Jun 08

Drei Iraker festgenommen | Mord in Fürstenried: Seitensprung mit tödlichen Folgen

Mordopfer Salam S. (= 35) ist in seiner Wohnung erschossen worden. Der Familienvater hatte eine heimliche Geliebte – als die Affäre auffliegt, sinnt der gehörnte Ehemann auf Rache. Foto: privat

Im Falle der gefundenen Leiche in einem Fürstenrieder Mehrfamilienhaus hat die Polizei drei Verdächtige festgenommen. Wollten die Iraker die Familienehre wieder herstellen? Die Männer schweigen bislang.

Fürstenried – Weil er seine Finger nicht von der Ehefrau eines Bekannten lassen konnte, musste Salam S. offenbar sterben. Der gehörnte Ehemann (51), sein Bruder (45) und ein Neffe (43), suchten den Familienvater (35) in dessen Wohnung in Fürstenried auf und, so glauben die Ermittler der Mordkommission, erschossen Salam S. mit einer Armeepistole vom Typ Tokarew.

Salam S. stammt, wie die mutmaßlichen Täter, aus dem Irak. 2002 kommt er nach München. Der Vater eines Buben (6) gründet eine Firma. Zehn Angestellte füllen für ihn in Münchner Supermärkten Regale auf. Mit der Mutter seines Sohnes lebt er in einem Mietshaus im Luganoweg.

Was niemand ahnt, Salam S. hat eine Affäre. Seine heimliche Geliebte ist die Frau eines Bekannten, eines 51-jährigen Geschäftsmannes, wie Salam S. gebürtiger Iraker. Auch er lebt seit 17 Jahren in München, hat Kinder und ist mit einer deutlich jüngeren Frau verheiratet. Als er von dem Seitensprung erfährt, sinnt er auf Rache.

Bruder und Neffe sollen helfen, die verletzte Familienehre zu wahren

Er bittet seinen jüngeren Bruder, einen 45 Jahre alten Friseur, der seit 1998 ebenfalls in München lebt, um Unterstützung. Auch ein Neffe, ein 43-jähriger Gelegenheitsarbeiter, der seit 2012 in Mittelfranken lebt, soll helfen, die Ehre der Familie wiederherzustellen. Darin, so glauben die Mordermittler, ist das Motiv für die Bluttat zu finden.

Rückblende: Am 15. Mai gegen 22.40 Uhr alarmieren Nachbarn aus dem Luganoweg 15 die Feuerwehr. Aus einer Wohnung im zweiten Stock des Mietshauses dringt Rauch, es brennt. Im total verqualmten Wohnzimmer stoßen Feuerwehrleute auf eine Leiche (AZ berichtete).

Salam S., das wird später die Obduktion belegen, ist, als er gefunden wird, bereits seit etwa 24 Stunden tot – erschossen. Ein Gerichtsmediziner stellt Projektile vom Kaliber 7,62 sicher. Eine ungewöhnliche Munition, dasselbe Kaliber wie bei einem Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow.

Nachbarn hatten am 14. Mai, einen Tag, bevor die Leiche entdeckt wurde, gegen 22.45 Uhr verdächtige Geräusche gehört und die Polizei gerufen. Möglicherweise seien Schüsse gefallen, erzählen sie. Es könnten aber auch Böller oder zerschmetterte Glasflaschen gewesen sein. Niemand ahnt zu dem Zeitpunkt, dass im Haus ein Mord verübt wurde. Die Polizisten rücken deshalb ab.

Erst durch das Feuer einen Tag später wird die Leiche entdeckt. Ermittlungen ergeben, dass die Täter nochmals in die Wohnung zurückgekehrt sind. „Das Feuer ist gelegt worden, um die Spuren zu verwischen“, sagt Herbert Linder, Chef der Münchner Mordkommission.

Das Opfer ist von mindestens zwei Kugeln getroffen worden

Geholfen hat es am Ende nicht. Die meisten Mörder machen einen entscheidenden Fehler – so offenbar auch die drei Verdächtigen. „Wir haben diesen Fehler gefunden“, sagt Herbert Linder. Um was es sich dabei genau handelt, will der erfahrene Kripo-Mann nicht verraten, um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden.

Es geht um sogenanntes Täterwissen – Details, die nur der Mörder kennt. Sie könnten im Prozess am Ende den Ausschlag geben, ob ein Angeklagter verurteilt wird oder freigesprochen. Vor allem, wenn, wie in diesem Fall, ein aufwendiger Indizienprozess droht.

