Mai 16

Afrikaner macht sich an kleine Kinder heran und will Sex | Großauheim

Symbolbild

Afrikaner und Moslems heiraten nicht selten Kinder, Sex ab der Grundschule ist in vielen islamischen Ländern üblich. In Deutschland kommt es daher immer wieder zu sexuellen Verbrechen durch erwachsene Asylanten an den Kleinsten. Es kamen fast nur sexuell gestaute Männer nach Europa | Hanau

Nach einem unbekannten Mann im Alter von Anfang bis Mitte 20, der am vergangenen Sonntag in Großauheim zwei Kinder angesprochen haben soll, fahndet aktuell die Hanauer Kriminalpolizei. In diesem Zusammenhang suchen die Ermittler nun nach Zeugen, die etwas zu dem Vorfall sagen können. Die beiden acht und zehn Jahre alten Mädchen waren an diesem Tag gemeinsam mit ihrer Mutter auf dem sehr belebten Mainradweg unterwegs.

Die kleinen Mädchen wurden auf dem Radweg belästigt

Gegen 18 Uhr sprach der Unbekannte etwa in Höhe der Josef-Bautz-Straße die beiden Kinder an und machte anzügliche Bemerkungen. Die Mädchen gingen allerdings sofort weiter, während der Unbekannte wohl auf der Bank sitzen blieb. Erst später offenbarten sich die Kinder zu Hause ihrer Mutter, die von dem Vorfall bis dahin nichts mitbekommen hatte. Der Mann wird auf 1,80 Meter geschätzt, soll eine dunkle Hautfarbe, schwarze Haare und eine Tätowierung im Gesicht haben. An dem Sonntag trug er eine schwarze Trainings-Jacke. Hinweise nimmt die Kripo Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Quelle: Truth24.net

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Mai 16

Kopftuchverbot an Schulen in Österreich beschlossen: Zeichen gegen Frühsexualisierung

Die SPÖ hat mit Ablehnung einen Kniefall vor dem politischen Islam gemacht und die Frauenrechte mit Füßen getreten. Das Gesetz wurde trotzdem beschlossen

Wien (OTS) – „Was die SPÖ bei der gestrigen Abstimmung zum Kopftuchverbot in Kindergärten vorgeführt hat, ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten. Mit ihrer Ablehnung des Gesetzes hat die SPÖ einen Kniefall vor dem politischen Islam gemacht und die Frauenrechte mit Füßen getreten“, erklärte heute die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Carmen Schimanek.

„Ich habe mit verschiedenen Experten zum Thema Integration, aber auch mit Betroffenen gesprochen, die mir bestätigt haben, dass das Verbot des Kopftuches an Volksschulen eine richtige und wichtige Maßnahme zum Schutz unserer Kinder ist. Dass sich die SPÖ nun mit fadenscheinigen Argumenten dagegen ausspricht, ist äußerst bedenklich“, so Schimanek.

„Das Kopftuch für Kinder bedeutet eindeutig eine Frühsexualisierung, die an unseren Schulen nichts verloren hat und der wir mit diesem Gesetz entschlossen entgegentreten. Die Schule ist verpflichtet, allen Schülerinnen und Schülern ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, in dem niemand aufgrund des Geschlechtes diskriminiert wird. Wir als Gesetzgeber haben die Aufgabe, die Voraussetzungen dafür.

Kippa ja – Kopftuch nein

Die Österreichische Regierung hatte das Verbot gestern verabschiedet. Die Formulierungen lassen kleinere Bedeckungen wie etwa die Kippa der Juden allerdings zu.

Verwendete Quellen: APA

Quelle: Truth24.net

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Mai 16

Landesklinikum Waidhofen / Thaya behandelt randalierende Asylanten zuerst!

