Jun 06

Afrikaner versucht Elfjährigen mit Messer zu ermorden: 9 Jahre Haft gefordert

War es versuchter Mord an einem Elfjährigen in Vilshofen oder gefährliche Körperverletzung? Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind sich in diesem Punkt nicht einig. Am Donnerstag (06.06.) sind die Plädoyers am Landgericht Passau gehalten worden – nichtöffentlich.

Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft

Wie es in einer schriftlichen Stellungnahme heißt, fordert die Staatsanwältin neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Mann aus Eritrea habe heimtückisch gehandelt, lautet die Argumentation. Schon in der Anklageschrift hieß es: Das Messer, mit dem der Mann auf den Buben eingestochen hatte, habe er versteckt gehalten. Das Kind habe nicht mit einem Angriff rechnen können. Die Eltern des Buben treten als Nebenkläger auf und schließen sich dem Antrag an.

Verteidigung plädiert auf gefährliche Körperverletzung

Der Verteidiger hingegen sieht kein Mordmerkmal gegeben. Weil der 26-Jährige die weitere Tatausführung aufgegeben habe, nachdem sich der Bub losgerissen hatte, plädiert er auf gefährliche Körperverletzung. Er fordert eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren. Sollte das Gericht versuchten Totschlag annehmen, schlägt die Verteidigung eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, bei einem Mordversuch eine Haftstrafe von vier Jahren vor.

Angeklagter leidet unter einer wahnhaften Störung

Großen Einfluss auf das Urteil dürfte das Gutachten der Psychiaterin haben. Sie erläuterte heute vor Gericht, dass der Mann aus Eritrea unter einer wahnhaften Störung leidet. Auf dem Weg nach Europa sei er in Libyen gefoltert und vergewaltigt worden. Diese demütigenden und gewaltsamen Erlebnisse hätten den Wahn entwickelt.

Nicht existierendes Video als Auslöser

In diesem Wahn habe er geglaubt, es gebe von ihm ein Video, auf dem er nackt zu sehen sei und Cannabis rauche. Die Mutter des Buben habe seinen Facebook-Account geknackt und das Video gesehen, glaubte der 26-Jährige. „Er hat eine Privatrealität aufgebaut, in der es dieses Video gibt. Dafür hat er sich geschämt und deshalb wollte er die Mutter des Kindes zur Rede stellen“, erläuterte die Psychiaterin. Die Ermittlungen ergaben, dass dieses Video nie existierte.

Urteil steht noch aus

Die Frage ist jetzt: Hat der Mann in diesem Wahn gehandelt und war er, als er den Buben niederstoch, nicht steuerungsfähig? Oder fühlte er sich von dem Elfjährigen, als er sagte, dass seine Mutter nicht zuhause sei, schlicht zurückgewiesen und beleidigt und stach deshalb zu? Die psychiatrische Gutachterin konnte diese Frage nicht beantworten. Sie sagte, dass für die Tat eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen, aber auch nicht klar festzustellen ist.

Messerangriff in der Wohnung des Buben

Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann im Juli vergangenen Jahres mit einem Messer in die Wohnung des Buben gegangen. Nach einem kurzen Wortwechsel sei er ausgerastet und habe auf den damals Elfjährigen eingestochen. Nachdem der Hund der Familie den Angreifer gebissen und sich der Bub mit Händen und Füßen gewehrt hatte, konnte der Junge auf die Straße fliehen und Hilfe holen.

Quelle: BR

Jun 06

Iranischer Rapper FaMo muss wegen Vergewaltigung in Haft

Der Hamburger Rapper FaMo kommt für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Hamburger Amtsgericht verurteilte den 27-Jährigen am Mittwoch wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin und sexueller Nötigung einer 14-Jährigen.

Es sei eine „Harvey-Weinstein-Welt,“ sagte die Richterin in Anspielung auf den US-amerikanischen Regisseur, dem zahlreiche Missbrauchstaten vorgeworfen werden. Der Rapper müsse sein Frauenbild und sein Verhalten Frauen gegenüber dringend überdenken.

14-Jährige unter den Rock gefasst

Vor zwei Jahren hatte FaMo, wie er sich nennt, seine Ex-Freundin vergewaltigt, als sie aus seiner Wohnung persönliche Dinge abholen wollte. Vor einem Jahr dann berührte er eine 14-Jährige an der Brust und unter dem Rock, als sie für Tonaufnahmen bei ihm im Studio in Fuhlsbüttel war. Das Mädchen war so schockiert, dass es das Tonstudio verließ.

Aussage gegen Aussage

Die Amtsrichterin sagte, dass der Prozess schwierig gewesen sei, weil der Rapper alles abgestritten hatte und so Aussage gegen Aussage stand. Doch sie glaubte den Frauen. Nicht zuletzt, weil die Polizei auf dem Handy des Angeklagten Drohnachrichten an mehrere Frauen fand.

