Jul 14

SPD in Rheinland-Pfalz besorgt, weil AfD sich sozialen Themen zuwendet

MAINZ – In der Großen Koalition punkten. Themen finden, die nicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) besetzt werden: Im Mai ist das Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) gelungen. In einem Gesetzesentwurf setzte sie durch, dass auch Gefährder ihre Familien nach Deutschland holen dürfen.

Ob dieser Verhandlungserfolg auf Gegenliebe bei den Mitgliedern gestoßen ist, lässt sich nicht sagen. Eine entsprechende Umfrage fehlt. Belegen lässt sich, dass die eigene Flüchtlingspolitik an der Basis nicht nur auf Zustimmung trifft. So ermittelte das Institut Civey im Mai etwa, dass 62 Prozent der SPD-Wähler entgegen der Parteilinie dafür seien, ankommende Asylbewerber in „Ankerzentren“ unterzubringen. Mit 20,5 Prozent holte die SPD im vergangenen Jahr im Bund ihr schlechtestes Ergebnis der Geschichte. In den Umfragen schneidet sie seitdem sogar noch schlechter ab. Interne Unstimmigkeiten über die Flüchtlingspolitik sind eine Ursache. Aber auch in ihrem ureigensten Feld ist sich die SPD nicht einig: in der Sozialpolitik.

„Soziale Gerechtigkeit“ war das Thema, das Martin Schulz in den Mittelpunkt seines Bundestagswahlkampfes stellte. Das hat nur mäßig geklappt. Die Frage aber ist, ob das an der fehlenden Zugkraft des Themas lag? Oder ob die SPD in diesem Bereich nicht glaubwürdig war?

Versuche, sich von der Agenda 2010 zu lösen

Zwar gibt es in der SPD immer wieder Versuche, sich von der Politik der Agenda 2010 zu lösen: also von Lockerung des Kündigungsschutzes, vom Abbau der Grenzen in der Leiharbeit oder vom Druck, der auf Arbeitslose ausgeübt wird, die keinen Job annehmen können oder wollen. Ihre Rolle als Mehrheitsbeschaffer für die Große Koalition mache die SPD dabei aber unglaubwürdig, heißt es in einer Wahlanalyse der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Umso mehr verunsichert es sozialdemokratische Strategen, dass sich jetzt die AfD dem Sozialen zuwendet. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag hat die Alternative für Deutschland dieses Thema besprochen, eine Richtungsentscheidung aber aufs nächste Jahr vertagt.

Denn die AfD ist sich in der Frage selbst uneins. Unter ihrem Gründer, dem Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke, entwickelte sie ein neoliberales Profil: niedrigere Steuern, weniger Sozialleistungen und Rechte für Arbeitnehmer. Seine Nachfolgerin Frauke Petry wollte eine Kurskorrektur einleiten. Sie erkannte, dass dem durchschnittlichen AfD-Wähler eine neoliberale Politik eher schaden würde.

Das Thema spielte bisher allerdings für die Außenwirkung der AfD kaum eine Rolle: Zuerst der Kampf gegen die Euro-Rettung, dann der gegen die Flüchtlingspolitik waren ihre Gewinnerthemen – und übertünchten alles. Als Vertreter einer Extremposition profitierte die AfD von der Polarisierung der Gesellschaft.

Nun erkennen einige Vordenker der Partei, dass sie auch in der Mitte der Gesellschaft punkten können. In Rheinland-Pfalz zählt der stellvertretende Parteivorsitzende Joachim Paul dazu. Die Strömung sucht nach Themen, die in einer Zielgruppe von Menschen gut ankommen, die mitten im Berufsleben stehen und Kinder zu versorgen haben. Ein Beispiel dafür ist eine bundesweit laufende Kampagne gegen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.

In der rheinland-pfälzischen SPD nehmen die Verantwortlichen solche Versuche der AfD ernst. Sie wissen um die Bedeutung von Themen für die Mitte der Gesellschaft – auch wenn diese auf den ersten Blick nicht sexy wirken: Gesundheitsversorgung auf dem Land, Breitbandausbau oder Fachkräftemangel waren auf dem Themenplateau, mit dem die SPD 2016 die Landtagswahl gewann.

