Apr 22

39.465 abgelehnte Asylbewerber leben in Berlin. Senat weiß nicht, warum

Hat der Senat den Überblick über die Asylverfahren verloren? Das könnte man denken. Denn auf mehrere konkrete Fragen konnte Innensenator Geisel (SPD) keine Antworten geben.

Der Innensenator ist für Sicherheit und Ordnung zuständig. Wenn er keine Antworten geben kann, wer dann?

Aber der Reihe nach: Der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe fragte, wie viele abgelehnte Asylbewerber sich denn in Berlin trotz der Abweisung ihres Begehrens aufhalten würden.

Darauf gab es eine Antwort: Genau 39.465 Menschen leben in Berlin, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden, die also kein Asyl bekommen. Diese Zahl bezieht sich allerdings auf den Stichtag 31.12.2016, aktuellere Daten gibt es offenbar nicht.

Nun wollte der Abgeordnete wissen, seit wie vielen Jahren diese abgelehnten Asylbewerber schon in Berlin leben. Darauf antwortete der Senator, eine „entsprechende statistische Erhebung“ liege „nicht vor“.

Zweitens und drittens fragte der Abgeordnete, wie vielen der abgelehnten Asylbewerber eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde. Es kann nämlich sein, dass man kein Asyl bekommt, aber dennoch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht, aus verschiedenen Gründen, wegen eines persönlichen Härtefalles usw. Aber auch dazu musste der Senator passen: keine „statistische Erhebung“ vorhanden.

39.465 Menschen, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die dennoch hier geblieben sind? Was wird aus ihnen werden? Wer kümmert sich um sie? Wer behält sie im Blick?

Diese Fragen müsste doch die Sicherheitsbehörde der deutschen Hauptstadt auf Anhieb beantworten können. Stattdessen immer nur: keine „statistische Erhebung“ vorhanden. Wenn es diese Erhebungen nicht gibt, dann muss man sie eben schleunigst anlegen.

Eine Zahl konnte der Innensenator noch nennen: In drei Monaten, also von Dezember 2016 bis Februar 2017, wurden 448 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben.

Über diese niedrige Zahl wundert sich der Abgeordnete Luthe und kommt zu dem Schluss: „99 Prozent der Personen, bei denen ein Gericht entschieden hat, dass sie keinen Anspruch haben, in Deutschland zu leben, sind also nach wie vor völlig ohne Perspektive in Berlin. Das ist den Berlinern, den abgelehnten Asylbewerbern und nicht zuletzt dem Rechtsstaat gegenüber schlicht verantwortungslos, weil geltendes Recht nicht zur Anwendung kommt.“

Merkwürdig, wie ungenau die Fragen vom Senator beantwortet wurden. Sie sind doch wichtig!

An anderer Stelle schaut unser Staat sehr genau hin, im Finanzamt zum Beispiel oder bei der Gewerbeaufsicht. Da werden Fristen gesetzt, da werden Drohungen ausgesprochen und Verfahren angestrengt, da werden Konten gesperrt, da wird vollzogen.

Aber im Asylbereich gibt es ein Drunter und Drüber, wie man es sich nicht vorstellen kann. Merkwürdig ist das.

Quelle: BZ

Apr 22

Flüchtlinge: Die Geschichte von Hamid M. – Warum ein Flüchtling aus Jena Urlaub in Aleppo machte

Links: Hamid M. freut sich in Aleppo zu sein. Rechts: Der 32-Jährige in der Goethe-Galerie in Jena.Foto: Screenshot Facebook, Montage: Thüringen24

Thüringen24-Recherchen belegen, wie einfach ein Flüchtling ohne größere Probleme Urlaub in seinem Herkunftsland machen kann. Syrer reiste über Weihnachten von Jena in seine Heimatstadt Aleppo in Syrien. Andere Flüchtlinge halten Hamid M. für Assad-Spion – Verfassungsschutz verneint

Hat der Staat noch die Kontrolle? Kritiker von Kanzlerin Angela Merkels Regierung sind nicht davon überzeugt. Ein aktueller Fall aus Jena könnte ihnen zum Teil recht geben. Von dort ist ein anerkannter Flüchtling im Dezember nach Syrien ausgereist. Ein paar Tage später erschienen in den sozialen Netzwerken Bilder des 32-Jährigen, die ihn in der Altstadt von Aleppo zeigen. Kurz zuvor eroberte die syrischen Armee mit der Unterstützung von Russland den Ostteil der Stadt.

Weihnachten zwischen den Trümmern der Heimatstadt

In Siegerpose zeigt sich Hamid M.* vor den Trümmern seiner weitestgehend zerstörten Heimatstadt. Es ist ein Besuch bei Familie und Freunden, die nicht nach Europa geflüchtet sind, sondern in sicheren Teilen Syriens geblieben sind. Sie alle sind – wie auch Hamid M. selbst – Christen und Anhänger des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland erwartete ihn bereits der Thüringer Verfassungsschutz.

Warum kam der junge Mann im Oktober 2015 überhaupt nach Deutschland? Warum verließ er die Bundesrepublik über Weihnachten? Und wie kommt er mit den hiesigen Exil-Syrern klar, die gegen Assad sind? Thüringen24-Redakteur Jan-Henrik Wiebe hat den 32-Jährigen nach seiner Rückkehr nach Jena aufgespürt und getroffen.

Verfassungsschutz vermutet Assad-Spione unter den Flüchtlingen

Die Geschichte beginnt im Dezember, als sich ein Syrer bei Thüringen24 meldet und von einem Landsmann berichtet, der in Aleppo Urlaub mache. Er befürchtete, dass dieser „für Assad und in Deutschland ein Spion des Regimes“ sei. Stimmt diese Geschichte? Reicht der Arm des syrischen Geheimdienstes bis nach Jena in Thüringen?

