Mrz 15

Abschiebungen scheitern, weil Asylbewerber Zimmer tauschen

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (64, SPD) in Erklärungnot: Am Mittwoch musste er dem Parlament auf Anfrage von CDU und AfD erläutern, warum Ende Januar 1.338 sofort ausreisepflichtige Ausländer im Land leben – obwohl sie keine Duldung haben.

Schröters erschütternde Antwort: Die Mehrzahl der Abschiebeversuche ist gescheitert – aus den verrücktesten Gründen.

Die nackten Zahlen: 315 Menschen schob Brandenburg aus der zentralen Erstaufnahme ab, aber 338 Rückführungs-Versuche schlugen fehl. Schröter: „In 74 Fällen waren Ausländer schon während der Vorbereitung der Abschiebung untergetaucht. Unbekannt verzogen nach Berlin, ins Ausland oder in andere Wohnheime, nur ganz selten ins Kirchenasyl.“ Die meisten verschwanden, nach der endgültigen Ablehnung.

Doch auch während der Abschiebung entkamen noch viele dem Heimtransport. Schröter: „In 41 Fällen sind Ausländer in ihrer Unterkunft untergetaucht. Sie hatten das Zimmer mit einem Nachbarn getauscht und waren nicht auffindbar. Andere tauchten unter, nachdem sie den Feueralarm ausgelöst hatten.“

36 Abschiebungen wurde die Rückführung vom Bundesamt für Migration storniert – oder wegen Krankheit abgeblasen. Doch an den meisten gescheiterten Fällen waren die Abschiebe-Kandidaten selber schuld.

Schröter: „187 mal kam es zu Widerstand am Flughafen, ein Familienmitglied fehlte, oder der Ausländer verletzte sich selbst. Flugunwilligkeit ist der häufigste Grund für das Scheitern von Abschiebungen.“

Quelle: bz

Mrz 15

Abschiebung: Flüchtling bedroht Polizei mit Messer und wird angeschossen

. In einer Unterkunft für Flüchtlinge in Bad Honnef ist es am Freitag zu einem Polizeieinsatz gekommen. Dabei gab ein Polizist einen Schuss ab. Ein 30-Jähriger wurde verletzt.

Eine geplante Abschiebung ist am Freitag in Bad Honnef-Aegidienberg eskaliert. Wie die Polizei mitteilte, bedrohte ein Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft Polizisten mit einem Messer. Ein Beamter gab daraufhin einen Schuss ab. Der 30-jährige Senegalese wurde am Arm getroffen und verletzt.

Nach Angaben der Polizei sollte der 30-Jährige am Freitagmorgen durch Mitarbeiter des Ausländeramts aus der Unterkunft am Heideweg mitgenommen und in der Folge in den Senegal abgeschoben werden. Zwei Polizisten begleiteten die Mitarbeiter des Ausländeramts dabei. Der 30-Jährige wurde in der Unterkunft angetroffen, allerdings eskalierte die Maßnahme schnell. Der Senegalese ergriff laut Polizei ein Messer und bedrohte die Beamten. Ein 60-jähriger Polizist gab daraufhin einen Schuss ab und verletzte den 30-Jährigen am Arm. Wie es zur Schussabgabe kam, sei noch nicht abschließend ermittelt.

Der verletzte Senegalese wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, nach Angaben der Polizei besteht keine Lebensgefahr. Die beiden Polizisten sowie die beiden Mitarbeiter des Ausländeramts wurden von einem Seelsorger betreut. Aus Gründen der Neutralität hat die Kölner Polizei in Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.

Quelle: rp

Mrz 15

Asylantengang-Mord in Grünau: Höchststrafe oder Freispruch?

Mehmet C. soll an der Bluttat beteiligt gewesen sein. Quelle: Polizei

Vor knapp zweieinhalb Jahren wurde in Leipzig-Grünau ein Tunesier ermordet. Offenbar ein Racheakt inmitten eines Bandenkriegs. Ein Täter sitzt bereits hinter Gittern, der zweite wartet nun auf sein Urteil.

