Es erscheint bizarr, ist aber trotzdem Realität: Die derzeitigen Einreiseverbote an Deutschlands Grenzen aufgrund der Coronakrise gelten nicht für Asylbewerber. Das erfuhr die JUNGE FREIHEIT aus dem Bundesinnenministerium. Seit Anfang der Woche kontrolliert Deutschland seine Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Luxemburg. Ohne triftigen Grund darf kein Ausländer mehr einreisen. Ausnahmen gibt es für Warenverkehr …
In Deutschland fehlen Millionen Schutz-Masken, Ärzte behandeln Corona- Patienten gänzlich ohne Mundschutz. Der Gesundheitsminister verschenkt die fehlenden Masken aber an Italien. Auffällig: Ganz normale italienische Bürger verfügen über solche Masken. Keine Frage, die Seuche grassiert in Italien am stärksten, Hilfe ist angesagt und angebracht. Die Frage ist nur, wer die Hilfe leisten kann und woher …
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner schlägt den Einsatz von Asylbewerbern auf deutschen Feldern vor. Sie sollen den Wegfall von Saisonarbeitskräften abfedern. Sie fordert, ihnen die Arbeitsaufnahme zu erlauben. Um den akuten Mangel an osteuropäischen Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft abzumildern, schlägt Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) den Einsatz von Asylbewerbern vor. „Eine weitere Option zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe könnte […]
Lebenslange Haft: Ali K. (44) ist der Mörder von Georgine Krüger (14). Die Schülerin verschwand 2006 spurlos. Jetzt verurteilte das Landgericht nach 46 Prozesstagen ihren Nachbarn aus der Stendaler Straße in Moabit. Richter Michael Mattern: „Er hat Georgine vergewaltigt und sie erwürgt, um das zu verdecken.“ Ali K. zeigte keine Regung, kein Gefühl. Er schwieg in …
Der Tatort der blutigen Axtattacke in Schwabing: Die Kreuzung der Gernotstraße an der Ecke Burgunderstraße. Foto: Daniel von Loeper Am Sonntag hat ein Fußgänger einen Autofahrer mit einem Beil schwer verletzt. Zwei Tage später konnte die Polizei den Verdächtigen finden und festnehmen. Schwabing – Was für ein Horror. Ein Fußgänger läuft einem Autofahrer an einer Kreuzung …
In der Nacht zum Sonntag ist schon wieder eine Frau (24) in Dresden durch einen der vielen Armutsasylanten vergewaltigt worden, die Polizei bittet um Mithilfe
Die 24-Jährige war auf der Königstraße unterwegs, als sie von einem Unbekannten angesprochen wurde. Kurz darauf berührte sie der Mann unsittlich und versuchte sie zu küssen. Die Frau konnte sich zunächst losreißen und in ein Mehrfamilienhaus am Wallgäßchen flüchten. Dort bedrängte sie der Täter erneut und führte vergewaltigte sie brutal.
Der Täter war ca. 22 Jahre alt und etwa 175 cm groß. Er hatte schwarze Haare und wurde als Südländer beschrieben. Zur Tatzeit war er dunkel gekleidet.
Immer wieder Vergewaltigungen und Morde durch Moslems und Afrikaner, statistisch sind sie hochkriminell im Vergleich zu Deutschen
Wer hat Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Straftat gemacht? Wer kennt die beschriebene Person? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen.
Quelle: Truth24.net
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Nach den tödlichen Schüssen auf einen 25-Jährigen in Salzgitter hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Quelle: TNN/dpa
Die Polizei hat einen 33 Jahre alten Mann festgenommen, der am späten Sonnabend einen 25 Jahre alten Iraker erschossen haben soll. Auch ein Motiv für die Tat scheint es zu geben.
Salzgitter
Nach den tödlichen Schüssen auf einen 25 Jahre alten Iraker in Salzgitter hat die Polizei einen 33-jährigen Syrer unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Der Mann soll sein Opfer mit mehreren Schüssen getötet haben, weil er mit der Liebesbeziehung des Irakers zu seiner Schwester nicht einverstanden war, wie die Staatsanwaltschaft in Braunschweig am Montag mitteilte.