Der Verfassungsschutz (VS) des Freistaates gab im Dezember auf Anfrage von Thüringen24 bekannt, dass „Aufklärungsbemühungen syrischer Nachrichtendienste den Verfassungsschutzbehörden bekannt“ sind. „Dass sie sich auch gegen Flüchtlinge in Thüringen richten können, ist nicht auszuschließen“, sagt eine Sprecherin des VS.

In seinem alten Leben in Aleppo, vor der Flucht, arbeitete M. nicht für den Staat, sondern in einer Bank im IT-Bereich, machte einen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften. Neben seiner Muttersprache Arabisch spricht er sehr gut Englisch, Französisch auf gutem Niveau und Deutsch auf B2-Level.

Thüringen24-Redakteur trifft Syrien-Urlauber in Jena

In der Gegensprechanlage ertönt ein vorsichtiges „Ja?“. Es ist Hamid M., der nun auch schon den Türsummer betätigt. Im Gang steht der 32-Jährige, wie er auf den Fotos aussieht. Dunkle schwarze Haare, ein wenig Bart und ein freundliches Lächeln. Er ist sehr überrascht, dass er Besuch bekommt wegen seines Urlaubs in Syrien.

Auf dem Flur will M. nicht über das Thema reden, bittet darum, in sein Zimmer zu kommen. Die kleine Einraumwohnung macht einen aufgeräumten Eindruck. Viele Dinge besitzt der Geflüchtete nicht. Über dem Bett hängt eine Fotocollage von Freunden und Familie, darunter die rot-weiß-schwarze Flagge von Syrien.

Hamid M.: Ausländerbehörde erlaubte Ausreise nach Syrien

Im Oktober 2015 holte sein Cousin ihn über ein Familiennachzugprogramm nach Thüringen, erzählt der Syrer. Die Reise war im Gegensatz zu den meisten Flüchtlingen sehr komfortabel. Statt gefährlicher Bootsfahrt über das Mittelmeer durfte er den Flieger nehmen. Seitdem wohnt der 32-Jährige in Jena, lernt Deutsch und hofft auf eine Anstellung. Bisher vergeblich. Zwar hat er bereits ein B2-Niveau erreicht, bei dem Sprecher auch Fachdiskussionen verstehen sollten, doch den Arbeitgebern reiche das nicht, so der Flüchtling.

Über ein Jahr hatte er seine Eltern und seine Großmutter nicht gesehen. Im Dezember 2016 war es dann soweit. Ähnlich wie jeder Hartz-IV-Empfänger hat der Syrer Anspruch auf drei Wochen Urlaub im Jahr. Vor Antritt der Reise in seine Heimat erzählte M. der Agentur für Arbeit in Jena von seinen Plänen. Das Amt genehmigte ihm die drei Wochen Jahresurlaub im Dezember. Ebenfalls genehmigt wurde sein Urlaubsanspruch für 2017 ab dem 1. Januar 2017, so die Schilderung von M. Auch die Ausländerbehörde hätte – so erzählt es der Syrer – keine Probleme mit seinen Plänen gehabt, die M. selbst finanzierte.

Reise nach Aleppo über staubige Straßen

Von Jena ging es nach München, von dort mit dem Flieger weiter nach Beirut, der Hauptstadt vom Libanon. Ins benachbarte Syrien konnte Hamid M. nicht sofort aufbrechen. „In der Nacht ist die Route nach Aleppo nicht sicher. Ich musste bis zum nächsten Morgen warten“, erzählt der 32-Jährige, während er auf dem frisch gemachten Bett sitzt. Das Gebiet sei noch immer nicht zu 100 Prozent sicher, meint der Syrer. Die Reise über eine enge staubige Straße war tagsüber nicht gefährlich, dafür aber sehr anstrengend.

Im Januar kehrt der Syrer zurück nach Deutschland

„Ich bin stolz auf mein Land und liebe es“, sagt Hamid M. und hofft auf einen baldigen Frieden. Zumindest in seiner Heimatstadt sei mit der Befreiung durch syrische und russische Soldaten wieder Frieden eingekehrt. Das Weihnachtsfest fiel deswegen um so ausgelassener im Kreise seiner Familie und Freunde aus. „Ich wollte nur meine Eltern sehen und mit ihnen Weihnachten feiern“, erklärt der Christ, warum er in die zu großen Teilen zerstörte Stadt zurückgekehrt ist. Mit Freunden, die aus anderen europäischen Ländern über Weihnachten nach Aleppo zurückgekehrt oder in der Stadt geblieben sind, streift er durch die Ruinen, macht Selfies vor der beschädigten Zitadelle und zerstörten Straßenzügen.

Bleiben wollte der junge Syrer aber nicht in Aleppo. Zu instabil sei noch die Versorgung mit Wasser und Elektrizität. Im Januar kehrt Hamid M. deshalb nach Jena zurück. Er nimmt wieder die verschlungene Straße von Aleppo nach Beirut, für die er 14 Stunden braucht, setzt sich in den Flieger und landet einige Stunden später wieder auf deutschem Boden.

Migrationsministerium: Für Reisen ins Heimatland droht Aberkennung des Flüchtlingsstatus

Darf ein Flüchtling Urlaub in Aleppo machen? Das fragte Thüringen24 das thüringische Migrationsministerium. Die Antwort: „Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens müssen sie sich in dem entsprechenden Bundesland aufhalten, danach können sie sich grundsätzlich innerhalb Deutschland frei bewegen. Auslandsreisen sind während des Asylverfahrens nicht gestattet.“ Ist ein Flüchtling aber erst mal anerkannt, darf er sich theoretisch in Deutschland und Europa frei bewegen. „Eine Reise in das Herkunftsland ist allerdings problematisch. Die Flüchtlingstitel wurden den betreffenden Personen zuerkannt, weil sie in ihrer Heimat Verfolgung befürchten müssen. Reisen die anerkannten Flüchtlinge in ihr Herkunftsland, droht ihnen die Aberkennung des Flüchtlingsstatus“, heißt es von einem Sprecher des Migrationsministeriums.

