Mai 29

Pakistanischer Asylant (53) vergewaltigt 10 Jährige – 3 Jahre und 10 Monate Haft!

Symbolbild

Ein Hilfskoch ist vom Landgericht Bonn zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er ein Mädchen vergewaltigt hat. Der 53-Jährige muss nun ins Gefängnis und soll danach abgeschoben werden.

Wegen Vergewaltigung einer Zehnjährigen ist ein Hilfskoch am Montag vom Landgericht Bonn zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 53 Jahre alte Angeklagte, der aus Pakistan geflohen war, wohnte mit der Familie des Opfers in einer Doppelbaracke in einer Flüchtlingsunterkunft in Zülpich.

Laut Urteil hatte er im vergangenen Jahr die Besuche des bosnischen Nachbarkindes in seinem Zimmer zu sexuellen Übergriffen ausgenutzt. Verurteilt wurden nur zwei Fälle, darunter eine Vergewaltigung. Der 36-jährige Vater des Mädchens hatte den befreundeten Nachbarn bei einer der Taten ertappt und die Polizei informiert. Seitdem ist der 53-Jährige in Haft. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe soll er abgeschoben werden.

„Das war ein sehr massiver Übergriff“, begründeten die Richter ihr Urteil. Schließlich habe der Angeklagte sowohl das Alter des Mädchens gekannt als auch gewusst, dass es geistig auf dem Stand einer Fünfjährigen gewesen sei.

Quelle: RP

Mai 29

Ali Bashar vor Gericht: Wollte Susannas Killer einen Mann vergewaltigen?

Ali Bashar am Mittwoch vor dem Landgericht WiesbadenFoto: Reinhard Roskaritz

Wiesbaden – Der Mord an Susanna (14) und die Vergewaltigung einer Elfjährigen sind nicht die einzigen Vorwürfe gegen Ali Bashar (22). Der Iraker ist zudem wegen schweren Raubes, Körperverletzung und Nötigung angeklagt.

Am Mittwoch wurde der Mann (22) gehört, der von Bashar und einem Komplizen im Wiesbadener Kurpark angegriffen worden sein soll. Die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers schockieren, lassen weitere Abgründe des Angeklagten erahnen.

Susanna traf am 22. Mai vergangenen Jahres auf ihren Mörder
Susanna traf am 22. Mai vergangenen Jahres auf ihren MörderFoto: dpa

▶︎ 27. April 2018, rund ein Monat vor Susannas Tod: Younesse A. ist abends alleine im Park unterwegs, als zwei junge Männer ihn um Zigaretten bitten. Er gibt ihnen welche, bekommt ein Messer an den Hals gehalten, Wertsachen abgenommen.

Doch das ist erst der Anfang

Mit vorgehaltener Klinge wird er bis in die Parkstraße in ein Gebüsch gezerrt, dazwischen immer wieder gewürgt und im Schwitzkasten zu Boden gerissen. „Ich habe ihm sogar Geld geboten, obwohl ich selbst nicht viel habe. Aber er wollte offenbar etwas anderes“, sagt A. Dabei hätte der Komplize auf den Täter eingeredet, ihn „Ali“ genannt. Als dieser „Ali“ mit dem Messergriff auf ihn eindrischt, habe er ihn sogar gewarnt: „

Als Ali dann zu ihm gesagt habe, „jetzt ficke ich dich“, hätte er das erst im übertragenen Sinne aufgefasst. Doch dann seien ihm Schuhe und Hose ausgezogen worden. Younesse A. habe nach dem Täter getreten, sei blutend in Boxershorts davon gelaufen und habe an Haustüren geklingelt.

Mit diesem Foto fahndete die Polizei im Juni vergangenen Jahres öffentlich nach Ali Bashar
Mit diesem Foto fahndete die Polizei im Juni vergangenen Jahres öffentlich nach Ali BasharFoto: Polizei / dpa

Ali Bashar habe er dann in den Fernsehberichten zu Susannas Tod erkannt, identifizierte ihn nochmals bei der Polizei und im Gerichtssaal. Dass Younesse A. nicht erst mit Bekanntgabe der Vorwürfe gegen Bashar auf die Idee einer versuchten Vergewaltigung an ihm kam, belegen Berichte von Sanitätern und Polizeibeamten, die ihn nach der Tat befragten.