FPÖ NÖ fordert Aufklärung im Fall um schwerverletzten Security

St. Pölten (OTS) – „Das ist ein Skandal! Ein straffälliger Afghane schreit und randaliert im NÖ Landesklinikum und wird daher bevorzugt behandelt. Ist das die neue blau-gelbe Gesundheitsstrategie von Landeshauptfrau Mikl-Leitner?“, so Klubobmann Ing. Martin Huber zu den Vorwürfen eines schwerverletzten Security, der dem Asylanten in der Notfallambulanz nachgereiht wurde. „Ich erwarte mir eine umfangreiche Stellungnahme der Landeskliniken-Holding“, fordert Huber rasche Aufklärung in der Causa.

Wie die Tageszeitung „Heute“ berichtet, belästigte der 23-jährige Afghane in einer Disko Frauen und schlitzte einem Sicherheitsmann mit einer Glasflasche das Gesicht auf, als dieser ihn hinausbegleitete. Im Spital Waidhofen/Thaya wurde der Asylant – dieser schnitt sich bei der Attacke selbst in den Finger – vom zuständigen Arzt zuerst behandelt, während der schwerverletzte Security mit einer massiven Schnittwunde unter dem Auge warten musste.

„Dass zu dem Fall keine Stellungnahme abgegeben wird, weil man die Einverständniserklärung eines Afghanen braucht, dem der Asylstatus aberkannt wurde, schlägt dem Fass den Boden aus!“, meint Huber. „Die Landeskliniken-Holding darf sich nicht einfach vor der Verantwortung drücken und zur Tagesordnung übergehen. Schutz und die Sicherheit unserer Landsleute stehen an erster Stelle. Straffällige Asylanten gehören als Täter nicht bevorzugt, sondern abgeschoben!“

Quelle: OTS / APA

Mai 15

Iraker richtet Ex-Frau mit Kopfschüssen hin

Dilgasch H. am Dienstag im Gericht. Er hat geweint, will bis zum Tod im Knast bleibenFoto: Mario Jüngling

Der bärtige Mann auf der Anklagebank weint. Er sagt leiste: „Ich möchte so lange inhaftiert bleiben, bis ich sterbe!“

Köln – Wegen Mordes ist Dilgasch H. (27) angeklagt. Er hat seine Frau Zozan (24) erschossen. Viermal feuerte er am 31. Oktober mit seiner Glock auf sie. Zwei Schüsse trafen ihren Kopf. Es war wie eine Hinrichtung: Die junge Frau hatte keine Chance. Sie brach sofort zusammen, starb.

Laut Anklage war das Paar nach irakischem Recht verheiratet. Doch Zozan habe sich wegen Gewalttätigkeiten vom Ehemann getrennt.

Da verschaffte sich Dilgasch H., so der Vorwurf, am 30. Oktober Zutritt zur Kölner Wohnung ihrer Schwester, in der Zozan gerade war. Er hielt ihr die Pistole an den Kopf, schleppte sie zu einem Baggersee. Sie solle sich ertränken, soll er dort gefordert und auch ihre Familie bedroht haben.

► In ihrer Not täuschte die junge Frau vor, sie werde zu ihm zurückkehren und sich nur noch von den Angehörigen verabschieden – ihr Todesurteil. Als sie sich nicht meldete, fuhr er laut Anklage am 31. Oktober zur Wohnung ihrer Eltern in Pulheim, in der sich Zozan aufhielt, schoss in die Tür. Die Staatsanwältin: „Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt. Im Flur traf er auf Zozan und ihre Mutter. Sie versuchte noch, durch die Terrassentür zu fliehen. Er gab vier Schüsse aus der Pistole auf das Opfer ab.“ Zur Tat sagte Dilgasch H. noch nichts, äußerte sich nur zur Person. „Ich habe sie geliebt“, sagte der Asylbewerber über Zozan, die er seit Kindertagen kennt. „Man soll mich verurteilen und auch hinrichten.“ Die Richterin: „Dazu kommt es hier nicht.“

Der Prozess hat am Dienstag unter verschärften Sicherheitsbedingungen begonnen. Stahltüren vor dem Saal, alle Prozessbeteiligte und Zuschauer wurden durchsucht. Sogar Richter, Anwälte und Gutachter wurden kontrolliert. Es soll Drohungen gegeben haben. Zwölf Verhandlungstage sind angesetzt, am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt.

