Jul 18

Indien: Elfjährige soll monatelang von 17 Männern vergewaltigt worden sein

Ein Bus brachte die Tatverdächtigen ins Gefängnis

Sie sollen das Mädchen vergewaltigt, den Missbrauch gefilmt und die Elfjährige damit erpresst haben: 17 Männer sind in Indien festgenommen worden, weil sie sich über Monate an einer Schülerin vergangen haben sollen.

Sieben Monate lang sollen 17 Männer in der südindischen Metropole Chennai ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben. Den Missbrauch sollen die Männer zudem gefilmt haben, auch Nacktfotos seien von dem Mädchen aufgenommen wurden, berichtet die „Hindustian Times„. Mit dem Material hätten sie die Elfjährige erpresst.

Die 17 Tatverdächtigen seien inzwischen festgenommen worden, teilte die indische Polizei mit. Ihre Handys seien beschlagnahmt worden. Insgesamt werden 24 Männer mit der Vergewaltigung in Verbindung gebracht. Bislang sei nicht klar, ob auch die anderen sieben Männer das Mädchen gefilmt haben.

Die Männer sollen die Elfjährige, deren Hörvermögen eingeschränkt ist, in einem weitgehend leer stehenden Wohnblock missbraucht haben. Zu den Beschuldigten gehören Sicherheitsleute und Klempner, die in dem Komplex mit 300 Wohnungen arbeiteten.

Ein 66-Jähriger, der vor Ort einen Aufzug bediente, soll sich als Erster an dem Mädchen vergangen haben, als es aus der Schule nach Hause kam und mit seinem Fahrrad um den Wohnblock fuhr. Er wurde von den Einsatzkräften auch als Erster festgenommen.

Laut der Polizei lud er andere Männer dazu, die sich gegenseitig bei den Vergewaltigungen filmten. Nach einer Weile hätten die Männer begonnen, das Mädchen während der Taten mit Injektionen oder mit Drogen versetzten Getränken zu betäuben.

Mädchen erzählte Eltern von den Taten

Die Ermittlungen zu dem Fall befänden sich noch am Anfang, sagte ein Polizeisprecher. Örtlichen Medien zufolge wurde das Mädchen an unterschiedlichen Orten des Gebäudekomplexes vergewaltigt, darunter eine Terrasse und öffentliche Toiletten. Der Fall kam ans Licht, als die Elfjährige ihrer Familie von den Taten erzählte. Sie wird nun medizinisch betreut.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist in Indien weit verbreitet, immer wieder gibt es brutale Übergriffe. Oftmals werden die Opfer nach der Vergewaltigung ermordet. Verstärkte Aufmerksamkeit erregen die Fälle seit der brutalen Vergewaltigung einer 23-jährige Studentin durch insgesamt sechs Männer im Dezember 2012 in der Hauptstadt Neu-Delhi. Die junge Frau wurde in einem Bus so schwer misshandelt, dass sie später starb.

Im Januar erschütterte der Fall einer Achtjährigen das Land, die gestorben war, nachdem mehrere Männer sie verschleppt, unter Drogen gesetzt und in einem Hindu-Tempel tagelang vergewaltigt hatten. Auf die Vergewaltigung von Kindern unter zwölf Jahren steht in Indien mittlerweile die Todesstrafe.

Quelle: Spiegel

Jul 18

Vorstoß in Österreich – Juden sollen sich beim Fleischkauf ausweisen

Ein Fleischer bei der Arbeit: In Österreich soll das Schächten eingedämmt werden. (Quelle: Westend61/imago)

Die FPÖ in Niederösterreich will das Schächten einschränken: Wer koscheres Fleisch kaufen will, soll seine religiöse Zugehörigkeit nachweisen. Nicht nur die SPÖ ist darüber empört.

In Österreich wächst der Unmut über eine geplante Richtlinie, nach der sich möglicherweise Juden im Bundesland Niederösterreich zur Abholung von koscherem Fleisch registrieren lassen sollen. „Diese Registrierung erinnert an die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte“, sagte SPÖ-Chef und Ex-Kanzler Christian Kern. Kern forderte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf, sein „dröhnendes Schweigen“ zu Attacken der FPÖ auf die Grundsäulen der Republik zu beenden. Eine Registrierungspflicht für Juden auch nur anzudenken, ist aus Sicht des SPÖ-Geschäftsführers Max Lercher ein „ungeheuerlicher Tabubruch“.

Der im Bundesland Niederösterreich für den Tierschutz zuständige Landesminister Gottfried Waldhäusl (FPÖ) will das Schächten von Tieren eindämmen. Dazu beruft er sich auf einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom März 2018. Darin werden Vorschriften für das Schächten und die Erhebung des Bedarfs an koscherem Fleisch anhand konkreter Personen festgelegt. Der Beschluss wiederum fußt nach Angaben der Landesregierung auf einem Erlass von 2017 des damaligen Landesministers Maurice Androsch (SPÖ).

