wie lässt sich ein Kollaps des Systems verhindern?

Kritiker der geschilderten Entwicklung sprechen auch deshalb von einer „Bevormundungsrepublik Deutschland“, wie der „Handelsblatt“-Artikel Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer zitiert. Andere Experten machen sich tiefergehende Gedanken zu den Problemen.

Der britische Sozialstaatsexperte Nicholas Barr plädiert laut dem Bericht dafür, den Sozialstaat so zu organisieren, dass er möglichst wenig Fehlanreize verursacht. Barr will, dass bei allen staatlichen Förderprogrammen gelten muss: Wer länger arbeitet, muss davon profitieren. Wer privat für sein Alter vorsorgt, muss dafür belohnt werden.

Ifo-Chef und Top-Ökonom Clemens Fuest kritisierte bereits im Februar 2018, dass die GroKo in ihrer Regierungsvereinbarung falsche Schwerpunkte gesetzt habe. Statt „bestehende Staatsausgaben wie etwa Subventionen infrage zu stellen“, habe die Bundesregierung das „vorhandene Geld reichlich und mit der Gießkanne verteilt“. Der Einsatz großer Milliardenbeträge werde mit diesem Vorgehen wenig bewirken, so Fuest.

An anderer Stelle nannte der Ifo-Chef als einen Grund für teure Fehlentwicklungen: Es gebe zu viele „Transferausgaben, die an Leute gehen, die nicht wirklich bedürftig sind“.

Inzwischen sitzt das Geld bei der Bundesregierung nicht mehr ganz so locker. Finanzminister Olaf Scholz klagte kürzlich über Milliardenlücken im Bundeshaushalt bis zum Jahr 2023. Gut möglich, dass die GroKo bald darüber beraten muss, wie sie die Kosten des Sozialstaates eindämmt. Ein guter Ansatzpunkt wäre, die zahllosen Fördermittel möglichst punktgenau einzusetzen.

Quelle: Focus

Feb 10

Zwei Brüder mit Messer gestochen: 26-Jähriger Syrer tatverdächtig

© deutsche presse agentur

Bei einem Streit in Berlin-Prenzlauer Berg soll ein 26-Jähriger nach Angaben der Polizei zwei Brüder mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Die 26 und 28 Jahre alten Geschwister trugen in der Nacht zu Samstag leichte Verletzungen davon und wurden ins Krankenhaus gebracht, wie die Polizei mitteilte. Ein Begleiter der Geschwister hatte nach den Angaben Schnittverletzungen am Hals. Nach ersten Ermittlungen war aber nicht klar, von wem der 22-Jährige verletzt wurde. Er lehnte eine Behandlung von einem Arzt ab. Der Tatverdächtige und zwei Begleiter flüchteten. Alle Beteiligten sind Syrer.

Weitere Angaben über die Ursache des Streits in der Storkower Straße machte die Polizei zunächst nicht. Die Polizisten gehen laut einem Sprecher davon aus, dass sich die Männer untereinander kannten. Der mutmaßliche Angreifer sei namentlich bekannt. Festgenommen wurde er nicht. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Quelle: rtl

Feb 10

Berliner verstecken illegale Asyltouristen: „Wir wollen so viele Abschiebungen wie möglich verhindern“

Audio: Inforadio | 29.01.2019 | Studiogespräch mit K.-W. Brandenburg | Bild: dpa-Symbolbild/Sophia Kembowski

Berliner verstecken „Geflüchtete“, um sie vor der Abschiebung zu schützen – das ist das Prinzip von „Bürger*innen-Asyl“. Drei Abschiebungen wurden dadurch schon verhindert. Aber das soll erst der Anfang sein.

Es ist ein grauer Wintertag an einem geheimen Ort, irgendwo in Berlin. Christine Schmidt und Abraham, die beide eigentlich anders heißen, wollen sich lieber nicht bei sich zu Hause treffen. Zu hoch ist ihnen das Risiko, dass sie erkannt werden und sich das Ganze am Ende negativ auf Abrahams Asylantrag auswirken könnte. Denn Abraham sollte eigentlich abgeschoben werden – und Christine Schmidt hat das verhindert. Sie hat Abraham bei sich versteckt.

