Sep 09

Frau auf Tanzfläche angegrapscht

dpa/Rolf Vennenbernd Polizei – Symbolbild

Am Sonntag wurde die Polizei gg. 01.40 Uhr zu einer Diskothek in die Altstadt gerufen. Ein 20-jähriger Syrer aus dem Landkreis grapschte auf der Tanzfläche eine 28-Jährige aus dem Landkreis Dingolfing-Landau an, indem er ihr mit der Hand in den Schritt fasste.

Ein 26-Jähriger aus dem Landkreis kam der Frau zu Hilfe. Er ging dazwischen, so dass der 20-Jährige von ihr abließ. Vor der Diskothek schlug der 20-jährige Syrer dem 26-Jährigen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Die Polizeibeamten mussten den renitenten Mann fesseln und zur Dienststelle verbringen. Dort randalierte er munter weiter, eine Unterbringung im Bezirkskrankenhaus war die Folge.

Quelle: Focus

Sep 09

Kinder im Bus sexuell belästigt

In einem Regiobus ereignete sich am Freitag ein Fall von mutmaßlichem sexuellen Missbrauch von Kindern (Archivbild).

Brandenburg/Havel. Ein 24 Jahre alter Mann soll am Freitag gegen 7 Uhr im Bus zwischen Bad Belzig und Brandenburg mehrere Grundschulkinder sexuell belästigt haben. Das teilte am Freitag ein Sprecher der Polizei mit. Auch Jugendliche sind betroffen.

Bundespolizisten nahmen den Mann am Brandenburger Hauptbahnhof fest. Bis in den Abend hinein liefen die Vernehmungen. Danach will die Polizei laut einem Sprecher entschieden, ob gegen den Mann ein Haftbefehl beantragt wird und ob der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft kommt.

Der 24-Jährige aus dem Libanon soll neben den Opfern gesessen und dabei onaniert haben. Anschließend soll er versucht haben, die Schüler zu berühren. Diese liefen in einen anderen Bereich des Busses. Ein Heranwachsender rief die Polizei.

Bundespolizisten stellten den Mann nach Ankunft des Busses am Hauptbahnhof in der Nähe der Gleise. Weil die Opfer im Grundschulalter sind, gilt das Delikt als sexueller Missbrauch von Kindern. Der Kriminaldauerdienst hat die Ermittlungen übernommen.

Quelle: MAZ

Sep 09

Im eigenen Hausflur! Frau will Post holen und wird begrapscht

Als sie ihre Post holen wollte, wurde die Frau im Flur des Mehrfamilienhauses von dem Unbekannten angegriffen. (Symbolbild)

Halle (Saale) – Die Hallenser Polizei sucht nach einem unbekannten Sex-Täter. Er soll am Freitagvormittag eine Frau in einem Mehrfamilienhaus begrapscht haben.

Der Vorfall ereignete sich im Flur eines Mehrfamilienhauses in der Muldestraße. Dort wollte das Opfer, eine junge Frau, gegen 10.40 Uhr nach ihrer Post schauen.

Im Hausflur wurde sie plötzlich von einem Unbekannten angegriffen. Er zerrte an ihrer Kleidung und fasste sie unsittlich an. Daraufhin schrie die Frau lauthals. Der Angreifer flüchtete, als er ein lautes Türgeräusch hörte.

Die Frau beschrieb den Mann wie folgt: dunkel gekleidet, etwa 1,80 Meter groß, dunkle Hautfarbe, schlanke, muskulöse Statur.

Er soll sich in Begleitung eines weiteren dunkelhäutigen und dunkel gekleideten Mannes vom Tatort entfernt haben. Beide hätten Handschuhe getragen. Die Polizei sicherte Spuren und setzte am Abend einen Fährtenhund ein. Bislang fehlt vom Täter aber jede Spur.