Waldhäusl betonte am Mittwoch, dass er umsetze, was unter dem SPÖ-Minister Androsch begonnen wurde. Androsch wies diese Darstellung zurück. Sein Vorstoß von damals habe nichts mit Listen zu tun, sondern nur mit generellen Voraussetzungen für Menschen, die schächten wollen, so der Sozialdemokrat.

Religiöse Zugehörigkeit lässt sich verschieden nachweisen

Ins Rollen kam der Fall mit einem Schreiben der Behörden an die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) im Juli. Darin wird gemäß Gerichtsbeschluss darauf aufmerksam gemacht, dass religiöse Gründe bei Schächtungen nur von konkreten Personen geltend gemacht werden könnten. Die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften könne über Auszüge aus Mitgliederverzeichnissen, offizielle Dokumente oder ähnliche Unterlagen nachgewiesen werden.

Bei der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) interpretierte man dieses Schreiben so, dass Schlachthöfe und koschere Verkaufsstellen künftig Listen ihrer Kunden führen müssen. IKG-Präsident Oskar Deutsch sagte im ORF-Radio, er fühle sich an eine Zeit erinnert, von der er geglaubt habe, dass sie nie mehr kommen werde. Deutsch spielte offenbar auf die Judenregistrierungen unter den Nationalsozialisten an. Deutsch sagte, er gehe davon aus, dass es zu keiner Registrierung von Käufern koscheren Fleisches kommen wird. „Das wird so in diesem Lande nicht stattfinden.“

Die ÖVP spricht von einer „Gretchenfrage“

In der konservativen ÖVP, die in Niederösterreich die Ministerpräsidentin stellt, beginnt die Debatte erst. Die Ermittlung des persönlichen Bedarfs aus religiösen Gründen sei schwierig, sagte der ÖVP-Fraktionschef in Niederösterreich, Klaus Schneeberger, im Radiosender Ö1. „Das ist die Gretchenfrage. Es wird eine Art Registrierung geben müssen.“ Es werde an einer praxisnahen Lösung gearbeitet.

Quelle: t-online

Jul 18

Entscheidung des BAMF: Abgeschobener Afghane wird zurückgeholt

Vor zwei Wochen wurde er abgeschoben – jetzt soll ein 20-jähriger Afghane nach Deutschland zurückkehren können. Weil sein Asylverfahren noch lief, war die Abschiebung laut Gericht rechtswidrig.

Ein wohl unrechtmäßig nach Afghanistan abgeschobener Asylbewerber soll nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werde zeitnah die notwendigen Schritte einleiten, teilte das Bundesinnenministerium mit. Das BAMF stehe mit seiner Anwältin, Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und der deutschen Botschaft in Kabul in Kontakt.

Der 20-jährige Nasibullah S. war am 3. Juli aus Neubrandenburg abgeschoben worden – zusammen mit 68 anderen Afghanen. Der Mann hatte nach Aussage seiner Anwältin aber schon im vergangenen Jahr gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Wegen dieser laufenden Klage bezeichnete das Verwaltungsgericht Greifswald die Abschiebung im NDR-Interview als rechtswidrig.

Behörde gibt Fehler zu

Inzwischen räumte auch das BAMF Verfahrensfehler ein. Man habe den Asylbescheid des Mannes zunächst an eine falsche Adresse geschickt, sagte ein Sprecher. Danach sei das BAMF trotz eines richterlichen Hinweises davon ausgegangen, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war – der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht hätte.

Das Bundesamt habe den Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Klage wohl nicht zu spät kam, deshalb auch nicht der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. „In diesem konkreten Fall hätte die Abschiebung verhindert werden können“, erklärte das BAMF. Nach diesem Vorfall sollen die Prozesse im Bundesamt „nochmals geprüft und angepasst“ werden.

Quelle: tagesschau

Jul 18

Freiburg: Wieder Sexualmordattacke durch Armutsmigrant auf Damentoilette

Tatort in symbolhafter Fotomontage

Freiburg kommt nicht zur Ruhe, seit der massiven Araberflut bei der illegale Schwerverbrecher ohne Papiere in Deutschland unbehelligt ihr neues Luxusleben aufbauen können, werden immer wieder Freiburger Mädchen und Frauen Opfer von Sexualmorden. Die Behörden schauen weiterhin ohne jede Regung zu und streiten sich derweil darum, ob Bin Ladens abgeschobener Massenmordasylant wieder nach Deutschland zurück geholt werden soll

Deutschland liebt seine kriminellen afrikanischen Armutsmigranten scheinbar ohne Grenzen. Dass dabei die eigene Bevölkerung ermordet und vergewaltigt wird, scheint den Behörden offenbar total egal zu sein. Kaum ist ein Massenmörder wie Bin Ladens Leibwächter Sami A. nach Jahren Luxusasyl endlich einmal abgeschoben, streiten sich Heerscharen an Gutmenschen in der Regierung darum, diesen brutalen Massenmörder schnellstmöglich wieder zurück zu holen. Unfassbar. Opfer dieser Wahnsinnspolitik: Unschuldige Studentinnen wie diese in Freiburg. Tausendfach.