Der 14-jährige Mansoor Q. steht mit Ali Bashar wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen vor Gericht
Der 14-jährige Mansoor Q. steht mit Ali Bashar wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen vor GerichtFoto: Fredrik von Erichsen

Um wen es sich bei dem Raub-Komplizen handelt, ist noch nicht bekannt. Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter zu BILD: „Es gibt einen Verdacht, aufgrund dessen ein Verfahren eingeleitet wurde.“ Laut eines Zeugenprotokolls soll es sich um Mansoor Q. handeln. Der 14-Jährige ist wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen mit angeklagt. Ali Bashar streitet diese Tat bislang ab.

Quelle: BILD

Mai 28

Lebenslange Haft für Afghane in Prozess um Mord an schlafendem Rentner

Der Angeklagte zu Prozessbeginn – dpa/AFP/Archiv

Im Prozess um den Mord an einem schlafenden Rentner im mecklenburgischen Wittenburg ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Konkretes Motiv für Gewalttat in mecklenburgischem Wittenburg bleibt unklar.

Das Schweriner Landgericht sah es in seinem am Freitag verkündeten Urteil als erwiesen an, dass der Afghane im November 2018 dem 85-Jährigen in dessen Haus den Hals durchschnitt. Der Rentner verblutete. Die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, die Verteidigung hatte keine konkrete Strafmassforderung genannt. Das genaue Motiv blieb in dem Prozess bis zuletzt unklar. Der Angeklagte schwieg während der gesamten Verhandlung. Er hatte während der Untersuchungshaft die Tat aber gegenüber einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt.

Die Tötung wurde ausserdem von einem zweiten Pfleger des Witwers beobachtet, der seit drei Wochen mit im Haus lebte. Er sah die Tat in seinem Zimmer über ein Babyphone mit Videokamera und Bildschirm. Der Täter floh, wurde aber am folgenden Tag auf einer Autobahnauffahrt in Schleswig-Holstein aufgegriffen.

Der Asylbewerber hatte die Tochter des Opfers in einem Integrationsprojekt in Sachsen kennengelernt, in dem die Frau arbeitete. Für einige Monate hatten die beiden eine Liebesbeziehung. Sie war es auch, die den Angeklagten zum wiederholten Mal als Haus- und Gartenhilfe zu ihrem Vater nach Wittenburg schickte.

Unklar blieb das genaue Alter des Angeklagten, ein Gutachter ging aber davon aus, dass er mindestens 21 Jahre alt ist. Deshalb wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Der mutmassliche Täter reiste nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2015 als angeblich unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland ein. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er hatte jedoch eine sogenannte Duldung, die ihm bis Januar 2019 den Aufenthalt in Deutschland erlaubte.

Quelle: nau

Mai 28

Mordprozess: Asylant zertrümmert Schädel mit Holzbalken nur um Opfer auszurauben

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Neubrandenburg/Paris (dpa/mv) – Acht Monate nach seiner Auslieferung aus Frankreich muss sich ein 29-jähriger Mann wegen versuchten Mordes am Landgericht Neubrandenburg verantworten.

Der Mauretanier soll im Juli 2018 einen Syrer in Neubrandenburg in dessen Wohnung schwer misshandelt und beraubt haben und dann geflohen sein, wie ein Sprecher des Landgerichtes am Dienstag erklärte. Der 29-Jährige war mit Europäischem Haftbefehl gesucht worden. Ermittlungen ergaben, dass der Flüchtige Quartiere in Belgien und Frankreich hatte.

Zielfahnder spürten ihn im September in Frankreich auf, von wo aus er im Oktober nach Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann neben versuchtem Mord zudem gefährliche Körperverletzung und schweren Raub vor.

