Es erscheint bizarr, ist aber trotzdem Realität: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten nicht für Asylbewerber. Das erfuhr die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundesinnenministerium. Seit Anfang der Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr …
In Deutschland fehlen Millionen Schutz-Masken, Ärzte behandeln Corona- Patienten gänzlich ohne Mundschutz. Der Gesundheitsminister verschenkt die fehlenden Masken aber an Italien. Auffällig: Ganz normale italienische Bürger verfügen über solche Masken. Keine Frage, die Seuche grassiert in Italien am stärksten, Hilfe ist angesagt und angebracht. Die Frage ist nur, wer die Hilfe leisten kann und woher …
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schlägt den Einsatz von Asylbewerbern auf deutschen Feldern vor. Sie sollen den Wegfall von Saisonarbeitskräften abfedern. Sie fordert, ihnen die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Um den akuten Mangel an osteuropäischen Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft abzumildern, schlägt Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) den Einsatz von Asylbewerbern vor. „Eine weitere Option zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe könnte […]
Lebenslange Haft: Ali K. (44) ist der Mörder von Georgine Krüger (14). Die Schülerin verschwand 2006 spurlos. Jetzt verurteilte das Landgericht nach 46 Prozesstagen ihren Nachbarn aus der Stendaler Straße in Moabit. Richter Michael Mattern: „Er hat Georgine vergewaltigt und sie erwürgt, um das zu verdecken.“ Ali K. zeigte keine Regung, kein Gefühl. Er schwieg in …
Der Tatort der blutigen Axtattacke in Schwabing: Die Kreuzung der Gernotstraße an der Ecke Burgunderstraße. Foto: Daniel von Loeper Am Sonntag hat ein Fußgänger einen Autofahrer mit einem Beil schwer verletzt. Zwei Tage später konnte die Polizei den Verdächtigen finden und festnehmen. Schwabing – Was für ein Horror. Ein Fußgänger läuft einem Autofahrer an einer Kreuzung …
Die drei Armutsflüchtlinge treten den Mann derart brutal bis dieser regungslos am Boden liegen bleibt. Mit Bildern aus einer Überwachungskamera fahndet die Polizei nun endlich, über ein halbes Jahr vertuschte sie die Herkunft der Migranten
Nach ersten Ermittlungen und Angaben von zwei Geschädigten war es bereits am 30. September 2017 gegen 2.20 Uhr auf dem U-Bahnhof Hermannplatz in Neukölln zu einer Auseinandersetzung mit mehreren Männern gekommen. Demnach wurden die beiden im Alter von 21 und 46 Jahren beim Betreten der U-Bahn in Richtung Wittenau auf einen Übergriff auf einen Mann in dem Waggon aufmerksam und hätten ihm helfen wollen.
Daraufhin seien sie von den Tatverdächtigen geschlagen und getreten und mit Pfefferspray besprüht worden. Beim Eintreffen der alarmierten Polizisten waren die Täter geflüchtet und auch das ursprüngliche Opfer war verschwunden. Bei der Auswertung der Überwachungsvideos war zu erkennen, dass einer der Malträtierten über einen längeren Zeitraum regungslos am Boden liegen blieb.
Quelle: Truth24.net
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Armutsflüchtlinge in einem Schwimmbad, erstmals mit einer unverschleierten Frau
Die Schwimmsaison ist noch nicht mal eröffnet, da machen ganze Horden afrikanischer Armutsmigranten bereits das Schwimmbad für einheimische Kinder zum sexuellen Spießrutenlauf, gleich zu mehreren sexuellen Flegelattacken auf zahlreiche junge Mädchen kam es allein am Sonntagnachmittag im Pforzheimer Emma-Jaeger-Bad.
Nach den bisherigen Ermittlungen wurden zunächst gegen 14:00 Uhr zwei Mädchen im Alter von 13 und 15 Jahren von einer vierköpfigen Personengruppe, einem 16- und zwei 17-jährigen Irakern sowie einem 24-jährigen Pakistani, beobachtet. Nach Angaben der Geschädigten wurden die vier Verdächtigen im weiteren Verlauf immer aufdringlicher und es kam mehrfach zu unsittlichen Berührungen. Schließlich gelang es den Mädchen, einen Angestellten um Hilfe zu bitten, woraufhin auch die Polizei verständigt wurde. Beamte des Polizeireviers Pforzheim-Nord konnten die vier Tatverdächtigen schließlich stellen und vorläufig festnehmen. Ein 17-jähriger Hauptverdächtiger, der bislang keine Angaben zur Sache macht, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Pforzheim am Montagnachmittag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ und gegen Meldeauflagen außer Vollzug setzte. Die drei weiteren Verdächtigen kamen nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß.
