Es erscheint bizarr, ist aber trotzdem Realität: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten nicht für Asylbewerber. Das erfuhr die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundesinnenministerium. Seit Anfang der Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr …
In Deutschland fehlen Millionen Schutz-Masken, Ärzte behandeln Corona- Patienten gänzlich ohne Mundschutz. Der Gesundheitsminister verschenkt die fehlenden Masken aber an Italien. Auffällig: Ganz normale italienische Bürger verfügen über solche Masken. Keine Frage, die Seuche grassiert in Italien am stärksten, Hilfe ist angesagt und angebracht. Die Frage ist nur, wer die Hilfe leisten kann und woher …
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schlägt den Einsatz von Asylbewerbern auf deutschen Feldern vor. Sie sollen den Wegfall von Saisonarbeitskräften abfedern. Sie fordert, ihnen die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Um den akuten Mangel an osteuropäischen Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft abzumildern, schlägt Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) den Einsatz von Asylbewerbern vor. „Eine weitere Option zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe könnte […]
Lebenslange Haft: Ali K. (44) ist der Mörder von Georgine Krüger (14). Die Schülerin verschwand 2006 spurlos. Jetzt verurteilte das Landgericht nach 46 Prozesstagen ihren Nachbarn aus der Stendaler Straße in Moabit. Richter Michael Mattern: „Er hat Georgine vergewaltigt und sie erwürgt, um das zu verdecken.“ Ali K. zeigte keine Regung, kein Gefühl. Er schwieg in …
Der Tatort der blutigen Axtattacke in Schwabing: Die Kreuzung der Gernotstraße an der Ecke Burgunderstraße. Foto: Daniel von Loeper Am Sonntag hat ein Fußgänger einen Autofahrer mit einem Beil schwer verletzt. Zwei Tage später konnte die Polizei den Verdächtigen finden und festnehmen. Schwabing – Was für ein Horror. Ein Fußgänger läuft einem Autofahrer an einer Kreuzung …
Die Messerattacke von Wrohm am Donnerstag scheint aufgeklärt. Der Verdächtigte ist vermindert schuldfähig.
Itzehoe | Nach einer Messerattacke auf eine Flüchtlingshelferin in Wrohm (Kreis Dithmarschen) hat das Amtsgericht Itzehoe die Unterbringung eines 41-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Nach ersten Erkenntnissen war die 51-Jährige in der Flüchtlingsarbeit aktiv und mit dem aus Eritrea stammenden Verdächtigen bekannt, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Der Mann soll am Donnerstagmorgen auf offener Straße auf sein Opfer eingestochen haben. Er flüchtete, doch kurze Zeit später gelang es Beamten, ihn festzunehmen.
Nach Polizeiangaben gibt es Grund zur Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit des Mannes. Er besitzt eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar, die Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion Itzehoe hat Ermittlungen aufgenommen. Die Frau kam in ein Krankenhaus.
Unglaublich: Vier Armutsflüchtlinge ziehen einen Mann (51) ins Gebüsch und versuchen ihn brutal zu vergewaltigen | Bad Reichenhall / Bayern
Schon wieder ein Fall von dem in der Systempresse so gut wie nichts zu hören ist. Am späten Donnerstagabend, 18. Mai 2017, wurde ein Mann von vier Wirtschaftsflüchtlingen massiv sexuell bedrängt. Ihm gelang es jedoch sich mit Mühe zu befreien und den Tätern zu entkommen. Die Tatverdächtigen flüchteten, konnten jedoch ermittelt werden. Die Kriminalpolizei sucht jetzt nach Zeugen, die sachdienliche Angaben zu dem Fall machen können.
Am späten Abend des 18. Mai kam es in der Thumseestraße, Nähe der Luitpoldbrücke, zu einem Versuch der Gruppenvergewaltigung auf einen 51-jährigen Mann. Er war gegen 22:30 Uhr zu Fuß unterwegs, als er von vier dunkelhäutigen Männern in ein Gebüsch gezogen und erheblich körperlich- sexuell bedrängt wurde. Er konnte sich jedoch noch rechtzeitig befreien und sich vor den Tätern in Sicherheit bringen. Die vier tatverdächtigen Männer flüchteten daraufhin, konnten jedoch kurz darauf in einem Flüchtlingsheim vorläufig festgenommen werden.
Der Mann wurde verletzt, konnte sich gerade noch befreien, die Muslime wurden in einem Asylantenheim festgenommen
Das Fachkommissariat der Kriminalpolizei Traunstein übernahm die Ermittlungen zu der versuchten Gruppenvergewaltigung und bittet zur Klärung des Sachverhalts um Hinweise. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein ca. 60 jähriger Mann, bekleidet mit weißem Hemd und schwarzer Lesebrille ein wichtiger Zeuge zu dem Vorfall sein könnte. Er saß zum Tatzeitpunkt auf einer Bank und befasste sich mit seinem Smartphone.Dieser mögliche Zeuge und alle weiteren Personen, die am Abend des 18. Mai 2017 in der Thumseestraße sachdienliche Angaben zu dem Vorfall machen können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Traunstein unter der Telefonnummer 0861 9873-0 zu melden.
