Apr 25

Kirchweihfest: Afghane vergewaltigt Schülerin beim Zigarettenrauchen hinter Bierzelt

Symbolbild

Auf der Ammersrichter Kirmes soll es am Sonntag zu einer Vergewaltigung einer 17-jährigen Schülerin gekommen sein. Ein angeblich 18-jähriger Wirtschaftsflüchtling wurde vorläufig festgenommen | Amberg, Bayern

Eine 17-jährige Schülerin zeigte einen 18-jähriger Mann, afghanischer Staatsangehörigkeit, an, den sie auf der Kirchweih im Ortsteil Ammersricht kennengelernt hat. Beide wollen sich am 23.04.2017, gegen 01.15 Uhr, aus dem Bierzelt begeben haben, um zusammen eine Zigarette zu rauchen.

Dabei soll der 18-Jährige die Schülerin mit einfacher körperlicher Gewalt auf einer nahegelegenen Wiese zu Boden gedrückt haben. Der Tatverdächtige soll nach den bisherigen Ermittlungen die Bekleidung des Mädchens teilweise heruntergezogen haben, während sie versuchte, dies zu verhindern. Trotz der Gegenwehr der 17-Jährigen soll es dem Mann schließlich gelungen sein, sexuelle Handlungen an der Geschädigten auszuführen. Letztlich schaffte es die Geschädigte, sich von dem Angreifer zu befreien und ergriff die Flucht.

Das Mädchen hatte sich zuvor mit dem Araber unterhalten, sie wusste offenbar nicht, dass ihr Gefahr droht, wenn sie mit Wirtschaftsflüchtlingen redet – diese sehen deutsche Frauen oftmals als nicht mehr jungfräuliche Prostituierte an, die man vergewaltigen darf

Beamte der PI Amberg, die unmittelbar danach über den Vorfall informiert wurden, nahmen noch auf der Veranstaltung den 18-Jährigen Afghanen gegen 01.45 Uhr vorläufig fest. Die Kripo Amberg begann daraufhin mit ihren Ermittlungen vor Ort. Sie führte die erforderliche Tatortarbeit und die Sicherung von Spuren, einschließlich der Dokumentation von Spuren an der Kleidung des Tatverdächtigen und an der Geschädigten durch.

Mit den weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen soll nun der genaue Tatablauf und die Art und Weise der Durchführung der mutmaßlichen Vergewaltigung aufgeklärt werden. Hierfür ließen die Ermittler auch ärztliche Untersuchungen vornehmen. Die Ermittler versprechen sich mit den Ergebnissen der Spurenauswertung mehr Klarheit zum Sachverhalt, der bislang im Wesentlichen auf den Angaben der beiden Beteiligten beruht. Beide machen zum Tatvorwurf unterschiedliche Aussagen.

Die Staatsanwaltschaft Amberg beantragte gegen den Mann, dessen ausländerrechtlicher Aufenthaltsstatus noch eindeutig geklärt werden muss, beim zuständigen Amtsgericht Haftbefehl, der erlassen wurde. Der Afghane wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

So können Sie sich und Ihre Kinder schützen – berichten Sie Ihren Freunden und Kollegen von diesen Tipps, damit auch sie nicht vergewaltigt werden, diese Tipps gelten das ganze Jahr

