Feb 13

BKA registriert 39.400 Straftaten in Flüchtlingsunterkünften – Januar bis September 2016

Wie steht es um die Kriminalität unter Flüchtlingen? Darüber wird seit Monaten in Deutschland immer wieder spekuliert. Das BKA bilanziert in einem vertraulichen Bericht die verübten oder versuchten Straftaten.

Das BKA hat zwischen Januar und September 39.400 versuchte und ausgeführte Straftaten in Flüchtlingsheimen registriert. Das berichtet „Bild“ mit Verweis auf interne Statistiken des Bundeskriminalamts. Besonders ein Delikt aus der Statistik ist problematisch.

In den ers­ten drei Quar­ta­len des ­Jahres 2016 re­gis­trier­te das Bundeskriminalamt 39.400 Fälle im Zusammenhang mit Straftaten in Erstaufnahme- oder Sammelunterkünften. Dazu zählen auch versuchte Straftaten.

Das berichtet die „Bild am Sonntag“, die aus einem vertraulichen BKA-Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung; Lageübersicht 3/2016“ zitiert, welcher der Zeitung vorliegt.

Unter dem Begriff Zuwanderer fassen die Beamten Asylbewerber, Asylberechtigte, Geduldete, Kontingentflüchtlinge und Abgelehnte zusammen.

Merkel dringt auf zügigere Abschiebung nach Tunesien

Vom ersten bis zum dritten Quartal sank die Zahl der Straftaten laut Lagebild um acht Prozent.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dringt derweil auf zügigere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Tunesien.

Beim Besuch von Ministerpräsident Youssef Chahed an diesem Dienstag in Berlin wolle sie unter anderem darüber sprechen, dass in dieser Frage „schneller gearbeitet wird, insbesondere wenn es um Gefährder geht“, sagte Merkel in ihrer wöchentlichen Videobotschaft.

Quelle: Welt

Feb 13

Syrer folterte Ehefrau (19) mit erhitztem Messer – Martyrium in Graz

Foto: thinkstockphotos.de

Ein unfassbares Martyrium hat eine 19- jährige Syrerin in Graz ertragen müssen. Die junge Mutter wurde von ihrem 22 Jahre alten Ehemann brutal misshandelt. Dieser war, von Eifersucht getrieben, völlig ausgerastet, trat seiner Frau mehrfach ins Gesicht, verbrannte sie unter anderem mit einem erhitzten Messer am ganzen Körper und rasierte ihr auch noch die Haare ab. Er sitzt in U- Haft.

Die schrecklichen Szenen spielten sich Ende Jänner in einer Wohnung in Graz- Gösting ab. Der 22- Jährige war von Eifersucht zerfressen, glaubte, dass sich seine hüsche Ehefrau das Paar hat zwei kleine Söhne auf eine Affäre eingelassen hatte.

Geschlagen, verbrannt, Haare abrasiert

In der Nacht ließ er dann seine unbändige Wut an der 19- Jährigen aus, trat der jungen Frau mehrmals ins Gesicht, um sie zu demütigen. Damit nicht genug, griff der 22- Jährige danach zu weiteren Mitteln, um seine Ehefrau für die vermeintliche Affäre zu bestrafen.

So schnappte er sich ein Küchenmesser, einen Schraubenzieher und einen Löffel, erhitzte die Gegenstände am Herd, ging damit ein weiteres Mal auf die zweifache Mutter los und fügte ihr massive Brandwunden am ganzen Körper zu. Zuletzt rasierte der Verdächtige der 19- Jährigen auch noch fast zur Gänze die Haare ab.

„Ich war das nicht!“

Für den 22- Jährigen klickten schließlich die Handschellen. „Der Verdächtige befindet sich in U- Haft“, bestätigte der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, den schrecklichen Vorfall. Reue zeigte der Syrer bei seinen Einvernahmen durch Beamte des Kriminalreferats nicht, vielmehr schmetterte er sämtliche Vorwürfe ab und meinte lediglich lapidar: „Ich war das nicht!“

Es war jedoch nicht das erste Mal, dass der 22- Jährige seine Eifersucht nicht unter Kontrolle hatte. Bereits im Vorfeld der Schreckenstat soll er sich mit einem Brüderpaar geprügelt haben, da er annahm, dass einer der beiden der Geliebte seiner Ehefrau ist.