Am Sonntagnachmittag den 15. Juli, kurz nach 13.15 Uhr, wurde die Polizei in den Seepark gerufen, wo Passanten einen Armutsmigranten festhielten, der kurz zuvor eine Frau massiv angegriffen hatte. Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei soll der 34-jährige rumänische Staatsangehörige die 19-jährige Auslandsstudentin auf der Damentoilette bei der Ökostation angegriffen und massiv gewürgt haben.Vermutlich um diese zu vergewaltigen.

Zeugen wurden nach aktuellen Erkenntnissen auf den Vorfall aufmerksam, worauf der dringend Tatverdächtige zunächst flüchtete. Passanten hätten ihn jedoch verfolgt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Die Kripo ermittelt wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes, nicht aber wegen des Verdachts eines Sexualdelikts. Scheinbar will man dort die Bevölkerung nicht weiter verunsichern nach den vielen Sexattacken und Sexualmorden durch Armutsaraber. Der Gesundheitszustand des Opfers, das in eine Klinik eingeliefert wurde, ist stabil.

Zigeuner aus Rumänien und Bulgarien vergewaltigen und ermorden immer wieder Deutsche Frauen – in den Herkunftsländern vertreibt man diese hochkriminelle Gruppe bewusst nach Deutschland, dort werden die Schwervebrecher mit Handkuss aufgenommen

Aus Rumänien kommen immer wieder sogenannte Zigeuner und andere muslimische Minderheiten nach Deutschland um dort Asylleistungen abzukassieren oder schwarz zu arbeiten, im eigenen Land ist man meist froh, diese oft sehr kriminellen Bürger los zu werden und macht es den Wohnsitzlosen meist sehr ungemütlich, so reißen Behörden immer wieder Armutsslums ab und vertreiben diese unbeliebte Bevölkerungsgruppe.

Diese Asyltouristen vergewaltigen und ermorden immer wieder unschluldige Frauen, wie zuletzt die aus Berlin stammende Melanie R.

Da Deutschland alle kriminellen afrikanischen Schwerverbrecher aus ganz Europa aufnimmt, dafür bekannt ist jeden Asylpreller mit hohen Sozialleistungen abzufüttern, der nicht zur eigenen Bevölkerung gehört, selbst wenn diejenigen Asyl anderswo abgelehnt bekommen haben, strömen diese Menschen dann nach Deutschland.

Immer wieder Morde, Gruppenvergewaltigungen und Totschlag an Kindern, Säuglingen, Frauen, Mädchen, Rentnern sogar an ausgewachsenen Männern – statistisch sind Armutsasylanten ein vielfaches krimineller als Deutsche

Der Armutsmigrant wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg am Montagnachmittag den 16. Juli dem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen versuchten Mordes erließ. Der dringend Tatverdächtige wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Junge frau erlitt massive Verletzungen am Hals, musste im Krankenhaus notversorgt werden.

Die Junge frau erlitt massive Verletzungen am Hals, musste im Krankenhaus notversorgt werden

Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Freiburg ergaben, dass der Mann derzeit auf einer Baustelle in Freiburg tätig ist. Tatverdächtiger und Opfer kannten sich offenbar nicht.

Quelle: Truth24.net

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Schon wieder Vergewaltigungsattacke durch Araber an der Dreisam in Freiburg

Jul 17

Subsidiär Schutzberechtigte: Großes Interesse an Familiennachzug nach Deutschland

Für den ab 1. August möglichen Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus gibt es eine starke Nachfrage. In Botschaften rund um Syrien liegen 28.000 Terminwünsche von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor. Der Familiennachzug war für zwei Jahre ausgesetzt. Nun gibt es ein Kontingent von 1000 Nachreisenden pro Monat.

Die deutschen Botschaften in Ländern rund um Syrien verzeichnen einen hohen Andrang beim Familiennachzug. Den Vertretungen in der Türkei, in Jordanien, im Libanon und im Nordirak liegen dafür bereits 28.000 Terminwünsche von Angehörigen in Deutschland lebender Flüchtlinge vor, wie am Dienstag aus dem Auswärtigen Amt in Berlin verlautete. Die in Düsseldorf erscheinende „Rheinischen Post“ hatte zuerst über die Zahlen berichtet.

Für die nur subsidiär geschützten Flüchtlinge war der Familiennachzug im März 2016 zunächst für zwei Jahre ausgesetzt worden. Ab dem 1. August sollen nach einer Vereinbarung der großen Koalition pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nach Deutschland kommen können.

Den subsidiären beziehungsweise eingeschränkten Schutzstatus erhalten Flüchtlinge, die weder nach dem deutschen Asylgesetz noch nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Schutzstatus bekommen, aber dennoch nachweisen können, dass ihnen in ihrer Heimat Tod, Folter oder eine andere unmenschliche Behandlung droht.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit regulärem Schutzstatus ist derweil deutlich gesunken. Im ersten Halbjahr 2018 wurden dem Bericht zufolge für Angehörige von Flüchtlingen aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Eritrea und Jemen nach Angaben des Auswärtigen Amts 18.451 Visa erteilt.