Quelle: NDR

Jun 05

Gruppenvergewaltigung: Frau in Bonn unter Drogen gesetzt- Haft für 25-jährigen

Der Verdächtige wird zur Anklagebank geführt.

Bonn. Ein 25-Jähriger wurde vor dem Bonner Landgericht zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte im März 2018 eine 19-Jährige mit Drogen vergiftet und anschließend vergewaltigt. Ein Mittäter steht demnächst vor Gericht.

Vier Stunden lang dauerte die Hölle für eine 19-Jährige, die zwei Männern hilflos ausgeliefert war. Das Mädchen war mit Opiaten vergiftet, wiederholt vergewaltigt, verhöhnt und verlacht worden. Am Ende wurde sie orientierungslos auf die Straße gestellt. Da sie nicht wusste, wo sie war, legte sie sich an einer Bushaltestelle auf den Boden, bis zwei Stunden später ein Radfahrer den Notfall meldete.

Bereits im Krankenwagen hatte die 19-Jährige erzählt, dass sie von zwei Männern vergewaltigt worden war. Erst ein halbes Jahr später jedoch konnte einer der beiden Täter – durch die gesicherte DNA-Spur – festgenommen werden. Am Freitag hat das Bonner Landgericht den 25-Jährigen wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung einer widerstandunfähigen Person sowie fünf Diebstählen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt: Sieben Jahren und drei Monate, so der Schuldspruch.

„Das war ein massiver Übergriff, schlimmer geht es kaum“, hatte Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen den Fall am Freitag zusammengefasst. Denn das Mädchen, das den Angeklagten am Abend des 10. März 2018 am Bonner Busbahnhof kennengelernt hatte, war seiner Einladung gefolgt, weil sie einsam war und in ihrem Kummer zuvor eine halbe Flasche Wodka getrunken hatte.

„Eine unheilvolle Entscheidung“, hieß es im Urteil. Denn in der Familienwohnung des Angeklagten, in dem sich nur noch sein älterer Cousin aufhielt, verabreichte er der 19-Jährigen Heroin, das sie zuvor noch nie genommen hatte. Sofort wurde ihr schwindlig und schlecht. Schließlich erstarrte sie. Sie habe nicht mehr sprechen, nicht mehr bewegen können, so die Zeugin. „Ich war gefangen im eigenen Körper.“ Und dennoch hatte sie alles mitbekommen.

Die Männer, so Schmitz-Justen weiter, hätten die hilflose Lage des Mädchens für ihren Sex ausgenutzt. Der Angeklagte jedoch hat die Vergewaltigung bis zum Schluss bestritten: Die 19-Jährige habe die Drogen freiwillig konsumiert, auch sei der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen, hatte er versichert. Er bestand zudem darauf; dass sie beim Sex die treibende Kraft gewesen sei, dass sie „scharf auf ihn und seinen Cousin gewesen“ sei und gar nicht genug bekommen konnte.

Aber die Bonner Richter glaubten ihm nicht. Schmitz-Justen, durchaus zynisch: „So ein tolles Erlebnis könne das ja nicht gewesen sein, wie er es geschildert habe.“ Denn warum solle die 19-Jährige in der Nacht verzweifelte Hilferufe per SMS abgesetzt haben, als die Wirkung der Drogen nachließ, so die Kammer. Ihrem Vater hatte sie wiederholt geschrieben: „Hilfe, Papa, hilf!“ Aber wo sie war, konnte sie nicht sagen. Nur einmal habe der Angeklagte in diesem Prozess nicht gelogen, hieß es am Freitag im Urteil. Er hat die Identität des bis dahin unbekannten Mittäters gelüftet. Der 33-jährige Cousin wurde daraufhin sofort festgenommen und muss sich demnächst ebenfalls vor dem Landgericht verantworten.

Quelle: General Anzeiger Bonn

Jun 05

18 Jahre Gefängnis für Mord an Ehefrau in Kriens: Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Syrer

Ein «Ehrenmord» in Kriens schockierte 2014 die Schweiz. Mit Erklärungen und Relativierungen versuchte der Täter seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen – vergebens.

Mit einem Messer attackierte ein syrischer Kurde im Januar 2014 seine Ehefrau, fügte ihr mehrere Schnitte am Hals zu und verletzte sie tödlich. Die gemeinsamen Kinder hielten sich nebenan in der Stube der Krienser Wohnung auf. Nach der Tat setzte sich der Vater zu ihnen aufs Sofa, wies einen Verwandten an, die Polizei zu rufen und liess sich widerstandslos festnehmen. Sein Motiv: Die Frau hatte einen Freund, wollte sich von ihrem Ehemann trennen. Damit habe sie die Ehre der Familie verletzt, die er mit ihrer Tötung wieder habe herstellen wollen, sagte der Beschuldigte vor den unteren Gerichtsinstanzen aus.