Quelle Krone.at

Feb 13

Köpfte dieser Mann seine Geliebte aus rituellen Gründen? – Prozess-Auftakt

Im Mai 2016 tötete Yve M. (39) seine Freundin Tunay G. (39) mit dreißig Messerstichen. Anschließend trennte er Kopf, linken Arm und einen Finger ab. Vor Gericht schweigt er aber.

Als die Polizei die Leiche von Tunay G. (39) fand, war die nicht nur bereits stark verwest sondern auch mit unterschiedlichen Steinen, Bändern und Federn geschmückt. Kopf, linker Arm und rechter kleiner Finger waren abgetrennt. Ein grausiges Ritual?

Der Mann, der seit Freitag als mutmaßlicher Täter wegen Totschlags vor dem Landgericht sitzt, könnte diese Frage vielleicht beantworten: Yve M. (39), ein Asylbewerber aus dem Kongo. Doch er schweigt bisher, soll die Tat in der Vergangenheit immer bestritten haben. Emotionslos sitzt der bärtige Mann da, hört, ohne mit der Wimper zu zucken, die Anklage an.

Am 10. Juni 2016 wurde die Leiche aus der Wohnung geborgen (Foto: Spreepicture)
Am 10. Juni 2016 wurde die Leiche aus der Wohnung geborgen (Foto: Spreepicture)

Die geht davon aus, dass er zwischen dem 15. und 16. Mai 2016 auf die seine Geliebte in deren Wohnung in der Rixdorfer Straße (Mariendorf) mit einem Messer oder einem anderen spitzen Gegenstand (die Tatwaffe wurde nie gefunden) in Tötungsabsicht einstach. Dreißig Einstiche in Unterleib, Bauch und Brust zählte der Gerichtsmediziner. Tunay G. starb an Verbluten.
Am 10. Juni hatten Mieter des Hauses wegen des unerträglichen Geruches, der aus der Wohnung drang, die Polizei gerufen.

Einen Tag später wurde der Angeklagte, der in Berlin keinen festen Wohnsitz hatte, in Weißensee festgenommen. Anwohnern der Otto-Brahm-Straße war er wegen seines auffälligen Verhaltens zwischen parkenden Autos aufgefallen.

 

In diesem Haus an der Rixdorfer Straße wurde die Leiche gefunden. Nachbarn hatten sich über den Geruch beschwert (Foto: Spreepicture)
In diesem Haus an der Rixdorfer Straße wurde die Leiche gefunden. Nachbarn hatten sich über den Geruch beschwert (Foto: Spreepicture)

Yve M. und das spätere Opfer hatten sich 2015 kennengelernt. Tunay G. lebte damals seit der Scheidung von ihrem Ehemann in verschiedenen Obdachlosenheimen, der Angeklagte in einer Asylbewerberunterkunft. Bis die Frau im April 2016 die Wohnung in Mariendorf bekam und er mit einzog.

Über die Beziehung der beiden ist wenig bekannt. Das Paar lebte sehr zurückgezogen. Kontakt zu Nachbarn bestand kaum. Was sich am Pfingstwochenende 2016 in der Wohnung abspielte, liegt bisher im Dunkeln. Gibt es endlich Aufklärung im Prozess? Der Sohn von Tunay G., der Nebenkläger ist, will wissen, warum seine Mutter sterben musste.

Yve M., der seit frühester Jugend Marihuana konsumiert, soll an einer paranoiden Schizophrenie mit religiösen Wahnvorstellungen erkrankt sein. Die Staatsanwaltschaft sieht aufgrund dessen in ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit und strebt für ihn die Einweisung in die Psychiatrie an.

Quelle

Feb 12

Schwarzafrikaner ersticht 22 Jährige auf offener Straße – es war wieder ein Asylbewerber

Symbolbild

Nun ist es Gewissheit. Ein Wirtschaftsflüchtling aus Nigeria soll der jungen Frau auf offener Strasse das Messer mehrfach brutal in den Hals gerammt und sie ermordet haben – wir berichteten früh über den Migrationszusammenhang, andere Zeitungen schweigen

Wie wir bereits gestern berichteten, hörten am frühen Samstagmorgen (11.2., 0:20 Uhr) Anwohner am Hessenweg in Ahaus kurz nach Mitternach die Hilferufe  der jungen Frau. Ein Zeuge erkannte einen Nigerianer, der sich über eine am Boden liegende Frau beugte.