Nach der Tat im Juli 2018 in Neubrandenburg hatten Mieter das Opfer blutend und schwer verletzt im Flur des Mehrfamilienhauses gefunden. Dem Mann ist nach Angaben des Gericht mit einem Holzbalken auf den Kopf geschlagen worden. Was genau zu der gewalttätigen Auseinandersetzung geführt hat, soll der Prozess klären.

Die Verhandlung soll am 18. Juni beginnen und am 25. Juni enden. Geladen sind mehrere Zeugen und Gutachter.

Mitteilung zu Auslieferung des LKA

Quelle: ntv

Mai 28

Messer-Attacke bei Grillabend: Syrischer Flüchtling (17) sticht Partygäste nieder

Trägt Designer-Sachen u. a. von Gucci: Rapper Mohammed A. (17) soll zwei Menschen niedergestochen haben
Trägt Designer-Sachen u. a. von Gucci: Rapper Mohammed A. (17) soll zwei Menschen niedergestochen habenFoto: Olaf Rentsch

Dresden – Zwei Tage fahndete die Kripo nach Mohammed A. (17). Der junge Syrer soll Freitagabend in Dresden-Gorbitz zwei Menschen bei einem Grillabend mit dem Messer brutal verletzt haben. Sonntagnachmittag schnappte ihn die Polizei.

Nach dem Grillen im Hof eines Plattenbaublocks in Dresden-Gorbitz saß eine Gruppe junger Leute auf der Treppe vor dem Haus, als es zum Streit mit einer anderen Hausbewohnerin kam.

Paula P. (15) – Tochter einer Mieterin – kam mit ihrem neuen Freund Mohammed A. aus dem Haus, wollte, dass die Gruppe die Treppe frei macht. „Sie war im Ton ruppig, meine Mutter hielt dagegen, plötzlich prügelten sie sich“, sagt Corinna M. (23, Name geändert).

Corinna M. (23, Name geändert) wurde mit einem Messer in der Brust getroffen
Corinna M. (23, Name geändert) wurde mit einem Messer in der Brust getroffenFoto: Olaf Rentsch

Die junge Frau ging dazwischen, wollte die Beiden trennen. Plötzlich traf sie ein Stich in der Brust: „Ich war überall voller Blut. Im Krankenhaus hieß es, die Klinge ging nur einen Zentimeter an meinem Herzen vorbei.“

Paulas syrischer Freund hatte ein Messer gezogen. Als ein weiterer Partygast (36) ihn stoppen wollte, wurde er ebenfalls in die Brust gestochen. Der Täter floh, die Opfer kamen schwer verletzt in Dresdner Krankenhäuser.

Peggy P. (42), die Mutter von Paula, ist erschüttert: „Mohammed war erst seit Kurzem der Freund meiner Tochter. Erst am Montag kam er aus dem Jugendarrest. Er sagte uns, er sei Rapper.“

Nach BILD-Informationen kam Mohammed schon vor mehreren Jahren als unbegleiteter Jugendlicher nach Deutschland. Auf der Hand hat er die Buchstaben „KMN“ tätowiert – den Namen der bekannten Dresdner Gangster-Rapper.

Polizeisprecher Heiko Perlebach (55): „Bei der Überprüfung von Kontaktadressen konnten wir den Tatverdächtigen am Sonntagnachmittag festnehmen.“

Quelle: BILD

Mai 27

Kramp-Karrenbauer erwägt Meinungsfreiheit auf Youtube vor Wahlen einzuschränken

Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesvorsitzende der CDU. Quelle: Michael Kappeler/dpa

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat als Reaktion auf die Anti-CDU-Videos von Rezo und weiteren Youtubern über eine Regulierung von Meinungsäußerungen im Netz vor Wahlen nachgedacht. Sie begründete dies mit der Sorge vor Auswirkungen derartiger Aufrufe auf die Demokratie.