In beiden Prozessen stand für die Richter fest: Der Angeklagte hat sich des Mordes schuldig gemacht. Während das Luzerner Kriminalgericht eine 20-jährige Freiheitsstrafe aussprach, senkte das Kantonsgericht deren Dauer auf 18 Jahre. Weil der Verurteilte diesen Entscheid nicht akzeptieren wollte, hatte sich auch das Bundesgericht mit dem Fall zu befassen – und bestätigte das Urteil des Kantonsgerichts.

Aufgewachsen ist der Beschuldigte in einer ländlichen Gegend Syriens. Er machte die Matura, studierte Arabisch, lebte später neun Jahre im Libanon, acht Jahre in Griechenland, arbeitete dort für westliche Firmen. Einige Monate vor der Tat reiste er in die Schweiz, wo seine 17 Jahre jüngere Ehefrau seit 2011 mit den beiden Kindern lebte. Das Paar hatte 2008 in Griechenland geheiratet – eine arrangierte Hochzeit zwischen Cousin und Cousine.

Vorwurf: Psychiater verstehe nichts von kurdischer Kultur

Bereits vor den kantonalen Gerichten hatte der Beschuldigte geltend gemacht, er sei wegen eines Kulturkonflikts stark unter Druck gestanden. Vor Bundesgericht wiederholte er die Forderung nach einem ethnologischen Gutachten, denn dem Psychiater, der ihn begutachtet habe, fehle «in Fragen zur kurdischen Kultur die notwendige Sachkunde». Die Telefongespräche mit zwei in Syrien lebenden Onkeln seien von den Vorinstanzen denn auch nicht korrekt gewürdigt worden, kritisiert er. Von diesen beiden Familienoberhäuptern sei er zur Tat gedrängt worden. Das Luzerner Kantonsgericht kam zum Schluss, dass die in der Schweiz lebenden Familienmitglieder einen Ehrenmord weder unterstützten, förderten oder auch nur guthiessen.

Zudem sei der Beschuldigte durchaus in der Lage gewesen, sich dem europäischen Kulturkreis anzupassen, befanden die Richter und verzichteten auf eine Strafminderung. Das Bundesgericht teilt diese Einschätzung und bestätigt auch sonst das Vorgehen der Vorinstanz bei der Festlegung des Strafmasses. Das Kantonsgericht hatte in Bezug auf die Tat deutliche Worte gefunden. Von rücksichtsloser Brutalität und Geringschätzung des menschlichen Lebens ist die Rede im Urteil. Der Täter habe eine unverrückbare und wilde Entschlossenheit gezeigt, sein Vorhaben konsequent und unerbittlich zu verwirklichen. «Gnadenlos und eiskalt» habe er die Gelegenheit dazu genutzt. Kurz: Ihn treffe ein schweres Verschulden.

Angeblich grosser Druck durch die Verwandtschaft

Davon wollte der Beschuldigte allerdings nichts wissen. Vielmehr müssten das konfliktbeladene familiäre Umfeld sowie die durch die Onkel verursachte Drucksituation beachtet werden. Er ist der Ansicht, sein Verschulden dürfe nicht als schwer, sondern nur als mittelschwer gewertet werden. Kritik übt der Täter zudem an der seiner Meinung nach zu langen Dauer des Verfahrens. Immer wieder habe es Stillstände gegeben, so seien beispielsweise acht Monate vergangen, bis die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben habe, insgesamt sei das in der Bundesverfassung verankerte Beschleunigungsgebot verletzt worden.

Zwar halten die Bundesrichter fest, das kantonale Verfahren hätte «beförderlicher» geführt werden können. In ihrem Urteil schreiben sie aber auch: «Dennoch erscheint keiner der von ihm geltend gemachten Unterbrüche als besonders stossend.» Die Gesamtdauer sei «gerade noch angemessen». Wie in allen übrigen Punkten wird die Beschwerde auch in dieser Hinsicht abgewiesen. Das oberste Gericht des Landes bestätigt die Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Den Grossteil davon wird der Verurteilte im Gefängnis absitzen müssen. Frühestens nach zwei Dritteln der Strafe – also nach zwölf Jahren – wäre eine bedingte Entlassung unter bestimmten Umständen möglich.

Quelle: Luzerner Zeitung

Jun 05

Tödliche Bluttat im Migrantenmilieu in Salzburg-Lehen: Täter auf der Flucht

Ein Todesopfer und einen Schwerverletzten hat es am späten Dienstagabend bei einer Schießerei an der Ignaz-Harrer-Straße in Salzburg-Lehen gegeben. Das Landeskriminalamt ermittelt. Wenige hundert Meter, auf der anderen Seite der Lehener Brücke in der Elisabeth-Vorstadt, geschah bereits vor acht Jahren ein Mord – der weiterhin ungeklärt ist.