Immer wieder Vergewaltigungen durch homosexuelle Muslime, Wirtschaftsflüchtlinge sind psychosexuell meist völlig zurückgeblieben und bevorzugen das gleiche Geschlecht
Es kommt immer wieder zu Vergewaltigungen von Knaben aber auch Männern durch homosexuelle Muslime. Der psychosexuelle Entwicklungsstand ist meist völlig zurückgeblieben. Die überwiegende Mehrzahl der arabischen und afrikanischen Armutsflüchtlinge haben noch nie eine Frau nackt gesehen, sexuelle Betätigung bei Unverheirateten steht unter grausamen Tötungsstrafen, etwa das Verbrennen von „Straftätern“ in brennenden Gummireifen – bei lebendigem Leib. Heiraten können die Armutsflüchtlinge in der Heimat meist nicht, da sie sozioökonomisch dazu nicht in der Position sind, eine Frau aus einer Familie auszulösen, dazu sind sie zu mittellos. Zudem handelt es sich meist um Analphabeten, die keine große Wirkung auf potentielle Ehepartner ausüben. Daher erhoffen sie sich in Europa eine oder einen der vielen Ungläubigen sexuell zu „erschließen“. Viele Armutsflüchtlinge sagen es ganz offen, sie kommen wegen freizügigem Sex und den Sozialleistungen nach Deutschland, Österreich und Schweden. Oft werden sie mit sexgeladenen Geschichten gelockt, die Ungläubigen Blondinen in Europa warten nur darauf täglich mit Afrikanern Sex zu haben. Ein weiterer Grund für verachtende Sexattacken ist die Mentalität der Versklavung und Unterwerfung des Islam, Ungläubige dürfen und sollen geschändet werden, das gilt unter vielen Muslimen als Tugend.
Quelle: Truth24.net
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Rückhaltloses Geständnis und Alkoholisierung strafmildernd
Das bereits im Ermittlungsverfahren gemachte und dann im Prozess bestätigte Geständnis sowie die zur Tatzeit erhebliche Alkoholisierung sicherten einem ungandischen Asylbewerber (37), der im September letzten Jahres eine 29-jährige Freisingerin brutal vergewaltigte, eine moderate Freiheitsstrafe: Die 4. Strafkammer beim Landgericht Landshut verhängte vier Jahre.
Wie berichtet, befand sich das spätere Opfer am 11. September letzten Jahres gegen 2.15 Uhr mit ihrem Fahrrad nach dem Besuch einer Freundin auf dem Heimweg, als sie im Bereich des Sportplatzes vom 37-Jährigen gestoppt und schließlich auf eine Grünfläche gezerrt wurde. Der Asylbewerber, der zuvor offenbar auf dem Volksfest erheblich dem Alkohol zugesprochen hatte – die Blutprobe ergab für die Tatzeit rund 2,35 Promille – zog dann der 29-Jährigen Leggins und Slip aus, befingerte sie im intimbereich ein und versuchte auch kurzzeitig Geschlechtsverkehr.
Als die Frau um Hilfe schrie, drückte er u.a. ihren Hals fest zu und drohte damit, dass er eine Pistole dabei habe. Da die 29-Jährige trotzdem wieder zu schreien begann und sich nach Kräften zur Wehr setzte, ließ er schließlich von ihr ab. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung konnte er kurz darauf festgenommen werden. Schon danach lieferte er bei seinen Vernehmungen ein erstes, wenn auch „geschöntes” Geständnis, das dann zum Prozessauftakt über eine Erklärung seines Pflichtverteidigers Dr. Martin Paringer konkreter wurde: Das Tatgeschehen und der Anklagevorwurf wurden ohne Abstriche eingeräumt.
Mit dem Geständnis ersparte der Asylbewerber seinem psychisch schwer angeschlagenen Opfer, das bereits einen Amoklauf miterlebt hatte und dadurch psychisch beeinträchtigt war, eine Aussage. Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger bescheinigte dem Angeklagten in seinem psychiatrischen Gutachten angesichts der erheblichen Alkoholisierung zur Tatzeit eine verminderte Schuldfähigkeit.
Da im Prozessverlauf die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen war, gingen auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne, in deren Rahmen Staatsanwalt Gerald Siegl eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren forderte, während Verteidiger Dr. Paringer drei Jahre und neun Monate als schuldangemessen erachtete.
Vorsitzender Richter Oliver Dopheide stellte in der Urteilsbegründung fest, dass die Tatbestände einer Vergewaltigung mit Gewaltanwendung, Drohungen und einer sexuellen Handlung mit Eindringen in den Körper des Opfers erfüllt seien, so dass die Frage, wie darauf zu reagieren sei, im Mittelpunkt der Urteilsberatung gestanden habe. „Keine Strafe der Welt ist geeignet, die beim Opfer angerichteten Schäden zu begleichen. Das Strafrecht kann nur zum Ausdruck bringen, dass Unrecht geschehen ist und das vom Staat angemessen sanktioniert wird”, so der Vorsitzende Richter.