Zwar ist die SPD im Land laut einer Infratest-Umfrage auf 29 Prozent abgesackt – liegt damit aber immer noch gut zehn Prozentpunkte vor den Werten, die sie in bundesweiten Umfragen erzielt. Ein wichtiger Grund dafür ist die Bodenständigkeit der Landespartei.

Sie muss aber mit Entwicklungen leben, die es im Bund gibt. Denn nur ein Teil der Partei will auf soziale Themen setzen. Ein anderer setzt auf gesellschaftspolitische Themen. Das führt mitunter zu seltsamen Blüten: So hat der SPD-Landesverband Berlin jüngst beschlossen, dass feminine Pornos staatlich finanziert werden sollen. Nicht gerade ein Gewinnerthema. Genau so wenig wie der Familiennachzug für Gefährder. Der wurde letztlich verhindert: von der Bundestagsfraktion der SPD.

Quelle: Allgemeine Zeitung

Jul 14

Bin-Laden-Leibwächter soll zurück nach Deutschland– jetzt stellt sich Tunesien quer

Al-Kaida-Gründer Osama bin Laden wurde bei einer nächtlichen Geheimoperation der US-Armee in seinem Haus in Abbottabad getötet

Sami A., Ex-Leibgardist Osama bin Ladens, ist nach Tunesien abgeschoben worden. Das hatte ein Gericht verboten. Jetzt fordern die Richter: Die Ausländerbehörde soll den Tunesier zurückholen. Ob und wie das funktionieren soll, ist noch nicht klar.

Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit. Deshalb sei Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Rückkehr von Sami A. könnte an Tunesien scheitern

Offen ist, ob Tunesien seinen Staatsbürger überhaupt nach Deutschland zurückschicken würde. Aus tunesischen Regierungskreisen heißt es laut „Bild“, dass Tunesien selbst wegen der Terror-Vorwürfe gegen Sami A. ermittle und dass es daher unrealistisch sei, dass Sami A. so einfach nach Deutschland zurück könne.

Die Rechtsanwältinnen von Sami A. begrüßten die deutlichen Worte des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in seiner Entscheidung zur Rückholung des Tunesiers. „Wenn Behörden sich über gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzen, ist die Rechtssicherheit gefährdet“, sagte eine der Juristinnen, Seda Basay-Yildiz.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet.

Bamf antwortete nicht auf Fragen des Gerichts

Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die „Bild“ berichtete indes, dass die Gerichtsentscheidung am Donnerstag so spät gefallen war, sei, dass das Schreibbüro nicht mehr besetzt gewesen sei. Dadurch habe die Entscheidung nicht kommuniziert werden können.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte in Berlin gesagt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „nach Beendigung der Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“ informiert worden. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW.

Unterschiedliche Auslegung eines Beschlusses

Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. „Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung „lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung“.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.

Der Vorsitzende des Amri-Untersuchungsausschusses des Bundestags, Armin Schuster (CDU), plädierte dafür, Sami A. vorerst nicht nach Deutschland zurückzuholen. Zunächst sollte die nächste Instanz entscheiden, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“. „Da habe ich keine schlaflosen Nächte. Immerhin handelt es sich um einen ausreisepflichtigen Gefährder mit Al-Kaida-Ausbildung.“

Sami A. steht in Tunesien unter Arrest

Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums der dpa.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet.

Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

Quelle: Focus

Jul 14

Araber (40) mit Vollbart versucht Mädchen (12) auf Schulweg zum Sex zu überreden

Symbolbild. Credits: youtube

Schon wieder versuchte ein mutmaßlicher Armutsaraber (40) ein kleines Kind an der Bushaltestelle zum Sex zu überreden und sie zu daten. Im Heimatland wird bereits mit 6 Jahren geheiratet, in Deutschland scheinbar auch kein Problem für die Migranten

Schon wieder versuchte ein Armutsflüchtlung sich an ein Kind heranzumachen. Erst kürzlich versuchte ein Arabermob eine 12 Jährige IM KLOSTER zum Gruppensex zu überreden, jetzt schon wieder solch eine Flegelattacke. Eine 12-Jährige ist am Mittwoch gegen 08.00 Uhr von dem Armutsmigranten sexuell belästigt worden.

