Jun 26

Oberstes US-Gericht setzt Trumps Einreiseverbot zum Teil in Kraft

Das Oberste Gericht hat die von Donald Trump verhängten Einreiseverbote teilweise wieder in Kraft gesetzt. Der Supreme Court verkündete, dass der Einreisestopp für Bürger von sechs muslimischen Staaten vorläufig gelten soll.

Das Oberste US-Gericht hat den Weg für Trumps Einreiseverbote teilweise frei gemacht.

  • Die vorläufige Entscheidung bedeutet einen wichtigen politischen Etappensieg für den US-Präsidenten.
  • Im Herbst will das Gericht grundsätzlich über die Maßnahme verhandeln.

US-Präsident Donald Trump hat im Streit über sein Einreisedekret vor dem Obersten Gericht der USA seinen ersten Sieg errungen. Der Supreme Court entschied, dass Teile der Einreiseverbote für Bürger aus sechs mehrheitlich muslimischen Staaten in Kraft treten dürfen – allerdings nur vorläufig. Das oberste Gericht wird im Herbst grundsätzlich über die Maßnahme verhandeln.

Trump wollte ein 90-tägiges Einreiseverbot für Menschen aus den überwiegend muslimischen Ländern Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. In dieser Zeitspanne will die Regierung an besseren Mechanismen zur Überprüfung von Visa-Antragstellern arbeiten. Zudem soll es einen 120-tägigen Einreisestopp für Flüchtlinge aus allen Ländern geben.

Allerdings wird es Ausnahmen von den pauschalen Verboten geben. Weiter in die USA einreisen darf aus den betreffenden Ländern, wer „echte“ (bona fides) oder glaubhafte Beziehungen zu den USA nachweist. Das würde etwa für Familienmitglieder gelten, aber auch für Studenten oder Mitarbeiter von US-Firmen.

Auch Flüchtlinge müssen solche Beziehungen in die USA nachweisen, andernfalls dürfen sie nicht einreisen.

Supreme Court setzt sich über Vorinstanzen hinweg

Die leicht abgemilderten Einreiseverbote können nun voraussichtlich binnen 72 Stunden in Kraft treten. Das Weiße Haus hatte vergangene Woche eine entsprechende Anordnung erlassen. Es war trotzdem nicht sofort klar, welche praktischen Folgen die Entscheidung auf Einreisende aus den betreffenden Ländern unmittelbar hat.

Mehrere Bundesgerichte hatten das Inkrafttreten blockiert und zwei Bundesberufungsgerichte diese Entscheidungen bestätigt. Daraufhin hat die Regierung das höchste Gericht angerufen. Mit seiner Entscheidung setzte es sich über die Vorinstanzen hinweg.

Drei der konservativen obersten Richter schrieben, sie sähen die Einreiseverbote lieber komplett umgesetzt. Unter ihnen ist auch Neil Gorsuch, der kürzlich von Trump ernannte und neueste der Richter.

Aus der 16-seitigen Begründung des Supreme Courts geht hervor, dass der Präsident bestimmten Menschen die Einreise verbieten darf. Auf diesem grundsätzlichen Recht hatten Trump und seine Anwälte stets beharrt. Auch lässt sich herauslesen, dass der Supreme Court die Entscheidungen der vorherigen Instanzen als zu weitgehend ansieht.

Thema Religion spielt in der Begründung keine Rolle

Kritiker werfen Trump vor, gezielt gegen Muslime vorzugehen. Die Regierung in Washington weist dies zurück. Zu anti-muslimischen Kommentaren aus dem Wahlkampf, die für die Vorinstanzen in den USA wichtige Argumente hinsichtlich eines angeblich grundsätzlich von Trump gewollten „Muslim-Stopps“ waren, äußerte sich der Supreme Curt nicht. Das Thema Religion spielt in der Begründung gar keine Rolle.