Zwischen 15:30 und 16:00 Uhr kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem sich ein älterer, unbekannter Mann im Salzwasserbecken einer 15-Jährigen näherte. Als er sie passierte, soll der Mann das Mädchen provokant angesehen und ihr sodann absichtlich an das Gesäß gefasst haben. Als sie daraufhin protestierte und mit der Polizei drohte, entschuldigte sich der Unbekannte in gebrochenem Deutsch und flüchtete. Er konnte von den anschließend alarmierten Polizeibeamten nicht mehr im Schwimmbad angetroffen werden.
Bei dem Unbekannten soll es sich um einen etwa 40-50 Jahre alten und etwa 170-180 cm großen Mann mit „mittelbrauner“ Hautfarbe handeln. Er hatte eine schlanke Statur mit eingefallenen Wangen, dunkle, kurze Haare und dunkle Augen. Auffällig waren zudem sein Dreitagebart und seine dunkle Brustbehaarung.
Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst unter 0721/939-5555 in Verbindung zu setzen.
Quelle: Truth24.net
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Es ist schon wieder passiert! Afrikanische Mordkultur mitten in Hamburg. Niederträchtige Messerattacke an Wehrlosen. Ein mörderischer Armutsflüchtling aus dem Niger sticht wild auf Frau und Kind ein – die beiden sterben unmittelbar, das Kind noch am Jungfernstieg
*in einer früheren Version wurde fehlerhafterweise von „Nigerianer“ berichtet, dies wurde korrigiert, bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einern Nigrer
Heute Vormittag hat ein Mann im Bereich des U-Bahnhofs Jungfernstieg eine Frau und ein Kind mit einem Messer brutal niedergestochen und ermordet.
Nach truth24 Informationen griff der Ex-Mann die Frau und das gemeinsame Kind mit einem Messer an. Das Kind verstarb aufgrund der erlittenen Verletzungen sofort am Tatort. Die Mutter wurde schwer verletzt und verstarb kurz darauf im Anschluss ebenso. Der Schwarzafrikaner wurde festgenommen.
Der Mörder hat nach dem Gemetzel selbst den Notruf gewählt. Er wurde von den alarmierten Kräften des Polizeikommissariats 14 auf dem Jungenfernstieg vor einem Geldinstitut vorläufig festgenommen.
Immer wieder Mord und Vergewaltigungsattacken durch Afrikaner und Araber – die Statistiken belegen den schlimmen Trend für Deutschland
In Deutschland ist es seit der anhaltenden Araberflut aus Afrika und dem Nahen Osten zu einem massiven Anstieg von Überfallsvergewaltigungen und Tötungs sowie Morddelikten gekommen. Wie die Statistiken belegen, sind es vor allem diese Bevölkerungsgruppen die solche Taten vermehrt begehen und einen Großteil der Tätergruppe darstellen, obglich sie nur einen kleineren Teil der Bevölkerung ausmachen. Die Afrikanische Mord und Vergewaltigungskultur ist nun vollends in Deutschland und Österreich angekommen, aber auch Schweden leidet unter der Armutsmigration aus Afrika durch offene Grenzen.
Quelle: Truth24.net
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Nordrhein-Westfalen will ein Kopftuchverbot für junge Muslima in Schulen einführen. Viele sehen darin jedoch einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit.
Theologe Bülent Ucar stellt klar: Es sei Konsens in allen muslimischen Denkschulen, dass Mädchen vor der Pubertät kein Kopftuch tragen müssen. Er attestiert eine „krankhafte Fixierung“ aller Seiten auf das Thema.
Bülent Ucar ist Direktor des größten islamtheologischen Instituts in Deutschland. An der Universität Osnabrück erforscht er die Glaubensgrundlagen und bildet Religionslehrer aus. Im WELT-Interview erklärt er, was er von den Überlegungen der nordrhein-westfälischen Regierung hält, ein staatliches Kopftuchverbot für Mädchen einzuführen.