Das Mädchen stand an der Bushaltestelle an dem Platz Großer Markt und wartete auf einen Bus. Dort sprach sie ein unbekannter Mann an, fragte nach ihrer Handynummer und berührte sie anschließend im Gesicht, an der Schulter und am Oberarm.

Araber bevorzungen oft kleine Mädchen und Jungen ab 6 Jahren, sie finden sie „sexuell rein“ und meist haben die Perversen selbst einen Entwicklungsstand eines Vorschulkindes, Sex und Heirat mit Kindern ist für sie völlig normal und erstrebenswert

Muslimische Armutsmigranten nehmen sich oft einfach was sie meinen zu brauchen, kaltblütig, rücksichtslos und mit aller Härte. Eine Vergewaltigungswelle hat das Land und ganz Europa erreicht, die Politik vertuscht wo sie nur kann. Kinder als Opfer sind nicht etwa eine Randerscheinung, sie sind gnadenloses Ziel der brutalen Vergewaltiger, werden regelrecht gejagt, fast wie eine Beute.

Kinder gelten im Islam als „besonders rein“, im Gegensatz zu geschlechtsreifen Frauen, die in Deutschland schon sexuelle Erfahrungen gesammelt haben, sie wiederum gelten meist als „verbrauchte Huren“. Versklavungen und Prostitution von ungläubigen Christen ist laut Auslegung des Koran ausdrücklich gestattet.

In den Herkunftsländern dürfen diese Armutsafrikaner nicht einmal zusammen am Tisch mit Frauen speisen, in Deutschland, so wurde ihnen versprochen, haben alle Frauen mit Afrikanern sofort Sex, weil sie sexgeil sind und mit allen Männern schlafen. Man braucht nur zu fragen. Das führt dann zu solchen Vorfällen, es gab sogar schon zahlreiche Araber, die an der Haustüre von Deutschen geklingelt haben und nach Sex gefragt haben. Dieses Weltbild ist nicht nur nicht integrierbar, es ist pervertiert.

Triebstrau, Frustration und absolute Notgeilheit

Während in den westlich- christlichen Ländern Zärtlichkeit und erste sexuelle Erfahrungen bereits im Kindes und Jugendalter geübt und erlernt werden, etwa in Form von Küssen auf dem Schulhof, dem Austausch von Zärtlichkeiten, Doktorspielchen und ersten Beziehungen zwischen Kindern, ist das in muslimischen Ländern mit dem Tode bestraft. Allein wer nur den Koran kritisiert wird nicht selten einfach vom Arabermob öffentlich und grausam ermordet. Hier herrscht selbst beim Essen Geschlechtertrennung. Die meisten unverheirateten Wirtschaftsflüchtlinge haben es einfach nicht gelernt, zärtlich zu sein, Sex kennen sie allenfalls aus Pornofilmen, oder aber durch Vergewaltigungen. Dies alles ist eine höchst explosive Mischung.  Zudem befinden sich unter den Wirtschaftsflüchtlingen viele Bürgerkriegskämpfer, die für oder gegen den Islamischen Staat gekämpft haben. Teil der Ideologie ist es, Menschenhandel zu betreiben und Kriegsverbrechen als Kriegsführung einzusetzen. Diese Art von Männern und nicht selten auch Frauen haben die geringsten Hemmungen sich an Schwächeren zu vergreifen.

Erschwerend ist, dass diese Islamisten zur sexuellen Erfahrung nach Deutschland kommen, sie haben meist in den Herkunftsländern gehört, dass Deutsche mit allem und jedem Sex haben, man braucht nur danach zu fragen oder einfach loszulegen, etwa wie Eis essen oder Kino schauen. Diese Männer sind sexuell völlig gehemmt und frustriert, gepaart mit Triebstau sind die exhibistische Onanie und Vergewaltigung fast schon zwingende Konsequenz.