Zwei der drei mutmaßlichen Mörder sind bereits wegen früherer Straftaten polizeibekannt. Ihre Daten sind im Polizeicomputer seit längerer Zeit gespeichert. Von Anfang an sind die Ermittler von einer Beziehungstat ausgegangen. Dafür spricht, dass das Opfer die Täter selbst in die Wohnung gelassen hat. Das erklärt, warum es keine Einbruchspuren gibt.

24 Stunden nach der Bluttat kehren die Mörder zurück

Salam S. kannte die Brüder seit einiger Zeit. Man hielt lockeren Kontakt, sah sich gelegentlich. Vermutlich wussten sie deshalb, dass Salam S. Mitte Mai alleine sein würde. Seine Lebensgefährtin war für einige Wochen verreist. Alexandra L. (39) besuchte mit dem Sohn ihre alte Heimat St. Petersburg.

Unklar ist, ob die Männer geplant hatten, den 35-Jährigen zu töten. Immerhin nahmen sie eine Pistole mit, das lässt auf Vorsatz schließen. Möglicherweise sollte die Waffe Salam S. aber auch nur einschüchtern.

Am 1. Juni sind die beiden Brüder in München festgenommen worden, einen Tag später der Neffe in Reutlingen. Bisher verweigern alle drei die Aussage. Die Männer sitzen in U-Haft. Jeder getrennt vom anderen, damit sie sich nicht absprechen können. Im Fall einer Verurteilung droht ihnen wegen Mordes lebenslange Haft.

Das Opfer: Der Deutsch-Iraker hatte eine gut gehende Firma in München. Er wurde erschossen, dann legten die Täter Feuer. Foto: AZ

24 Stunden nach der Bluttat kehren die Mörder zurück

Salam S. kannte die Brüder seit einiger Zeit. Man hielt lockeren Kontakt, sah sich gelegentlich. Vermutlich wussten sie deshalb, dass Salam S. Mitte Mai alleine sein würde. Seine Lebensgefährtin war für einige Wochen verreist. Alexandra L. (39) besuchte mit dem Sohn ihre alte Heimat St. Petersburg.

Unklar ist, ob die Männer geplant hatten, den 35-Jährigen zu töten. Immerhin nahmen sie eine Pistole mit, das lässt auf Vorsatz schließen. Möglicherweise sollte die Waffe Salam S. aber auch nur einschüchtern.

Am 1. Juni sind die beiden Brüder in München festgenommen worden, einen Tag später der Neffe in Reutlingen. Bisher verweigern alle drei die Aussage. Die Männer sitzen in U-Haft. Jeder getrennt vom anderen, damit sie sich nicht absprechen können. Im Fall einer Verurteilung droht ihnen wegen Mordes lebenslange Haft.


Zeugenaufruf: Wer hat im angegebenen Zeitraum (14.05.2017 oder 15.05.2017 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr) im Luganoweg, der näheren Umgebung oder am U-Bahnhof Fürstenried West Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Wem sind die drei Männer aufgefallen? Wer ist den Männern an diesem Tag, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einem Taxi, begegnet oder kann Angaben zu deren Aufenthalt machen? Auf Wunsch können die Hinweise auch vertraulich behandelt werden.

Quelle: AZ

 

Jun 08

Merkel beklagt mangelnde Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei einer Diskussion mit Jugendlichen aus den G20-Ländern in Berlin. © dpa

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat eine mangelnde internationale Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen beklagt.

Berlin – Wenn man das Bild einer gemeinsamen Welt habe, sei es „sehr traurig, dass sich so viele Länder so sperren und Angst haben“, sagte sie bei einer Diskussion mit Jugendlichen aus den großen Industrie- und Schwellenländern (G20) am Mittwoch in Berlin.

In der Europäischen Union gebe es über die Verteilung von Flüchtlingen ebenfalls eine „traurige Diskussion“. Dabei gehe es nicht um so viele Flüchtlinge, wie sie etwa aus Syrien in der Türkei beherbergt würden. „Selbst da kommen wir nicht zu einer Einigung“, kritisierte die Kanzlerin.

In der Diskussion mit den Jugendlichen ging es um weitere Themen, die auch beim G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg eine Rolle spielen sollen, etwa Digitalisierung und Klimaschutz. Merkel sprach sich langfristig für einen Ausstieg aus der Kohle aus, berücksichtigt werden müssten dabei aber Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze.

Die neue Familienministerin Katarina Barley (SPD) mahnte eine bessere Bezahlung in typischen Frauenberufen an. „Da muss mehr Druck rein.“

Quelle: Merkur

Jun 07

Männergruppe in Hürth 17-Jährige eingekesselt, verletzt und überall angefasst

Symbolbild
Foto:dpa

Hürth – Eine junge Frau ist von acht bis zehn Männern umringt, verletzt und am ganzen Körper angefasst worden.