Die zwölf Zentimeter lange Messerklinge traf den Tunesier Hamza G. (24) sieben Mal. Tödlich verletzt brach der Nordafrikaner vor einem Hochhaus in der Breisgaustraße in Leipzig-Grünau zusammen. Der Mord am 21. Oktober 2016 kurz nach 5.30 Uhr galt als Höhepunkt eines Bandenkriegs in dem Plattenbaugebiet zwischen einer von Albanern dominierten Migranten-Clique und einer Gruppierung von neuen Asylbewerbern, überwiegend aus Nordafrika. Nun steht das Urteil gegen einen der mutmaßlichen Mörder unmittelbar bevor. Während die Staatsanwaltschaft für Mehmet C. (23) die maximal mögliche Jugendstrafe von zehn Jahren forderte, plädierten die Verteidiger am Donnerstag auf Freispruch.

Er ist bereits wegen Mordes verurteilt
Er ist bereits wegen Mordes verurteilt: Argjent K. Quelle: Kempner

Nach 50 Verhandlungstagen sah Staatsanwältin Katrin Minkus die Anklagevorwürfe bestätigt und beantragte daher die Höchststrafe für den Türken, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war. Gemeinsam mit dem aus dem Kosovo stammenden Albaner Argjent K. (22) soll er den Rivalen aus Rache getötet haben, weil der Tunesier einen Bruder des Albaners geschlagen und leicht verletzt hatte. Argjent K. war deshalb bereits im September 2017 zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Wichtiges Beweismittel in diesem ersten Prozess: Die Ermittler fanden am linken Daumen des Leichnams eine DNA-Spur des albanischen Angeklagten. Zudem lagen dem Gericht Zeugenaussagen sowie Auszüge aus Chats vor, in denen die Bluttat angekündigt worden war.

Mehmet C. war hingegen erst im Zuge der Ermittlungen unter dringenden Tatverdacht geraten, da aber bereits untergetaucht. Nach monatelanger Öffentlichkeitsfahndung wurde er am 6. Juli 2017 in Berlin verhaftet. Der Prozess gegen ihn begann im November 2017 vor der 2. Strafkammer des Landgerichts – dieselbe Kammer, die auch schon Argjent K. verurteilt hatte. Weil sie deshalb eine Voreingenommenheit der Richter befürchteten, hatten die Verteidiger schon zu Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegenüber den Berufsrichtern gestellt, dieser war jedoch abgelehnt worden.

„Nicht den Hauch einer Chance“

Diese Vorbehalte ließen sich bis zu ihren Plädoyers an diesem Donnerstag nicht ausräumen. „Wir hatten nicht den Hauch einer Chance, ein ergebnisoffenes Verfahren zu führen“, monierte Rechtsanwalt Frank Wilhelm Drücke, der zudem von einer „fragilen Indizienkette“ sprach. Seine Kollegin Ricarda Lang äußerte ebenfalls „Zweifel, ob sich die Kammer vom Urteil gegen Argjent K. lösen kann“. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass ihr Mandant Hamza G. tötete. „DNA-Spuren liegen nicht vor“, sagte sie zu den Richtern. „Sie haben nichts. Selbst Profikiller hinterlassen häufig wenigstens ein Haar am Tatort.“ Sie zitierte aus einem Brief, den der verurteilte Messerstecher Argjent K. inzwischen geschrieben haben soll. Demnach sitze mit Mehmet C. ein Unschuldiger vor Gericht. „Ich war das“, heißt es demnach in dem Schreiben des Albaners, „Mehmet war nicht dabei.“

Für den Fall einer Verurteilung ihres Mandanten stellten die Verteidiger eine ganze Reihe sogenannter Hilfsbeweisanträge, mit denen sie unter anderem weitere Ermittlungen und Vernehmungen von Zeugen fordern.

Die 2. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Michael Dahms will ihre Entscheidung am kommenden Mittwoch verkünden.