 

Der nunmehrige mutmaßliche Mord ereignete sich am Dienstag gegen 22.30 Uhr. Nach Angaben der Polizei war es zwischen einem 24-jährigen Bosnier und einem noch unbekannte Mann zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Bosnier rief seinen im Lokal „Cafe Bar Lounge Focus“ befindlichen Vater (46) zu Hilfe.
Dann fielen zwei Schüsse – der erste auf den Sohn, der zweite auf den Vater. Der 46-Jährige erlag noch an Ort und Stelle seinen schweren Verletzungen, sein Sohn musste nach notärztlicher Erstversorgung vom Roten Kreuz in das nahe gelegene Landeskrankenhaus eingeliefert werden. Er wurde an einem Bein oberhalb des Knies getroffen. Der 24-Jährige ist laut SN-Informationen ansprechbar und wird auf der Normalstation behandelt. Ein
Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes betreute Angehörige der Bosnier.
Die Hintergründe des dramatischen Ereignisses an der Ignaz-Harrer-Straße sind zur Stunde noch unklar. Das Landeskriminalamt der Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Bei dem Tatverdächtigen soll es sich um einen Mann mit Schnauzbart handeln; laut dem derzeitigen Ermittlungen geht man von einem „Mann südeuropäischen Typs“ aus. Das Alter des Mannes sei nicht bekannt, sagt Laubichler.

Polizeisprecherin bittet Zeugen, sich zu melden

Polizeisprecherin Nina Laubichler konnte Mittwochvormittag nur so viel sagen: „Die erste Fahndung nach dem Täter ist negativ verlaufen. Der genaue Tathergang wird gerade überprüft. Es gibt keine Personenbeschreibung des Täters, weil es von den Zeugen widersprüchliche Angaben gibt. Die Vernehmung der Zeugen aber auch des Opfer, des verletzten jungen Mannes, werden heute durchgeführt. Dazu brauchen wir aber Dolmetscher.“
Warum sich der junge Mann und sein Vater sich im Lokal aufgehalten hätten, wisse man noch nicht, sagte Laubichler: „Es hat eine umfangreiche Spurensicherung am Tatort durchgeführt werden können. Es gibt einige Zeugen. Weitere Zeugen des Vorfalles werden aber gebeten, sich beim Landeskriminalamt unter der Nummer 059/133-503333 zu melden.“

Mordfall aus dem Jahr 2011 vor dem Elmo-Kino ist weiter ungeklärt

Der aktuelle Tötungsfall weckt aber auch Erinnerungen – und zwar an eine weitere Bluttat, die sich nur wenige hundert Meter entfernt hat – und zwar auf der anderen Seite der Lehener Brücke vor dem ehemaligen Elmo-Kino im Stadtteil Elisabeth Vorstadt.
Die Fakten: Die 38-jährige gebürtige Serbin Ljubica K. wurde am 9. Mai 2011 vor dem ehemaligen Elmo-Kino von einem Unbekannten mit einem Messer attackiert und tödlich verletzt. Die Ermittler befragten rund 70 Zeugen, es wurden auch mehrere Personen zwischenzeitlich als Beschuldigte geführt – bei keiner hatte sich jedoch ein Tatverdacht erhärtet. Die Kriminalisten gehen am ehesten von einem aus dem Ruder gelaufenen Handtaschenraub aus.

Dezember 2017: Türke schoss in Lehen einen Bekannten nieder

Auch eine zweite Bluttat in Lehen aus dem Jahr 2017 kommt angesichts des aktuellen Falls in Erinnerung: Denn am 7. Dezember 2017 hat dort ein 54-jähriger Türke in Lehen im Bereich der Hans-Sachs-Gasse auf offener Straße mit einer Pistole der Marke Walther P 38, Kal. 9 mm, einen 42-jährigen Bekannten aus nächster Nähe niedergeschossen und fast getötet. Ein allfälliges Motiv für den Mordversuch wurde auch beim Prozess im Dezember 2018 vom später erstinstanzlich Verurteilten nicht genannt. Tatsache ist, dass der 54-Jährige, damals Inhaber einer Imbissstube, bereits zuvor mit der Pistole, die er unbefugt besaß, in ein Wettlokal ging. „Er wollte einen Gewinn aus einer Fußballwette in Höhe von 300 Euro einfordern; tatsächlich standen ihm aber nur 155 Euro zu. Weil ihm der Angestellte nicht 300 Euro geben wollte, zückte der Angeklagte die Pistole und bedrohte diesen“, so Staatsanwalt Michael Schindlauer beim Prozess.
Der 54-Jährige verließ dann das Lokal und traf auf dem Heimweg auf den 42-jährigen Bekannten – was diesen letztlich fast das Leben kostete. Der 42-Jährige im Prozess: „Ich hatte gerade mein Auto eingeparkt. Da ist er auf mich zu und hat gesagt, ich soll ihn anschauen. Dann hat er gefragt, warum ich ihn nicht grüße. Ich habe nur gesagt, dass ich ihn nicht grüßen muss. Darauf hat er mich und einen Onkel von mir beschimpft, plötzlich die Pistole gezogen und auf mich geschossen.“ Der 42-Jährige erlitt zwei Bauchschüsse und einen Durchschuss im Arm. Er überlebte nur dank Not-OP und war zum Zeitpunkt des Prozesses im November 2018 noch immer arbeitsunfähig. Die Geschworenen sprachen den unbescholtenen 54-Jährigen einstimmig wegen Mordversuchs, Nötigung, Drohung und illegalen Waffenbesitzes schuldig. Der Mann wurde in der ersten Instanz zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Jun 04