Berlin. In der Diskussion um CDU-kritische Youtube-Videos vor der Europawahl hat CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer über die Regulierung von Meinungsäußerungen im Internet vor Wahlen nachgedacht.

Kramp-Karrenbauer sagte am Montag nach Gremiensitzungen der CDU, wenn 70 Zeitungsredaktionen vor einer Wahl dazu aufriefen, nicht CDU oder SPD zu wählen, würde dies als „klare Meinungsmache vor Wahl“ eingestuft. Man müsse darüber reden: „Was sind Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten auch für den digitalen Bereich.“ In der Debatte müssten auch die Auswirkungen auf die Demokratie eine Rolle spielen.

Kramp-Karrenbauer gibt Fehler zu

Kramp-Karrenbauer räumte Fehler im Umgang mit den Youtube-Videos ein. Die CDU habe dies „sehr langsam und sehr spät diskutiert“, sagte sie. „Das ist nicht das Handling, das man im Wahlkampf zeigen muss.“ Die CDU müsse einen Weg finden, mit „asymmetrischer Wahlkampfmobilisierung“ umzugehen.

Neben Kommunikationsschwächen benannte Kramp-Karrenbauer auch Probleme bei der Besetzung inhaltlicher Themen wie der Klimapolitik.

Persönliche Konsequenzen in Spitzenpositionen der Parteizentrale lehnte Kramp-Karrenbauer ab. „Ich plane keine Veränderung in den Spitzenpositionen“, sagte sie. „Ich trage hier mit anderen Verantwortung.“ Sie sei nicht gewöhnt, mit den Fingern auf andere zu zeigen, wenn etwas falsch laufe. Der Wahlkampf sei „ein Gemeinschaftswerk gewesen“.

Quelle: Märkische Allgemeine

Mai 27

Bielefeld: Kenianer übergießt dreifache Mutter mit Benzin und verbrennt sie

Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal. Foto: Thomas F. Starke

Bielefeld. Nach dem Brandanschlag auf eine dreifache Mutter im Acht-Parteien-Haus Bleichstraße 151 in der Bielefelder Innenstadt beginnt am Montag vorm Landgericht Bielefeld der Prozess gegen den Ex-Freund (28) der Frau. Der aus Kenia stammende Mann soll das Opfer aus Eifersucht mit Modellflugzeug-Benzin übergossen und im Schlafzimmer seiner Wohnung angezündet haben.

Dem 28-Jährigen werden gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Brandstiftung vorgeworfen, sagte Landgerichtssprecher Guiskard Eisenberg. Von einem versuchten Mord geht der ermittelnde Staatsanwalt Christopher York dagegen nicht aus. Der Gerichtssprecher verwies auf den sogenannten »strafbefreienden Rücktritt« des Angeklagten. So sollen der Kenianer und ein zur Tatzeit anwesender Bekannter die Flammen am Körper der brennenden Frau mit Wasser und einer Decke gelöscht haben. Dann schleppte der 28-Jährige das Opfer in die Küche, hievte die zur Tatzeit 33-Jährige aus dem Fenster und übergab sie an Ersthelfer.

Der Prozess gegen den Bielefelder kenianischer Abstammung, der den Brandanschlag bislang bestritten hatte und von einem Selbstmordversuch der Frau sprach, ist vor der 20. Großen Strafkammer des Landgerichtes auf zunächst neun Prozesstage angesetzt.

Lebensgefährliche Verletzungen

Das Verbrechen vom Abend des 16. Juli vergangenen Jahres löste seinerzeit Entsetzen weit über die Stadtgrenzen hinaus aus. Die dreifache Mutter – nach Informationen dieser Zeitung eine in den USA geborene Afro-Amerikanerin – soll beim Feuer 90-prozentige Hautverbrennungen erlitten haben. Eine Besatzung des Rettungshubschraubers Christoph 13 flog die lebensgefährlich verletzte, nicht ansprechbare Frau nach dem Feuer in eine Spezialklinik nach Bochum. Für ihre drei Kinder – der Sohn und eine Tochter sind im Grundschulalter, die älteste Tochter besucht eine weiterführende Schule – übernahm das Jugendamt die Obhut.