Es ist mehr als fünf Monate her, dass Trump sein erstes Dekret zur Einreise unterzeichnete, das praktisch unmittelbar Chaos und auch Demonstrationen an vielen Flughäfen auslöste. Bis zu 60.000 Ausländer durften nicht einreisen, obwohl sie teilweise berufliche Verpflichtungen oder Familien in den USA hatten.

Das Verbot sollte von Januar an für 90 Tage gelten. Es wurde mit einer großen Sorge vor Terrorangriffen aus den betroffenen Ländern begründet. Geschehen ist seither nichts, obwohl von dort weiter Menschen einreisen durften.

Trump hatte sich stets fest davon überzeugt gezeigt, dass der Supreme Court den Fall zur Verhandlung annehmen und in seinem Sinne urteilen werde. Die Entscheidung spielt ihm nicht nur politisch in die Hände, er kann sie auch in einer schwierigen Woche kommunikativ nutzen, in der die Republikaner um eine eigene Mehrheit bei der Abschaffung der nach Ex-Präsident Barack Obama benannten Gesundheitsreform Obamacare ringen.

Quelle: Welt

Jun 26

Hunderte Flüchtlinge versuchen französische Grenze zu überqueren

In der Nacht zum Montag machten sich Hunderte Flüchtlinge aus dem Sudan auf den Weg nach Frankreich. Die Polizei setzte Tränengas ein.

Es passierte im Schutz der Dunkelheit am frühen Montagmorgen. Rund 400 Flüchtlinge marschierten aus der italienischen Stadt Ventimiglia in Richtung der französischen Grenze.

Die Flüchtlinge, die sich auf den rund 11 Kilometer langen Weg nach Frankreich machten, sollen überwiegend aus dem Sudan stammen. Nach Angaben von lokalen Medien hatten sie seit Wochen in Ventimiglia festgesessen und konnten den Ort nicht verlassen. Die Lage in Ventimiglia ist seit Monaten angespannt, das dortige Flüchtlingslager überfüllt.

Die Franzosen haben den Grenzübergang nach Italien abgeriegelt.

Die italienische Polizei versuchte die Flüchtlinge am Grenzübertritt zu hindern und setzte dabei Tränengas ein.

Einige versuchten über einen nahe gelegenen Fluss zu entkommen. Meldungen über Verletzte gab es zunächst nicht.

In der Regel schaffen nur wenige Flüchtlinge den Weg nach Frankreich. Die anderen werden entweder zurück nach Ventimiglia oder in andere Lager im Süden Italiens gebracht.

Quelle: Blick.ch

Jun 26

Familie erschleicht sich Asyl mit dreister Behauptung

Mit falschen Behauptungen ergaunerte sich eine ukrainische Familie das Bleiberecht in Deutschland. (Symbolbild)

Münster – Mit einem Betrug fing alles an. Eine Familie aus der Ukraine reiste im September 2014 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag – als angeblich verfolgte Flüchtlinge aus Syrien.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte der Familie im März 2015 die Anerkennung. Die Entscheidung traf die Behörde im schriftlichen Verfahren. Eine persönliche Anhörung gab es nicht.

Jetzt wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Münster verhandelt. Denn der Schwindel flog in der Zwischenzeit auf. Nach dem positiven Bescheid aus Nürnberg kam die Familie in eine Flüchtlingsunterkunft ins westliche Münsterland.

Gegenüber anderen Flüchtlingen prahlten die ukrainischen Staatsangehörigen, die kein Wort Arabisch sprechen, wie einfach es sei, die deutschen Behörden zu täuschen.

Das sprach sich bis zum Kreis Borken herum, wie das Verwaltungsgericht mitteilte. Das Ausländeramt informierte daraufhin das Bundesamt. Mit Bescheid vom 13. April 2016 wurde die Entscheidung vom 2. März 2015 zurückgenommen.

Vorm Verwaltungsgericht Münster wird der Fall jetzt verhandelt.
Vorm Verwaltungsgericht Münster wird der Fall jetzt verhandelt.

Damit war die Anerkennung als Flüchtlinge futsch und der Asylantrag wurde abgelehnt. Jetzt klagt die Familie gegen die neue Entscheidung und beruft sich dabei auf den Vertrauensschutz.