  • Feiern Sie nicht mit bzw. bei Flüchtlingen oder Muslimen, beachten sie, dass fast alle Schwarzafrikaner in Deutschland muslimische Migranten aus Afrika sind. Meiden Sie Örtlichkeiten, in denen sich Muslime aufhalten
  • Gehen sie nur in der Gruppe weg, als Frau keinesfalls alleine, insbesondere auf dem Hinweg und Heimweg
  • Meiden Sie Bahnhöfe und Bahnhofsviertel (häufigster Tatort!), Bushaltestellen, dunkle Ecken, Flussufer, Parks, Hauseingänge und Hofeinfahrten, Gebüsche, öffentliche Toiletten, Toiletten in billigeren Restaurants und Discotheken nur zu zweit, Umfelder von Spielhallen, Wettbüros, “Shisha-Bars”, Asylheimen, Muslim- Vierteln und Dönerläden, Innenstädte sind leider auch HotSpots.
  • Folgen Sie auf keinen Fall einer Einladung durch Muslime mit nach Hause, oder von einer Party bzw. Gruppe weg zu gehen, auch nicht, wenn Sie von einer Freundin begleitet werden, oder den Flüchtling schon länger kennen. Lassen Sie sich von einem Flüchtling oder Muslim nicht nach Hause bringen.
  • Nutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere Bahnen und Straßenbahnen, meiden Sie Bahnhöfe
  • Sollte sich ein öffentliches Verkehrsmittel nicht vermeiden lassen, setzen Sie sich in die Nähe von Deutschen oder Mitteleuropäern und immer auf einen äußeren Sitz und rücken Sie nicht nach innen wenn Fahrgäste sich setzen wollen, damit Sie sich schnell umsetzen können und bestimmen können, neben wem Sie sitzen.
  • Nutzen Sie im Zug großzügig die Notbremse, sollten Sie sich belästigt fühlen, oder eine Belästigung beobachten, bitte scheuen Sie sich nicht vor diesem sehr wichtigen Schritt
  • Wenn sie eine Gruppe Muslime sehen, wechseln Sie die Straßenseite, lassen Sie sich in kein Gespräch verwickeln, auch nicht, wenn der Mann oder die Männer bereits im Seniorenalter sind und äußerst freundlich wirken. Ziehen Sie ihre Freundinnen von den Männern weg, wenn sie sich verwickeln lassen
  • Trinken Sie nicht zu viel Alkohol, seien Sie jederzeit in der Lage, Angriffe und gefährliche Situationen zu erwarten, zu erkennen und diesen aus dem Weg zu gehen
  • Beobachten Sie ihr Getränk, bestellen Sie möglichst Flaschen und bei offenen Getränken, beobachten Sie die Zubereitung, lassen Sie ihr Getränk nicht aus den Augen, halten Sie dieses nach Möglichkeit in den Händen, damit ihnen keiner etwas hineinwerfen kann. Lassen Sie sich nicht von Flüchtlingen und Muslimen zum Getränk einladen
  • Bilden Sie keine Fahrgemeinschaften mit Flüchtlingen und Muslimen. Suchen Sie sich Taxis in denen Deutsche oder mitteleuropäische Taxifahrer sitzen. Setzen Sie sich im Taxi keinesfalls nach vorne neben den Fahrer, in vielen Kulturen wird das als Einladung zum Sex gedeutet, nicht nur in der muslimischen Welt. In kaum einem Land setzen sich Fahrgäste neben den Fahrer, das ist eine Deutsche Eigenart. Sie bestimmen wo Sie sitzen, dafür zahlen Sie. Macht der Fahrer hier eine Bemerkung, lehnen Sie die Fahrt ab, drehen Sie sich um und gehen Sie, auch wenn sie das Taxi bestellt haben, zahlen Sie bei Ablehnung der Fahrt kein Geld. Bei Stress oder Nachstellen: Polizei anrufen und weitergehen. Vorteil beim Hinten-sitzen: So quatscht der Fahrer Sie meist nicht so voll
  • Vereinbaren Sie Treffpunkte, für den Fall, dass Sie sich verlieren und von Ihrer Gruppe getrennt werden
  • Versuchen Sie bei einem Angriff zunächst wegzurennen, schreien Sie laut und treten Sie wild mit den Beinen in den Genitalbereich und wehren Sie sich mit aller Kraft um sich loszureissen, nutzen Sie Waffen
  • Tragen sie ein Reizgas, nach Möglichkeit “CS Gas” und kein Pfefferspray, da dieses schneller und effektiver wirkt und sich stärker verteilt, halten Sie das Gas außerhalb von Örtlichkeiten immer griffbereit, wenn Sie einer Gefahrenzone entgegen laufen, nehmen Sie es in die Hand. Keine Waffe bringt Ihnen etwas, wenn sie erst in der Tasche nach ihr suchen müssen. Probieren Sie das Gas im Garten zunächst aus, um den Einsatz zu üben und ein Gefühl für die Reichweite zu bekommen. Das Gas zur Probe ist danach meist leer, also kaufen Sie sich mehrere Spays.
  • Sehr effektiv sind auch stabile Nagelfeilen oder Nagelscheren. Diese werden Ihnen in der Regel auch nicht vom Türsteher abgenommen. Nehmen Sie diese in Faustgriff, Spitze nach unten und stechen Sie damit im Notfall auf den Gesichts und Halsbereich ein, nicht auf den Rumpf, üben Sie an einem Kürbis oder einer Wassermelone, um ein Gefühl dafür zu bekommen und die Angst vor dem Zuschlagen zu verlieren. Tragen Sie auch diese Gegenstände Griffbereit und nach Möglichkeit in der Hand haltend in der Jackentasche, insbesondere wenn Sie alleine unterwegs sind.
  • Erschweren Sie eine Vergewaltigung, indem Sie Hosen statt Röcke tragen, darunter Strumpfhose und erst dann Slips, sehr effektiv ist auch Ganzkörperunterwäsche (Bodysuits), sowie Schichtungen
  • Nach einer Straftat rufen Sie immer sofort die Polizei, sollten Sie eine Straftat beobachten, rufen Sie ebenfalls umgehend die Polizei. Merken Sie sich markante Kleidungsstücke, Narben, sowie andere Merkmale. Geben Sie diese noch am Telefon durch. Sollte die Polizei sie abwimmeln, schreiben Sie der Presse und auch uns bei Rapefugees.net. Wir berichten darüber.
  • Besuchen Sie Selbstverteidigungskurse
  • Wählen Sie die demokratische Partei, die sich glaubwürdig gegen Zuwanderung ausspricht, wählen sie nicht mehr die Parteien, die für Ihre Sorgen verantwortlich sind
  • Vergessen Sie trotzdem nicht, eine schöne Zeit zu verbringen, lassen sie Flüchtlinge nicht noch ihre Freizeit verderben!