Der Zustand der Schwerstverletzten soll sich aber stabilisiert haben, deutete Gerichtssprecher Eisenberg an. So hoffen die Richter der 20. Großen Strafkammer, das Opfer beim Prozess vernehmen zu können.

Angeklagter hinter Gittern

Unmittelbar nach dem Brandanschlag im Sommer 2018 nahmen Kripoermittler einer Mordkommission der Bielefelder Polizei wegen des Verdachts eines Kapitalverbrechens die Arbeit auf. Der Verdacht richtete sich schnell gegen den Kenianer, der in der ausgebrannten Erdgeschosswohnung des 105 Jahre alten Mehrfamilienhauses gelebt hatte. Dem Mann, der beim Feuer selbst eine Rauchgasvergiftung erlitten hatte und zunächst in einem Krankenhaus behandelt wurde, bekam wenig später von einem Richter der Untersuchungshaftbefehl verkündet.

Hinter Gittern sitzt der der Bielefelder Drogenszene zugerechnete 28-Jährige bis heute, bestätigte der Gerichtssprecher. Zwischenzeitlich verbüßte der Kenianer mit zweistelligen Einträgen im Vorstrafenregister eine Haft wegen widerrufener Bewährungsstrafen.

Quelle: Westfalen Blatt

Mai 27

Streit zwischen zwei Afrikanern eskaliert: Plötzlich zückt einer ein Messer

Das Opfer musste medizinisch versorgt werden.

Berlin – In Berlin-Neukölln ist am Samstagabend ein Streit zwischen zwei Männern eskaliert. Dabei soll einer der beiden seinem Kontrahenten mit einem Messer am Kopf verletzte haben – Festnahme!

Am Samstagabend war es aus noch unbekannter Ursache zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern in der Hermannstraße in Berlin-Neukölln gekommen.

Dabei soll ersten Erkenntnissen zufolge einer der beiden Männer ein Messer gezückt und seinen Kontrahenten damit offenbar am Kopf verletzt haben. Nach TAG24- Informationen wurde der mutmaßliche Täter von der Polizei verhaftet. Das Opfer musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

Zu den Hintergründen der Auseinandersetzung liegen zunächst keine Informationen vor, teilte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage von TAG24 mit.

Nach ersten Erkenntnissen soll der Streit wohl an einem Spätkauf begonnen haben, verlagerte sich dann in einen Hausflur bis hin zur ersten Etage.

Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen.
Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen.

Quelle: tag24

Mai 27

Machtlos: Duisburg kämpft gegen Tausende Parksünder aus Südosteuropa

Die Stadt Duisburg beklagt erhebliche Schwierigkeiten mit falschparkenden Autos aus Rumänien und Bulgarien, weil sie die Halter nicht ermitteln kann
Quelle: dpa

Es ist ein Problem, bei Verkehrsverstößen an das Geld von ausländischen Fahrzeughaltern zu kommen. Die Stadt Duisburg will das im Fall von Autos aus Bulgarien und Rumänien nicht länger hinnehmen. Und droht mit dem Abschlepper.

Die Stadt Duisburg beklagt „erhebliche Schwierigkeiten“ mit Autos aus Rumänien und Bulgarien. In einem Brief an den Deutschen Städtetag bemängelt Oberbürgermeister Sören Link (SPD), dass es bei Verstößen nicht möglich sei, den Halter verbindlich festzustellen. Als Beispiele nannte er Falschparken, fehlenden Versicherungsschutz sowie nicht erfolgte Umschreibungen von Fahrzeugen.

„Allein im Jahr 2018 wurden 4794 Verwarnungen bei Fahrzeugen mit bulgarischen und rumänischen Kennzeichen ausgestellt“, heißt es in dem Schreiben. Lediglich 369 seien beglichen worden. „Die übrigen 4425 Verfahren mussten eingestellt werden.“ In Duisburg leben nach Angaben der Stadt rund 21.000 Rumänen und Bulgaren. Fahrzeuge aus den beiden Ländern tauchten daher verstärkt im Straßenbild auf.