WELT: Herr Ucar, Mohammed hatte selbst Töchter und Enkeltöchter. Wurden sie als Kinder verschleiert?
Bülent Ucar: Dazu ist nichts überliefert. Tatsächlich ist uns keine religiöse Quelle bekannt, aus der hervorginge, dass Kinder vor der Pubertät ein Kopftuch tragen müssten. Das ist Konsens in allen islamischen Denkschulen.
WELT: Dennoch gibt es immer wieder Eltern, die sich auf den Koran beziehen, wenn sie die Verschleierung ihrer Kinder begründen wollen. Haben diese Eltern etwas falsch verstanden?
Bülent Ucar leitet das Zentrum für interkulturelle Islamstudien in Osnabrück
Quelle: pa/dpa/Rolf Vennenbernd/Rolf Vennenbernd
Ucar: Wir haben insgesamt eine aufgeheizte Grundstimmung in unserer Gesellschaft, die bar jeder differenzierten Sachlogik ist. Folglich haben wir auch eine krankhafte Fixierung auf das Kopftuch von allen Seiten – auch von Teilen der Elternschaft.
WELT: Was wollen diese Eltern erreichen?
Ucar: Eltern, die auf einer Verschleierung beharren, wollen ihre Kindern möglichst früh an das Kopftuch gewöhnen, um zu verhindern, dass sie sich nach der Pubertät dagegen entscheiden. Das halte ich nicht nur theologisch für fragwürdig – sondern auch aus pädagogischer Sicht für problematisch.
WELT: Warum?
Ucar: Weil das die Kinder überfordert. Wenn ein kleines Mädchen mit Kopftuch in der Schule auftaucht, kann das zu Nachfragen der Lehrer führen und zu Ausgrenzungserfahrungen. Teilweise werden die Mädchen auch zu Islamexperten hochstilisiert und müssen sich rechtfertigen, obwohl sie gar keine Eignung haben.
WELT: Wie hoch schätzen Sie den Anteil der Muslime ein, die ihre Töchter mit Kopftüchern ausstatten?
Ucar: Jedenfalls als nicht so hoch, wie es derzeit dargestellt wird. Ich habe lange als Lehrer an Grundschulen in Bonn und Duisburg unterrichtet – da betrug der Migrantenanteil 70 Prozent oder mehr. Selbst dort gab es nur einen ganz kleinen Anteil von Grundschülerinnen mit Kopftuch. Die aktuelle Debatte scheint mir eher eine Scheindebatte zu sein, die kulturkämpferisch aufgeladen ist, weil es die Menschen bewegt.
WELT: Die nordrhein-westfälische Staatssekretärin Serap Güler sagt aber, das Phänomen der kopftuchtragenden Mädchen werde „immer sichtbarer“ – auch in Kitas.
Ucar: Solche Äußerungen sind mit Vorsicht zu genießen. Es kann sein, dass es durch den Flüchtlingszustrom eine Zunahme gibt, aber das müsste erst nachgewiesen werden. Bislang kenne ich keine wissenschaftliche Studie, die sich mit der Entwicklung der Zahlen im Kita- und Grundschulbereich befasst hätte. Was wir wissen, ist, dass der Anteil der kopftuchtragenden Musliminnen in Deutschland insgesamt geringer geworden ist. Er hat sich in den letzten Jahrzehnten von rund 40 auf 20 Prozent heruntergeschraubt.
WELT: Allerdings gibt es Entwicklungen, die in eine andere Richtung weisen. In der Türkei war das Kopftuch an Schulen lange verboten, nun ist es zumindest ab der fünften Klasse wieder erlaubt. Was bedeutet das für die türkische Community hier?
Ucar: Die ermöglichte Wahlfreiheit führt nicht dazu, dass die Zahlen der Kopftuchtragenden steigen – auch in der Türkei sind sie rückläufig. Allerdings ist es ein Faktum, dass die Bereitschaft der Frauen größer ist, das Kopftuch auch nach der Pubertät zu tragen, wenn sie es bereits in der vorpubertären Phase trugen.