Hintergrund der Tat ist nach den Ermittlungen gewesen, dass beide Männer unterschiedlichen Religionen angehören. Während der Iraker Christ war, seien der Syrer und seine Schwester Muslime, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die 29 Jahre alte Frau fuhr zum Einkaufen in den Limbecker Platz. Foto: André Hirtz
Sie hatte sich strengen Eheregeln widersetzt und war im Limbecker Platz einkaufen. Danach verprügelt ihr Mann sie. Dafür wurde er nun verurteilt.
Selbstherrlich hatten sie versucht, durch Gewalt die strengen Eheregeln durchzusetzen. Doch dafür hatte das Essener Schwurgericht kein Verständnis. Am Freitagnachmittag verurteilte es die Sicherheitskraft Jehija A.-Z. (28) wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft. Seine mitangeklagte Mutter, 62 Jahre alt, muss wegen einfacher Körperverletzung eine Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu 10 Euro) bezahlen. Richter Jörg Schmitt nutzte die Urteilsbegründung, um die nach Ansicht des Gerichts „zum Teil unerträgliche Verteidigung“ zu kritisieren.
In der islamisch geschlossenen Ehe der beiden Libanesen hatte es strenge Regeln für die 29 Jahre alte Frau gegeben. So durfte sie die Ehewohnung in Stoppenberg nicht alleine verlassen, sagte schon die Anklage. Am 1. Juni fuhr sie dennoch in die Stadt, besuchte den Limbecker Platz und ging shoppen. Das bekam ihre im selben Haus wohnende Schwiegermutter mit und erzählte es dem Sohn.
Schwiegermutter zog an den Haaren
Am nächsten Tag folgte laut Urteil die Strafe der Familie. Die Schwiegermutter soll sie an den Haaren gezogen haben. Viel schlimmer war aber die Gewalt ihres Mannes, der ihren Kopf mehrfach gegen die Wand geschlagen haben soll. Schließlich rannte sie verletzt aus der Wohnung.
Ursprünglich hatte die Anklage auf versuchten Totschlag gelautet. Doch wie schon Staatsanwalt Jörg Weber hatte auch das Gericht keinen Beweis für ein massives Würgen gesehen.
Verteidiger sprechen von „Lügnerin“
Die Verteidiger Uwe Hansen sowie Christiane und Thomas Theile hatten Freispruch gefordert und die 29-Jährige mit teils üblen Worten als Lügnerin hingestellt. Richter Schmitt wies diese „Verunglimpfungen“ mit deutlichen Worten zurück. Dass Christiane Theile von „Aussage gegen Aussage“ gesprochen hatte, stimme einfach nicht. Er erinnerte an die Flucht aus der Wohnung als Beleg: „Da steht sie vor dem Briefträger auf der Straße, in Socken, eingenässt und sagt: ,Ich habe Angst.'“
Auch die Aussage des Angeklagten, er sei von ihr angegriffen worden und habe sich nur gewehrt, fand beim Gericht keine Zustimmung. Schmitt: „Wir haben die kleine, zierliche Frau und auf der anderen Seite die durchtrainierte Sicherheitskraft. Und er sah nur die Möglichkeit, sie zweimal zu beißen?“
Hausrecht als Rechtfertigung?
Auch Verteidiger Thomas Theile wirkte auf das Gericht nicht überzeugend. Er hatte gesagt, dass die Frau das Hausverbot durch den Mann missachtet habe, weil dieser sie kurz zuvor hinausgeworfen habe. „Dann hat er sich also durchs Hausrecht berechtigt gefühlt?“, fragte Schmitt ironisch nach und setzte eins drauf: „Davon hat ja nicht einmal der Angeklagte selbst gesprochen.“
Das Gericht gestand aber zu, dass es sich bei der Frau um eine schwierige Zeugin gehandelt habe. Mehrfach hatte sie sich bei Vernehmungen widersprochen. Das könne an ihrer intellektuellen Minderbegabung liegen, sagte Richter Schmitt.