Quelle: Truth24.net

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Apr 25

Flüchtlinge: Städte fordern Schulpflicht bis 25 für eingereiste Analphabeten

Viele Flüchtlinge kommen als Analphabeten nach Deutschland. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert für Migranten, die weder lesen noch schreiben können, eine Schulpflicht bis 25 Jahre.

Auch Flüchtlingskinder unterliegen der Schulpflicht. Die Kommunen wollen nun das Alter für die Analphabeten unter ihnen auf 25 hochsetzen. Die bisherige Handhabe bei der Integration habe sich nicht bewährt.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund plädiert für eine Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren für junge Flüchtlinge, die Analphabeten sind. Außerdem sollte die Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme mit den Sprachkursen von Anfang an kombiniert werden können, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die klare Trennung zwischen Sprachkursen und anschließender Arbeitsaufnahme oder Berufsorientierung habe sich nicht immer bewährt.

Landsberg hält ferner ein eigenes Leistungsrecht für anerkannte Asylbewerber und für geduldete Flüchtlinge für denkbar. „Nach dem Grundsatz ,Fordern und Fördern‘ könnte es darin Anreize geben, damit Eingliederung besonders gut oder besonders schnell gelingt“, betonte Landsberg.

Nach Angaben des Gemeindebundes steigen die Integrationskosten gerade für die Kommunen rasant. Aber eine ausreichende Erstattung der Ausgaben finde oftmals nicht statt. „Das muss beendet werden“, betonte Landsberg.

Es könne nicht sein, dass Mittel zum Beispiel des Bundes bei den Kommunen nur unvollständig ankommen. „Das ist auch eine Gefahr für das Engagement der Kommunen und der vielen ehrenamtlichen Helfer vor Ort“, warnte der Hauptgeschäftsführer.

Quelle: Welt

Apr 25

Europaweite Fahndung: Frauenmörder in Zug nahe Villach gefasst

Der 29-Jährige soll seine 41-jährige Freundin erstochen haben. Foto: facebook.com, Klaus Kreuzer

Drei Tage nach dem Mord an einer vietnamesischen Geschäftsfrau im deutschen Dresden ist der mutmaßliche Täter gefasst. Der 29- Jährige wurde in der Nacht auf Montag in einem Zug nahe Villach gefasst. Der Flüchtling aus Pakistan war der Freund des Opfers.

Die Leiche der 41- Jährigen war am vergangenen Freitag in ihrer Wohnung in der Alaunstraße in der Dresdner Neustadt von einem Bekannten gefunden worden. Unter Mordverdacht geriet schnell der Lebensgefährte der Ermordeten.

Streit um Lokalschließung

Shahjahan B., ein 29 Jahre alter Flüchtling aus Pakistan, habe laut „Bild“ nicht akzeptieren wollen, dass seine Freundin das von ihr betriebene Lokal schließen wollte. Daraufhin sei es zum Streit gekommen, im Zuge dessen er die 41- Jährige erstochen und danach die Flucht ergriffen haben soll.

Frauenmörder in Zug nahe Villach gefasst (Bild: Klaus Kreuzer (Symbolbild))Foto: Klaus Kreuzer (Symbolbild)

Ermittler leiteten sofort eine europaweite Fahndung nach dem 29- Jährigen ein. Der Verdächtige wurde Montagnacht gegen 0.45 Uhr von einer gemischten Streife österreichischer und italienischer Polizisten aufgegriffen, die sämtliche Reisezüge kontrollierte. Der betreffende Zug kam aus München und fuhr Richtung Rom.