Nach Angaben der Polizei ist die 17-Jährige am Samstagmorgen um ein Uhr über die Weidengasse in Hermülheim gegangen. Als sie sich am Kiosk gegenüber der Shisha Lounge etwas kaufte, sprachen mehrere junge Männer sie an, stehen zu bleiben.

Sie lief weiter in Richtung Shell-Tankstelle und versuchte mit dem Handy einen Freund anzurufen. Über die Duffesbachstraße in Alt-Hürth setzte sie ihren Weg fort. In Höhe der Freiherr-vom-Stein-Straße tauchte die Gruppe plötzlich wieder auf und einer der jungen Männer entriss ihr das Handy. Die Täter umringten die junge Frau, verletzten sie im Gesicht und berührten die 17-Jährige unsittlich am ganzen Körper. Sie konnte sich losreißen und an einer Haustür klingeln. Daraufhin flüchteten die Täter mit dem Telefon der Hürtherin.

Die 34-jährige Anwohnerin kümmerte sich um das Opfer. Wie die 17-Jährige der Polizei mitteilte, sprachen die Täter kein Deutsch. Einer der Täter soll etwa 1,80 Meter groß sein, einen Dreitage-Bart tragen und war zum Tatzeitpunkt dunkel gekleidet. Er soll ein südländisches Aussehen haben. Wer Angaben zu der Gruppe machen kann, wird gebeten sich unter 02233-520 zu melden.
Quelle: ksta

Jun 07

Armutsflüchtling schlägt Omi (91) brutal das Gesicht an Hauswand und beraubt sie

Symbolbild

Auf brutalste Weise überfällt ein Schwarzafrikaner die hochbetagte Seniorin und stiehlt ihr die Handtasche | Stuttgart

Ein unbekannter Armutsmigrant hat am Dienstag (06.06.2017) in der Rotenbergstraße eine 91 Jahre alte Frau brutal überfallen und ihr die Geldbörse geraubt. Die Seniorin kehrte gegen 15.10 Uhr vom Einkaufen nach Hause zurück. Kurz vor Erreichen des Hauseingangs griff sie der Unbekannte wortlos an, packte sie am Genick, schlug ihr das Gesicht gegen die Hauswand und warf sie zu Boden.

Gesicht gegen Hauswand geschlagen und zu Boden geprügelt

Trotz Gegenwehr entriss er dem Opfer die Handtasche und flüchtete. Die 91-Jährige wurde leicht verletzt. Rettungskräfte waren vor Ort und brachten sie vorsorglich in ein Krankenhaus. Die Dame beschreibt den Mann wie folgt: Zirka 165 bis 170 Zentimeter groß, schlank, zirka 20 alt, kurzes, schwarzes Haar, dunkler Teint. Zur Tatzeit war er vollständig schwarz gekleidet. Zeugen werden gebeten sich mit den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer +4971189905778 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Truth24.net

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Jun 07

Saarbrücken: Flüchtling aus Syrien ersticht Psychologen

Als Psychologe half er traumatisierten Flüchtlingen. Jetzt wurde er erstochen. Täter soll ein Syrer sein, der zur Beratung gekommen war. Die Tat hat sich in einer Beratungsstelle des Roten Kreuzes in Saarbrücken ereignet. Quelle: N24

Messerattacke in Saarbrücken: In einem Beratungszentrum für Flüchtlinge hat ein Syrer auf einen Psychologen eingestochen. Der Mann starb noch an seinem Arbeitsplatz. Zuvor hatte es einen Streit gegeben.

In einem Therapiezentrum für Flüchtlinge in Saarbrücken ist ein Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) erstochen worden. Täter soll ein 27-jähriger Syrer sein, der nach kurzer Flucht in Tatortnähe festgenommen wurde.

Der Flüchtling war am Mittwoch mit dem Berater in Streit geraten und hatte ihn dann mit einem Messer niedergestochen, wie die Polizei mitteilte. Der 30 Jahre alte Psychologe starb noch an seinem Arbeitsplatz an seinen schweren Verletzungen.

Auch der mutmaßliche Täter habe sich offensichtlich selbst Verletzungen zugefügt. Er musste deshalb in einem Krankenhaus behandelt werden und konnte noch nicht ausführlich befragt werden.

Der Auslöser des Streits, der eskaliert sei, war daher zunächst noch unklar. „Terror ist überhaupt nicht im Spiel“, sagte aber ein Sprecher der Polizei.

Der Mann aus Syrien wohnt in Saarbrücken und war nach Angaben der Polizei am Vormittag zur Beratung in das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge und Migranten des DRK im Stadtteil Burbach gekommen, in dem traumatisierte Menschen Hilfe bekommen. Ob er zum ersten Mal kam oder schon länger in Behandlung war, war zunächst unklar.