Quelle: BILD

Mai 15

Schwarzafrikaner ermordet deutschen Familienvater – wegen Kinderlärm!

Yohannes E. verbarg im Landgericht sein GesichtFoto: Foto Seven, Pervin Inan-Serttas

Köln – Sechsmal stach der Nachbar mit einem Messer mit zehn bis 15 Zentimeter langer Klinge zu. Frank L. (†55) verblutete im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses.

Ein heimtückischer Mord? Seit Dienstag steht Yohannes E. (49) wegen des Tatvorwurfs vorm Landgericht. Er will am nächsten Prozesstag am 28. Mai aussagen.

Zwischen den Männern soll es auch wegen Kinderlärms Streit gegeben haben. In der Wohnung von Familienvater Yohannes E. soll es oft laut gewesen sein. Frank L. wohnte darunter.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage „nur“ wegen Totschlags erhoben. Laut ihr ist das Motiv ungeklärt. Ein Streit sei eskaliert. Doch das Gericht sah Hinweise auf Mord.

Da sind zwei Einstiche im Rücken des Opfers. Sie verletzten die Lunge, einer auch das Herz. Es gibt keine Abwehrverletzungen. Und: Laut Ermittlungen war Yohannes E. am 1. Dezember mit Wäsche im Treppenhaus unterwegs, hatte aber das große Messer bei sich. Frank L. kam vom Einkaufen zurück, hatte Einkaufstüten dabei.

Die beiden Töchter und die Ehefrau von Frank L. sind Nebenkläger im Prozess. Ihr Anwalt Christian Lange: „Sie wollen wissen, warum das passiert ist.“ Der Prozess ist auf neun Verhandlungstage bis zum 25. Juni angesetzt.

Quelle: BILD

Mai 15

EuGH: Kriminelle Flüchtlinge dürfen mitunter nicht abgeschoben werden- Deutsche Regierung freut das

Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag.

Hintergrund sind die Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien beziehungsweise Tschechien die Anerkennung verwehrten, nachdem sie wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren. Der EuGH sollte klären, ob der Entzug des Flüchtlingsstatus‘ nach EU-Regeln mit dem Genfer Abkommen und den Grundrechten der EU vereinbar ist.

Nach Ansicht der Richter ist er das. Sie weisen zunächst darauf hin, dass EU-Ausländer, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben, als Flüchtling im Sinne des Genfer Abkommens einzustufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob ihnen dieser Status förmlich nach EU-Recht verliehen wurde.

Ausserdem dürften Menschen nach der EU-Grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten des Betroffenen – also auch kriminelles – spiele dabei keine Rolle. Hier gehe der Schutz durch die EU-Regeln über den der Flüchtlingskonvention hinaus. Die Richter betonen ausserdem, dass eine Person, deren Asylantrag nicht stattgegeben oder deren Asyl aberkannt wird, nicht über die gleichen Rechte verfügt wie ein förmlich anerkannter Flüchtling.

Deutschland sieht sich bestätigt

Die deutsche Regierung sieht ihre Haltung durch das Urteil bestätigt. Der EuGH habe nicht nur zum Ausdruck gebracht, dass es in jenen Fällen, in denen im Heimatland Folter drohe, ein Abschiebeverbot gebe, sagte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) dem Sender n-tv. Die Richter hätten zudem klargestellt, «dass Schutzsuchenden oder auch anerkannten Schutzsuchenden sehr wohl der Schutzstatus verwehrt werden oder aberkannt werden kann, wenn sie sich einer schweren Straftat schuldig machen». Zugleich betonte Mayer, die Bundesregierung wolle das Abschieberecht noch verschärfen. Vor allem «die rechtlichen Möglichkeiten Abschiebehaft oder das Ausreisegewahrsam anzuordnen» sollten erleichtert werden.

Italiens rechter Innenminister Matteo Salvini kritisierte das Urteil hingegen. Es zeige, wie wichtig es sei, «dieses Europa zu verändern», erklärte er. «Ich ändere meine Meinung und auch das Gesetz nicht: Die «Asylbewerber», die vergewaltigen, klauen und dealen, kehren alle in ihre Heimat zurück.»