„Der Zeuge verständigte die Polizei und den Rettungsdienst“, erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt gestern in Münster. „In dieser Zeit entfernte sich der unbekannte Mann. Zurück blieb am Boden liegend die schwer verletzte und blutende Frau.“ Trotz sofortiger notfallmedizinischer Behandlung vor Ort verstarb die 22 jährige Frau aus Ahaus im Krankenhaus.

Das Opfer ist eine Deutsche, zahlreiche Messerstiche im Halsbereich und am Oberkörper – der Täter ist weiterhin flüchtig

Gegenüber dieser Zeitung teilte Staatsanwalt Botzenhard gestern mit, dass es zunächst keine Hinweise auf ein Sexualdelikt gebe. Hinsichtlich des Sachverhaltes, ob der Zeuge den Täter habe sprechen hören, oder ob dieser Ausländer sei, lagen am Vortag noch keine Ermittlungsergebnisse vor. Bei dem Opfer handelt es sich um eine Deutsche.

UPDATE: Die junge Frau war Flüchtlingshelferin

Das Opfer war in der Caritas Flüchtlingshilfe tätig, möglicherweise hat sie den Täter hier auch kennengelernt, dies ist allerdings noch nicht gesichert, Stand 14.02.2016.

Täter und Opfer kannten sich wohl,  womöglich wurde die Frau nicht hinreichend davor gewarnt, wie gefährlich afrikanische Wirtschaftsflüchtlinge wirklich sind und dass man mit ihnen als Frau nicht einfach verkehren sollte

Zwischenzeitlich ist die junge Frau im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster obduziert worden.

„Im Oberkörper und Hals wurden eine Vielzahl von Stichverletzungen festgestellt“, erläuterte der Oberstaatsanwalt. „Der erhebliche Blutverlust führte unweigerlich zum Tod der jungen Frau.“

 

Haftbefehl lautet nur auf Totschlag, dabei war es eher Mord, die Fahndungsmaßnahmen laufen weiter

Die Ermittler haben Hinweise gefunden, die einen ersten Tatverdacht auslösen. „Ein 27 jähriger Asylbewerber aus Nigeria hat in den letzten Wochen den Kontakt zur 22 jährigen Frau gesucht“; sagte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute in Münster. „Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ist der Mann dringend tatverdächtig, die Frau getötet zu haben. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Münster beim Amtsgericht Münster einen Haftbefehl wegen Totschlags beantragt.“ Der Nigerianer ist seit der Tat flüchtig, nach ihm wird gefahndet.

Statistisch gesehen begehen vorwiegend Muslime Mord, Totschlag, Überfallsvergewaltigungen und viele andere Rohheits und Betrugsdelikte in Deutschland

Wie nun ofiziell bekannt geworden ist, sind es vor allem Muslime, die solche Taten begehen. Die Interpretation der offiziellen Statistiken blieb lange verborgen, die Regierung hatte hier sogenannte „Fake News“ verbreitet, um die Migrantenkriminalität zu vertuschen.

Quelle: Truth24.net

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Feb 12

Angst vor Terroranschlag – Dutzende Verletzte Evakuierung am Hamburger Flughafen

Symbolbild

Panik in Hamburg, ein unbekannter Stoff tritt am Hamburger Flughafen vermutlich durch die Klimaanlage aus, zahlreiche Menschen werden verletzt. Unzählige Reisende harren bei eisiger Kälte vor dem Airport aus.

Der Airport ist am Sonntag Mittag komplett gesperrt worden.

Auf der Airport-Plaza soll der Stoff offenbar zuerst ausgetreten sein, die Plaza verbindet Terminals 1 und 2.

Vollsperrung des Airports, Angst vor Terroranschlag

Die Feuerwehr hat eine Zone für die Verletzten eingerichtet und prüft derzeit die Notwendigkeit der weiteren ärztlichen Versorgung.

Die Pressestelle des Flughafens ist nicht erreichbar gewesen.