Familien hatten sich geeinigt
Ernannte noch einen zweiten Grund. Denn zwischendurch hatte sie ihre Anzeige zurückgezogen. Sie habe kein Interesse mehr an der Strafverfolgung, hatte sie damals erklärt, weil die Familien sich geeinigt hätten. Doch das beeindruckte die Strafjustiz nicht.
Ein Einbrecher hat in der Nacht auf Samstag auf der Flucht in Eichendorf (Landkreis Dingolfing-Landau) auf eine Bewohnerin und deren Freundin eingestochen. Ein Großaufgebot fahndete nach dem Täter – mit Erfolg: Nach knapp zwei Stunden konnte ein 25 Jahre alter Mann festgenommen werden.
Auf Nachfrage der PNP hatte die Polizei am Mittag zunächst nur einen Hubschraubereinsatz bestätigt. Am Nachmittag dann nannte das Präsidium weitere Details. So sei am Freitag gegen 23.30 Uhr ein Mann über eine offene Terrassentüre in ein Haus an der sogenannten Bahnanlage in Eichendorf gelangt. Als er Geräusche hörte, wollte er sich im Schlafzimmer verstecken, traf dort aber auf eine 29-jährige Bewohnerin.
Der Einbrecher griff nach einer Schere, die in dem Zimmer lag, und stach der Frau damit in den Bauch. Diese flüchtete ins Bad und rief um Hilfe. Die 27 Jahre alte Freundin der Bewohnerin versuchte unterdessen, den Einbrecher aufzuhalten. Der 25-Jährige stach der Frau dabei mehrmals mit der Schere in Arme und Schulter; dem Einbrecher gelang daraufhin die Flucht. Beide Frauen wurden mit leichteren Stichverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.
Mit einem Großaufgebot riegelte die Polizei den Tatort ab und fahndete nach dem Täter. Zwölf Polizeifahrzeug, Hundeführer und ein Polizeihubschrauber waren im Einsatz – und wurden gegen 1.15 Uhr fündig: Der Tatverdächtige wurde in der Mozartstraße festgenommen. Der Rumäne, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde laut Polizei „aufgrund seines desolaten Zustands und angeblicher Wahnvorstellungen“ in eine Fachklinik eingeliefert.
Eine groß angelegte Studie zeigt, dass die Integration von Flüchtlingen in Deutschland vorangeht – auch wenn weiterhin der Großteil ohne Job und gute Deutschkenntnisse dasteht.
Immer mehr Flüchtlinge, die in Deutschland leben, haben einen Job und beherrschen die deutsche Sprache. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Sozio-Ökonomischen Panels. Die Zahlen verraten jedoch auch: Die meisten Flüchtlinge sind weder in den Arbeitsmarkt integriert, noch haben sie sichere Deutschkenntnisse. Insgesamt funktioniere die Integration jedoch deutlich schneller als 2015 vorhergesagt, so die Autoren der Studie.
Für die Studie wurden bereits 2016 rund 7500 Flüchtlinge befragt. Im zweiten Halbjahr 2017 wurden 5500 davon noch einmal aufgesucht, um die Ergebnisse miteinander zu vergleichen. Von „deutlichen Fortschritten“ kann vor allem im Bereich Sprache die Rede sein, betont die Integrationsforscherin Nina Rother vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei der Einreise hätten 90 Prozent der Flüchtlinge angegeben, gar keine Deutschkenntnisse zu haben. Im Jahr 2016 hätten 18 Prozent, bei der vergangenen Befragung 33 Prozent „sehr gute Kenntnisse“ gehabt. Ein weiteres Drittel habe „mittlere“ Deutschkenntnisse. Insgesamt hätten 75 Prozent irgendeine Sprachförderung besucht. Das heiße im Umkehrschluss aber auch, dass 25 Prozent noch keinen Zugang zu Sprachkursen hatten. „Insgesamt sehen wir deutliche Fortschritte. In einigen Gruppen aber auch Verbesserungspotential“, so Rother.