Staat weiß kaum, ob Flüchtlinge aus der EU ausreisen

In einer kleinen Anfrage wollte der Thüringer Landtagsabgeordnete Stefan Möller (AfD) im September vergangenen Jahres wissen, wie viele Flüchtlinge aus Thüringen in ihre Herkunftsländer ausreisen, um dort Urlaub zu machen. Die Antwort von Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) ist ernüchternd. Thüringen hat keinerlei Daten darüber, ob und wie viele Flüchtlinge in ihre Heimat zurückreisen. „Ausländer, die im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, […], sind nicht verpflichtet, Reise(Urlaubs)anträge bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Den Ausländerbehörden des Freistaats Thüringen liegen daher hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor“, heißt es vom Ministerium. Nur zwei solcher Fälle sind den Behörden des Freistaates bekannt.

Theoretisch ist es also möglich, dass Flüchtlinge ungehindert über Wochen gar den IS oder andere Terror-Organisationen aufsuchen, um dann wieder zurückzukehren. Wasser auf die Mühlen der rechtsextremen Hetzer, die seit langem Stimmung gegen alle Geflüchteten machen. Dabei könnte der Staat leicht gegensteuern, indem er zum Beispiel Reisen dokumentiert und Aufenthalte in den Herkunftsländern genau prüft und gegebenenfalls verbietet.

Verfassungsschutz interessierte sich für Syrien-Reise

Lediglich das Arbeitsamt registriert, wenn ein arbeitssuchender anerkannter Flüchtling reisen will oder sich nicht mehr meldet. Auch hier werden keine Statistiken zu Reisen von Flüchtlingen geführt.

Der Verfassungsschutz wurde allerdings auf den Syrien-Urlauber aufmerksam. Andere Flüchtlinge hatten die Bilder, die Hamid M. auf Facebook postete, bemerkt. Ihr Verdacht: Der 32-Jährige spioniert für das Assad-Regime. Gegenüber Thüringen24 berichtet der 32-Jährige, dass das Thüringer Amt für Verfassungsschutz ihn, als er noch in Syrien war, per E-Mail kontaktierte. Als M. zurückkehrte, traf er dann den Verfassungsschutz in einem Jenaer Café und erzählte von seiner Reise. Aus VS-Kreisen erfuhr Thüringen24, dass der Thüringer Geheimdienst den Urlauber für unschuldig hält und er nicht für Assad spioniert. Eine offizielle Stellungnahme wollte der VS aber nicht abgeben.

Kaum Freunde unter anderen Flüchtlingen

„Ich habe gut mit dem Regime gelebt“, gibt M. ganz offen zu. Die Korruption sei zwar belastend gewesen, aber immer noch besser als die islamistischen Terroristen, wie er die Opposition gegen Assad bezeichnet. Er hat Angst vor ihnen. Sie würden, wenn er in ihre Hände gerate, ihm als Christ den Kopf abschneiden, ist er sich sicher. Viele Freunde hat der 32-Jährige in der neuen Heimat unter den Syrern nicht gefunden. „Die meisten denken anders als ich“, sagt er. Selbst ein guter Freund wisse nicht, dass er für das Assad-Regime sei. Politische Diskussionen seien zwecklos, da beide Lager zu stark verfeindet seien.

Hamid M. will Deutschland etwas zurückgeben

Deutschland ist jedoch auch nicht das gelobte Land, für das er es gehalten hatte. Statt einem erhofften Job und geregelten Leben, wie vor dem Krieg, steckt Hamid M. nun in der Arbeitslosigkeit fest. Zu viel Bürokratie, beklagt er sich und lacht. Auch die deutsche Sprache sei viel schwerer zu erlernen als erwartet. Trotzdem will er dem Land, das ihn so bereitwillig aufgenommen und unterstützt hat, etwas zurückgeben. Zumindest in diesem Punkt hat er eine Gemeinsamkeit mit seinen geflüchteten Landsleuten.

* Name von der Redaktion geändert.

Quelle: Thueringen24

Apr 22

Auf Nachfrage: Bundesregierung gibt zu, keine einzige strafbare Fake News zu kennen

Wenn es keine strafrechtlich relevanten Fake News gibt, wozu dann ein Gesetz? Die Antwort kennt vermutlich nur Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Quelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Das Web-Portal Golem wollte es ganz genau wissen und fragte die Bundesregierung, ob diese einen strafbaren Fall von Fake News benennen könne. Antwort der Regierung: Nein. Trotzdem gibt es nun ein Gesetz gegen Fake News. Ist es Wahn, Wahlkampf – oder beides?

Allgemein versteht man unter einer Wahnvorstellung eine Überzeugung, an der ein Patient trotz objektiv gegenteiliger und nachprüfbarer Sachlage festhält. Es ist auch allgemein bekannt, dass Politiker, wenn es auf die Wiederwahl zugeht, gerne mal überdrehen und ungeahnte populistische Fähigkeiten entwickeln. Die Rede ist vom sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, dessen bloßer Name schon nach einem martialischen Kampfbegriff klingt.

Den Narrativ vor der Realität schützen

Doch auch in überhitzten Zeiten wie diesen gibt es offenbar noch Menschen mit gesundem Menschenverstand. Die Macher des Webportals Golem zählen ganz offensichtlich dazu. Golem, eine Tochtergesellschaft der Computec Media Group, ist vor allem der IT-Gemeinde ein Begriff. Das 1997 online gegangene Magazin konzentriert sich vornehmlich auf Nachrichten aus dem IT-Bereich. Als subversives Machwerk ist das Magazin bis jetzt noch nicht in Erscheinung getreten.