Das sind deutlich weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im ersten Halbjahr 2017 erhielten aus diesen Ländern 31.247 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs ein Visum. Im gesamten Jahr 2017 waren es 54.307 Visa für die Hauptherkunftsländer.

Quelle: welt

Jul 17

Zweiter Haftbefehl wegen Vergewaltigung: Justiz geht im Fall Ali B. auf Nummer sicher


Ali B. wird von Beamten einer Spezialeinheit zu einem Polizeihubschrauber gebracht. Derzeit sitzt der 21-Jährige in Untersuchungshafaft. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)

Im Mordfall Susanna hat das Wiesbadener Amtsgericht einen zweiten Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter Ali B. ausgestellt. Hintergrund ist die mutmaßliche Vergewaltigung eines Kindes.

Wegen des gewaltsamen Todes der 14-jährigen Schülerin Susanna befindet sich der Verdächtige Ali B. derzeit in der JVA Frankfurt in Untersuchungshaft. Dem 21-jährigen Iraker wird Mord und Vergewaltigung des Mädchens aus Mainz vorgeworfen.

Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass Ali B. auch noch ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Wegen dieses dringenden Tatverdachts sei der weitere Haftbefehl ausgestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts am Donnerstag.

Haftbedingungen bleiben die gleichen

Die Entscheidung des Ermittlungsrichters soll sicherstellen, dass Ali B. auch dann in Untersuchungshaft bleibt, wenn der Haftbefehl wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna aufgehoben werden sollte. Die JVA Frankfurt habe die entsprechenden Informationen bekommen und diese sogenannte „Überhaft“ in den Akten des Beschuldigten vermerkt, erklärte die Sprecherin.

Für Ali B. ändere sich an seinen Haftbedingungen durch den weiteren Haftbefehl zunächst nichts. Im Strafverfahren gegen den 21-Jährigen könnte der zusätzliche Haftbefehl jedoch Auswirkungen auf das Strafmaß haben.

Ali B. bestreitet beide Vergewaltigungen

Der Iraker hat in seiner Vernehmung zugegeben, Susanna getötet zu haben. Die Leiche der Schülerin war in Wiesbaden gefunden worden. Eine Vergewaltigung der 14-Jährigen bestreitet Ali B. dagegen ebenso wie die Vergewaltigung des elfjährigen Mädchens, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts.

Wenige Tage nach dem Tod von Susanna war Ali B. aus einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft gemeinsam mit seinen Eltern und Geschwistern in den Nordirak ausgereist. Die kurdischen Sicherheitsbehörden nahmen ihn danach jedoch fest und übergaben ihn der Bundespolizei.

Quelle: Hessenschau

Jul 17

Inder vergewaltigen Frau und verbrennen sie – Zwei Verdächtige festgenommen

Der einflussreiche Abgeordnete Kuldeep Singh Sengar sitzt seit dem Frühjahr wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung in Untersuchungshaft.
(Foto: REUTERS)

Fünf Männer vergehen sich an einer Frau und zünden sie anschließend in einem Hindu-Tempel an. In Indien kommt es jährlich zu Zehntausenden Vergewaltigungen. Auch ein einflussreicher Politiker sitzt wegen eines erschütternden Verdachts in U-Haft.

Ein neuer Fall einer Gruppenvergewaltigung erschüttert Indien. Nach Polizeiangaben vergewaltigten fünf Männer am Samstag im nördlichen Bundesstaat Uttar Pradesh eine 35-jährige Frau in ihrem Haus und verbrannten sie anschließend in einem Hindu-Tempel. Die Polizei nahm zwei der Verdächtigen fest.

Bisherige Ermittlungen ergaben, dass das Opfer aus derselben Großfamilie und demselben Ort stammte wie die Täter. Die zweifache Mutter teilte demnach ihrem Mann am Telefon die Namen der Täter mit. Doch für sie kam jede Hilfe zu spät. Die Männer schleppten sie in einen nahe gelegenen Tempel und setzten sie dort in Brand.

Gewalt gegen Frauen ist in Indien weit verbreitet. Immer wieder kommt es zu schweren Übergriffen. Verstärkte Aufmerksamkeit erregen die Fälle seit der brutalen Vergewaltigung einer 23-jährigen Studentin durch insgesamt sechs Männer im Dezember 2012 in der Hauptstadt Neu Delhi. Die junge Frau wurde in einem Bus so schwer misshandelt, dass sie später starb.

Amtlichen Angaben zufolge wurden 2016 landesweit fast 40.000 Vergewaltigungsfälle registriert. In Uttar Pradesh, dem bevölkerungsreichsten Bundesstaat Indiens, waren es mehr als 4800. Die Dunkelziffer dürfte allerdings weit höher liegen.