Das Recht zu klagen hat die Familie, wie der Sprecher des Oberverwaltungsgericht Münster, Ulrich Lau, betont. „Jeder kann sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt wehren“, sagt Lau.

Das sieht Fabian Wittreck genauso. Der Professor für Öffentliches Recht und Politik schränkt aber ein: „Bei dem Fall jetzt am Verwaltungsgericht Münster ist es aber schon unverfroren, dass die Kläger versuchen, auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu pochen. Denn Ausgangspunkt waren ja falsche Angaben, damit kann sich der Kläger nicht auf einen Vertrauensschutz berufen.“

Deshalb spricht Wittreck auch von einem „kuriosen Fall“. Bei Verwaltungsakten, die einmal in der Welt sind, sei es „nicht ganz ohne Tücken, sie wieder zu begradigen“.

Denn es gehe um einen wichtigen Grundsatz: „Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass einmal getroffene Entscheidungen von Behörden nicht einfach wieder über den Haufen geworfen werden können.“

Chancen räumt Wittreck der Familie aus der Ukraine dennoch nicht ein. „Wir müssen allerdings abwarten, ob der Kläger noch ein Ass im Ärmel hat. Formfehler oder nicht eingehaltene Fristen könnte der Behörde auch vorgeworfen werden.“

Quelle: Tag24

Jun 26

Transsexualität: Kinderbuch ab 2 Jahren erklärt Papas Schwangerschaft

Vater Tobias hat eine „Babyhöhle“

„Wie Lotta geboren wurde“ von Ka Schmitz und Cai Schmitz-Weicht erzählt in einfachen Worten und Bildern, wie Lotta von ihrem Transpapa geboren wurde.

Jedes neugierige Kind stellt irgendwann einmal die Frage, wo es eigentlich herkommt. Daran ist nichts Ungewöhnliches. Wenn das Kind aber vom Vater zur Welt gebracht wurde, ist diese Frage allerdings etwas anders zu beantworten als in den meisten anderen Fällen.

In ihrem Kinderbuch „Wie Lotta geboren wurde“, empfohlen ab einen Alter von zwei Jahren, greifen Ka Schmitz und Cai Schmitz-Weicht genau diesen Fall auf. Und zeigen eindrucksvoll: Im Grunde genommen ist es gar keine so komplizierte Geschichte.

Auch manche Männer haben eine „Babyhöhle“

Tobias lebt ein zufriedenes Leben, das durch ein Kind noch schöner werden würde. Da trifft es sich gut, dass er eine „Babyhöhle“ (also eine Gebärmutter) besitzt, in der sich ein Kind entwickeln kann. Die haben zwar meistens Frauen, aber Tobias gehört eben zu den wenigen Männern mit „Babyhöhle“.

Nun müssen nur noch eine Ei- und eine Samenzelle zum Zusammentreffen gebracht werden – die Befruchtung wird durch die Übergabe zweier leuchtender Herzen symbolisiert – und schon kann Tobias‘ Schwangerschaft beginnen.

Lotta wächst in ihm und mit ihr sein Bauch, bis er sie schließlich eines glücklichen Tages auf die Welt bringt. Als Lotta endlich da ist, ist die Freude beim gebärenden Vater und den Menschen in seinem Umfeld riesengroß.

Der Einfachheit und Fröhlichkeit des Textes von Ka Schmitz entsprechen die ebensolchen Bilder der Zeichnerin Cai Schmitz-Weicht. Die beiden sind im Übrigen ein eingespieltes Team, das im kleinen Verlag Atelier 9 ¾ noch weitere lesens- und anschauenswerte Bücher „für Regenbogenfamilien & mehr“ herausgibt.