Der 29- Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen. Er wurde in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht, soll jedoch bald nach Deutschland ausgeliefert werden.

Quelle: Krone

Apr 25

Prozess in Vorarlberg: Mutter wollte 13-Jährige verheiraten – Freispruch


Foto: APA/BARBARA GINDL, Alle Urteile sind rechtskräftig. (Symbolbild)

49-jährige Frau stand in Vorarlberg wegen versuchter Zwangsheirat vor Gericht. Gericht begründete die Freisprüche mit dem fehlenden Nachweis, dass die Verheiratung der damals 13-jährigen Tochter in der Türkei bereits in Vorarlberg geplant wurde.

 

Der erste in Vorarlberg durchgeführte Zwangsheirat-Prozess ist am Freitag mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Zu diesem Delikt straffrei blieben eine 49-jährige Frau, der die versuchte Zwangsheirat ihrer 13-jährigen Tochter vorgeworfen wurde, sowie ihr 63-jähriger Gatte und ein 57-jähriger Nachbar als mutmaßliche Beitragstäter. Alle Urteile sind rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.Das Gericht begründete die Freisprüche mit dem fehlenden Nachweis, dass die Verheiratung der damals 13-jährigen Tochter in der Türkei bereits in Vorarlberg geplant wurde. Sollte das Vorhaben erst in der Türkei entstanden sein, so sei das Landesgericht nicht zuständig. Verurteilt wurde die 49-jährige Tschetschenin hingegen wegen Kindesentziehung. Dafür wurde gegen die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro ausgesprochen.

Jugendliche sollte in Türkei Tschetschenen heiraten

Die heute 14-jährige Jugendliche hatte ihre Eltern in einer im Vorfeld durchgeführten kontradiktorischen Befragung schwer belastet. Sie sei in die Türkei gebracht worden, um dort verheiratet zu werden, sagte sie aus. Ihre Mutter sei nicht damit zurechtgekommen, dass sie einen Freund habe und westlich eingestellt sei. Sogar mit dem Umbringen habe die Mutter gedroht, falls sie in der Türkei nicht einen Tschetschenen heirate. Deshalb sei sie zurück nach Österreich geflüchtet, als sich die Möglichkeit dazu geboten habe. Zu einer Zwangsheirat kam es folglich nicht.

Die Darstellung ihrer Eltern hingegen war eine gänzlich andere. Die 49-Jährige sprach vor Gericht von einem Urlaub, den man in der Türkei verbracht habe. Dass im Zuge des Aufenthalts ihre Tochter hätte verheiratet werden sollen, wies die Frau zurück. Auch ihr Mann wollte von einer Zwangsheirat nichts gewusst haben. Die 13-Jährige sei freiwillig mitgekommen, wurde betont. Dass sie dort eine Koranschule hätte besuchen sollen, begründete die Mutter mit der Selbstständigkeit und der Eigensinnigkeit der Tochter.

Eine Flucht ihrer Tochter stellte sie ebenfalls in Abrede. Dass ihre Tochter alleine nach Österreich zurückgekehrt ist, führte die Mutter darauf zurück, dass der 13-Jährigen langweilig gewesen sei.

Sorgerecht schon zuvor entzogen

Klar war hingegen, dass die Eheleute ihre Tochter keinesfalls mit in die Türkei hätten nehmen dürfen – ihnen war nämlich schon zuvor das Sorgerecht entzogen worden. Dieses lag bei der Jugendwohlfahrt. Die Behörde schritt ein, weil der 63-jährige Vater die Tochter über Jahre hinweg geschlagen haben soll. Er soll auch versucht haben, die 13-Jährige zum Tragen eines Kopftuchs zu zwingen. Der Vater wies die Vorwürfe allerdings zurück. Geschlagen habe er seine Tochter nicht, und die Geschichte mit der Zwangsheirat habe sie erfunden, so seine Rechtfertigung. Weil ebenfalls Beweise fehlten, wurde der 63-Jährige hinsichtlich des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung freigesprochen.

Die Mutter berief sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass sie nicht hätte mit der Tochter reisen dürfen. Das Gericht schenkte ihr in diesem Punkt aber keinen Glauben und verurteilte sie folglich wegen Kindesentziehung.