Quelle: nzz

Mai 15

Eritreer ermordet Bub (11) fast mit dem Messer- Flüchtling vor Gericht in Passau

Vor dem Landgericht Passau hat am Vormittag der Prozess gegen einen 26-jährigen Mann begonnen. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Der Angeklagte, ein Flüchtling aus Eritrea, soll versucht haben, im Juli letzten Jahres einen 11-jährigen Jungen in Vilshofen (Landkreis Passau) mit dem Messer zu töten.

Angriff galt nicht dem Jungen, sondern der Mutter

Wie sich beim Verlesen der Anklageschrift herausgestellt hat, galt der Messerangriff allerdings nicht dem Buben, sondern seiner Mutter. Die Aussagen des Angeklagten bestätigen das. Streitpunkt zwischen dem 26-Jährigen und der Mutter war wohl ein Handyvideo, auf dem der Afrikaner nackt zu sehen war und das womöglich in sozialen Medien die Runde gemacht hat. Abdul M. behauptet, die Vilshofnerin habe sich über den Flüchtling lustig gemacht und ihn beleidigt.

Angeklagter schweigt vor Gericht

Zur Tat selbst machte der Angeklagte keine Angaben. Laut Staatsanwaltschaft sei der Mann mit einem Messer in die Wohnung der Familie gegangen. Nach einem kurzen Wortwechsel mit dem Jungen sei der Flüchtling dann ausgerastet und habe auf den Elfjährigen eingestochen. Es erlitt Schnittverletzungen am Hals sowie an Armen und Beinen. Nachdem der Hund der Familie den Angreifer gebissen und sich der Bub mit Händen und Füßen gewehrt hatte, konnte der Junge auf die Straße fliehen und Hilfe holen.

Junge leidet unter psychischen Problemen

Der Vater des Buben bestätigte dem Bayerischen Rundfunk, das der Elfjährige auch zehn Monate nach der Tat immer noch große psychische Probleme hat. Der Junge habe monatelange Klinikaufenthalte hinter sich und sei erst seit ein paar Wochen wieder in der Schule.

Laut ärztlichen Berichten habe er posttraumatische Belastungsstörungen. Er habe Angst vor Dunkelheit, vor dunkelhäutigen Menschen, vor dem Alleinsein, er könne sich nicht mehr konzentrieren und sei mitunter lustlos. Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass der Bub trotzdem vor Gericht aussagen müsse. Allerdings nur, wenn der Angeklagte und die Öffentlichkeit nicht dabei seien.

Der viertägige Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Insgesamt werden 13 Zeugen und zwei Sachverständige gehört. Das Urteil ist am 6. Juni geplant.

Quelle: br

Mai 14

Schweizerin 6-mal von Flüchtlingen vergewaltigt

Gemäss Anklage trafen die zwei Beschuldigten die Frau auf einer Parkbank in Frauenfeld. Die Frau habe dort mit den Männern Alkohol und Cannabis konsumiert. (Symbolbild)

Zwei Flüchtlinge aus Eritrea sollen eine Frau (44) aus Frauenfeld TG mehrmals vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert Landesverweise und Haftstrafen.

Am Montag mussten sich zwei Flüchtlinge aus Eritrea vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Die 23 und 19 Jahre alten Männer wurden wegen einer langen Liste von Straftaten angeklagt – unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet.

Die Beschuldigten sollen im Mai 2018 eine 44-jährige Frauenfelderin insgesamt sechsmal zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Gemäss Anklage sprachen die beiden Eritreer die Frau auf einer Parkbank in Frauenfeld an. Daraufhin hätten sie miteinander Alkohol und Cannabis konsumiert. Laut der Staatsanwältin sei eventuell auch noch Kokain konsumiert worden.