Transsexualität ist völlig selbstverständlich


Das Kinderbuch ist im kleinen Verlag Atelier 9 ¾ erschienen

Während nicht wenige Menschen die Schwangerschaft eines Mannes noch immer nur schwer verdauen können, ist sie in „Wie Lotta geboren wurde“ das normalste Ding der Welt. Der biologische Vorgang wird dabei aufs Nötigste (eben das Zusammenkommen von Samen- und Eizelle) reduziert dargestellt, Transsexualität wird weder explizit erwähnt noch umschrieben.

Man könnte sich fragen, ob gerade durch Letzteres die Geschichte grob verkürzt wird. Man könnte sich allerdings auch fragen, ob unsere erwachsene Sicht die Dinge nicht fast schon unnötig verkompliziert. Vielleicht tut es gerade den großen Menschen ganz gut, einen schwangeren Transmann mit den Augen eines halbwegs unvoreingenommenen Kindes zu sehen.

Wer denkt, ein solches Bilderbuch für kleine Menschen ab zwei Jahren über ein sicherlich nicht alltägliches Thema sei ein gewagtes bis unmögliches Projekt, wird schnell eines Besseren belehrt. Auch Bedenken, dass die armen Kleinen dadurch vollkommen verwirrt werden, kann man getrost hinter sich lassen. Denn möglicherweise verstehen Kinder dieses Thema viel problemloser als wir Erwachsenen. Erst recht, wenn es ihnen mithilfe eines so positiven, schönen Büchleins wie „Wie Lotta geboren wurde“ nahegebracht wird.

Quelle: queer

Jun 26

„Wie kann das sein?“ Fremde an Wohnadresse von Wienerin gemeldet

Asylwerber gaben falsche Wohnadresse an, Fr. Fränzel, Aspern Lydia Fränzel mit den Briefen der MA 35

Vielleicht hätte Lydia Fränzel nie erfahren, dass fremde Personen an ihrer Wohnadresse in Wien gemeldet sind, hätte die MA 35 diese per Brief nicht auffordern müssen, Unterlagen für ihre Aufenthaltsgenehmigung nachzureichen. Die Donaustädterin ist schockiert.

Seit Jahren wohnen Fränzel und ihr Mann in der Wohnung im 22. Bezirk und sonst niemand. Doch vergangene Woche trudelte plötzlich ein Brief von der MA 35 bei ihr ein, adressiert an eine D. Y., die dort nicht wohnt. Verwundert ruft Fränzel bei der Behörde an und fragt nach.

„Wie wird da kontrolliert?“

Dort erfährt sie, dass D. Y. und eine zweite Person an ihrer Adresse gemeldet sind und um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen. Fränzel versteht die Welt nicht mehr. „Wie kann jemand einfach an meiner Adresse gemeldet sein?“, fragt sie. „Wie wird da kontrolliert?“ Fränzel will auf das Problem aufmerksam machen.

Die unbekannten Personen meldeten sich an der Adresse der Wienerin.
Foto: Privat

Bei der MA 35 erhält sie die Auskunft, dass entsprechende Unterlagen vorgelegt wurden. Sie geht zum Bezirksamt. Die Fremden haben sich tatsächlich auf ihre Adresse gemeldet, eine österreichische Unterkunftgeberin habe unterschrieben. Wohl ein Irrtum, das komme öfters vor, erklärt man ihr.

„Sich in der Stiege oder Haustür zu irren, ja, aber in der ganzen Adresse“, zweifelt Fränzel. Dem Hausvermieter sind die Personen nicht bekannt. Fränzel meldet sie ab. Auf „Krone“ Anfrage wollte die MA 35 die Kontrollen nicht kommentieren.

Quelle: Krone

Jun 26

Skandal: Justiz lässt Donauinselfest-Vergewaltiger laufen

© TZOe/Artner

Jener 18-jähriger Afghane, der auf dem Donauinselfest von Polizisten auf frischer Tat bei einer versuchten Vergewaltigung nach dem Konzert von MC Yankoo ertappt wurde, ist nur auf freiem Fuß angezeigt worden. Das erfuhr ÖSTERREICH aus Insider-Kreisen. Die Entscheidung der Justiz ist mehr als fragwürdig. Denn bei ihm herrscht ebenso Tatbegehungs- und Fluchtgefahr wie bei jenem 25-jährigen Afghanen, der am Donnerstag am Donaupark über eine Sonnenanbeterin herfallen wollte. Dieser Flüchtling sitzt wegen den selben angegebenen Gründen in U-Haft.