Erst am vergangenen Mittwoch klagte die indische Justiz einen Politiker der Regierungspartei BJP wegen der Vergewaltigung einer 16-jährigen Jugendlichen an. Der einflussreiche Abgeordnete Kuldeep Singh Sengar sitzt seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft. Die heute 17-Jährige beschuldigt ihn, sie im Juni 2017 in seinem Haus im Unnao-Distrikt in Uttar Pradesh vergewaltigt zu haben. Die Polizei wurde in dem Fall erst aktiv, als die junge Frau damit drohte, sich vor dem Büro des Regierungschefs von Uttar Pradesh anzuzünden.

Quelle: n-tv

Jul 17

Afrikaner vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen – Ansteckung mit HIV in Kauf genommen

Das Landgericht Arnsberg

Er hat aber die Ansteckung einer Frau mit HIV in Kauf genommen. Dafür gab es vom Arnsberger Landesgericht eine sechsmonatige Haftstrafe. Arnsberg/Wennigloh

Nach sechs langen Verhandlungstagen vor der 6. Großen Strafkammer des Arnsberger Landgerichts wurde der 19-jährige Afrikaner, der 2015 mit der großen Flüchtlingswelle als Asylbewerber über Italien nach Deutschland gekommen war, aufgrund von Zweifeln vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung jedoch wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Staatsanwalt sieht Vergewaltigung in Wohnung in Wennigloh als bewiesen an

Er war am 24. August 2017, einen Tag nach der vorgeworfenen Tat in Untersuchungshaft gekommen, weil ihn eine 19-jährige Nigerianerin beschuldigt hatte, sie in seiner Wohnung in Wennigloh vergewaltigt zu haben.

Davon ging der Staatsanwalt auch bis zum Ende der Beweisaufnahme aus und beantragte in seinem Plädoyer für die Vergewaltigung und die versuchte gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten.

Angeklagter nahm Ansteckung durch HIV-Infektion in Kauf

„Die Lügen, die man dem Opfer nachgewiesen hat, betrafen lediglich das Randgeschehen. Im Kernbereich hat sie an mehreren Prozesstagen die Behauptung realistisch aufrecht erhalten“, begründete der Staatsanwalt seinen Antrag.

Er sah keine Anhaltspunkte für eine Falschaussage der damaligen Anzeigenerstatterin. Zudem sei der Angeklagte wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung zu bestrafen, weil er trotz des Wissens über seine HIV-Infektion mit der Nigerianerin den Geschlechtsverkehr ausgeübt und somit eine das Leben gefährdende Handlung vorgenommen habe.

Verteidiger beharrt auf Unschuld seinen Mandanten

In seinem 25-minütigen Plädoyer versuchte der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Klemme, dagegen das Gericht von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen.

Er widersprach dem Staatsanwalt energisch und führte Argumente auf, die für die Unschuld des 19-Jährigen sprachen, der die Vergewaltigung von Anfang an bestritten hatte.

Nach der Tat nicht von Vergewaltigung gesprochen

Es sei, so Klemme, wenn überhaupt, zu einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Außerdem habe die Frau direkt nach der angeblichen Tat an einer Bushaltestelle in Wennigloh mit zwei Zeugen gesprochen und von einer Vergewaltigung kein Wort erwähnt.

Sie habe den Angeklagten deshalb einer Vergewaltigung bezichtigt, weil ihr von anderen Asylbewerbern fälschlich berichtet worden sei, dass sie so eine größere Chance habe, Asyl gewährt zu bekommen.

„Es gibt keinen Tatnachweis“

„Es gibt keinen Tatnachweis. Deshalb ist mein Mandant wegen Vergewaltigung freizusprechen“, forderte der mit Leidenschaft plädierende Anwalt.

In seinem „letzten Wort“, das jeder Angeklagte vor dem Urteil hat, bedankte sich der 19-Jährige, der nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde, dafür, dass er nach dem vorausgegangenen Verhandlungstag aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.

Strafe ist durch Untersuchungshaft schon abgegolten

Sein letztes Wort dauerte 20 Minuten. „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass jeder, der in Deutschland in Haft war, als Verbrecher angesehen wird,“ sagte er unter anderen.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Diese Strafe muss er aber nicht absitzen, weil sie durch die Untersuchungshaft bereits abgegolten ist.

Quelle: wp

Jul 17

Pakistaner vergewaltigt Frau (21) schwer – Polizei München vertuscht über 10 Tage!

Symbolbild

In Planegg kam es bereits am 06. Juli wieder einmal zu einer Asylantenvergewaltigung, der Armutsaraber fixierte die Frau zweimal an ihr eigenes Bett und fiel brutal über sie her – Polizei steht unter massiven Vertuschungsvorwürfen – völlig zurecht!