„Deutlich beschleunigt“ hat sich laut Migrationsforscher Herbert Brücker auch die Integration in den Arbeitsmarkt. Dass über 30 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland einen Job hätten, habe die Erwartungen von 2015 „deutlich überstiegen“. Zu beobachten sei jedoch eine deutliche „Dequalifizierung“. Soll heißen: Flüchtlinge, die in ihrer Heimat gute Jobs mit einer hohen Qualifizierung hatten, machen in Deutschland eher einfache Tätigkeiten. So gaben 15 Prozent an, vor ihrer Ankunft in Deutschland eine „hochkomplexe Expertentätigkeit“ ausgeübt zu haben. Nur drei Prozent, dass sie eine Arbeit auf diesem Niveau auch in Deutschland gefunden hätten. Rund 80 Prozent der Jobs von Flüchtlingen seien sozialversicherungspflichtig, etwa 20 Prozent Minijobs. Ein ernüchterndes Bild zeigt die Bezahlung: Wer einen Vollzeit-Job angenommen hat, kommt laut der Studie auf ein Durchschnittsgehalt von 1564 Euro – brutto.
SOEP hatte Probleme mit „betrügerischen Interviews“
Um herauszufinden, wie gut die Befragten Deutsch sprechen, wurden in der Studie allerdings keine Tests durchgeführt. Vielmehr beruhen die Angaben auf einer Selbsteinschätzung. Aber ist es dann nicht wahrscheinlich, dass die Befragten eine Antwort geben, die sozial erwünscht ist? Sie sich selbst also attestieren, gut Deutsch gelernt zu haben? Rother hält das für ein „schwieriges Thema“. Eigentlich benötige man einen Test, um sozial erwünschte Antworten zu entlarven. In der aktuellen Studie habe man jedoch auch die Interviewer um eine Einschätzung gebeten und die Ergebnisse mit denen der vergangenen Untersuchung verglichen. „Sozial erwünschte Antworten mag es in Einzelfällen gegeben haben“, sagt Rother. Wäre es die Regel gewesen, hätte man jedoch „deutliche Abweichungen“ gesehen. „Das war nicht der Fall.“
In die Kritik war das Sozio-Ökonomische Panel in der Vergangenheit geraten, nachdem die Forschungseinheit im Dezember 2017 „betrügerische Interviews“ eingeräumt hatte. Eine Interviewerin hatte damals Befragungen in die Untersuchung einfließen lassen, die nie stattgefunden haben. Das Ergebnis der damaligen Studie verschob sich durch die offenbar zum Teil erfundenen Antworten leicht in die Richtung, dass Flüchtlinge besser integriert seien. SOEP-Direktor Jürgen Schupp betont, die damalige Untersuchung sei noch einmal durchgerechnet worden. „Daraus ergaben sich Abweichungen von etwa einem Prozent“, sagt der Arbeitsmarktexperte. Grundlegend habe sich das Ergebnis der Studie also nicht verändert. „Seither wurden die Kontrollmechanismen und das Monitoring verbessert“, so Schupp. „Die Daten der jetzigen Untersuchung seien „absolut belastbar“. Insgesamt sei die Wahrscheinlichkeit bei einem Panel – also einer fortlaufenden Untersuchung – deutlich höher als bei einer Einzelbefragung.
Die Untersuchung betrachtete auch die Gesundheit der Schutzsuchenden und macht sie als erheblichen Faktor für gelingende Integration aus. Insgesamt seien 87 Prozent vor Krieg und Verfolgung geflohen. Gewalt, sexueller Missbrauch, Schiffbruch, willkürliche Gefängnisaufenthalte seien bei vielen ein Teil der Fluchterfahrung. Das hat offenbar Folgen: Das Risiko, an einer posttraumatischen Belastungsstörung zu erkranken, sei deutlich höher – bei Männern um 35, bei Frauen sogar um 50 Prozent. Auch depressionsbezogene Symptome seien deutlich wahrscheinlicher und stiegen mit dem Alter. Da psychische Erkrankungen ein erhebliches Hindernis bei Jobsuche oder dem Erlernen einer Sprache darstellen könnten, empfehlen die Autoren der Studie, Flüchtlingen „niedrigschwellige Angebote“ zu machen, um Hilfe bei psychischen Problemen zu bekommen. Systematische Screenings seien wichtig, um Probleme frühzeitig zu erkennen. Eine „umfassende gesundheitliche Versorgung“ sei eine „zentrale Herausforderung für die Zukunft“.