Die Staatsanwalt-Sprecherin Nina Bussek verteidigt in der Causa den Journal-Staatsanwalt. Auf Grund des telefonischen Gespräches mit der Polizei in der Nacht ergab sich kein dringender Tatverdacht (Anmerkung: Die Schilderung der mutmaßlichen Tat war nicht ausreichend begründet?). Der Verdächtige ist unbescholten und hat eine aufrechte Meldeadresse. Außerdem handle es sich um einen jungen Erwachsenen, bei dem man genau prüfen müsse. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass nach erfolgtem schriftlichen Bericht, doch noch U-Haft beantragt wird.

Am letzten Tag des Wiener Donauinselfests soll eine Gruppe von Männern gegen 23 Uhr beim Konzert von MC Yankoo eine 21-jährige Slowakin angetanzt und begrapscht haben. Das bestätigte die Polizei gegenüber ÖSTERREICH.

Die junge Frau versuchte, alleine zu fliehen, ein 18-jähriger Afghane ist ihr nachgelaufen. Er zerrte die 21-Jährige in ein Gebüsch und versuchte sie zu vergewaltigen. Der Sex-Täter hatte der Frau das Leibchen schon heruntergerissen, als eine Streife der EGS (Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität), die am Donauinselfest für Sicherheit sorgte, das Geschehen bemerkte. Die Beamten zerrten den Mann von der Frau herunter und nahmen ihn schließlich fest.

Quelle: oe24

Jun 26

Teenager belästigt Mädchen, droht Lehrer abzustechen und schaut IS-Videos: Besir A. (17) ist der gefährlichste Schüler von Schaffhausen

Der 17-jährige Besir A.* sieht aus, als könnte er kein Wässerchen trüben – terrorisiert seine Schule aber seit Monaten. zVg

Besir A.* (17) macht in Schaffhausen Angst. Erst letzte Woche löste der Schüler einen Polizeieinsatz aus – weil er zur Schule ging. Obwohl schon viele Zeitungsartikel über den Teenager erschienen sind, hat er sich nie selber dazu geäussert. Bis jetzt!

Schüler Besir A.* (17) aus Schaffhausen ist der Schrecken seiner Lehrer und Klassenkameraden. Mehrmals musste die Polizei wegen des Burschen aus Mazedonien ausrücken – zuletzt kam es am vergangenen Donnerstag zu einem Polizeieinsatz auf dem Pausenplatz.

Obwohl der Teenager vom regulären Schulbetrieb ausgeschlossen wurde und Hausverbot kassierte, pöbelte er auf dem Pausenplatz herum. «Alle mussten sich in der Schule verbunkern, wie bei einem Anschlag», ärgert sich SVP-Grossrat Edgar Zehnder (53). Der Politiker hat zum Fall einen Vorstoss eingereicht und will Besir A. so «von der Schule fernhalten».

Er drohte «Lehrer abzustechen»

Die Situation rund um den Problemschüler eskalierte laut «Weltwoche» nach den letzten Herbstferien. Der Schüler der dritten Oberstufe des Bachschulhauses habe «oftmals aggressiv reagiert, vor allem gegenüber Mädchen». Den Lehrern habe er gedroht, «sie abzustechen», wird aus Protokollen des Stadtschulrats zitiert. Ein Elterngespräch habe unter Polizeischutz stattfinden müssen. Dazu kommt: Der Schüler konsumiere IS-Propaganda – und habe sich möglicherweise radikalisiert.