Im speziellen Fall sei wegen der erheblichen Alkoholisierung des 37-Jährigen und der damit verminderten Schuldfähigkeit eine Strafrahmenverschiebung unerlässlich gewesen. Außerdem sei zu Gunsten des Angeklagten ins Gewicht gefallen, dass er nicht vorbestraft und besonders haftempfindlich sei. Ganz wesentlich sei aber sein Geständnis gewesen, mit dem er dem Opfer die Aussage erspart habe, die für die 29-Jährige extrem belastend gewesen wäre.
Zu seinen Lasten allerdings sei berücksichtigt worden, dass durch derartige Taten das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt werde. „Zumal die meisten Sexualdelikte im sozialen Nahbereich verübt werden, zwischen Fremden sind sie statistisch gesehen eher der Ausnahmefall und deshalb besonders gravierend.”
Strafschärfend hätten sich auch die Folgen für das Opfer ausgewirkt: Körperlich hätten sie sich zwar in Grenzen gehalten, psychisch aber seien sie wegen des bereits erlebten Amoklaufs besonders gravierend gewesen. „Kein Täter hat Anspruch auf ein robustes Opfer, die psychische Beeinträchtigung des Opfers sind kausal auf diese Tat zurückzuführen und deshalb ihm zuzurechnen”, so Dopheide.
Straferschwerend habe sich auch der ungeschützte Geschlechtsverkehr ausgewirkt. Es sei eine Binsenweisheit, dass sich Opfer sexueller Straftaten „beschmutzt” fühlten, außerdem Ängste wegen der Schwangerschaftsgefahr bzw. vor Krankheiten ausstünden.
Der Flüchtlingsrat Leipzig und seine Sprecherin Sonja Brogiato (Foto) haben ein Problem: Die Stadt Leipzig könnte einen Teil ihrer Gelder zurückverlangen.
Leipzig – Wo sind die städtischen Gelder hin? Der Flüchtlingsrat Leipzig erhielt 2016 Gelder von der Stadt, doch bei 170.000 Euro ist nicht klar, wofür er sie verwendete. Das Rathaus hat deshalb den Geldhahn zugedreht
Seit Januar ruhen die Zahlungen an den Flüchtlingsrat, wie die „BILD“ erfuhr. Das zuständige Sozialdezernat prüft derzeit alle Belege und Abrechnungen.
Der „BILD“ erklärt der Flüchtlingsrat schriftlich: „2015/16 stand die Aufgabe, Menschen zu helfen, im Mittelpunkt. All unsere Kräfte konzentrierten sich auf diese Aufgabe. Die notwendigen Abrechnungen wurden erst nach und nach bei der Stadt eingereicht und werden zur Zeit überprüft. Bis diese Prüfung abgeschlossen ist, ruht die finanzielle Unterstützung seitens der Stadt.“
Nach eigenen Angaben erhielt der Flüchtlingsrat im vergangenen Jahr 248.490 Euro von der Stadt. Das Geld verwendete er für drei Projekte: die Kulturbrücke, das Patenschaftsprogramm „Ankommen in Leipzig“ und die Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Der Zuwendungsbericht Leipzigs weist allerdings Zahlungen in Höhe von 257.829,83 Euro aus. Dazu kommen 6659,87 Euro für eine Saalmiete, einen Flohmarkt sowie ein kleineres Projekt und Fahrtkosten – insgesamt also 264.489,70 Euro. Für 170.000 Euro ist die Verwendung bislang nicht belegt.
Der Flüchtlingsrat hat für die fehlenden Nachweise auch eine Erklärung: „Unsere Aufgabenfülle wuchs. Organisatorische und abrechnungstechnische Aspekte haben wir dabei hintangestellt und nicht genug beachtet.“
Wie viel die Stadt von ihren Zuwendungen zurückverlangen könnte, ist noch unklar. Der Flüchtlingsrat geht aber nicht davon aus, die 170.000 Euro komplett zurückzahlen zu müssen.
Justizminister Heiko Maas hat ein eigentlich richtiges Gesetz schreiben lassen. Aber er hat es politisch aufgeladen. Das ist vollkommen inakzeptabel.
Fällt eine Dachrinne von meinem Haus und verletzt sie einen Passanten, bin ich für den Gesundheitsschaden haftbar. Werde ich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt, setzt es ein Bußgeld. Schiebe ich auf Facebook oder Twitter jemandem ein ehrabschneidendes, erfundenes Zitat unter, garniert mit ein paar üblen Beleidigungen, passiert mir gar nichts, während die Netzwerkbetreiber daran verdienen.
Deshalb ist es schon richtig, dass die Bundesregierung mit dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ etwas gegen die massenhaften Verletzungen von Persönlichkeitsrechten unternehmen will. „Offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden von den Plattformen gelöscht werden, ansonsten drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro.