Kriseninterventionsteam ist vor Ort

„Es ist ganz schrecklich“, sagte der Sprecher des saarländischen DRK-Landesverbandes, Martin Erbelding. „Die Betroffenheit bei den Kollegen ist sehr, sehr hoch.“ Ein Kriseninterventionsteam und die Notfallseelsorge seien vor Ort.

Der Mitarbeiter gehörte seit 2014 zum Team und arbeitete für das psychologisch orientierte Projekt „Hope“, das traumatisierte Menschen bei einem Neubeginn unterstützt. Auf der DRK-Internetseite stand am Nachmittag: „Rotes Kreuz trauert um Mitarbeiter!“

Ein Polizist bei der Spurensicherung
Ein Polizist bei der Spurensicherung

Quelle: dpa/odi htf

Der Fraktionschef der Linken im Saarland, Oskar Lafontaine, zeigte sich nach der Attacke bestürzt: „Es ist besonders traurig, dass ein Mitbürger, der helfen wollte, bei dieser wichtigen Arbeit angegriffen und getötet worden ist.“ Es sei gut, dass der Täter umgehend gestellt worden sei. Die Umstände der Tat müssten aufgeklärt werden, um daraus „die notwendigen Schlüsse zu ziehen“, sagte er.

DRK spricht von gewissem Risiko

Das Rote Kreuz im Saarland zählt rund 2500 hauptamtliche und mehr als 6000 ehrenamtliche Mitarbeiter. Zum Team des Getöteten gehörten elf Mitarbeiter.

Das DRK betreibt das psychosoziale Zentrum an zwei Standorten: in der zentralen Flüchtlingsaufnahmestelle Lebach sowie in Saarbrücken-Burbach. In Burbach, wo auch die Bluttat geschah, sollen speziell Flüchtlinge und Migranten mit posttraumatischen Störungen oder Problemen mit der ihnen fremden Kultur Hilfe finden. In dem Zentrum arbeiteten Psychologen und Therapeuten, aber auch Sozialarbeiter und sogenannte Kulturmittler. Flüchtlinge können dort psychologisch betreut wie auch psychotherapeutisch behandelt werden.

DRK-Sprecher Erbelding sagte, es sei noch zu früh, um zu sagen, was die Tat für die künftige Arbeit der Mitarbeiter bedeute. Es gebe immer ein gewisses Risiko, wenn man mit Menschen aus Bürgerkriegsländern arbeite.

Quelle: Welt

Jun 07

Frau an Auto gebunden und hinterher geschleift: Täter soll lebenslang hinter Gitter

Im Prozess um den Mann, der seine Ex-Frau an ein Auto band und hinter sich herzog, ist das Urteil gefallen.

Hannover – Der Mann, der in Hameln seine Ex-Frau hinter seinem Auto hergeschleift hat, soll nach dem Willen der Anklage lebenslang ins Gefängnis.

Das Opfer habe reanimiert werden müssen und nur durch ein Wunder überlebt, sagte Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich am Mittwoch in ihrem Plädoyer im Landgericht Hannover.

Es lägen keine Anhaltspunkte für eine Strafmilderung vor. „Er wollte sich über sie erheben, er wollte sie demütigen, er wollte sie töten.“

Der 39-Jährige hatte zum Prozessauftakt gestanden, dass er die Mutter seines Sohnes auf grausame Weise töten wollte.

Der Angeklagte hatte seiner Ex-Frau schließlich 100.000 Euro Schmerzensgeld angeboten, die Ex-Frau verlange allerdings 250.000 Euro.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war die Tat geplant. Angeklagt ist der Mann wegen versuchten Mordes. Das Urteil wurde noch für Mittwoch erwartet.

Der 39-Jährige muss 14 Jahre lang hinter Gitter
Der 39-Jährige muss 14 Jahre lang hinter Gitter

Jun 07

Tödliche Messerattacke: 27-jähriger Syrer ersticht Berater

Ein 27-Jähriger steht unter dringendem Tatverdacht. FOTO: Friso Gentsch / picture alliance / Friso Gentsch

Saarbrücken. Im DRK-Therapie- und Beratungszentrum für Flüchtlinge in Saarbrücken Burbach ist heute Morgen ein DRK-Mitarbeiter Opfer einer Messerattacke geworden.

Ein 27-jähriger Syrer steht unter dringendem Tatverdacht, heute Morgen in einer Saarbrücker Beratungsstelle für Flüchtlinge einen Berater erstochen zu haben.