Es ist nichts neues, täglich kommt es zu Vergewaltigungen und Tötungsdelikten durch diese hochkriminelle Zuwanderungsgruppe, die Statistiken belegen es. Täglich kommen neue Schwerkriminelle über Bayerns Grenzen. Da die Asyltouristen aus Afrika und Arabien ihre Pässe zereissen, weiß niemand wer sie sind, oder was sie verbrochen haben, dennoch lässt sie Deutschland ungehindert einreisen, tausendfach – nicht nur in Bayern.

Dies wurde nun einer jungen Frau wieder einmal zum Verhängnis.

Die 21-Jährige aus dem Landkreis München lud einen 31-jährigen Pakistaner bereits am Freitag, 06.07.2018 zu sich ein. Im Laufe des Abends wurden dabei sowohl alkoholische Getränke als auch Betäubungsmittel konsumiert.

Der Asyltourist übernachtete im Anschluss in einem Gästezimmer. Im Laufe der Nacht wurde die 21-Jährige wach und stellte fest, dass der 31-Jährige in ihr Zimmer eingedrungen war, auf ihrem Bett saß und an ihr sexuelle Handlungen durchführte.

Sie wachte auf, der Araber saß auf dem Bett und fummelte an ihrer Vagina herum – im Schlaf! Ekelhaft

Sie wehrte sich mit Armen und Beinen, wurde jedoch von dem Tatverdächtigen mit beiden Armen fixiert. Daraufhin vergewaltigte er die 21-Jährige.

Die 21-Jährige konnte sich zunächst ins Gästezimmer flüchten, wohin ihr jedoch der Tatverdächtige folgte, sie fixierte und nochmals vergewaltigte.

Der Moslem  vergewaltigte sie ein weiteres Mal auf die gleiche Weise – in den Herkunftsländern herrscht eine ausgeprägte Vergewaltigungskultur – die Täter sind meist jungfräulich, dort dürfen die Sexferkel nicht einmal am gleichen Tisch mit Frauen essen – in Bonbonland Deutschland kommt dann die Reizüberflutung

Im Anschluss gelang es der 21-Jährigen sich loszureißen und sich im Bad einzusperren. Im Laufe der Morgenstunden verließ der Armutsaraber das Anwesen. Erst jetzt konnte die junge Frau das Bad verlassen und sich ihrer Mutter anvertrauen, welche sie zur nächsten Polizeiinspektion zur Anzeigenerstattung begleitete.

Die Polizei wiederum hat den Fall bis gestern vertuscht. Nun steht sie dafür in massiver Kritik. Erst als das Gerede zu groß wurde, die Nachbarn nicht mehr still hielten, kamen sie mit der Pressemeldung um die Ecke.

Es sind bald Lantagswahlen – hochkriminelle vergewaltigende Asyltouristen stören das Bild – CSU als Ankündigungspartei – bis zuletzt hat sie alle Gesetzesbrüche Merkels mitgetraten – lieber mal alles vertuschen

Offenbar sollte die Bevölkerung wieder einmal in falscher Sicherheit gewogen werden, bald stehen Landtagswahlen an, die CSU steht für ihre offene Grenzpolitik in der Kritik, sie gilt als die Ankündigungspartei, die bis zuletzt alle Grenz und Gesetzesverletzungen Merkels mitgetragen hat

Der Armutsmigrant konnte mittlerweile festgenommen werden. Gegen ihn erging Haftbefehl.

So schützen Sie sich vor Asylantenvergewaltigung, geben Sie diese Tips weiter – der Staat weigert sich leider, seine Bevölkerung ordentlich vor den kriminellen Asyltouristen aus Afrika zu warnen:

 