Dennoch hatte Golem eine ebenso einfache wie radikale Idee: Sie fragte die Bundesregierung, ob ihr ein Fall von strafbaren Fake News bekannt sei. Der Hintergrund ist das schon erwähnte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Bundesjustizminister Heike Maas (SPD). Die Antwort der Bundesregierung wird kaum jemanden überraschen – sie lautete „Nein“. Man hätte also auch genauso gut ein Gesetz gegen den Weihnachtsmann verabschieden können. Auch den gibt es bekanntlich nicht, aber man muss den Glauben aufrechterhalten. Den Kindern zuliebe.

Laut Golem antwortete eine Sprecherin von Justizminister Maas (SPD) zunächst:

Dass über die Erfahrungen amerikanischer Politiker im US-Wahlkampf hinaus auch in Deutschland die Bekämpfung strafbarer Falschnachrichten an Bedeutung gewonnen hat, lässt sich schon anhand der allgemeinen Presseberichterstattung der vergangenen Monate nachvollziehen.

Doch die Krux an der Sache ist: Eine falsche Nachricht ist zwar bedauerlich und sicher auch verurteilenswert, aber deswegen noch längst nicht strafbar. So wurde zum Beispiel im US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf eine angebliche Wahlempfehlung von Papst Franziskus für Donald Trump vor allem in sozialen Netzen stark verbreitet. Doch strafrechtlich lässt sich da nichts machen.

Virtuelle Ambulanzenjäger gesucht

Folgerichtig stellt Golem fest, dass es aber ohne Anklagen oder Urteile auch keinen Maßstab dafür gibt, was „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ sind, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist. Ein weiterer Sprecher von Maas, Philip Scholz, teilte auf Nachfrage von Golem zudem auch mit, dass im Justizministerium einzelne Äußerungen in sozialen Netzwerken juristisch nicht bewertet werden. Und man deswegen auch kein Beispiel eines strafrechtlichen relevanten Beitrags nennen könne.

Doch wie soll dann zum Beispiel Facebook eine strafrechtlich relevante Bewertung vornehmen? Dazu noch innerhalb von 24 Stunden – und unter Androhung von bis zu 50 Millionen Euro Strafe. Im Zweifel, so schreibt nicht nur Golem, werden Beiträge, bezüglich derer man kein Risiko eingehen will, einfach gelöscht. Das Konstrukt öffnet zudem auch Anwälten Tür und Tor, die zuvor mit ihren Klagen vor Gericht keinen Erfolg gehabt hatten. Sollte sich demnächst ein Anwalt direkt an Facebook wenden, gibt es keine Garantie, dass der Social-Media-Riese dem daraus entstehenden Druck nicht nachgibt. Die Folge ist Zensur.

Das Gesetz nimmt sich demnach nicht nur eines Sachverhalts an, den es eigentlich nicht gibt. Es schränkt vor allem auch ein unverzichtbares Gut ein, das es zu schützen vorgibt: die Meinungsfreiheit. Damit erinnert es an eine seltsame Mischung aus Don Quijotes Kampf gegen Windmühlen und der Umkehrung des faustischen Rätselworts über die Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft.

Quelle: RT

Apr 22

Kriminalstatistik: Berlin ist jetzt auch die Hauptstadt des Verbrechens

An der Spitze der Polizeilichen Kriminalstatistik löst Berlin Frankfurt ab, das jetzt auf Platz vier rangiert. Auf den zweiten Platz der Städterangliste rückt Leipzig vor, den dritten Platz belegt Hannover. Die sicherste Stadt der Republik bleibt wie schon in den Vorjahren München.

Berlin ist die gefährlichste Großstadt Deutschlands. Sie trägt den inoffiziellen Titel „Hauptstadt des Verbrechens“. Das zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2016, die der „Welt“ vorliegt und exakt 16.161 erfasste Straftaten pro 100.000 Einwohner ausweist. Damit hat die Stadt an der Spree Frankfurt am Main abgelöst, das 2015 den Spitzenplatz innehatte.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Zahlen gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Markus Ulbig (CDU) aus Sachsen, offiziell am Montag in Berlin vorstellen. Auf den zweiten Platz der Städterangliste rückt Leipzig (15.811 Taten) vor, den dritten Platz belegt Hannover (15.764 Taten). Frankfurt am Main (15.671 Taten), jahrelang unsicherste Stadt, konnte sich auf den vierten Platz verbessern.

Die sicherste Stadt der Republik bleibt wie schon in den Vorjahren München. Dort registrierte die Polizei nur 7909 Verbrechen pro 100.000 Einwohner. Damit wird in der Landeshauptstadt statistisch gerechnet nur jeder 13. Opfer eines Verbrechens. Das ist mit deutlichem Abstand vor allen anderen Städten der beste Wert. Den Platz dahinter nimmt ebenfalls eine bayerische Stadt ein: Augsburg (7988 Taten). Die nordrhein-westfälische Stadt Oberhausen (8258 Taten) kommt auf den dritten Platz, gefolgt von Wiesbaden.

Quelle: Infografik Die Welt

Die Statistik zeigt mit Blick auf die anderen Städte in Deutschland, dass das Risiko, einem Dieb, Einbrecher oder Mörder zum Opfer zu fallen, regional höchst unterschiedlich ist. So gibt es der Kriminalstatistik zufolge ein starkes Nord-Süd-Gefälle. Das bestätigt auch das Ranking der Bundesländer, das durch geringe statistische Zuordnungsunterschiede bei den Stadtstaaten Bremen und Hamburg leicht mit dem Städteranking differiert.

Im Länderranking ist nach den Stadtstaaten Berlin (16.161 erfasste Straftaten pro 100.000 Einwohner), Bremen (13.687) und Hamburg (13.384) Nordrhein-Westfalen der Flächenstaat mit der höchsten Kriminalitätsrate. Dort entfallen auf 100.000 Einwohner 8225 Verbrechen, während es im sichersten Land Baden-Württemberg lediglich 5599 Taten sind. Ebenfalls gut schneiden die nachfolgenden Länder Hessen (6672), Rheinland-Pfalz (6775) und Bayern (6871) ab.