Der Flüchtling sei mit dem DRK-Mitarbeiter in Streit geraten und habe ihn dann mit einem Messer niedergestochen, teilte ein Polizeisprecher der Saarbrücker Zeitung mit. Der Berater sei noch vor Ort an den Folgen seiner Verletzungen gestorben. Der 27-Jährige konnte nach einer kurzen Flucht in Tatortnähe festgenommen werden. Es handele sich um einen Streit, der eskaliert sei, sagte der Sprecher. „Terror ist überhaupt nicht im Spiel.“

Tödliche auf Berater gg 10h in Therapiezentrum in , 27Jähriger unter dringendemTatverdacht in Tatortnähe festgenommen

Jun 07

Bosbach will Migranten ohne Pass an der Grenze abweisen

Zwei Drittel der Ausländer, die nach Deutschland kommen, haben keinen Pass. Die Regierung lässt sie dennoch ins Land. CDU-Innenexperte Bosbach fordert konsequente Zurückweisung. Das sei auch mit dem Recht vereinbar.

Der Terrorist Anis Amri, der Zug-Attentäter von Würzburg und der Mörder der Freiburger Studentin Maria L. hatten eines gemeinsam: Sie hatten alle keine Identitätsdokumente dabei, als sie nach Deutschland einreisten. Damals wie heute lässt die Bundesregierung die unerlaubten Einreisen nicht ahnden, sobald ein Ankömmling sagt, er suche hierzulande Schutz.

Das gilt auch für solche, die keinerlei brauchbare Papiere dabeihaben. Diese sicherheitspolitisch riskante Situation ist eher die Regel als die Ausnahme:

Etwa zwei von drei der monatlich etwa 13.000 Neuankömmlinge haben keinen Pass.

Wolfgang Bosbach fordert eine einschneidende Veränderung dieser Praxis. „Wir sollten niemanden einreisen lassen mit völlig ungeklärter Identität und Nationalität“, sagte der CDU-Innenpolitiker der WELT. „Die Zurückweisung an der Grenze bei ungeklärter Identität wäre ja keine völkerrechtlich unzulässige Rückschiebung in einen Verfolgerstaat, denn Deutschland ist von sicheren, verfolgungsfreien Staaten umgeben“, rechtfertigt Bosbach seine Position – die viele seiner Kollegen im Bundestag entsetzen dürfte: Nach Auffassung von Linkspartei, Grünen sowie der meisten SPD- und CDU-Politiker ist Deutschland unbegrenzt verpflichtet, jeden ankommenden Ausländer auch ohne Identitätspapiere aufzunehmen, sobald er vorgibt, Schutz zu suchen.

Bosbach fordert hingegen: „Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt. Dafür brauchen wir kein neues Recht, sondern nur die konsequente Anwendung geltender Vorschriften.“ Auch die bereits eingeführte obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken könne die Erfüllung der Passpflicht nicht ersetzen.

Denn dadurch könne man lediglich einen „Dateiabgleich vornehmen“ und damit eine „mögliche Personenidentität feststellen oder ausschließen, aber bei Identitätszweifeln nicht die zweifelsfrei richtige Identität ermitteln“, argumentiert der Sicherheitsfachmann aus dem Rheinland.

Damit spricht er einen wichtigen Punkt an: Denn durch die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung – das Datenaustauschverbesserungsgesetz, den Ankunftsnachweis sowie die Erfassung und Speicherung im zentralen Kerndatensystem – sind zwar Mehrfachidentitäten wie im Fall des tunesischen Islamisten Amri weitgehend ausgeschlossen. Unsicher bleibt aber weiterhin, ob die in Deutschland festgestellte Identität mit der Person des Asylantragstellers identisch ist.

Neue Identität für Trickser möglich

Wer keine Identitätspapiere hat, glaubhaft trickst und sich in der Anhörung nicht selbst widerspricht, kann unter Umständen eine neue Identität mit Foto, Namen, Herkunft und Lebensgeschichte eintragen lassen, die von seiner tatsächlichen Identität abweicht. Im schlimmsten Fall reisen Dschihadisten oder Schwerkriminelle ohne Pass ein und erhalten dann einen Schutzstatus unter Angabe einer falschen Lebensgeschichte.

Burkhard Lischka, der innenpolitische Sprecher der SPD, würde wie Bosbach gerne mehr unternehmen, um die Bevölkerung vor solchen Gefahren zu schützen: „Selbstverständlich müssen wir wissen, wer in unser Land kommt.“ Lischka will das Problem aber auf einem anderen Wege als der Christdemokrat lösen: „Ich habe bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass Flüchtlinge bis zur eindeutigen Klärung ihrer Identität in speziellen Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland bleiben sollten“, sagte Lischka.