Quelle: Truth24.net

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Feb 12

Demonstration für Abschiebestopp – ein bis zwei Deutsche waren auch dabei

Es waren auch ein Paar Deutsche zugegen

Es gehörte zu den wichtigen Meldungen der ARD und ZDF Nachrichten, die wohl der Propaganda des ungebremsten Zustroms arabischer Menschen dienen sollte. Der Flüchtlingsrat hat gerufen, die Flüchtlinge sind gekommen. Vereinzelt waren aber auch Deutsche Unterstützer mitgelaufen

In Düsseldorf haben gestern einige Menschen für einen Abschiebestopp nach Afghanistan demonstriert. Das Land sei nicht sicher, behauptet der Flüchtlingsrat NRW, der seine Felle wegschwimmen sieht und der auch zu der Kundgebung aufgerufen hatte.

Zu sehen waren insbesondere Araber und arabisch beschriftete Schilder, auf manchen war auch etwas auf Englisch zu lesen.

ARD und ZDF Fernsehrat ist kirchlich- sozialistisch geprägt – wann immer das Abschieberecht legitim umgesetzt wird,  feuern die Sender aus allen Rohren dagegen

Von der Umsetzung geltender Gesetze scheinen die öffentlich rechtlichen Sender nicht allzu viel zu halten, wann immer rechtmäßige Abschiebungen erfolgen, was ja nicht oft vorkommt in Deutschland, wird im Programm gefeuert was die Kanonen hergeben. Da reicht auch schon eine kleine Kundgebung von Flüchtlingen, um die beste Sendezeit dafür herzugeben. Über die täglichen Vergewaltigungen und Morde, die diese Bevölkerungsgruppe an Deutschen begeht, ist indes nichts in der Berichterstattung zu sehen.

Quelle: Truth24.net

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Feb 12

Internierung ist die richtige Lösung

Ausschaffungshaft im Gefängnis am Flughafen Zürich. (Symbolbild) (Bild: Keystone Martin Ruetschi)

Kommentar Markus Melzl kritisiert das Schengen-Dublin-System und die Handhabung von kriminellen Asylanten, die nicht ausgeschafft werden können.

Anis Amri raste am 19. 12. 2016 mit einem Lastwagen durch den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und tötete bei seiner Terrorfahrt zwölf Menschen. Wann sich Amri islamistisch radikalisierte, ist nur vage bekannt, wobei er früher als nicht sonderlich religiös galt. Die tunesischen Behörden ermittelten gegen ihn wegen Diebstahls sowie Drogenhandels und ein Gericht verurteilte ihn zu mehreren Jahren Gefängnis. Dies in Abwesenheit, weil es Amri im Zuge des Arabischen Frühlings vorzog, nach Italien zu flüchten, wo er Asyl beantragte.

In Italien mutierte er jedoch nicht zu einem dankbaren Flüchtling, sondern verbrachte vier Jahre in einem sizilianischen Gefängnis, verurteilt wegen Körperverletzung und Brandstiftung. Da Tunesien Anis Amri nicht zurücknehmen wollte, wurde er ohne Auflagen aus der italienischen Haft entlassen. Nach dem Motto «Aus den Augen, aus dem Sinn» gelangte er nach Deutschland, wo er erneut einen Asylantrag stellte.

Mangelhafter Informationsaustausch

Italien hat es entweder absichtlich, fahrlässig oder aus Schlendrian unterlassen, seine Daten in das Schengener Informationssystem (SIS) einzuspeisen, weshalb die deutschen Behörden nichts von seinem Asylstatus und seinen Vorstrafen wussten. Dies zeigt einmal mehr, dass der Informationsaustausch im Schengen-Dublin-System nicht funktioniert.

Amris Asylantrag wurde in Deutschland abgelehnt und in der Zwischenzeit ist bekannt, dass er vor seinem Attentat in Berlin jede Menge Straftaten auf deutschem Boden verübt hatte und den Behörden unter mehreren Identitäten bekannt war. Im gesamten Schengen-Raum halten sich Flüchtlinge auf, welche nur zu einem verschwindend kleinen Teil terroristische Anschläge ver­üben, jedoch oft straffällig werden und nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.