Quelle: lvz (unzensiertes Medium)

Mrz 14

Prozess um sexuelle Nötigung durch Afghanen: „Meine Tochter fürchtete um Leib und Leben“

Foto: Jörg Sanders

Hasberger nahmen Flüchtling auf

Hasbergen/Osnabrück. Hat ein Flüchtling aus Afghanistan im Sommer vergangenen Jahres die Tochter der Hasberger Familie, die ihn aufgenommen hatte, sexuell genötigt? Der zweite Prozesstag am Mittwoch am Landgericht brachte kaum Licht ins Dunkel, aber einiges Kopfschütteln. Ausgesagt hatten die Eltern und Geschwister der damals 17-Jährigen.

S. war im Februar 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. 2016 nahm die Hasberger Familie den dann 17-Jährigen auf. Am 29. Juni 2018 soll er die damals 17-jährige Tochter sexuell genötigt sowie ihr und später der ganzen Familie mit Mord gedroht haben. Das Amtsgericht Osnabrück hatte S. im November wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. S. ging in Berufung, er spricht von gegenseitiger Liebe.

Mutter wollte jungen Afghanen helfen

Am zweiten Verhandlungstag berichtete die Mutter des Mädchens nun, sie habe in der Einrichtung gearbeitet, in der S. untergebracht gewesen war. Im Sommer 2016 nahm die Familie den Afghanen auf. Aufgrund diverser Probleme zog er Mitte 2017 aus und Anfang 2018, als er volljährig wurde, wieder ein. Im Juli 2018 sollte er dann eine eigene Wohnung beziehen. Dazu kam es nicht: Der heute 19-Jährige sitzt seit Monaten in Haft.

2016 nach Deutschland gekommen

Ihre Tochter habe ihr zu verstehen gegeben, sich in seiner Gegenwart nicht wohlzufühlen. „Sie sagte, sie fühle sich von ihm bedrängt. Ich habe das ernst genommen, aber keine Gefahr gesehen“, sagte die 53-Jährige. Sie sei nicht blauäugig an die Sache herangegangen, ihre Tochter habe sich in vielen Dingen nicht wohl gefühlt.

S. schlich sich nachts ins Zimmer

S. habe von den Eltern des Mädchens die Ansage bekommen, sie in Ruhe zu lassen. Dennoch soll S. in einer Nacht im März 2018 das Zimmer des Mädchens betreten und sich ans Fußende ihres Bettes gesetzt haben. Die Mutter habe gewusst, dass S. in ihre Tochter verliebt gewesen war.

Morddrohungen gegen die Familie

Am 29. Juni soll S. dann das Mädchen im Wohnzimmer sexuell genötigt haben, heißt es im Urteil der ersten Instanz. Daraufhin verschwand er für ein paar Tage und tauchte am 3. Juli erneut vor dem Haus der Familie auf. Er soll der gesamten Familie mit Mord gedroht haben. Die alarmierte Polizei nahm S. fest.

„Sie hat nie mit mir darüber gesprochen“, sagte die Mutter vor dem Schöffengericht zu den Geschehnissen des 29. Juni. „Was vorgefallen ist, habe ich erst Mitte Dezember in der Urteilsbegründung erfahren, als ich ihre Aussage las.“ Auch sie könne nicht sagen, was an jenem Abend passiert sei – das wüssten nur S. und ihre Tochter – „aber ich glaube, dass meine Tochter um Leib und Leben fürchtete“. Dass S. am 3. Juli der Familie gedroht habe, diese zu töten, „daran erinnere ich mich heute nicht mehr so genau“, sagte die 53-Jährige. In ihrer Aussage bei der Polizei hatte sie das zu Protokoll gegeben.

Briefe ins Gefängnis?

S. Anwältin wollte von der Mutter wissen, warum sie den Kontakt zu S. im Gefängnis suchte. Die Rede war von einem Brief und einem geplanten Besuch. „Ich wollte ihn auf den Weg bringen, ich sah es als meinen letzten Erziehungsauftrag“, antwortete sie. S. hingegen behauptet, die Mutter habe ihm etwa zehn Briefe geschickt. Darin habe sie geschrieben, sie zweifle an den Schilderungen ihrer Tochter. Den Beweis dafür blieb er schuldig.