In einer wohl geplanten und gut organisierten Aktion haben die zahlreich nach Frankreich und Deutschland als Asylanten eingeströmten Armutsafrikaner die Botschafen in Berlin und Paris zerlegt. Die Polizei Berlin schweigt sich über die Täter aus.
In der vergangenen Nacht wurde die Polizei zu der Botschaft der Republik Kamerun in Westend alarmiert. Mehrere „nicht berechtigte Personen“ sollen gegen 3.15 Uhr in das Botschaftsgebäude in der Ulmenallee eingedrungen sein. Einsatzkräfte der Direktion 2, unterstützt durch Kollegen einer Einsatzhundertschaft, betraten nach Rücksprache mit dem Botschafter das Gebäude und trafen im Keller sieben Männer im Alter von 24 bis 41 Jahren sowie eine 48-jährige Frau an, die nach eigenen Angaben mit der Aktion eine politische Aussage treffen wollten. Die Personalien der acht Personen wurden festgestellt und alle wurden vor Ort entlassen, mehr wollte die Polizei Berlin nicht preisgeben. In dem Gebäude wurden diverse gewaltsam geöffnete Türen und andere Sachbeschädigungen in den Büros festgestellt. Die Ermittlungen zu dem schweren Hausfriedensbruch und den Sachbeschädigungen hat laut der Berliner Polizei der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes übernommen.
Polizei Berlin spricht von „nicht berechtigte Personen“, während in Paris ein Video der randalierenden Afrikanerhorde öffentlich wurde
Die Polizei Berlin wollte die Asylanten offenbar nicht ins schlechte Licht rücken und hielt es für sinnvoll, die Herkunft des Asylmobs zu verschweigen. Von der kombinierten Aktion in Paris sind jedoch die ersten Bilder öffentlich geworden, der den Afrikanermob deutlich zeigt.
Randalierender Smartphone- Migrantenmob zerlegt Botschaft und filmt das Geschehen feierlich
Haben Sie es mitbekommen? Vielleicht ja nicht. Wir sind auch nur zufällig bei Twitter über eine Meldung darauf gestoßen, dass am vergangenen Samstag, den 19. Januar 2019, – unbeachtet von den meisten etablierten deutschen Medien – eine spektakuläre Aktion vor dem Kanzleramt in Berlin stattgefunden hat.
Amerikanische Bloggerin berichtet von Aktion vor Kanzleramt
Berichtet hat darüber die amerikanische Bloggerin Pamela Geller, auf ihrem Portal „Geller Report“. Dort findet man ein Video, auf dem folgendes zu sehen ist:
Aktivisten haben vor dem Kanzleramt eine 200 Meter lange (!) „Leine des Grauens“ aufgespannt. Befragt nach der Intention dieser Aktion sagt ein gewisser Robert folgendes (im verlinkten Video zu sehen):
„Hier ist also die „Leine des Grauens“ in ihrer vollen Pracht und Größe vor dem Kanzleramt. Wir haben es also geschafft, hier 200 Meter Raub, Morde und Vergewaltigung in acht Monaten zusammengetragen. Wenn ihr euch überlegt, dass es im Grunde genommen nur die Verbrechen von drei Tagen sind, die mittlerweile von Asylforderern in Deutschland begangen werden (…) dann überlegt euch mal, was in unserem Land passiert! (…) Deshalb sage ich ja: wir befinden uns in einer Art asymmetrischen Bürgerkrieg, schaut euch das an und ihr werdet es sehen“.
773 Straftaten von Asylbewerbern – pro Tag! Klare Worte vor Kanzleramt!
Im Video folgen außerdem Reden des Aktivisten, in denen es um die importierte Kriminalität geht, die nunmehr seit 2015 nahezu täglich mit entsetzlichen Gewalttaten von sich reden macht.