Abraham ist 28 und kommt aus Eritrea, einem der ärmsten Länder der Welt. Offiziell eine Demokratie, ist das Land in Wahrheit eine Ein-Parteien-Diktatur. Jede und jeder der mehr als fünf Millionen Eritreer wird, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist, zum sogenannten „National Service“ gezwungen – einer Art Militärdienst, der oft das ganze Leben dauert. „Ich will aber kein Soldat sein“, sagt Abraham bestimmt. „Ich will mein eigenes Leben.“

Abraham wollte eigentlich heiraten

Dieser Wunsch habe ihn schon einmal ins Gefängnis gebracht. Etwas mehr als ein Jahr lang habe er in Eritrea in Haft gesessen, weil er nicht mehr zum Militär gegangen sei. „Freunde von mir sind im Gefängnis gestorben“, erzählt Abraham. Er selbst sei immer wieder geschlagen worden. „Andere haben ihre Beine verloren, weil sie gefoltert wurden.“

Als Abraham freikommt, habe er wieder zum Militär gemusst. Wie ein Sklave habe er sich gefühlt – und sich trotzdem dem Befehl gefügt: „Ich hatte keine Wahl.“ Aber bald darauf hätten ihn Freunde gewarnt: Die Regierung wolle ihn wieder einsperren. Da habe er sich entschlossen, zu fliehen – erst ins Nachbarland Sudan, dann nach Libyen. Im Juni 2016 verlässt er Eritrea. Damals wollte er eigentlich heiraten, hatte die Gäste schon zur Hochzeit eingeladen.

In Berlin lebt Abraham zuerst auf der Straße

Seit April vergangenen Jahres ist er in Berlin, stellt hier einen Asylantrag – aber der wird abgelehnt. Grund ist die Dublin-Regelung, die besagt: Ein Asylantrag muss immer in dem EU-Land gestellt werden, in das man zuerst gekommen ist – bei Abraham ist das Italien. Deshalb soll er genau dorthin wieder abgeschoben werden. Aber dahin will Abraham nicht zurück: In Italien bekommen Eritreer viel seltener Asyl als in Deutschland, und die Lebensumstände von Geflüchteten sind oft katastrophal.

Deshalb flieht er im Juli aus seiner Flüchtlingsunterkunft – und lebt in Berlin erstmal auf der Straße, fast ein halbes Jahr lang. Durch einen Zufall vermittelt ihn eine Rechtsberatungsstelle für Geflüchtete an die Initiative „Bürger*innen-Asyl“. Die bringt Abraham und Christine zusammen: Ende November zieht er bei ihr ein. Miete will sie von ihm nicht: „Abraham kann sowieso gerade nur überleben, weil er einen großen Freundeskreis hat, der ihn unterstützt.“

„Bürger*innen-Asyl“ geht auch an die Öffentlichkeit

Bis auf die fehlenden Mietzahlungen und die Tatsache, dass Abraham versteckt wird, leben die beiden fast wie in einer ganz normalen WG zusammen. „Wir bekommen uns sehr nah mit“, erzählt Schmidt. „So kenne ich seine aktuellen Sorgen, und er bekommt auch meine Sorgen mit.“

Dass Menschen Geflüchtete bei sich verstecken, ist nichts Neues. Dass es eine Gruppe gibt, die beide zusammenbringt und damit selbstbewusst an die Öffentlichkeit geht, schon. 15 Leute stecken hinter dieser Gruppe namens „Bürger*innen-Asyl“. „Die meisten studieren noch und sind zwischen 20 und 35 Jahre alt“, erzählt Pascal Roth – es ist nicht sein echter Name. Er selbst ist 31 und schreibt gerade seine Doktorarbeit.

„Es sind ganz viele“

Berliner, die bereit sind, Geflüchtete bei sich aufzunehmen, melden sich zum Beispiel per E-Mail. Die Geflüchteten selbst werden der Gruppe von Beratungsstellen vermittelt. Mit denen sind die Leute von „Bürger*innen-Asyl“ genauso in Kontakt wie mit selbstorganisierten migrantischen Gruppen oder Anwälten, damit die Geflüchteten auch rechtlich beraten werden und dadurch eigene Entscheidungen über ihre nächsten Schritte treffen können. „Es sind ganz viele, die so ein ‚Bürger*innen-Asyl‘ möglich machen und es auf ein breites Fundament stellen“, erzählt Roth.