  • Feiern Sie nicht mit bzw. bei Armutsflüchtlingen oder Muslimen, insbesondere wenn sie kein akzentfreies Deutsch sprechen, beachten sie, dass fast alle Schwarzafrikaner in Deutschland muslimische Migranten aus Afrika sind. Meiden Sie Örtlichkeiten, in denen sich Muslime aufhalten. (Nicht alle Muslime sind Sextäter, aber in der Kriminalstatistik repräsentieren sie die größte Gruppe, sie sind laut Statistik ein vielfaches häufiger Täter als Deutsche).
  • Gehen sie nur in der Gruppe weg, als Frau keinesfalls alleine, insbesondere auf dem Hinweg und Heimweg
  • Meiden Sie Bahnhöfe und Bahnhofsviertel (häufigster Tatort!), Bushaltestellen, dunkle Ecken, Flussufer, Parks, Hauseingänge und Hofeinfahrten, Gebüsche, öffentliche Toiletten, Toiletten in billigeren Restaurants und Discotheken nur zu zweit, Umfelder von Spielhallen, Wettbüros, “Shisha-Bars”, Asylheimen, Muslim- Vierteln und Dönerläden, Innenstädte sind leider auch HotSpots.
  • Folgen Sie auf keinen Fall einer Einladung durch Muslime mit nach Hause, oder von einer Party bzw. Gruppe weg zu gehen, auch nicht, wenn Sie von einer Freundin begleitet werden, oder den Flüchtling schon länger kennen. Lassen Sie sich von einem Flüchtling oder Muslim nicht nach Hause bringen.
  • Nutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere Bahnen und Straßenbahnen, meiden Sie Bahnhöfe
  • Sollte sich ein öffentliches Verkehrsmittel nicht vermeiden lassen, setzen Sie sich in die Nähe von Deutschen oder Mitteleuropäern und immer auf einen äußeren Sitz und rücken Sie nicht nach innen wenn Fahrgäste sich setzen wollen, damit Sie sich schnell umsetzen können und bestimmen können, neben wem Sie sitzen.
  • Nutzen Sie im Zug großzügig die Notbremse, sollten Sie sich belästigt fühlen, oder eine Belästigung beobachten, bitte scheuen Sie sich nicht vor diesem sehr wichtigen Schritt
  • Wenn sie eine Gruppe Muslime sehen, wechseln Sie die Straßenseite, lassen Sie sich in kein Gespräch verwickeln, auch nicht, wenn der Mann oder die Männer bereits im Seniorenalter sind und äußerst freundlich wirken. Ziehen Sie ihre Freundinnen von den Männern weg, wenn sie sich verwickeln lassen
  • Trinken Sie nicht zu viel Alkohol, seien Sie jederzeit in der Lage, Angriffe und gefährliche Situationen zu erwarten, zu erkennen und diesen aus dem Weg zu gehen
  • Beobachten Sie ihr Getränk, bestellen Sie möglichst Flaschen und bei offenen Getränken, beobachten Sie die Zubereitung, lassen Sie ihr Getränk nicht aus den Augen, halten Sie dieses nach Möglichkeit in den Händen, damit ihnen keiner etwas hineinwerfen kann. Lassen Sie sich nicht von Flüchtlingen und Muslimen zum Getränk einladen
  • Bilden Sie keine Fahrgemeinschaften mit Flüchtlingen und Muslimen. Suchen Sie sich Taxis in denen Deutsche oder mitteleuropäische Taxifahrer sitzen. Setzen Sie sich im Taxi keinesfalls nach vorne neben den Fahrer, in vielen Kulturen wird das als Einladung zum Sex gedeutet, nicht nur in der muslimischen Welt. In kaum einem Land setzen sich Fahrgäste neben den Fahrer, das ist eine Deutsche Eigenart. Sie bestimmen wo Sie sitzen, dafür zahlen Sie. Macht der Fahrer hier eine Bemerkung, lehnen Sie die Fahrt ab, drehen Sie sich um und gehen Sie, auch wenn sie das Taxi bestellt haben, zahlen Sie bei Ablehnung der Fahrt kein Geld. Bei Stress oder Nachstellen: Polizei anrufen und weitergehen. Vorteil beim Hinten-sitzen: So quatscht der Fahrer Sie meist nicht so voll
  • Vereinbaren Sie Treffpunkte, für den Fall, dass Sie sich verlieren und von Ihrer Gruppe getrennt werden
  • Versuchen Sie bei einem Angriff zunächst wegzurennen, schreien Sie laut und treten Sie wild mit den Beinen in den Genitalbereich und wehren Sie sich mit aller Kraft um sich loszureissen, nutzen Sie Waffen
  • Tragen sie ein Reizgas, nach Möglichkeit “CS Gas” und kein Pfefferspray, da dieses schneller und effektiver wirkt und sich stärker verteilt, halten Sie das Gas außerhalb von Örtlichkeiten immer griffbereit, wenn Sie einer Gefahrenzone entgegen laufen, nehmen Sie es in die Hand. Keine Waffe bringt Ihnen etwas, wenn sie erst in der Tasche nach ihr suchen müssen. Probieren Sie das Gas im Garten zunächst aus, um den Einsatz zu üben und ein Gefühl für die Reichweite zu bekommen. Das Gas zur Probe ist danach meist leer, also kaufen Sie sich mehrere Spays.
  • Sehr effektiv sind auch stabile Nagelfeilen oder Nagelscheren. Diese werden Ihnen in der Regel auch nicht vom Türsteher abgenommen. Nehmen Sie diese in Faustgriff, Spitze nach unten und stechen Sie damit im Notfall auf den Gesichts und Halsbereich ein, nicht auf den Rumpf, üben Sie an einem Kürbis oder einer Wassermelone, um ein Gefühl dafür zu bekommen und die Angst vor dem Zuschlagen zu verlieren. Tragen Sie auch diese Gegenstände Griffbereit und nach Möglichkeit in der Hand haltend in der Jackentasche, insbesondere wenn Sie alleine unterwegs sind.
  • Erschweren Sie eine Vergewaltigung, indem Sie Hosen statt Röcke tragen, darunter Strumpfhose und erst dann Slips, sehr effektiv ist auch Ganzkörperunterwäsche (Bodysuits), sowie Schichtungen
  • Nach einer Straftat rufen Sie immer sofort die Polizei, sollten Sie eine Straftat beobachten, rufen Sie ebenfalls umgehend die Polizei. Merken Sie sich markante Kleidungsstücke, Narben, sowie andere Merkmale. Geben Sie diese noch am Telefon durch. Sollte die Polizei sie abwimmeln, schreiben Sie der Presse und auch uns bei Rapefugees.net. Wir berichten darüber.
  • Besuchen Sie Selbstverteidigungskurse
  • Wählen Sie die demokratische Partei, die sich glaubwürdig gegen Zuwanderung ausspricht, wählen sie nicht mehr die Parteien, die für Ihre Sorgen verantwortlich sind
  • Vergessen Sie trotzdem nicht, eine schöne Zeit zu verbringen, lassen sie Asyltouristen nicht noch ihre Freizeit verderben!