Deshalb bitten die Ermittler die Bevölkerung um Mithilfe. Wer am Freitagvormittag in der Muldestraße oder in der Umgebung etwas gesehen hat, das mit dem Vorfall in Verbindung stehen könnte, wird gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Tel.: 0345 224 2000

Quelle: Tag24

Sep 09

15-Jährige auf Fußweg in Pfungstadt belästigt

PFUNGSTADT – Laut Angaben der Polizei hat am Mittwoch ein Autofahrer in Pfungstadt ein 15-jähriges Mädchen belästigt.

Auf einem Fußweg zwischen Eschollbrücken und Eich soll der Tatverdächtige das Mädchen erst nach dem Weg gefragt haben, bevor er weiterfuhr. Kurze Zeit später jedoch wendete er und sprach das Mädchen erneut an. Dabei soll er sich unsittlich berührt haben.

Die Polizei schätzt den Unbekannten auf etwa 20 bis 30 Jahre. Er soll dunkle kurze Haare, einen Bart und ein südländisches Erscheinungsbild haben. Er fuhr einen roten Kleinwagen.

Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter der Nummer 06151-9690 entgegen.

Quelle: echo-online

Sep 08

Tierquälerei: Muslime schächten Schafe ohne Betäubung in Garage | Möhnsen

Schaf bei einer Schächtung

Illegale muslimische Schächtungen im Hinterzimmer ohne jede Hygiene und Betäubung haben in ganz Deutschland Hochkonjunktur, die beiden wägten sich in der Garage in Sicherheit, doch Nachbarn kamen den Migranten auf die Schliche | Blutbad in Schwarzenbek

Am 01.09.2017, gegen 09.00 Uhr, ging bei der Polizei in Schwarzenbek der anonyme Hinweis ein, dass in einer Garage in Möhnsen gerade Schafe durch Schächten geschlachtet werden sollen. In besagter Garage konnten von den Beamten zwei muslimische Männer (53-Jahre aus Trittau und 19-Jahre aus Schwarzenbek angetroffen werden. Ferner fanden sie drei Schafe vor. Zwei von ihnen waren bereits zu Tode gequält und eines sollte gerade, ohne die erforderliche Genehmigung, durch Schächten geschlachtet werden. Die beiden Migranten hatten die Schafe vorher käuflich erworben und erhielten von dem Garagenbesitzer die Erlaubnis, dort die Schafe zu schlachten.

„Von einem Verbot nichts gewusst“

Die beiden Männer und auch der Garageninhaber haben nach eigenen Angaben nicht gewusst, dass das Schächten genehmigungspflichtig ist. Auch konnten die beiden Männer keinen sog. Sachkundenachweis für das Schlachten von Tieren vorlegen. Die Tiere wurden beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet.

Quelle: Truth24.net

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Sep 08

Asien-Perle: Angeklagte streiten Mord ab | Backnang

Hat für den Zeitraum von etwa einer Woche im Restaurant Asien-Perle gearbeitet: Dumitru A., einer der beiden Angeklagten. (Foto: Alexander Becher)

Backnang/Stuttgart. „Ich war es nicht“, soll Constantin C. zu Dr. Peter Winckler gesagt haben. Der 46-jährige Rumäne sei überzeugt, dass jemand anderes der Täter sei. Der fünfte Verhandlungstag um den Mord in der Backnanger Asien-Perle offenbarte erstmals die Strategie der Verteidigung.

Beide Angeklagten, Constantin C. und der 42-jährige Dumitru A., hatten sich im August dieses Jahres in Einzelgesprächen mit dem psychiatrischen Gutachter zur Nacht vom 3. auf den 4. März 2016 geäußert. Dieser sagte vor Gericht aus und schilderte die Geschichte der Rumänen. Die Männer, die aus dem gleichen Dorf im Nordosten Rumäniens stammen, seien in Finanznot gewesen. Ein Auftraggeber habe den beiden im Trockenbau beschäftigten Männern ihren Lohn für drei Monate Arbeit nicht bezahlt. Spontan sei Dumitru A. an besagtem Abend deshalb auf die Idee gekommen, in die Asien-Perle einzubrechen. Aus einer vorangegangen Tätigkeit dort, die der Angeklagte gestern erneut bekräftigte, habe er sich im Restaurant ausgekannt.