Der 57-jährige Türke wiederum, ein Nachbar der Familie, stellte sich lediglich als Chauffeur dar. Er sei ohnehin in die Türkei gefahren und habe die Familie aus Gefälligkeit mitgenommen, sagte er. Von Plänen für eine Zwangsheirat habe er nichts gewusst.

Quelle: Kurier.at

Apr 25

Ex-Freundin mit Stanleymesser attackiert: 15 Jahre Haft

Stanley-Messer Urteil

Ein 23-jähriger Mann, der am 12. August 2016 wenige Tage nach der Trennung seine Ex-Freundin mit Tritten, Schlägen und einem Stanleymesser schwer verletzt hatte, ist am Montag im Wiener Landesgericht für Strafsachen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen befanden den algerischen Asylwerber mit 5:3 Stimmen des versuchten Mordes für schuldig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Bei der Strafbemessung wurde die Verunstaltung des Opfers als besonderer Erschwerungsgrund gewertet. Der Täter hatte der mittlerweile 30 Jahre alten Frau eine tiefe, 13 Zentimeter lange Schnittwunde von der Stirn über die rechte Augenhöhle bis zur Wange zugefügt. Die Narbe wurde vom Gerichtsmediziner Wolfgang Denk als schwere Dauerfolge qualifiziert. Die gebürtige Rumänin bekam vom Gericht (Vorsitz: Eva Brandstetter) knapp 37.000 Euro an Krankenhauskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang zugesprochen.

IMG-20160825-WA0000.jpg Die heute 30-Jährige musste um ihr Leben zittern.

Der Angeklagte hatte eingangs des Verfahrens Allah und die Gerechtigkeit beschworen und versichert, er könne sich „an den Vorfall“ nicht mehr erinnern: „Ich habe zu der Zeit sehr viel Kokain genommen. Ich wusste nicht, was ich tue.“ Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer stellte zu der behaupteten vollständigen Amnesie fest, ein drogenbedingter vollständiger Gedächtnisverlust sei „nicht ganz auszuschließen, aber unwahrscheinlich“. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vollständig berauscht gewesen. Der Angeklagte weise zwar eine Persönlichkeitsstörung auf, die aber keiner geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades gleichkomme. „Er ist uneingeschränkt schuldfähig“, betonte Dantendorfer.

Der Algerier – sein Asylverfahren ist noch im Laufen, seinen Angaben zufolge hält er sich seit dreieinhalb Jahren in Österreich auf – hatte im Herbst 2015 die Rumänin kennengelernt, mit der er eine Beziehung einging. Im darauffolgenden Sommer erklärte die Frau diese für beendet. Wenige Tage danach rief der Algerier seine Ex an und erklärte ihr in jammerndem Tonfall, er sei schlecht beisammen. Sie möge ihn doch noch einmal besuchen kommen.

„Ich habe geglaubt, ich werde sterben“

Die Ex-Freundin kam dieser Bitte nach. „Er hat mir leidgetan. Er hat am Telefon geweint“, erläuterte die 30-Jährige dem Gericht im Zeugenstand. Kurz vor Mitternacht war sie in seiner in Wien-Landstraße gelegenen Flüchtlingsunterkunft, wo der Algerier sie sogleich in sein Zimmer zog und ihr ihren Angaben zufolge ankündigte: „Jetzt muss ich dich umbringen.“ Danach trat er laut Anklage auf die Frau ein, verpasste ihr Schläge, packte sie am Kopf und schnitt ihr die Haare ab. „Er wollte mich, glaube ich, auch skalpieren. Er hat versucht, mir die Haut mit den Haaren abzuschneiden. Ich habe geglaubt, ich werde sterben“, sagte die Zeugin.

IMG-20160825-WA0004.jpg Schnittverletzung am Handgelenk.

Schließlich fügte der 23-Jährige ihr mit seinem Stanleymesser noch tiefreichende Schnittwunden im Nackenbereich und im Gesicht zu. Ein 13 Zentimeter langer Schnitt führte von der Stirn bis zur Wange. Die rechte Gesichtshälfte sei als verunstaltet einzustufen, da die Narbe deutlich sichtbar sei, bemerkte dazu der beigezogene Gerichtsmediziner.