WELT: In NRW gibt es jetzt Überlegungen, das Kopftuch für unter 14-Jährige ganz zu verbieten. Was sagen Sie dazu?
Ucar: Das halte ich nicht für zielführend. Verbotserklärungen vom Obrigkeitsstaat werden wenig erreichen. Denn das führt einerseits zu Trotzreaktionen, andererseits werden dadurch Entfremdungsprozesse von Staat und Teilen der Bevölkerung forciert. Letztlich verfestigt man Parallelgesellschaften, weil die Kinder in der Schule möglicherweise anders auftreten als privat in den Familien.
WELT: Gegner des Kopftuchs argumentieren mit dem Wohl der Kinder. Ihr Kollege Mouhanad Khorchide etwa berichtet von Mädchen, die gegen ihren Willen von ihrer Familie dazu gezwungen würden, ein Kopftuch zu tragen. Muss der Staat das einzelne Mädchen nicht schützen?
Ucar: Die Debatte ist leider hysterisch aufgeladen. Wenn es Fälle gibt, in denen Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen zum Kopftuchtragen verpflichtet werden, dann muss der Staat natürlich eingreifen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt seines Handelns stellen. Aber für ein weitreichendes Verbot sehe ich in Deutschland auch rechtlich keine Basis. Letztlich gibt unser Grundgesetz das Erziehungsrecht für religionsunmündige Kinder den Eltern – und nicht dem Staat. Der Staat muss es ertragen, wenn ein Kind mit einer Kippa oder einem Kreuz oder einem Kopftuch in die Schule kommt. Wenn sich etwas ändern soll, dann sind es die Eltern, die sich bewegen müssen.
WELT: Das heißt: Der Staat kann, darf und soll gar nichts tun?
Ucar: Doch. Ich sehe die Lehrkräfte in der Verantwortung, die Kinder und Jugendlichen aufmerksam zu beobachten. Dort, wo es bedenkliche Entwicklungen gibt, muss man mit den Eltern reden – bestenfalls auch in Zusammenarbeit mit den Moscheevereinen. Wenn die Schule das Gefühl hat, dass die Sicherheit des Kindes gefährdet ist, dann darf sie auch nicht vor Zwangsmaßnahmen zurückschrecken.
Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES forderte Ende März ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Die Tageszeitung taz wirft ihr vor, sich damit zum Helfershelfer der AfD zu machen. TERRE DES FEMMES kritisiert solch reflexartiges Verhalten in linken Kreisen, sobald es um das Thema Vollverschleierung geht.
Ende März veröffentlichte die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES (TDF) auf Ihrer Homepage ein Positionspapier, in dem sie sich gegen alle Formen der Vollverschleierung ausspricht, die Ausdruck eines religiös legitimierten Patriarchats sind. Die Vollverschleierung symbolisiere nicht nur, dass Frauen zum „Reproduktionsbesitz“ des Mannes gemacht würden, sondern darüber hinaus auch als „sündige Verführerinnen“ betrachtet würden. Sie sei deshalb keine harmlose religiöse Folklore, sondern drücke eine Menschenverachtung aus, die reale Auswirkungen auf das Klima einer demokratischen Gesellschaft sowie ein gleichberechtigtes Zusammenleben der Geschlechter habe. Immer häufiger werde der Begriff Religionsfreiheit völlig einseitig interpretiert, heißt es im Papier. Er verkomme daher zu einer Worthülse, die „dafür genutzt wird, menschenverachtenden und antidemokratischen Gesinnungen Tür und Tor zu öffnen“ – wobei es nicht nur um den Islam gehe.
Vor allem Religionskritik am Islam einschließlich seiner fundamentalistischen Strömungen werde jedoch pauschal als Rassismus und Rechtspopulismus diskreditiert, beklagt TERRE DES FEMMES: „Die Vorwürfe sind so vehement, teils denunziatorisch geworden, dass sie die Debatte vergiften und nichtreligiöse wie religiöse säkulare und liberale Kräfte zum Schweigen bringen.“ Von diesem Verstummen profitiere in erster Linie die religiöse Rechte. MuslimInnen, die sich für einen aufgeklärten Islam einsetzen, werde so die dringend notwenige Unterstützung gegen den Islamismus versagt.