Schraubenzieher-Mord durch Afrikaner in Messi Wohnung: Auch Frau verhaftet

Nachdem ein 43 Jahre alter Mann am 27. Mai in ihrer Wohnung in Wien getötet worden sein soll, ist am Montag die 30-jährige Wohnungsmieterin festgenommen worden.

Die besachwaltete 30-jährige Melanie K. wurde gestern ebenfalls wegen Verdacht des Mordes verhaftet. Konkret geht es um den Verdacht der Beitragstäterschaft, wobei die Form, wie sie beteiligt war, noch nicht klar ist, weil der mutmaßliche Täter Mate G. (28) in der Befragung angab, dass sie ihn dazu angestiftet habe, den 43-jährigen Szabo G. zu töten. Der Grund dafür: Das spätere Mordopfer soll die Frau bei einer gemeinsamen mehrtägigen Alkoholparty unaufgefordert geküsst haben.

Der mutmaßliche Täter Mate G.:

Mate G. Schraubenzieher-Mord © privat

Melanie K. bestreitet ab, den Mord befohlen zu haben, gibt aber zu, bei der Tat anwesend gewesen zu sein. Außerdem räumte sie ein, dass sie zwei Tage danach geholfen habe, die Leiche im Hof in der Müllinsel zu entsorgt und die Spuren zu beseitigt zu haben. Der Schraubenzieher soll dem Opfer mehrmals in den Kopf getrieben worden sein.

Melanie K.:

Melanie K. Schraubenzieher-Mord © privat

Horror-Details: Das Paar trank neben der Leiche zwei Tage weiter – unter anderem mehrere Flaschen Wodka. Vor dem Mord konsumierten sie einige Flaschen Doppler-Rot.

Aufgefallen ist die Bluttat laut ÖSTERREICH-Informationen, weil der mutmaßliche Täter einem anderen Obdachlosen in einer Betreuungseinrichtung davon erzählt hat. Dieser verriet es einer Sozialarbeiterin, die wiederum sofort die Polizei alarmierte. Weil in der Wohnung keine Leiche war, ermittelte die Polizei zunächst wegen Körperverletzung. Bei der Nachschau trafen sie die 30-jährige Österreicherin in der Unterkunft in der Thaliastraße an. Sie gab zunächst an, dass es einen Streit gegeben hatte. Erst später stellte sich heraus, dass der 43-Jährige getötet worden war.

Polizei-Sprecher Paul Eidenberger: „Wenn er nicht von sich aus geredet hätte, hätten wir vermutlich nie von dem Verbrechen erfahren.“

Die Polizei stellte in der Wohnung der Frau „mehrere mögliche Tatmittel sicher“, darunter auch Schraubenzieher. Das Paar gab in den Einvernahmen an, den Schraubenzieher nach der Tat gereinigt zu haben.

Jedenfalls blieben mehrere Suchaktionen der Polizei – unter anderem mit Blut- und Leichenspürhunden – erfolglos. Der Tote dürfte von der Müllabfuhr unbemerkt in die Verbrennungsanlage gebracht und dort verbrannt worden sein.

Mutmaßlicher Täter bereits vor dem Mord festgenommen

Am Samstagvormittag war der Ungar bereits wegen eines Verstoßes gegen das Fremdenpolizeigesetz festgenommen und in ein Polizeianhaltezentrum gebracht worden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde er daraufhin wegen Verdacht des Mordes festgenommen und in eine Justizanstalt überstellt. Die Frau wurde am frühen Montagnachmittag vor einer Berufsschule in der Längenfeldgasse in Meidling festgenommen.