Maas und seine gesinnungsgeladene Gesetzgebung
Ganz und gar nicht richtig ist allerdings, dass Justizminister Heiko Maas (SPD) mit dem Gesetz offensichtlich politische Absichten verfolgt. Maas hat wiederholt deutlich gemacht, dass es ihm neben dem Recht vor allem um „die Rechten“ geht. „Wir können die Rechten kaum daran hindern, sich im Netz ihre Biotope, ihre hasserfüllten Separees einzurichten. Aber wir können etwas dagegen tun, dass sie auch die offenen, demokratischen Bereiche des Netzes kapern, dort Hass und Lügen streuen und damit Vorurteile und Ängste schüren“, schreibt Maas in seinem quasi zeitgleich mit dem Gesetzentwurf gedruckten Buch Aufstehen statt wegducken. Eine Strategie gegen Rechts. (Ein Vorabdruck findet sich in DIE ZEIT 13/17)
Für den Sozialdemokraten Maas ist das Engagement gegen „rechts“ – auch wenn er damit offenbar Rechtsradikalismus meint – völlig in Ordnung, denn so etwas gehört zum politischen Meinungskampf. Als Bundesjustizminister ist Maas allerdings gerade dabei, die Grenzen dieses Meinungskampfes durch eine gesinnungsgeladene Gesetzgebung enger zu ziehen. Und das ist vollkommen inakzeptabel.
Braunes Gedankengut zu äußern ist nicht per se verboten
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz selbst wäre gar nicht so sehr das Problem. Das Problem entsteht vielmehr durch den Kontext, in den Maas es eingebettet hat. Jeder Netzbetreiber weiß mittlerweile zweifelsfrei, was der Minister bezweckt: „Aufstehen gegen die braunen Politi-Zombies“, wie unlängst die Süddeutsche Zeitung einen Gastbeitrag von Maas überschrieb. Nun gilt allerdings: Braunes Gedankengut zu äußern ist als solches weder verboten noch strafbar. Strafbar wird eine Meinungsäußerung in aller Regel erst dadurch, dass sie Rechtsgüter wie die Ehre oder den öffentliche Frieden verletzt.
Die Angestellten, die bei Twitter oder Facebook künftig die Entscheidung über die „offensichtliche Rechtswidrigkeit“ von Inhalten zu treffen haben, dürften es angesichts des Vaters des Gesetzes mit dieser hochwichtigen Unterscheidung in Zukunft nicht so genau nehmen. Sie werden im Zweifel gegen das Bußgeld entscheiden, gegen Ärger mit dem Vorgesetzten und damit im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit. Sprich: Durch die Einschüchterungswirkung des Maas-Gesetzes drohen die Grenzen zwischen strafbaren Äußerungen und lediglich abstoßenden, pauschalisierenden oder ekligen Kommentaren zu verschwimmen.
Freie Meinung muss nicht liberal sein
Auch wenn die Erinnerung in manchen Ohren anstößig klingen mag: Freie Meinungsäußerung bedeutet nicht, nur liberale Meinungen äußern zu dürfen. Artikel 5 GG garantiert auch das Recht auf Radikalismus, Rohheit, Dumpfheit, Selbsterniedrigung, und zwar von rechts wie von links. Wir lesen das Bundesverfassungsgericht (aus der „Wunsiedel-Entscheidung“ vom November 2009, BvR 2150/08):
„Geschützt sind (…) von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus.“
Gesetze, die freie Meinung unterbinden, sind nicht erlaubt
Sicher, die Meinungsfreiheit kann durch „allgemeine Gesetze“ eingeschränkt werden. Allgemeine Gesetze sind aber gerade solche, die nicht eine Meinung an sich verbieten. Ein Sonderrecht, das zur Diskriminierung oder zum Unterbinden einer Meinung geeignet wäre, ist grundsätzlich unzulässig. Noch einmal das Bundesverfassungsgericht, aus demselben Urteil:
„Ein Indiz für Sonderrecht ist es (…), wenn sich eine Norm als Antwort auf einen konkreten Konflikt des aktuellen öffentlichen Meinungskampfes versteht oder anknüpfend an inhaltliche Positionen einzelner vorfindlicher Gruppierungen so formuliert ist, dass sie im Wesentlichen nur gegenüber diesen zur Anwendung kommen kann. (…) Je mehr eine Norm so angelegt ist, dass sie absehbar allein Anhänger bestimmter politischer, religiöser oder weltanschaulicher Auffassungen trifft und somit auf den öffentlichen Meinungskampf einwirkt, desto mehr spricht dafür, dass die Schwelle zum Sonderrecht überschritten ist.“
Leider hat der Justizminister viel PR-Arbeit dafür geleistet, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in genau diesem Lichte gesehen werden kann. Statt sich angesichts der Sensibilität des Gegenstandes eine wenigstens näherungsweise Neutralität im Meinungskampf aufzuerlegen, hat Maas genau das Gegenteil getan. Das eigentlich richtige Gesetz, das sich gegen objektiv strafbare Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung oder Verleumdung richtet, ist nun von Anfang an mit dem gänzlich falschen Geist beseelt. Ob dieser Makel geheilt werden kann? Vielleicht. Deutsche Gerichte, das darf man immerhin annehmen, werden auch in Zukunft besonnener und liberaler denken als der derzeitige Bundesjustizminister.