In manchen Fällen unterstützt „Bürger*innen-Asyl“ die Geflüchteten auch bei den Mietkosten oder zahlt das Geld für BVG-Tickets. Das Geld dafür kommt aus Spenden, die auf Solipartys oder Demonstrationen gesammelt werden. Eingesetzt werden sie für ein Ziel: „Wir wollen darauf hinwirken, dass Berlin eine Stadt ohne Abschiebungen wird.“ Konkret, erzählt Roth, heißt das: „Wir wollen so viele Abschiebungen wie möglich verhindern.“

„Der politische Diskurs verharmlost und normalisiert“

Durch die Unterbringung in sicheren privaten Unterkünften solle Geflüchteten ermöglicht werden, ein Bleiberecht zu bekommen. Denn so gewinnen sie entweder Zeit, damit Anwälte noch einmal in Ruhe ihren Fall prüfen können, oder sie überbrücken die sogenannte Überstellungsfrist, wenn sie nach der Dublin-Regelung in einen anderen Staat der EU abgeschoben werden sollen. Wenn diese Überstellungsfrist abläuft – in der Regel sind es sechs Monate – wird Deutschland wieder für das Asylverfahren zuständig und darf nicht mehr in ein anderes EU-Land abschieben.

Die Menschen, die hinter „Bürger*innen-Asyl“ stehen, sehen das, was sie machen, als zivilen Ungehorsam. Und den finden sie legitim, wenn der Staat – wie sie sagen – Menschen mit Gewalt an Orte abschiebe, in denen sie nicht mehr leben wollen – wie Abraham nach Italien – oder in denen Hunger, Not, Elend oder Krieg herrscht. „Der politische Diskurs verharmlost und normalisiert Abschiebungen“, meint Pascal Roth. „Dadurch macht er die Gewalt und den Terror, dem Leute bei Abschiebungen ausgesetzt sind, unsichtbar.“ Und auch Christine Schmidt, die Abraham beherbergt, sagt: „Ich fühle mich im Recht mit dem, was ich tue, und ich würde es auch jedem Richter erklären.“

„Ich will nicht nach Italien zurück!“

Ob Schmidt es jemals einem Richter erklären muss – ob das „Bürger*innen-Asyl“ also strafbar ist – ist nicht eindeutig zu beantworten. „Grundsätzlich sagt das Gesetz, dass ein solcher Aufenthalt oder eine Hilfe dazu strafbar ist“, erklärt Margarete von Galen, Berliner Strafrechtlerin und Vizepräsidentin des Rats der Anwaltschaften der Europäischen Union. „Wenn es sich aber um jemanden handelt, dem eigentlich eine Duldung erteilt werden müsste, oder wenn das Verstecken vor dem Hintergrund erfolgt, dass dem Geflüchteten woanders Gefahr für Leib und Leben droht, könnte es gelingen, eine Strafbarkeit abzuwenden.“

Eine Duldung muss Geflüchteten ausgestellt werden, wenn es humanitäre Gründe gibt – „und es ist nicht exakt festgelegt, was das genau ist“, so von Galen. Ob es diese humanitären Gründe bei einer Abschiebung nach Italien gäbe, die Abraham droht, ist umstritten. Für Abraham jedenfalls ist klar: „Ich will nicht nach Italien zurück! Die Menschen dort leben auf der Straße, ich würde dort auf der Straße leben.“

Drei Abschiebungen haben sie schon verhindert

Unabhängig davon, was als humanitärer Grund gelten kann, sagt Margarete von Galen ganz grundsätzlich: „Ich bin der Meinung, man sollte die Gruppe ‚Bürger*innen-Asyl‘ gleich behandeln mit denjenigen, die das Kirchenasyl organisieren.“ Das Kirchenasyl wird vom Staat grundsätzlich toleriert. Deshalb werden Geflüchtete, die in Kirchen unterkommen, auch ganz offiziell an die Behörden gemeldet – anders als beim „Bürger*innen-Asyl“.