Auch die Geschwister sagten am Mittwoch aus. Die heute 24-jährige Studentin berichtete von einem anfangs guten Verhältnis zwischen S. und ihrer Schwester. Dann habe sich die Schwester zunehmend von S. distanziert. „Sie sagte mir, dass sie sich unwohl mit ihm fühle.“ Die 24-Jährige selbst habe sich gut mit S. verstanden. Auch sie berichtete von Morddrohungen am späten Abend des 3. Juli.

Anruf beim Bruder

Der Bruder berichtete, mit S. befreundet gewesen zu sein. Am Abend des 29. Juni, nach den Geschehnissen im Wohnzimmer, habe er mit S. telefoniert. S. habe gesagt, Scheiße gebaut zu haben, die ihm leid tue.

Der 55-jährige Familienvater berichtete, er sei gegen den Wiedereinzug von S. ins Haus der Familie gewesen. Auch er berichtete von Morddrohungen am Abend des 3. Juli – woraufhin S. ihn unterbrach und fragte: „Warum lügst du?“

S.: Schöffe ist ein Freund

Ferner sagte S., ein Schöffe der ersten Instanz sei ein Freund des 55-Jährigen. Der Hasberger bestritt das. Daraufhin sagte S., ein Ermittler in dem Fall sei womöglich ein Freund des 55-Jährigen. Beide will der 19-Jährige an Silvester im Haus der Familie gesehen haben. Doch auch der besagte Ermittler bestritt in seiner Aussage, den 55-Jährigen zu kennen.

PIN plötzlich wieder eingefallen

Für Verwirrung sorgte das Handy des Angeklagten. Das konnte bislang nicht ausgewertet werden, weil S. die PIN vergessen haben wollte. Am Mittwoch fiel sie ihm wieder ein und er entsperrte sein Handy unter den Augen der Richter. Er willigte ein, dass das Smartphone nun ausgewertet werden dürfe. Allerdings erkannte die Richterin bereits, dass ein mutmaßlich wichtiger Chat nicht mehr vorhanden ist.

Das Mädchen hatte am ersten Prozesstag ausgesagt. Bei ihrer Aussage wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Prozess wird am 20. März fortgesetzt.

Quelle: truth24

Mrz 14

„Osteuropäischer“ Serien-Vergewaltiger: Anwalt macht Polizei Essen Vorwürfe

Tatort Nummer drei: Rosenmontag versuchte der brutale Serien-Vergewaltiger eine 40 Jahre alte Frau auf der Frankenstraße/Ecke Berenberger Mark ins Gebüsch des Stadtwaldes zu ziehen. Die mutige Frau wehrte sich mit Pfefferspray und konnte wegrennen.
Foto: André Hirtz

Essen.   Ein Anwalt sagt: „Die Polizei hätte früher vor dem Serien-Vergewaltiger warnen müssen.“ Präsidium Essen weist auf umfangreiche Ermittlungen hin.

Im Fall des fieberhaft gesuchten Serien-Vergewaltigers vom Stadtwald macht der renommierte Essener Strafverteidiger Volker Schröder der Essener Polizei schwere Vorwürfe. „Die Polizei wusste schon seit Anfang Januar, dass sie nach einem Serienvergewaltiger fahndet. Sie hätte die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren müssen.“ Auch bei besorgten Anwohnern rund um den Stadtwaldplatz rumort es.

Einer dieser Anwohner – er ist Vater einer 19-jährigen Tochter, die regelmäßig durch den Stadtwald joggt – reagiert fassungslos über den Fall des Serien-Vergewaltigers. Auch er hätte sich eine frühzeitige öffentliche Warnung durch die Polizei gewünscht. Der Familienvater bezieht sich auf den dritten Fall vom Rosenmontag, bei dem eine etwa 40 Jahre alte Frau dem mit einem Messer bewaffneten Täter nur durch großes Glück entwischen konnte. „Wir haben die schlimme Vermutung, dass die Polizei Frauen dadurch in die Falle hat laufen lassen.“

Polizei nennt aus taktischen Gründen keine Details

Die Essener Polizei weist auf Anfrage dieser Zeitung auf die seit drei Monaten andauernden „umfangreichen Ermittlungen“ hin. „Aber aus taktischen Gründen werde ich zu Detailmaßnahmen keine Stellungnahme abgeben“, sagt Polizeisprecher Peter Elke.