Unterschiede bei den Zahlen zum Städteranking erklären sich beim Stadtstaat Bremen damit, dass dazu auch Bremerhaven zählt. Bei Hamburg differiert die Zahl, weil hier laut PKS zudem Fälle mit "Tatort unbekannt" enthalten sind
Unterschiede bei den Zahlen zum Städteranking erklären sich beim Stadtstaat Bremen damit, dass dazu auch Bremerhaven zählt. Bei Hamburg differiert die Zahl, weil hier laut PKS zudem Fälle mit „Tatort unbekannt“ enthalten sind

Quelle: Infografik Die Welt

Insgesamt ist die Zahl aller in Deutschland polizeilich erfassten Straftaten im vergangenen Jahr leicht um 0,7 Prozent auf insgesamt 6,372 Millionen Fälle gestiegen. Die Gesamtaufklärungsquote verharrt mit 56,2 Prozent nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Kriminalstatistik beziffert überdies den Gesamtschaden, der durch alle Straftaten in der Bundesrepublik entstanden ist: rund 6,8 Milliarden Euro.

Auffällig ist der deutliche Anstieg bei den Delikten, die unter der Rubrik Gewaltkriminalität (193.542 Fälle, plus 6,7 Prozent) aufgeführt werden. Diese Entwicklung hat vor allem folgende Gründe: Die darunter fallende Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungen nahm um 9,9 Prozent auf 140.033 Fälle zu. „Bei diesen Delikten prägt Alkoholeinfluss die Tatbegehung weiterhin in erheblichem Umfang“, betont die Kriminalstatistik. Auch bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen gibt es ein deutliches Plus von 14,3 Prozent – das sind insgesamt 2418 Fälle. Die Ausnahme in diesem Bereich stellen Raubdelikte (43.009 Fälle) dar, die um 3,7 Prozent zurückgingen.

Weniger Diebstahlsdelikte als im Vorjahr

Bemerkenswert ist eine Kennziffer aus einem anderen Kriminalitätsfeld, die aber dazu passt. Beim Delikt „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ wurde ein Anstieg um elf Prozent auf 24.362 Fälle festgestellt. Bei dem darin enthaltenen Tatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, meist Polizisten, wurde eine Zunahme um 9,1 Prozent auf 22.569 Fälle registriert.

Abgenommen haben die Diebstahlsdelikte, die nach wie vor einen Anteil von fast 40 Prozent aller Straftaten darstellen. Ihre Zahl sank um 4,4 Prozent auf insgesamt 2,37 Millionen Fälle. So verzeichnete die Polizei ein Minus von 3,3 Prozent beim Ladendiebstahl (378.448 Fälle) und zwei Prozent weniger Taschendiebstähle (164.771 Fälle).

Die Zahl der Kfz-Diebstähle sank nur leicht um 0,3 Prozent. Republikweit wurden 36.388 gestohlene Autos gemeldet. Der Fahrradklau liegt weiter auf einem hohen Niveau. Die Zahl sackte aber auch etwas ab, um 0,8 Prozent auf 332.486 Fälle.

Es sind aber mehr Sachbeschädigungen an Kfz von der Polizei aufgenommen worden (plus 1,6 Prozent, 216.804 Fälle). Bei der „Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen und Plätzen“ hat sie einen deutlichen Anstieg verzeichnet – um 5,2 Prozent auf 156.790 Fälle.

Elf Prozent mehr Verdächtige ohne deutschen Pass

Die Zahl der Tatverdächtigen bei der Gesamtkriminalität ist gegenüber dem Vorjahr geringfügig auf 2,36 Millionen gesunken – ein Minus von 0,3 Prozent. Umgekehrt verhält es sich bei den „nicht deutschen“ Verdächtigen, wie sie in der Statistik heißen: Hier waren es 953.744 Personen, was eine Zunahme um 4,6 Prozent bedeutet.

Rechnet man aber die ausländerrechtlichen Verstöße, etwa gegen das Aufenthaltsrecht, bei den Straftaten heraus, ist die Zahl solcher Verdächtigen mit 616.230 wesentlich geringer. Dennoch nahm diese aufgrund der erheblich gestiegenen Zuwanderung um fast elf Prozent zu.

Quelle: Welt

Apr 22

HESSEN: Justizministerium stoppt Eilentscheidung zu Kopftuch-Streit

Vor Gericht darf kein Zweifel an der Neutralität der Rechtsprechenden aufkommen, mahnt die Justizministerin Quelle: pa/dpa

Ihren juristischen Vorbereitungsdienst wollte eine Referendarin in Hessen mit Kopftuch absolvieren. Ein Verwaltungsgericht gab dazu zunächst grünes Licht. Doch jetzt zieht das Landesministerium die Notbremse.

Das Justizministerium in Hessen hat Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingelegt, die einer Rechtsreferendarin das Tragen eines Kopftuchs während des Dienstes erlaubt hatte. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft durfte die junge Muslimin damit zunächst vor Gericht mit Kopftuch erscheinen.

Die Landesjustizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte dem Blatt, dass es bei der Beschwerde um eine grundsätzliche Frage ginge. Die weltanschauliche Neutralität staatlicher Institutionen müsse gewahrt werden. Dies gelte gerade in einer globalisierten Gesellschaft, in der Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Biografien und auch mit verschiedenen Religionen zusammenlebten.

Die staatliche Ordnung müsse Wert auf Neutralität legen. „Dies gilt im besonderen Maß im Gerichtssaal. Hier dürfen wir gar nicht erst den Anschein religiöser Voreingenommenheit aufkommen lassen“, bekräftigte die Ministerin.