Im BLICK spricht der Schulschreck jetzt zum ersten Mal. «Ich bin gerade aufgestanden», sagt er verschlafen morgens um 11 Uhr und gähnt. Eigentlich müsste B. um diese Zeit eine Sonderklasse besuchen, hat dazu aber «keine Lust», wie er sagt. Seine Mutter steht währenddessen neben ihm – und weint. «Ich verstehe nicht, warum alle auf meinen Sohn losgehen», schluchzt sie in gebrochenem Deutsch.

Besir A. sieht das Problem bei der Schule

Für den Teenager sind die Schuldigen an der Situation klar: «Ich wurde von den Lehrern und den Schülern gemobbt, als ‹Scheiss-Muslim› betitelt.» Irgendwann sei ihm dann eben der Kragen geplatzt, erklärt er seine gewalttätigen Ausbrüche. Und: Seine Lehrer seien allesamt «Rassisten», hätten Sprüche gemacht, als er beten wollte. SVP-Grossrat Edgar Zehnder habe ein persönliches Problem mit ihm: «Seine Tochter wollte etwas von mir, ich habe sie aber abblitzen lassen.» Auch der Islamismus-Vorwurf sei an den Haaren herbeigezogen: «Klar bete ich. Ich will eben ein besserer Mensch werden.»

Auf den Polizeieinsatz von letzter Woche angesprochen, muss das vermeintliche Unschuldslamm lachen: «Ich bin nur am Schulhaus vorbeigegangen, da kam auch schon die Polizei angerast.» Mit der Schule abgeschlossen hat Besir übrigens noch nicht: «Ich will die dritte Sek nachholen!»

Das wiederum will SVP-Mann Zehnder «mit allen Mitteln» verhindern. Auch bei seiner Tochter hat er mittlerweile nachgefragt: «Sie wollte nie etwas von ihm, da lege ich Wert darauf.» Mit dem Schrecken von Schaffhausen will offensichtlich niemand mehr etwas zu tun haben.

*Name der Red. bekannt

Quelle: Blick.ch

Jun 25

Sex und Suff in Rodenkirchen: Kommt das Alk- und Shishaverbot an der „Riviera“?

Die Partyzone am Rheinufer in Rodenkirchen nach der Party: Flaschen, Dosen, Kippen liegen auf und neben der Mauer. Foto: Uwe Weiser

 

Köln –Das Rheinufer in Rodenkirchen ist gerade bei Jugendlichen ein angesagter Treffpunkt. Urlaubsgefühle an der „kölschen Riviera“.

„Doch das entwickelt sich immer mehr zum Ballermann“, regen sich Anwohner auf und klagen über Lärm und Dreck. Jetzt steigt die Politik ein: Die CDU will zig Verbote prüfen lassen.

Am Wochenende sitzen 200 am Rheinufer

Glas, Alkohol, Musik, Shishas stehen auf der Verbotsliste, die Thema in der Bezirkvertretung wird.

In Rodenkirchen treffen sich am Rheinufer regelmäßig 50 bis 100 Jugendliche, bei Top-Wetter am Wochenende sind es 200. Da es in Rodenkirchen für Jugendliche sonst kaum etwas gibt, werden es immer mehr.

Chillen, Ghettoblaster an, ein Sixpack Bier und ab dafür!

Verbotsschild Rheinboulevard

Am Rheinboulevard gelten zig Verbote – etwa für Shishas. Schilder. Ähnliches kann sich die CDU in Rodenkirchen am Rheinufer im Kölner Süden vorstellen.

Foto: Carsten Rust

„Geschlechtsverkehr in der Einfahrt“

Auch der Protest der Anwohner nimmt zu: Nach den Ufer-Partys wird regelmäßig über Lärm, Müll und die „Ballermann-Sauferei“ geklagt.

Ebenso über „Geschlechtsverkehr in der Einfahrt“ und über das Urinieren an die Hauswände. Eine Anwohnerin sei für eine Woche ins Sauerland vereist, weil sie mal wieder durchschlafen wolle.