Dazu hört man in einer Rede von Robert im Video-Beitrag folgendes:
„Bei Massenvergewaltigungen haben wir laut BKS einen Anstieg um 82,1 Prozent (…). Für 2016 haben wir offizielle Zahlen vorliegen. (…). 2015 haben wir rund 270 000 Straftaten durch sogenannte Schutzsuchende. (…) Im ersten Halbjahr 2018 hatten wir durch Asylbewerber 133 902 Straftaten, das macht 773 Straftaten durch Asylbewerber jeden Tag“
Es würde den Rahmen sprengen, hier die Aktivisten zu zitieren. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und schauen Sie sich das Video an! Eine Schande, dass die Aktion wohl ohne nachfolgende Debatte und umfangreiche Medienberichterstattung bleibt.
Steigende Kriminalität müsste Thema im Fernsehen sein!
Das, was die Aktivisten der „Leine des Grauens“ thematisieren, müsste von Anne Will bis Maybritt Illner Thema sein! Statt dessen hängt man sich an irrwitzigen Klimafragen auf. Oder faselt im Fernsehen davon, wie sicher doch Deutschland ist!
Der absolute Wahnsinn, insofern: kaum mehr in Wort zu fassen.
Unser Tipp deshalb: Video anschauen und auch auf die Zahlen, die dort verkündet werden, achten! Vielleicht kann der eine oder andere diese in Diskussionen mit Realitätsverweigerern adäquat einbringen.
Das Video (in deutscher Sprache) finden Sie hier – bitte etwas herunterscrollen!
Im Jahr 2018 sind weniger geflüchtete Menschen in Deutschland angekommen als geplant. Die Obergrenze für Flüchtlinge wurde 2018 unterschritten. Das oft gepriesene Abkommen mit der Türkei funktioniert an entscheidender Stelle nicht. Quelle: WELT /Thomas Laeber
Die Zahl der Migranten aus der Türkei ist im vergangenen Jahr trotz des mit der EU geschlossenen Abkommens um über 20 Prozent gestiegen. Das geht aus einem internen Bericht der Brüsseler Kommission hervor. Die griechischen Behörden stellt das vor enorme Probleme.
Im vergangenen Jahr sind wieder deutlich mehr Migranten aus der Türkei in die Europäische Union gelangt. „Die Gesamtzahl der Ankünfte aus der Türkei im Jahr 2018 lag bei 50.789“, heißt es in einem neuen Bericht der EU-Kommission, der WELT AM SONNTAG vorliegt. Im Vergleich dazu habe die Zahl im Vorjahr bei 41.720 gelegen. Insgesamt sei dies „ein Anstieg von 22 Prozent gegenüber 2017“, stellt der vertrauliche Bericht aus Brüssel fest. Die Migranten waren vor allem Türken, Syrer, Iraker und Afghanen.
Demnach sind allein 47.939 Personen aus der Türkei nach Griechenland geflohen, davon 15.798 auf dem Landweg. Weitere Ankunftsländer waren Italien (2383), Bulgarien (349) und Zypern (118).
Die Türkei hatte sich in einem Abkommen mit der Europäischen Union verpflichtet, die Grenzen des Landes vom 18. März 2016 an so zu sichern, dass möglichst keine Migranten mehr illegal nach Europa kommen können. Im Abkommen heißt es unter Punkt drei dazu: „Die Türkei wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um neue See- oder Landwege für die illegale Migration aus der Türkei in die EU zu verhindern.“
Im Gegenzug wurden der Regierung in Ankara Zahlungen der Europäer von bis zu sechs Milliarden Euro zugesagt – vor allem zur Versorgung der nach türkischen Angaben rund 3,6 Millionen Schutzsuchenden im Land. Bisher wurden etwa drei Milliarden Euro gezahlt.