Frau nässte vor Verzweiflung das Bett

Später sei die Frau den beiden Männern auf ihr Zimmer in einer Wohngemeinschaft gefolgt. Dort sei sie von den beiden gegen ihren Willen entkleidet und anschliessend abwechselnd vergewaltigt worden. Die 44-Jährige habe zuerst versucht, sich zu wehren, später habe sie nur noch geweint. Die Flüchtlinge hielten die Frau im Bett fest. Auch als sie auf die Toilette gehen wollte. Erst nachdem sie vor Verzweiflung das Bett genässt hatte, hätten die Männer von ihr abgelassen.

Die beiden Beschuldigten bestreiten die Tat. Alles sei total freiwillig geschehen, beteuern die Männer vor Gericht. Doch die beiden hätten sich während den Ermittlungen immer wieder neue Abläufe der Geschichte einfallen lassen, so die Staatsanwältin. Einmal wurde die vermeintliche Tat als Tauschgeschäft dargestellt. Das Opfer soll den Männern Sex gegen Kokain geboten haben. Dann will der 23-Jährige erst später dazugekommen sein oder gesehen haben, dass die Frau schon zuvor Zärtlichkeiten mit dem 19-Jährigen ausgetauscht hätte. «Sie war glücklich an diesem Abend, sie hat mich angelächelt», zitiert das «Tagblatt» den Jüngeren vor Gericht.

18-Jährigen fast vergewaltigt

Zudem soll der 23-Jährige schon vorher negativ aufgefallen sein. So soll er Mitte Dezember 2017 einen 18-Jährigen sexuell genötigt haben. Er soll dem jungen Mann eine Zigarette angeboten und ihn unter dem Vorwand, noch weitere zu kaufen, in Richtung Haffterpark gelockt haben. Gemäss der Zeitung habe er den Jungen dort in ein Gebüsch gedrückt, sich auf ihn gelegt und versucht, ihn zu vergewaltigen.

Das Opfer konnte allerdings in letzter Minute fliehen und zurück zu seiner Wohngruppe laufen. Dort unterrichtete er seine Betreuerin über den Vorfall, die bei der Polizei Anzeige erstattete. Auch diese Straftat habe der Ältere versucht abzustreiten. Allerdings waren die Beweise erdrückend: Die DNA des Eritreers konnte am Körper des Opfers nachgewiesen werden.

Sie greifen Wärter an, zünden Matratze an und suchen Streit

Seit mehreren Monaten sind die Männer im vorzeitigen Strafvollzug untergebracht. Auch da würden sie immer wieder auffallen. So sollen sie immer wieder auf Konfrontation aus sein und Wärter angreifen, Fenster einschlagen oder Feuer legen. Ihr negatives Haftverhalten räumen die Beschuldigten ein.

Die Staatsanwaltschaft fordert einen Landesverweis und beantragt zudem eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für den Älteren beziehungsweise zwei Jahren und zwei Monaten für den Jüngeren. «Sie sind rücksichtslos und wählen ihre Opfer eher zufällig aus», wird die Staatsanwältin von der Zeitung zitiert.

Der Prozess gegen die Eritreer wird am 22. Mai vor dem Bezirksgericht Frauenfeld fortgesetzt.

Quelle: 20min

Mai 14

Weshalb griff der tunesische Täter zum Küchenmesser?

Am frühen Morgen des 7. Februar 2016 rückten Polizisten zu einem Haus in Hasle bei Burgdorf aus. Im Innern des alte Gebäudes trafen die Beamten um 5.40 Uhr morgens auf eine weibliche Leiche.

War es ein eiskalt geplanter Mord? Das Regionalgericht in Burgdorf beschäftigt sich mit dem Tod einer 38-jährigen Frau. Sie wurde im Schlafzimmer mit einem Messer erstochen.

Der Tunesier, der 2016 in Hasle bei Burgdorf seine Frau getötet hatte, will die Tat nicht geplant, sondern im Affekt begangen haben. Bei der Tat sei er ein «anderer Mensch» gewesen, sagte er am Dienstag bei seiner Einvernahme vor Gericht.

Teilweise unter Tränen erzählte er vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau in Burgdorf von einer heftigen Auseinandersetzung mit seiner Frau am Tag vor der Tötung. Auslöser dafür war offenbar, dass der Tunesier seine Frau an diesem Tag mit einem anderen Mann sah.