Ministerin: Gerichtssaal darf nicht zu kultureller Kampfzone gemacht werden

Eine Frau mit Kopftuch auf der Richterbank würde diese Neutralität nicht mehr ohne Weiteres erkennen lassen. Wer im Namen des Volkes Recht sprechen wolle, dürfe auch visuell keine Befangenheit ausstrahlen, so Kühne-Hörmann.

„Wer aus der grundsätzlichen Offenheit unserer Gesellschaft den Schluss zieht, jeden erkennbaren Freiraum für sich zu beanspruchen, hat das wesentliche Prinzip der weltanschaulichen Toleranz nicht verstanden, im schlimmeren Fall nicht akzeptiert“, sagte die Ministerin. Der Gerichtssaal dürfe nicht zu einer kulturellen Kampfzone gemacht werden.

Bei Anwälten sieht die Justizministerium in puncto Kopftuch allerdings keinen Handlungsbedarf. Anwälte könnten sich die Mandanten selbst aussuchen, beim Richter hingegen, bei dem es zum Schutz von Neutralität und Unvoreingenommenheit feste Zuständigkeiten gebe, sei diese Wahlfreiheit nicht möglich.

Quelle: Welt

Apr 21

Es ist raus: Syrischer Wirtschaftsflüchtling ersticht Melissa S. und Freund | Doppelmord Hannover

Symbolbild

Mullham D. erstach nach einem Streit erst Melissa S. auf offener Straße, sein bester Kumpel Yahia A. hielt dicht, dann war er selber dran und wurde ermordet. Nun fährt der brutale Doppelmörder die psycho- Schiene | Hannover

Im Zusammenhang mit einer am 15.04.2017 an der Adelheidstraße (Südstadt) getöteten 27-Jährigen ist es Polizei und Staatsanwaltschaft gelungen, einen Tatverdächtigen zu ermitteln. Bei diesem handelt es sich um den am Dienstagabend im Rahmen der Fahndung zu einem weiteren Tötungsdelikt (Helstorfer Straße, Kleefeld) festgenommenen 25-Jährigen, wir berichteten als erstes Nachrichtenportal über einen Migrationshintergund.

Bei dem nun aufgeklärten Fall hatte ein Anwohner gegen 22:40 Uhr den Schrei einer Frau auf der Straße gehört und bei einer Nachschau die lebensgefährlich verletzte 27-Jährige auf dem Bürgersteig der Adelheidstraße liegend vorgefunden. Ein Rettungswagen transportierte die Frau in eine Klinik, wo sie wenig später ihren schweren Verletzungen erlag. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse geht die Polizei von einer Gewalttat aus.

Videoaufnahmen verrieten den brutalen Messer- Doppelmörder

Umfangreiche Ermittlungen, insbesondere Auswertungen der Videoaufzeichnungen im Bereich der Haltestellen sowie der Stadtbahnen der üstra, führten die Beamten auf die Spur des 25-Jährigen – er hatte am vergangenen Dienstag seinem 23 Jahre alten Freund tödliche Stichverletzungen zugefügt und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Gestern, 20.04.2017, durchsuchten die Ermittler des Fachkommissariats für Tötungsdelikte die Wohnung des Mannes in Kleefeld ein weiteres Mal und stellten hierbei unter anderem Kleidung sicher, die er offenbar am Karsamstag getragen hatte. Entsprechende kriminaltechnische Untersuchungen und somit auch Ergebnisse stehen noch aus.

Dazu Polizeipräsident Volker Kluwe: „Insbesondere vor dem Hintergrund der starken Verunsicherung in der Bevölkerung bin ich erleichtert und freue mich, dass die seit Samstagabend unermüdlichen Ermittlungen zu so einem schnellen Erfolg geführt haben“.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte beim Amtsgericht noch heute einen Antrag auf einen weiteren Haftbefehl gegen den Araber gestellt, da Fluchtgefahr nach Syrien besteht.

Anwalt des Doppelmörders souffliert neuem Mandanten offenbar die Vortäuschung einer psychischen Erkrankung, nun verlangt er plötzlich einen Arzt zu sehen, damit könnte er gut durchkommen, die Behörden haben kein Interesse zuzugeben, dass arabische Wirtschaftsflüchtlinge in Wahrheit häufig morden und vergewaltigen

Laut der Hannoverschen Allgemeinen fährt sein Verteidiger Salzwedel nun die allgemein für arabische Terroristen und Mörder übliche Psycho- Schiene. Diese Strategie könnte sich durchaus auszahlen für den Doppelmörder, zuletzt hatten die Behörden diese Ausrede zahlreich dankend vorgeschützt um nicht zugeben zu müssen, dass Muslime mindestens 5 Mal häufiger morden und vergewaltigen als Deutsche und um von der Terrorgefahr die durch die arabischen Migranten ausgeht, abzulenken.

Quelle: Truth24.net

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Mordserie in Hannover: 25 Jähriger ersticht Mann (23) im Park | Hintergründe

Apr 21

Ostern: Türkischer Hochzeitskonvoi blockiert die gesamte A2 | dreist in Hannover

Symbolbild

Im gesamten Bundesgebiet nutzten an Ostern zahlreiche türkische Familien die Gelegenheit zu heiraten, Rücksicht auf das hohe christliche Fest wurde (absichtlich?) keine genommen. Vielfach wurde mit Pistolen geschossen

Wir berichteten bereits zahlreiche weitere Fälle an Ostern, bei denen Türken provokant Autokonvois bildeten und mit Pistolen in die Luft schossen. In diesem dreisten Fall am Ostersonntag (16.04.2017) haben am Nachmittag 13 Autofahrer eines türkischen Hochzeitskonvois zwischen dem Autobahndreieck Hannover-West und der Anschlussstelle Langenhagen absichtlich einen Stau verursacht und dadurch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Sie verursachten absichtlich einen Stau auf der Autobahn und gefährdeten andere Verkehrsteilnehmer

Bei den Beteiligten soll es sich laut Angaben der Polizei um 4 Türken gehandelt haben, sowie 9 weitere mit deutschem Pass.