Über die Besitzerin der Asien-Perle wusste der Rumäne nichts Gutes zu sagen. „Es war ein Desaster dort.“ Wu habe sich um die Bezahlung drücken wollen, Angestellte hätten nur Hungerlöhne bekommen und zu essen habe sie ihnen die Reste der Gäste gegeben. „Niemand hat sie ertragen, alle waren ihr feindlich gesinnt“, behauptete er und sprach sich dabei in Rage. Im Gespräch mit dem Facharzt für Psychiatrie habe er dann gesagt, dass Aie Wu dubiose Geschäfte getätigt habe und er deswegen sicher gewesen sei, dass sie größere Geldsummen in der Asien-Perle aufbewahrte. Und da sie ihm noch Geld geschuldet habe, sei er auf die Idee gekommen, sich dieses auf eigene Faust zu holen. Die Tür sei unverschlossen gewesen, so seien sie ungehindert in das bereits abgedunkelte Restaurant gelangt und hätten zunächst den Thekenbereich abgesucht. Dann aber hätten die Männer von hinten die Rufe einer weiblichen Stimme gehört. Es sei Aie Wu gewesen, die sich in den Toilettenräumen die Zähne geputzt habe. „Wer ist da?“, soll sie nach den Worten Dumitru A.s gerufen haben. In der Folge seien die Rumänen auf sie zugegangen. Dumitru A. gab an, er habe sie in den Raum zurück geschubst, Constantin C. will Wus Mund zugehalten haben um sie am schreien zu hindern.

Bisschen Gegenwehr geleistet

Von seiner Arbeit in der Asien-Perle habe er noch gewusst, wo das Klebeband, das er fürs Teppichlegen benutzt hatte, verstaut worden war, sagt A. Jenes Klebeband habe er geholt, gemeinsam hätten beide die 53-jährige Chinesin gefesselt und geknebelt. Auf dem Klebeband wurde die DNA beider Männer gefunden. Ob sich die Frau nicht gewehrt habe, hatte der Gutachter die Männer gefragt. Anfangs habe sie „ein bisschen“ Gegenwehr geleistet, dann nicht mehr. Dumitru A., der sich in den Räumlichkeiten der Asien-Perle auskannte, sei dann losgegangen, um Aie Wus Privaträume nach Geld abzusuchen. Constantin C. habe währenddessen auf die Restaurantbesitzerin aufpassen sollen.

Weit gekommen sei A. mit seiner Suche jedoch nicht, bevor er auf einmal lautes Reden von mindestens zwei männlichen Stimmen vernommen habe. Vor Schreck habe er die Suche abgebrochen und sei zu C. zurückgerannt. Die 250 Euro, die er angeblich aus Wus Büro mitnahm, habe er auf dem Weg zur Tür verloren. Dass Constantin C. in der Zwischenzeit die Inhaberin des Restaurants getötet haben könnte, kann sich Dumitru A. nicht vorstellen. C. gab an, er habe im Flur gewartet, als auch er Stimmen vernommen habe. Es seien Männer gewesen, die aber seines Erachtens nicht Chinesisch, sondern Deutsch mit Akzent gesprochen hätten. Dann sei Dumitru A. auf ihn zugerannt und beide wären geflohen. Vom Tod Wus hätten sie erst am nächsten Tag erfahren.