Die Antwort auf die Forderungen von TERRE DES FEMMES aus einschlägigen Kreisen ließ nicht lange auf sich warten. Die Tageszeitung taz warf der Frauenrechtsorganisation vor „sich zum Helfershelfer – nicht der Frauen, sondern der AfD“ zu machen.
Tatsächlich wird die Verschleierungs-Debatte aktuell stark von der AfD dominiert. Im Februar hatte sie im Bundestag einen Antrag für ein generelles Verbot der Vollverschleierung eingebracht, der von den anderen Parteien mit Hinweis auf die Religionsfreiheit abgeschmettert wurde. Nicht zuletzt deshalb, weil er von der AfD kam.
TERRE DES FEMMES-Vorstandsmitglied Hania Luczak erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass sich die Organisation ganz eindeutig von dem rückwärtsgewandten Frauenbild der AfD abgrenze. „Gleichzeitig bedauern wir, dass sich alle reflexartig vom Thema Vollverschleierung abwenden, nur weil auch die AfD für ein Verbot ist.“
Ein Jugendlicher hatte im Mauerpark einen Raubüberfall auf eine Joggerin begangen. Jetzt wurde er verurteilt (Archiv), Foto: Steffen Pletl
Ein Jugendlicher schlug einer Joggerin einen Ziegel auf den Kopf und beraubte sie. Das Gericht wertete sein Geständnis strafmildernd.
Es war eine Tat, die nicht nur bei Anwohnern und regelmäßigen Besuchern des Mauerparks in Prenzlauer Berg für Entsetzen sorgte: Am 19. März vergangenen Jahres wurde eine Joggerin in der beliebten Grünanlage von einem Mann mit einem Ziegelstein attackiert und ausgeraubt. Justizsprecherin Lisa Jani hat am Montag bestätigt, dass der inzwischen 18-jährige Görkem A. von einem Moabiter Jugendschöffengericht wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde – ausgesetzt auf Bewährung.
Die Vorsitzende des Schöffengerichts soll in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess von einer äußerst brutalen Tat gesprochen haben. Die Joggerin war gegen 21.35 Uhr im nördlichen Mauerpark auf dem Hauptweg gelaufen, der von der Bernauer Straße bis zur Gleimstraße führt. Der damals 17-jährige Görkem A. hatte ihr offenbar aufgelauert und ihr, von hinten kommend, einen Ziegelstein auf den Kopf geschlagen.
Als die Frau strauchelte und zu Boden fiel, wurde sie von weiteren Schlägen mit dem Stein getroffen; zudem soll Görkem A. die Frau auch noch gegen Kopf und Schulter getreten haben. Sein Ziel war, ihr die Jacke zu entreißen. Was ihm auch gelang. Erst danach ließ er von der Frau ab und flüchtete. Das verletzte Opfer hatte noch beobachten können, wie der Täter ihre Jacke durchsuchte und schließlich mit dem in der Jackentasche befindlichen Smartphone davonrannte.
Das Opfer verbrachte mehrere Tage im Krankenhaus
Die verletzte Frau – sie hatte einen Kieferbruch sowie Brüche an einer Hand erlitten – schleppte sich vom nördlichen Park aus zunächst bis in die Gleimstraße. Erst in der Malmöer Straße wurde sie gefunden, von alarmierten Rettungskräften versorgt, ins Rudolf-Virchow-Klinikum gebracht, operiert und musste einige Tage stationär behandelt werden.
Gefasst werden konnte Görkem A., nachdem die Berliner Polizei Bilder einer Überwachungskamera veröffentlichte. Auf den Bildern und im Video war zu sehen, dass die rechte Hand des Gesuchten bandagiert ist. In der linken Hand hielt der Mann ein Smartphone. Als Görkem A. die Aufnahmen sah, rief er am 6. April 2017 von der Wohnung eines Onkels im Stadtteil Gesundbrunnen die Polizei an und stellte sich selbst.
Inzwischen soll es auch schon Hinweise auf ihn als mutmaßlichen Täter gegeben haben. Bei polizeilichen Vernehmungen und später vor dem Jugendschöffengericht soll er den brutalen Überfall dann in vollem Umfang gestanden haben. Auch das wurde ihm von dem Jugendschöffengericht bei dem Urteil zugutegehalten. „Ebenso, dass er nicht vorbestraft war“, so Sprecherin Lisa Jani zur Berliner Morgenpost.