Jun 04

Ravensburg: Versuchter Mord in Asylunterkunft- Angeklagter leugnet

Justitia (Foto: Symbol: David-Wolfgang Ebener)

Vor dem Ravensburger Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 26-jährigen Mann begonnen. Er soll bei einem Streit in einer Ravensburger Asylunterkunft einen anderen Mann mit einem Messer beinahe tödlich verletzt haben und muss sich nun wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten konkret vor, in einer Ravensburger Asylbewerberunterkunft am 4. Juli 2018 einen anderen Asylbewerber aus Wut über eine Zurechtweisung mit einem Küchenmesser angegriffen zu haben. Das Messer hatte eine Klingenlänge von 20 Zentimetern. Der 26-jährige Gambier ging laut Anklage auf einen 33-Jährigen los, der sich mit Tritten gegen die Messerattacken zu wehren versuchte. Der Angreifer soll in Tötungsabsicht gehandelt haben, da er versucht habe, auf das am Boden liegende Opfer drei bis vier Mal einzustechen. Mitbewohner gingen dazwischen und konnten den mutmaßlichen Täter stoppen.

Viel Geduld vonseiten des Gerichts erforderte die Befragung des Angeklagten. Immer wieder schweifte dieser in seinen Antworten weitläufig ab und erzählte von Dingen, die gar nicht befragt wurden, oder er antwortete gar nicht. Und er sagt immer wieder: „Mein Kopf macht Probleme.“ Er sei in Gambia als Einzelkind aufgewachsen. Beide Eltern seien tot. Mit 16 Jahren habe er das Land verlassen und sei über den Senegal, Mauretanien nach Marokko gelangt. In Tanger habe er sich als blinder Passagier eingeschifft, ohne zu wissen, wohin die Reise ging. Gelandet sei er dann in Hamburg. Über Karlsruhe kam er dann vor circa fünf Jahren nach Ravensburg.

Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er wird hier geduldet, da er keine Papiere vorweisen kann. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Veiko Böhm, wie er sich denn seine Zukunft vorstelle, antwortete er: „Wo soll ich hin? Wenn Sie mir helfen, das wäre schön. Ich möchte eine Arbeitserlaubnis.“ Und er betont immer wieder: „Ich habe die Tat nicht begangen. Ich bin unschuldig.“ Er schildert die Tat genau andersherum. Nicht er, sondern sein Kontrahent habe zum Messer gegriffen, ihn bedroht, dann das Messer weggelegt und sei davongelaufen.

Es folgten die Aussagen von zwei Augenzeugen, die den Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigten. Der Hausmeister und ein Kollege kamen hinzu, als der Angeklagte das Opfer verfolgte und den dann am Boden Liegenden mit einem Messer bedrohte. Auf die mehrmals gestellte Frage von Richter Böhm an den Angeklagten: „Lügt denn dieser Zeuge?“, kam die Antwort: „Er war gar nicht da. Er hat mich nicht mit dem Messer gesehen. Das stimmt nicht, was er sagt.“

Interessant auch die Aussage eines weiteren Zeugen. Dieser berichtete von Telefonanrufen mit dem Vater des Gambiers. Zuvor hatte der Angeklagte noch ausgesagt, beide Eltern seien tot.

An diesem ersten Verhandlungstag sollte gegen 13 Uhr das Opfer aussagen, erschien aber nicht. Das Gericht verfügte daraufhin eine polizeiliche Vorführung. Um 15 Uhr wurde der Geschädigte gewaltsam in den Gerichtssaal geführt und konnte nur nach längerem Zureden des anwesenden psychiatrischen Sachverständigen Hermann Assfalg zur Aussage bewegt werden. Der Mann hatte Angst, dem Angeklagten gegenüberzusitzen. In seiner Aussage bestätigte auch er den Tathergang so, wie ihn die Staatsanwaltschaft geschildert hatte.

Die Verhandlung wird am 24. Juni um 8.30 Uhr fortgesetzt.

Quelle: Schwaebische

Jun 04

Afrikanischer Killer und Vergewaltiger soll plötzlich 17! sein- jetzt winkt Jugendstrafe und Therapie!

Brian S. beim Prozessauftakt im Gerichtssaal neben seinem Verteidiger Michael Kurth. Er hält sich einen Aktendeckel vors Gesicht
Foto: Mario Jüngling

Elma C. (†17) wird im Dezember 2018 tot in einer städtischen Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose in Sankt Augustin gefunden. Bewohner Brian S. soll sie vergewaltigt und erstickt haben. Seit dem 21. Mai steht der Deutsch-Kenianer in Bonn vor Gericht.

Bonn – Es ist eine überraschende Wende im Mordprozess um den Tod von Elma (17). Der Angeklagte Brian S. ist erst wohl 17 Jahre alt. Zuvor war sein Alter mit 19 Jahren angegeben worden. Wie kam es dazu?

Elma traf ihren Killer in einer Bar
Elma traf ihren Killer in einer BarFoto: privat

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird nun weiterverhandelt. Denn damit fällt Brian S. unter das Jugendrecht. Ihm drohen nun statt 15 nur zehn Jahre Haft.