„Sie hatte tausend Feinde“

Gegenüber Winckler habe Dumitru A. gesagt, Aie Wu sei geldgierig gewesen und sei mit ihren Angestellten ausbeuterisch umgegangen. „Sie hatte tausend Feinde“, habe A. gesagt. Er und Constantin C. hätten eisern an der Behauptung festgehalten, nicht Schuld an Aie Wus Tod gewesen zu sein. Neben der DNA der beiden Angeklagten wurde am Tatort eine weitere DNA-Spur einer bisher unbekannten Person sichergestellt. Der psychiatrische Gutachter schilderte neben den Aussagen der beiden Angeklagten auch seine persönlichen Eindrücke von den Gesprächen. Er sei vor allem überrascht gewesen, dass sie zum Tathergang überhaupt etwas sagten. „Ich hätte ein Monatsgehalt darauf verwettet, dass er sich nicht dazu äußert“, sagte Winckler über Dumitru A. Bei Constantin C. sei er sich sogar noch sicherer gewesen. Doch sie sprachen mit ihm. Beide Gespräche habe er als sehr angenehm empfunden, sagt der Psychiater. Die Interaktion mit dem 42-jährigen A. sei ausgesprochen freundlich gewesen, „ein problemloses Gespräch“. Den 46-jährigen C. habe er als „eindrückliche Person im positiven Sinne“ wahrgenommen – intelligent und geistig sehr präsent. Angenehme Zeitgenossen? Zweifelhaft. Denn beide Männer haben schon mehrjährige Haftstrafen abgesessen – in Teilen sogar zeitgleich und in der gleichen Haftanstalt. A. behauptete, die Verbrechen seien ihm angehängt, ein Geständnis unter Folter aus ihm herausgepresst worden. C. hat laut Winckler 14 Jahre einer 17-jährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Körperverletzung mit Todesfolge abgesessen. Der Psychiater ließ anklingen, dass auch C. sich der Tat nicht schuldig bekannt hatte.

Quelle: zvw

Sep 08

Mord an tunesischem Ehepaar: Lebenslange Haft

Fahrzeuge der Polizei stehen am 29.07.2016 in Leipzig am Ufer des Naturbades Bagger im Stadtteil Thekla. Sie bergen eine zweite Leiche. Bildrechte: dpa

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte im Sommer 2016 ein ihm bekanntes tunesisches Ehepaar ermordet, die Leichen anschließend zerteilt und in einem Leipziger Baggersee versenkt.

Das Landgericht Leipzig hat den gebürtigen Tunesier wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte habe in erschreckender Weise zwei Menschenleben ausgelöscht und die Menschenwürde der Opfer auch nach deren Tod noch verletzt, sagte der Vorsitzende Richter, Johann Jagenlauf, bei der Urteilsverkündung. Außerdem wurde der aus Tunesien stammende Beschuldigte wegen Störung der Totenruhe und Freiheitsberaubung verurteilt. Er hatte nach der Tat zwei Bekannte des Mordes beschuldigt, die daraufhin für mehrere Wochen in Haft kamen.

Besondere Schwere der Schuld

Zusätzlich erkannte das Gericht die besondere Schwere der Schuld an und sprach von einer erschreckenden und verstörenden Bluttat. Für den Verurteilten heißt das, es gibt keine Möglichkeit, vorzeitig nach 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Die Verteidigung kann binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Bei der Urteilsverkündung habe Faouzi A. völlig unemotional gewirkt, berichtete ein MDR-Reporter. Sein Gesicht sei zu einem Stein erstarrt gewesen.

Voll schuldfähig

Der Tunesier hielt sich illegal in Deutschland auf, sein Asylantrag war bereits 2014 abgelehnt worden. Der 38-Jährige habe getötet, um das Ehepaar auszurauben, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Faouzi A. hatte zugegeben, beide Opfer nach der Tat in deren Wohnung zerstückelt und in Säcken in einem Baggersee im Stadtteil Thekla versenkt zu haben.

Sein Verteidiger beantragte, beim Strafmaß eine Persönlichkeitsstörung seines Mandanten zu berücksichtigen. Ein Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei und psychische Störungen nur simuliert habe.

Quelle: mdr

Sep 08

Abgelehnter Asylbewerber erwürgt Prostituierte: Warum wurde Licas (33) Mörder nicht abgeschoben?