Wolfgang Schäuble findet, dass im Islam menschliche Werte wie Gastfreundschaft und Toleranz stark verwirklicht sind. Quelle: dpa
Wolfgang Schäuble sieht Positives in der steigenden Zahl der Muslime in Deutschland. Alle Deutschen könnten von ihnen lernen. Auch zu seiner Aussage „Der Islam ist ein Teil Deutschlands“ steht der Finanzminister.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht in der steigenden Zahl der Muslime in Deutschland eine Chance. Der Minister sagte am Mittwochabend im Deutschlandfunk, Christen und auch alle anderen Menschen in der Bundesrepublik könnten von ihnen lernen. Im Islam würden viele menschliche Werte wie Gastfreundschaft und Toleranz sehr stark verwirklicht.
Auf die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehöre, sagte der Minister, man müsse die Realitäten anerkennen. Es lebten mittlerweile viele Menschen muslimischen Glaubens und aus der vom Islam geprägten Welt in Deutschland.
Wenn man die Ordnung des Grundgesetzes leben und verwirklichen wolle, müsse man mit diesen Menschen in einen Dialog treten, wie man zusammenlebe. Er stehe zu seinem Satz „Der Islam ist ein Teil Deutschlands“. Das sei eine nüchterne Beschreibung. Wer diese bestreite, der bestreite die Wirklichkeit und sei deswegen kein tauglicher Politiker.
Schäuble zitiert Gauck
D er CDU-Politiker fügte hinzu, es sei ein Missverständnis von Religion, wenn sie in Fanatismus und Gewalt abgleite. Die Weltreligionen predigten alle die Botschaft, dass man den anderen als Schwester oder Bruder nehmen soll. Religionen könnten Gemeinschaft stiften; er hoffe, dass das Verbindende zwischen den Religionsgemeinschaften dominiere und trage.
Schäuble hatte kürzlich in einem Interview die Haltung der Kirchen zur Politik kritisiert und erklärt, in weltlichen Fragen habe die Kirche kein Wahrheitsmonopol. In der Demokratie könne jeder seine eigene Meinung haben. „Das verstehen diejenigen oft nicht, die sich aus tiefer Glaubensüberzeugung äußern.“
Im Deutschlandfunk-Interview milderte er seine Kritik leicht ab: Es gebe innerhalb der Kirchen einzelne, die in weltlichen Fragen zu sehr mit Glaubenswahrheiten argumentierten. Es gebe aber erstens kein Monopol auf die richtige Interpretation des Evangeliums. Zum zweiten müsse sich Politik immer den Realitäten stellen und die Begrenztheit von Möglichkeiten einberechnen.
Schäuble zitierte in diesem Zusammenhang den früheren Bundespräsidenten Joachim Gauck, der mit Blick auf die Aufnahme von Flüchtlingen erklärt hatte: „Unser Herz ist weit. Aber unsere Möglichkeiten sind endlich.“
Im November 2016 eskalierte in Hameln ein Beziehungsstreit. Der Angeklagte hat seine Partnerin u. a. mit einer Axt schwer verletzt und anschließend mit einem Strick an seinem Auto mitgeschleift.
Weil sie Unterhalt forderte, fesselte Nurettin B. seine Ex-Frau an seinen Wagen und schleifte sie durch Hameln. Das Opfer erzählt aus einer „höllischen“ Ehe – und einem verstörenden Frauenbild des Täters.
Es ist nicht die Frage nach dem Ob, auch nicht die nach dem Weshalb, die in diesem Prozess im Mittelpunkt steht. Dass er versucht hat, seine Ex-Frau zu töten, weil sie seinen Lohn pfänden lassen wollte, gibt der Deutschkurde Nurettin B. gleich zu Beginn zu. Es ist das Wie, das Rätsel aufgibt. Denn die Tat erinnert an eine mittelalterliche Hinrichtung.
An Einzelheiten könne er sich nicht erinnern, lässt der 39-Jährige seinen Verteidiger verlesen. Nur daran, dass er einen solchen Hass verspürt habe wie noch nie in seinem Leben. „Es war wie eine andauernde Explosion.“
Quelle: Infografik Die Welt
Die Einzelheiten rekonstruiert die Staatsanwältin: Am 20. November 2016 fährt Nurettin B. gegen 18 Uhr bei Kader K. in Hameln vor, im Kofferraum ein Messer, eine Axt und ein Seil; auf der Rückbank der gemeinsame, zwei Jahre alte Sohn, der über das Wochenende bei ihm gewesen war. Auf der Straße gerät das ehemalige Paar in Streit. B. beginnt, auf seine Ex-Frau einzuschlagen. Dann holt er das Messer und sticht auf sie ein. Die 12,4 Zentimeter lange Klinge dringt in ihre Brust ein, öffnet den Herzbeutel, touchiert den Herzmuskel. Ein zweiter Stich öffnet die linke Bauchhöhle. Wieder geht B. zum Kofferraum, holt die Axt. Mit der stumpfen Seite schlägt er auf Kopf und Oberkörper ein, der Schädel bricht.