Diesem Bekannten erzählte die Frau von ihren ehelichen Problemen, wie dieser Mann als Zeuge vor Gericht sagte. «Mir schien, sie suche Hilfe», sagte der Bekannte. Er riet ihr, sich mit dem Frauenhaus in Verbindung zu setzen.

Die Frau nach Bern verfolgt

Zu einem ersten Streit kam es danach zwischen der Frau und dem Tunesier in der Wohnung des Ehepaars in Hasle. Danach fuhr die 38-jährige Schweizerin per Zug nach Burgdorf und dann nach Bern zur Reithalle, und er folgte ihr. Während die Frau schliesslich am Abend nach Hasle zurückkehrte, blieb der Tunesier die ganze Nacht in Bern.

Frühmorgens zu Hause angekommen, habe nur schlafen wollen, sagte er vor Gericht. Allerdings schickte er der Frau zuvor ein SMS mit der Frage, wieso sie mit anderen Männern schlafe. Das gab der Gerichtspräsident während der Einvernahme bekannt.

Beim Betreten der Wohnung sah der Tunesier als Erstes ein Messer, wie er vor Gericht sagte. Zu diesem Messer griff er, als ihn die Frau mit Vorwürfen eingedeckt habe, so der Angeklagte. In diesem Moment habe er wie einen Flash gehabt im Kopf.

Er habe immer wieder auf seine Frau eingestochen und habe damit nicht mehr aufhören können. Wieso er seine Frau getötet habe, könne er nicht sagen. «Es ist einfach passiert. Als ich Polizei anrief, konnte ich nicht glauben, was passiert war. Ich war ein anderer Mensch.»

Die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Eltern der Getöteten und von deren zwei Kinder akzeptierte er.

Sistierungsantrag des Verteidigers

Laut dem Verteidiger des Angeklagten reiste der Tunesier 2011 in die Schweiz ein. Nach der Tat habe sich der Tunesier achtmal das Leben nehmen wollen. Sämtliche psychiatrischen Kliniken des Kantons Bern habe sein Klient von innen gesehen.

Der Verteidiger forderte, die Gerichtsverhandlung in Burgdorf zu sistieren, bis ein neues psychiatrisches Gutachten vorliege. Denn das vorliegende Gutachten widerspreche den Aussagen anderer Berner Psychiater zum Angeklagten.

Über diesen Antrag wollte das Burgdorfer Gericht am Dienstagnachmittag entscheiden

*Name der Redaktion bekannt

Quelle: 20min

Mai 14

Whatsapp wurde gehackt – was Nutzer jetzt tun sollten

Erneut wird eine Sicherheitslücke im Messengerdienst Whatsapp bekannt. (Bild: Rupak De Chowdhuri / Reuters)

Der Chat-Dienst Whatsapp hat am Montag mit einer offengelegten Sicherheitslücke für Schlagzeilen gesorgt, durch die Spionageprogramme auf Smartphones installiert werden konnten. Was Whatsapp-Nutzer nun tun sollten –und weitere wichtige Fragen im Überblick.

Die Sicherheitslücke in Whatsapp, die der Chat-Dienst am Montag bekanntgegeben und mittlerweile geschlossen hat, hat es in sich. Durch diese konnte Überwachungs-Software auf Smartphones installiert werden. Da die Schwachstelle in der Umsetzung der Internet-Telefonie lag, konnten die Geräte so mit einem präparierten Whatsapp-Anruf infiziert werden. Die Lücke erlaubte also Dritten, auf das jeweilige Gerät zuzugreifen. Dazu musste der Whatsapp-Anruf nicht einmal entgegengenommen werden.

Doch was bedeutet diese neue Sicherheitslücke für die Nutzer? Welche Sicherheitsmassnahmen müssen diese treffen? Eine Übersicht:

Was sollten Whatsapp-Nutzer nun tun?