In dem Bericht der EU-Kommission heißt es unter Berufung auf interne Schätzungen des Europäischen Zentrums für Migrantenschmuggel (EMSC) bei der Europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag, „dass 90 Prozent der Migranten, die in der EU ankommen, während der Reise durch kriminelle Organisationen unterstützt wurden“. Menschenschmuggel stelle inzwischen den drittgrößten Geschäftsbereich für die internationale Kriminalität dar.
Die wieder zunehmende Fluchtbewegung aus der Türkei nach Griechenland führt dazu, dass die Aufnahmezentren auf den griechischen Inseln heillos überfüllt sind. Derzeit leben dort 14.600 Personen – dabei sind die Kapazitäten nur für 7000 Personen ausgelegt. Insgesamt kamen 2018 mehr als 32.000 Migranten auf die Inseln. Damit die Aufnahmezentren den Ansturm bewältigen können, wird eine wachsende Zahl von Migranten auf das Festland gebracht. Sie werden als „vulnerabel“ klassifiziert, gelten als gesundheitlich gefährdet und damit besonders schutzbedürftig.
Beobachtern zufolge wird dieser Status von den griechischen Behörden unter dem Druck der Verhältnisse allerdings vergleichsweise großzügig vergeben. Das verstößt im Grunde gegen das EU-Türkei-Abkommen, zumal der Status die Chancen für Flüchtlinge erhöht, weiter Richtung Deutschland oder Österreich ziehen zu können.
Auch die äußerst geringe Zahl von nur 1800 Rückführungen von Flüchtlingen aus Griechenland in die Türkei seit April 2016 entspricht nicht dem Geist des Abkommens. Griechische Richter und Behörden sind maßgeblich mitverantwortlich für die zögerlichen Rückführungen.
Januar 2016: Auf dem U-Bahnhof Ernst-Reuter Platz erinnern Fotos, Briefe und Blumen an Amanda. Die 20-Jährige wurde vor einen einfahrenden Zug gestoßen.
„Bin gleich zu Hause“ und „Ich hab Dich lieb“ tippt die 20-jährige Amanda am 19. Januar 2016 in ihr Handy, während sie auf dem Bahnhof Ernst-Reuter-Platz auf die U-Bahn wartet. Es war das letzte Lebenszeichen, das ihre Mutter von ihr erhielt. Sekunden später stieß ein großer kräftiger Mann die junge Frau vor den einfahrenden Zug – sie war sofort tot.
„Es vergeht kein Tag und keine Stunde, in der ich nicht an sie denke. Der Schmerz ist immer da“, sagt ihre Mutter Hoda K. Der Täter, ein 29-jähriger Iraner, war am Tag zuvor aus der geschlossenen Psychiatrie in Hamburg entlassen worden.
Im Sommer nach der grauenvollen Tat vor drei Jahren hat die gebürtige Schwedin Berlin verlassen und ist mit Amandas jüngerer Schwester Larin zurück nach Schweden gegangen. Die beiden leben in der Nähe von Stockholm. „Ich brauchte einfach Abstand, alles hat mich an Amanda erinnert“, sagt sie. Nach dem Tod ihrer Tochter war sie psychisch am Ende, konnte weder schlafen noch essen. Wegen der posttraumatischen Belastungsstörungen war sie lange krankgeschrieben, obwohl sie gern gearbeitet hätte. „Ich habe es einfach nicht geschafft“, sagt die 43-Jährige. Ihre wirtschaftliche Situation verschlechterte sich zunehmend, dazu kam die Trennung von ihrem Freund, der von der Situation überfordert war.
„Die Familien leiden den Rest ihres Lebens unter der Tat“
Hilfe fand sie bei Roland Weber, einem von zwei Anwälten, die Amandas Familie als Nebenkläger beim Prozess gegen den Täter vertraten. Weber ist ehrenamtlich auch als Opferbeauftragter des Landes Berlin tätig und hat viel Erfahrung im Umgang mit Angehörigen von Verbrechensopfern. „Die Familien leiden den Rest ihres Lebens unter der Tat, selbst wenn sie lange zurückliegt“, hat er beobachtet.