Gegen 16:00 Uhr gingen mehrere Notrufe bei der Polizei Hannover ein, in denen Verkehrsteilnehmer einen Stau auf der BAB 2 in Fahrtrichtung Berlin meldeten. Nahezu zeitgleich beobachtete eine Streifenwagenbesatzung von der Gegenfahrbahn, dass offensichtlich mehrere Pkw vorsätzlich mit niedriger Geschwindigkeit auf allen drei Fahrstreifen der Autobahn fuhren und so einen Stau verursachten.

Die türkischen Fahrer blockierten gleichzeitig alle Fahrstreifen und fuhren absichtlich langsam

Zeitweise hielten die Fahrzeuge komplett an und Personen stiegen aus, um offenbar Fotos und Videos zu machen. Aufgrund des so verursachten Staus mussten einige unbeteiligte Verkehrsteilnehmer Vollbremsungen sowie Ausweichmanöver einleiten, um Auffahrunfälle zu verhindern – verletzt wurde niemand.

Die Hochzeitskolonne stoppte sogar komplett auf allen Spuren, die dreisten Hochzeitsgäste stiegen aus, es kam zu Vollbremsungen und Ausweichmanövern der nachfolgenden Autos, fast hätte es gekracht

Im weiteren Verlauf konnten die Beamten die insgesamt 13 Pkw des Konvois – diese hatten in der Zwischenzeit die Autobahn an der Anschlussstelle Langenhagen verlassen – im Bereich der Vahrenwalder Straße kontrollieren.

Nun ermittelt die Polizei gegen die 13 Fahrzeugführer wegen des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie wegen Nötigung. Im Anschluss konnte die Hochzeitsgesellschaft ihre Fahrt unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung fortsetzen.

Quelle: Truth24.net

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Türkische Hochzeit an Ostern: Offene Schüsse aus Autokonvoi mitten in der Stadt

 

Friedrichshafen: Hochzeitskorso beschäftigt die Polizei

Apr 21

Freispruch im Amtsgericht: Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung

Eine junge Frau lehnt es ab, mit einem Brandenburger Sex zu haben. Er wirft sie trotzdem aufs Bett, schiebt ihren Kopf zwischen zwei Metallstreben. Sie schreit, er soll aufhören, kratzt ihn. Der Akt ist gewalttätig, die Frau vier Stunden lang sein Opfer. Das zweifelt auch das Gericht nicht an – spricht aber den 23-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung frei.


Brandenburg/H
. Dass der Sex des 23 Jahre alten Türken aus Brandenburg/Havel gewalttätig und die Frau vier Stunden lang sein Opfer war, daran zweifeln Staatsanwalt und das Schöffengericht Brandenburg/Havel nicht. Dennoch wurde der 23-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Die Juristen erkannten bei ihm keinen Vorsatz.

„Ich glaube Frau G. jedes Wort“, sagte die Richterin nach ihrem Urteilsspruch. Doch wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er ihr antat, als er in der Nacht der 18. August 2016 in seiner Wohnung über seine Bekannte herfiel und den Geschlechtsverkehr über Stunden hinweg so rabiat vollzog, dass sie in den folgenden beiden Wochen nicht richtig laufen konnte. Das Schöffengericht glaubte einerseits dem Opfer, andererseits aber auch dem Angeklagten, demzufolge der wilde Sex einvernehmlich war.

Sie lehnte es ab, mit ihm ins Bett zu steigen

In jener Sommernacht hatte sich die Frau aus Plaue ins Stadtzentrum zur Wohnung des Gastwirtsohnes fahren lassen, von dem sie Drogen kaufen wollte. Die beiden jungen Leute konsumierten sehr schnell die Droge Speed. Seinen anschließenden Wunsch, mit ihr ins Bett zu steigen, lehnte sie ab. Er sei nicht ihr Fall, nicht ihr Typ, sagte die Zeugin vor Gericht aus.

Der junge Drogenverkäufer machte seiner Kundin dann noch Komplimente, zerrte sie am Arm, warf sie aufs Bett und zog sie aus. Ihre Schultern drückte er fest gegen die Metallstäbe am Kopfende seines Bettes, ihren Kopf klemmte er ein zwischen zwei dieser Stäbe. Die Frau schrie zwar „Aufhören“ und wehrte sich, indem sie den Angeklagten am Rücken kratzte. Doch irgendwann gab sie auf und ließ „es über sich ergehen, wie sie es ausdrückte. Mehrmals sei er in sie eingedrungen, die ganze Tortur habe nach vier Stunden geendet, als er einen Anruf erhielt und plötzlich fort musste, so dass auch sie gehen konnte.

„Schwerer Schlag“ für die Geschädigte

Staatsanwalt und Gericht haben keinen Zweifel daran, dass die sexuellen Handlungen jener Nacht nicht im Sinne des Opfers waren und dass er sie mit Gewalt genommen hat.

Doch die entscheidende Frage für den Ausgang des Strafprozesses war an die Zeugin, das Opfer, gerichtet: „Könnte es sein, dass der Angeklagte dachte, Sie seien einverstanden?“ Das könnte sein, ließ die Zeugin das Gericht wissen. Sie könne nicht beurteilen, ob er mit der Mentalität des türkischen Kulturkreises das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebte, vielleicht für wilden Sex gehalten hat. Der Staatsanwalt räumte ein, dass der Freispruch ein „schwerer Schlag“ für die Geschädigte sein müsse. Andererseits sei eine Verurteilung nicht möglich, weil kein Vorsatz nachweisbar sei.

Vergewaltigungen werden relativ selten verurteilt

Der junge Angeklagte hatte von Beginn an bestritten, seine Bekannte vergewaltigt zu haben. Er sagte in seinem Schlusswort, dass er so etwas nicht tun würde, zumal er doch selbst eine Mutter und eine Schwester habe.