In allen drei Fällen rund um den Stadtwaldplatz hält sich die Polizei mit Angaben zu den überfallenen Frauen zurück. Auch Details zum jeweiligen Tathergang möchte sie nicht nennen. Sie teilt lediglich mit, dass es sich um erwachsene Frauen handele.

Zum ersten Mal hat der Serientäter, der seit Donnerstag mit einem Phantombild gesucht wird, etwa Mitte Dezember auf der Lerchenstraße zugeschlagen. Nach Informationen dieser Zeitung ist das Opfer vergewaltigt worden. „Das kann ich nicht dementieren“, sagt der Polizeisprecher. Die zweite Tat passierte am 19. Dezember auf der Wittenbergstraße, die dritte am Rosenmontag nach 21 Uhr auf der Frankenstraße/ Ecke Berenberger Mark.

Dass ein brutaler Serientäter am Werke sei, wisse die Polizei – „mit einer gewissen Sicherheit“ – aber erst seit dem dritten Fall am Rosenmontag. „Ein genaues Bild haben wir erst seit der dritten Attacke, seitdem gehen wir von ein und demselben Täter aus.“

Berittene Polizei, Hundeführer und Zivilbeamte im Einsatz

Der Polizeisprecher betont, dass schon nach dem ersten Fall an der Lerchenstraße „sehr umfangreiche polizeiliche Aktivitäten und Ermittlungen in Gang gesetzt wurden.“ Die Polizei schickte Beamte der Reiter- und Hundestaffel sowie Fahnder in Zivil in den Stadtwald.

Die große Zurückhaltung im Fall Nummer eins begründet Polizeisprecher Peter Elke so: „Ich würde damit lediglich die Neugier der Öffentlichkeit an Details dieser Sexualstraftat befriedigen, was ich aus Gründen des Opferschutzes aber strikt ablehne.“

Zuständig für die Ermittlungen im Fall des Serien-Vergewaltigers sei das Kriminalkommissariat 12. Es handele sich um erfahrene Beamten, die sehr genau wüssten, wann die Polizei eine öffentliche Warnung aussprechen müsse und wann nicht. „Dass der Täter nach mehr als zwei Monaten am Rosenmontag wieder zuschlägt, konnte die Polizei im Vorfeld nicht wissen“, sagt der Sprecher. Und fügt hinzu: „Wir wollen den Täter von der Straße bekommen und das wird uns auch gelingen.“

>> BRUTALER TÄTER AM WERK

  • Bei dem gesuchten Serienvergewaltiger handelt es sich um einen circa 50 Jahre alten Mann (oder älter), 80 bis 90 Kilogramm schwer, kräftig und muskulös, bekleidet mit schwarzer Mütze und dunkler Kleidung.
  • Der Mann spricht einen osteuropäischen Akzent. Er soll u. a. zum Stadtwaldplatz geflüchtet sein und könnte die S6 genommen haben.
  • Bei der versuchten Vergewaltigung am 19. Dezember auf der Wittenbergstraße hat er sich nach Polizeiangaben Verletzungen im Genitalbereich zugezogen.
  • Bei der Tat am Rosenmontag muss er wegen der Pfefferspray-Gegenwehr stark gerötete Augen gehabt haben.
  • Die Polizei erbittet Hinweise unter der Rufnummer 0201 / 8290.

Quelle: waz

Mrz 14

Brutaler Mord in Nordstetten: Was wollten die arabischen Asylanten von dem Opfer?

Das Elternhaus von Michael Riecher, in dem der Tatverdächtige Mohammed O. lebte, ist mittlerweile abgerissen worden. Foto: Lück

Horb-Nordstetten -Waren es Goldmünzen, Geld oder andere Wertsachen? Was wollten die beiden Tatverdächtigen von Michael Riecher? Fakt ist: Die Anklage geht von räuberischer Erpressung mit Todesfolge aus.