Die Prostituierte Lica L. († 33) wurde in ihrer Regensburger Wohnung erwürgt. Sie lebte seit vier Jahren in Deutschland

Regensburg – Es ist inzwischen wirklich schwer zu ertragen. Schon wieder hat ein Asylbewerber eine Frau in Deutschland getötet, der schon längst hätte abgeschoben werden müssen!

Erst Mittwoch berichtete BILD aus dem Mordprozess gegen Hussein K. (laut Gutachten älter als 22), der Studentin Maria L. († 19) vergewaltigt und ermordet hatte. K. hätte nie in Deutschland ein Asylverfahren bekommen dürfen: Er hatte bereits in Griechenland Asyl beantragt und sogar wegen versuchten Mordes in Haft gesessen.

Nun wird der nächste Fall bekannt.

In der Nacht zum 30. August besucht Souleymane T. (21) aus Mali die Prostituierte Lica L. († 33) in Regensburg. Sie haben Sex, er zahlt 50 Euro. Dann hält der Mann der Rumänin ein Kissen vor den Mund, erwürgt sie, flüchtet mit Geld und Telefon seines Opfers.

Am Montag können Polizisten den Afrikaner im oberpfälzischen Weiden festnehmen, nachdem sie das Handy geortet hatten. Seit Mittwoch sitzt er wegen Mordes in U-Haft.

Zimmer im Asylheim
In diesem Zimmer im Asylheim in Neualbenreuth (Bayern) lebte der KillerFoto: Jörg Völkerling

Sein Motiv? Geldgier! „Monetäre Gründe haben ihn dazu gebracht, die Frau umzubringen“, erklärt Franz Schimpel von der Kripo Regensburg.

Dabei hätte der Malier gar nicht mehr hier sein dürfen – zwei Monate vor dem Mord war sein Asylantrag abgelehnt worden!

Der Hergang: Souleymane T. reist am 30. März nach Deutschland ein, äußert einen Tag später in Heidelberg seinen Asylwunsch und wird am 21. April nach Regensburg verlegt, wo er den offiziellen Antrag stellte. Sein Heim liegt gegenüber der Wohnung des späteren Opfers. Im Mai fiel T. wegen Körperverletzung im Asylheim auf.

Quelle: BILD

Sep 08

AfD nennt Arbeitslosenzahlen „manipuliert“ – stimmt das?

Es ist ein schwerer Vorwurf, den die AfD in ihrem Programm zur Bundestagswahl erhebt: Sie behauptet, die Arbeitslosenquote sei künstlich nach unten manipuliert.

Im Parteiprogramm der AfD heißt es: „Die Bundesagentur für Arbeit berechnet im Auftrag der Bundesregierung eine Arbeitslosenquote, die dem Wähler suggeriert, dass die Arbeitslosigkeit stetig sinkt. Dies wird durch Anwendung einer Vielzahl von Detailvorschriften manipulativ erreicht, indem Hunderttausende von Arbeitslosen nicht berücksichtigt werden.“

Die AfD verspricht, das nach der Wahl zu ändern. Doch was ist überhaupt dran an der Kritik?

Arbeitsagentur: „Wir richten uns nach dem Gesetz“

Tatsächlich weist die offizielle Arbeitslosenquote nur Menschen aus, die komplett ohne Beschäftigung sind und einen Job suchen. Wer etwa an einer Maßnahme der Arbeitsförderung teilnimmt, wird nicht erwähnt. Nicht nur die AfD sondern etwa auch die Linke werfen der Arbeitsagentur deshalb vor, die Zahlen zu schönen.

Die Bundesagentur für Arbeit wehrt sich gegen die Vorwürfe. Gegenüber FOCUS Online sagte Sprecherin Susanne Eikemeier: „Wir richten uns in der Zählung der Arbeitslosen an das, was das Gesetz uns sagt.“ Tatsächlich ist die existierende Definition eines Arbeitslosen in Paragraf 16 des dritten Sozialgesetzbuchs festgeschrieben.