Link fordert in dem Brief den Deutschen Städtetag auf, sich auf Bundesebene für eine Regelung zwischen Deutschland und den beiden Ländern einzusetzen, um den Austausch von Halterdaten zu ermöglichen. Vergleichbare Regelungen gebe es bereits mit den Niederlanden und der Schweiz. „Für alle anderen europäischen Länder beschränkt sich eine Mitteilungspflicht der Halterdaten auf schwerwiegende Verkehrsverstöße“, so Link weiter. Der Städtetag vertritt die Interessen der deutschen Großstädte.

Der Oberbürgermeister regte auch an, die Vorgaben für die Umschreibungspflicht zu verschärfen. Nach Angaben des Duisburger Rechtsdezernenten Paul Bischof haben die Halter, die in Duisburg gemeldet sind, derzeit ein halbes Jahr Zeit, ihren Wagen umschreiben zu lassen. Der Abstand ab Einreise oder Einfuhr solle verkürzt werden, die Strafen bei Nichterfüllung erhöht werden, schlug Link vor. „Wir brauchen dringend klare Regelungen, insbesondere um gegen rumänische und bulgarische Staatsangehörige auch Bußgelder verhängen und vollstrecken zu können.“

Als Gegenmaßnahme will die Stadt Parksünder bei Mehrfachverstößen künftig abschleppen, wenn Verwarnungen in der Vergangenheit nicht bezahlt wurden. Geplant sei ein Abschleppen beim fünften Verstoß. Im Laufe des Juli will die Stadt damit beginnen.

Der Städtetag kündigte an, sich des Themas annehmen zu wollen. „Es ist ärgerlich, wenn Fahrzeughalter aus anderen Ländern Verkehrsverstöße begehen, diese aber nicht oder nur mit hohem Aufwand geahndet werden können“, teilte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy auf Anfrage mit. In den zuständigen Fachausschüssen wolle man nun mit Vertretern der Mitgliedsstädte beraten, ob gesetzliche Änderungen notwendig seien, um die Handlungsmöglichkeiten der Städte zu verbessern.

In anderen Ruhrgebietsstädten, in denen viele Rumänen und Bulgaren leben, scheint es mit vielen Knöllchen für Autos aus Südosteuropa keine großen Probleme zu geben. So konnten die Städte Dortmund, Hagen und Gelsenkirchen auf Anfrage keine mit Duisburg vergleichbaren Zahlen nennen. Gelsenkirchens Stadtsprecher sagte, dass die Fahrzeuge immer, wenn es rechtlich möglich sei, abgeschleppt würden. Sie könnten dann nur gegen Zahlung aller Forderungen wieder ausgelöst werden. „Im Jahr 2018 betraf dies 120 Fahrzeuge von rumänischen oder bulgarischen Haltern.“

Quelle: welt

Mai 26

„Gucci-Gang“: 13- und 14-Jährige Migranten begehen Hunderte Straftaten und treten Oma ins Koma

Die „Gucci-Gang“, ein loser Zusammenschluss krimineller Kinder und Jugendlicher sorgt in Wuppertal mit heftigen Straftaten für Schlagzeilen (Symbolbild)
©Photoshop / Picture Alliance, Monika Skolimowska
DPA

Zwei 14-Jährige sollen in Wuppertal einen 70-Jährigen durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt haben. Sie gehören der stadtbekannten „Gucci-Gang“ an, einer Gruppierung krimineller Kinder und Jugendlicher, für die die Behörden nach dem richtigen Mittel suchen.