Trotzdem gibt es viele Gemeinsamkeiten, meint Pascal Roth: „Wir verstehen uns als parallele Struktur zum Kirchenasyl, auch im Wissen darum, dass das Kirchenasyl überlastet ist.“ Die Gruppe sei einfach ein weiterer Akteur und die zivilgesellschaftliche Antwort auf Abschiebungen. Drei Abschiebungen haben Menschen wie Christine Schmidt und die Initiative schon verhindert – Abrahams ist eine davon. Eine andere war die einer Familie aus Afghanistan, die jetzt vorläufig in Deutschland bleiben darf. Aber diese drei Fälle sollen erst der Anfang sein: „Wir sind gerade in Gesprächen darüber, weitere Geflüchtete unterzubringen“, erzählt Roth. Für sie sei man noch auf der Suche nach Zimmern. Und Roth ist zuversichtlich: „Wir hoffen, dass wir in diesem Jahr richtig durchstarten können.“

Sendung: Inforadio, 29.01.2019, 07:05 Uhr RBB

Feb 09

Wer Abschiebetermine veröffentlicht, soll bestraft werden – Justizministerium blockiert


Der Bekanntgabe von Abschiebungsterminen möchte Horst Seehofers (CSU) Innenministerium gerne etwas entgegensetzen. Ein WELT vorliegender Referentenentwurf sieht Strafen für das Durchstechen von Abschiebungsterminen vor. Quelle: WELT/Lukas Axiopoulos

Abschiebungen scheitern oft daran, dass die Termine an die betroffenen Migranten durchgestochen werden. Das Innenministerium will die Weitergabe unter Strafe stellen. In Berlin hilft eine neue Organisation Abzuschiebenden auf besondere Weise – per „Bürgerasyl“.

Dass nur ein Bruchteil der abgelehnten Asylbewerber und anderen Ausreisepflichtigen aus Deutschland in ihre Heimat oder den für sie zuständigen EU-Staat zurückgebracht werden kann, hat viele Gründe. Ein aus Sicht der Behörden besonders ärgerlicher: Fast jede zweite Abschiebung scheitert noch in der letzten Phase, weil der Ausreisepflichtige nicht angetroffen wird.

Wie WELT AM SONNTAG berichtet hatte, ist einer der Gründe für dieses häufige Abtauchen, dass die Ausreisepflichtigen von den Abschiebungsterminen erfahren – und dann rechtzeitig bei Freunden oder Abschiebungsgegnern unterkommen.

Der Bekanntgabe von Abschiebungsterminen möchte Horst Seehofers (CSU) Bundesinnenministerium gerne etwas entgegensetzen. Ein WELT vorliegender Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ sieht Strafen für das Durchstechen von Abschiebungsterminen vor. Laut dem Entwurf sollen „Veröffentlichungen von geplanten Abschiebeterminen unter Strafe gestellt (werden); dies gilt ebenso für die Verbreitung an einen unbekannten Personenkreis, etwa in einem geschlossenen Newsletter oder sozialen Netzwerken, oder gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer“.

Ebenso möchte das Innenministerium etwas dagegen tun, dass Abschiebungsgegner abgelehnten Asylbewerbern und anderen Ausreisepflichtigen Hinweise geben, wie sie ihre Rückführung am besten verhindern. So ist in dem Entwurf auch „das Vorschubleisten der Identitätsverschleierung als Tathandlung erfasst. ,Vorschub leisten‘ umfasst dabei jede Unterstützung, auch Beratung oder Anstiftung betroffener Ausländer, die Identität zu verschleiern, oder der Ratschlag, hinsichtlich der Identität den zuständigen Behörden keine Auskunft zu geben oder falsche oder unvollständige Angaben zu machen.“

In dem Papier heißt es weiter: Wenn Abschiebungen scheiterten, beruhe dies häufig auf der „Undurchführbarkeit des Aufgreifens der ausreisepflichtigen Person am bekannten Aufenthaltsort oder der unbekannten Identität der abzuschiebenden Person“. In einigen Fällen beruhe das Scheitern „auf der systematischen Unterstützung der ausreisepflichtigen Personen durch Handlungen, die einen rechtsstaatlichen Vollzug des Aufenthaltsrechts gefährden“. Der Rechtsstaat müsse Handlungen unterbinden, „die auf eine Behinderung der Durchsetzung der Ausreisepflicht zielen“.