Als besonders „rein“ gelten Jungfrauen, auch sie werden brutal vergewaltigt, oft auch in Gruppen. In Deutschland gelten sie als die „letzten noch reinen Frauen“ – der Rest wird oft als dreckig und als prostituiert angesehen

Als die letzten reinen deutschen Frauen gelten zudem Jungfrauen, sie sind in Augen vieler Muslime noch unverbraucht und würden sich für den Sexualakt, oder auch mehr noch eignen. Letztes Jahr hatte ein Bericht bei dem Portal Rapefugees für Aufsehen gesorgt, dort hatte man über einen Fall berichtet, bei dem ein noch jungfräuliches Mädchen durch drei Muslime in Bayern brutal vergewaltigt wurde, während des Prozesses hatten die Angeklagten das Opfer noch verhöhnt

Gruppenvergewaltigungen, Mord, Überfallsvergewaltigungen, Totschlag, Messermorde laut Kriminalstatistik vor allem durch Afrikaner und Muslime begangen – sie sind ein vielfaches krimineller als Deutsche

Täterbeschreibung:

Der Mann ist etwa 40 Jahre alt, 170 bis 180 cm groß, er hatte schwarze Haare, einen schwarzen Vollbart und ein südländisches Erscheinungsbild. Er war insgesamt dunkel/schwarz gekleidet und sah gepflegt aus.

Quelle: Truth24.net

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Afrikanischer Mob bietet Mädchen (12) im Kloster Lehnin Geld für Gruppensex

Jul 14

Deutsch- Afghane erschießt Mann auf Parkplatz eines Hamburger Fitnessstudios

Ein Mordopfer am Boden. Credits: twitter

Tödliche Schießerei in Hamburg-Steilshoop, der Araber erschoss einen Mann mitten auf dem Parkplatz

Polizeibeamte haben am gestrigen späten Nachmittag einen 23-jährigen Deutsch-Afghanen auf dem Jahnring in Hamburg-Winterhude vorläufig festgenommen. Der Mann steht im Verdacht, kurz zuvor in Hamburg-Steilshoop einen 26-jährigen, aus Afghanistan stammenden Mann erschossen zu haben. Das Landeskriminalamt 63 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Der 26-jährige Muslim befand sich zur Tatzeit an seinem Pkw, welcher auf einem Parkplatz hinter einem Fitnessstudio stand. Nach derzeitigem Sachstand feuerte der Tatverdächtige, der sich ebenfalls auf dem Parkplatz befand, aus einer Schusswaffe mehrere Schüsse auf den Mann ab und flüchtete mit einem Pkw vom Tatort. Das Opfer erlag wenig später trotz notärztlicher Versorgung noch am Tatort seinen Verletzungen.

Im Rahmen der eingeleiteten Sofortfahndung mit zahlreichen Funkstreifenwagen und dem Polizeihubschrauber Libelle 1 konnte das Fahrzeug auf dem Jahnring aufgenommen, durch Polizeibeamte aufgestoppt und der Tatverdächtige vorläufig festgenommen werden.

Das Fluchtfahrzeug des Tatverdächtigen wurde sichergestellt.

Aktuell erfolgt am Tatort noch umfangreiche Tatortarbeit durch Beamte der Mordkommission sowie Spurensicherungsmaßnahmen auch unter Einsatz eines 3D-Laserscanners durch das LKA 3 (KTU).

Die Hintergründe der Tat sind noch unklar und Gegenstand weiterer Ermittlungen. Der Tatverdächtige wird einem Haftrichter zugeführt.

Quelle: Truth24.net

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Jul 14

Ex-Leibwächter von Bin Laden soll zurück nach Deutschland

Sami A., Ex-Leibgardist Osama bin Ladens, ist nach Tunesien abgeschoben worden. Obwohl ein Gericht das vorher verboten hatte. Jetzt fordern die Richter: Die Ausländerbehörde soll den Tunesier zurückholen.

Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden.

Sie stelle sich als „grob rechtswidrig“ dar und „verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag. Deshalb sei Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens kündigte daraufhin an, dass es zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum Beschwerde gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss einlegen werde.

Zuständig für diese Beschwerde ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen. Schon vor der Ankündigung des Flüchtlingsministeriums hatte eine Sprecherin des OVG in Münster erklärt, dass die Ausländerbehörde eine mögliche Beschwerde nicht mehr an diesem Wochenende einreichen werde. Das habe ein Vertreter der Behörde gegenüber dem zuständigen Senat erklärt.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Dies hatte das Gericht damit begründet, dass es keine Sicherheit gebe, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert werde.

Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin sagte, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „nach Beendigung der Rückführung, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“ informiert worden. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW.

Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich bereits im Tagesverlauf auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. „Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden“, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums am Nachmittag. Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung „lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung“.

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.

Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums der dpa.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet.

Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

Quelle: Focus

Jul 13

Schwarzafrikaner versteht „Freudenstadt“ völlig falsch – jetzt sucht ihn die Polizei!

Afrikaner attackiert eine Frau

Freudenstadt. Den Ortsnamen muss der junge Afrikaner offenbar völlig falsch verstanden haben, dass musste nun eine Junge Frau (20) erleben

Ein junger, dunkelhäutiger Mann hat am Donnerstagmorgen, gegen 8 Uhr, in der Karl-von-Hahn-Straße unerlaubt eine 20-jährige Frau umarmt und versucht, sie zu küssen. Erst als die Frau auf dem Gehweg vor einer Bäckereifliliale laut um Hilfe schrie ließ der Mann von ihr ab. Er kam zuvor aus Richtung Stadtbahnhof und ging nach der Aktion in Richtung AOK davon. Der Täter wird wie folgt beschrieben: „schokobraune“ Haut, 16-20 Jahre alt, zirka 185 cm groß, hager, wuschelige dunkle Haare, kurz geschnitten, trug einen grauen Kapuzenpulli und eine schwarze Jeanshose.

Die Polizei ermittelt in der Sache und sucht Zeugen. Wer den Vorfall mitbekommen oder den jungen Mann im Tatortbereich gesehen hat wird gebeten, sich bei der Polizei Freudenstadt, Telefon 07441 536 0, zu melden.

Quelle: Truth24.net

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Jul 13

Sami A.- Bin Ladens Leibwächter abgeschoben – muss er zurückgeholt werden?

Der Bochumer war nicht nur Leibwächter von Osama Bin Laden, sondern kennt auch andere hochrangige El-Kaida-Mitglieder

Ein Gericht untersagte, dass der als „Bin-Laden-Leibwächter“ bekannte islamistische Gefährder Sami A. abgeschoben wird. Das Bamf tat es trotzdem. Möglicherweise muss Sami A. deshalb aus Tunesien zurückgeholt worden.

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigte am Freitagnachmittag gegenüber FOCUS Online, dass ein Eilantrag auf Rückführung beim Verwaltungsgericht eingegangen ist. Die Anwältin von Sami A. habe einen entsprechenden Antrag gestellt. Eine Entscheidung könnte noch am Freitag fallen, erklärte der Sprecher. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

A. wurde nach seiner Ankunft in Tunesien am Freitagmorgen umgehend in Gewahrsam genommen, wie der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, der Nachrichtenagentur AFP sagte. Sliti bestätigte, dass der Ausgelieferte der frühere Leibwächter bin Ladens sei und ein Training in Afghanistan durchlaufen habe.

Eilantrag läuft bereits

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte zuvor in Berlin auf die Frage, ob der Gefährder womöglich nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, gesagt: „Das ist tatsächlich Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts.“ Die Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen erklärte in einer Pressemitteilung, durch einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch sei Sami A. ausreisepflichtig gewesen. „Ein anderslautender Beschluss lag dem Ministerium zu diesem Zeitpunkt nicht vor.“

Ihm droht in Tunesien Folter

Über eine Abschiebung des zuletzt in Bochum wohnenden Tunesiers A. war bereits seit vier Jahren gestritten worden. Zuletzt widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bereits zum zweiten Mal ein bislang bestehendes Abschiebehindernis. Nach dem entsprechenden Bescheid des Bamf wurde A. im Juni umgehend festgenommen, seine Abschiebung wurde vorbereitet.