Der gemeinsame Sohn saß auf der Rückbank
Dann holt er das Seil. Mit dem einen Ende knüpft er einen Galgenknoten um ihren Hals, das andere bindet er an der Anhängerkupplung seines schwarzen VW Passat fest. B. gibt Vollgas. Mit rund 80 Stundenkilometern rast er durch die Straßen. Als er nach 208 Metern abbiegt, löst sich das Seil. Kader K. schleudert gegen die Bordsteinkante. B. rast weiter zur nächsten Wache, um sich zu stellen. Der gemeinsame Sohn sitzt noch immer auf der Rückbank.
„Versuchter Mord“, so lautet die Anklage. Nurettin B. habe die Tat geplant, sagt Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich. Er habe seine Ex-Frau quälen wollen.
Mehrere Hundert Meter weit schleifte der Angeklagte seine Ex-Frau über die Straße
Quelle: dpa
Nurretin B., mittelgroß, lichtes Haar, sitzt aufrecht auf der Anklagebank. Er wirkt ruhig und gefasst. Nur einmal, als der Verteidiger sein Geständnis vorliest, schaut er zu Boden, schluckt. Als seine Ex-Frau in den Zeugenstand tritt, lässt er seinen Blick unbewegt auf dem Richter ruhen.
Kader K. trägt ein dunkelblaues Kopftuch und lange Ärmel. Sie sollen die Narben, mit denen ihr Körper übersät ist, verdecken. Die Erinnerung an ihr Martyrium reicht nur bis zum ersten Messerstich. Vor Gericht soll die 28-Jährige ein Bild von der Beziehung zu B. zeichnen, den sie nur noch „den Täter“ nennt. Die Konturen zeigen eine kurze Beziehung und eine lange Phase von Streit und Gewalt. Und sie deuten an, dass der Exzess keineswegs aus heiterem Himmel kam.
Der 39-Jährige sagte aus, dass ihn der jahrelange Sorgrechtsstreit mit der Mutter seines Sohnes zermürbt habe
Quelle: dpa
Kader K. und Nurettin B. sind in kurdischen Gebieten in der Türkei geboren. 2013 lernten sie sich auf einer Kurdendemonstration in Straßburg kennen. Sie war Aktivistin, er habe nur mitgemacht, um sich nach der Trennung von seiner ersten Frau abzulenken, erzählt sie. Nach nur wenigen Wochen sei er in das Haus ihrer Mutter in Hameln gekommen, um um ihre Hand anzuhalten. Geweint wie ein kleines Kind habe er, erzählt K. Und dass sie sich auf ihn eingelassen habe, weil sie eine Familie gründen wollte.
Kurz nach der Hochzeit begann schon „der Horror“
Sie heirateten nach islamischer Tradition. Die Familien vereinbarten, wie bei kurdischen Hochzeiten üblich, eine „Morgengabe“ für die Braut: goldene Armbänder, Ringe und Ketten im Wert von 20.400 Euro. Kurz nach der Feier, sagt Kader K., habe „der Horror“ begonnen. B. habe ihr den Kontakt zu Freunden und Familie untersagt, sie habe das Haus nur für Einkäufe und Arztbesuche verlassen dürfen, auch kein Handy gehabt. Ständig habe es Streit gegeben, etwa weil sie rauchte. „Frauen, die rauchen, sind Huren für ihn.“ – „Hat er ein Problem mit Frauen?“, fragt der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch. „Frauen sind Sklaven, sie müssen ihren Mund halten“, antwortet Kader K.
Spurensicherung am Tatort
Quelle: dpa
Nurettin B. habe sie beschimpft und verprügelt. Knapp zehn Monate nach der Heirat verließ sie ihn und zog mit dem Sohn zurück zu ihrer Mutter. Doch mit der Trennung wurden Streit und Gewalt nur noch intensiver. Sie wollte die „Morgengabe“ mitnehmen, die er ihr angeblich vorenthielt. Ein Gericht verpflichtete den Polsterer, monatlich 768 Euro Unterhalt zu zahlen. Alle 14 Tage durfte B. den Sohn für das Wochenende zu sich holen. Bei jeder Übergabe gab es Streit.
B. ist nicht vorbestraft, trotz der sieben Ermittlungsverfahren, die gegen ihn geführt wurden, unter anderem wegen Körperverletzung. Kader K. hatte ihn mehrmals angezeigt. Die erste Anzeige zog sie zurück, weitere Verfahren versandeten. Vor Gericht erzählt sie, dass sie mit ihrem Ex eine Vereinbarung habe treffen wollen: Wenn er das Sorgerecht für den Sohn abgebe, verzichte sie auf Gold und Unterhalt. So, hoffte sie, bekäme sie endlich Ruhe vor ihm.