 

Quelle: Truth24.net

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Jul 17

Fällt morgen der Rundfunkbeitrag? Bundesverfassungsgericht will Urteil verkünden

Gegenwärtig wird der Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der unabhängigen Expertenkommission KEF ermittelt und den Länderchefs vorgeschlagen.

Der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro pro Wohnung ist der Grundpfeiler bei der Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks – doch damit könnte es ab morgen vorbei sein. Das Bundesverfassungsgericht will morgen (18. Juli) sein Urteil zu dem heftig diskutierten Finanzierungsmodell verkünden.

Worüber verhandelte das Bundesverfassungsgericht?

Vor das höchste deutsche Gericht zogen drei Privatleute und der Autovermieter Sixt, die das derzeitige System für verfassungswidrig halten. Im Kern geht es vor allem um die Frage, ob der allgemeine Gleichheitssatz durch den Rundfunkbeitrag verletzt wird. Die Kläger argumentieren unter anderem, dass Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt würden.

Nach Ansicht der Kläger handelt es sich beim Rundfunkbeitrag zudem um eine Steuer, die die Bundesländer gar nicht erheben dürften. Es handle sich um eine „verkappte Demokratie-Steuer“, die von jedermann zu zahlen sei, fasste Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof den Vorwurf in der mündlichen Verhandlung Mitte Mai zusammen.

Diskutiert wurde auch die Frage, wie mit Zweitwohnungen umzugehen ist. Die Kläger kritisieren, dass in diesem Fall doppelt bezahlt werden muss, obwohl der Inhaber nur in einer Wohnung fernsehen oder Radio hören kann. Der Autovermieter Sixt greift die Regelung an, dass pro Wagen Beiträge anfallen. Viele andere Firmenwagen und alle Privatautos würden dagegen nicht erfasst, dies sei ungerecht.

Wie argumentieren die öffentlich-rechtlichen Sender?

Die Intendanten der Sender verteidigten das Modell vor Gericht vehement und verwiesen auf die Bedeutung ihres Angebots gerade in Zeiten von Fake News. Der Rundfunkbeitrag ermögliche dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seines Auftrags, zeigte sich etwa ZDF-Intendant Thomas Bellut überzeugt. Die Bundesländer hätten durch die Umstellung ein „verfassungsgemäßes und praktikables Modell“ beschlossen.

Welche Folgen könnte das Karlsruher Urteil haben?

Das Gericht hat in den vergangenen Jahrzehnten in etlichen Urteilen die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsbildung in der Gesellschaft und die Notwendigkeit seiner Finanzierung durch Abgaben betont. Dass Karlsruhe das bestehende Finanzierungsmodell gänzlich kippt, ist daher kaum vorstellbar.

Doch die Tücken stecken in diesem Verfahren im Detail. Durchaus kritisch hinterfragten die Verfassungsrichter die einzelnen Regelungen des derzeitigen Modells. Korrekturen sind also nicht ausgeschlossen.

Was genau ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag fließt an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zu dem die ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gehören. Der Beitrag wird seit 2013 pauschal pro Wohnung erhoben. Die vorher erhobene Rundfunkgebühr war noch an ein Empfangsgerät gebunden, also etwa einen Fernseher.

Die Reform vor fünf Jahren sollte das Schwarzsehen und -hören verhindern – schließlich kann sich jetzt niemand mehr mit dem Argument entziehen, er habe gar keinen Fernseher. In einigen Großstädten zahlten zuvor nur noch drei Viertel der Haushalte Gebühren. Entscheidend für die Umstellung war auch, dass heute jeder an Computer, Tablet oder Smartphone die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio sehen oder hören kann.

Wie viel Geld bringt der Rundfunkbeitrag ein?

Die Einnahmen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 7,97 Milliarden Euro. Sie blieben damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. An ARD, ZDF und Deutschlandradio flossen 7,82 Milliarden Euro, an die Landesmedienanstalten 151 Millionen Euro.

Rund 90 Prozent des Geldes stammten von den Bürgern. Ende 2017 waren gut 39 Millionen Wohnungen beim zuständigen Beitragsservice gemeldet. Aus sozialen Gründen waren rund 2,76 Millionen Menschen vom Beitrag befreit, 460.000 Bürger zahlten einen ermäßigten Beitrag. Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen steuerten einen Anteil von zehn Prozent zu den Einnahmen bei.

Quelle: Focus

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