Als erste Massnahme sollten Whatsapp-Nutzer die Software der Messenger-App aktualisieren. Diese Massnahme empfiehlt auch Whatsapp. Mit dem neuesten Patch soll die Sicherheitslücke geschlossen werden können. Eine Aktualisierung wird sowohl für Android- als auch iOS-Geräte empfohlen. Laut Facebook sind nämlich beide Betriebssysteme betroffen.

Welche Whatsapp-Versionen sind sicher?

Von der Schadsoftware betroffen sind alle älteren Versionen von Whatsapp. Auf dem neuesten Stand und damit sicher sind laut der Nachrichten-Webseite «heise.de» folgende Versionen:

  • Android: v2.19.134
  • Business für Android: v2.19.44
  • iOS: v2.19.51
  • Business für iOS: v2.19.51
  • Windows Phone: v2.18.348
  • Tizen: v2.18.15

Allen Whatsapp-Nutzern, die eine ältere Version auf ihrem Smartphone haben, wird empfohlen, ein Update durchzuführen.

Wie findet man heraus, welche Whatsapp-Version man gerade auf dem Handy installiert hat?

Welche Whatsapp-Version gerade auf dem Handy installiert ist, finden iPhone-Nutzer unter dem Menupunkt «Einstellungen» und dann unter «Hilfe» heraus. Für Android-Nutzer ist der Pfad derselbe, sie müssen unter «Hilfe» allerdings noch auf das Feld «App-Info» anwählen.

Wie kann Software und Messenger-App aktualisiert werden?

Das Online-Portal «watson.ch» hat im Zuge der aktuellen Sicherheitslücke eine Anleitung zur Sicherung des Smartphones veröffentlicht. Darin wird für Apple-Nutzer auf die Software iOS 12.3 für iOS-Geräte verwiesen, die Apple am Montagabend veröffentlicht hat. Nutzer sollten demnach das System-Update installieren und zudem Whatsapp updaten. Die aktuelle Whatsapp-Version lautet 2.19.51. Mit ihr ist die Sicherheitslücke geschlossen.

Android-Nutzer können die Aktualisierung über den Google Play Store durchführen. Unter «Meine Apps und Spiele» und «Aktualisierungen» finden sie eine Liste aller Apps, für die ein Update bereitsteht. Die Sicherheitslücke kann ab der Whatsapp-Version 2.19.134 geschlossen werden. Android-Geräte können über den Menupunkt «System» oder «Sicherheit und Standort» aktualisiert werden. Über das Feld «Sicherheitsupdate» kann nach Updates gesucht werden.

Besteht nach dem Update noch Gefahr?

Laut Whatsapp ist die Sicherheitslücke mit der Aktualisierung der Whatsapp-App geschlossen. Allerdings empfiehlt es sich auch weiterhin, das Betriebssystem des Smartphones auf dem neuesten Stand zu halten.

Wie merkt man, ob das eigene Handy vom Angriff betroffen ist?

Die Angriffe selbst funktionierten über Whatsapp-Anrufe. Um das Gerät zu hacken, hat es gereicht, wenn der Angreifer auf das Gerät des Opfers mit einem manipulierten Anruf zugegriffen hat. Der Betroffene musste dazu nicht einmal den Anruf entgegennehmen. Über die Anrufliste von Whatsapp können Nutzer unter Umständen herausfinden, ob sie von einer Attacke betroffen sind. Wer dort verpasste Whatsapp-Anrufe von seltsamen Telefonnummern hat, die typischerweise zu ungewöhnlichen Uhrzeiten wie mitten in der Nacht erfolgten, könnte betroffen sein. Facebook, die Muttergesellschaft von Whatsapp, hat allerdings nicht informiert, was Nutzer in solch einem Fall tun sollten.

Gibt es Alternativen zu Whatsapp?

Wem Whatsapp nach der neuesten Sicherheitslücke generell zu unsicher geworden ist, für den gibt es eine Reihe von Alternativen. Experten raten ohnehin seit längerem, aus Sicherheits- und Datenschutzgründen Whatsapp vom Smartphone zu entfernen und durch Alternativen zu ersetzen. Zu den bekanntesten sicheren Messenger-Apps zählen Telegram und Threema.

Quelle: nzz

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