Ihre Familien hätten bereits den Deal vereinbart. Doch dann habe ihre Anwältin ihr erklärt, dass es in Deutschland kein solches Gesetz gebe, nach dem einer auf sein Kind verzichte. Ihr Ex habe weiterhin das Recht, seinen Sohn zu sehen. Und wenn sie auf den Unterhalt verzichte, bekäme sie als arbeitslose Frau Probleme mit dem Arbeitsamt. Also habe sie weitergekämpft. „Das Jugendamt hilft ja nicht, und meine Anwältin konnte nichts machen.“
Zwei Tage vor der Tat drohte er ihr wieder
Am 18. November dann, zwei Tage vor der Tat, habe Nurettin B. ihr dann wieder einmal gedroht: „Sollten die Briefe wegen der Unterhaltspfändung nicht aufhören, dann wird einer von uns nicht mehr leben.“
Er habe das damals nicht ernst gemeint, lässt B. vor Gericht verlesen. Und dass er eigentlich seinem eigenen Leben ein Ende habe setzen wollen. Wenige Tage zuvor habe er auf der Arbeit unterschreiben müssen, dass sein Lohn für die Unterhaltszahlung gepfändet wird. Da habe er sich eigentlich in sein Auto setzen und gegen einen Baum fahren wollen. „Es kam dann völlig anders.“
Nach der Tat kam es zu spontanen Mahnwachen in der Stadt
Quelle: dpa
Das Geständnis wirkt kalkuliert. Bei versuchtem Mord sieht das Strafgesetzbuch drei bis maximal 15 Jahre Haftstrafe vor. Sein erfahrener Verteidiger Matthias Waldraff wird ihn wohl beraten haben, was er sagen muss, um ein milderes Urteil zu bekommen. Die Tat sei keinesfalls geplant gewesen, erklärt B., vielmehr habe er das Messer zur Selbstverteidigung mit sich geführt und Seil und Axt für Gartenarbeiten zufällig im Kofferraum liegen gehabt. Seile zu knoten habe er in der Ausbildung zum Polsterer gelernt.
Die erste Zeugin, eine Nachbarin, schildert, wie sie an jenem Abend die Schreie von Kader K. hörte und ans Fenster rannte. Sie habe gesehen, wie er einen Gegenstand aus dem Kofferraum holte und damit auf die Frau einschlug. „Mit einer Wucht…“ Die Zeugin stockt für einen Moment. Sie habe ihn dann angeschrien, erzählt sie: „Wenn du nicht sofort aufhörst, rufe ich die Polizei.“
Doch Nurettin B. habe nur kurz zu ihr rübergesehen und mit gleichgültiger Stimme geantwortet: „Mach doch.“ Dann habe er weiter auf die wimmernde Kader K. eingeprügelt. „Er war wie besessen von der Frau.“
Kinder im Migranten- Milieu traten und warfen die kleinen Welpen durch die Luft – dann ging die Halterin auf die Polizisten los
Am Dienstag (23. Mai) alarmierten Zeugen gegen 19 Uhr die Polizei, weil Kinder in einem Hinterhof der Fontanestraße zwei Hundewelpen traten und schüttelten. Als die Beamten eintrafen sahen sie fünf 1 ½ – bis 13-Jährige, die Welpen durch die Luft schleuderten und auf den Boden fallen ließen. Die Jungtiere zitterten und waren in einem verwahrlosten Zustand.
Die jungen Welpen zitterten und waren verwahrlost, das Tierschutzzentrum nahm sie in Obhut
Eine Mitarbeiterin (28) des Tierschutzzentrums Duisburg nahm die Hunde in ihre Obhut. Die Einsatzkräfte suchten die vermeintlichen Besitzerinnen (36, 44) in einer Wohnung auf. Die 36-Jährige erzählte, sie hätte die Welpen aus Serbien mitgebracht. Weder Dokumente, noch Futter oder Zubehör konnten die Frauen zeigen. Die Kinder hätten nur mit den Hunden gröber gespielt – das sei ihrer Ansicht nach normal. Als die Polizisten ihnen erklärten, dass die Vierbeiner im Tierheim bleiben, schrie und spuckte die 36-Jährige sie an.
Die Halterin spuckte die Beamten an, schlug und trat los, ein Polizist wurde verletzt, nun muss er um durch die Frau übertragene Infektionskrankheiten fürchten
Sie weigerte sich ihren Ausweis zu zeigen, schlug und trat in ihre Richtung. Zur Feststellung ihrer Personalien brachte die Streife sie zur Wache. Da sich ein Beamter bei dem Angriff durch die Frau eine blutige Wunde zuzog, entnahmen Ärzte beiden eine Blutprobe zur Bestimmung von übertragbaren Infektionskrankheiten. Danach konnte die Frau wieder zu ihren Bekannten gehen.