Die Lösung heisst «Internierungslager»

Ein Flüchtling mit abgelehntem Asylantrag, welcher sich strafbar gemacht hat und nicht ausgeschafft werden kann, ist zu internieren. Ein solches Lager ist selbstverständlich absolut korrekt zu führen, sämtliche Internierten erhalten Kleidung, Nahrung und medizinische Versorgung. Für angemessene Freizeitbeschäftigungen ist zu sorgen und die freie – nicht radikale – Religionsausübung ist zu garantieren. Zudem können Vertreter von Hilfsorganisationen jederzeit die Internierten besuchen und diese in ihren Bestrebungen zur Rückkehr in ihre Heimatländer unterstützen.

Es kann aber nicht sein, dass abgelehnte Asylbewerber Straftaten begehen und nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe kurz darauf aus der Ausschaffungshaft entlassen werden, weil weder die Identität noch das Herkunftsland bekannt sind oder die Rücknahme durch das Heimatland – trotz Millionenzahlungen an Entwicklungsgeldern – verweigert wird. Dadurch könnte sich die Schweizer Diplomatie auch sinnlose Verhandlungen mit unkooperativen, finsteren Despoten ersparen.

Die Einrichtung von Internierungslagern würde sich zudem schnell in den Heimatländern der Flüchtlinge herumsprechen und wohl viele Migranten davon abhalten, die beschwerliche Reise in den Schengen-Raum überhaupt anzutreten. Nützen würde eine solche Vorgehensweise zudem jenen Flüchtlingen, welche effektiv an Leib und Leben bedroht sind und sich an Verfassung und Gesetz halten.

Markus Melzl ist ehemaliger Kriminalkommissär und Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.

Feb 12

Flüchtlingskinder – „Es droht eine Gettoisierung im Schulsystem“

Nach Ansicht der Ausländerbeiräte sind viele Probleme bei der Integration nicht durch die große Zahl von Flüchtlingen entstanden, sondern dadurch erst sichtbar geworden. Ein Beispiel: Hohe Mieten in großen Städten. Quelle: Die Welt

Der Philologenverband warnt vor einer Überforderung des deutschen Schulsystems durch bis zu 300.000 Flüchtlingskinder. Sprachkenntnisse und Lernergebnisse der Kinder reichten oftmals nicht, um an Regelschulen Anschluss zu finden. Die Leidtragenden seien ohnehin schwache Schüler an Brennpunktschulen.

Angesichts der Aufnahme von bis zu 300.000 Flüchtlingskindern ins reguläre Schulsystem hat sich der Deutsche Philologenverband besorgt über die Erfolgsaussichten geäußert. Grundsätzlich gebe es „für diese Mammutaufgabe zu wenig staatliche Unterstützung“, sagte der Chef der Gymnasiallehrer-Gewerkschaft, Heinz-Peter Meidinger.

Nach einer Verbandsmitteilung vom Donnerstag betonte Meidinger: „Die Politik glaubt, mit der Neubildung von Tausenden von Klassen und der Einstellung von 13.000 Lehrkräften ihre Hausaufgaben gemacht zu haben.“

Vor Ort zeige sich aber, „dass jetzt bei der zweiten Stufe der Integration, der Überführung der Kinder aus Willkommens-, Sprachlern- und Übergangsklassen in Regelschulen, massive Probleme und Defizite zu verzeichnen sind“.

Brennpunktschulen werden über Gebühr belastet

Aufgrund vieler Rückmeldungen von Lehrern und Schulleitungen müsse „davon ausgegangen werden, dass die Sprachkenntnisse und Lernergebnisse der jetzt an die Regelschulen wechselnden Kinder oftmals nicht ausreichen, um dort problemlos den Anschluss zu finden“, erklärte der Vorsitzende des Philologenverbands.

Zudem zeige sich, dass Flüchtlingskinder in Ballungsgebieten vor allem an wenig nachgefragte Brennpunktschulen wechselten, die noch freie Kapazitäten aufwiesen. „Dadurch verschärft sich vielerorts die soziale und ethnische Segregation, von der wir wissen, dass sie Gift sowohl für die erfolgreiche schulische als auch für die soziale Integration ist. Es droht eine Gettoisierung im Schulsystem“, beklagte Meidinger.