Vergewaltigungen führen vor deutschen Gerichten relativ selten zu Verurteilungen. Laut einer Studie von 2012 erlebten 8,4 Prozent der Frauen, die ihre Vergewaltigung angezeigt hatten die Verurteilung des Täter, berichtete Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen im Jahr 2014.

Quelle: Märkische Allgemeine

Apr 21

Hilfe in Euskirchen: Zweites Heim für Flüchtlinge soll Ende Mai bezugsfertig sein

Der zweite Neubau zur Unterbringung von Asylbewerber und Asylanten an der Nussbaumallee soll Ende Mai bezugsfertig sein.
Foto: Fratz

Elsdorf –

Die Handwerker arbeiten zurzeit mit Hochdruck am Innenausbau. An der Nussbaumallee soll ein zweites Gebäude für Asylbewerber und andere Menschen ohne festen Wohnsitz im Mai bezugsfertig werden.

Vor knapp einem Jahr hat die Stadt im ersten Gebäude unweit der Zuckerfabrik Asylbewerber untergebracht. Die Stadtverwaltung hatte Planung und Bauleitung selbst in die Hand genommen. Nach einem guten halben Jahr Bauzeit konnten die Wohnungen bezogen werden. Das Gebäude entstand neben den maroden Baracken auf einem Acker zwischen Elsdorf und Giesendorf. Im Oktober wurden die heruntergekommenen Wohncontainer abgebrochen und an dieser Stelle mit dem Bau des zweiten, baugleichen Hauses begonnen.

Pfirsichfarbene Fassade

Auch in diesem zweigeschossigen Haus, dessen Putzfassaden wie das Nachbarhaus pfirsichfarben getüncht sind, sollen in zehn Wohnungen rund 50 Flüchtlinge untergebracht werden. Die Wohnungen im Obergeschoss sind über eine Außentreppe und einen Außenflur zugänglich. Im kommenden Monat werden Estrich gegossen und Linoleumböden auf der Fußbodenheizung verlegt, Badezimmer eingebaut, Wände gestrichen und Außenanlagen gestaltet. Schließlich werden die Wohnungen möbliert. Jede Wohnung bekommt eine Küche mit Kühlschrank, Herd und Spüle, in den Wohnräumen werden Betten, Tisch, Stühle und pro Bewohner ein Spind aufgestellt.

Auf jeder Etage gibt es zudem einen Waschraum mit je drei Waschmaschinen. Ende Mai sollen die ersten Bewohner einziehen. Beide Häuser kosten zusammen rund eine Million Euro. Da zurzeit keine neuen Flüchtlinge nach Elsdorf kommen, will die Stadt dort Asylbewerber unterbringen, die zurzeit in von der Stadtverwaltung gemieteten Wohnungen leben.

Aktuell leben in Elsdorf 261 Flüchtlinge in städtischen Unterkünften, davon sind 111 als Asylanten anerkannt. Auch sie leben weiterhin in von der Stadt gemieteten oder gekauften Häusern. „Wir können die nicht auf die Straße setzen. Dann werden sie möglicherweise obdachlos und dann sind wir doch wieder zuständig“, sagt Stadtsprecher Robert Wassenberg. Das Gebäude werde demnach dringend benötigt. Von den 150 Asylbewerbern sind nach Auskunft der Stadt viele schon weit im Verfahren. Sie erwarten in Kürze die Anerkennung und damit das Bleiberecht.

Die Quote der Asylbewerber sinke durch die Anerkennungen, weshalb irgendwann mit der Zuweisung weiterer Flüchtlinge zu rechnen sei, sagt Stadtsprecher Wassenberg.

Quelle: Rundschau Online

Apr 21

Braunschweig Ein Zuhause für 70 Menschen: Unterkunft in der Gartenstadt ist fertig


Viele Besucher sind in die Gartenstadt gekommen, um sich die neuen Wohnungen anzuschauen. Foto: Mareike van Gerpen

Braunschweig. Rund 70 Geflüchtete ziehen ab dem 21. April in die neuen Wohnungen am Wohnstandort an der Alten Frankfurter Straße in der Gartenstadt. Zuvor hatten Nachbarn und Interessierte am Donnerstag, 20. April, die Gelegenheit, sich die neugebauten Wohnungen aus der Nähe anzuschauen.

Dieser Standort ist der dritte von insgesamt acht neuen Wohnstandorten in Braunschweig. Vier dieser Komplexe werden für die Unterbringung von Geflohenen genutzt, zwei weitere werden für Studenten und zwei für den sozialen Wohnungsbau. Norbert Rüscher von der Stadt Braunschweig erklärt: „Mit diesem Konzept können wir als Verwaltung flexibel auf Flüchtlinge reagieren, die uns vom Land zugewiesen werden.“ So sollen ungenutzte Wohnungen flexibel für verschiedene Verwendungszwecke eingesetzt werden.

26 Wohneinheiten für entweder zwei, vier oder sechs Menschen bietet das Gebäude in der Gartenstadt. In jeder Wohnung gibt es eigene Sanitärräume sowie eine Kochzeile, beides jeweils mit einer Grundausstattung. Die Wohnungen sind mit einfachen, robusten Materialien wie Linoleumböden und gestrichenen Wand- und Deckenflächen ausgestattet. Zehn Quadratmeter stehen jedem Bewohner zur Verfügung. Hinzu kommen die Gemeinschaftsflächen von etwa 170 Quadratmeter und ein Innenhof.

Rund 3,1 Millionen Euro zuzüglich 140.000 Euro Erschließungskosten hat der Bau in der Gartenstadt gekostet. Durch eine einfache, modulare Bauweise, die Beschränkung auf wenige Materialien und die Minimierung von Erschließungsflächen konnte das Gebäude schnell und mit überschaubaren finanziellen Mitteln fertiggestellt werden.

Quelle: News38

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