Ein 70-Jähriger geht am Dienstagabend mitten in Wuppertal, in der Nähe des S-Bahnhofs Oberbarmen, vor seine Haustür. Sofort gehen mehrere Personen auf ihn los, schlagen und treten brutal auf den Mann ein. Zeugen beobachten die Attacke, halten einen der Angreifer fest und alarmieren die Polizei. Die übrigen vier bis fünf Beteiligten können fliehen. Eine Mordkommission ermittelt wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung. Das Opfer kommt schwer verletzt ins Krankenhaus. Einen halben Tag nach dem Angriff nehmen die Beamten einen weiteren Verdächtigen fest. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft teilt anschließend mit: Der Deutsche und der Deutsch-Bulgare sind erst 14 Jahre alt und bereits polizeibekannte Intensivtäter.

Sie sollen einer losen Gruppe von Kindern und Jugendlichen angehören, die den Behörden in der 350.000-Einwohnerstadt schon seit gut einem Jahr erhebliche Sorgen bereitet – und gegen deren kriminellen Umtriebe die Polizei, Justiz und Jugendamt offenbar noch kein geeignetes Mittel gefunden haben.

„Gucci-Gang“ werden Hunderte Straftaten zugerechnet

Die Minderjährigen nennen ihre Clique „Gucci-Gang“. Klingt edel und nach Luxus, ist in Wahrheit aber das komplette Gegenteil. Benannt hat sich die Gruppe nach einem Songtitel des US-Rappers Lil Pump, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. In dem Text des Musikers aus Florida geht es um verschwenderischen Reichtum.

Die Wuppertaler „Gucci-Gang“ ist allenfalls reich an krimineller Energie. Etwa 15 Kinder und Jugendliche seien ihr zuzurechnen, schätzt der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert im Gespräch mit dem stern. „Es handelt sich aber nicht um eine feste oder organisierte Bandenstruktur, sondern um einen losen Zusammenschluss. Die Minderjährigen begehen in wechselnden Konstellationen Straftaten, mal zu zweit, mal auch in einer größeren Gruppe.“

Inzwischen rechnen die Behörden der „Gucci-Gang“ hunderte Verstöße gegen das Gesetz zu. „Vom Ladendiebstahl über Drogendelikte bis hin zum Straßenraub“, berichtet Baumert. Mit der brutalen Attacke auf den 70-Jährigen sei dabei eine völlig neue Dimension erreicht.

Dass die Mitglieder der Gruppe immer wieder auffällig werden konnten, hat einen einfachen Grund, so der Oberstaatsanwalt – den Paragraphen 19 des Strafgesetzbuches: „Die Kinder machen sich zu Nutze, dass sie erst mit 14 Jahren strafmündig sind.“ Feierten sie ihren 14. Geburtstag, ließen die dann Jugendlichen oftmals von Straftaten ab.

Zu den beiden nun festgenommenen 14-Jährigen finden sich zum Beispiel insgesamt rund 200 Einträge in den Akten, teilt ein Polizeisprecher dem stern mit. Darunter seien zwar auch solche, die nicht mit Kriminalität in Zusammenhang stehen, etwa Vermisstenfahndungen. Aber: Auch sie sollen jeweils Dutzende Straftaten begangen haben, fast alle davon noch vor dem 14. Geburtstag. Die beiden Jugendlichen haben „eine unglaubliche Vergangenheit“, so Oberstaatsanwalt Baunert.

Polizei sind die Hände gebunden – hilft Sozialarbeit?

Einer der beiden wurde laut Anklagebehörde erst am 10. Mai zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt, weil er einen Erzieher geschlagen hat – seine erste Straftat als 14-Jähriger. Er sei nach dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seine Haftstrafe habe er noch nicht angetreten, weil das zuständige Amtsgericht die Strafe bislang nicht vollstreckt habe, erklärt Baumert. Nach dem Angriff auf den 70-Jährigen sitzt er jetzt zusammen mit seinem mutmaßlichen Komplizen wieder in Untersuchungshaft.