Für solche mehrfach von Unionspolitikern ins Gespräch gebrachten Zentren findet sich aber vor der Bundestagswahl im September und wahrscheinlich auch danach keine Mehrheit im Bundestag.

Solche Transitzentren – verstanden als Einrichtungen, in denen Migranten so lange festgesetzt werden, bis ihre Identität geklärt ist – gelten den meisten Bundestagsabgeordneten als nicht zu rechtfertigende Einschränkung der Bewegungsfreiheit potenzieller Flüchtlinge.

Unter der Bezeichnung „Transitzentrum“ errichtet das Land Bayern derzeit drei Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen Schutzsuchende mit geringer Bleibeperspektive das komplette Asylverfahren von der Einreise bis zur Ausreise durchlaufen sollen.

Weil Einrichtungen, wie sie Lischka und anderen vorschweben, noch in weiter Ferne sind, müssen die Behörden mit den verfügbaren Mitteln arbeiten. Lischka begrüßt daher die neu geschaffene Möglichkeit, künftig Handydaten der Ankömmlinge im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auszulesen.

Kritik übt er an den jüngst von WELT und „Nürnberger Nachrichten“ berichteten Sicherheitslücken: Der Bundesinnenminister und das BAMF seien „nicht nur gehalten, sich um die Identitätsklärung neu ankommender Migranten zu kümmern, sondern auch um jene 5000 Flüchtlinge, die bereits seit Jahren in Deutschland sind und die noch immer nicht erkennungsdienstlich behandelt wurden“, sagte Lischka der WELT.

Wenn die Identität von Ausländern zweifelhaft ist, hat deren Einreise aber nicht nur sicherheitspolitische Folgen – sondern kann auch die Aufenthaltsbeendigung erschweren.

Die WELT AM SONNTAG hatte berichtet, dass die Abschiebungen trotz einiger Gesetzesverschärfungen auf Vorjahresniveau stagnieren und nach wie vor nur ein kleiner Teil der abgelehnten Asylbewerber zurückgebracht wird. Als einen der Gründe dafür hatte das Bundesinnenministerium „mangelnde Kooperation der Ausreisepflichtigen, insbesondere durch Identitätstäuschungen“ angeführt.

Quelle: msn

Jun 06

Tödlicher Angriff auf Kind in Asylbewerberheim: Die Abschiebung, eine Glaubensfrage

Polizisten der Spurensicherung stehen am 03.06.2017 auf dem Gelände einer Asylunterkunft nahe Arnschwang (Bayern). Foto: Armin Weigel/dpa +++(c) dpa – Bildfunk+++

Ein Junge ist tot, seine Mutter verletzt, der Täter erschossen von der Polizei: In Arnschwang in der Oberpfalz ist ein Asylbewerberheim Schauplatz eines brutalen Angriffs geworden.

Dass der Täter, ein 41 Jahre alter vorbestrafter Afghane, noch nicht abgeschoben war, hat er seinem neu gefundenen Glauben zu verdanken: Während er eine Haftstrafe wegen besonders schwerer Brandstiftung absaß, konvertierte er zum Christentum und stellte einen Asylantrag. Er argumentierte, als Christ müsse er in Afghanistan um sein Leben fürchten. Zudem werde er von den Taliban verfolgt.

Er wurde nach SPIEGEL-Informationen am 15. April 2012 im Gefängnis getauft und gefirmt; dazu soll der Augsburger Generalvikar seine Zustimmung gegeben haben. Das Verwaltungsgericht München prüfte die Bibelfestigkeit des Mannes, ehe es ein Abschiebeverbot verhängte. (Lesen Sie hier mehr dazu, wann Abschiebungen vollzogen und wann gestoppt werden können.)

Die Vorgeschichte des Mannes und die Brutalität der Tat machen den Fall zum Politikum.

Apartment angezündet, um „Familienehre“ wiederherzustellen

Der Afghane reiste 2005 legal ein, weil seine Partnerin ein Aufenthaltsrecht hatte. Er heiratete und bekam eine Aufenthaltserlaubnis. Im Dezember 2008 zündete er das Münchner Apartment an, in dem er und seine Frau wohnten; inzwischen ist das Paar geschieden. Laut der Staatsanwaltschaft Regensburg legte er das Feuer, um sich „an seinem Cousin zu rächen und nach seiner Vorstellung die ‚Familienehre‘ wiederherzustellen“.

Hintergrund der Brandstiftung ist ein Familienstreit. Der Mann und sein Bruder waren nach SPIEGEL-Informationen mit zwei Schwestern verheiratet. Die Frau des Bruders soll eine Affäre mit dem Cousin gehabt haben – durch diese Beziehungskonstellation sah der nun Erschossene offenbar die Familienehre beschmutzt.