Erster Prozess wegen Unfalls einer Schöffin verschoben
Abgemildert wurde die Strafe auch, weil der schon angesetzte erste Prozessauftakt Ende 2017 verschoben werden musste – eine Schöffin hatte einen Unfall erlitten und konnte nicht erscheinen. Görkem A. saß zu dieser Zeit schon fast acht Monate in Untersuchungshaft. Er wurde haftverschont, kam allen Auflagen nach und erschien pünktlich zum neuen Prozessauftakt im März.
Zur Bewährung kam es, weil ihm das Jugendschöffengericht und Vertreter der Jugendgerichtshilfe eine günstige Sozialprognose attestierten. Sollte er dennoch erneut straffällig werden, werden ihm die acht Monate verbüßte Untersuchungshaft nicht angerechnet. Er muss dann für volle zwei Jahre hinter Gitter. Das ist eine ungewöhnliche Entscheidung des Jugendschöffengerichts, verrät aber auch, wie nahe der Täter einer Strafe ohne Bewährung war.
Gerichtssprecherin: Außergewöhnliche Brutalität der Tat war strafverschärfend
„Das Gericht hat die außergewöhnliche Brutalität der Tat strafverschärfend gewertet“, so Sprecherin Jani. Zudem müsse Görkem A. „engmaschige Bewährungsauflagen erfüllen“. Dazu gehören ein Bewährungshelfer und Sozialstunden, die er pünktlich ableisten muss. Das dabei erarbeitete Geld – das Jugendschöffengericht geht von 2000 Euro aus – muss er als eine Art Schmerzensgeld an die von ihm so brutal attackierte Joggerin zahlen. Das Schmerzensgeld sei nur ein Symbolisches, sagte Jani. „Bei Jugendstrafen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Der Sühnegedanke muss zurücktreten.“
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von mehr als drei Jahren gefordert – also ohne Bewährung, denn die wird ja nur bei Strafen von maximal zwei Jahren gewährt. Die Verteidigung ist trotz des sehr milden Urteils überraschend in Berufung gegangen.
Unbekannte stehlen Bargeld und Schmuck aus zwei Geschäften im Stadtzentrum.
Um kurz nach 16.00 Uhr haben bislang Unbekannte Dienstagnachmittag (10.04.2018) aus der Vitrine eines Juweliergeschäftes am Ludwigsplatz mehrere Uhren gestohlen. Die Vitrine war vor dem Geschäft aufgestellt und verschlossen. Die Unbekannten konnten die Vitrine öffnen und daraus die Uhren stehlen. Der Gesamtwert liegt im niederen vierstelligen Eurobereich. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise.
In der Zeit von 11.00 Uhr bis 11.15 Uhr haben zwei Unbekannte am Dienstag (10.04.2018) den Inhaber eines Geschäftes in der Rosengasse 46 in ein Verkaufsgespräch verwickelt. Während dem Gespräch im vorderen Bereich der Firma betrat ein dritter Täter über einen weiteren Zugang unbemerkt das angrenzende Büro bzw. die Werkstatt. Hier stahl er eine Geldkassette in der sich Bargeld befand. Als der Inhaber im rückwärtigen Bereich ein Geräusch hörte, entfernten sich die beiden Unbekannten fluchtartig in unbekannte Richtung. Beide Täter waren etwa 30 Jahre, 175 cm und sprachen gebrochen deutsch. Einer der Unbekannten war schlank, trug eine grau-beige Jeans und eine graue Jeansjacke. Der andere Täter war von kräftiger Statur. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise.
Die Bilanz der Bremer Bildungsbehörde stimmt positiv. Demnach haben im vergangenen Jahr 70 Prozent der Flüchtlinge und Migranten in einem vorberuflichen Bildungsgang den Hauptschulabschluss gemacht. Doch es gibt auch Kritik.
Die Bilanz der Bremer Bildungsbehörde stimmt positiv. Demnach haben im vergangenen Jahr 70 Prozent der Flüchtlinge und Migranten in einem vorberuflichen Bildungsgang den Hauptschulabschluss gemacht.