Beim Versuch, den Angreifer abzuwehren, wurden der 30-Jährigen Nerven und Sehnen am rechten Handgelenk durchtrennt. Die Frau habe sich mit Händen und Füßen gewehrt und sich nur deshalb retten können, bemerkte Staatsanwältin Christina Schnabl: „Es ist nur einem Zufall zu verdanken, dass das nicht tödlich geendet hat.“

Angeklagter bereut Tat

„Ich habe eine unglaubliche Kraft entwickelt und ihm einen Tritt verpasst. Er ist aufs Bett gefallen“, schilderte die Zeugin, wie es ihr gelungen war, aus dem Zimmer und der Flüchtlings-WG zu gelangen. Ein anderer Hausbewohner hörte ihre Hilfeschreie, eilte der blutüberströmten Frau zu Hilfe, brachte sie in seine Wohnung und verständigte die Polizei.

Laut Gerichtsmediziner waren die Verletzungen schwer und mit einer mehr als 24 Tage andauernden Gesundheitsschädigung verbunden. Unmittelbar lebensbedrohliche Folgen hätten aber keine bestanden, schränkte der Sachverständige ein. Der Angeklagte dürfte die Tat bereuen. Zumindest hat er das seinem Opfer mehrfach versichert. Nach Angaben der Frau hat der 23-Jährige sie aus dem Gefängnis bisher fünf Mal angerufen und um Entschuldigung gebeten.

Quelle: oeat.24

Apr 25

Tumulte auf dem Optimolgelände und im Bahnhof Krawalle am Ostbahnhof: 50 Personen des Platzes verwiesen

Die Polizei hat am Ostbahnhof 50 Platzverweise ausgesprochen. © Reinhard Kurzendörfer

Randale im Münchner Osten: Auf dem Gelände der Optimolwerke und am Ostbahnhof haben sich am Samstagmorgen tumultartige Szenen abgespielt.

München – Die Bundespolizei musste nach eigenen Angaben annähernd 50 Platzverweise gegen teils sehr aggressive Männer aussprechen. In manchen Fällen half nur noch körperlicher Zwang um die Anordnungen umzusetzen.

Was war passiert? Gegen 4 Uhr hatten Club-Mitarbeiter die Polizei alarmiert, weil es auf dem Optimol-Partygelände in Berg am Laim zu Streit und teils Prügeleien unter circa 20 bis 30 Besuchern überwiegend afrikanischer Nationalität gekommen war. Die meisten von ihnen waren stark betrunken und laut Angaben der Polizei extrem aggressiv. Nachdem es den Beamten – die Bundespolizei unterstützte die Kollegen des Freistaates – gelungen war, die Situation zu beruhigen, teilte sich die Gruppe. Offenbar trafen sie dann am Ostbahnhof wieder aufeinander. Denn dort krachte es erneut.

Im Bereich der östlichen Unterführung sowie am Haupteingang kam es zu weiteren verbalen Auseinandersetzungen. Körperverletzungen konnten nach Angaben der Bundespolizei jedoch verhindert werden. Die Einsatzkräfte mussten dort schließlich gegen 50 Personen Platzverweise aussprechen, die zum Teil mittels körperlichem Zwang durchgesetzt wurden. Die Polizeibeamten blieben bei den Einsätzen unverletzt. Ein konkreter Auslöser für die Randale war vorerst nicht zu ermitteln, hieß es von der Polizei.

Quelle: Merkur

Apr 25

Fall Niklas (†17) Plädoyer: Staatsanwalt fordert Freispruch für Hauptbeschuldigten!

Walid S. wird seit dem 20. Januar der Prozess gemacht.
Foto: Schwaiger

Bonn – Überraschung bei den Plädoyers im Fall Niklas: Staatsanwalt Florian Geßler hat am Dienstagmorgen Freispruch für den Angeklagten Walid S. (21) beantragt!

Es gäbe zwar viele Punkte, die dafür sprechen, dass Walid Niklas in der Nacht zum 7. Mai 2016 gegen den Kopf geschlagen und getreten habe, erklärte Geßler. Aber, so der Staatsanwalt weiter, man könne nicht mit Sicherheit sagen, dass er es gewesen sei.

Für eine weitere Tat, wegen der der 21-Jährige ebenfalls angeklagt ist, beantragte Geßler zwölf Monate auf Bewährung. Am 30. April 2016 soll Walid S. einen jungen Mann mit einer Jägermeister-Flasche geschlagen haben.