Um zumindest die wirtschaftliche Not zu lindern und Amandas Mutter und Schwester einen Neuanfang zu ermöglichen, hatte sich Weber an Berliner helfen e. V. gewandt. Gemeinsam mit einer Berliner Stiftung konnte den beiden ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt werden. „Das hat uns so geholfen, wir sind sehr dankbar dafür“, sagt Hoda K. Sie befindet sich weiterhin in therapeutischer Behandlung, arbeitet inzwischen aber in Teilzeit als Deutschlehrerin an einer schwedischen Schule. Tochter Larin ist 16 Jahre alt, hat die Sprache schnell gelernt und sich gut eingelebt.
„Amanda sprach fließend schwedisch“, erinnert sich ihre Mutter. Die 20-Jährige hatte Abitur gemacht und viele Pläne: Sie wollte eine Ausbildung zur Automobilkauffrau machen und vorher noch Urlaub auf Zypern. An dem Abend, als sie getötet wurde, hatte sie sich mit einem neuen Freund getroffen.
Der Täter war immer wieder in der geschlossenen Psychiatrie
Der Täter Hamin E., ein gebürtiger Iraner, war schon mit 14 Jahren straffällig geworden. In der Jugendhaft wurden psychische Auffälligkeiten festgestellt, seitdem befand er sich immer wieder in der geschlossenen Psychiatrie. Bei der Gerichtsverhandlung kam heraus: Am Tag vor der grauenvollen Tat war er „wegen fehlender Behandlungsgrundlage und fehlender Eigen- und Fremdgefährdung“ von den Ärzten eines Hamburger Krankenhauses entlassen worden. Der damals 29-Jährige fuhr mit dem Zug nach Berlin, suchte nach einer Obdachlosen-Unterkunft und traf an jenem 19. Januar 2016 auf dem U-Bahnsteig auf Amanda.
Im Prozess sah der Richter den Täter als nicht schuldfähig an und verfügte die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie. Laut Auskunft der Berliner Generalstaatsanwaltschaft befindet sich Hamin E. im Hamburger Maßregelvollzug. Amandas Mutter wird wütend, als sie davon hört: „Das haben seine Eltern beantragt, damit sie ihn besuchen können. Ich sehe mein Kind niemals wieder, und der bekommt auch noch Sonderrechte. Ich verstehe das nicht!“
Hoda K. versucht, ihr Leben, so gut es geht, weiterzuleben, vor allem für Larin. Nach Berlin kehrt sie nur noch selten zurück, um Amandas Grab zu besuchen: „Da stehe ich dann und fühle, wie die Trauer in mir aufsteigt – und die Wut. Ich fühle mich so machtlos.“
Der 20 Jahre alte Mann soll ebenfalls in dem Block wohnen. (Symbolbild)
Stendal – Eine 44 Jahre alte Frau ist in ihrer eigenen Wohnung in Stendal (Sachsen-Anhalt) von einem Nachbarn sexuell genötigt worden.
Wie die Polizei am Freitagnachmittag mitteilte, sei der 20-jährige aus dem Nahen Osten stammende Mann am späten Donnerstagabend in die von ihr allein bewohnte Plattenbauwohnung im Bereich Stadtsee eingedrungen.
„Hier vollzog der Beschuldigte sexuelle Handlungen an der Frau“, so Polizeisprecherin Beatrix Mertens.
Die Mieterin konnte die Rettungsleitstelle alarmieren, woraufhin der Täter von ihr abließ und flüchtete.
Wenige Minuten später trafen Beamte des Polizeireviers Stendal am Tatort ein, begannen sofort mit der Fahndung. Mertens: „Im Keller des Mehrfamilienhauses konnte der Beschuldigte festgenommen werden.“
Am Freitagnachmittag erfolgte auf Antrag der Stendaler Staatsanwaltschaft die Haftvorführung am hiesigen Amtsgericht. Dort erließ der zuständige Richter einen Untersuchungshaftbefehl wegen sexueller Nötigung im besonders schweren Fall.
Der Beschuldigte wurde in die Justizvollzugsanstalt (JVA) verbracht.
Im Keller des Naubaublocks konnte der Mann festgenommen werden. (Symbolbild)