Der Bildungsbehörde zufolge haben 2017 in Bremen mehr als 70 Prozent der ausländischen Schüler den Bildungsgang „Berufsorientierung mit Sprachförderung“ (BOSP) mit dem Erreichen des Hauptschulabschlusses oder mit erweiterten Hauptschulabschluss abgeschlossen. Damit gelten sie als „ausbildungsfähig“.
Sigrid Grönert aber bezweifelt die Angaben der Bildungsbehörde: „Wir wissen, dass die Sprachkenntnisse nur bei sehr wenigen für den direkten Schritt in die Ausbildung reichen“, sagt die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, dem „Weser Kurier“.
Trotz Hauptschulabschluss liegt der Sprachstand unter B1-Level
Der einfache und auch der erweiterte Hauptschulabschluss der ausländischen Schüler sei mit dem Abschluss deutschsprachiger Schüler überhaupt nicht vergleichbar, sagt Grönert.
Bei dem zweijährigen Bildungsgang BOSP wird der Unterricht als auch die Klassenarbeiten dem Klassenniveau angepasst. Zum Bestehen der Abschlussprüfung reicht es zudem schon aus, wenn die Schüler im Zeugnis keine Sechs oder nicht mehr als zwei Fünfen haben. Dadurch bekommen auch sehr schwache Schüler einen Abschluss. „Doch trotz Hauptschulabschluss liegt ihr Sprachstand oftmals noch weit unter B1-Level“, beklagt Grönert.
Der Bildungsgang BOSP wurde durch das Land Bremen eigens für geflüchtete Jugendliche eingerichtet, die nach ihrem 14. Lebensjahr nach Deutschland immigriert sind, geringe Deutschkenntnisse besitzen und aufgrund ihres Alters nicht in der Sekundarstufe I unterrichtet werden können.
Laut den Richtlinien des Landes Bremen für diesen Bildungsgang ist das Ziel der BOSP die Förderung der Ausbildungs- und Berufsreife der Erwerb von Kenntnissen der Arbeits- und Berufswelt und die Verbesserung der Sprachkompetenz zur Integration in die Gesellschaft. Am Ende des Bildungsgangs steht es dem Teilnehmer frei, an einer Abschlussprüfung teilzunehmen. Somit ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses oder erweiterten Hauptschulabschlusses möglich.
Ausländer trotz Abschluss nicht fit für Berufsausbildung
Fit für die Arbeitswelt sind die Teilnehmer aber auch mit Hauptschulabschluss meistens nicht. Der Beginn einer Berufsausbildung ist oft nicht möglich.
Selbst für Einstiegsqualifizierungen verlangt die Agentur für Arbeit inzwischen bei den Sprachkenntnissen B1-Level. Dazu gehören einjährige praxisnahe Maßnahmen durch die Flüchtlinge und Migranten gezielt auf eine Ausbildung vorbereitet werden.
Dadurch entsteht ein Dilemma. Die Bremer Bildungsbehörde hält ihre Aufgabe für erfüllt. Die Wirtschaft stellt jedoch fest, dass die Schulabgänger nicht ausbildungsfähig sind. „Und keiner schließt diese Lücke“, so CDU-Politikerin Grönert.
Unterschiedlicher Bildungshintergrund erschwert den Unterricht
Was neben fehlenden Sprachkenntnissen den Unterricht erheblich erschwert, ist die unterschiedliche Vorbildung. So gibt es laut einer Bremer Berufsschullehrerin eine ganze Reihe von Schülern mit einem guten Bildungshintergrund: „Die wachsen in unser System rein und haben wenig Probleme“, sagt sie dem „Weser Kurier“.
„Doch viele Schüler haben nie eine Schulbildung erhalten“, erzählt die Lehrerin der Zeitung weiter: „Das sind zum Teil Analphabeten. Oder sie haben in einer Koranschule gerade mal das kleine ABC gelernt. Die wissen überhaupt nicht, wie Schule funktioniert.“
Diese Schüler müssten erst einmal Dinge wie Pünktlichkeit oder das Führen eines Heftes lernen, so die Lehrkraft. Diese Schüler seinen im ersten Jahr voll damit ausgelastet, das Schulsystem in Deutschland zu verstehen. Erst dann könne ernsthaft daran gedacht werden, sie zu unterrichten, beschreibt die Lehrerin die Situation.