Quelle: Express

Apr 25

Gruppe Schwarzafrikaner versucht Mädchen (17) zu vergewaltigen | Leck Nordfriesland

Diskothek Töff in Leck, Quelle Google

Auf dem Heimweg von der Diskothek Töff in Leck wurde ein 17 jähriges Mädchen von einer Gruppe Schwarzafrikaner sexuell attackiert und fast vergewaltigt

Die Kriminalpolizei Niebüll ermittelt nach einer versuchten überfallsartigen Gruppenvergewaltigung, der Angriff hat sich am Sonntagmorgen gegen 03:40 Uhr in Leck in der Norderbergstraße zum Nachteil einer 17-jährigen Jugendlichen ereignet.

Das Mädchen befand sich auf dem Rückweg aus der Diskothek „Töff“ und wurde im Bereich des Augartens von zwei schwarzafrikanischen Wirtschaftsmigranten angesprochen. Dies wurde jedoch von der Jugendlichen ignoriert. Die beiden Männer folgten ihr daraufhin. Beide Männer sollen sich im Laufe des Abends vor dem „Töff“ aufgehalten haben.

Beide Afrikaner hielten sich vor der Diskothek auf und verfolgten das Mädchen auf dem Heimweg

Einer der beiden umklammerte sie von hinten und riss sie zu Boden. Dort fasste er sie unsittlich an. Die junge Frau rief um Hilfe, so dass ein Anwohner aufmerksam wurde und ihr zu Hilfe kam. Die beiden Männer flüchteten. Sie werden folgendermaßen beschrieben:

Beide dunkelhäutig und sprachen gebrochenes Deutsch, einer hatte eine auffällig dicke Lippe, der andere eine blaue blinkende Swatch Uhr

Täter 1:
ca. 170 cm groß, ca. 20 – 30 Jahre alt, dunkelhäutig, – schwarze Lederjacke, schwarze Hose – Sprache: gebrochen deutsch, englisch

Täter 2:
auffällig dicke Lippe, Narbe unter einem Auge, dunkelhäutig – blaue, blinkende Swatch-Uhr – Sprache: gebrochen deutsch, englisch.

Zeugen insbesondere von der Diskothek, wo sich die Afrikaner zuvor im Außenbereich aufgehalten haben, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Niebüll unter: 04661 – 4011 0 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Truth24.net

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Apr 25

Großfamilie aus Hameln: Krawalle nach Todessturz: Familienclan vor Gericht

Ganz in Schwarz gekleidet und verschleiert zeigt sich die angeklagte Mutter zum Prozessauftakt im Gericht. Quelle: dpa

Hannover. Ein mutmaßlicher Räuber stürzt beim Fluchtversuch aus dem siebten Stock des Amtsgerichts Hameln ab – seine Angehörigen randalieren danach vor dem Gebäude und vor der Klinik, wo der 26-Jährige später stirbt. Die Eskalation der Gewalt nach dem tragischen Tod des jungen Mannes wird seit Montag vor dem Landgericht Hannover aufgeklärt.

Der Prozess gegen den Bruder, die Mutter und vier weitere Verwandte des Verunglückten startet unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen. Vier Einsatzfahrzeuge stehen vor dem Gebäude. Justizbeamte, die aussehen wie Türsteher, sichern den Saal. Befürchtet werden Störungen der Verhandlung durch Mitglieder des Familien-Clans, jedoch bleiben die Zuhörerplätze zumindest beim Prozessauftakt so gut wie leer.

Den sechs Angeklagten im Alter zwischen 27 und 50 Jahren werden in verschiedener Beteiligung unter anderem Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung und Landfriedensbruch vorgeworfen. Ihre Krawalle am 14. Januar 2015 hatten die Fachwerkstadt im Weserbergland erschüttert. Hamelns Landrat Tjark Bartels (SPD) sprach von „hemmungsloser Gewalt“, laut Anklage wurden insgesamt 24 Polizisten und sechs Unbeteiligte unter anderem durch Würfe mit Pflastersteinen und Tränengas verletzt. Ein Beamter erlitt eine offene Platzwunde und einen Nasenbeinbruch, ein anderer eine Verletzung am Bein. Bereits unmittelbar nach dem Todessturz sollen Polizei und Rettungskräfte an der Unglücksstelle attackiert worden sein.

Bei der Randale vor der Klinik zählten die Beamten rund 30 Mitglieder der Großfamilie, teils aus anderen Bundesländern angereist. Der Vorsitzende Richter Stefan Joseph wirbt zum Auftakt der Verhandlung am Montag um Vertrauen bei den Angeklagten. Ihm habe beim Lesen der Akten der Atem gestockt, sagt Joseph. Mutter und Bruder hätten den Tod des 26-Jährigen aus nächster Nähe erleben müssen.