Quelle

Feb 12

Guppenvergewaltigung einer 13 Jährigen im Bus? Fahndung nach dem Pädophilen

Dieser Täter missbrauchte ein Kind – Fahndung

Märkischer Kreis (ots) – Nach bisherigen Ermittlungen ereignete sich bereits am 4. Dezember 2016, gegen 12.50 Uhr, ein sexueller Misbrauch zum Nachteil eines 13-jährigen Mädchens. Tatort war ein Bus der Linie 37 von Altena nach Iserlohn-Letmathe. An der Haltestelle Markaner stiegen zwei bislang unbekannte Männer zu, von denen sich einer neben das Mädchen setzte. Der Unbekannte verwickelte sein Opfer in ein Gespräch und berührte sie in dessen Verlauf im Genitalbereich. Der Täter und sein Begleiter stiegen gegen 13.15 Uhr an der Haltstelle Bahnhof Iserlohn-Letmathe aus dem Bus aus.
Der Täter wurde durch die Überwachungskamera des Busses erfasst. Das dabei entstandene Bildmaterial gab das zuständige Amtsgericht nun zur Öffentlichkeitsfahndung frei.
Wer hat die Tat mitbekommen? Wer kennt den abgebildeten Mann und kann Angaben zu seiner Identität machen?
Hinweise nimmt die Polizei Lüdenscheid unter 02351/9099-5315 oder 9099-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Fahndungsfoto

Quelle: Truth24.net

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Feb 12

Neuer Gesetzentwurf – Maas will Kinderehen NICHT verbieten!

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen umstrittenen Gesetzentwurf zum Thema Kinderehen vorgelegt Foto: dpa

 

Berlin – In Deutschland leben 1475 verheiratete Kinder und Jugendliche, in 361 Fällen sind die Betroffenen jünger als 14 Jahre. Jetzt hat Bundesjustizminister Heiko Maas (50) einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch verbieten will der Sozialdemokrat Kinderehen völlig überraschend NICHT.

Eigentlich war es der Plan der Bundesregierung, dass im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland annuliert werden. „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, sondern müssen entsprechende Schutzmechanismen für die Betroffenen noch umfänglicher in Gang setzen“, hatte Maas noch auf der Seite des Justizministeriums geschrieben. Der Koalitionspartner CDU hatte ein eindeutiges Verbot gefordert.

Jetzt die überraschende Wende! Kinderehen sollen künftig nur von Gerichten aufgelöst werden, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei.

 

Irrsinnige Folge: Nach dem neuen Entwurf müsste etwa ein 13-jähriges Mädchen vor Gericht gegen ihren Ehemann aussagen, dass ihr Kindeswohl gefährdet ist. Sollten sich weder das Kind noch das Jugendamt über die Eheschließung beschweren, wird die Ehe faktisch für gültig erklärt.


Der Union geht der Gesetzentwurf daher auch nicht weit genug!

 

„Ein 14-Jähriges Mädchen in einer Ehe hat keinerlei Chance auf eigene Bildung, Arbeitsplatz und ein selbstbestimmtes Leben: Es gehört in die Schule und nicht in die Ehe. Daher muss aus unserer Sicht bei einer Minderjährigen-Ehe immer ein Antrag auf Aufhebung dieser Ehe gestellt werden“, erklärt Stephan Harbarth, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag. „Es darf kein Zweifel bestehen: In Deutschland gelten nicht die Maßstäbe der Scharia, sondern die des Grundgesetzes. Nicht der Familienclan entscheidet über eine Ehe, sondern jeder Einzelne.“

Fall aus Bayern als Grundlage?

Bereits Anfang Oktober hatte das bayerische Oberlandesgericht entschieden, eine 14-jährige Syrerin sei wirksam verheiratet. Die Ehe wurde bereits in Syrien geschlossen, sei zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber nicht per se unwirksam in Deutschland.

Konkret ging es darum, dass das Jugendamt der 14-Jährigen einen Vormund bestellt hatte, der auch über den Aufenthalt der Minderjährigen entscheiden wollte. Dagegen zog der ebenfalls syrische Ehemann vor Gericht und gewann.

Ergebnis: Der Vormund des Amtes bleibt zwar bestehen, „Entscheidungsbefugnis über den Aufenthalt“ der Ehefrau hat das Amt aber nicht. Die räumliche Trennung von Mann und Frau musste damit rückgängig gemacht werden.

Vor allem minderjährig verheiratete Syrer von Entscheidung betroffen

In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist.

Bei den meisten minderjährig Verheirateten in Deutschland handelt es sich um Syrer – hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten sind Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen.

Quelle

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