Dagegen wehrte sich der mutmaßliche Islamist vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter in der Ruhrgebietsstadt entschieden am Donnerstag, dass eine Abschiebung von A. nach Tunesien „weiterhin nicht möglich“ sei. Es liege keine „diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung“ vor, dass A. in dem nordafrikanischen Land keine Folter drohe.

Gerichtssprecher kritisiert das Bamf

Allerdings: Das Verwaltungsgericht hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst am Freitagmorgen über die Entscheidung informiert. Da saß Sami A. allerdings schon im Flieger. Er war zuvor am Freitagmorgen gegen 7.00 Uhr mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien geflogen worden.

Der Gerichtssprecher kritisierte das Bamf. „Es ist vom Bamf der Eindruck erweckt worden, als warte man ab, bis wir entschieden haben.“ Das Vorgehen der Behörde sei „wider alle Gepflogenheiten und informellen Absprachen“. Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium.

Quelle: Focus

Jul 13

Demo für Mesut Özil in Frankfurt

Das „Junge Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit“ demonstriert heute in Frankfurt für den in die Kritik geratenen deutschen Nationalspieler Mesut Özil

Heute wird in Frankfurt demonstriert – für Mesut Özil. Seit seinem Treffen mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan steht  der deutsche Nationalspieler in der Kritik. Viele seiner Fans meinen, er müsse nach dem peinlichen Aus für die Nationalmannschaft  bei der Fußballweltmeisterschaft als Sündenbock herhalten. Aus diesem Grund will das „Junge Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit“ um 18 Uhr in der Otto-Fleck-Schneise für Özil demonstrieren. Der Nationalspieler sei einer „medialen Lynchkampagne“ ausgesetzt, so die Organisatoren des Protestes. Die DFB-Spitze habe den Rassismus gegen den türkischstämmigen Fußballer mit prekären Aussagen noch verschärft. Mit der Demo wollen die Aktivisten den DFB wieder an seine Grundwerte erinnert werden.

Quelle: fr

 

Jul 13

Essen: Gruppenvergewaltiger endlich vor Gericht – mindestens 7 Mädchen missbraucht?

Dean Martin L. soll die Mädchen in die Falle gelockt habenFoto: Tim Foltin

Essen – Es ist eine bislang einmalige Serie brutaler Gruppenvergewaltigungen. Von „besonders abscheulichen Straftaten“ spricht die Polizei.

Am Freitag begann am Landgericht Essen der Prozess gegen fünf junge Männer, die mindestens sieben Schülerinnen (alle 16 Jahre) zum Sex gezwungen haben sollen!

Der erste Angeklagte legte ein Geständnis ab: „Ich stehe zu meinen Taten und möchte mich in aller Form entschuldigen“, ließ der Gelsenkirchener (20) über seinen Verteidiger erklären. „Ich schäme mich.“ Darüber hinaus bot er allen betroffenen Schülerinnen ein angemessenes Schmerzensgeld an.

Dieser Angeklagte versteckt sich vor den Fotografen

Dieser Angeklagte versteckt sich vor den FotografenFoto: Tim Foltin

Die Angeklagten hatten eine gemeinsame Chat-Gruppe

Die Angeklagten hatten eine gemeinsame Chat-GruppeFoto: Tim Foltin

In der 25 Seiten umfassenden Anklage spricht die Staatsanwaltschaft von sieben erzwungenen Taten zwischen August 2016 und Januar 2018.

Dazu hätten Joshua E. (20) aus Wuppertal, Gianni H. (19) aus Essen sowie die Gelsenkirchener Dean Martin L. (18), Enrico F. (24) und ein 17-Jähriger die von ihnen eingerichteten WhatsApp-Gruppen „Spinnen GE“ und „Scorpions MC 1%“ genutzt, um sich über Mädchen auszutauschen und Treffen zu planen.