Ein Anwohner verrät: „Ich vermeide bewusst Augenkontakt. Die Jugendlichen sind sehr aggressiv.“

Stadtverwaltung prüft Verbote

Der Protest zeigt Wirkung. Bezirksbürgermeister Mike Homann (SPD) sah sich bereits gezwungen, zu einem Runden Tisch einzuladen. Der tagte hinter verschlossenen Türen.

Kölsche Riviera 2

Die „kölsche Riviera“ in Rodenkirchen. Anwohner sind sauer: Die Idylle werde durch Partys, Lärm und Müll gestört. Foto: Uwe Weiser

Jetzt macht die CDU in der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen Vorstoß. Die Stadtverwaltung soll zig Verbote prüfen, etwa für Wasserpfeifen.

Ein solches Shisha-Verbot hat die Stadt bereits für den Deutzer Rheinboulevard verhängt.

Ist ein Alk-Stopp überhaupt umsetzbar?

Ebenso soll untersucht werden, ob in Rodenkirchen ein Glas- und Flaschenverbot wie zum Karneval in der Innenstadt verhängt werden kann.

Die CDU im Kölner Süden setzt noch einen drauf. Sie will wissen: „Ist es sinnvoll, ein Verbot von Alkoholkonsum im Freien zu erlassen? Ist das möglich?“

Verbot braucht gute Gründe

Das hieße: Die kölsche Riviera trockenlegen. Doch bei all solch Verboten im öffentlichen Raum geht es immer um Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsrechte eines jeden.

Ganz so einfach können die nicht per Mehrheitsbeschluss eingeschränkt werden. Man braucht schon gute Gründe, ansonsten würden Verwaltungsgerichte die Verbote sofort kassieren.

Quelle: Express

Jun 25

Weißes Haus: Trump gibt traditionelles Dinner zum Fastenbrechen auf

Das Weiße Hause in Washington (AFP / Brendan Smialowski)

US-Präsident Trump hat im Gegensatz zu seinen Amtsvorgängern kein traditionelles Abendessen zum Ende des muslimischen Fastenmonats Ramadan abgehalten.

Trump gab damit eine mehr als 20-jährige Tradition auf, die 1996 vom damaligen Präsidenten Clinton eingeführt worden war. Seitdem hatten auch die nachfolgenden Regierungen unter den Präsidenten Bush und Obama alljährlich muslimische Diplomaten und prominente Mitglieder der amerikanisch-muslimischen Gemeinde ins Weiße Haus eingeladen.

Der Fastenmonat Ramadan geht heute für die Mehrheit der Muslime weltweit mit dem Aid al-Fitr-Fest zu Ende. In einem Gratulationsschreiben im Namen des US-Präsidenten heißt es, das Fest erinnere an die Bedeutung von Mitgefühl und gegenseitigem Wohlwollen. Die USA wollten diese Werte gemeinsam mit Muslimen auf der ganzen Welt respektieren.

Quelle: DLF

Bundespräsident Steinmeier „Schön, dass der Ramadan Teil unseres Lebens ist“

Jun 25

Clan-Klopperei im Ostpark Frankfurt: Großaufgebot der Polizei vor Ort

 

Ein Mann sitzt mit auf dem Rücken gefesselten Händen zwischen den Beamten. Im Hintergrund sitzen eine ganze Menge weiterer Männer. Foto: Bernd Kammerer

+++ Bis zu 40 Menschen gehen aufeinander los +++ es sollen Schüssen gefallen sein +++

Mitglieder zweier Familienclans sollen am späten Nachmittag aufeinander losgegangen sein. Polizeisprecher André Sturmeit: Ob es Verletzte gibt, ist ebenso unklar.

Die Beamten durchstreifen den Ostpark, sie scheinen etwas zu suchen
Die Beamten durchstreifen den Ostpark, sie scheinen etwas zu suchenFoto: Bernd Kammerer

Nach ersten Informationen soll eine Großfamilie auf der Wiese gepicknickt haben, die andere Familie stieß dazu. Aus verbalem Zoff wurde ein Handgemenge. Dann knallte es.

Die Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort. Der Grund für die Auseinandersetzung ist noch unklar.

Quelle: Bild

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