Lange wurde gerätselt, wieso und unter welchen Umständen der Horber Unternehmer Michael Riecher getötet wurde. Nun gibt es aber mehr Einblicke in den Kriminalfall. Denn jetzt ist Anklage gegen die zwei Verdächtigen erhoben worden, wie Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid auf Anfrage bestätigt. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift von räuberischer Erpressung mit Todesfolge aus – bei einem der Angeklagten in Tateinheit mit Mord, bei dem anderen Angeklagten in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen. Wem der beiden Angeklagten der Mord vorgeworfen wird, darüber hüllt sich die Staatsanwaltschaft Rottweil noch in Schweigen. „Wir werden in einigen Tagen eine offizielle Pressemitteilung herausgeben“, so Kalkschmid.

Angeklagt sind Mohammed O., der mit dem Unternehmer eine „ungleiche Freundschaft“ geschlossen hatte, und ein Bekannter des zur Tatzeit 27 Jahre alten Syrers. Der staatenlose Palästinenser, der zuletzt im Kreis Ludwigsburgs gelebt hatte, war wenige Tage nach Mohammed O. auf der Flucht vor der Polizei in einem Zug in Darmstadt festgenommen wurde.

O. war als Flüchtling nach Horb gekommen und hatte sich mit dem 30 Jahre älteren Riecher angefreundet. Der Unternehmer hatte Mohammed O. und seine Frau im (mittlerweile abgerissenen) Elternhaus wohnen lassen.

Doch was bedeutet der Vorwurf „räuberische Erpressung“ genau? In Paragraf 255 Strafgesetzbuch heißt es: „Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.“ Beispiele für eine räuberische Erpressung ist, wenn ein Täter vom Opfer die Herausgabe eines Wertgegenstandes verlangt und das mit Gewalt einfordert oder die Zahlenkombination für den Safe aus dem Opfer „herauspresst“. Doch über die Abläufe im „Fall Riecher“ gibt die Staatsanwaltschaft Rottweil bisher noch keine Auskünfte.

Klar scheint zu sein: Die beiden Tatverdächtigen wollten Riecher ausrauben. Hat er die Täter überrascht? Oder zielten die beiden Angeklagten von vornherein darauf, Wertsachen von Riecher zu verlangen?

Offenbar geht die Anklage davon aus, dass nur einer der beiden den 57-Jährigen ermordet hat. Der zweite Tatverdächtige hat den anderen wohl nicht davon abgehalten, sodass man bei ihm von Totschlag durch Unterlassen ausgeht.

Quelle: Schwarzwälder Bote

Mrz 14

Flüchtling aus Sachsen nach blutigem Rentner-Mord angeklagt

In dem Haus in Wittenburg geschah die Bluttat. Die Polizei hat es nach der Tat abgesperrt, außerdem wurde von Unbekannten ein Grablicht aufgestellt.

Schwerin/Wittenburg – Der gewaltsame Tod des 85-jährigen Dietrich P. hatte im November vorigen Jahres Erschütterung weit über die Grenzen der westmecklenburgischen Kleinstadt Wittenburg hinaus ausgelöst.

Rund vier Monate nach dem gewaltsamen Tod des Rentners in Wittenburg hat die Staatsanwaltschaft Schwerin Anklage wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes erhoben.

Der beschuldigte Mann aus Afghanistan soll Dietrich P. am 17. November 2018 in dessen Einfamilienhaus die Kehle durchschnitten haben, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte (TAG24 berichtete).

Indizien und frühere Aussagen des Angeklagten ließen auf ein persönliches Motiv schließen.

Anhaltspunkte für eine politisch oder religiös motivierte Tat hätten sich im Zuge der Ermittlungen nicht ergeben.

Der Prozess findet am Landgericht in Schwerin statt. Einen Termin für den Auftakt gibt es noch nicht.

Doch muss die Verhandlung zur Wahrung der sechsmonatigen Frist spätestens Mitte Mai beginnen.

Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Zum Tatvorwurf habe er sich weder gegenüber der Schweriner Mordkommission noch gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert, hieß es weiter.