Laut Staatsanwaltschaft Regensburg wollte der Mann seinem Cousin die Brandstiftung samt Einbruch in das Apartment in die Schuhe schieben. 2009 brachte der Bruder seine Ehefrau um, weil sie ihn verlassen wollte. Der Bruder wurde verurteilt und sitzt in der JVA Straubing.

Unterbringung in „nicht überwiegend muslimisch geprägter“ Einrichtung

Niemand kam durch das Feuer in dem Apartment zu Schaden. Das Landgericht München I verurteilte den Mann im Oktober 2009 zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Er saß die Strafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg komplett ab.

2011 stellte die Stadt München einen Abschiebebescheid aus – der Mann wäre nach Haftende nach Afghanistan gebracht worden. Im Januar 2012 stellte der Mann jedoch einen Asylantrag. Er bekam zwar kein Asyl, durfte aber nach dem Verwaltungsgerichtsurteil als sogenannter geduldeter Asylbewerber im Land bleiben.

Als er aus der Haft freikam, wurde er am 15. Januar 2015 in Arnschwang einquartiert. Den Behörden zufolge kam für den Konvertiten nur diese Einrichtung in Betracht, weil sie „nicht überwiegend muslimisch geprägt“ ist.

Der Mann durfte den Landkreis Cham nicht ohne Erlaubnis verlassen, bestimmte Angehörige nicht kontaktieren und musste Orte meiden, an denen sie sich aufhalten. Um zu kontrollieren, ob er diese Weisungen befolgte, musste er eine Fußfessel tragen. Er hielt sich an die Vorgaben – lediglich bei einer Bahnfahrt verließ er aus Versehen den Landkreis. Der 41-Jährige lebte unauffällig, bis er zum Messer griff.

Tödlicher Schuss in die Brust

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft ist der Ablauf der Tat ziemlich klar, die Hintergründe sind es allerdings nicht: Am Samstag gegen 16.50 Uhr bringt der Mann einen fünf Jahre alten Jungen aus Russland in seine Gewalt. Mit einem Messer sticht er auf das Kind ein und verletzt auch die 47 Jahre alte Mutter des Jungen. Die Polizei gibt acht Schüsse auf den Mann ab. Er stirbt vor Ort an den Schussverletzungen.

Rettungskräfte können den Fünfjährigen nicht retten, die Stichverletzungen sind zu schwer. Der Junge stirbt ebenfalls noch in dem Heim. Seine Mutter erleidet nicht lebensgefährliche Schnittverletzungen; ihr zweites Kind, ein sechs Jahre alter Junge, muss die ganze Tat miterleben. Ein Kriseninterventionsteam betreut das geschockte Kind und seine Mutter, die ins Krankenhaus gebracht wird.

In welcher Beziehung der Täter und die Frau mit ihren beiden Söhnen standen, ist unklar. Die 47-Jährige könnte dazu womöglich Auskunft geben; am Dienstag wurde sie erstmals vernommen. „Wir haben die Hoffnung, von ihr etwas zu den Hintergründen zu erfahren“, sagt Staatsanwältin Ulrike Pauckstadt-Maihold.

Mitarbeiter der Unterkunft hatten keine Indizien für eine Eskalation

Das Asylbewerberheim befindet sich in einer ehemaligen Pension. Laut der Regierung der Oberpfalz war die Unterkunft mit 25 Personen belegt; Mutter und Kinder lebten seit 2014 dort – länger als der Täter. Dass er und die Opfer sich nicht kannten, dürfte damit äußerst unwahrscheinlich sein.

Laut der Regierung der Oberpfalz gab es für die Mitarbeiter in der Unterkunft keinerlei Anhaltspunkte für eine Eskalation. Es soll mehrmals Streit wegen Lärmbelästigung gegeben haben; die Konflikte seien aber friedlich beigelegt worden. Derartiges sei in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht ungewöhnlich.

Und nun? Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte, es sei den Menschen im Land nicht zuzumuten, „mit der Gefahr solcher Straftäter zu leben“. Man müsse ähnliche Fälle überprüfen, „ob hier nicht gegebenenfalls durch einen neuen Anlauf auch andere Entscheidungen herbeigeführt werden können“. Hermann sagte, nur „wenn man das Asylverfahren nicht zu einer Farce ohne Ergebnis werden lässt, schafft man Akzeptanz für diejenigen, die in ihren Heimatländern tatsächlich verfolgt wurden und die deshalb in Deutschland bleiben dürfen“.