Die „Gucci-Gang“ ist zuletzt vor allem im Wuppertaler Stadtteil Barmen unterwegs. Nach Erkenntnissen der Behörden besuchen sie die Schule nur unregelmäßig und treffen sich stattdessen an unterschiedlichen Orten in der Stadt, hängen rum, konsumieren zum Teil Drogen – und begehen Straftaten. Es gelte als „cool“ zu der Gruppe zu gehören, zitiert der „Remscheider General-Anzeiger“ die Leiterin des Wuppertaler Jugendamtes. Die Clique sei ein Familienersatz.

„Die Kinder und Jugendlichen kommen aus allen sozialen Schichten: aus ärmeren Haushalten alleinerziehender Mütter genauso wie aus gut situierten, bürgerlichen Familien“, berichtet Oberstaatsanwalt Baumert. Es seien Deutsche und andere Staatsangehörige unter den „Gucci-Gang“-Anhängern.

Die Polizei hat im Grunde keine Möglichkeiten, gegen Täter unter 14 vorzugehen, sagt ein Sprecher. „Wir kennen die Gruppe und die Kollegen bestreifen die bekannten Treffpunkte regelmäßig.“ Werden die Gruppenmitglieder bei Straftaten verdächtigt, informiere die Polizei die Eltern und schalte das Jugendamt ein – mehr sei rechtlich nicht möglich.

Im Jugendamt habe man die Gruppe „schon länger auf dem Schirm“, wie eine Rathaussprecherin auf stern-Anfrage sagt. „Zwei Sozialarbeiter der Diakonie versuchen gezielt, Kontakt zu der Gruppe aufzubauen.“ Durch die „aufsuchende Sozialarbeit“ sei es in den vergangen Monaten gelungen, dass sich bereits zwei Minderjährige von der „Gucci-Gang“ abgewendet hätten. Die Rathaussprecherin räumt allerdings auch ein: „Eine schnelle Lösung für das Problem gibt es nicht.“

Inwiefern die Eltern der straffälligen Kinder und Jugendlichen mit dem Amt kooperieren und ob es zum Beispiel Bemühungen gab, ihnen das Sorgerecht zu entziehen und die Minderjährigen anderweitig unterzubringen, konnte die Sprecherin nicht sagen. Sie verwies auf den Sozialdezernenten der Stadt Wuppertal. Dieser war am Freitagnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Kinder- und Jugendkriminalität in Wuppertal konstant

Trotz des Auftretens der „Gucci-Gang“ vor rund einem Jahr: Die Anzahl der als tatverdächtig erfassten Kinder und Jugendlichen im Wuppertaler Stadtgebiet ist in den vergangenen Jahren laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik weitgehend konstant. Den größten Teil der Fälle machen dabei jeweils Diebstähle und sogenannte Rohheitsdelikte (Körperverletzungs-, Raub- und Freiheitsdelikte) aus.

WUPPERTAL Tatverdächtige Kinder unter 14 Tatverdächtige Jugendliche 14 bis unter 18 Tatverdächtige Kinder und Jugendliche gesamt
Anzahl Straftaten 2018 534 1171 1705
Anzahl Straftaten 2017 489 1168 1657
Anzahl Straftaten 2016 469 1217 1686
Anzahl Straftaten 2015 488 1202 1690
Anzahl Straftaten 2014 398 1291 1689

Das Opfer des Angriffs vom Dienstagabend liegt weiterhin auf der Intensivstation im Krankenhaus, der Mann schwebt in Lebensgefahr. Nach stern-Informationen wird sein Zustand als „äußerst kritisch“ beschrieben. Sollte er die Tat überleben, werde er demnach bleibende Schäden davontragen.


Staatsanwaltschaft und Polizei in Wuppertal suchen weiterhin Zeugen der Prügelattacke. Sie werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (0202) 2840 zu melden.

Quellen: Staatsanwaltschaft Wuppertal, „Bild“, „Remscheider General-Anzeiger“ (kostenpflichtiger Inhalt), Strafgesetzbuch, Polizeiliche Kriminalitätsstatistiken Wuppertal, Nachrichtenagentur DPA, Stern

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