Allerdings ist zu bedenken, dass das Papier ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium ist; das Ressort ist daran interessiert, mehr Ausreisepflichtige rückzuführen. Allerdings muss der Entwurf noch mit den anderen zuständigen Ministerien abgestimmt werden. In der Vergangenheit hat vor allem das Justizministerium Versuche, ähnliche strengere Abschiebungsgesetze zu schaffen, abgelehnt. Ob nach der Ressortabstimmung, dem anschließenden Kabinettsbeschluss und der darauf folgenden Bundestagsberatung viel von dem neuen Plan des Innenministeriums übrig bleibt, ist offen.

Schon seit vielen Jahren verbreiten Gruppen von Abschiebungsgegnern im Internet Hinweise für abgelehnte Asylbewerber, wie sie etwa durch Klagemöglichkeiten, Familiengründung oder Ausbildungsplatzaufnahme ihre Abschiebung verhindern können. Auch gibt es inzwischen mehrere Gruppen, die sogenanntes Bürgerasyl anbieten.

Kürzlich berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über eine dieser Organisationen in Berlin. Die Gruppe „Bürger*innen-Asyl“ besteht demnach aus 15 Mitgliedern; die meisten sind Studenten zwischen 20 und 35 Jahren. Bei ihnen können sich Menschen per E-Mail melden, die bereit sind, Ausreisepflichtige bei sich aufzunehmen. Die Organisation bekommt von Abschiebung bedrohte Ausländer durch Beratungsstellen vermittelt. Zudem steht die Organisation dem Bericht zufolge auch mit Migranten-Gruppen und Anwälten in Kontakt. Eines der vom RBB befragten Gruppenmitglieder sagte: „Wir wollen darauf hinwirken, dass Berlin eine Stadt ohne Abschiebungen wird.“

Quelle: welt

Feb 09

Hannover: Irakischer Asylbewerber mißhandelt betäubte Frau sexuell

Frau von Triebtäter mißbraucht (Symbolbild) Foto: picture alliance/Everett Collection

HANNOVER. Ein irakischer Asylbewerber ist vom Amtsgericht Hannover wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu 16 Monaten Haft verurteilt worden. Dem 29 Jahre alten Omer M. wurde vorgeworfen, eine 35 Jahre alte Frau, die zuvor in einer Bar – möglicherweise durch KO-Tropfen – betäubt wurde, in sein Asylheim geschleppt und dort begrapscht zu haben, berichtet die Bild-Zeitung.

Ob er ihr KO-Tropfen verabreicht hat, konnte nicht geklärt werden. Die Frau hatte zuvor ihren Mann angerufen, und ihm mitgeteilt, sich nun auf den Heimweg zu machen.

Der Angeklagte befindet sich in Freiheit

Im Asylheim angekommen habe Omer B. sein Opfer zum Oral- und Geschlechtsverkehr aufgefordert. Halb bekleidet gelang der Frau die Flucht. Vor Gericht erschien Omer M. mit Schnapsfahne. Ein Alkoholtest ergab 2,3 Promille.

Während der Verhandlung verteidigte er sich: „Sie wollte mit mir gehen, ich habe sie nicht aufgefordert.“ Übergriffig sei er nicht geworden. „Sie ist älter als meine Mutter, was soll ich mit ihr anfangen? Ich wollte nur helfen.“

Die Richterin attestierte ihm „keine positive Sozialprognose“. Der Asylantrag von Omer M. wurde inzwischen abgelehnt, für die kommenden sechs Monate besitzt er noch eine Duldung. Er verließ das Gericht zunächst als freier Mann. Die Frau war nach der Tat traumatisiert und sechs Monate krankgeschrieben.

Quelle: Junge Freiheit

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