Der leere Saal im Landgericht Schwerin wird sich bald mit den Prozessbeteiligten füllen.
Der leere Saal im Landgericht Schwerin wird sich bald mit den Prozessbeteiligten füllen.

Ein Haushaltshelfer, der ebenfalls im Haus wohnte, soll die Tat über die Kamera eines Babyfons beobachtet haben.Der abgelehnte Asylbewerber war den Ermittlungen zufolge von der in der Flüchtlingshilfe im Raum Zwickau in Sachsen tätigen Tochter des Opfers für Hilfsarbeiten am Haus nach Wittenburg geschickt worden (TAG24 berichtete). Er war am Vorabend der Tat dort eingetroffen.

Der junge Mann soll schon im Sommer 2018 kurzzeitig zur Pflege des alten Herrn eingesetzt gewesen sein.

Nach der Tat war er geflüchtet, von der Polizei dann aber an der A24 nahe dem schleswig-holsteinischen Geesthacht gefasst worden.

Am Alter des Angeklagten, das laut Personaldokument bei 20 Jahren lag, hatte es erhebliche Zweifel gegeben. Bei seinem Asylverfahren am Verwaltungsgericht Chemnitz hatte er den Ermittlungen zufolge selbst sein Alter mit 24 Jahren angegeben.

Eine Altersfeststellung durch einen Gutachter in der Untersuchungshaft ergab laut Staatsanwaltschaft, dass er „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ über 21 Jahre alt ist. Damit wäre eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht nicht mehr möglich.

Auf Mord steht nach Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft, das Jugendstrafrecht sieht in der Regel bis zu zehn Jahre Haft vor.

Fotos: dpa/Axel Heimken, dpa/Jens Büttner

Quelle: tag24

Mrz 13

Kiosk-Killer Ali S. gesteht, Kundin erstochen zu haben | Düsseldorf

Unter einem grauen Kapuzenpulli verbirgt Ali S. sein Gesicht vor den FotografenFoto: Michael Gstettenbauer

Düsseldorf – Mit 27 Messerstichen hat Ali S. (44) laut Anklage Anna S. (†36) im August in Düsseldorf auf der Straße ermordet. Motiv soll verschmähte Liebe sein. Seit Dienstag steht er wegen Mordes vor dem Landgericht Düsseldorf.

Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte Ali S. die Tat über seinen Verteidiger ein. „Er war es, der am 20. August auf sie eingestochen hat“, erklärte Verteidiger Stefan Tierel für seinen Mandanten.

Das Opfer: Anna S.
Das Opfer: Anna S.Foto: Privat

Zum Motiv und den Details hat der Mann mit dem angegrauten Vollbart noch nichts gesagt. Er wolle zunächst ein psychiatrisches Gutachten abwarten.

Als eine Rechtsmedizinerin beim Prozessauftakt von den 27 Stich- und Schnittverletzungen am Körper der Frau sprach, war das für den Angeklagten schon nach wenigen Minuten anscheinend zu viel. Er stand auf, die Verhandlung musste unterbrochen werden. Ihm sei übel geworden, hieß es kurz darauf.

Der Tatort in der Bachstraße
Der Tatort in der BachstraßeFoto: Jörg Löbker

Der Kiosk-Verkäufer kannte die Frau, die in der Nähe wohnte, als Kundin. Er soll für sie geschwärmt und ihr mehrere Briefe geschrieben haben. Laut Staatsanwaltschaft mied die Frau ihn danach, habe sich weitere Kontaktaufnahmen verbeten.

Nach der Blut-Tat floh der Iraner nach Spanien, wurde zehn Tage später geschnappt und per Charter-Jet nach Deutschland geflogen. Normale Airlines verweigerten den Transport, weil er im Spanien-Knast gewalttätig wurde.

islang schweigt er zur Tat. Ali S. ist ein anerkannter Flüchtling aus dem Iran. Er lebt seit 2001 in Deutschland und ist nicht vorbestraft.