Der gebürtige Kenianer mit deutscher Staatsbürgerschaft soll Elma in einer städtischen Obdachlosenunterkunft in Sankt Augustin vergewaltigt und dann erstickt haben. Das Mädchen soll ihm erklärt haben, dass sie wegen des erzwungenen Sex die Polizei ruft. Laut Anklage war das ihr Todesurteil.

Bestatter nehmen den Leichnam mit
Bestatter nehmen den Leichnam mitFoto: Federico Gambarini / dpa


19 Jahre alt sollte Brian S. sein. Doch bei der Abfrage seiner Personalien beim Prozessauftakt erfolgte dann die Überraschung. Er nannte ein anderes Geburtsdatum. Danach ist er erst 17 Jahre alt. Und noch eine weitere unerwartete Wende: Seine „Schwester“ (29) ist eigentlich seine Mutter. Das hatte die Familie lange geheim gehalten.

In dieser Unterkunft, in der auch Obdachlose untergebracht waren, tötete Brian S. Elma
In dieser Unterkunft, in der auch Obdachlose untergebracht waren, tötete Brian S. die 17-jährige ElmaFoto: Henning Kaiser / dpa

Warum waren die Daten geändert?

Eine mögliche Erklärung ist: Die bis dahin angebliche Mutter von Brian und seiner „Schwester“ hatte im Dezember 1999 einen Deutschen geheiratet und lebte in Deutschland. Beide Kinder wurden als ihre leiblichen Kinder im Zuge der Familienzusammenführung genannt und zogen 2004 zu ihr. Ein Kind mit dem Geburtsjahr 2001 hätte nicht in ihre Geschichte gepasst, denn da war sie ja bereits in Deutschland, daher wurde der Geburtstag womöglich zurückdatiert.

Auch in einem Schul-Gutachten war schon darauf hingewiesen worden, dass die motorischen Fähigkeiten von Brian S. nicht zu seinem angegebenen Alter passen. Richter Volker Kunkel: „Wir können nicht widerlegen, dass er am 19. Juni 2001 geboren ist. Damit war er zur Tatzeit Jugendlicher.“

Quelle: BILD

Jun 03

Heimtückisch: Hinterhältiger Syrer erhält 20 Jahre Haft für grausamen Mord an Ehefrau (23)

Der Angeklagte im Landesgericht Innsbruck
Bild: APA/EXPA/JOHANN GRODER

Nach einem tödlichen Ehestreit in Innsbruck in der Nacht auf den Stefanitag ist am Montag ein 38-jähriger Syrer wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte seine 23-jährige Ehefrau aus Eifersucht geschlagen, getreten und gewürgt und ihr dabei schwerste Verletzungen zugefügt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte zwar gestanden, seine Frau aus Eifersucht zu Boden gestoßen zu haben, an alles Weitere konnte er sich jedoch nicht mehr erinnern. Er habe gesehen, dass sie blutete, nachdem sie zu Boden gefallen war. „Danach weiß ich nichts mehr“, sagte der Syrer. Töten habe er sie aber keinesfalls wollen, hatte der Angeklagte mehrmals beteuert.

„Er war in einer Ausnahmesituation“
Zu dem Streit war es in der Nacht auf den 26. Dezember des Vorjahres gekommen. Die 23-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Längerem Kontakt zu einem anderen Mann, für den sie auch Gefühle hegte. Die Ehepartner waren auf Wunsch der Frau in Innsbruck auch in getrennten Flüchtlingsunterkünften untergebracht worden. In jener Nacht habe die Syrerin ihrem Mann dann das erste Mal gesagt, dass sie sich von ihm trennen möchte, erklärte die Verteidigerin. „Für ihn ist eine Welt zusammengebrochen. Er war in einer Ausnahmesituation“, meinte die Anwältin.

„Hinterhältig, heimtückisch“
Staatsanwalt Florian Oberhofer sprach indes von einer „besonders hinterhältigen und heimtückischen“ Tat, die an Brutalität kaum zu überbieten sei. „Man kann das Wort Blutrausch verwenden“, so der Staatsanwalt. Der 38-Jährige habe seiner Frau zunächst einen heftigen Stoß versetzt, wodurch sie zu Boden fiel. „Danach schlug und trat er auf seine am Boden liegende Frau ein“, sagte Oberhofer. Zudem habe er sie gewürgt und ihren Kopf mehrfach wuchtig gegen den Boden geschlagen. Danach habe er die 23-Jährige vor die Zimmertür geschleppt. „Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits nicht mehr ansprechbar, trotzdem hat er noch weiter auf sie eingetreten“, schilderte der Staatsanwalt.