Quelle: Truth24.net
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Die Probleme in Nahverkehrsbussen mit Flüchtlingen sollen im Juni vorbei sein
Weil viele Asylbewerber von Stern Buchholz schwarz gefahren sind, wird ihnen der Fahrpreis jetzt pauschal vom Taschengeld abgezogen.
Seit Monaten hat der Nahverkehr Probleme mit Flüchtlingen, insbesondere mit denen, die mit der Buslinie 9 von und nach Stern Buchholz unterwegs sind. Sie fahren schwarz, sie pöbeln Busfahrer und Fahrgäste an. Jetzt gibt es offenbar eine Lösung für eines der Probleme: Den Flüchtlingen wird von ihrem Taschengeld von vornherein ein bestimmter Betrag für Fahrten mit dem Nahverkehr abgezogen.
„Was die Ausländer gemacht haben, war nicht aus Unkenntnis, das war schon Vorsatz“, sagt Nahverkehrschef Norbert Klatt. Obwohl bei den Bussen vorne beim Fahrer eingestiegen werden muss, machten viele gar keine Anstalten, einen Fahrschein zu erwerben. Oder es wurde ein Ticket vorgezeigt und durch die hintere Tür an einen Kumpel weitergegeben. Oder die Fahrscheine waren präpariert und konnten so mehrfach benutzt werden. Bei Kontrollen hatten die Betreffenden dann keine Papiere dabei und nannten auch nicht ihren Namen. Das Kontrollpersonal oder die Busfahrer mussten sich Pöbeleien gefallen lassen. Die Fälle häuften sich immer dann, wenn die Flüchtlinge ihr Taschengeld bekamen. Dann wollten sie in die Stadt und einkaufen.
„Wir können es den Schwerinern nicht vermitteln, dass sie den Fahrpreis bezahlen müssen, die Ausländer aber nicht“, so Klatt. Im Falle einer Schwarzfahrt wurde deshalb jedes Mal die Polizei gerufen, oder der Busfahrer hielt gleich am Polizeihauptrevier in der Graf-Yorck-Straße. „Das kostet Zeit, so manches Mal konnte der Fahrplan deshalb nicht eingehalten werden. Und die Polizei hat mit den Flüchtlingen eigentlich ganz andere Probleme.“
Eine Anzeige wegen „Erschleichung einer Beförderungsleistung“ wurde zwar immer gestellt – das so genannte erhöhte Beförderungsentgeld von 60 Euro hat der Nahverkehr aber nie bekommen. „Von Flüchtlingen ist nichts zu holen“, weiß der Nahverkehrschef. Im Gegenzug trieb jedoch jede Anzeige die Kriminalitätsstatistik mit Ausländerbeteiligung nach oben.
Das Land hat nun eine Lösung für die Probleme entwickelt. Ab dem 1. Juni können die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz mit einer Chip-Karte, die jeder Asylbewerber erhält, den Nahverkehr nutzen. Diese Karten werden mit einem Hinweis versehen, dass sie als Fahrausweis genutzt werden können. Den Flüchtlingen wird dafür der Betrag, der für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen ist, von ihrem Taschengeld abgezogen. Dem Nahverkehr wird im Gegenzug dieser Betrag pauschal vom zuständigen Landesamt für innere Verwaltung überwiesen.
Die Stadt hatte sich schon längere Zeit mit dem Thema Schwarzfahren durch Flüchtlinge beschäftigt. Noch vor einer Woche hatte Sozialdezernent Andreas Ruhl im Hauptausschuss Bericht erstattet und eine ähnliche Lösung vorgestellt, wie sie jetzt praktiziert werden soll. „Allerdings muss noch geprüft werden, ob es rechtlich zulässig ist, den Flüchtlingen eine Monatskarte zu geben und ihnen den Betrag dafür vom Taschengeld abzuziehen“, so der Sozialdezernent vor acht Tagen. Diese Prüfung ist nun offenbar durch das Land erfolgt. Ab dem nächsten Monat ist damit das Schwarzfahren durch die Asylbewerber passé.
In scheinbar sexueller Absicht belästigte eine Muslimhorde entkleidete Frauen einer Sauna, als diese sich wehrten schlugen die Männer zu – Presse berichtet nicht
Altenau: Am Sonntag, kurz nach 18:00 Uhr, kam es in einer Therme auf dem Glockenberg zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei 36-jährigen Frauen und vier zur Zeit unbekannten männlichen Personen. Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen seien die beiden weiblichen Saunagäste im Umkleidebereich von den Männern zunächst grundlos beleidigt und belästigt worden. Im weiteren Verlauf seien die aus den Landkreisen Northeim, bzw. Hildesheim stammenden Frauen auch handgreiflich attackiert worden. Unmittelbar nach dem Vorfall hätten sich die vier südosteuropäisch aussehenden Täter mit einem Pkw vom Parkplatz der Therme entfernt. Von Amts wegen wurden Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung eingeleitet. Weitere Geschädigte und Zeugen werden dringend gebeten, sich mit der Polizei in Altenau oder Clausthal-Zellerfeld in Verbindung zu setzen.
Quelle: Truth24.net
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