Nach den Taten verhöhnten sie dort auch ihre Opfer auf ganz widerliche Art.

Der gut aussehende Dean Martin L. soll der Lockvogel der Gruppenvergewaltiger gewesen sein. Die Mädchen dachten an ein Date mit dem jungen Fußballer, plötzlich stiegen viele andere Männer ins Auto, dann ging es auf ein einsames Feld oder in ein Waldstück.

Dean Martin L. (18) betritt am Donnerstagabend in Begleitung seines Anwalts eine Polizeiwache in Gelsenkirchen, nachdem die Polizei tagelang öffentlich gefahndet hatte

Dean Martin L. (18) betrat in Begleitung seines Anwalts eine Polizeiwache in Gelsenkirchen, nachdem die Polizei tagelang öffentlich nach ihm gefahndet hatte Foto: marc vollmannshauser, Polizei

Den 16-Jährigen wurde erst das Handy weggenommen, eingekeilt zwischen den Tätern auf der Rückbank im Auto wurden sie dann zum Sex gezwungen. Man drohte ihnen, man würde sie im Wald zurückzulassen und kaputtschlagen.

„Meine Mandantin hat Schreckliches durchlebt, es geht ihr bis heute überhaupt nicht gut“, sagte ein Nebenklägervertreter am Rande des Prozessauftaktes. 

Gegen sie läuft aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Vergewaltigung.

Die Polizei geht davon aus, dass es noch weitere Übergriffe auf bislang nicht ermittelte Mädchen gegeben hat. Die beschuldigten Deutschen stammen aus Gelsenkirchen, Essen und Wuppertal.

Dean Martin L. auf der Polizeiwache in Gelsenkirchen, als er sich gestellt hat

Dean Martin L. auf der Polizeiwache in Gelsenkirchen, nachdem er sich gestellt hatteFoto: marc vollmannshauser

Das Landgericht hat vorerst 21 Verhandlungstage angesetzt.

Quelle: BILD

Gruppenvergewaltigung Essen | Vertuscht: Lauenburger Gang ist ein großer Muslimclan

Jul 13

Iran: Mann erhält 80 Peitschenhiebe, weil er vor zehn Jahren Alkohol getrunken hat

Iran: Mann erhält 80 Peitschenhiebe, weil er vor zehn Jahren Alkohol getrunken hat

Ein Mann im Iran ist ausgepeitscht worden, nachdem er wegen Alkoholkonsums verurteilt worden war. Körperstrafen stellen in der Islamischen Republik nichts Ungewöhnliches dar. Dieser Fall fällt aber aus der Reihe, weil der Verurteilte vor etwa einem Jahrzehnt Alkohol konsumiert hat, als er 14 oder 15 Jahre alt war.

Der junge Mann wurde 80-mal öffentlich ausgepeitscht, während er in der Stadt Kaschmar im Nordosten des Iran an einen Baum gefesselt war, berichtete die Zeitung Independent mit Verweis auf die Menschenrechtsgruppe Amnesty International. Ihm wurde vorgeworfen, vor mehr als zehn Jahren bei einer Hochzeit Alkohol getrunken zu haben. Es bleibt aber unklar, warum die Strafe so lange nach dem angeblichen Verbrechen vollstreckt wurde. Bei der gleichen Hochzeit fand ein Handgemenge statt, bei dem ein 17-jähriger Junge getötet wurde. Der verurteilte Mann wurde aber der Beteiligung an diesem Vorfall nicht verdächtigt.

„Die Umstände in diesem Fall sind absolut schockierend und stellen ein weiteres schreckliches Beispiel für die verdrehten Prioritäten der iranischen Behörden dar“, sagte der Leiter der Nahost-Abteilung von Amnesty, Philip Luther. „Es ist einfach inakzeptabel, dass die iranischen Behörden weiterhin solche Strafen zulassen und sie im Namen des Schutzes der religiösen Moral rechtfertigen.“

Quelle: RT

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