„Wir wissen, welche Tragik das für Ihre Familie bedeutet“, betont der Richter. Aber es sei auch klar, dass nicht in Ordnung war, was danach passierte. Der angeklagte Bruder des Toten soll bereits einen Tag vor dem tödlichen Fluchtversuch versucht haben, seinen wegen eines Tankstellen-Überfalls in Aerzen festgenommenen Bruder aus einem Streifenwagen zu befreien, was jedoch misslang. Dem 27-Jährigen werden insgesamt sechs, seiner 50 Jahre alten Mutter zwölf Straftaten vorgeworfen.

Verfahren könnte sich verkürzen

Vor Gericht wirkt die schwarz gekleidete, verschleierte Mutter in sich gekehrt, seit dem traumatischen Verlust ihres Sohnes ist sie ihrem Verteidiger zufolge auf Medikamente angewiesen. Am 14. Januar war sie die hochaggressive Antreiberin der Gruppe, wie Staatsanwalt Jörg Hennies schildert. Sie habe Polizisten als „Hurensöhne, Schweine, Nazis und Hitlersöhne“ beschimpft. Vier Beamten soll sie gedroht haben: „Ich zünde euch an, ihr Schweine!“

Die Mutter habe wider besseres Wissens das Gerücht verbreitet, ihr Sohn sei von Beamten aus dem Fenster des Amtsgerichts gestoßen worden, sagt Hennies. Nach seinem Tod habe sie auf Rache gedrungen: „Hameln, die Richterin und das Krankenhaus sollten brennen.“ Für den Prozess, der die unübersichtlichen Tumulte aufklären soll, sind Termine bis September angesetzt. Allerdings könnte sich das Verfahren deutlich verkürzen. Am Montag führen alle Prozessbeteiligten Verständigungsgespräche. Im Raum stehen Bewährungsstrafen für die Angeklagten, sollten sie sich geständig einlassen.

Quelle: haz

Apr 25

Mindestsicherung: 49 Prozent der Bezieher in Wien Nichtösterreicher

foto: apa / barbara gindl
Die Zahl der Bezieher mit nichtösterreichischem Pass ist in einem Jahr um knapp ein Viertel gestiegen

Die Zahl der Mindestsicherungsbezieher mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft nimmt in Wien stark zu. Die Zahl österreichischer Empfänger geht hingegen sogar leicht zurück

Wien – Seit Monaten verhandelt die rot-grüne Wiener Stadtregierung über eine Reform der Mindestsicherung. Noch gebe es „einige differenzierende Punkte“ aus dem Weg zu räumen, heißt es aus dem Büro von Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) zum STANDARD. Eine Einigung werde es „demnächst“ geben.

Dass akuter Handlungsbedarf gegeben ist, verdeutlichen aktuelle Zahlen, die dem STANDARD vorliegen. Im Februar 2017 haben 148.948 Personen diese Sozialhilfe in Wien erhalten. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es laut Daten der Stadt Wien mehr als 10.000 weniger (138.486). Die Zahlen steigen seit Monaten kontinuierlich.

Interessant ist dabei, dass die Zahl von Österreichern, die Leistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen, sogar leicht zurückgeht. Waren es im Februar 2016 genau 76.877 Personen, erhielten ein Jahr später noch 75.766 Österreicher Sozialhilfe. Für die signifikante Steigerung sind also Bezieher mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft verantwortlich.

Steigerung um fast ein Viertel

Waren es im Februar 2016 genau 59.704 Ausländer, stieg diese Zahl bis Februar 2017 auf 73.192 Personen an. Das ist in nur einem Jahr eine Steigerung um fast ein Viertel. Mittlerweile macht der Anteil von Beziehern mit nichtösterreichischem Pass bereits mehr als 49 Prozent aus. In diesem Segment werden subsidiär Schutzberechtigte, anerkannte Asylwerber, andere EU-Staatsbürger sowie Drittstaatsangehörige zusammengefasst.

Den größten Anteil von Mindestsicherungsbeziehern mit nichtösterreichischem Pass machten im Februar 2017 anerkannte Asylwerber (33.766) aus. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es mehr als 10.000 weniger (23.536).

Für das Jahr 2017 hat die Stadt Wien rund 700 Millionen Euro für die Mindestsicherung budgetiert – nach 664 Millionen im Vorjahr. (David Krutzler, 24.4.2017) – derstandard.at/2000056423724/Mindestsicherung-in-Wien-49-Prozent-Bezieher-mit-nichtoesterreichischem-Pass

Quelle: DerStandard

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