„Viele passen in unser Schulsystem einfach nicht rein“
Die Lehrkraft sieht das Problem nicht an der Einstellung der Zuwanderer, sondern an der kurzen Unterrichtszeit. Die Migranten hätten nur zwei Jahre Unterricht, um all das zu lernen, was sie für den Einstieg in eine Berufslehre benötigen. Aber das reiche nicht.
Der Meinung ist auch Markus Saxinger vom Bremer Integrationsnetzwerk BIN: „Unser Wunsch an die Bildungsbehörde lautet schon lange, den jungen Geflüchteten ein drittes Schuljahr zu ermöglichen.“
Aber auch drei Jahre scheinen nicht genug: So äußert ein Bremer Berufsschullehrer seine Skepsis gegenüber dem „Weser Kurier“: „Man könnte so die Fachkompetenz der Schulen nutzen und die Schüler blieben in ihren vertrauten Strukturen“, doch: „Viele passen in unser Schulsystem einfach nicht rein. Da bringt auch ein drittes Schuljahr nichts.“ (er)
Mohamed E. (21) steht unter dem Verdacht, der Schütze von Lüneburg zu sein.
Lüneburg – Mehrere Tage lang hatte die Polizei nach ihm gefahndet – jetzt ist die Suche beendet.
Mohamed E. ist am Dienstagnachmittag mit seinem Anwalt auf der Polizeidienststelle in Lüneburg erschienen und hat sich gestellt. Der 21-Jährige steht unter dem Verdacht, sechs Tage zuvor aus einem Auto heraus auf einen 20-Jährigen im Lüneburger Stadtteil Kaltenmoor geschossen zu haben.
Das Mobile Einsatzkommando (MEK) hatte mit Hochdruck nach ihm und einem weiteren, 25 Jahre alten Mann gefahndet und in der vergangenen Woche Wohnungen in Hamburg, Lüneburg und Lübeck durchsucht. Der Tatverdächtige E. wird nun einem Haftrichter vorgeführt, der seinen Haftbefehl verkünden wird.
In der Nacht zum Mittwoch vergangener Woche war um kurz nach Mitternacht aus einem vorbeifahrenden Audi auf eine zehn Mann starke Gruppe in der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße gefeuert. Das 20 Jahre alte Opfer, das zum kriminellen Miri-Clan zählt, wurde dabei von zwei Kugeln so schwer verletzt, dass es notoperiert werden musste.
Bei der Tat dürfte es sich um Streitigkeiten innerhalb des Clans gehandelt haben. Der Tatverdächtige Mohamed E. gehört demnach einem anderen Zweig der Organisation an. Nach dem zweiten Tatverdächtigen wird weiter gefahndet.
Was sich dieses Sexferkel erlaubt hat ist wieder einmal an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Gerade einmal 12 Jahre alt waren die kleinen Mädchen die er attackierte | Stuttgart
Ein unbekannter jugendlicher Armutsmigrant hat am Sonntagabend den 09.04.2018 in der Klett-Passage zwei zwölfjährige Mädchen sexuell massiv attackiert.
Der arabische Täter näherte sich gegen 19.10 Uhr den beiden Mädchen, fasste einer von ihnen an den Oberschenkel und versuchte, ihr die Hose herunterzuziehen. Sie stieß den Täter weg, worauf er sich dem anderen Mädchen zuwandte, es gegen eine Wand drückte und seine Hose nach unten zog. Dabei onanierte er möglicherweise.
Der Armutsflüchtling zog erst einem Mädchen, dann dem anderen die Hose herunter – und onanierte dabei flegelhaft
Immer wieder Vergewaltigungen und Morde durch arabische Migranten – BKA Statistik belegt den Trend
Immer wieder kommt es laut Landes- aber auch BKA- Statistiken zu schwersten Rohheitsdelikten durch Armutsmigranten aus Afrika und dem nahen Osten. Obwohl diese Bevölkerungsgruppe noch immer den kleineren Bevölkerungsteil ausmacht, ist sie fast ausschließlich für solche Taten verantwortlich, insbesondere überfallsartige Vergewaltigungen spielen dabei eine Rolle.
Quelle: Truth24.net
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