Doch die Arbeitsagentur weiß um die Kritik – und reagiert auch darauf. Zusätzlich zur Arbeitslosenquote veröffentlicht sie jeden Monat die sogenannte Unterbeschäftigung. Die umfasst zusätzlich zu den Arbeitslosen auch Menschen in Arbeitsförderung sowie Erkrankte.

3,5 Millionen statt 2,5 Millionen

Der Unterschied zwischen beiden Zahlen liegt bei etwa einer Million: Während im August 2,5 Millionen Menschen als arbeitslos galten, gab es 3,5 Millionen Unterbeschäftigte. Das Interessante: Auch die Unterbeschäftigungsquote sinkt seit Jahren, und zwar ungefähr parallel zur Arbeitslosenquote. In den letzten Jahren hat sich der Abstand sogar verringert.

Die Vorwürfe der AfD, die „echte“ Arbeitslosigkeit sinke in Wirklichkeit gar nicht, erweisen sich also als haltlos.

Rückendeckung bekommt die Arbeitsagentur von Marcel Fratzscher, dem Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Der sagte gegenüber FOCUS Online: „Die Berechnungen zur Arbeitslosenzahl der Bundesagentur für Arbeit sind seriös und zuverlässig. Zwar werden einige der Geflüchteten über das kommende Jahr zu den Arbeitslosen hinzukommen, unter den bereits in Deutschland lebenden Menschen wird die Arbeitslosenzahl jedoch weiter sinken.“

Quelle: Focus

Sep 08

Gericht kassiert Auftrittsverbot für AfD in Nürnberg

Die AfD will am Samstag in Nürnberg für sich werben. Dagegen wehrte sich die fränkische Stadt mit allen Mitteln – und verlor. 

Aus Sorge um ihren guten Ruf hat die Stadt Nürnberg versucht, eine Wahlveranstaltung der AfD platzen zu lassen. Wegen einer angekündigten Rede von AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland kündigte die Kommune den Mietvertrag für den Veranstaltungsort, die Meistersingerhalle. Doch die Kündigung des Mietvertrags war nicht rechtens. In einem Beschluss zu einem Eilantrag der AfD hob das Verwaltungsgericht Ansbach am Donnerstag die Kündigung wieder auf, weshalb Gauland wie geplant am Samstag in Nürnberg reden darf.

Allerdings kann die Stadt noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Die von SPD-Oberbürgermeister Ulrich Maly regierte Stadt verzichtet nach eigenen Angaben aber auf Rechtsmittel. „Damit kann die Wahlkampfveranstaltung auch mit Alexander Gauland als Redner gegen den Willen der Stadt Nürnberg stattfinden“, teilte ein Rathaussprecher mit.

Hintergrund der Kündigung war eine umstrittene Äußerung Gaulands über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD). Bei einer Wahlkampfveranstaltung im thüringischen Eichsfeld hatte er kürzlich davon gesprochen, Özoguz in der Türkei zu „entsorgen“. „Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Gauland so etwas wieder sagen wird“, sagte ein Sprecher der Stadt Nürnberg am Dienstag.

Nürnberg hatte sich mit der Kündigung auf der sicheren Seite gefühlt: Im Mietvertrag für die von der AfD angemietete Meistersingerhalle sei ein Kündigungsrecht für den Fall vorgesehen, dass das Ansehen der Stadt Schaden nehmen könne, sagte Oberbürgermeister Maly noch am Dienstag im Bayerischen Rundfunk.

Die Ansbacher Richter urteilten hingegen, es sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erkennen, dass Gauland in Nürnberg Äußerungen abgebe, die die Menschenwürde einzelner Menschen angreife, diese verächtlich mache oder dass er insbesondere Volksverhetzung begehe. Gauland habe zwischenzeitlich öffentlich erklärt, dass er den Begriff „entsorgen“ so nicht mehr verwenden werde. Dazu habe die Stadt nicht konkret genug Stellung genommen.

Quelle: FAZ

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