Mit diesem Foto fahndete die Polizei nach Ali S.
Mit diesem Foto fahndete die Polizei nach Ali S.Foto: Polizei
Und so tarnte er sich in Spanien
Und so tarnte er sich in Spanien

Eine entscheidende Rolle komme in dem Verfahren dem psychiatrischen Gutachter zu, hatte sein Verteidiger angekündigt. Dabei gehe es um die Frage der verminderten Schuldfähigkeit oder sogar der Schuldunfähigkeit. So sei sein Mandant auch nicht mehr in Untersuchungshaft untergebracht, sondern in einer Psychiatrie.

Das Gericht hat für den Fall 18 Verhandlungstage eingeplant.

Quelle: BILD

Mrz 13

Mord-Prozess in Dortmund: Syrer soll Prostituierte in Hamm erwürgt haben

Prozessauftakt am Landgericht Dortmund
Foto: dpa

  • Vor sechs Monaten soll ein 24-Jähriger in Hamm eine Prostituierte erwürgt haben.

  • Zum Auftakt des Mordprozesses will er sich an die Tat nicht erinnern können.

Dortmund/Hamm.  Ein 24-Jähriger soll im September 2018 in Hamm auf offener Straße eine Prostituierte erwürgt haben.

Zu Beginn des Mordprozesses am Dienstag vor dem Dortmunder Schwurgericht beteuerte der angeklagte Syrer jedoch, dass er sich an die Tat in Hamm nicht mehr erinnern könne.

Mann erwürgt Prostituierte in Hamm – Prozessauftakt am Dortmunder Landgericht

In den Stunden zuvor habe er zusammen mit mehreren Bekannten viel Alkohol getrunken und auch Drogen zu sich genommen, sagte der 24-Jährige.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte die Tat jedoch am Tag darauf gegenüber einem Arbeitskollegen gestanden haben. Sinngemäß soll er seinem Vorarbeiter erklärt haben, dass er seine Schicht nicht zu Ende machen könne, weil er großen Mist gebaut habe. Er habe nämlich in der Nacht zuvor eine Frau erwürgt. Auch an dieses Gespräch will sich der 24-Jährige jetzt aber nicht mehr erinnern können.

Opfer starb an den Folgen einer zentralen Lähmung

Das 35-jährige Opfer war laut den Ermittlungen als Prostituierte tätig und starb an den Folgen einer zentralen Lähmung. Der Täter muss ihr einen Unterarm um den Hals gelegt und ihr danach minutenlang die Luft abgedrückt haben. Die Leiche der Bulgarin, die in ihrer Heimat eine vierjährige Tochter haben soll, wurde erst Stunden später gefunden. (dpa)

Quelle: derwesten

Mrz 13

Arzt abgestochen: Armutsasylant kommt jetzt in Luxuspsychiatrie für 300 Euro/ Tag!

Saleban I. (27) wird in Handschellen in den Verhandlungssaal des Landgerichtes Offenburg geführtFoto: Andreas Rosar

Offenburg – Diese Attacke aus dem Nichts ließ die Bewohner von Offenburg sprachlos zurück: Mitte August vergangenen Jahres erstach ein Asylbewerber (27) in einer Praxis einen Arzt (51), verletzte dann dessen Assistentin.

Jetzt fiel das Urteil: Der Mann aus dem afrikanischen Dschibuti sei ohne Zweifel der Täter. Da er unter einer psychischen Krankheit und Wahnvorstellungen leide, sei er jedoch nicht schuldfähig. Dies belege ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten. Zudem stelle er eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Der Mann, der unter anderem unter Verfolgungswahn leide, werde daher zwangsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Er hatte in dem Prozess bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

Dem Urteil zufolge wollte sich der Asylbewerber für eine aus seiner Sicht fehlerhafte ärztliche Behandlung rächen. Er sei davon ausgegangen, von dem Mediziner bei einer vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein. Belege für mögliche medizinische Fehler gebe es jedoch nicht, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Walter.

Der Mediziner war den Angaben zufolge nach mindestens 20 Messerstichen in Kopf und Hals am Tatort gestorben. Er habe keine Chance gehabt, dem Angriff zu entkommen, sagte der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen (Az.: 1 Ks 501 Js 13789/18).

Quelle: BILD

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