Das Thema Konvertiten dürfte sich bestens für den Bundestagswahlkampf eignen. Hermann sagte, man erwarte von Kirchen und vom Verwaltungsgericht, „dass sie sich sehr genau anschauen, ob einer wirklich zum Christentum übertritt – was ich hier im Einzelfall noch nicht beurteilen kann – oder ob es vorgeschoben sein könnte, nur um einer Abschiebung zu entgehen“.

Der Minister will seine Aussagen aber nicht als Kritik an den Gerichten verstanden wissen. Er gehe davon aus, dass genau geprüft werde, ob es Konvertiten wirklich ernst sei, sagte Herrmann. „Dies gilt ganz besonders, wenn es sich um gefährliche Straftäter handelt.“

Quelle: Spiegel Online

Jun 06

Betrugsmasche beim Asylverfahren: Der Trick mit den falschen Vätern

Eine Hebamme führt an einer schwangeren Patientin eine Ultraschall-Untersuchung durch.Foto: Daniel Karmann/dpa

Bis zu 5000 Euro bezahlen asylsuchende Frauen für eine falsche Vaterschaft. Berlin gilt als Hochburg eines Betrugskartells.

Polizei und Staatsanwälte vermuten ein großangelegtes bundesweites Betrugskartell mit deutschen Scheinvätern. Nach Recherchen des RBB beantragen zunehmend Frauen aus Vietnam, Afrika und Osteuropa in schwangerem Zustand Asyl. Um ein Bleiberecht in Deutschland zu erhalten, bezahlen sie an deutsche Scheinväter, Rechtsanwälte und Notare bis 5000 Euro für die Vaterschaftsanerkennung, berichtete der Sender am Montagabend.

Der Trick funktioniert offenbar: Die Neugeborenen erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mütter dürfen legal bleiben. Unterhalt für die Kinder zahlen die Scheinväter nicht, da sie meist von Sozialhilfe leben. Die Schwangeren kommen meist mit einem Touristenvisum nach Deutschland, erhalten zunächst Asyl, solange sie im Mutterschutz sind.

700 Fälle allein in Berlin

Der RBB recherchierte unter anderem Fälle, bei denen die Gesinnung der Scheinväter ganz offensichtlich nicht zu der Vaterschaft passt und die Unglaubwürdigkeit eines solchen Vertrages auffällig war. So übernahm ein 28-jähriger Deutscher die Vaterschaft für ein vietnamesisches Kind. Er war mehrfach wegen des Tragens von verfassungsfeindlichen Symbolen verurteilt worden und sympathisiert auf seiner Facebook-Seite mit der NPD.

Als Hochburg gilt Berlin. Der Sender recherchierte auch Fälle in Brandenburg. Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft Berlin verwies in dessen Beitrag darauf, dass die Zahl der Missbrauchsfälle in den letzten Monaten in Berlin gestiegen sei. „Wir haben teilweise Personen, die über zehn Vaterschaften anerkannt haben.“ Es gebe eine Vielzahl von Fällen, die man monatlich feststelle. Nach den Recherchen soll es allein in Berlin bis zu 700 vermutete Missbrauchsfälle geben.

Dieses Geschäftsmodell funktioniere auch bundesweit, meint der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Ole Schröder (CDU): „Die Dunkelziffer ist erheblich. Wir haben aber viele Hinweise von den Ausländerbehörden.“ Man habe es mit erheblicher Kriminalität zu tun. „Die Scheinväter machen das ja auch, um damit Geld zu verdienen.“

Neues Gesetz soll Abhilfe schaffen

Die Behörden hatten laut dem Bericht bisher kaum Möglichkeiten, gegen eine derartige Praxis vorzugehen, da das Bundesverfassungsgericht 2013 entschieden hatte, dass selbst im Verdachtsfall eine Vaterschaft nicht angefochten werden darf. Zu groß wäre das Risiko, dass die Kinder staatenlos würden. Der Vater muss nicht immer ein biologischer Vater sein.

Doch jetzt könnte den kriminellen Geschäften ein Riegel vorgeschoben werden. Ausländerbehörden sollen künftig bei einem Missbrauchsverdacht aktiv werden können. Bundestag und Bundesrat haben gerade ein entsprechendes Gesetzespaket verabschiedet. Staatssekretär Schröder sagte: „Selbstverständlich ist das auch mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen im Einklang, weil wir präventiv dafür sorgen, dass solche Scheinvaterschaften gar nicht erst beurkundet werden.“

Der Handlungsdruck steigt. Denn zugleich recherchierte der Sender Indizien dafür, dass einige betroffene Frauen später in der Prostitution landen – durch die Anerkennung der Vaterschaft machen sie sich abhängig von den Scheinvätern und ihren Hintermännern.

Quelle: Tagesspiegel

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