Massive innere Blutungen
Die primäre Todesursache der 23-jährigen Frau waren laut Gerichtsmediziner Walter Rabl massive innere Blutungen. Ursache dafür war unter anderem eine Quetschung der Leber. „Die Leber war fast vollständig durchgequetscht“, sagte der Gerichtsmediziner. Erklärbar sei diese Verletzung mit heftigen Fußtritten von oben gegen den Brustkorb. Zudem erlitt die 23-Jährige mehrere Brüche im Schädel- und Gesichtsbereich. Außerdem sei das Opfer mit einem nicht mehr näher identifizierbaren Gegenstand rund eine Minute lang stranguliert worden. Die Frau hatte keine Chance, diese massiven Verletzungen zu überleben, so der Gerichtsmediziner.

Der Syrer war nach der Tat auf den Fenstersims des Zimmers der 23-Jährigen geklettert. Dort konnte er nach einem Großeinsatz der Polizei mit Beteiligung des Einsatzkommandos Cobra festgenommen werden. Seine schwer verletzte Frau wurde noch an Ort und Stelle vom Notarzt erstversorgt und in die Klinik Innsbruck gebracht. Dort starb sie wenige Stunden später an den Folgen ihrer Verletzungen.

Einstimmig schuldig gesprochen
Die Geschworenen sprachen den 38-Jährigen einstimmig schuldig. Als mildernd waren die eingeschränkte Dispositions- und Diskretionsfähigkeit des Beschuldigten durch seinen Alkoholkonsum – er hatte laut eigenen Angaben vor der Tat eine halbe Flasche Whiskey getrunken – sowie seine Unbescholtenheit zu beurteilen, sagte der Richter. Erschwerend sei die Brutalität der Tat gewesen.

Quelle: Kronenzeitung

Jun 03

Wegen Mord an seinen Kindern: Afrikaner muss lebenslang in Haft

Das Gericht geht davon aus, dass Eduardo A. auch die von ihm getrennt lebende Mutter töten wollte. (Foto: picture alliance/dpa)

Als ihre Kinder nicht vom Besuch beim Vater nach Hause kommen, ruft die besorgte Mutter die Polizei. Die Ermittler finden die drei und sechs Jahre alten Mädchen brutal ermordet in der Wohnung des Vaters. Ein Dresdener Gericht verurteilt den 56-Jährigen nun zu lebenslanger Haft.

Das Dresdner Landgericht hat einen Familienvater wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. „Seine Schuld wiegt besonders schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Die Kammer ist überzeugt, dass Eduardo A. seine drei und sechs Jahre alten Töchter getötet hat und auch die von ihm getrennt lebende Mutter umbringen wollte. Sie geht von Heimtücke und niederen Beweggründen aus. Damit folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Sylka und Martina endete der Wochenendbesuch bei ihrem Vater tödlich. Der 56-Jährige hat sie laut Pröls in seiner Wohnung im Dresdner Plattenbauviertel Gorbitz heimtückisch und brutal umgebracht. „Er wollte sein Leben seit 2011 komplett löschen“, sagte der Vorsitzende Richter. Alles spreche dafür, dass auch seine Noch-Ehefrau dazu zählte. Nur habe sich die 35-Jährige, die ihn Silvester 2017 nach einem aktenkundigen Fall von Gewalt mit den Mädchen verlassen hatte, anders als erwartet an die Polizei gewandt, statt selbst nachzusehen.

„Die Kinder waren Objekte“

Beamte fanden die Kinder blutüberströmt im Schlafzimmerbett des Vaters: Die Dreijährige und die Sechsjährige wurden wohl zur Zeit des Mittagsschlafs getötet. Bei beiden gab es keine Abwehrspuren, sie hatten keine Überlebenschance, sagte Pröls. Der Angeklagte habe alles gereinigt und auch die Kinder in frisches Bettzeug gelegt. „Er hat den Tatort in gewisser Weise präpariert, in Erwartung, dass er die Sache vollenden kann“, sagte der Richter. „Die Kinder waren Objekte, er instrumentalisierte sie, um sich an der Mutter für die von ihr herbeigeführte Situation zu rächen.“

Der Mosambikaner kam 1981 zur Ausbildung in die DDR, lernte Deutsch und arbeitete zuletzt als Krankenpflegehelfer. 2011 heiratete er in seiner Heimat eine Landsfrau, die 2014 mit den inzwischen geborenen Töchtern nach Dresden kam. Nach einer harmonischen Zeit brach seine schöne Welt zusammen, es gab Probleme in der Ehe und auch im Job, dann Streit um Unterhalt, Sorgerecht, einen Strafbefehl wegen der Gewalttätigkeit und ein Annäherungsverbot gegenüber der Frau. Als seine Hoffnung, dass sie zu ihm zurückkommt, stirbt, „entscheidet er sich, seinen Weg seit 2011 komplett zu löschen“, sagte Pröls. „Es war keine Spontantat, da hat sich etwas angesammelt.“ Das zeige auch der Satz von A. gegenüber dem Gutachter: „Ich war verheiratet.“

Quelle: n-tv.de, lri/dpa

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